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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
26.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1188425.07.2019
Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11884
19. Wahlperiode 25.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann,
Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Dr. Achim Kessler,
Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
Die letzte Bundesregierung hat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
novelliert. Seit April 2017 gelten Regelungen zum gesetzlichen Equal Pay in der
Leiharbeitsbranche. Mit einer Übergangsfrist gelten seit September 2018 nun
auch die gesetzlichen Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit.
Zwei Jahre nach der Novellierung des AÜG ist es aus Sicht der Fragesteller an
der Zeit, eine Bilanz zu ziehen, da die Regelungen in der öffentlichen Debatte als
unzureichend kritisiert wurden. So zum Beispiel, dass nur eine Minderheit der
Leiharbeitskräfte vom Equal Pay nach neun Monaten profitieren würde. Auch
wurde kritisiert, dass mit den geplanten Änderungen bei der
Höchstüberlassungsdauer der dauerhafte Einsatz im Entleihbetrieb mit wechselnden
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern legitimiert wird, obwohl die EU-Richtlinie zur
Leiharbeit diese Beschäftigungsform als vorübergehendes Instrument vorschreibt
(www.wiwo.de/erfolg/jobsuche/randstad-betriebsratschefin-cellier-
zeitarbeitgesetz-hat-bedingungen-verschlechtert/23817282.html).
Es ist aus Sicht der Fragesteller notwendig, einen aktuellen Überblick über die
Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die
Regelungen im novellierten AÜG geeignet sind, die mit dem Einsatz von
Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland aktuell, und wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2008 bis 2019
entwickelt (bitte jährlich sowohl die absoluten Zahlen als auch die Anteile
an allen Beschäftigten ausweisen und nach Teilzeit bzw. Vollzeit, Alter und
Geschlecht sowie Ost bzw. West und nach Bundesländern differenzieren)?
2. Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der
durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften,
die
a) bis zu neun Monate,
b) zwischen neun und mehr als 15 Monate und
c) mehr als 15 Monate
im selben Entleihbetrieb beschäftigt sind, und wie hoch ist er im Vergleich
dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten
in der Gesamtwirtschaft (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und
Bundesländern differenzieren)?
Welchen Einfluss hat die Neuregelung zum Equal Pay nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Verdienstentwicklung von Beschäftigten in der
Leiharbeit?
3. Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der
durchschnittliche monatliche Bruttostundenlohn von Leiharbeitskräften, und wie hoch ist
er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte nach Alter, Branchen,
Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil
der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte aktuell, und wie hoch sind die
entsprechenden Werte bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und
zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen und nach
Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
5. Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, und wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der
Gesamtwirtschaft erhalten ergänzend zu ihrem Lohn diese Leistungen (bitte
die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den
Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen sowie absolute und relative Werten
angeben und nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West, Bundesländern sowie
Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigten differenzieren)?
6. In welchen zehn Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit
a) zahlenmäßig die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte je Tätigkeitsfeld die
Anzahl der Leiharbeitskräfte und ihren prozentualen Anteil an der
Gesamtbeschäftigung nennen und für jedes Tätigkeitsfeld die Zahl der
Leiharbeitskräfte auch nach Geschlecht, Bundesländern und Ost bzw. West
differenziert darstellen);
b) gemessen an der Gesamtzahl der jeweils sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten der Anteil von Leiharbeitskräften am höchsten (bitte für jede
Tätigkeit den Anteil der Leiharbeitskräfte nach Geschlecht,
Bundesländern und Ost bzw. West differenziert darstellen)?
c) In welchen der oben genannten Branchen bzw. Tätigkeitsfeldern hat sich
der Anteil der Leiharbeitskräfte an den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten seit 2014 am schnellsten erhöht, und wie hoch sind die
jeweiligen Steigerungsraten?
7. In welchen Branchen (Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen) liegt nach
Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche
Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften über und in welchen
Branchen unter dem Durchschnittsverdienst aller
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Ost bzw. West differenzieren sowie
die prozentuale Abweichung an der jeweiligen Branche darstellen)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte jeweils in
den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich
dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten
in den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Geschlecht,
Bundesländern und Ost bzw. West differenzieren)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil
der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den in Frage 6 erfragten
Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 6 erfragten
Tätigkeitsfeldern (bitte nach Bundesland, Geschlecht und Ost bzw. West
differenzieren)?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den in
Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern derzeit die Zahl und der Anteil der
Niedriglohnbeziehenden bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte nach
Bundesländern, Geschlecht und Ost bzw. West differenzieren)?
11. Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es derzeit auf Basis der Auswertung des
IAB-Betriebspanels (IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)?
Wie hoch sind auf Basis dieser Auswertung die Zahl und der Anteil der
Leiharbeitskräfte (an allen Leiharbeitskräften), die in der Metall- und
Elektroindustrie tätig sind (bitte die Werte für die vergangenen fünf Jahre einzeln
darstellen)?
12. Welche sind die drei Einsatzbranchen, die auf Basis der Auswertung des
IAB-Betriebspanels den höchsten Anteil von Leiharbeitskräften bezogen auf
alle Leiharbeitskräfte haben?
13. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der
Auswertung des IAB-Betriebspanels jeweils die fünf Einsatzbranchen mit den
zahlenmäßig sowie anteilig (Anteile der Leiharbeitskräfte an der
Gesamtbeschäftigung) meisten eingesetzten Leiharbeitskräften, und wie hoch sind die
Werte jeweils?
14. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der
Bundesregierung nach
a) bis zu neun Monaten,
b) mehr als neun bis 15 Monaten,
c) mehr als 18 bis 24 Monaten und
d) mehr als 24 Monaten
beendet (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum
Vergleich auch den Zeitraum von 2007 bis 2017 darstellen)?
Wie stellen sich diese Werte für Leiharbeitskräfte in den in Frage 6 erfragten
Tätigkeitsfeldern und für nichtdeutsche Staatsangehörige aus Syrien,
Afghanistan und Irak dar (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und
zum Vergleich auch den Zeitraum von 2007 bis 2017 darstellen)?
15. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von
Verweildaueranalysen des IAB die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der
Leiharbeit (bitte wenn möglich wie in Frage 14a bis 14d differenzieren und zum
Vergleich die Werte für die vergangenen fünf Jahre darstellen)?
16. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbleib der
Leiharbeitskräfte nach Beendigung der Leiharbeitsverhältnisse in Frage 15 dar
(bitte nach 30 Tagen, nach 90 Tagen sowie Alter, Geschlecht, Ost bzw. West
und Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitnehmende wurden nach dreimonatiger Pause wieder an
denselben Entleihbetrieb überlassen?
17. Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte fallen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell absolut und prozentual gemäß dem Gesetz zur Änderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze unter die gesetzlichen
Regelungen zu Equal Pay?
18. In wie vielen und in welchen Branchen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung Tarifverträge abgeschlossen, welche
a) die Arbeitnehmerüberlassungshöchstdauer entsprechend den Regelungen
im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausweiten (bitte die monatliche
Abweichung der Höchstdauer nach dem Tarifregister für die jeweilige
Branche angeben) bzw.
b) die Regelungen zum gesetzlichen Equal Pay entsprechend den
Regelungen im AÜG verzögern?
19. Wie viele Leiharbeitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den
in Frage 18 beschriebenen Abweichungen betroffen?
20. Findet durch Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Verdrängung von regulärer Beschäftigung statt?
Worauf gründet die Einschätzung der Bundesregierung?
21. Hat die AÜG-Reform nachweislich zur Beschränkung des Einsatzes von
Leiharbeit in den Betrieben geführt?
Wie hat sich seit 2017 in den in Frage 6 erfragten Tätigkeitsfeldern oder
Berufsgruppen die Anzahl von Beschäftigten in Solo-Selbstständigkeit oder
Werkverträgen bzw. die Gründung von Gemeinschaftsbetrieben entwickelt
(bitte die aktuellsten verfügbaren Daten angeben und zum Vergleich auch
den Zeitraum von 2008 bis 2016 darstellen)?
22. Wie hat sich seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Kontrolleure bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelt, die
a) für die Zulassung von Betrieben im Bereich des AÜG zuständig sind und
b) für die Kontrolle von Betrieben im Bereich des AÜG zuständig sind (bitte
jeweils nach Bundesländern differenzieren)?
23. Wie viele Anträge auf Betriebszulassung im Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung wurden seit 2008 jährlich bei der BA gestellt, und wie vielen
Anträgen wurde in diesem Zeitraum stattgegeben (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
24. Wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Zulassung verwehrt bzw. entzogen (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten
ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen,
sowie die Gründe für Nichtzulassung oder Entzug der Erlaubnis angeben und
nach Ost bzw. West sowie Bundesländern differenzieren)?
25. Wie vielen Hinweisen auf Verstöße gegen das AÜG seitens der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit bzw. der Sozialversicherungsträger ist die BA nach
Kenntnis der Bundesregierung nachgegangen, und wie viele Hinweise hatten
einen Entzug der Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung zur Folge (bitte
sowohl Anzahl als auch Anteil ausweisen und nach Bundesländern
differenzieren)?
26. Wie vielen ausländischen Leiharbeitsunternehmen wurde im Zeitraum 2008
bis 2018 die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung insgesamt erteilt, und
wie vielen Unternehmen wurde die Erlaubnis in diesem Zeitraum entzogen
(bitte die Gründe für einen Entzug der Erlaubnis ausweisen)?
27. Wie viele Betriebsprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durchgeführt, und wie
viele Verstöße bzw. Fälle von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung sind
aufgedeckt worden (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum
Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018 darstellen sowie nach Ost
bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
28. Wie viele der offen gemeldeten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit sind
nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitnehmerüberlassung
zuzuordnen, und wie viele Vermittlungen der Bundesagentur für Arbeit erfolgen in
die Branche der Arbeitnehmerüberlassung (bitte die aktuellsten verfügbaren
Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2008 bis 2018
darstellen)?
Artikel 1
Berlin, den 10. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]