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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
26.08.2019
Antwortdauer
31 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1195626.07.2019
Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11956
19. Wahlperiode 26.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder,
Verena Hartmann, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD
Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
Die EU hat sich mit der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien das verbindliche
Ziel gesetzt, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2020 einen Anteil von
20 Prozent am Endenergieverbrauch und einen Mindestanteil von 10 Prozent
im Verkehrssektor haben sollen (Richtlinie (EU) 2009/28/EG). Dazu sind
verbindliche nationale Gesamtziele für die EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Der
nationale Zielwert für den Anteil Deutschlands von Energie aus erneuerbaren
Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 beträgt demnach 18 Prozent
(www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/EU_Richtlinie_fuer_
EE/eu_richtlinie_fuer_erneuerbare_energien.html; https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2001&from=DE).
Im Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen wurde zudem
geregelt, dass ein Mindestanteil Otto- und Dieselkraftstoff ersetzenden Biokraftstoffs
von 3 Prozent ab 2015, von 4,5 Prozent ab 2017 sowie von 7 Prozent ab 2020 in
Verkehr zu bringen sei, über den eine Reduzierung des Treibhausgasanteils in
bestimmter Höhe erreicht werden solle (ebd., S. 1804 f., Absatz 3a neu).
Diese politischen Rahmenbedingungen führen unter anderem dazu, dass die
Anbauflächen für Energiepflanzen für die Produktion von Biokraftstoffen und
flüssigen Biobrennstoffen im In- und Ausland ausgeweitet werden. Es kommt zu
direkten und indirekten Landnutzungsänderungen. Indirekte
Landnutzungsänderungen (Indirect Land Use Change – ILUC) treten auf, wenn landwirtschaftliche
Flächen, die zuvor für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt
waren, zur Produktion von Biokraftstoffen verwendet werden. Da die Nachfrage
nach Nahrungs- und Futtermitteln weiter bestehen bleibt, kann dies zu einem
Ausbau landwirtschaftlicher Flächen in Gebieten mit hohem Kohlenstoffvorrat,
wie beispielsweise Wälder, Feucht- und Torfgebiete, führen. In dem Fall würde
das in Bäumen und Böden gebundene CO2 freigesetzt werden und dadurch die
„Treibhausgaseinsparungen“ durch die Nutzung von Biokraftstoffen relativieren
(www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/
bioenergie#iLUC).
In einem delegierten Rechtsakt (C(2019) 2055 final) der europäischen
Kommission vom 13. März 2019 wurden die Kriterien für die Bestimmung von
Rohstoffen zur Herstellung von Biobrennstoffen mit hohem ILUC-Risiko sowie die
Kriterien für die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und
Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter
Landnutzungsänderungen festgelegt. Gegen diesen Rechtsakt können das Europäische Parlament (EP)
und der Ministerrat während einer zweimonatigen Prüfungsphase Einwände
vorbringen (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-1656_de.htm).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen landwirtschaftlichen Ertragsunterschiede, wenn sich der Anteil der
ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich
genutzten Fläche in Deutschland auf 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen
würde?
b) Wieviel zusätzliche landwirtschaftliche Fläche wäre nach Kenntnis der
Bundesregierung nötig, um diese Ertragsunterschiede auszugleichen?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tägliche
Flächenverbrauch in Deutschland, und wie hat sich dieser in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
3. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis
2018 die Fläche, die in Drittländern zum Anbau von Nahrungs- und
Futtermitteln für den Export nach Deutschland belegt wurde, und in welchem
prozentualen Verhältnis steht diese Fläche bezüglich der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Bundesrepublik Deutschland?
4. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, um wieviel sich die
Höhe der umgerechneten Agrarfläche (in Hektar) durch Nahrungs- und
Futtermittel-Importe verändern würde, wenn sich der Anteil der ökologisch
bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche
in Deutschland auf 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen würde?
5. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbaufläche (in
Hektar) für Biokraftstoffe (Biodiesel und Bioethanol) in Deutschland im Jahr
2018?
6. Welcher Zusammenhang ist der Bundesregierung zwischen dem Anbau von
Energiepflanzen zur Produktion von Biokraftstoffen und den globalen
Lebensmittelpreisen bekannt?
7. Welche Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein hohes ILUC-Risiko
(bitte nach jeweiliger Kulturpflanzenart und Anbauland unterteilen)?
8. Inwiefern hat das hohe ILUC-Risiko der in Frage 7 genannten Biokraftstoffe
nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Import in die
Bundesrepublik Deutschland?
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Import von
Biokraftstoffen nach Deutschland in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte detailliert nach
Exportländern und Art des Kraftstoffs aufschlüsseln)?
10. a) Wie viele Liter Wasser entlang der Wertschöpfungskette werden nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Herstellung von einem Liter
Biokraftstoff durchschnittlich benötigt?
b) Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der zur Produktion von
Biokraftstoffen benötigten Wassermenge die Unterschiede zwischen der
nationalen und globalen Produktion?
11. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen dem
nationalen und internationalen Anbau von Energiepflanzen und dem zweiten der
17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals,
SDG), „Kein Hunger“?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kohlendioxidkosten für
Biokraftstoffe, die aus Weizen, Zuckerrohr, Mais, Palmöl, Raps oder Soja hergestellt
werden im Vergleich zu den Emissionen aus fossilen Brennstoffen?
Berlin, den 12. Juli 2019
Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1269726.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11956 - Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 22. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12697
19. Wahlperiode 26.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11956 –
Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU hat sich mit der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien das
verbindliche Ziel gesetzt, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2020 einen Anteil von
20 Prozent am Endenergieverbrauch und einen Mindestanteil von 10 Prozent
im Verkehrssektor haben sollen (Richtlinie (EU) 2009/28/EG). Dazu sind
verbindliche nationale Gesamtziele für die EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Der
nationale Zielwert für den Anteil Deutschlands von Energie aus erneuerbaren
Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 beträgt demnach 18
Prozent (www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/EU_Richtlinie_
fuer_EE/eu_richtlinie_fuer_erneuerbare_energien.html; https://eur-lex.europa.eu/
legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2001&from=DE).
Im Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen wurde zudem
geregelt, dass ein Mindestanteil Otto- und Dieselkraftstoff ersetzenden
Biokraftstoffs von 3 Prozent ab 2015, von 4,5 Prozent ab 2017 sowie von 7 Prozent ab
2020 in Verkehr zu bringen sei, über den eine Reduzierung des
Treibhausgasanteils in bestimmter Höhe erreicht werden solle (ebd., S. 1804 f., Absatz 3a neu).
Diese politischen Rahmenbedingungen führen unter anderem dazu, dass die
Anbauflächen für Energiepflanzen für die Produktion von Biokraftstoffen und
flüssigen Biobrennstoffen im In- und Ausland ausgeweitet werden. Es kommt zu
direkten und indirekten Landnutzungsänderungen. Indirekte
Landnutzungsänderungen (Indirect Land Use Change – ILUC) treten auf, wenn
landwirtschaftliche Flächen, die zuvor für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln
bestimmt waren, zur Produktion von Biokraftstoffen verwendet werden. Da die
Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln weiter bestehen bleibt, kann dies
zu einem Ausbau landwirtschaftlicher Flächen in Gebieten mit hohem
Kohlenstoffvorrat, wie beispielsweise Wälder, Feucht- und Torfgebiete, führen. In dem
Fall würde das in Bäumen und Böden gebundene CO2 freigesetzt werden und
dadurch die „Treibhausgaseinsparungen“ durch die Nutzung von
Biokraftstoffen relativieren (www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/
erneuerbareenergien/bioenergie#iLUC).
In einem delegierten Rechtsakt (C(2019) 2055 final) der europäischen
Kommission vom 13. März 2019 wurden die Kriterien für die Bestimmung von
Rohstoffen zur Herstellung von Biobrennstoffen mit hohem ILUC-Risiko sowie die
Kriterien für die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und
Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter
Landnutzungsänderungen festgelegt. Gegen diesen Rechtsakt können das Europäische Parlament (EP)
und der Ministerrat während einer zweimonatigen Prüfungsphase Einwände
vorbringen (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-1656_de.htm).
1. a) Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen landwirtschaftlichen Ertragsunterschiede, wenn sich der Anteil der
ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich
genutzten Fläche in Deutschland auf 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen
würde?
Zu dieser Frage liegen derzeit keine Untersuchungen und Analysen vor. Die
Ableitung solcher Zahlen hängt zudem von vielen Annahmen ab. Zum einen sind die
Ertragsunterschiede produktspezifisch und zum anderen regionsabhängig und
häufig betriebstypspezifisch (mit/ohne Vieh). Die durchschnittlichen
landwirtschaftlichen Ertragsunterschiede hängen ferner davon ab, welche Betriebstypen
an welchen Standorten mit welchen Kulturen auf Ökolandbau umstellen. Dieses
hängt wiederum stark von den Rahmenbedingungen – insbesondere von der
Förderpolitik in den jeweiligen Ländern und den produktspezifischen
Preisunterschieden zwischen Ökolandbau und konventioneller Landwirtschaft – ab.
b) Wieviel zusätzliche landwirtschaftliche Fläche wäre nach Kenntnis der
Bundesregierung nötig, um diese Ertragsunterschiede auszugleichen?
Hierzu liegen der Bundesregierung bezogen auf Deutschland keine Informationen
vor.
Muller et al. (2017)1 kommen in ihrer weltweiten Modellanalyse zu den
Ergebnissen, dass die in Metaanalysen ermittelten durchschnittlichen
Ertragsunterschiede von 19 bis 25 Prozent bei einer weltweiten Ausdehnung des Ökolandbaus
i. H. v. 20 Prozent ceteris paribus einen zusätzlichen Flächenbedarf von weltweit
5 Prozent erfordern würden. Bei einer Ausdehnung auf 60 Prozent wären es
17 Prozent und bei einer 100-prozentigen Umstellung wären es zusätzliche
33 Prozent. Wenn allerdings gleichzeitig die Lebensmittelverluste um 50 Prozent
und die Ackerfläche für Futterproduktion ebenfalls um 50 Prozent reduziert
würden, könnte die Landwirtschaft weltweit zu 60 Prozent auf Ökolandbau
umgestellt werden, ohne dafür wesentlich mehr Land zu benötigen.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tägliche
Flächenverbrauch in Deutschland, und wie hat sich dieser in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in
Deutschland betrug im Zeitraum 2014 bis 2017 durchschnittlich 58 Hektar pro Tag
gegenüber 73 Hektar pro Tag im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 und
120 Hektar pro Tag im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003. Damit hat sich die
Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland
1 Muller A, Schader C, Scialabba NE, Brüggemann J, Isensee A, Erb K-H, Smith P, Klocke P, Leiber F, Stolze M & Niggli U, 2017.
Strategies for feeding the world more sustainably with organic agriculture. Nature Communications 8:1290. www.nature.com/articles/
s41467-017-01410-w
in ihrer Dynamik zwar abgeschwächt, ist aber gemessen an dem Ziel der
Bundesregierung, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr
bis 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu reduzieren und bis 2050 das Ziel einer Netto-
Null-Flächenneuinanspruchnahme (Flächenkreislaufwirtschaft) zu erreichen,
noch immer deutlich zu hoch. Diese Daten erfassen nicht alle
Nutzungsänderungen. Die Abnahme von Agrarflächen ist höher als 58 ha pro Tag, weil zusätzlich
Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen, Forst-, Naturschutz- und
Gewässerflächen umgewandelt werden. Zu diesen Nutzungsänderungen liegen keine
entsprechenden Daten vor.
3. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis
2018 die Fläche, die in Drittländern zum Anbau von Nahrungs- und
Futtermitteln für den Export nach Deutschland belegt wurde, und in welchem
prozentualen Verhältnis steht diese Fläche bezüglich der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung verfügt über keine auf eigenen Berechnungen basierenden
Zahlen zu dieser Thematik. Das Statistische Bundesamt (StBA) berechnet jedoch
in bestimmten zeitlichen Abständen – basierend auf einem Simulationsmodell –
die Flächenbelegung im In- und Ausland für Ernährungsgüter pflanzlichen und
tierischen Ursprungs. Die jüngste Publikation (Statistisches Bundesamt,
Umweltökonomische Gesamtrechnungen – Flächenbelegung von Ernährungsgütern
2008–2016), in der die Ergebnisse für die Jahre 2008, 2012 und 2016
gegenübergestellt werden, ist unter folgendem Link abrufbar: www.destatis.de/DE/Themen/
Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Publikationen/Querschnitt-Sonstiges/fachbericht-
flaechenbelegung-pdf-5385101.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
4. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, um wieviel sich die
Höhe der umgerechneten Agrarfläche (in Hektar) durch Nahrungs- und
Futtermittel-Importe verändern würde, wenn sich der Anteil der ökologisch
bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche
in Deutschland auf 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen würde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbaufläche (in
Hektar) für Biokraftstoffe (Biodiesel und Bioethanol) in Deutschland im Jahr
2018?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
erhebt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) jährlich statistische
Daten zu Anbau und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe. Für das Jahr 2018
wird für Pflanzen zur Biodiesel-/Pflanzenölproduktion eine Anbaufläche von
560 000 ha geschätzt und für Pflanzen zur Bioethanolproduktion von 246 000 ha
(www.fnr-server.de/ftp/pdf/berichte/22004416.pdf).
6. Welcher Zusammenhang ist der Bundesregierung zwischen dem Anbau von
Energiepflanzen zur Produktion von Biokraftstoffen und den globalen
Lebensmittelpreisen bekannt?
Die Preissteigerung von Nahrungsmitteln zwischen 2007 und 2008 brachte eine
Vielzahl an Studien hervor, die die Auswirkungen des Anbaus von
Energiepflanzen auf die Lebensmittelpreise analysieren. Die Produktion von Biokraftstoffen
wird hier als einer von vielen anderen Faktoren (z. B. globales Wachstum,
abnehmende Lagerbestände, die Abwertung des Dollars, gestiegene Öl- und
Düngerpreise) identifiziert, welche Preissteigerungen für bestimmte Produkte
hervorgerufen haben (Abbott et al., 2008). Viele dieser Studien fokussieren auf die US-
amerikanische oder die brasilianische Produktion. Sie zeigen, dass eine
maisbasierte Ethanolproduktion beispielsweise einen größeren Einfluss auf
Weltmarktpreise für bestimmte Produkte hat als eine zuckerrohrbasierte Produktion
(Zilberman et al. 2012).
Studien, die sich explizit auf den europäischen Markt beziehen, zeigen, dass die
Produktion von Biokraftstoffen zu Preissteigerungen für bestimmte
Agrarprodukte führen kann. In der EU werden nach Banse et al. (2008, 2011) die Preise
für Ölsaaten am stärksten beeinflusst.
Gesteigerte Weltmarktpreise bedeuten allerdings nicht, dass die Preise für das
Endprodukt im Einzelhandel in gleicher Höhe steigen. Mitchell (2008) betont,
dass sich die geschätzten Auswirkungen von Biokraftstoffen auf
Lebensmittelpreise stark unterscheiden, je nachdem, welche Preise man betrachtet (Export,
Import, Großhandel oder Einzelhandel).
7. Welche Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein hohes ILUC-Risiko
(bitte nach jeweiliger Kulturpflanzenart und Anbauland unterteilen)?
8. Inwiefern hat das hohe ILUC-Risiko der in Frage 7 genannten Biokraftstoffe
nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Import in die
Bundesrepublik Deutschland?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die delegierte Verordnung (EU) 2019/807 der Europäischen Kommission
definierte eine Methode zur Bestimmung von Rohstoffen mit hohem ILUC-Risiko,
die gemäß Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) ab 2030 nicht auf die Ziele für
erneuerbare Energien im Verkehr angerechnet werden können. Nach dieser
Methode wird Palmöl als Rohstoff mit hohem ILUC-Risiko klassifiziert.
Die delegierte Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU.
Nach der Verordnung wird der Anteil von Palmöl mit hohem ILUC-Risiko zur
Anrechnung auf die Ziele für erneuerbare Energie im Verkehr nicht höher sein
als der Status quo 2019 und er soll ab 2023 schrittweise bis 2030 auf null sinken.
Die RED II stellt dabei keine Importbeschränkungen auf, sondern beendet die
Förderung von Biokraftstoffen aus Rohstoffen, für deren Anbau schützenswerten
Flächen umgebrochen (Flächen mit hohem Wert für die biologische Vielfalt,
Moore) oder abgeholzt (Primärwälder, Wälder mit hoher biologischer Vielfalt)
werden, und somit keinen oder gar einen negativen Beitrag zum Klimaschutz
leisten. Die Nutzung von Biokraftstoffen mit hohem ILUC-Risiko dürfte ohne
Anrechenbarkeit auf die Erneuerbare-Energien-Ziele unwirtschaftlich werden.
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Import von
Biokraftstoffen nach Deutschland in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte detailliert nach
Exportländern und Art des Kraftstoffs aufschlüsseln)?
Relevante Biokraftstoffe in Deutschland sind Biodiesel und Bioethanol.
Die nachfolgende Übersicht enthält die Daten der Außenhandelsstatistik des
Statistischen Bundesamtes zu den deutschen Einfuhren von Biodiesel in den Jahren
2012 bis 2018. Aufgeführt sind die in diesem Zeitraum wichtigsten
Herkunftsländer. Aufgrund von Änderungen des Warenverzeichnisses für die
Außenhandelsstatistik liegen miteinander vergleichbare Zahlen für den Außenhandel für
Biodiesel nur für die Jahre ab 2012 vor.
Übersicht: Deutsche Einfuhr von Biodiesel1) in den Jahren 2012 bis 2018 (in Tsd. t)
Region/Land 2012 2013 2014 2015 2016 2017 20182)
Einfuhren insgesamt 750,2 558,6 584,0 521,0 756,7 788,1 1.217,2
davon
EU 721,2 550,0 476,7 385,8 619,4 653,6 1.083,8
darunter
Niederlande 406,5 338,9 315,9 132,5 286,3 301,0 618,5
Belgien 199,5 129,5 48,9 82,4 101,3 136,2 236,1
Österreich 30,2 26,6 41,4 60,2 95,2 92,8 90,5
Polen 54,3 47,7 34,5 64,1 93,6 70,5 89,0
Bulgarien - - - - 3,7 20,4 33,1
Frankreich 5,8 0,6 7,8 22,4 8,8 14,3 9,7
Drittländer 29,0 8,5 107,3 135,1 137,4 134,5 133,4
darunter
Malaysia 5,1 0,9 100,3 132,0 129,0 124,5 128,1
Philippinen - - - - 0,7 3,0 3,0
Indonesien - 7,6 6,1 2,4 5,8 3,3 0,7
Norwegen 23,8 0,0 0,6 0,5 0,5 1,0 0,6
Bosnien-Herzeg. - - - 0,1 1,2 2,7 0,5
1) KN-Warennummer 3826 (Biodiesel und Biodieselmischungen).
2) Vorläufig.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Zur Einfuhr von Ethylalkohol für Kraftstoffzwecke liefert die
Außenhandelsstatistik keine Daten, da die Ein- und Ausfuhren von Ethanol nicht nach
Verwendungszwecken unterteilt werden.
10. a) Wie viele Liter Wasser entlang der Wertschöpfungskette werden nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Herstellung von einem Liter
Biokraftstoff durchschnittlich benötigt?
b) Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der zur Produktion von
Biokraftstoffen benötigten Wassermenge die Unterschiede zwischen der
nationalen und globalen Produktion?
Die Fragen 10a und 10b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Der Wasserverbrauch
kann je nach Herkunftsland, Bodenbeschaffenheit, Temperatur,
Kulturpflanzenart, Bewässerungstechnik und Konversionstechnik stark variieren. Entscheidend
ist, in welchem Verhältnis der Wasserbedarf in einer bestimmten Region zum
natürlichen Wasserangebot steht.
11. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen dem
nationalen und internationalen Anbau von Energiepflanzen und dem zweiten der
17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals,
SDG), „Kein Hunger“?
Die Bioenergie leistet einen essenziellen Beitrag zum Klimaschutz. Durch die
Nutzung erneuerbarer Energien konnten die Treibhausgas-Emissionen im Jahr
2018 allein in Deutschland um 183,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesenkt
werden, davon ist eine Einsparung von rund 64,3 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten auf den Einsatz von Biomasse zurückzuführen. Für die
Klimaschutzwirkung ist es wichtig, eine nachhaltige und emissionsarme Produktion der
Energiepflanzen sicherzustellen.
Trotz seines bedeutenden Beitrags für den Klimaschutz und zum Gelingen der
Energiewende besteht beim Anbau von Energiepflanzen eine
Flächennutzungskonkurrenz. Für die Bundesregierung haben Ernährungssicherheit und die
weltweite Bekämpfung des Hungers Vorrang vor anderen Nutzungen der
Agrarerzeugnisse. Die verstärkte Gewinnung von Bioenergie aus Abfällen und
Reststoffen, die über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 eine
besondere Förderung erfahren sollen, trägt hier zur Minimierung der Konkurrenz um
Nahrungsgüter bei. National und auf EU-Ebene sind zudem Obergrenzen für die
Förderung von Energiepflanzen festgeschrieben, die sukzessive verschärft
werden. Auch dies trägt dazu bei, eine nachhaltige und emissionsarme Produktion
der Energiepflanzen sicherzustellen und einen Zielkonflikt zwischen dem Anbau
und dem zweiten der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable
Development Goals, SDG) zu verringern.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kohlendioxidkosten für
Biokraftstoffe, die aus Weizen, Zuckerrohr, Mais, Palmöl, Raps oder Soja hergestellt
werden im Vergleich zu den Emissionen aus fossilen Brennstoffen?
Die spezifischen CO2-Vermeidungskosten variieren je nach Rohstoff und
Produktionsverfahren und können nicht pauschal angegeben werden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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