BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

26.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1195626.07.2019

Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11956 19. Wahlperiode 26.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Verena Hartmann, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen Die EU hat sich mit der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien das verbindliche Ziel gesetzt, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent am Endenergieverbrauch und einen Mindestanteil von 10 Prozent im Verkehrssektor haben sollen (Richtlinie (EU) 2009/28/EG). Dazu sind verbindliche nationale Gesamtziele für die EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Der nationale Zielwert für den Anteil Deutschlands von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 beträgt demnach 18 Prozent (www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/EU_Richtlinie_fuer_ EE/eu_richtlinie_fuer_erneuerbare_energien.html; https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2001&from=DE). Im Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen wurde zudem geregelt, dass ein Mindestanteil Otto- und Dieselkraftstoff ersetzenden Biokraftstoffs von 3 Prozent ab 2015, von 4,5 Prozent ab 2017 sowie von 7 Prozent ab 2020 in Verkehr zu bringen sei, über den eine Reduzierung des Treibhausgasanteils in bestimmter Höhe erreicht werden solle (ebd., S. 1804 f., Absatz 3a neu). Diese politischen Rahmenbedingungen führen unter anderem dazu, dass die Anbauflächen für Energiepflanzen für die Produktion von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen im In- und Ausland ausgeweitet werden. Es kommt zu direkten und indirekten Landnutzungsänderungen. Indirekte Landnutzungsänderungen (Indirect Land Use Change – ILUC) treten auf, wenn landwirtschaftliche Flächen, die zuvor für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt waren, zur Produktion von Biokraftstoffen verwendet werden. Da die Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln weiter bestehen bleibt, kann dies zu einem Ausbau landwirtschaftlicher Flächen in Gebieten mit hohem Kohlenstoffvorrat, wie beispielsweise Wälder, Feucht- und Torfgebiete, führen. In dem Fall würde das in Bäumen und Böden gebundene CO2 freigesetzt werden und dadurch die „Treibhausgaseinsparungen“ durch die Nutzung von Biokraftstoffen relativieren (www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/ bioenergie#iLUC). In einem delegierten Rechtsakt (C(2019) 2055 final) der europäischen Kommission vom 13. März 2019 wurden die Kriterien für die Bestimmung von Rohstoffen zur Herstellung von Biobrennstoffen mit hohem ILUC-Risiko sowie die Kriterien für die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen festgelegt. Gegen diesen Rechtsakt können das Europäische Parlament (EP) und der Ministerrat während einer zweimonatigen Prüfungsphase Einwände vorbringen (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-1656_de.htm). Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen landwirtschaftlichen Ertragsunterschiede, wenn sich der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland auf 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen würde? b) Wieviel zusätzliche landwirtschaftliche Fläche wäre nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, um diese Ertragsunterschiede auszugleichen? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tägliche Flächenverbrauch in Deutschland, und wie hat sich dieser in den letzten zehn Jahren entwickelt? 3. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 die Fläche, die in Drittländern zum Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln für den Export nach Deutschland belegt wurde, und in welchem prozentualen Verhältnis steht diese Fläche bezüglich der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Bundesrepublik Deutschland? 4. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, um wieviel sich die Höhe der umgerechneten Agrarfläche (in Hektar) durch Nahrungs- und Futtermittel-Importe verändern würde, wenn sich der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland auf 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen würde? 5. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbaufläche (in Hektar) für Biokraftstoffe (Biodiesel und Bioethanol) in Deutschland im Jahr 2018? 6. Welcher Zusammenhang ist der Bundesregierung zwischen dem Anbau von Energiepflanzen zur Produktion von Biokraftstoffen und den globalen Lebensmittelpreisen bekannt? 7. Welche Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein hohes ILUC-Risiko (bitte nach jeweiliger Kulturpflanzenart und Anbauland unterteilen)? 8. Inwiefern hat das hohe ILUC-Risiko der in Frage 7 genannten Biokraftstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Import in die Bundesrepublik Deutschland? 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Import von Biokraftstoffen nach Deutschland in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte detailliert nach Exportländern und Art des Kraftstoffs aufschlüsseln)? 10. a) Wie viele Liter Wasser entlang der Wertschöpfungskette werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Herstellung von einem Liter Biokraftstoff durchschnittlich benötigt? b) Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der zur Produktion von Biokraftstoffen benötigten Wassermenge die Unterschiede zwischen der nationalen und globalen Produktion? 11. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen dem nationalen und internationalen Anbau von Energiepflanzen und dem zweiten der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG), „Kein Hunger“? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kohlendioxidkosten für Biokraftstoffe, die aus Weizen, Zuckerrohr, Mais, Palmöl, Raps oder Soja hergestellt werden im Vergleich zu den Emissionen aus fossilen Brennstoffen? Berlin, den 12. Juli 2019 Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen