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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Verschwendung von Steuergeldern
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
13.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1197429.07.2019
Verschwendung von Steuergeldern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11974
19. Wahlperiode 29.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Verschwendung von Steuergeldern
Gelegentlich der Schriftlichen Frage 136 des Abgeordneten Ulrich Oehme auf
Bundestagsdrucksache 19/9822 zum „Mittelabflussdruck“ in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, die von der Bundesregierung mit der Feststellung
beantwortet wurde, dass eine „Verschwendung von Steuergeldern“ nicht stattfinde,
interessieren sich die Fragesteller für den diesbezüglichen Stand in allgemeiner
Hinsicht (die Fragesteller bitten um direkte Antworten und darum, bei erfragten
Informationen nicht auf Dritte verwiesen zu werden).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung eine „Verschwendung von
Steuergeldern“?
2. Vergleicht die Bundesregierung Haushaltsjahre vor dem Hintergrund der
fiskalischen und wirtschaftlichen Geschichte miteinander, und wenn ja, nach
welchen Kriterien, und wie ordnet die Bundesregierung die Haushaltsjahre
in den Jahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel diesbezüglich
im Vergleich zu den früheren Haushaltsjahren in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland ein?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verschwendungen von
Steuergeldern in den Haushaltsjahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela
Merkel, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des
Bundesrechnungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung
eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung
von Steuergeldern?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen
Fehlentwicklungen bzw. Missständen?
4. Wie ordnet die Bundesregierung diese Haushaltsjahre bezüglich des Ziels
der Vermeidung der Verschwendung von Steuergeldern im Vergleich zu den
früheren Haushaltsjahren der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
ein, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des
Bundesrechnungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung
eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung
von Steuergeldern?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen
Fehlentwicklungen bzw. Missständen?
5. Sind der Bundesregierung für den Zeitraum der Bundeskanzlerschaft von
Dr. Angela Merkel Fälle bekannt, in denen Steuergeld nach der Definition
aus Frage 1 „verschwendet“ wurde (wenn ja, bitte benennen und beziffern)?
6. Welche Instrumente hat die Bundesregierung, um Steuergeldverschwendung
aufzudecken
a) im Inland bzw.
b) im Ausland?
7. Welche Sanktionsmöglichkeiten besitzt die Bundesregierung im Falle
eingetretener Steuergeldverschwendung?
a) Sind diese Sanktionierungsmöglichkeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher angewendet worden (wenn ja, bitte jeweils benennen und
auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
b) Hatten diese etwaigen Sanktionen Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen und auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Steuergeldverschwendung in
Zusammenhang mit sogenannten Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften (www.tages
schau.de/wirtschaft/cum-cum-105.html; wenn ja, bitte benennen und
beziffern)?
a) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Sanktionen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen)?
b) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen)?
Berlin, den 11. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1236013.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11974 - Verschwendung von Steuergeldern
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12360
19. Wahlperiode 13.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier,
Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11974 –
Verschwendung von Steuergeldern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gelegentlich der Schriftlichen Frage 136 des Abgeordneten Ulrich Oehme auf
Bundestagsdrucksache 19/9822 zum „Mittelabflussdruck“ in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, die von der Bundesregierung mit der Feststellung
beantwortet wurde, dass eine „Verschwendung von Steuergeldern“ nicht
stattfinde, interessieren sich die Fragesteller für den diesbezüglichen Stand in
allgemeiner Hinsicht (die Fragesteller bitten um direkte Antworten und darum, bei
erfragten Informationen nicht auf Dritte verwiesen zu werden).
1. Wie definiert die Bundesregierung eine „Verschwendung von
Steuergeldern“?
Die Bundesregierung ist gesetzlich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit
Steuergeldern und sonstigen Einnahmen verpflichtet: Nur die zur Erfüllung der
Bundesaufgaben notwendigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
dürfen bei der Aufstellung und dem Vollzug des Bundeshaushalts berücksichtigt
werden (§ 6 BHO). Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit zu beachten (§ 7 BHO). Dem Ressortprinzip folgend sind alle Ministerien
für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.
Gleichwohl kann in Einzelfällen objektives Verbesserungspotenzial beim
effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln bestehen. In diesen Fällen ist es das Ziel der
Bundesregierung, Verbesserungen kurzfristig umzusetzen.
2. Vergleicht die Bundesregierung Haushaltsjahre vor dem Hintergrund der
fiskalischen und wirtschaftlichen Geschichte miteinander, und wenn ja, nach
welchen Kriterien, und wie ordnet die Bundesregierung die Haushaltsjahre
in den Jahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel diesbezüglich
im Vergleich zu den früheren Haushaltsjahren in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland ein?
Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland befindet sich seit dem Ende der
weltweiten Finanzkrise auf einem beachtlichen Wachstumskurs. Der
wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass das
Bruttoinlandsprodukt Ende 2018 preisbereinigt um 15,3 Prozent höher lag als im Jahr
2010. Dies spiegelt sich auch in einer positiven Entwicklung auf dem deutschen
Arbeitsmarkt wider. Die Zahl der Erwerbstätigen nimmt kontinuierlich weiter zu
und erreichte im Jahr 2018 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
mit durchschnittlich 44,8 Millionen Erwerbstätigen bzw. einer Steigerung um
rund 570 000 Personen (1,3 Prozent) im Vorjahresvergleich erneut einen
Rekordwert seit der Wiedervereinigung.
Historisch einmalig hat die Bundesregierung mit dem Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2020, den das Bundeskabinett am 26. Juni 2019 beschlossen hat,
bereits zum sechsten Mal in Folge einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne
Aufnahme neuer Schulden aufgestellt, nachdem bereits im Jahr 2014 ein
Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme im Vollzug erreicht werden konnte.
Auch der neue Finanzplan des Bundes, der bis 2023 reicht, sieht in allen Jahren
einen Haushaltsausgleich ohne neue Schulden vor. Einen ohne neue Schulden
ausgeglichen Bundeshaushalt gab es vor dem Jahr 2014 zuletzt im Jahr 1969.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verschwendungen von
Steuergeldern in den Haushaltsjahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela
Merkel, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des
Bundesrechnungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung
eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung
von Steuergeldern?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen
Fehlentwicklungen bzw. Missständen?
Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Bundestag und Bundesrat über alle
Einnahmen und Ausgaben, das Vermögen und die Schulden zur Entlastung der
Bundesregierung Rechnung zu legen. Vorbereitet wird das Entlastungsverfahren
durch die Prüftätigkeit des Bundesrechnungshofs. Dieser prüft als
verfassungsrechtlich statuiertes, unabhängiges Organ der Finanzkontrolle die Rechnung
sowie die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Das Ergebnis
seiner Prüfung fasst er für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat jährlich
in seinen Bemerkungen nach § 97 der Bundeshaushaltsordnung zusammen.
Daneben berichtet und berät er Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auch
anlassbezogen. Seine Feststellungen und Empfehlungen werden von der
Bundesregierung berücksichtigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages berät über die
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes, beschließt über diese und verbindet dies
vielfach mit an die Bundesregierung gerichteten Aufforderungen und
Handlungsvorgaben. Auf diesem Wege bereitet der Ausschuss die Entlastung der
Bundesregierung durch das Plenum des Deutschen Bundestages vor, die der
Bundesregierung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nie
verweigert wurde.
Anders als der Bundesrechnungshof ist der Bund der Steuerzahler ein
eingetragener Verein, der sich dem Ziel verschrieben hat, Steuern und Abgaben zu senken,
Verschwendung zu stoppen, die Staatsverschuldung zurückzufahren und
Bürokratie abzubauen. Zu diesem Zweck veröffentlicht er unter anderem jährlich
diverse Publikationen wie beispielsweise das „Schwarzbuch“ oder die Broschüre
„Aktion Frühjahrsputz“, in denen plakativ Beispiele eines aus seiner Sicht
vorliegenden staatlichen Fehlverhaltens aufgelistet sowie auf dieser Grundlage
Einsparvorschläge hergeleitet werden. Die Bundesregierung nimmt diese
Veröffentlichungen zur Kenntnis und wertet sie – soweit die angesprochenen Fälle in der
Zuständigkeit des Bundes liegen – aus. Anders als der Bundesrechnungshof ist
der Bund der Steuerzahler eine privatrechtliche Organisation, deren
Stellungnahmen, Bewertungen und Vorschläge nicht mit den Prüfungsfeststellungen des
Bundesrechnungshofes zu vergleichen sind.
4. Wie ordnet die Bundesregierung diese Haushaltsjahre bezüglich des Ziels
der Vermeidung der Verschwendung von Steuergeldern im Vergleich zu den
früheren Haushaltsjahren der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
ein, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des
Bundesrechnungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung
eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung
von Steuergeldern?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen
Fehlentwicklungen bzw. Missständen?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
5. Sind der Bundesregierung für den Zeitraum der Bundeskanzlerschaft von
Dr. Angela Merkel Fälle bekannt, in denen Steuergeld nach der Definition
aus Frage 1 „verschwendet“ wurde (wenn ja, bitte benennen und beziffern)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
6. Welche Instrumente hat die Bundesregierung, um Steuergeldverschwendung
aufzudecken
a) im Inland bzw.
b) im Ausland?
Erkenntnisse darüber, wie eine effizientere Verwendung von Steuergeldern
erreicht werden kann, können sich beispielsweise auch im Rahmen der Rechts- und
Fachaufsicht der Ressorts, bei Überprüfungen durch den Bundesrechnungshof,
mittels Berichtspflichten (z. B. an den Rechnungsprüfungs- und an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages), im Zuwendungsrecht insbesondere
durch Prüfung des Verwendungsnachweises, im Rahmen der Rechnungslegung
oder – wie bei multilateral finanzierten Vorhaben oftmals angewandt – durch
externes Monitoring ergeben.
7. Welche Sanktionsmöglichkeiten besitzt die Bundesregierung im Falle
eingetretener Steuergeldverschwendung?
a) Sind diese Sanktionierungsmöglichkeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher angewendet worden (wenn ja, bitte jeweils benennen und
auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
b) Hatten diese etwaigen Sanktionen Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen und auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
Mögliche Fälle der „Verschwendung von Steuergeldern“ werden durch
parlamentarische Entscheidungen unter Vorbereitung durch den Bundesrechnungshof
festgestellt. Der Vorwurf der „Verschwendung von Steuergeldern“ ist politischer
Natur. Soweit bei einem als „Verschwendung von Steuergeldern“ eingeordneten
Sachverhalt zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines
Dienstvergehens bestehen oder der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt,
werden entsprechende disziplinar- oder strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Diese können zu entsprechenden Sanktionen führen.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Steuergeldverschwendung in
Zusammenhang mit sogenannten Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften (www.tages
schau.de/wirtschaft/cum-cum-105.html; wenn ja, bitte benennen und
beziffern)?
a) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Sanktionen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen)?
b) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte
benennen)?
Bei Cum/Cum- sowie Cum/Ex-Geschäften handelt es sich um rechtswidrige
Gestaltungen, die von der Finanzverwaltung mit Nachdruck verfolgt werden. Es
wird insoweit beispielhaft auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Cum-
Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung“ auf
Bundestagsdrucksache 19/7006 verwiesen. Insofern stellt sich nach Auffassung der
Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht die Frage der „Verschwendung von
Steuergeldern“.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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