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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
14.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1204030.07.2019
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12040
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger,
Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
Derzeit gibt es in Deutschland rund 6 500 Unternehmen im Sicherheitsgewerbe,
welche im Jahr 2016 einen Umsatz von ca. 8,8 Mrd. Euro erwirtschafteten und
rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigen (vgl. www.bdsw.de/images/statistiksatz/
Statistiksatz_BDSW_BDGW_BDLS_2019_0503.pdf). Derzeit obliegt die
staatliche Aufsicht über diesen Unternehmenssektor dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Sicherheitswirtschaft fordert seit einigen Jahren einen
Zuständigkeitenwechsel für private Sicherheitsfirmen vom Bundeswirtschaftsministerium zum
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Durch diesen Wechsel
erhofft sich die Branche schärfere Zugangsvoraussetzungen und damit eine
Verbesserung der Qualität (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/das-
geschaeftmit-der-sicherheit-wer-ueberwacht-die-waechter/13659074.html). Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht daher eine Neuordnung der
Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz statt
wie bisher in der Gewerbeordnung vor. Ziel ist die Verbesserung der
Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig („Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue
Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD; 19. Legislaturperiode; S. 127).
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat der
Forderung über einen Zuständigkeitenwechsel bereits zugestimmt. Die
Bundesregierung hatte sich jedoch letztes Jahr darauf verständigt, erst das bundesweite
Bewacherregister, welches am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist, abzuwarten (vgl.:
www.behoerden-spiegel.de/2018/11/14/zustaendigkeitenwechsel-soll-kommen/). Das
Bewacherregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
dokumentiert an zentraler Stelle Daten zu Erlaubnissen von Gewerbetreibenden
und Zulassungen, insbesondere zu Qualifikation und Zuverlässigkeit, von
Wachpersonen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept für die Neuordnung der
Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe vorlegen?
Ist in diesem Zusammenhang ein eigenständiges Gesetz für das private
Sicherheitsgewerbe vorgesehen?
2. Plant die Bundesregierung, dem BMI bzw. einer Behörde aus seinem
Geschäftsbereich auch die Kompetenzen über das bundesweite
Bewacherregister zu erteilen?
Wenn ja, welche Behörde?
3. Welche konkreten Aufgaben wird das BMI zur Prüfung der Qualifikation
und Zuverlässigkeit der Beschäftigten im privaten Sicherheitssektor
übernehmen?
4. Welche Probleme bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes sind
in den vergangenen Jahren aus Sicht der Bundesregierung aufgetreten?
5. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe und eine fachliche
Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums?
6. Welche jährlichen finanziellen und personellen Mittel sind für die Prüfung
der Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe durch die Bundesregierung und
ihre Behörden vorgesehen?
7. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität im
Sicherheitsgewerbe weiter zu verbessern?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1239114.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12040 - Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12391
19. Wahlperiode 14.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12040 –
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit gibt es in Deutschland rund 6 500 Unternehmen im Sicherheitsgewerbe,
welche im Jahr 2016 einen Umsatz von ca. 8,8 Mrd. Euro erwirtschafteten und
rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigen (vgl. www.bdsw.de/images/statistiksatz/
Statistiksatz_BDSW_BDGW_BDLS_2019_0503.pdf). Derzeit obliegt die
staatliche Aufsicht über diesen Unternehmenssektor dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Sicherheitswirtschaft fordert seit einigen Jahren einen
Zuständigkeitenwechsel für private Sicherheitsfirmen vom Bundeswirtschaftsministerium zum
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Durch diesen
Wechsel erhofft sich die Branche schärfere Zugangsvoraussetzungen und damit eine
Verbesserung der Qualität (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/das-
geschaeftmit-der-sicherheit-wer-ueberwacht-die-waechter/13659074.html). Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht daher eine Neuordnung der
Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz statt
wie bisher in der Gewerbeordnung vor. Ziel ist die Verbesserung der
Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig („Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine
neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD; 19. Legislaturperiode; S. 127).
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat der
Forderung über einen Zuständigkeitenwechsel bereits zugestimmt. Die
Bundesregierung hatte sich jedoch letztes Jahr darauf verständigt, erst das bundesweite
Bewacherregister, welches am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist, abzuwarten
(vgl.: www.behoerden-spiegel.de/2018/11/14/zustaendigkeitenwechsel-
sollkommen/). Das Bewacherregister des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentiert an zentraler Stelle Daten zu Erlaubnissen von
Gewerbetreibenden und Zulassungen, insbesondere zu Qualifikation und
Zuverlässigkeit, von Wachpersonen.
1. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept für die Neuordnung der
Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe vorlegen?
Ist in diesem Zusammenhang ein eigenständiges Gesetz für das private
Sicherheitsgewerbe vorgesehen?
2. Plant die Bundesregierung, dem BMI bzw. einer Behörde aus seinem
Geschäftsbereich auch die Kompetenzen über das bundesweite
Bewacherregister zu erteilen?
Wenn ja, welche Behörde?
3. Welche konkreten Aufgaben wird das BMI zur Prüfung der Qualifikation
und Zuverlässigkeit der Beschäftigten im privaten Sicherheitssektor
übernehmen?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe ist derzeit
Gegenstand interner Erörterungen der beteiligten Ressorts. Zum Zeitplan, zu
einem eigenständigen Sicherheitsgesetz und zu weiteren organisatorischen
Maßnahmen können angesichts der laufenden Gespräche zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.
4. Welche Probleme bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes sind
in den vergangenen Jahren aus Sicht der Bundesregierung aufgetreten?
Das private Sicherheitsgewerbe ist im Gewerberecht geregelt. Die
gewerberechtlichen Anforderungen wurden zuletzt durch die Novellierung des
Bewachungsrechts im Jahr 2016 verschärft. Die Regelungen im Gewerberecht zielen darauf
ab, einerseits die Gewerbefreiheit zu gewährleisten, andererseits potenzielle
Gefahren, die von dem Gewerbetreibenden und seinem Wachpersonal ausgehen
können, abzuwehren. Bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes unter
dieser Zielsetzung sind aus der Sicht der Bundesregierung keine Probleme
aufgetreten.
5. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe und eine fachliche
Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums?
Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt, dass private Sicherheitsbetriebe einen
wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten. Durch die Neuordnung der Regelungen
für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz sollen die
Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessert und so für noch mehr
Sicherheit und Verlässlichkeit gesorgt werden. Da hierbei nach Auffassung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat sicherheitspolitische Überlegungen eine stärkere
Rolle als bisher spielen sollen, bietet es sich an, mit einer Neuordnung der
Regelungen die fachliche Zuständigkeit für diese Materie auf das Bundesministeriums
des Innern, für Bau und Heimat zu übertragen.
6. Welche jährlichen finanziellen und personellen Mittel sind für die Prüfung
der Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe durch die Bundesregierung und
ihre Behörden vorgesehen?
Der Vollzug des Bewachungsrechts und damit auch die Prüfung der
Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe (Wachpersonen) obliegt allein den zuständigen
Behörden der Länder. Diese erheben für die entsprechenden Amtshandlungen
Gebühren. Das von Bund und Ländern aufzubauende Bewacherregister gewährt den
Behörden der Länder lediglich eine technische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer
Vollzugsaufgaben.
7. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität im
Sicherheitsgewerbe weiter zu verbessern?
Angesichts der laufenden Gespräche zwischen den Ressorts können derzeit noch
keine Aussagen zu möglichen weiteren Maßnahmen getroffen werden, die die
Qualität im Sicherheitsgewerbe weiter verbessern könnten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]