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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

14.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1204030.07.2019

Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12040 19. Wahlperiode 30.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe Derzeit gibt es in Deutschland rund 6 500 Unternehmen im Sicherheitsgewerbe, welche im Jahr 2016 einen Umsatz von ca. 8,8 Mrd. Euro erwirtschafteten und rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigen (vgl. www.bdsw.de/images/statistiksatz/ Statistiksatz_BDSW_BDGW_BDLS_2019_0503.pdf). Derzeit obliegt die staatliche Aufsicht über diesen Unternehmenssektor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Sicherheitswirtschaft fordert seit einigen Jahren einen Zuständigkeitenwechsel für private Sicherheitsfirmen vom Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Durch diesen Wechsel erhofft sich die Branche schärfere Zugangsvoraussetzungen und damit eine Verbesserung der Qualität (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/das- geschaeftmit-der-sicherheit-wer-ueberwacht-die-waechter/13659074.html). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht daher eine Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz statt wie bisher in der Gewerbeordnung vor. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig („Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD; 19. Legislaturperiode; S. 127). Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat der Forderung über einen Zuständigkeitenwechsel bereits zugestimmt. Die Bundesregierung hatte sich jedoch letztes Jahr darauf verständigt, erst das bundesweite Bewacherregister, welches am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist, abzuwarten (vgl.: www.behoerden-spiegel.de/2018/11/14/zustaendigkeitenwechsel-soll-kommen/). Das Bewacherregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentiert an zentraler Stelle Daten zu Erlaubnissen von Gewerbetreibenden und Zulassungen, insbesondere zu Qualifikation und Zuverlässigkeit, von Wachpersonen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept für die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe vorlegen? Ist in diesem Zusammenhang ein eigenständiges Gesetz für das private Sicherheitsgewerbe vorgesehen? 2. Plant die Bundesregierung, dem BMI bzw. einer Behörde aus seinem Geschäftsbereich auch die Kompetenzen über das bundesweite Bewacherregister zu erteilen? Wenn ja, welche Behörde? 3. Welche konkreten Aufgaben wird das BMI zur Prüfung der Qualifikation und Zuverlässigkeit der Beschäftigten im privaten Sicherheitssektor übernehmen? 4. Welche Probleme bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes sind in den vergangenen Jahren aus Sicht der Bundesregierung aufgetreten? 5. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe und eine fachliche Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums? 6. Welche jährlichen finanziellen und personellen Mittel sind für die Prüfung der Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe durch die Bundesregierung und ihre Behörden vorgesehen? 7. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität im Sicherheitsgewerbe weiter zu verbessern? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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