[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg,
Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12041 –
Personal des Bundesministeriums für Gesundheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Regierungsbildung im letzten Jahr ist laut Haushaltsplänen die
Stellenanzahl im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deutlich angestiegen.
Im Vergleich zu 2018 stiegen die Personalausgaben des BMG um 13 Prozent
(vgl. Kapitel 1512 des Einzelplans 15 2019). Bislang haben der
Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn und sein Bundesministerium aus Sicht der
Fragesteller keine nachvollziehbare Begründung liefern können, aus welchen
Gründen die Personalkosten in diesem Umfang gestiegen sind.
Weiter ist es aus Sicht der Fragesteller im Haushaltsplan nur schwer
nachvollziehbar, welche Stellen im BMG neu entstanden, umgewidmet oder von einer
Angestellten-Stelle in ein Beamtenverhältnis umgewandelt bzw. verschoben
wurden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebene Zahl der Steigerung der
Personalausgaben des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um 13
Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 kann nicht nachvollzogen werden. Nach den
einschlägigen Titeln im Kapitel 1512 (421 01, 422 01, 428 01, 428 11, 427 09,
427 19, 427 29, 427 39, 427 49) erhöht sich das Soll 2019 (54,262 Mio. Euro)
gegenüber dem Soll 2018 (51,157 Mio. Euro) um 4,539 Mio. Euro. Das
entspricht einer Steigerung von 6 Prozent. Dabei entfällt mehr als die Hälfte der
Steigerung der Kosten auf sog. Personalverstärkungsmittel, die dazu dienen,
die Tarif- und Besoldungserhöhungen abzufangen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13022
19. Wahlperiode 05.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Organisationseinheiten bestehen aktuell im BMG, und welche
Unterorganisationseinheiten gibt es (etwa Abteilungen, Unterabteilungen,
Stabsstellen, Referate, Beauftragte etc.)?
a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten
und Unterorganisationseinheiten angesiedelt?
b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten
und Unterorganisationseinheiten besetzt?
c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen
Organisationseinheiten und Unterorganisationseinheiten angesiedelt?
d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen
Organisationseinheiten und Unterorganisationseinheiten besetzt?
e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen
Organisationseinheiten und Unterorganisationseinheiten tätig?
f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den
einzelnen Organisations- und Unterorganisationseinheiten jeweils die
Stellen und Vollzeitäquivalente?
Die Fragen 1 bis 1f werden gemeinsam beantwortet.
Im BMG gibt es sieben Abteilungen, 14 Unterabteilungen (inklusive Stab und
Ständige Vertretung), 86 Referate, zwei Stabstellen, drei Geschäftsstellen, zwei
Beauftragte und einen Bevollmächtigten. Zur Beantwortung der Fragen 1a bis
1f wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. In der Tabelle werden
die erbetenen Daten nach Abteilungen und Unterabteilungen aufgeschlüsselt
dargestellt. Auf eine weitergehende Aufschlüsselung wird verzichtet, da
andernfalls die Daten zur Besoldungs- oder Entgeltgruppe insbesondere in den
kleineren Organisations- und Unterorganisationseinheiten unmittelbar
natürlichen Personen zugeordnet werden könnten. Dies ist mit datenschutzrechtlichen
Bestimmungen nicht vereinbar.
2. Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten, wie etwa
eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen, Verbeamtungen,
Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnahmen oder
Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in den einzelnen
Organisationsund Unterorganisationseinheiten des BMG seit dem 1. Januar 2017
wann gegeben?
a) Welche Besoldungs- und Entgeltgruppen sind hierbei betroffen?
b) Welche Kosten sind hierdurch entstanden?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Im BMG – wie auch in den anderen Bundesministerien – gibt es regelmäßige
Änderungen der Besoldungs- und Entgeltgruppen durch Beförderungen,
Höhergruppierungen und Übernahmen von Tarifbeschäftigten in das
Beamtenverhältnis. Von 2017 bis 2019 gab es in allen Entgelt- und Besoldungsgruppen 219
Beförderungen und Höhergruppierungen sowie 55 Übernahmen von
Tarifbeschäftigen in das Beamtenverhältnis, die Kosten in Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro
nach sich zogen (die Kosten wurden anhand der Differenz der
Bruttopersonalkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zwischen alter und
neuer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ermittelt). Zudem gab es seit 1. Januar
2017 234 hausinterne Umsetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
3. Welche Stellen wurden in den einzelnen Organisations- und
Unterorganisationseinheiten des BMG seit dem 1. Januar 2017 wann neu besetzt und neu
geschaffen?
a) Welche Besoldungs- und Entgeltgruppen sind hierbei betroffen?
b) Welche Stellen wurden in welchen Organisations- und
Unterorganisationseinheiten des BMG für Digitalprojekte geschaffen oder besetzt,
und welche Aufgaben sind mit diesen Stellen jeweils verbunden?
c) Welche weiteren zusätzlichen Aufgaben sollen durch die neu besetzten
oder neu geschaffenen Stellen bearbeitet werden?
d) Welche jährlichen Kosten sind bei den einzelnen Stellen durch die
Neubesetzung bzw. Neuschaffung entstanden?
5. In welchen Organisations- und Unterorganisationseinheiten plant das BMG
in den Jahren 2019 und 2020 Personal aufzubauen bzw. Stellen neu zu
besetzen?
a) In welchem Umfang sind Stellen und Vollzeitäquivalente welcher
Besoldungs- und Entgeltgruppen an welcher Organisations- und
Unterorganisationseinheit betroffen?
b) Nach welchen Kriterien erfolgt der Personalaufbau?
c) Welcher Teil des Personalaufbaus ist für digitale Themen vorgesehen,
und welche Felder sollen hier konkret bearbeitet werden?
d) Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung in den
Jahren 2019 und 2020?
Die Fragen 3 bis 3d und 5 bis 5d werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Hinweis: Mit einer Vielzahl der neuen (Plan-)Stellen wurden befristet
beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unbefristete Arbeitsverhältnisse
übernommen. In diesen Fällen sind faktisch keine neuen/zusätzlichen Kosten
entstanden. Dies wurde bei der Ermittlung der Kosten berücksichtigt.
Jahr Neue
(Plan-)
Stellen
Wertigkeiten Organisations- und
Unterorganisationseinheiten
Kosten*
2017 21 B 3, A 16, A 15, A 14,
A 13 h, A 12, A 7,
E 13, E 8, E 5, E 3
Aufgrund organisationsrechtlicher
Umstrukturierungen lässt sich ein
eindeutiger Bezug zu den aktuell
bestehenden Organisationseinheiten nicht
herstellen.
1.465.910,00 €
2018 71
(29 vormals
befristet)
B 6, B 3, A 16, A 15,
A 14, A 13 h, A 12,
A 9 m + Z, A 9 m,
A 8, E 14, E 13,
E 9 b, E 5, E 4, E 3
AS P, L, StV L, L 1, L 3, L 8, IE 1,
Z RP, 11, 114, 115, 124, 216, 224, 226,
315, 411, 416, KA, StV 5, 512, 513,
514, Abbau Befristung
2.445.919,00 €
2019 59
(20 vormals
befristet)
A 16, A 15, A 14,
A 13 h, A 13 g, A 12,
A 11, A 10, E 13,
E 9 b, E 9 a, E 6, E 5,
E 4, E 3
AS P, L 6, L 8, IE 1, IE 3, Z 23, Z 24,
Z RP, 123, 217, 221, 222, 224, KOMV,
314, 315, 413, 421, 422, 511, 514, 522,
Vorzimmer, Abbau Befristung
2.605.966,00 €
2020 Nach aktuellem Stand erhält das BMG mit dem Haushalt 2020 keine neuen (Plan-)Stellen
* Die Kosten wurden anhand der Bruttopersonalkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen ermittelt.
4. In welchen Organisations- und Unterorganisationseinheiten plant das BMG
in den Jahren 2019 und 2020 Personal abzubauen?
a) In welchem Umfang sind Stellen und Vollzeitäquivalente welcher
Besoldungs- und Entgeltgruppen an welcher Organisations- und
Unterorganisationseinheit betroffen?
b) Nach welchen Kriterien erfolgt der Personalabbau?
c) Zu welchen Kosteneinsparungen soll der Personalabbau führen?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Ein Personalabbau ist aufgrund des erheblichen Arbeitsanfalls und der
zahlreichen neuen Aufgaben des BMG in den Jahren 2019 und 2020 nicht
beabsichtigt.
6. Welche Stellen und Vollzeitäquivalente in den einzelnen Organisations-
und Unterorganisationseinheiten des BMG sind für welchen Zeitraum
befristet, und aus welchem Grund?
Zur Beantwortung der Frage 6 wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen:
Sachgrund Anzahl Personen Vollzeitäquivalente
ohne 3 3
vorübergehender Bedarf 20 19,7
im Anschluss an die Ausbildung 9 8,8
Vertretung 3 2,8
7. Wie hoch war bzw. ist der Krankenstand in den jeweiligen Organisations-
und Unterorganisationseinheiten des BMG monatlich seit dem 1. Januar
2017?
Monatliche Angaben zur Höhe des Krankenstandes in den jeweiligen
Organisations- und Unterorganisationseinheiten des BMG seit 2017 sind aus
Gründen des Datenschutzrechts und der Datenerhebung in diesem Detail nicht
möglich.
Im BMG werden jährlich statistische Erhebungen zum Krankenstand
vorgenommen. Danach belief sich der Krankenstand im BMG im Jahr 2017 auf 13,7
und im Jahr 2018 auf 14,7 Abwesenheitstage je Beschäftigten.
Diese Daten zum Krankenstand werden dem Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat zur Erstellung des alljährlichen
Gesundheitsförderungsberichtes zugeliefert, der fortlaufend im Herbst des jeweiligen Folgejahres
veröffentlicht wird.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13022
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13022
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13022
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13022
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13022
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13022
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13022
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]