BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mutmaßlich rechtslastige Symbole an Polizeiuniform

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1203231.07.2019

Mutmaßlich rechtslastige Symbole an Polizeiuniform

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12032 19. Wahlperiode 31.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Mutmaßlich rechtslastige Symbole an Polizeiuniform „SPIEGEL ONLINE“ berichtete am 23. Juni 2019 über einen Bundespolizisten, der während seines Einsatzes bei einem Neonazi-Treffen im sächsischen Ostritz zwei Aufnäher an seiner Uniform trug, die nach Ansicht der Fragesteller Assoziationen zur rechten Szene wecken. Einer war ein sogenanntes Kreuzritter-Patch mit dem Leitspruch „recte faciendo neminem timeas“ („Tue recht und scheue niemand“), der andere ein Symbol der Spartaner mit dem Motto „Molon Labe“ („Komm und hol sie dir“). Die Bundesbereitschaftspolizei teilte am 24. Juni 2019 auf Twitter mit, der Sachverhalt werde dienstrechtlich geprüft. Ob es sich in diesem Fall um „politisch rechtslastige Symbole“ handele, sei Gegenstand der Ermittlungen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden aus dem in der Vorbemerkung beschriebenen Vorgang gezogen? 2. Zu welchem Ergebnis führten die Ermittlungen im Hinblick auf die Prüfung, ob es sich bei den Aufnähern um politisch rechtslastige Symbole handelt? 3. Sind Bezüge des betroffenen Beamten zu rechtsextremen Verbindungen, Strukturen oder Überzeugungen bekannt? 4. Seit wann hatten die unmittelbaren Dienstvorgesetzten des Beamten Kenntnis vom Tragen der Aufnäher, bzw. über welchen Zeitraum wurde es toleriert? 5. Welche ähnlich gelagerten Vorgänge mit an Uniformen, Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugen angebrachten Symbolen oder Beschriftungen, die im Verdacht stehen, politisch rechtslastig zu sein, gab es seit 2010 bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt, beim Zoll oder bei der Bundeswehr (bitte alle Fälle nach Jahren und Behörden gegliedert anführen)? a) Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zum konkreten Sachverhalt bzw. Vorwurf machen? b) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Personen eingeleitet? 6. Nach welchen Kriterien wird das Tragen von privaten Aufnähern oder Ansteckern bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt, beim Zoll oder bei der Bundeswehr genehmigt? 7. In welchen Fällen wurde das Tragen oder Anbringen nichtdienstlicher Beschriftungen, Aufnäher, Anstecker oder Aufkleber an Uniformen, Fahrzeugen oder Ausrüstungsgegenständen bei Angehörigen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zolls und der Bundeswehr seit 2016 genehmigt, und welchen Inhalt hatten diese Beschriftungen, Aufnäher, Anstecker oder Aufkleber? 8. Wie viele weitere rechtsextreme Vorfälle (Äußerungen, Propagandadelikte, andere Straftaten) seitens Angehöriger der Bundespolizei hat es seit der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 und 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Die Polizei und die Bekämpfung des Rechtsextremismus“ auf Bundestagsdrucksache 19/5793 bis Ende 2018 und im ersten Halbjahr 2019 gegeben (bitte alle Fälle nach Jahren gegliedert anführen und jeweils angeben, in welchen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung davon auszugehen ist, dass der Vorwurf einer rechtsextremen Tätigkeit gegen Angehörige der Bundespolizei im Wesentlichen zutrifft)? a) Welchen Status hatten die Angehörigen der Bundespolizei (Beamte, Beamte auf Widerruf usw.) zum Tatzeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Tat? b) Wann fanden die Vorfälle statt? c) Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zum konkreten Sachverhalt bzw. Vorwurf machen? d) Inwiefern sind die betroffenen Bundespolizisten fristlos oder vorzeitig entlassen worden (bitte Zahlen angeben)? e) Wie viele der betroffenen Bundespolizisten, die nicht fristlos entlassen wurden, hatten nach Bekanntwerden der Tat noch Zugang zu Schusswaffen? f) Wie viele der betroffenen Bundespolizisten sind noch im Dienst (bitte Funktion angeben)? g) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Polizisten eingeleitet? h) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die betroffenen Polizisten strafrechtlich ermittelt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zum Ergebnis der Ermittlungen bzw. etwaigen Gerichtsverfahren machen? i) Sind die betroffenen Polizisten nach Bekanntwerden der Tat als Ausbilder eingesetzt worden? j) Wie viele der Vorfälle sind von Angehörigen der Bundespolizei angezeigt bzw. zuständigen Polizeibehörden zur Kenntnis gebracht worden? Berlin, den 15. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen