[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg,
Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12054 –
Mittelverwendung im Bereich Prävention und Gesundheitsverbände
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Präventionsarbeit ist es nach Auffassung der Fragesteller von zentraler
Bedeutung, nicht nur Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, sondern diese
auch möglichst effizient einzusetzen. Im Bundeshaushalt 2019 sind im Kapitel
1503 „Prävention und Gesundheitsverbände“ insgesamt Ausgaben in Höhe
von 53,86 Mio. Euro vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Zu den
Mitteln und deren geplanter Verwendung finden sich im Haushaltsplan
allerdings kaum Detailinformationen, etwa zu geförderten Einzelprojekten oder
einer überprüfbaren Zielsetzung.
Die Vermeidung von Krankheiten sollte in der Gesundheitspolitik einen hohen
Stellenwert besitzen, denn jede vermiedene Krankheit vermeidet Leid und
Schmerzen bei den betroffenen Menschen und entlastet das
Gesundheitssystem, da Erkrankungen, die nicht entstehen, auch nicht behandelt werden
müssen.
Teilweise werden allerdings die bewilligten Mittel im Präventionsbereich noch
nicht einmal abgerufen, etwa beim Titel 684 01-314 „Projekte und
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus“, wo im
Jahr 2017 trotz eines Ansatzes von 3 Mio. Euro nur 296 000 Euro abgerufen
wurden. Dennoch sind auch im aktuellen Haushalt weiterhin 3 Mio. Euro in
diesem Bereich angesetzt.
Auch wenn die Bundesregierung in der Vorbemerkung zum Kapitel 1503
„Wesentliche Ziele“ formuliert, bieten diese kaum überprüfbare Fakten. Die
einzige feste Zahl findet sich unter dem Bereich „Aufklärungsmaßnahmen auf
dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“, wo es heißt, dass die
dort vorgesehenen Mittel „das Ziel der WHO, bis zum Jahr 2025 eine
Reduktion der nicht-übertragbaren Krankheiten wie z. B. Krebs,
Herzkreislauferkrankungen, Diabetes oder chronische Erkrankungen der Atemwege um
25 Prozent“ zu senken, unterstützen sollen. Welcher Anteil der 25 Prozent
durch die eingesetzten Mittel erreicht werden soll, wird aber nicht genannt.
Insgesamt bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer klaren Zielsetzung
mit überprüfbaren Zielvorgaben, damit die Haushaltsmittel im Bereich der
Prävention möglichst effizient eingesetzt werden können.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12874
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. August
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Gesundheitsförderung und Prävention tragen maßgeblich zum Wohlbefinden
und zur Lebensqualität der Bevölkerung bei. Angesichts der Zunahme
chronischer Erkrankungen und der Alterung unserer Gesellschaft gewinnen
Gesundheitsförderung und Prävention an Bedeutung. Ziel ist es, Risikofaktoren, die die
Entstehung zahlreicher chronischer Erkrankungen mitbegünstigen, wie
Rauchen, riskanten Alkoholkonsum, unausgewogenes Essen, mangelnde
Bewegung und Stress einzudämmen und die Gesundheitskompetenz der Menschen
zu stärken. Darüber hinaus gilt es, die Lebenswelten der Menschen, also die
Orte, an denen sie leben, lernen, arbeiten, gesundheitsförderlich zu gestalten.
Dazu bedarf es vielfältiger Interventionen in allen Bevölkerungsgruppen und
Altersphasen, die dem Erhalt der gesundheitlichen Potenziale und der
Sicherung eines möglichst langen, selbstbestimmten Lebens dienen.
Der Haushaltsplan enthält generell keine Detailinformationen über geförderte
Einzelprojekte und deren Zielsetzung. Im Zuge der parlamentarischen
Beratungen des Bundeshaushalts werden den Berichterstattern des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages umfangreiche begründende Unterlagen zu allen
Haushaltstiteln zur Verfügung gestellt und mit den Berichterstattern aller
Fraktionen in Berichterstattergesprächen zu jedem Einzelplan ausführlich erläutert.
Aus einer Reihe von Haushaltstiteln in Kapitel 1503 – wie z. B. bei Titel
684 01 (Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des
Diabetes mellitus) – werden Projekte finanziert, die von Bundesbehörden
durchgeführt werden. Diese Zahlungen müssen aus haushaltstechnischen
Gründen über einen sog. Verrechnungstitel verbucht werden (sog. „Interne
Verrechnung“). Die Soll-Ansätze werden bei der auftraggebenden Behörde
veranschlagt, die Ist-Ausgaben hingegen bei der Behörde, die den Auftrag
durchführt. So wird vermieden, dass die Ist-Ausgabe in beiden Kapiteln erscheint
und scheinbar zweimal geleistet wurde. Dabei ist der unvermeidbare
Nebeneffekt, dass das im Haushaltsplan ausgewiesene Ist beim abgebenden Titel
niedriger erscheint als die tatsächliche Ausgabe für aus diesem Titel finanzierte
Maßnahmen.
1. Wie haben sich Ansätze und Ist jeweils jährlich bei den einzelnen Titeln
des Kapitels 1503 seit dem Jahr 2014 entwickelt?
Titel Soll
2014
In T €
Ist
2014
In T €
Soll
2015
In T €
Ist
2015
In T €
Soll
2016
In T €
Ist
2016
In T €
Soll
2017
In T €
Ist
2017
In T €
Soll
2018
In T €
Ist
2018
In T €
531 01 20.505 18.830 16.330 15.847 16.830 15.488 16.830 14.779 17.530 12.825
531 02 11.575 11.098 11.900 11.595 11.900 11.898 11.900 11.787 12.240 11.668
531 03 7.514 6.761 8.714 8.712 8.714 8.623 9.714 8.819 9.764 8.552
531 04 – – – – – – – – – –
531 05 – – – – 500 298
(396) *
5.250 1.143
(1.243)*
4.300 2.945
(3.004)*
684 01 – – – – 3.000 888
(2.296)*
3.000 296
(2.519)*
3.000 134
(2.379)*
684 11 354 325 345 331 345 345 349 349 395 395
684 12 840 793 869 844 693 720 701 701 783 783
684 13 400 395 395 392 395 392 398 396 433 427
684 14 2.873 2.545 2.899 2.758 2.335 2.027 2.335 1.881 2.335 1.495
* Gesamt-Ist des Titels inkl. „Interner Verrechnung“
Hinweis zu den Titeln 684 11 und 684 13: Zusammenveranschlagung bis
einschließlich 2015 bei Kapitel 1502 Titel 684 06.
Hinweis zu den Titeln 531 05 und 684 01: Beide Titel sind im Haushaltsjahr
2016 erstmalig im Epl. 15 aufgenommen worden.
2. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018
und 2019 aus dem Titel 531 01-314 „Gesundheitliche Aufklärung der
Bevölkerung“ in welcher Höhe gefördert und finanziert?
a) Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Projekte
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse?
c) Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils
erreicht werden?
d) Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem
Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert?
5. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018
und 2019 aus dem Titel 531 02-314 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem
Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten“ in welcher Höhe
gefördert und finanziert?
a) Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse?
c) Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils
erreicht werden?
d) Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem
Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert?
7. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018
und 2019 aus dem Titel 531 03-314 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem
Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ in welcher Höhe
gefördert und finanziert?
a) Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Projekte
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse?
c) Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils
erreicht werden?
d) Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem
Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 5 und 7 gemeinsam
beantwortet.
Die geförderten Maßnahmen, die damit verbundenen Ziele sowie die Höhe der
Förderung lassen sich der Tabelle 1* entnehmen.
Träger der Maßnahmen ist jeweils die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA). Damit Vergleichbarkeit zwischen den Jahren hergestellt ist,
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
berichtet die BZgA als „Soll“ den Mittelansatz 2018. Hier werden zudem nur
die Maßnahmen berichtet, die mit Haushaltsmitteln aus den genannten
Fachtiteln finanziert wurden. Drittmittelfinanzierte Maßnahmen sind hier nicht
erfasst.
Bezogen auf die Maßnahmen der Jahre 2018 und 2019 lassen sich Ergebnisse
(und Erfolge) derzeit noch nicht vollständig abbilden, da die Ergebnisse der
laufenden Studien derzeit noch nicht ausgewertet sind bzw. sich entsprechende
Effekte erst in späteren Studien abbilden werden. Daher werden diese und
folgende Fragen grundsätzlich beantwortet.
Die meisten Maßnahmen werden im Rahmen von langfristig angelegten
Mehrebenenkampagnen umgesetzt, die jährlich aktualisiert und fortgeschrieben
werden. Sie basieren stets auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und
Modellen und werden regelmäßig an diese angepasst. Gleichzeitig werden auch
neue politische Schwerpunktsetzungen (wie z. B. Ausbau der
Cannabisprävention, Bewegungsförderung, Schutz vor Masernerkrankungen) aufgegriffen und
mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt.
Die Zielsetzungen der Teilprogramme werden jährlich jeweils im Zuge der
mittelfristigen Finanzplanung und der darauf aufbauenden Planung des
Jahresarbeitsprogramms wissenschaftlich und haushalterisch überprüft und
aktualisiert bzw. weiterentwickelt. Die Überprüfung erfolgt anhand festgelegter
Kriterien wie z. B. Krankheitslast, Prävenierbarkeit, vorhandener Strukturen und
Rahmenbedingungen, Möglichkeiten der Adressierung, Messbarkeit der
Erfolge.
Die Qualitätssicherung der Interventionsmaßnahmen der BZgA erfolgt im
Rahmen des Projektmanagements im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres
kontinuierlich prozessbegleitend gemäß dem gesundheitspolitischen Aktionszyklus
(Public Health Action Cycle). Hierbei stehen die folgenden Fragen im
Vordergrund: Welche Gesundheitsrisiken, also z. B. Einstellungen und
Verhaltensweisen im Feld der Prävention, sollten prioritär verändert werden? Welche
Maßnahmen sind hierzu wissenschaftlich begründet? Wie können die Maßnahmen
realisiert werden? Sind sie erfolgreich und welche Faktoren können als
entscheidend für den Erfolg und Misserfolg einzelner Interventionskomponenten
identifiziert werden?
Die Ergebnisse jeder Umsetzungsphase fließen in die Planung der jeweils
nächsten ein. Es geht darum, eine realistische Einschätzung zu erhalten, wie die
gesetzten Ziele unter Beachtung der gegebenen Rahmenbedingungen und in
Abstimmung und Kooperation mit den relevanten Partnerinnen und Partnern im
Feld erreicht werden können.
Hierzu werden z. B. epidemiologische Surveillance-Daten des Robert Koch-
Instituts sowie Verhaltenssurveillance-Daten aus den bundesweiten
Repräsentativbefragungen der BZgA herangezogen. Die Surveys der BZgA sind auch eine
wichtige Quelle, um zukünftige Präventionsaktivitäten mit dem Ziel der
Erhöhung der Wirksamkeit zu optimieren und günstige bzw. problematische
Entwicklungen, auch hinsichtlich der Zielgruppendefinition und der
Wissensdefizite in der Bevölkerung frühzeitig zu identifizieren (Gesundheits-Monitoring).
Sie dienen damit sowohl der Überprüfung von Einzelmaßnahmen als auch
komplexen Interventionen. Verhaltensänderung durch eine komplexe
Intervention zeigt immer erst mittel- bis langfristige Erfolge. Änderungen bei Wissen,
Einstellungen und Verhalten und damit verbunden auch Veränderungen in der
Epidemiologie sind auf das Zusammenspiel aller Maßnahmen der komplexen
Intervention zurückzuführen und werden anhand der
Wiederholungsbefragungen der BZgA sowie epidemiologischer (Surveillance-)Daten abgebildet.
Medien (Plakate, Anzeigen, Broschüren, Spots etc.) werden vor ihrem Einsatz
und bei jeder grundlegenden Überarbeitung auf ihre
Wirksamkeitsvoraussetzungen anhand standardisierter Verfahren im Rahmen von Pretests geprüft. Ein
weiterer Bestandteil der Qualitätssicherung ist die fortwährende inhaltliche
Überprüfung der eingesetzten Materialien und Methoden hinsichtlich des
aktuellen Forschungsstands. Zudem werden kontinuierlich beispielsweise
Nutzerzahlen und das Nutzungsverhalten bezüglich des Internetangebotes der BZgA
in allen Teilbereichen überprüft und ausgewertet. Auch die Abrufzahlen der
Printmedien unterliegen einem kontinuierlichen Monitoring und der
fortlaufenden Auswertung.
Evaluationen werden auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt: Zum einen
überprüfen Prozess- und Ergebnisevaluationen Durchführbarkeit und
Wirksamkeit von einzelnen Elementen der komplexen Intervention. Weiter wird auf
einer übergeordneten Ebene überprüft, inwieweit die Ziele in der
Zielpopulation erreicht werden. Hierzu kann zum Teil auf die Daten der genannten
Repräsentativbefragungen zurückgegriffen werden. Sie gehen als wichtige
Datenquellen auch in die nationale und internationale Gesundheitsberichterstattung
ein und bieten damit Grundlage für politisches Handeln. Um komplexe
Intervention einschließlich möglicher Strukturänderungen – z. B. in Schulen durch
den Multiplikatorenansatz – auf Wirksamkeit evaluieren zu können, werden
Prozessevaluation, Evaluation von Rahmenbedingungen für die Umsetzung der
Maßnahme und Ergebnisevaluation miteinander integriert.
Die erzielten Erfolge – z. B. Akzeptanz der Medien bei Multiplikatoren und
Multiplikatorinnen – sind z. B. aus Abrufzahlen der Printmedien oder
Zuschriften erkennbar sowie über konstant hohe bzw. steigende Zugriffszahlen auf die
Internetangebote der BZgA und die hohe Inanspruchnahme der Online-
Informationsangebote der BZgA (z. B. Newsletter).
Das wichtigste Instrument zu Untersuchung des Zielbeitrags sind die
bundesweiten Repräsentativbefragungen der BZgA (Surveys). Diese Surveys fragen
die Maßnahmenziele ab und identifizieren zudem geeignete
Aufklärungsbedarfe und Wissensdefizite in der Bevölkerung. Zu den Surveys der BZgA gehören
beispielsweise die Repräsentativbefragungen „Infektionsschutz durch Hygiene
– Einstellungen, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung“,
„Infektionsschutz – Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und
Eltern gegenüber Impfungen“, „AIDS im öffentlichen Bewusstsein“, „Gesundheit
und Sexualität in Deutschland“, „Wissen, Einstellung und Verhalten der
Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“ (in der auch der Bereich
Blutspende abgefragt wird), „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in
Deutschland“, der „Alkoholsurvey“ – in dem Cannabis- und Alkoholkonsum
sowie das Rauchen untersucht werden – sowie die Drogenaffinitätsstudie.
Diese Surveys werden teilweise schon seit vielen Jahren (im Falle der Studie
„AIDS im öffentlichen Bewusstsein“ seit 1987) regelmäßig – im Abstand von
zwei bis fünf Jahren – durchgeführt. Daher können mit den Ergebnissen der
Befragungen im zeitlichen Verlauf Veränderungen im Gesundheitsverhalten der
Bevölkerung gemessen und beschrieben werden.
Die Ergebnisse der Studien zeigen z. B. deutliche Rückgänge beim
Rauchverhalten der 12- bis 25-Jährigen sowie ebenfalls Rückgänge im regelmäßigen
Alkoholkonsum der 12- bis 25-Jährigen etc. Die Ergebnisse der Befragungen
zeigen auch, dass die Zahlen zu den Zielen der Organspende seit Einführung
der Entscheidungslösung (2012) stetig zunehmen. So stieg z. B. die Zahl der
Menschen, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben von 22 Prozent
(2012) auf 36 Prozent (2018). Nach einer Repräsentativbefragung der BZgA
gibt zudem die Mehrheit der Bevölkerung an, in Bezug auf das Thema HIV/
AIDS keine Berührungsängste zu haben. Ebenso ist die Kondomnutzung stetig
angestiegen.
Unter dem Link
www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/
finden sich die Studien der BZgA sowie die vollständigen Beschreibungen.
3. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel
531 01314 „Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ in welcher
Höhe gefördert und finanziert?
a) Wer sind die Träger der Projekte?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft?
c) Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher
Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt?
6. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel
531 02314 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell
übertragbaren Krankheiten“ in welcher Höhe gefördert und finanziert?
a) Wer sind die Träger der Projekte?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft?
c) Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher
Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt?
8. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel
531 03314 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs“ in welcher Höhe gefördert und finanziert?
a) Wer sind die Träger der Projekte?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft?
c) Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher
Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 6 und 8 gemeinsam
beantwortet.
Die geplanten Projektförderungen, die damit verbundenen Ziele sowie die
geplante Höhe der Förderung lassen sich der Tabelle 2* entnehmen. Träger der
Maßnahmen ist jeweils die BZgA.
Für welche Maßnahmen und in welchem Umfang jeweils im Jahr 2020
Verpflichtungsermächtigungen verwendet werden, kann erst im
Haushaltsvollzug, also im Jahr 2020, konkret entschieden werden, da derzeit noch nicht alle
Einzelheiten der geplanten Projekte bekannt sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 5 und 7 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2017 im Titel 531 01-314
„Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ nur 14.779 Mio. Euro
abgerufen?
Der Mittelansatz in 531 01 betrug in 2017 16.830 T€. Davon wurden 14.779 T€
beim Titel verausgabt. Dies beruht zum einen darauf, dass aufgrund eines
entsprechenden Deckungsvermerks aus den Mitteln auch (projektzugehörige)
Personalausgaben gezahlt werden. Zum anderen ist es Aufgabe der Behörde, die
Mittel sparsam und wirtschaftlich einzusetzen; dies kann dazu führen, dass
Vorhaben günstiger abgewickelt werden können, als zunächst kalkuliert.
Schließlich gab es 2017 auch Verzögerungen bei Auftragsvergaben, so dass Ausgaben
erst im Folgejahr zur Auszahlung kamen.
9. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018
und 2019 aus dem Titel 531 05-314 „Aspekte der Migration und
Integration im deutschen Gesundheitswesen“ in welcher Höhe gefördert und
finanziert?
a) Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Projekte
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse?
c) Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils
erreicht werden?
d) Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem
Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert?
Bei den aus dem Titel geförderten Maßnahmen handelt es sich um
Pilotprojekte, in denen modellhaft Initiativen zur Verbesserung der gesundheitlichen
Versorgung und Integration von Migrantinnen und Migranten in das
Gesundheitswesen gefördert werden mit dem übergeordneten Ziel, Ansätze zu entwickeln,
die im Erfolgsfall bundesweit übertragbar und anwendbar sind. Dabei ist die
Gestaltung der einzelnen Maßnahmen unterschiedlich: Gefördert werden
niedrigschwellige Informationsangebote bis hin zu mehrjährigen Projekten oder
Studien. Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen der Jahre 2018 und 2019
lassen sich der Tabelle 3* entnehmen.
Darüber hinaus gilt: Laut Zuwendungsbescheid sind jährliche
Zwischenberichte bzw. nach Beendigung des Projektes ein Abschlussbericht vorzulegen. Der
Zuwendungsgeber prüft die Berichte im Rahmen der Erfolgskontrolle gemäß
VV Nr. 11a zu § 44 BHO (Zielerreichungs-, Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitskontrolle). Beispielsweise basiert die Ergebniskontrolle bei Studien auf
aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Modellen.
Die Erfolgskontrolle bei den bereits abgeschlossenen konkreten Maßnahmen
hat bestätigt, dass die jeweils definierten Ziele (Erfolge) erreicht wurden (siehe
Tabelle 3). Bezogen auf die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen kann
derzeit noch keine Aussage über nachweisliche Erfolge getroffen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel
531 05314 „Aspekte der Migration und Integration im deutschen
Gesundheitswesen“ in welcher Höhe gefördert und finanziert?
a) Wer sind die Träger der Projekte?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft?
c) Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher
Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt?
Es wird auf Tabelle 3 verwiesen, in der bereits begonnenen Maßnahme
aufgeführt sind, die in 2020 fortgesetzt werden. Die Entwicklung und
Konzeptionierung neuer Maßnahmen für 2020 ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus gilt: Laut Zuwendungsbescheid sind jährliche
Zwischenberichte bzw. nach Beendigung des Projektes ein Abschlussbericht vorzulegen. Der
Zuwendungsgeber prüft die Berichte im Rahmen der Erfolgskontrolle gemäß
VV Nr. 11 a zu § 44 BHO (Zielerreichungs-, Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitskontrolle).
Im Haushalt 2020 sind keine Verpflichtungsermächtigungen etatisiert.
11. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2017 im Titel 531 05-314
„Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen“ nur
1,143 Mio. Euro abgerufen?
Der Titel wurde neu in den Haushaltsplan 2016 zur Umsetzung von
Maßnahmen und Projekten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Bereich
Migration und Integration aufgenommen. Aufgrund eines nicht vorhersehbaren
erhöhten Zeitbedarfs für umfangreiche Konzeptionsentwicklungen in
Zusammenarbeit mit einigen potentiellen Zuwendungsnehmern sowie für die damit
verbundenen Abstimmungen mit zahlreichen staatlichen und nicht staatlichen
Akteuren im Gesundheitswesen (Ministerien der Länder, Krankenhausträger,
Wissenschaft), konnten viele mehrjährige Projekte teilweise erst im zweiten
Halbjahr 2017 begonnen werden, sodass die für den Titel im Haushaltsplan
2017 etatisierten Mittel im Haushaltsjahr 2017 nicht vollumfänglich gebunden
bzw. abgerufen werden konnten.
12. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018
und 2019 aus dem Titel 684 01-314 „Projekte und Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus“ in welcher Höhe
gefördert und finanziert?
a) Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Projekte
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse?
c) Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils
erreicht werden?
d) Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem
Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert?
Beginnend im Haushaltsjahr 2016 wurde im BMG ein eigener Haushaltstitel
zur Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Prävention, Therapie und Versorgung des Diabetes mellitus eingerichtet. Ziel der
zu fördernden Maßnahmen ist, die Prävention und Früherkennung des Diabetes
mellitus Typ 2 zu stärken, die bestehenden Versorgungsangebote besser
bekannt zu machen und weiterzuentwickeln, die Information, Aufklärung und
Datensammlung über Diabetes zu fördern und eine zielgerichtete Zusammenarbeit
der maßgeblichen Akteure in der Diabetesbekämpfung zu befördern. Der
Haushaltstitel deckt somit fachlich das gesamte Spektrum der Prävention (Primär-,
Sekundär- und Tertiärprävention) und der Behandlung des Diabetes mellitus ab.
Berücksichtigt werden alle Formen des Diabetes (Typ 1, Typ 2 und
Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes)).
Im Interesse einer möglichst großen Wirksamkeit und Sichtbarkeit wurden die
verfügbaren Haushaltsmittel zunächst schwerpunktmäßig auf zwei zentrale
Maßnahmen konzentriert, die für das Ziel der Diabetesbekämpfung von großer
Bedeutung sind:
1. Schaffung einer zuverlässigen Datengrundlage zur Versorgungssituation bei
Diabetes,
2. Verbesserung von Information und Aufklärung über Diabetes.
Einzelheiten zu den Maßnahmen, den Trägern, Zielen, Erfolgen und der
Evidenz lassen sich Tabelle 4* entnehmen.
13. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel
684 01314 „Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Bekämpfung des Diabetes mellitus“ in welcher Höhe gefördert und
finanziert?
a) Wer sind die Träger der Projekte?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft?
c) Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher
Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt?
Einzelheiten und Maßnahmen lassen sich Tabelle 5* entnehmen.
Zu der Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen wird auf die Antwort zu
den Fragen 3, 6 und 8 verwiesen.
14. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2017 im Titel 684 01-314
„Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes
mellitus“ nur 296.000 Euro abgerufen?
Im Haushaltsjahr 2017 wurden die genannten 296.000 Euro für Zuwendungen
verausgabt. Daneben wurden 2.223.000 Euro für die in der Antwort zu
Frage 12 beschriebenen zwei zentralen Projekte „Nationale Diabetes-Surveillance“
des RKI und „Nationale Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu
Diabetes mellitus“ der BZgA im Wege der internen Verrechnung gefördert. Im
Haushaltsjahr 2017 wurden somit 2.519.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus verausgabt.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Welche konkreten Maßnahmen werden im Jahr 2019 aus dem Titel 684
02 -314 „Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit“
in welcher Höhe gefördert und finanziert?
a) Wer sind die Träger der Projekte?
b) Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen
jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen
Zeiträumen überprüft?
c) Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher
Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt?
Einzelheiten zu den geförderten Maßnahmen lassen sich der Tabelle 6*
entnehmen. Zu der Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen wird auf die Antwort
zu den Fragen 3, 6 und 8 verwiesen.
16. An welche Kriterien und Zielvorgaben sind die Mittel in der Titelgruppe
01 „Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens“ gebunden, und wie werden diese überprüft?
Die Titelgruppe 01 deckt eine große Bandbreite von verschiedenen relevanten
Einrichtungen des Gesundheitswesens ab. Förderkriterien sind Zielsetzung der
Einrichtung, Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Betroffenen
sowie sachgerechte Information der Öffentlichkeit über unterschiedliche
Krankheitsbilder, Präventionsmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten.
Die Zielvorgaben der geförderten Einrichtungen ergeben sich aus den
jeweiligen Satzungen und Jahresarbeitsprogrammen, die mit dem BMG abgestimmt
werden bzw. bei projektbezogenen Fördermaßnahmen aus den
Projektbeschreibungen in den jeweiligen Förderanträgen.
Die Überprüfung der Zielvorgaben und der ordnungsgemäßen
Mittelverwendung erfolgt anhand der von den Zuwendungsempfängern vorgelegten
Verwendungsnachweise (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis). Das BMG wird
bei seiner fachlichen Prüfung durch das Bundesverwaltungsamt in
zuwendungsrechtlicher Sicht unterstützt.
17. Welchen Anteil der von der WHO als Ziel gesetzten Reduktion der
nichtübertragbaren Krankheiten um 25 Prozent möchte die Bundesregierung
durch eigenen Mitteleinsatz in welchen konkreten Bereichen erreichen?
Die in den Antworten zu den Fragen 2 bis 13 aufgelisteten Maßnahmen leisten
alle einen Beitrag zur Erreichung der von der WHO angestrebten Reduktion
von nicht-übertragbaren Krankheiten. Die Benennung eines konkreten Anteils
ist auf Grund der komplexen und multifaktoriellen Ursachen und
Risikofaktoren der in dem WHO-Aktionsplan konkret genannten nicht-übertragbaren
Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ 2 , Krebs und
chronische Erkrankungen der Atemwege) sowie wegen vielfältiger, verschiedener
Maßnahmen von z. B. Ländern und Kommunen, der Sozialversicherungsträger
und der Zivilgesellschaft nicht möglich. Darüber hinaus beeinflussen eine
Vielzahl von Maßnahmen außerhalb des Gesundheitsbereichs die Inzidenz,
Prävalenz und Mortalität von nicht-übertragbaren Krankheiten, insbesondere aus den
Bereichen Bildung, Arbeit, Soziales, Familie, Ernährung, Umwelt und Verkehr.
Auch wird eine Quantifizierung der Effekte unterschiedlicher
Präventionsmaßnahmen dadurch erschwert, dass Präventionseffekte bei unterschiedlichen Er-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
krankungen erst nach langen Zeitspannen erfassbar sind. So lassen sich nach
Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums mindestens 37 % von
allen zu erwartenden Krebsneuerkrankungen in Deutschland auf beeinflussbare
Risikofaktoren (u. a. Rauchen, Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, zu viel
Sonnenstrahlung, ungesunde Ernährung) zurückführen und wären somit
vermeidbar. Allerdings sind wegen der langen Latenzzeit der Krebsentstehung die
präventiven Effekte in der Regel erst nach vielen Jahren, teilweise Jahrzehnten
in Form eines Rückgang der Krebsinzidenz nachweisbar. Bei einigen
Erkrankungen sind die Effekte präventiver Maßnahmen bereits früher nachzuweisen,
z. B. sinkt das Risiko für Herzkreislauferkrankungen nach einem Rauchstopp
bereits nach wenigen Jahren deutlich.
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