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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
19.08.2019
Antwortdauer
19 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1205731.07.2019
Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12057
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner,
Dr. Lothar Maier, Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka und
der Fraktion der AfD
Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in
das Bundesarchiv
Am 9. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der
SED-Diktatur konsequent fortführen“, auf Bundestagsdrucksache 18/8705
verabschiedet. Hierdurch sind der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
und das Bundesarchiv beauftragt worden, ein belastbares Konzept zu erstellen,
um die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des
Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv zu gewährleisten. Der Bundesbeauftragte
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und
2018 geäußert: „Ein nachhaltiges Ergebnis der beim BStU durchgeführten
Organisationsuntersuchung war die Erstellung sowohl eines Bestandserhaltungs- als
auch eines Erschließungskonzeptes“, (Bundestagsdrucksache 19/8200, S. 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben der BStU oder das Bundesarchiv nach Kenntnis der Bundesregierung
externe Unternehmen damit beauftragt, Konzepte zur Bestandserhaltung der
Stasiakten und zur Erschließung der Stasiakten zu erstellen, und welche
Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung damit beauftragt
worden?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Vergabe dieser Aufträge (bitte aufschlüsseln)?
3. Wurden die Aufträge vor der Vergabe nach Kenntnis der Bundesregierung
öffentlich ausgeschrieben?
a) Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen zeitlichen Daten?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Auftragsvergaben
jeweils eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
5. Ist vor der Vergabe der Aufträge nach Kenntnis der Bundesregierung auch
ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden?
6. Warum ist der BStU nach Ansicht der Bundesregierung nicht mit eigenem
Personal in der Lage, Konzepte zur Erhaltung und Erschließung seines
Aktenbestandes durchzuführen?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und die Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1250119.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12057 - Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 14. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12501
19. Wahlperiode 19.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch,
Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12057
Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in
das Bundesarchiv
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 9. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der
SED-Diktatur konsequent fortführen“, auf Bundestagsdrucksache 18/8705
verabschiedet. Hierdurch sind der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(BStU) und das Bundesarchiv beauftragt worden, ein belastbares Konzept zu
erstellen, um die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung
des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv zu gewährleisten. Der
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht für die
Jahre 2017 und 2018 geäußert: „Ein nachhaltiges Ergebnis der beim BStU
durchgeführten Organisationsuntersuchung war die Erstellung sowohl eines
Bestandserhaltungs- als auch eines Erschließungskonzeptes“,
(Bundestagsdrucksache 19/8200, S. 8).
1. Haben der BStU oder das Bundesarchiv nach Kenntnis der Bundesregierung
externe Unternehmen damit beauftragt, Konzepte zur Bestandserhaltung der
Stasiakten und zur Erschließung der Stasiakten zu erstellen, und welche
Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung damit beauftragt
worden?
Das Bundesarchiv hat kein externes Unternehmen damit beauftragt, Konzepte zur
Bestandserhaltung der Stasi-Akten und zur Erschließung der Stasi-Akten zu
erstellen.
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) hat, wie im 14.
Tätigkeitsbericht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8200) ausgeführt, eine
Organisationsuntersuchung durchgeführt.
Im Vorfeld hatte sich der BStU mit einer Anfrage nach Beratungsdienstleistungen
am 23. Juli 2015 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) gewandt und um
Unterstützung bei der Durchführung einer flächendeckenden
Organisationsuntersuchung einschließlich Personalbedarfsberechnung gebeten. Das für solche
Untersuchungen beim Bund zuständige BVA stand aufgrund eines anderen prioritären
Auftrags mit eigenem Personal kurzfristig nicht zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund hat das BVA auf der Grundlage der dort bestehenden
Rahmen-verträge die Organisationsuntersuchung beim BStU im sogenannten
„Drei-Partner-Modell“ durchgeführt. Das bedeutet, dass zwischen dem BStU als
Auftraggeber und dem BVA als Projektsteuerung eine Kooperationsvereinbarung
abgeschlossen wurde, wonach dem BVA das Recht übertragen wurde, im Namen
des BStU einen Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag Nr. 2876 „Unterstützung im
Bereich der Organisations- und Prozessberatung“ zu tätigen und die
Vertragsabwicklung mit einem externen Dienstleister durchzuführen, der sich zuvor in
einem Vergabeverfahren für den Pool des Rahmenvertrages qualifiziert hat. Die
Firma Sopra Steria GmbH ist hiervon umfasst.
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurden gemeinsam mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung AR (Archivbestände) des BStU die
beiden genannten Konzepte erstellt, um die für die Aufgabenerledigung des BStU
notwendigen künftigen Personalbedarfe abzuleiten. Eine gesonderte vertragliche
Beauftragung durch den BStU zur Erstellung der Konzeptionen ist nicht erfolgt.
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Vergabe dieser Aufträge (bitte aufschlüsseln)?
Die Organisationsuntersuchung hatte einen finanziellen Umfang von insgesamt
2 758 824,66 Euro. Gesonderte Kosten für die genannten Konzepte sind nicht
ausgewiesen.
3. Wurden die Aufträge vor der Vergabe nach Kenntnis der Bundesregierung
öffentlich ausgeschrieben?
a) Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen zeitlichen Daten?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es erfolgte keine gesonderte Auftragsvergabe zur Erstellung der v. g. Konzepte.
Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Auftragsvergaben
jeweils eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf der Grundlage von § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung wurde beim BStU in Vorbereitung der
Organisationsuntersuchung durchgeführt.
5. Ist vor der Vergabe der Aufträge nach Kenntnis der Bundesregierung auch
ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden?
Der BStU hat aufgrund der Zuständigkeit des BVA für die Bereitstellung von
Beratungsleistungen für Organisationsuntersuchungen in den Behörden des Bundes
auf der Grundlage des Rahmenvertrages „Unterstützung im Bereich der
Organisations- und Prozessberatung“ kein Interessenbekundungsverfahren
durchgeführt.
6. Warum ist der BStU nach Ansicht der Bundesregierung nicht mit eigenem
Personal in der Lage, Konzepte zur Erhaltung und Erschließung seines
Aktenbestandes durchzuführen?
Beim BStU werden, insbesondere im Grundsatzreferat der Abteilung
Archivbestände, laufend konzeptionelle Arbeiten zur dauerhaften konservatorischen
Sicherung der Stasi-Unterlagen verrichtet. So erfolgten aktuell ausgehend vom
Fachkonzept Bestandserhalt die Klassifizierung der Bestände nach
Schadensbildern und eine Priorisierung der Maßnahmen anhand der Kriterien Gefährdung,
Bedeutung und Nutzung der jeweiligen Teilbestände. Sowohl über die Konzepte
als auch ihre Ergebnisse zur Erhaltung und Erschließung des Archivguts
unterrichtet der Bundesbeauftragte den Deutschen Bundestag in seinen
Tätigkeitsberichten fortlaufend.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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