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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

19.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1205731.07.2019

Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12057 19. Wahlperiode 31.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, Dr. Lothar Maier, Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv Am 9. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“, auf Bundestagsdrucksache 18/8705 verabschiedet. Hierdurch sind der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) und das Bundesarchiv beauftragt worden, ein belastbares Konzept zu erstellen, um die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv zu gewährleisten. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 geäußert: „Ein nachhaltiges Ergebnis der beim BStU durchgeführten Organisationsuntersuchung war die Erstellung sowohl eines Bestandserhaltungs- als auch eines Erschließungskonzeptes“, (Bundestagsdrucksache 19/8200, S. 8). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Haben der BStU oder das Bundesarchiv nach Kenntnis der Bundesregierung externe Unternehmen damit beauftragt, Konzepte zur Bestandserhaltung der Stasiakten und zur Erschließung der Stasiakten zu erstellen, und welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung damit beauftragt worden? 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Vergabe dieser Aufträge (bitte aufschlüsseln)? 3. Wurden die Aufträge vor der Vergabe nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich ausgeschrieben? a) Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen zeitlichen Daten? b) Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Auftragsvergaben jeweils eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt? 5. Ist vor der Vergabe der Aufträge nach Kenntnis der Bundesregierung auch ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden? 6. Warum ist der BStU nach Ansicht der Bundesregierung nicht mit eigenem Personal in der Lage, Konzepte zur Erhaltung und Erschließung seines Aktenbestandes durchzuführen? Berlin, den 18. Juli 2019 Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und die Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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