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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.08.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1210001.08.2019
Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12100
19. Wahlperiode 01.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Bernd Reuther, Dr. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im
Sicherheitsbereich
Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) wurde
mit dem Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2017
(Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl) 2017, S. 274) errichtet. In § 2 Absatz 2 des
Errichtungserlasses werden für die ZITiS insbesondere die folgenden
Aufgabengebiete festgelegt: Forschung, Entwicklung sowie Unterstützungs- und
Beratungsdienstleistungen.
Laut der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6246 hat die ZITiS
„die Aufgabe, Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf
informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Dazu
entwickelt und erforscht die ZITiS Methoden und Werkzeuge. In diesem Kontext
obliegen ihr insbesondere Unterstützungs- und Beratungsleistungen,
Entwicklungsleistungen und Forschungsaufgaben. Die ZITiS hat keine Eingriffsbefugnisse.
Diese Befugnisse verbleiben bei den Bedarfsträgern der ZITiS – derzeit dem
Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der
Bundespolizei (BPOL)“.
Neben den benannten Bedarfsträgern können laut der Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/6246 „durch die Einräumung eines Gaststatus im
ZITiS-Beirat auch weitere Behörden des Bundes an den Ergebnissen der Tätigkeit
der ZITiS partizipieren. Gaststatus im ZITiS-Beirat haben derzeit der
Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
(BAMAD), das Zollkriminalamt (ZKA) und das BMI“.
Die genauen Tätigkeitsbereiche der ZITiS (im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche)
umfassen laut der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des
Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/6511 die
digitale Forensik, die Telekommunikationsüberwachung, die
informationstechnische Überwachung, die Kryptoanalyse (Dekryptierung), die
Massendatenauswertung – Big Data sowie technische Fragen von Kriminalitätsbekämpfung,
Gefahrenabwehr und Spionageabwehr.
Gemäß § 4 Absatz 1 des Errichtungserlasses gibt sich die ZITiS federführend
gemeinsam mit dem BKA, dem BfV und der BPOL ein Jahresarbeitsprogramm,
das die drei Aufgabengebiete des § 2 des Errichtungserlasses angemessen
abbildet. In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 des
Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/10303 benennt die
Bundesregierung bereits einige Beispiele für gemeldete Bedarfe der Bedarfsträger:
„Aufbau einer Wissensplattform, Forschungs- und Entwicklungsprojekten in der
Digitalen Forensik (u. a. Auswertung von Smartphones), der
Telekommunikationsüberwachung (u. a. Verbesserung des internationalen Datenaustauschs auf
Grundlage der Europäischen Ermittlungsanordnung und der Auswertung von IP-
Daten), der Kryptoanalyse (u. a. Passwortsuche) und Big Data (u. a. Aufbau und
Betrieb eines Hochleistungsrechners)“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind in der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des
Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) weitere Bestimmungen
zur Abstimmung über das Jahresarbeitsprogramm vorgesehen?
Was enthalten diese Bestimmungen?
Was ist in Bezug auf die Bedarfsmeldungen der Bedarfsträger der ZITiS
vorgesehen?
2. Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung
des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen
sich mit der Möglichkeit weiterer Behörden des Bundes, an den Ergebnissen
der Tätigkeit der ZITiS über den ZITiS-Beirat zu partizipieren, und was ist
in diesen Bestimmungen genau vorgesehen?
3. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2017 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) gebilligt?
4. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr
2017 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und
Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
5. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2017 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
6. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2018 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt?
7. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr
2018 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und
Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
8. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2018 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
9. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt?
10. Welche Projekte sind im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019
festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen –
siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
11. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2019 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
12. Welche gemäß der Arbeitsprogramme erreichten Ziele und
Forschungsstände enthalten die gemäß § 4 Absatz 3 des Errichtungserlasses jährlich zu
erstellenden Berichte der ZITiS für die Jahre 2017 und 2018?
Wem wurden die bisherigen jährlichen Berichte der ZITiS zugeleitet?
Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung
des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen
sich mit dem jährlich zu erstellenden Bericht der ZITiS, und was ist in diesen
Bestimmungen genau vorgesehen?
13. Welche fachbezogenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne des § 2
Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses wurden von der ZITiS bisher
angeboten?
Für welche Bedarfsträger wurden diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
jeweils durchgeführt?
14. Zu welchen strategischen Fragestellungen hat die ZITiS welche
Bedarfsträger bereits im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses
beraten?
Welche Beratungen bezogen sich hierbei auf die Entscheidungsvorbereitung
bei Beschaffungen?
15. Was ist das Ergebnis der Angebotsprüfung in Bezug auf die Beschaffung
eines Hochleistungsrechners für die ZITiS, die vom Beschaffungsamt des
Bundes zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 19/5815 noch durchgeführt wurde?
Wann wird der Hochleistungsrechner beschafft?
Welche Spezifikationen wird er aufweisen?
Und wie viel wird er kosten?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1249519.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12100 - Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 14. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12495
19. Wahlperiode 19.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12100 –
Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im
Sicherheitsbereich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS)
wurde mit dem Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2017
(Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl) 2017, S. 274) errichtet. In § 2 Absatz 2
des Errichtungserlasses werden für die ZITiS insbesondere die folgenden
Aufgabengebiete festgelegt: Forschung, Entwicklung sowie Unterstützungs- und
Beratungsdienstleistungen.
Laut der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6246 hat die
ZITiS „die Aufgabe, Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick
auf informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Dazu
entwickelt und erforscht die ZITiS Methoden und Werkzeuge. In diesem
Kontext obliegen ihr insbesondere Unterstützungs- und Beratungsleistungen,
Entwicklungsleistungen und Forschungsaufgaben. Die ZITiS hat keine
Eingriffsbefugnisse. Diese Befugnisse verbleiben bei den Bedarfsträgern der ZITiS –
derzeit dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) und der Bundespolizei (BPOL)“.
Neben den benannten Bedarfsträgern können laut der Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/6246 „durch die Einräumung eines Gaststatus im
ZITiS-Beirat auch weitere Behörden des Bundes an den Ergebnissen der
Tätigkeit der ZITiS partizipieren. Gaststatus im ZITiS-Beirat haben derzeit der
Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für den Militärischen
Abschirmdienst (BAMAD), das Zollkriminalamt (ZKA) und das BMI“.
Die genauen Tätigkeitsbereiche der ZITiS (im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche)
umfassen laut der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/6511
die digitale Forensik, die Telekommunikationsüberwachung, die
informationstechnische Überwachung, die Kryptoanalyse (Dekryptierung), die
Massendatenauswertung – Big Data sowie technische Fragen von
Kriminalitätsbekämpfung, Gefahrenabwehr und Spionageabwehr.
Gemäß § 4 Absatz 1 des Errichtungserlasses gibt sich die ZITiS federführend
gemeinsam mit dem BKA, dem BfV und der BPOL ein Jahresarbeitsprogramm,
das die drei Aufgabengebiete des § 2 des Errichtungserlasses angemessen
abbildet. In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 des
Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/10303 benennt
die Bundesregierung bereits einige Beispiele für gemeldete Bedarfe der
Bedarfsträger: „Aufbau einer Wissensplattform, Forschungs- und
Entwicklungsprojekten in der Digitalen Forensik (u. a. Auswertung von Smartphones), der
Telekommunikationsüberwachung (u. a. Verbesserung des internationalen
Datenaustauschs auf Grundlage der Europäischen Ermittlungsanordnung und der
Auswertung von IP-Daten), der Kryptoanalyse (u. a. Passwortsuche) und Big
Data (u. a. Aufbau und Betrieb eines Hochleistungsrechners)“.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Frage 15 in offener Form ganz oder teilweise nicht
erfolgen kann. Die in diesen Fragen erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der
Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Dienststellen
des Bundes und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und
Analysemethoden stehen. Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte
Einzelheiten zu ihren technischen Fähigkeiten und ermittlungstaktischen
Verfahrensweisen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf ihre
Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden gezogen werden. Deshalb sind einzelne
Informationen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer
Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.*
Bezüglich der in den Fragen 4, 5, 7, 8, 10, 11 sowie Frage 14 erbetenen
Informationen stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes einer Beantwortung
entgegen. Mit Auskünften zu den zur Verfügung stehenden kriminaltaktischen
und nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen und damit zu konkreten Strategien
und Maßnahmen würde die Bundesregierung polizeiliche und
nachrichtendienstliche Vorgehensweisen zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gefährden,
weil Täter ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren
oder gar vereiteln könnten. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde
sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie
auch auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich
nachteilig auswirken.
Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig schutzbedürftige evidente
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass auch das geringfügige Risiko eines
Bekanntwerdens, wie es auch bei einer Übermittlung dieser Informationen an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht ausgeschlossen werden
kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden muss. In der Abwägung des
parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der
staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das
parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
1. Sind in der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des
Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) weitere Bestimmungen
zur Abstimmung über das Jahresarbeitsprogramm vorgesehen?
Was enthalten diese Bestimmungen?
Was ist in Bezug auf die Bedarfsmeldungen der Bedarfsträger der ZITiS
vorgesehen?
Über den § 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses hinaus wurden keine weiteren
Bestimmungen zur Abstimmung über das Jahresarbeitsprogramm erlassen. Der
Beirat tritt grundsätzlich einmal jährlich zusammen. In dieser Sitzung erfolgt die
Zustimmung aller Bedarfsträger für die Durchführung des jeweiligen
Jahresarbeitsprogramms. Die finale Billigung erfolgt durch das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI).
2. Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung
des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen
sich mit der Möglichkeit weiterer Behörden des Bundes, an den Ergebnissen
der Tätigkeit der ZITiS über den ZITiS-Beirat zu partizipieren, und was ist
in diesen Bestimmungen genau vorgesehen?
Dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Zollkriminalamt (ZKA) und dem
Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) wird ein
regelmäßiger Gaststatus eingeräumt. Gäste verfügen über keine Stimme im Beirat. Der
Gaststatus ist im Wesentlichen auf einen inhaltlichen Informationsaustausch zum
gegenseitigen Nutzen ausgelegt.
Darüber hinaus können Gäste auf Wunsch und mit Beschluss des Beirates bei der
Bearbeitung von Projektthemen des Jahresarbeitsprogrammes eingebunden
werden.
3. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2017 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) gebilligt?
Das Jahresarbeitsprogramm 2017 wurde in der konstituierenden Sitzung am
30. August 2017 mit den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und im Rahmen dieser
Besprechung vom BMI gebilligt.
4. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr
2017 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und
Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
Das Jahresarbeitsprogramm 2017 der ZITiS umfasste Projekte aus den drei im
Errichtungserlass genannten Aufgabengebieten Forschung, Entwicklung und
Unterstützungs- und Beratungsleistungen.
Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu
keine weitere Aussage getroffen werden.
5. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2017 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu
keine Aussage getroffen werden.
6. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2018 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt?
Das Jahresarbeitsprogramm 2018 wurde in der Beiratssitzung am 25. Januar 2018
mit den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und am 13. April 2018 vom BMI
gebilligt.
7. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr
2018 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und
Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
Das Jahresarbeitsprogramm 2018 der ZITiS umfasste Projekte aus den drei im
Errichtungserlass genannten Aufgabengebieten Forschung, Entwicklung und
Unterstützungs- und Beratungsleistungen.
Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu
keine weitere Aussage getroffen werden.
8. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2018 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu
keine Aussage getroffen werden.
9. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt?
Das Jahresarbeitsprogramm 2019 wurde in der Beiratssitzung am 3. Dezember
2018 mit den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und am 14. Februar 2019 vom
BMI gebilligt.
10. Welche Projekte sind im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019
festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen –
siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
Das Jahresarbeitsprogramm 2019 der ZITiS umfasste Projekte aus den drei im
Errichtungserlass genannten Aufgabengebieten Forschung, Entwicklung und
Unterstützungs- und Beratungsleistungen.
Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu
keine weitere Aussage getroffen werden.
11. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2019 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu
keine Aussage getroffen werden.
12. Welche gemäß der Arbeitsprogramme erreichten Ziele und
Forschungsstände enthalten die gemäß § 4 Absatz 3 des Errichtungserlasses jährlich zu
erstellenden Berichte der ZITiS für die Jahre 2017 und 2018?
Wem wurden die bisherigen jährlichen Berichte der ZITiS zugeleitet?
Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung
des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen
sich mit dem jährlich zu erstellenden Bericht der ZITiS, und was ist in diesen
Bestimmungen genau vorgesehen?
Der gemäß § 4 Absatz 3 des Errichtungserlasses jährlich zu erstellende Bericht
für die Jahre 2017 und 2018 enthält Angaben zum Fortschritt einzelner Projekte
des Jahresarbeitsprogramms sowie Angaben zu den Leistungen von ZITiS bei
Forschung, Entwicklung, Unterstützung und Beratung. Die bisher erstellten
jährlichen Berichte wurden dem BMI sowie den Bedarfsträgern zugeleitet.
Die Geschäftsordnung enthält keine Bestimmungen zum jährlich zu erstellenden
Bericht der ZITiS.
13. Welche fachbezogenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne des § 2
Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses wurden von der ZITiS bisher
angeboten?
Für welche Bedarfsträger wurden diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
jeweils durchgeführt?
Seit Errichtung der ZITiS wurden erstmalig in 2019 Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen in den Geschäftsfeldern Digitale Forensik, Kryptoanalyse,
Telekommunikationsüberwachung und Big Data angeboten und von Bedarfsträgern
wahrgenommen. Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung können keine weiteren
Aussagen getroffen werden.
14. Zu welchen strategischen Fragestellungen hat die ZITiS welche
Bedarfsträger bereits im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses
beraten?
Welche Beratungen bezogen sich hierbei auf die Entscheidungsvorbereitung
bei Beschaffungen?
Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu
keine Aussage getroffen werden.
15. Was ist das Ergebnis der Angebotsprüfung in Bezug auf die Beschaffung
eines Hochleistungsrechners für die ZITiS, die vom Beschaffungsamt des
Bundes zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/
5815 noch durchgeführt wurde?
Wann wird der Hochleistungsrechner beschafft?
Welche Spezifikationen wird er aufweisen?
Und wie viel wird er kosten?
Die Angebotsprüfung des Beschaffungsamts des Bundes ist abgeschlossen. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie den als
Verschlusssache mit dem Einstufungsgraf „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuften Antwortteil verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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