Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Administrative Vorgänge in der Abteilung L des Luftfahrt-Bundesamts
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
12.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1209101.08.2019
Administrative Vorgänge in der Abteilung L des Luftfahrt-Bundesamts
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12091
19. Wahlperiode 01.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Administrative Vorgänge in der Abteilung L des Luftfahrt-Bundesamts
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist als nachgeordnete Behörde des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als nationale
Regulierungsbehörde für Flugbetrieb, Instandsetzung, Prüfung und Überwachung von
Luftfahrtpersonal, letztlich die sicheren Abläufe des Luftverkehrs in Deutschland
verantwortlich. Laut Selbstauskunft des LBA gewährleistet es durch die Wahrnehmung
von über 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen eine sichere
Luftfahrt in Deutschland. Dazu gehören die Betriebsgenehmigung und
Überwachung von Luftfahrtunternehmen und luftfahrttechnischen Betrieben ebenso wie
die Zulassung und Überprüfung von Piloten (www.lba.de/DE/LBA/Aufgabe/
Aufgaben_node.html). Auch diese verwaltungstechnischen Verfahren können
nach Ansicht der Fragesteller durch die Digitalisierung für Behörde,
Unternehmen und Piloten schneller und kundenfreundlicher durchgeführt werden, was auf
Seiten der Verwaltung eine Reihe von Veränderungen in der Organisation und
Schulungen der Mitarbeiter bedeuten kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen gibt es mit den Referaten L3 und L5 zwei
Referate, die sich mit „Flugmedizin“ beschäftigen (vgl. www.lba.de/DE/LBA/
Organisation/Organisation_node.html)?
2. Worin unterscheiden sich die Aufgaben der beiden Referate?
3. Welche Qualifikation ist Einstellungsvoraussetzung für einen Leiter der
Abteilung „Luftfahrtpersonal“ im LBA?
4. Welche Qualifikation ist Einstellungsvoraussetzung für die Leitung der
Referate L3 und L5?
5. Wie viele Piloten sind in den letzten fünf Jahren aus medizinischen Gründen
an das LBA überwiesen und als nicht flugfähig eingestuft worden?
6. Muss das LBA aus Sicht der Bundesregierung imstande sein, vorliegende
medizinische Daten, die zur Konsultation von einem flugmedizinischen
Sachverständigen (AME) oder einem flugmedizinischen Zentrum (AMC)
eingereicht werden, selbst zu bewerten?
Wenn ja, auf welche Weise wird dieses gewährleistet?
7. Unter welchen Umständen und in welchen medizinischen Bereichen wird ein
externer Gutachter bestellt?
In wie vielen Fällen ist dieses in den letzten fünf Jahren geschehen, und wer
hat die Kosten getragen?
8. Wie viele Fehlentscheidungen hat es in den letzten fünf Jahren bezüglich der
Beurteilung der Flugtauglichkeit gegeben, und in wessen
Verantwortungsbereich lag dies?
9. Wodurch wurden und wer hat die Fehlentscheidungen entdeckt?
10. Wer trägt im Falle einer behördlichen Fehlentscheidung die Kosten für
Verdienstausfall, Krankengeld, Leistungen aus Loss-of-Licence-
Versicherungen und eventuellen Ansprüchen von Versicherungen gegenüber der
Behörde, deren Schadensfall eingetreten ist?
11. Wie oft sind solche Forderungen von Versicherern gegenüber dem LBA
geltend gemacht worden?
12. Wie sicher sind nach Einschätzung der Bundesregierung medizinische
Pilotendaten beim neu eingeführten EMPIC-Verfahren (EMPIC = European
Medical Pilot Check)
13. Wo, und wie lange werden die medizinischen Pilotendaten gespeichert?
14. Wer hat auf diese Daten Zugriff?
15. Wie wird Missbrauch mit diesen Daten verhindert?
16. Wer ist für die Löschung der Daten verantwortlich?
17. Wie häufig sind Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegenüber dem
LBA geltend gemacht worden, und wie häufig sind Zahlungen der Behörde
erfolgt (außergerichtliche Einigungen, Vergleiche oder Verfahren wie
Schadenersatzforderungen oder Amtshaftungsklagen), und wie hoch waren die
Forderungen und die Zahlungen jeweils?
18. Auf welche Weise wird im Referat L4 die Pilotenakte geführt – in
Papierform oder als Datensatz mit Sicherheitskopien?
19. Auf welche Weise kann ein Antragsteller Akteneinsicht in seine Akte
bekommen, und in welcher Form?
20. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht sind nach dem
Informationsfreiheitsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz während der letzten fünf Jahre
gestellt worden?
21. Wie wird gewährleistet, dass Schriftstücke vom Bürger zum LBA in die
Fachreferate nicht verloren gehen?
22. Besteht ein Austausch zwischen den Fachreferaten der Abteilung L, etwa
beim geforderten Nachweis der CPL – Theoriekenntnisse (CPL =
Commercial Pilot License) zur Erlangung der Lehrberechtigung, und den
tatsächlichen Privilegien eines Antragstellers, wenn er etwa tatsächlich über eine CPL
oder ATPL (Airline Transport Pilot License) verfügt?
23. Auf welche Weise werden die Ergebnisse über abgelegte theoretische
Prüfungen bei Anträgen auf Erteilung eines bzw. einer IR (Instrument Rating),
E-IR (En-route Instrument Rating), CB-IR (Competency-Based Instrument
Rating), CPL oder ATPL an den Antragsteller versandt?
24. Welchen Inhalt haben die Benachrichtigungen?
25. Sind die Ergebnisse nach Fragen aufgeschlüsselt, aus denen ersichtlich wird,
welche Antworten richtig oder falsch sind?
Falls nein, warum nicht?
Berlin, den 18. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Ökonomische und ökologische Landwirtschaft durch moderne Technologien
FDP03.06.2021
Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
FDP07.06.2021
Archivierung digitaler Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern
FDP17.02.2020
Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung
FDP23.05.2018