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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie "Projektakademien"
(insgesamt 22 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
20.08.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1212102.08.2019
Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie "Projektakademien"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12121
19. Wahlperiode 02.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie „Projektakademien“
Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHs bzw.
HAWs) spielen insbesondere in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) und der regionalen Entwicklung, gerade im ländlichen
Raum, eine besonders wichtige Rolle. Die hier betriebene anwendungsorientierte
Forschung muss nach Ansicht der Fragesteller zu einem bedeutsamen
Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft ausgebaut werden.
Dabei besteht nach Ansicht der Fragesteller ein gravierendes Missverhältnis
zwischen Universitäten und FHs bzw. HAWs bei der Forschungsförderung durch
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Denn nur 0,5 Prozent der rund
2 Mrd. Euro an DFG-Forschungsfördermitteln gehen an die FHs bzw. HAWs
(Ausschussdrucksache 18(18)322 b vom 8. Februar 2017, S. 2.).
Seit Juli 2014 besteht die Projektförderlinie der DFG „Projektakademie“. Ziel des
Projektes ist es, dass Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs beim
Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte unterstützt
werden. Die Projektakademien bestehen aus mehreren thematisch aufeinander
abgestimmten Workshops, innerhalb derer wissenschaftlicher Austausch und vor
allem gezielte Vorbereitung auf die Antragstellung bei der DFG stattfindet.
Anschließend können die Teilnehmenden auf Basis ihres eigenen
Forschungsbeitrages einen ersten Antrag auf Projektförderung bei der DFG stellen (www.dfg.de/
formulare/51_11/51_11_de.pdf, S.2). Zunächst muss die Ausrichtung einer
Projektakademie allerdings von „erfahrenen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern“ bei der DFG beantragt, dort bewilligt und schlussendlich überregional
zur Teilnahme ausgeschrieben werden. Für die Koordinatoren besteht über das
Modul „Projektspezifische Workshops“ die Möglichkeit, eine Art Spesen-,
Aufwands- und Vergütungszuschuss von der DFG zu erhalten, die Teilnehmer
können sich für eine Dauer von maximal zwölf Monaten bei ihrem Lehrdeputat
und den Verwaltungsaufgaben auf Kosten der DFG vertreten lassen, sofern die
Forschungsarbeit im Rahmen der Akademie deren adäquate Ausübung nicht
zulassen sollte, und die eigene Hochschule ihre Zustimmung erteilt (www.dfg.de/
foerderung/programme/einzelfoerderung/projektakademie/index.html).
Die „Projektakademien“ versuchen die vielfältigen Hürden für erfolgreiche DFG-
Anträge von Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs auszugleichen
bzw. zu beseitigen. U. a. setzen FHs bzw. HAWs für einen Ruf nämlich
mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon wenigstens drei außerhalb der Hochschule
voraus, sodass im Gegensatz zu den universitären Erstberufenen, die den Weg zu
ihrem Ruf über wissenschaftliche Forschungstätigkeit üblicherweise als
Postdoktoranden finden, oft keine hinlängliche wissenschaftliche Publikationstätigkeit
erreicht werden kann, welche eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines
DFG-Antrags ist. Ebenso fehlt die Routine im Schreiben solcher Anträge. Die
über diese Routine bereits verfügenden Koordinatoren trainieren daher die
notwendigen Formalia eines DFG-Antrages. Doch die geringe Kompatibilität der
FH-Strukturen mit dem traditionellen Förderprofil der DFG liegt u. a. auch in
dem Umstand begründet, dass Projekte, die innerhalb einer bereits bestehenden
wissenschaftlichen Forschungsinfrastruktur durchgeführt werden, vielfach bei
der Bewilligung eines DFG-Antrages bevorzugt werden. Über eine solche
Ausstattung verfügen kleine und mittelgroße FHs bzw. HAWs häufig nicht, sodass
nur ab einer bestimmten Größe der FH bzw. HAW oder bei Kooperationen mit
universitären Partnern ein Antrag bei der DFG Erfolgsaussichten besitzt (www.
duz.de/beitrag/!/id/302/die-einflugschneise-ins-drittmittelgeschaeft).
Seit Beginn des Programms sind bis heute nur drei Projektakademien –
Ingenieurswissenschaften 2015 (www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2015/info_
wissenschaft_15_56/index.html), Medizintechnik 2016 (www.dfg.de/foerderung/
info_wissenschaft/2016/info_wissenschaft_16_ 02/index.html) und
Wirtschaftswissenschaften 2017/18 (www.dfg.de/foerderung/info_ wissenschaft/2017/info_
wissenschaft_17_75/index.html) – bewilligt worden. Das ergibt – da die
Höchstteilnehmerzahl je Akademie 20 beträgt – maximal 60 geförderte Professorinnen
und Professoren von FHs bzw. HAWs unter insgesamt 19 668 (Stand: 2017; ohne
Verwaltungs-FH; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/248149/umfrage/
professoren-an-deutschen-hochschulen-nach-hochschulart/). Anschließend sind
nur für 26 projektbezogene Anträge aus den drei Akademien Mittel von der DFG
bewilligt worden, was einer Förderung von 0,13 Prozent aller
Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren entspricht (sechs 2015/2016 und
je zehn 2016/2017 sowie 2017/2018; http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS?
keywords_criterion=Projektakademie&nurProjekteMitAB=false&findButton=
Finden&task=doSearchSimple&context=projekt). Davon sind bisher elf
abgeschlossen und drei weitere laufen 2019 aus. Für das Jahr 2018 ist kein Konzept
einer neuen Projektakademie eingereicht bzw. bewilligt worden.
Über den Hauptausschuss der DFG, dem Gremium, welches abschließend über
die Finanzierung von Forschungsvorhaben sowie die Wissenschaftspolitik der
DFG entscheidet, und in welchem der Bund 16 Stimmen besitzt, besteht eine
Möglichkeit für die Bundesregierung, richtungsweisend auf die DFG
einzuwirken. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat sich die
Bundesregierung nämlich auch die Stärkung der Forschung von Fachhochschulen zum Ziel
gesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Projektakademie sind seit Juli 2014
bisher insgesamt bei der DFG gestellt worden (bitte nach Jahr,
Wissenschaftszweigen und Ländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren
haben bisher an den Projektakademien teilgenommen (bitte nach Akademien,
Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)?
3. Wie viele Anträge auf Projektförderung sind im Nachgang der drei
Projektakademien insgesamt in welcher Kostenhöhe gestellt worden (bitte nach Jahr
und Art der Sachbeihilfe aufschlüsseln)?
4. Wie viele der 26 bewilligten Anträge auf projektbezogene Förderung waren
Anträge für das Modul Vertretung?
5. Wie hoch ist die Bewilligungsquote der aus den Projektakademien
hervorgegangenen Anträge, sollte sie unter der durchschnittlichen Bewilligungsquote
von DFG-Anträgen von 30,4 Prozent (Stand: 2017; www.dfg.de/dfg_profil/
zahlen_fakten/statistik/bearbeitungsdauer/index.html) liegen, und wie
erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand?
6. Weshalb ist die Teilnahme an einer Projektakademie nur für FH-
Professorinnen und FH-Professoren möglich, deren erster Ruf noch nicht länger als
sechs Jahre zurückliegt?
7. Wie groß ist das bisher für die drei Projektakademien aufgewandte Volumen
an DFG-Mitteln absolut sowie zum einen relativ an dem für
Fachhochschulen insgesamt verausgabten Volumen und zum anderen relativ zum gesamten
Volumen der DFG?
8. In welcher Höhe wurden bisher von der DFG bei Bewilligung des Moduls
„Projektspezifische Workshops“ Kosten für die Organisation einer
Projektakademie und die daraus folgenden Aufwandsentschädigungen für die
ausrichtenden Koordinatoren bezuschusst?
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bereitschaft an den
Fachhochschulen, die Inanspruchnahme des DFG-Moduls Vertretung durch
ihre Professorinnen und Professoren zu gestatten?
10. Wie viele Semesterwochenstunden Vertretung für das Lehrdeputat der FH-
Professorinnen und FH-Professoren sind nach Kenntnis der
Bundesregierung und ausgehend von einer möglichen Vertretungsdauer von maximal
zwölf Monaten bisher im Durchschnitt und über welchen Zeitraum bei
Beantragung des DFG-Moduls Vertretung im Rahmen von Projektakademien
bewilligt worden?
11. Mithilfe welcher Indikatoren evaluiert die DFG nach Kenntnis der
Bundesregierung den Erfolg einer Projektakademie?
Zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft von „erfahrenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ zur Einrichtung einer DFG-
Projektakademie ein, und welchen konkreten Maßstab setzt die Bundesregierung bei
der Beurteilung dieses Sachverhaltes?
13. Sieht die Bundesregierung mangelnde Anreize für „erfahrene
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ zur Ausrichtung einer DFG-Projektakademie?
a) Wenn ja, welche konkreten Probleme sieht die Bundesregierung hierbei,
und mithilfe welcher konkreter Maßnahmen plant die Bundesregierung
bis zu welchem Zeitpunkt, Abhilfe zu schaffen?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Hält die Bundesregierung den bisherigen Verlauf des Programms der DFG-
Projektakademien für einen Erfolg?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung über den Hauptausschuss der DFG
auf das Programm einzuwirken versucht, um Verbesserungen zu
erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wird sich die Bundesregierung zukünftig im Hauptausschuss der DFG für
eine Reform der Projektakademien einsetzen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
16. Wie haben sich die Mittel, die die DFG für Forschungsprojekte an FHs bzw.
HAWs gegeben hat, seit 2013 absolut und relativ zum Gesamtvolumen
entwickelt (bitte nach Jahren und konkreten Programmen aufschlüsseln)?
17. Wie haben sich die Förder- und Bewilligungsquoten der DFG für Anträge
aus Fachhochschulen seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren, Antrags- und
Bewilligungsanzahl sowie Antrags- und Bewilligungssumme
aufschlüsseln)?
18. Wie hat sich seit 2015 der absolute und zur gesamten FH-Professorenschaft
relative Anteil der FH-Professorinnen und FH-Professoren verändert, die
Mittel aus den Forschungsförderprogrammen der DFG beziehen, parallel zu
den laufenden „Projektakademien“?
19. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den
Anteil der DFG-Mittelbezieher unter den Professorinnen und Professoren von
FHs bzw. HAWs zu erhöhen?
Ist eine konkrete Zielmarke angedacht?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn ja, in welchem zeitlichen Verlauf?
c) Wenn nein, warum nicht?
20. Schätzt die Bundesregierung Grundlagenforschung an Universitäten in ihrer
Priorität viel höher ein als Forschung an den FHs bzw. HAWs, sodass ihr
0,5 Prozent der DFG-Drittmittel für die Forschungsförderung an den FHs
bzw. HAWs ausreichend erscheint?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, wie möchte sie konkret den Zugang zu den Mitteln der DFG
für Fachhochschulen über Einwirken durch den DFG-Hauptausschuss
erleichtern, sodass anwendungsorientierte Forschung profitiert, und in
welchem monetären Umfang?
c) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der
Vergangenheit unternommen, um den Anteil an DFG-Drittmitteln für die
Förderung anwendungsorientierter Forschung an den FHs bzw. HAWs zu
steigern?
Mit welcher Zielmarke hat sie das getan?
d) Was haben die Vertreter der Bundesregierung bisher konkret in den
Gremien der DFG, insbesondere im Hauptausschuss, getan, um die
Partizipation von FHs bzw. HAWs an den Mitteln der DFG zu verbessern und die
DFG-Strukturen vermehrt auch auf die Bedürfnisse der FHs bzw. HAWs
hin auszurichten?
21. Beurteilt die Bundesregierung die Strukturen der DFG entgegen der
Einschätzung zahlreicher Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs
als mit den FH- bzw. HAW-Strukturen kompatibel?
a) Wenn ja, warum, und welche Gründe sieht die Bundesregierung für den
geringen Anteil der FH- bzw. HAW-Forschung an der Förderung durch
DFG-Mittel?
b) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
zwischen 2013 und heute zur Öffnung der DFG für FH- bzw. HAW-
Forschung eingeleitet und umgesetzt?
Bis wann, und in welchem finanziellen Umfang wird sie welche
konkreten künftigen Maßnahmen ergreifen, um entweder die Partizipation der
FHs bzw. HAWs an den DFG-Mitteln zu stärken oder eine neue
Förderlandschaft für FHs bzw. HAWs zu schaffen?
22. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Einschätzung
von Prof. Dr. Imboden und weiteren Wissenschaftlern – u. a. der
Hochschulallianz für den Mittelstand – ein, dass die zuständigen Gremien der
klassischen Forschungsförder-Organisationen, wie der DFG, dem Anliegen des
Transfers und der Frage nach dem Nutzen der Forschung nur ungenügend
gerecht werden (www.hochschulallianz.de/fileadmin/dateien/PM-HAfM_
Imboden-HHvG_17.01.18.pdf)?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1254320.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12121 - Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie "Projektakademien"
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
16. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12543
19. Wahlperiode 20.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12121 –
Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie „Projektakademien“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHs bzw.
HAWs) spielen insbesondere in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) und der regionalen Entwicklung, gerade im ländlichen
Raum, eine besonders wichtige Rolle. Die hier betriebene
anwendungsorientierte Forschung muss nach Ansicht der Fragesteller zu einem bedeutsamen
Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft ausgebaut werden.
Dabei besteht nach Ansicht der Fragesteller ein gravierendes Missverhältnis
zwischen Universitäten und FHs bzw. HAWs bei der Forschungsförderung
durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Denn nur 0,5 Prozent der
rund 2 Mrd. Euro an DFG-Forschungsfördermitteln gehen an die FHs bzw.
HAWs (Ausschussdrucksache 18(18)322 b vom 8. Februar 2017, S. 2.).
Seit Juli 2014 besteht die Projektförderlinie der DFG „Projektakademie“. Ziel
des Projektes ist es, dass Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs
beim Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte
unterstützt werden. Die Projektakademien bestehen aus mehreren thematisch
aufeinander abgestimmten Workshops, innerhalb derer wissenschaftlicher Austausch
und vor allem gezielte Vorbereitung auf die Antragstellung bei der DFG
stattfindet. Anschließend können die Teilnehmenden auf Basis ihres eigenen
Forschungsbeitrages einen ersten Antrag auf Projektförderung bei der DFG stellen
(www.dfg.de/formulare/51_11/51_11_de.pdf, S. 2). Zunächst muss die
Ausrichtung einer Projektakademie allerdings von „erfahrenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ bei der DFG beantragt, dort bewilligt und
schlussendlich überregional zur Teilnahme ausgeschrieben werden. Für die
Koordinatoren besteht über das Modul „Projektspezifische Workshops“ die Möglichkeit,
eine Art Spesen-, Aufwands- und Vergütungszuschuss von der DFG zu erhalten,
die Teilnehmer können sich für eine Dauer von maximal zwölf Monaten bei
ihrem Lehrdeputat und den Verwaltungsaufgaben auf Kosten der DFG vertreten
lassen, sofern die Forschungsarbeit im Rahmen der Akademie deren adäquate
Ausübung nicht zulassen sollte, und die eigene Hochschule ihre Zustimmung
erteilt (www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/projektakademie/
index. html).
Die „Projektakademien“ versuchen die vielfältigen Hürden für erfolgreiche
DFG-Anträge von Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs
auszugleichen bzw. zu beseitigen. U. a. setzen FHs bzw. HAWs für einen Ruf
nämlich mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon wenigstens drei außerhalb
der Hochschule voraus, sodass im Gegensatz zu den universitären
Erstberufenen, die den Weg zu ihrem Ruf über wissenschaftliche Forschungstätigkeit
üblicherweise als Postdoktoranden finden, oft keine hinlängliche
wissenschaftliche Publikationstätigkeit erreicht werden kann, welche eine wichtige
Voraussetzung für den Erfolg eines DFG-Antrags ist. Ebenso fehlt die Routine im
Schreiben solcher Anträge. Die über diese Routine bereits verfügenden
Koordinatoren trainieren daher die notwendigen Formalia eines DFG-Antrages. Doch
die geringe Kompatibilität der FH-Strukturen mit dem traditionellen
Förderprofil der DFG liegt u. a. auch in dem Umstand begründet, dass Projekte, die
innerhalb einer bereits bestehenden wissenschaftlichen Forschungsinfrastruktur
durchgeführt werden, vielfach bei der Bewilligung eines DFG-Antrages
bevorzugt werden. Über eine solche Ausstattung verfügen kleine und mittelgroße FHs
bzw. HAWs häufig nicht, sodass nur ab einer bestimmten Größe der FH bzw.
HAW oder bei Kooperationen mit universitären Partnern ein Antrag bei der
DFG Erfolgsaussichten besitzt (www.duz.de/beitrag/!/id/302/die-
einflugschneiseins-drittmittelgeschaeft).
Seit Beginn des Programms sind bis heute nur drei Projektakademien –
Ingenieurswissenschaften 2015 (www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2015/info_
wissenschaft_15_56/index.html), Medizintechnik 2016 (www.dfg.de/foerderung/
info_wissenschaft/2016/info_wissenschaft_16_ 02/index.html) und
Wirtschaftswissenschaften 2017/18 (www.dfg.de/foerderung/info_ wissenschaft/2017/info_
wissenschaft_17_75/index.html) – bewilligt worden. Das ergibt – da die
Höchstteilnehmerzahl je Akademie 20 beträgt – maximal 60 geförderte
Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs unter insgesamt 19 668 (Stand:
2017; ohne Verwaltungs-FH; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/248149/
umfrage/professoren-an-deutschen-hochschulen-nach-hochschulart/). Anschließend
sind nur für 26 projektbezogene Anträge aus den drei Akademien Mittel von der
DFG bewilligt worden, was einer Förderung von 0,13 Prozent aller
Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren entspricht (sechs 2015/
2016 und je zehn 2016/2017 sowie 2017/2018; http://gepris.dfg.de/gepris/
OCTOPUS?keywords_criterion=Projektakademie&nurProjekteMitAB=false
&findButton=Finden&task=doSearchSimple&context=projekt). Davon sind
bisher elf abgeschlossen und drei weitere laufen 2019 aus. Für das Jahr 2018 ist
kein Konzept einer neuen Projektakademie eingereicht bzw. bewilligt worden.
Über den Hauptausschuss der DFG, dem Gremium, welches abschließend über
die Finanzierung von Forschungsvorhaben sowie die Wissenschaftspolitik der
DFG entscheidet, und in welchem der Bund 16 Stimmen besitzt, besteht eine
Möglichkeit für die Bundesregierung, richtungsweisend auf die DFG
einzuwirken. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat sich die
Bundesregierung nämlich auch die Stärkung der Forschung von Fachhochschulen zum
Ziel gesetzt.
1. Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Projektakademie sind seit Juli 2014
bisher insgesamt bei der DFG gestellt worden (bitte nach Jahr,
Wissenschaftszweigen und Ländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren
haben bisher an den Projektakademien teilgenommen (bitte nach Akademien,
Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wurden drei Projektakademien beantragt und bewilligt. Für Einzelheiten wird
auf die Tabelle 1 verwiesen.
Liste der beantragten und bewilligten Projektakademien seit 2014
Entscheidungsjahr
Wissenschaftsbereich
Antragstitel
Bundesland der
Forschungsstelle des
Antragstellers/der
Antragstellerin
Status
Anzahl
männliche
Teilnehmer
Anzahl
weibliche
Teilnehmer
Gesamtanzahl
Teilnehmer
2015
Ingenieurwissenschaften
Ausrichtung
einer
Projektakademie
zum Thema
„Ingenieurwissenschaften“
Niedersachsen Bewilligung 15 5 20
2015
Lebenswissenschaften
Projektakademie
Medizintechnik
Schleswig-
Holstein Bewilligung 16 4 20
2017
Geistes-
und
Sozialwissenschaften
Nachhaltigkeit in
globalen
Wertschöpfungsketten
Nordrhein-
Westfalen,
Berlin
Bewilligung 10 4 14
3. Wie viele Anträge auf Projektförderung sind im Nachgang der drei
Projektakademien insgesamt in welcher Kostenhöhe gestellt worden (bitte nach Jahr
und Art der Sachbeihilfe aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden bisher 70 Anträge mit einem Volumen von 9,9 Mio. Euro
gestellt, davon 39 Anträge auf Vertretungskosten und 31 Anträge auf
projektbezogene Förderung (siehe Tabelle 2). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Auswahl
der Teilnehmer für die Projektakademie „Nachhaltigkeit in globalen
Wertschöpfungsketten“ erst im Frühjahr 2018 erfolgt ist.
Tabelle 2:
Im Nachgang einer Projektakademie gestellte Anträge auf Vertretungskosten und Projektförderung nach
Jahren und Förderverfahren
Entscheidungsjahr Förderverfahren Anträge auf Vertretungskosten
Anträge
auf Projektförderung
Anzahl Antragssumme in Euro Anzahl
Antragssumme in
Euro
2016 Sachbeihilfen 26 614.120
2017 Sachbeihilfen 1 23.620 11 3.311.089
2018 Sachbeihilfen 11 526.103 12 3.537.862
2018
Unterstützung
zum Aufbau
internationaler
Kooperationen
- - 1 17.900
2019 Sachbeihilfen 1 48.633 3 778.890
Nachrichtlich: noch
in Bearbeitung Sachbeihilfen - - 4 992.889
Insgesamt 39 1.212.476 31 8.638.630
4. Wie viele der 26 bewilligten Anträge auf projektbezogene Förderung waren
Anträge für das Modul Vertretung?
Insgesamt wurden bisher 45 Anträge bewilligt, darunter 39 für das Modul
Vertretung.
5. Wie hoch ist die Bewilligungsquote der aus den Projektakademien
hervorgegangenen Anträge, sollte sie unter der durchschnittlichen
Bewilligungsquote von DFG-Anträgen von 30,4 Prozent (Stand: 2017; www.dfg.de/dfg_
profil/zahlen_fakten/statistik/bearbeitungsdauer/index.html) liegen, und
wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand?
Die Bewilligungsquote der aus den Projektakademien hervorgegangenen Anträge
liegt aktuell inklusive der Anträge auf Vertretungskosten bei 26 Prozent. Sie
bewegt sich damit im Rahmen der Bewilligungsquoten in der Einzelförderung der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) insgesamt, die 2018 über alle
Wissenschaftsbereiche hinweg 27,2 Prozent betrug.
6. Weshalb ist die Teilnahme an einer Projektakademie nur für FH-
Professorinnen und FH-Professoren möglich, deren erster Ruf noch nicht länger als
sechs Jahre zurückliegt?
Als Zielgruppe für diese besondere Maßnahme wurde der Personenkreis ins Auge
gefasst, der (wieder) neu in die selbständige Forschung an Fachhochschulen
einsteigen möchte. Damit liegt ein besonderer Fokus auf der Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses.
7. Wie groß ist das bisher für die drei Projektakademien aufgewandte Volumen
an DFG-Mitteln absolut sowie zum einen relativ an dem für
Fachhochschulen insgesamt verausgabten Volumen und zum anderen relativ zum gesamten
Volumen der DFG?
Auf den Zeitraum von 2015 bis 2018 entfielen rechnerisch 98,5 T Euro der
insgesamt 99,6 T Euro, die im Förderverfahren Projektakademien bewilligt wurden.
Dies entspricht einem Anteil von 0,2 Prozent der DFG-Bewilligungen für
Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW) und
einem Anteil von weniger als 0,001 Prozent der gesamten DFG-Bewilligungen
für diesen Zeitraum.
8. In welcher Höhe wurden bisher von der DFG bei Bewilligung des Moduls
„Projektspezifische Workshops“ Kosten für die Organisation einer
Projektakademie und die daraus folgenden Aufwandsentschädigungen für die
ausrichtenden Koordinatoren bezuschusst?
Die Mittel für das Modul projektspezifische Workshops werden für die
organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Workshops zur Verfügung gestellt.
Eine Aufwandsentschädigung für den Koordinator/die Koordinatorin persönlich
ist nicht vorgesehen.
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bereitschaft an den
Fachhochschulen, die Inanspruchnahme des DFG-Moduls Vertretung durch
ihre Professorinnen und Professoren zu gestatten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine empirisch verifizierbaren Erkenntnisse
vor.
10. Wie viele Semesterwochenstunden Vertretung für das Lehrdeputat der FH-
Professorinnen und FH-Professoren sind nach Kenntnis der
Bundesregierung und ausgehend von einer möglichen Vertretungsdauer von maximal
zwölf Monaten bisher im Durchschnitt und über welchen Zeitraum bei
Beantragung des DFG-Moduls Vertretung im Rahmen von Projektakademien
bewilligt worden?
Die konkrete Semesterwochenstundenzahl kann nicht benannt werden, da die
Inanspruchnahme der Mittel flexibel ist und die Vertretung von unterschiedlichen
Personenkreisen in unterschiedlichen Vertragsverhältnissen durchgeführt werden
kann. Im Durchschnitt wurden 24,5 T Euro pro Antrag (inkl.
Programmpauschale) bewilligt, die von den Bewilligungsempfängerinnen und
Bewilligungsempfängern auch hinsichtlich der Laufzeit flexibel in Anspruch genommen
werden können.
11. Mithilfe welcher Indikatoren evaluiert die DFG nach Kenntnis der
Bundesregierung den Erfolg einer Projektakademie?
Zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?
Die DFG beurteilt den Erfolg einer Projektakademie nach der Bereitschaft
erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Projektakademien einzurichten,
dem Interesse neu berufener Professorinnen und Professoren, an den
Projektakademien teilzunehmen, und den im Anschluss an eine Projektakademie folgenden
Anträgen auf Förderung.
Die DFG kommt zu dem Ergebnis, dass die Bereitschaft erfahrener
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Projektakademien einzuwerben, trotz expliziter
Hinweise in allen für die Fachhochschulen durchgeführten
Informationsveranstaltungen gering ist. Auf der anderen Seite ist das Interesse an der Teilnahme an
Projektakademien durchaus gegeben. Allerdings wird nicht von allen
Teilnehmenden an einer Projektakademie im engen zeitlichen Zusammenhang mit der
Projektakademie ein Projektantrag eingereicht. Dabei ist zu bedenken, dass bei
einer Projektakademie die Teilnehmerauswahl erst im Frühjahr 2018 stattfand, so
dass die Frage, welche Anträge hieraus hervorgehen werden, noch nicht
abschließend beurteilt werden kann.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft von „erfahrenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ zur Einrichtung einer DFG-
Projektakademie ein, und welchen konkreten Maßstab setzt die Bundesregierung
bei der Beurteilung dieses Sachverhaltes?
13. Sieht die Bundesregierung mangelnde Anreize für „erfahrene
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ zur Ausrichtung einer DFG-
Projektakademie?
a) Wenn ja, welche konkreten Probleme sieht die Bundesregierung hierbei,
und mithilfe welcher konkreter Maßnahmen plant die Bundesregierung
bis zu welchem Zeitpunkt, Abhilfe zu schaffen?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Hält die Bundesregierung den bisherigen Verlauf des Programms der DFG-
Projektakademien für einen Erfolg?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung über den Hauptausschuss der DFG
auf das Programm einzuwirken versucht, um Verbesserungen zu
erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wird sich die Bundesregierung zukünftig im Hauptausschuss der DFG für
eine Reform der Projektakademien einsetzen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung wird im Hauptausschuss der DFG anregen, das Instrument
der Projektakademien im Hinblick auf die Ermittlung von etwaigen
Optimierungspotentialen zu überprüfen.
16. Wie haben sich die Mittel, die die DFG für Forschungsprojekte an FHs bzw.
HAWs gegeben hat, seit 2013 absolut und relativ zum Gesamtvolumen
entwickelt (bitte nach Jahren und konkreten Programmen aufschlüsseln)?
Hierzu wird auf die Tabelle 3 und auf die Anlage verwiesen.
Tabelle 3:
Jahresbezogene Bewilligungssumme 2013 bis 2018 (Insgesamt und FH)
Laufende Förderung Jahresbezogene Bewilligungssumme in Mio. Euro
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
Insgesamt FH
2013 2.637,9 7,5 0,28
2014 2.734,7 6,8 0,25
2015 2.840,2 8,0 0,28
2016 3.032,1 7,7 0,25
2017 3.153,1 11,8 0,37
2018 3.405,3 12,2 0,36
Basis: Exkl. der Anträge auf Vertretungskosten im Rahmen von Projektakademien.
17. Wie haben sich die Förder- und Bewilligungsquoten der DFG für Anträge
aus Fachhochschulen seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren, Antrags- und
Bewilligungsanzahl sowie Antrags- und Bewilligungssumme
aufschlüsseln)?
Hierzu wird auf die Tabelle 4 verwiesen.
Tabelle 4:
Förder- und Bewilligungsquoten (Fachhochschulen)
Entscheidungsjahr
Anzahl
Anträge (FH)
Förderquote FH
in Prozent
Summe in
T. Euro
(FH)
Bewilligungsquote FH in Prozent
Beantragt Bewilligt Beantragt Bewilligt
2014 107 15 14,0 26.120,9 2.684,2 10,3
2015 152 25 16,4 33.891,7 4.121,1 12,2
2016 142 21 14,8 40.852,3 5.043,6 12,3
2017 157 43 27,4 42.807,1 11.646,9 27,2
2018 120 20 16,7 36.317,2 4.544,8 12,5
Basis: Neuanträge in der Einzelförderung. Exkl. der Anträge auf Vertretungskosten im Rahmen von
Projektakademien.
Förderquote: Die Förderquote gibt das Verhältnis der Anzahl bewilligter Anträge
zur Anzahl der Anträge, die im angegebenen Zeitraum entschieden wurden,
wieder.
Bewilligungsquote: Die Bewilligungsquote gibt das Verhältnis der
Bewilligungssumme zur Antragssumme von allen Anträgen, die im angegebenen Zeitraum
entschieden wurden, wieder.
18. Wie hat sich seit 2015 der absolute und zur gesamten FH-Professorenschaft
relative Anteil der FH-Professorinnen und FH-Professoren verändert, die
Mittel aus den Forschungsförderprogrammen der DFG beziehen, parallel zu
den laufenden „Projektakademien“?
Es liegen keine über die für die Prüfung der Antragsberechtigung notwendigen
Informationen hinausgehenden Angaben zum akademischen Titel der
Antragstellerinnen und Antragsteller vor. Insofern sind Auswertungen, die sich spezifisch
auf die Gruppe der Professorinnen und Professoren beziehen, nicht unmittelbar
möglich. Bezogen auf alle antragstellenden Statusgruppen lassen sich die in
Tabelle 5 enthaltenen Angaben für Antragstellerinnen und Antragsteller in der
laufenden Förderung an Fachhochschulen machen.
Tabelle 5:
Geförderte Antragsteller/innen insgesamt und an Fachhochschulen
Laufende Förderung Anzahl Antragsteller/innen Anteil in Prozent
FH Insgesamt
2015 121 15.263 0,8
2016 153 15.973
1,0
2017 180 16.342 1,1
2018 186 16.856 1,1
Basis: Laufende Förderung im Zeitraum 2015 bis 2018.
19. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den
Anteil der DFG-Mittelbezieher unter den Professorinnen und Professoren von
FHs bzw. HAWs zu erhöhen?
Ist eine konkrete Zielmarke angedacht?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn ja, in welchem zeitlichen Verlauf?
c) Wenn nein, warum nicht?
20. Schätzt die Bundesregierung Grundlagenforschung an Universitäten in ihrer
Priorität viel höher ein als Forschung an den FHs bzw. HAWs, sodass ihr
0,5 Prozent der DFG-Drittmittel für die Forschungsförderung an den FHs
bzw. HAWs ausreichend erscheint?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, wie möchte sie konkret den Zugang zu den Mitteln der DFG
für Fachhochschulen über Einwirken durch den DFG-Hauptausschuss
erleichtern, sodass anwendungsorientierte Forschung profitiert, und in
welchem monetären Umfang?
c) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der
Vergangenheit unternommen, um den Anteil an DFG-Drittmitteln für die
Förderung anwendungsorientierter Forschung an den FHs bzw. HAWs zu
steigern?
Mit welcher Zielmarke hat sie das getan?
d) Was haben die Vertreter der Bundesregierung bisher konkret in den
Gremien der DFG, insbesondere im Hauptausschuss, getan, um die
Partizipation von FHs bzw. HAWs an den Mitteln der DFG zu verbessern und die
DFG-Strukturen vermehrt auch auf die Bedürfnisse der FHs bzw. HAWs
hin auszurichten?
Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung der anwendungsorientierten
Forschung sowie des Erfordernisses eines raschen und reibungsarmen Transfers
von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft bewusst und misst
diesem Themenfeld mit einer Vielzahl von Maßnahmen (z. B. durch die
Gründung der Agentur für Sprunginnovationen) eine hohe Priorität bei.
Die der Frage 20 zugrunde liegende Entgegensetzung von Grundlagenforschung
und anwendungsorientierter Forschung und ihre institutionelle Zuordnung zu
Universitäten auf der einen und FH/HAW auf der anderen Seite ist indes nach
Auffassung der Bundesregierung der Sache nicht angemessen und überholt. Die
Herausforderung für die FH/HAW besteht auch darin, dass sie im Wettbewerb
um Fördermittel im Bereich der anwendungsorientierten Forschung mit den
Technischen Universitäten konkurrieren, die hier ebenfalls wesentliche Beiträge
zur Forschung leisten.
Die FH/HAW sind hinsichtlich ihrer Forschungsstärke und Forschungsaffinität,
Anzahl der Studierenden, (Forschungs-)Grundausstattung und
Forschungsinfrastrukturen sehr unterschiedlich aufgestellt. Ursache sind im Wesentlichen
grundsätzliche Entscheidungen der jeweiligen staatlichen und privaten Träger der
Hochschulen, die der Bund respektiert. Die im Vergleich mit Universitäten in der
Regel deutlich höheren Lehrdeputate der FH/HAW-Professorinnen und -
Professoren und die geringere personelle Ausstattung im Bereich des akademischen
Mittelbaus haben zur Folge, dass weniger Ressourcen für die Forschung und für
die erfolgreiche Antragstellung in der Forschungsförderung zur Verfügung
stehen. Die Bund-Länder-Initiative „Personalgewinnung und -entwicklung an
Fachhochschulen“ (Gesamtfördervolumen: rd. 430 Mio. Euro) zielt insbesondere mit
ihrem Modul „Schwerpunktprofessuren“ darauf, zusätzliche Freiräume für die
Forschung an FH/HAW zu schaffen.
Die Forschungsförderung des Bundes bietet ein differenziertes, auf die
verschiedenen Bedarfe und Zielgruppen ausgerichtetes Angebot zur Förderung der
anwendungsorientierten Forschung. Förderprogramme wie „Forschung an
Fachhochschulen“ oder die Bund-Länder-Initiativen „Innovative Hochschule“ sowie
„Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ greifen die Bedarfe
der FH/HAW zielgerichtet auf. Transfer und Vernetzung werden darüber hinaus
im Rahmen der Fachprogramme und Querschnittsmaßnahmen gefördert.
Insgesamt hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Mittel,
die jährlich in die Förderung von FH/HAW fließen, im Zeitraum von 2014 bis
2019 von 158 Mio. Euro auf 254 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer
Steigerung um 60 Prozent. Für die Jahre 2020 und 2021 sind weitere Steigerungen
vorgesehen.
Zu beachten sind ferner das entsprechende Budget im Rahmen des Paktes für
Forschung und Innovation und die Förderung der industriellen
Gemeinschaftsforschung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, an der
Hochschulen in hohem Maße beteiligt sind.
Eine weitere Stärkung der Forschung an FH/HAW wäre zudem über die
Etablierung einer auskömmlichen Forschungsgrundfinanzierung für FH/HAW (z. B.
dauerhafte Forschungsprofessuren und wissenschaftliches Personal für den
Mittelbau, flexible Lösungen für Entfristung und Dauerübernahme von
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, professionelle Drittmittelverwaltung
an FH) zu erreichen. Dies wäre jedoch zuvörderst Aufgabe der Länder und in
deren Zuständigkeit zu realisieren.
21. Beurteilt die Bundesregierung die Strukturen der DFG entgegen der
Einschätzung zahlreicher Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs
als mit den FH- bzw. HAW-Strukturen kompatibel?
a) Wenn ja, warum, und welche Gründe sieht die Bundesregierung für den
geringen Anteil der FH- bzw. HAW-Forschung an der Förderung durch
DFG-Mittel?
b) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
zwischen 2013 und heute zur Öffnung der DFG für FH- bzw. HAW-
Forschung eingeleitet und umgesetzt?
Bis wann, und in welchem finanziellen Umfang wird sie welche
konkreten künftigen Maßnahmen ergreifen, um entweder die Partizipation der
FHs bzw. HAWs an den DFG-Mitteln zu stärken oder eine neue
Förderlandschaft für FHs bzw. HAWs zu schaffen?
22. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Einschätzung
von Prof. Dr. Imboden und weiteren Wissenschaftlern – u. a. der
Hochschulallianz für den Mittelstand – ein, dass die zuständigen Gremien der
klassischen Forschungsförder-Organisationen, wie der DFG, dem Anliegen des
Transfers und der Frage nach dem Nutzen der Forschung nur ungenügend
gerecht werden (www.hochschulallianz.de/fileadmin/dateien/PM-HAfM_
Imboden-HHvG_17.01.18.pdf)?
Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet.
Forscherinnen und Forscher an FH/HAW sind seit jeher DFG-antragsberechtigt.
Aus der im Vergleich mit Universitäten geringeren Anzahl an DFG-
Förderanträgen aus den FH/HAW allein lässt sich eine grundsätzliche Inkompatibilität der
Strukturen der DFG mit den Strukturen der FH/HAW nicht begründen. Vielmehr
sind die FH/HAW hinsichtlich ihrer Forschungsstärke und Forschungsaffinität,
(Forschungs-)Grundausstattung und Forschungsinfrastrukturen sehr
unterschiedlich aufgestellt. Die Bundesregierung fördert Fachhochschulen und Hochschulen
für angewandte Wissenschaften mit einer Vielzahl von Instrumenten, die für diese
Hochschulen gut geeignet sind. Eine gleichmäßige und undifferenzierte
Förderung von Universitäten und Fachhochschulen gehört nicht zu den Zielen der
Bundesregierung. Sie setzt vielmehr jeweils die am besten passenden Instrumente zur
Förderung der spezifischen Belange der jeweiligen Hochschultypen ein. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/12121 der Fraktion der FDP
Jahresbezogene Bewilligungssumme 2013 bis 2018 (Insgesamt und FH) je Programm
Laufende Förderung Förderverfahren
Jahresbezogene
Bewilligungssumme
in Mio. Euro
Anteil an
Insgesamt in
Prozent
Insgesamt FH
2013 Einzelförderung 852,4 3,2 0,4
2013 Forschungsgruppen 167,1 0,2 0,1
2013 Schwerpunktprogramme 201,4 0,7 0,4
2013 Sonderforschungsbereiche 563,3
2013 Graduiertenkollegs 163,9
2013 Forschungszentren 42,8
2013 Exzellenzinitiative 401,1
2013 Infrastrukturförderung 191,7 3,2 1,7
2013 Preise, weitere Förderungen 54,1 0,2 0,3
2014 Einzelförderung 838,4 3,2 0,4
2014 Forschungsgruppen 151,6 0,1 0,1
2014 Schwerpunktprogramme 199 0,6 0,3
2014 Sonderforschungsbereiche 593,4
2014 Graduiertenkollegs 172
2014 Forschungszentren 32,3
2014 Exzellenzinitiative 516
2014 Infrastrukturförderung 174,2 2,6 1,5
2014 Preise, weitere Förderungen 57,8 0,2 0,3
2015 Einzelförderung 884,7 4,2 0,5
2015 Forschungsgruppen 153,9 0 0,1
2015 Schwerpunktprogramme 194,4 0,6 0,3
2015 Sonderforschungsbereiche 626,7
2015 Graduiertenkollegs 178,6
2015 Forschungszentren 28,5
2015 Exzellenzinitiative 545,8
2015 Infrastrukturförderung 169,4 2,9 1,7
2015 Preise, weitere Förderungen 58,2 0,2 0,3
2016 Einzelförderung 1007,4 5 0,5
2016 Forschungsgruppen 162,1 0,1 0,1
2016 Schwerpunktprogramme 202,6 0,7 0,3
2016 Sonderforschungsbereiche 679,5
2016 Graduiertenkollegs 181,1
2016 Forschungszentren 27,2
2016 Exzellenzinitiative 532,8
2016 Infrastrukturförderung 178,4 1,7 1,0
2016 Preise, weitere Förderungen 61 0,2 0,3
2017 Einzelförderung 1091,3 6,5 0,6
2017 Forschungsgruppen 165,8 0,1 0,1
2017 Schwerpunktprogramme 221 0,9 0,4
2017 Sonderforschungsbereiche 716,9
2017 Graduiertenkollegs 204,7
2017 Forschungszentren 26,6
2017 Exzellenzinitiative 438,3
2017 Infrastrukturförderung 233,8 4,1 1,7
2017 Preise, weitere Förderungen 54,7 0,2 0,4
2018 Einzelförderung 1180 8,8 0,7
2018 Forschungsgruppen 157,5 0,1 0,1
2018 Schwerpunktprogramme 229 1,1 0,5
2018 Sonderforschungsbereiche 760,1
2018 Graduiertenkollegs 214,3
2018 Forschungszentren 33,1
2018 Exzellenzinitiative 566,2
2018 Infrastrukturförderung 207,6 1,9 0,9
2018 Preise, weitere Förderungen 57,4 0,3 0,6
Basis: Exkl. der Anträge auf Vertretungskosten im Rahmen von Projektakademien.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
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