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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2019
(insgesamt 9 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.08.2019
Antwortdauer
17 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1212502.08.2019
Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12125
19. Wahlperiode 02.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen,
Ulla Jelpke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic,
Martina Renner, Kersten Steinke, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns und
der Fraktion DIE LINKE.
Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2019
Die Zahl der antisemitischen Straftaten bewegt sich in der Bundesrepublik
Deutschland weiter auf einem hohen Niveau.
Es ist zu beobachten, dass der militante Rechtsextremismus unverhohlen zur
Schändung jüdischer Einrichtungen aufrufen und jüdische Personen offen
bedrohen kann. Der ehemalige NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt äußerte sich
beispielsweise über das Holocaust-Mahnmal in Berlin: „Für uns ist das kein
Holocaust-Gedenkmal, sondern wir bedanken uns dafür, dass man uns dort jetzt schon
die Fundamente der neuen deutschen Reichskanzlei geschaffen hat“ (ARD-
Sendung „REPORT MAINZ“ vom 4. Oktober 2004).
Es ist nach Ansicht der Fragesteller aber auch zu beobachten, dass immer mehr
Personen und Organisationen aus dem konservativen Lager und aus der Grauzone
zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus offen dazu übergehen, den
Holocaust zu leugnen und antisemitische Hetze zu betreiben.
In seiner Abschiedsvorlesung am 21. Oktober 2010 im Lichthof der Technischen
Universität Berlin äußerte Prof. Dr. Wolfgang Benz zu anderen Formen des
Antisemitismus: „Akut ist der Antizionismus, der an sich nicht mit Antisemitismus
gleichgesetzt werden darf, sich aber durch fanatische Parteinahme gegen Israel
und durch die Übernahme von judenfeindlichen Stereotypen und
Argumentationsmustern (‚Weltherrschaftsstreben‘, Verschwörungsphantasien) zu einer
aktuellen Sonderform der Judenfeindschaft entwickelt hat, die derzeit größte
Verbreitung findet. Der Nahost-Konflikt hat mit der dritten Intifada eine Dimension
weitab vom eigentlichen Schauplatz Israel/Palästina erhalten. Die Solidarisierung
junger Muslime mit den Palästinensern in Frankreich und Belgien, den
Niederlanden und Großbritannien, Staaten mit einem verhältnismäßig großen
Bevölkerungsanteil arabisch-islamischer Herkunft, äußert sich nicht nur in
israelfeindlicher Propaganda und in Demonstrationen bis hin zu Ausschreitungen, es wird
dabei auch traditioneller Antisemitismus instrumentalisiert.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele antisemitische Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation
der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antisemitischer Straftaten im zweiten Quartal 2019 festgenommen (bitte
nach Bundesländern sowie Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen antisemitischer Straftaten im zweiten Quartal 2019 eingeleitet (bitte
nach Bundesländern sowie Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
4. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ermittlungen eingestellt (bitte nach Bundesländern sowie Art und Motivation der
Straftaten aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt (bitte
nach Bundesländern sowie Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
6. Wie viele Personen wurden im zweiten Quartal 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender
antisemitischer Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt bzw.
c) getötet
(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?
7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den antisemitischen Straftaten (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation
und Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie viele Nachmeldungen hat es zu den in den Fragen 1 bis 7 erfragten
Sachverhalten bis jetzt für das Jahr 2019 gegeben?
9. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen
überregionaler antisemitischer Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?
Berlin, den 17. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1249719.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12125 - Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2019
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 14. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12497
19. Wahlperiode 19.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12125 –
Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der antisemitischen Straftaten bewegt sich in der Bundesrepublik
Deutschland weiter auf einem hohen Niveau.
Es ist zu beobachten, dass der militante Rechtsextremismus unverhohlen zur
Schändung jüdischer Einrichtungen aufrufen und jüdische Personen offen
bedrohen kann. Der ehemalige NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt äußerte sich
beispielsweise über das Holocaust-Mahnmal in Berlin: „Für uns ist das kein
Holocaust-Gedenkmal, sondern wir bedanken uns dafür, dass man uns dort jetzt
schon die Fundamente der neuen deutschen Reichskanzlei geschaffen hat“
(ARD-Sendung „REPORT MAINZ“ vom 4. Oktober 2004).
Es ist nach Ansicht der Fragesteller aber auch zu beobachten, dass immer mehr
Personen und Organisationen aus dem konservativen Lager und aus der
Grauzone zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus offen dazu übergehen,
den Holocaust zu leugnen und antisemitische Hetze zu betreiben.
In seiner Abschiedsvorlesung am 21. Oktober 2010 im Lichthof der
Technischen Universität Berlin äußerte Prof. Dr. Wolfgang Benz zu anderen Formen
des Antisemitismus: „Akut ist der Antizionismus, der an sich nicht mit
Antisemitismus gleichgesetzt werden darf, sich aber durch fanatische Parteinahme
gegen Israel und durch die Übernahme von judenfeindlichen Stereotypen und
Argumentationsmustern (‚Weltherrschaftsstreben‘, Verschwörungsphantasien) zu
einer aktuellen Sonderform der Judenfeindschaft entwickelt hat, die derzeit
größte Verbreitung findet. Der Nahost-Konflikt hat mit der dritten Intifada eine
Dimension weitab vom eigentlichen Schauplatz Israel/Palästina erhalten. Die
Solidarisierung junger Muslime mit den Palästinensern in Frankreich und
Belgien, den Niederlanden und Großbritannien, Staaten mit einem verhältnismäßig
großen Bevölkerungsanteil arabisch-islamischer Herkunft, äußert sich nicht nur
in israelfeindlicher Propaganda und in Demonstrationen bis hin zu
Ausschreitungen, es wird dabei auch traditioneller Antisemitismus instrumentalisiert.“
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich alle Zahlen aufgrund von
Nachmeldungen und Korrekturen noch (teilweise erheblich) verändern werden, zumal
Meldeschluss für die von den Ländern erhobenen Fallzahlen gegenüber dem
Bundeskriminalamt (BKA) erst der 31. Januar 2020 ist.
1. Wie viele antisemitische Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation
der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?
Im zweiten Quartal 2019 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
219 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet. Darunter waren zehn
Gewalttaten sowie 60 Propagandadelikte, die in der Tabelle in den „sonstigen
Straftaten“ enthalten sind.
Verteilung der Politisch motivierten Kriminalität mit antisemitischem
Hintergrund:
PMK -rechts-
PMK
-links-
PMK
-ausländische
Ideologie-
PMK
-religiöse Ideologie-
PMK
-nicht zuzuordnen-
Land Gewalt- taten
Sonstige
Straftaten
Gewalttaten
Sonstige
Straftaten
Gewalttaten
Sonstige
Straftaten
Gewalttaten
Sonstige
Straftaten
Gewalttaten
Sonstige
Straftaten
BB 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0
BE 1 45 0 0 1 5 0 3 2 0
BW 0 13 0 0 0 0 0 0 0 2
BY 1 16 0 0 0 0 0 0 0 0
HB 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HE 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0
HH 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1
MV 0 7 0 0 0 0 0 1 0 0
NI 2 27 0 0 0 0 0 0 0 1
NW 1 17 0 0 0 0 0 1 0 0
RP 0 9 0 0 0 0 0 0 0 0
SH 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
SL 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
SN 1 16 0 0 0 0 0 0 0 1
ST 1 5 0 0 0 0 0 0 0 0
TH 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 7 193 0 0 1 6 0 5 2 5
2. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antisemitischer Straftaten im zweiten Quartal 2019 festgenommen (bitte
nach Bundesländern sowie Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
Zu den im zweiten Quartal 2019 erfassten 219 politisch motivierten Straftaten mit
antisemitischem Hintergrund wurden insgesamt 104 Tatverdächtige ermittelt. Es
wurde eine Person vorläufig festgenommen, es wurden keine Haftbefehle
erlassen.
Verteilung der ermittelten Tatverdächtigen und festgenommenen Personen:
PMK -rechts-
PMK
-links-
PMK
ausländische
Ideologie-
PMK
-religiöse Ideologie-
PMK
-nicht zuzuordnen-
Land T VF H T VF H T VF H T VF H T VF H
BB 25 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BE 15 1 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 0 0
BW 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BY 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HB 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HH 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
MV 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
NI 17 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
NW 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
RP 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
SL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
SN 19 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
ST 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
TH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 99 1 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 1 0 0
T = Tatverdächtige, VF = vorläufige Festnahme, H = Haftbefehle
Eine Auswertung der Verteilung von Tatverdächtigen auf Straf- und
Gewaltdelikte erfolgt bei vorläufigen Zahlen nicht.
3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen antisemitischer Straftaten im zweiten Quartal 2019 eingeleitet (bitte
nach Bundesländern sowie Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
4. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ermittlungen eingestellt (bitte nach Bundesländern sowie Art und Motivation der
Straftaten aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt
(bitte nach Bundesländern sowie Art und Motivation der Straftaten
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Rechtsextreme
Gewalttaten und Ermittlungsverfahren gegen rechtsextremistische Straftäter in
den Jahren 2003, 2004 und 2005“ auf Bundestagsdrucksache 16/1353 wird
verwiesen.
6. Wie viele Personen wurden im zweiten Quartal 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender
antisemitischer Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt bzw.
c) getötet
(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?
Im zweiten Quartal 2019 wurden gemäß den Angaben des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ vier Personen (je eine Person
in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) infolge einer
politisch motivierten Straftat mit antisemitischem Hintergrund verletzt. Drei Taten
sind dem Phänomenbereich rechts zugeordnet, eine dem Phänomenbereich
Ausländische Ideologie. Eine weitergehende Differenzierung hinsichtlich des
Verletzungsgrades ist den Angaben des kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch
motivierte Kriminalität“ nicht zu entnehmen. Es wurden keine Todesopfer
gemeldet.
7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung
bei den antisemitischen Straftaten (bitte nach Schadenshöhe, Art der
Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
8. Wie viele Nachmeldungen hat es zu den in den Fragen 1 bis 7 erfragten
Sachverhalten bis jetzt für das Jahr 2019 gegeben?
Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das Jahr 2019 aus der
BKA-Fallzahlendatei LAPOS ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund werden
die aktuellen Fallzahlen für die Monate Januar bis Juni 2019 aufgeführt:
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 699 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund
gemeldet. Darunter waren 22 Gewalttaten und 156 Propagandadelikte.
Es wurden insgesamt 358 Tatverdächtige ermittelt. Es gab drei Festnahmen,
davon wurden keine Haftbefehle erlassen.
Im Jahr 2019 wurden gemäß den Angaben des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ zehn Personen infolge einer politisch
motivierten Straftat mit antisemitischem Hintergrund verletzt. Es wurde kein
Todesopfer gemeldet.
9. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen
überregionaler antisemitischer Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?
Die Bundesregierung erteilt keine Auskünfte zu operativen polizeilichen
Maßnahmen im Rahmen von Ermittlungsverfahren.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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