[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 19. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12551
19. Wahlperiode 21.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Christian Wirth,
Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12137 –
Diebstahl und Verkauf von ausländerbehördlichen Dokumenten an
ausreisepflichtige Ausländer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie die „BILD“ am 22. Juni 2019 auf ihrer Webseite berichtete, warnt die
Bundespolizei vor dem Auftauchen von gestohlenen Aufenthaltstiteln bei
ausreisepflichtigen Ausländern im Bundesgebiet (vgl.
www.bild.de/bild-plus/
news/2019/news/polizeibericht-ausreisepflichtige-kaufen-illegal-
bleibedokumente-62799614,view=conversionToLogin.bild.html).
Laut Bericht entstammen die gestohlenen Dokumente vor allem der
Ausländerbehörde Berlin, wo seit 2017 bereits mehrfach entsprechende Unterlagen und
Materialien entwendet wurden – insgesamt rund 20 000 an der Zahl –, ohne dass
bislang die Täter ermittelt oder die gestohlenen Dokumente sichergestellt
werden konnten. Die gestohlenen Blanko-Dokumente und Siegel würden nach
polizeilichen Erkenntnissen auf dem Schwarzmarkt an aufenthaltspflichtige
Ausländer, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, verkauft. Der Methodik
der Scheinlegalisierung der sogenannten Waschtitel erfolgt nach
bundespolizeilichen Informationen, indem die gefälschte Aufenthalts- oder
Niederlassungserlaubnis in den alten Pass des Käufers geklebt wird, dieser dann den Pass
beschädigt und beim Konsulat seines Heimatlandes einen neuen Pass beantragt.
Mit diesem sucht er die deutsche Ausländerbehörde auf, und fordert eine
Erneuerung des angeblich im alten Pass vorhandenen Aufenthaltstitels. Da die
Behörden durch die immer noch nicht flächendeckende Durchsetzung des
elektronischen Aufenthaltstitels nicht auf ein umfassendes elektronisches System zur
Überprüfung zurückgreifen können, stellen sie in der Regel einen neuen
Aufenthaltstitel aus, der den eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern ein
Bleiberecht und Anrecht auf Sozialleistungen verschafft (vgl.
www.bild.de/
bildplus/news/2019/news/polizeibericht-ausreisepflichtige-kaufen-
illegalbleibe-dokumente-62799614,view=conversionToLogin.bild.html).
Demnach ist nach Ansicht der Fragesteller zu vermuten, dass aktuell bis zu
20 000 Ausländer, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, mit
gefälschten Aufenthaltstiteln missbräuchlich Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II
und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen.
Kritiker zeigen sich empört darüber, wie „sich der deutsche Staat wehrlos [zeigt]
und sich zum Gespött [macht], wenn nicht nur gravierende Diebstähle aus der
Vergangenheit für eine Reihe alternativer Einbürgerungsmöglichkeiten gesorgt
haben, sondern wenn aktuell und wiederum im Herzen von Berlin im ganz
großen Stil Papiere der Aufenthaltsgenehmigung samt der dazugehörigen Siegel
usw. entwendet wurden, scheinbar mit einer Leichtigkeit und Lässigkeit, als
ginge es um das Pfandflaschenlager beim Kiosk um die Ecke.“ (
www.tichys
einblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/berlin-kollabiert-
endgueltigraub-von-20-000-aufenthaltspapieren-samt-siegel/).
1. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis zu
a) dem Diebstahl von Blanko-Dokumenten und entsprechender Siegel zum
Ausstellen und Verlängern von Aufenthaltstiteln aus der Berliner
Ausländerbehörde,
b) dem illegalen Handel mit diesen Dokumenten,
Die Fragen 1a und 1b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat seit dem 9. Oktober 2017 Kenntnis vom Diebstahl
dieser Blanko-Dokumente. In diesem Zusammenhang hat sie auch Hinweise auf
einen illegalen Handel der Dokumente erlangt.
c) den in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen angewandten
Methoden der Scheinlegalisierung dieser Dokumente,
d) dem Aufgreifen von Personen mit solch scheinlegalisierten Dokumenten
(bitte angeben, wann und wo die Personen aufgegriffen wurden, welcher
Nationalität diese entstammen, und aus welchem Grund sie eigentlich
ausreisepflichtig waren) bzw.
Die Fragen 1c und 1d werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Seit Dezember 2018 liegen Erkenntnisse zur Scheinlegalisierung durch
Umschreibung sogenannter Waschtitel vor.
So konnte im Nachgang im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit der
Bundespolizei mit dem Landeskriminalamt Berlin der Einreiseversuch eines
türkischen Staatsangehörigen am Flughafen Berlin-Schönefeld vom 9. November
2018 diesem modus operandi zugeordnet werden.
e) der missbräuchlichen Beantragung und dem Bezug von Sozialleistungen
auf Grundlage von gefälschten Aufenthaltstiteln?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. Welche Arten von Aufenthaltstiteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Stückzahl entwendet (bitte genau nach Stückzahl im ID-1-
Format, ID-2-Format sowie allen Arten von Dokumenten zur Durchführung
des Asylverfahrens, Duldungen und sogenannten Fiktionsbescheinigungen
aufschlüsseln)?
3. Über welche detaillierten Informationen verfügt die Bundesregierung
bezüglich der Hintergründe zu Diebstahl, Handel, Käufergruppe,
Scheinlegalisierung und der missbräuchlichen Nutzung von Aufenthaltstiteln (bitte Ort,
Zeit, Straftatbestand, Ermittlungsstand, Anzahl und Herkunft der beteiligten
Personen angeben)?
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundespolizei und Bundesregierung Hinweise auf
den Täterkreis (z. B. politisch motivierte Täter, Clankriminalität,
organisierte Kriminalität)?
5. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kosten durch den Missbrauch mit gestohlenen und gefälschten
Aufenthaltstiteln (Polizeikosten, Verwaltungskosten, missbräuchlich gezahlte
Sozialleistungen)?
Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für die laufenden Ermittlungen sowie für den
Gesamtsachverhalt obliegen der Staatsanwaltschaft Berlin sowie der Ausländerbehörde des
Landes Berlin. Angaben im Sinne der Fragestellung obliegen insofern der
zuständigen Landesregierung. Der Bundesregierung liegen daher hierzu keine
Erkenntnisse im Sinne der Frage vor.
6. Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant sie zu unternehmen,
um den von der Bundespolizei identifizierten illegalen Verkauf und Kauf
von Aufenthaltstiteln und daran gekoppelten Missbrauch von
Sozialleistungen zu stoppen?
Die bei der Bundespolizei vorliegenden Erkenntnisse und Informationen zum
festgestellten Phänomen „Waschtitel“ werden im Rahmen polizeilicher
Zusammenarbeit mit der Polizei des Landes Berlin sowie mit den Polizeien der Länder
ausgetauscht.
7. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Ausschreibung in INPOL
und im Schengener Informationssystem (SIS) zur Sachfahndung erfolgt?
Wenn nein, warum ist dies noch nicht geschehen?
Die Zuständigkeit für Sachfahndungsbearbeitung der gestohlenen Dokumente
obliegt der Polizei des Landes Berlin. Angaben im Sinne der Fragestellung
obliegen insofern der zuständigen Landesregierung.
8. Warum wird die flächendeckende Nutzung der bereits 2011 eingeführten
eAT-Chipkarte (eAT = elektronischer Aufenthaltstitel), die solchen
Missbrauch verhindern könnte, nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
angewandt (
www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/aufenthalt/
elektronischeraufenthaltstitel/,
www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/
e-aufenthaltstitel-node.html)?
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip wurde am
1. September 2011 eingeführt. Grundlage hierfür war die Verordnung (EG)
Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für
Drittstaatsangehörige. § 105b des Aufenthaltsgesetzes sieht dabei eine Übergangsvorschrift
für die Gültigkeit damals bereits erteilter Aufenthaltstitel vor. Die Vorschrift soll
auch unter Berücksichtigung der Ressourcen und Geschäftsprozesse der
Ausländerbehörden dazu beitragen, dass Aufenthaltstitel bei Neuausstellung nach dem
neuen Kartenformat nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes mit biometrischen
Merkmalen ausgestellt werden und Aufenthaltstitel nach dem bisherigen Format
maximal bis zum 31. August 2021 genutzt werden können. Die zehnjährige
Übergangsfrist berücksichtigt dabei die Gültigkeitsdauer von Passpapieren, die
weltweit in der Regel bei zehn Jahren liegt.
9. Plant die Bundesregierung angesichts der Zirkulation von gefälschten
Aufenthaltstiteln eine schnellere vollständige Umstellung auf eAT noch vor
2021?
a) Wenn ja, bis wann soll die Umstellung abgeschlossen sein?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Gründe verzögern eine zügige
Umstellung?
Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung plant vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 8 keine
schnellere vollständige Umstellung auf den eAT vor dem 31. August 2021.
Derzeit wird die Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels
für Drittstaatsangehörige vorbereitet, die im Interesse der Sicherheitsstandards
des elektronischen Aufenthaltstitels und zur Verhinderung von Fälschungen u. a.
ein neugestaltetes optisches variables Sicherheitselement beim eAT eingeführt.
10. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Verlust oder Beschädigung
von existenten Reisepässen mit papiernen Klebe-Aufenthaltstiteln bei
Neuausstellung nicht automatisch ein elektronischer Aufenthaltstitel vergeben,
und wenn ja, warum?
Die Voraussetzungen für die Ausstellung sog. einheitlicher Vordruckmuster
(Klebe-Aufenthaltstitel) ist in § 78a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes geregelt.
Die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes obliegt dabei den Ländern.
Grundsätzlich hat die Bundesregierung ein großes Interesse daran, dass entsprechend der
rechtlichen Regelungen und der sicherheitlichen Erwägungen elektronische
Aufenthaltstitel ausgestellt werden. Hierauf sind die Länder hingewiesen worden.
11. Wie viele insgesamt vergebene Aufenthaltstitel existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Papierform (Klebeetikett) und wie viele als
elektronische Chipkarte (eAT)?
Wie viele seit 2015 neu vergebene Aufenthaltstitel wurden in Papierform
und wie viele als elektronische Chipkarte ausgestellt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erkenntnisse vor. Die
Ausführung des Aufenthaltsgesetzes obliegt insoweit den Ländern.
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