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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Diebstahl und Verkauf von ausländerbehördlichen Dokumenten an ausreisepflichtige Ausländer
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
21.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1213705.08.2019
Diebstahl und Verkauf von ausländerbehördlichen Dokumenten an ausreisepflichtige Ausländer
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12137
19. Wahlperiode 05.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Christian Wirth, Sebastian Münzenmaier,
Uwe Witt, Jörg Schneider, René Springer, Lars Herrmann und
der Fraktion der AfD
Diebstahl und Verkauf von ausländerbehördlichen Dokumenten an
ausreisepflichtige Ausländer
Wie die „BILD“ am 22. Juni 2019 auf ihrer Webseite berichtete, warnt die
Bundespolizei vor dem Auftauchen von gestohlenen Aufenthaltstiteln bei
ausreisepflichtigen Ausländern im Bundesgebiet (vgl. www.bild.de/bild-plus/news/
2019/news/polizeibericht-ausreisepflichtige-kaufen-illegal-bleibe-dokumente-
62799614,view=conversionToLogin.bild.html).
Laut Bericht entstammen die gestohlenen Dokumente vor allem der
Ausländerbehörde Berlin, wo seit 2017 bereits mehrfach entsprechende Unterlagen und
Materialien entwendet wurden – insgesamt rund 20 000 an der Zahl –, ohne dass
bislang die Täter ermittelt oder die gestohlenen Dokumente sichergestellt werden
konnten. Die gestohlenen Blanko-Dokumente und Siegel würden nach
polizeilichen Erkenntnissen auf dem Schwarzmarkt an aufenthaltspflichtige Ausländer,
die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, verkauft. Der Methodik der
Scheinlegalisierung der sogenannten Waschtitel erfolgt nach bundespolizeilichen
Informationen, indem die gefälschte Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in den
alten Pass des Käufers geklebt wird, dieser dann den Pass beschädigt und beim
Konsulat seines Heimatlandes einen neuen Pass beantragt. Mit diesem sucht er
die deutsche Ausländerbehörde auf, und fordert eine Erneuerung des angeblich
im alten Pass vorhandenen Aufenthaltstitels. Da die Behörden durch die immer
noch nicht flächendeckende Durchsetzung des elektronischen Aufenthaltstitels
nicht auf ein umfassendes elektronisches System zur Überprüfung zurückgreifen
können, stellen sie in der Regel einen neuen Aufenthaltstitel aus, der den
eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern ein Bleiberecht und Anrecht auf
Sozialleistungen verschafft (vgl. www.bild.de/bild-plus/news/2019/news/
polizeiberichtausreisepflichtige-kaufen-illegal-bleibe-dokumente-62799614,view=
conversionToLogin.bild.html).
Demnach ist nach Ansicht der Fragesteller zu vermuten, dass aktuell bis zu
20 000 Ausländer, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, mit gefälschten
Aufenthaltstiteln missbräuchlich Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II und
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen.
Kritiker zeigen sich empört darüber, wie „sich der deutsche Staat wehrlos [zeigt]
und sich zum Gespött [macht], wenn nicht nur gravierende Diebstähle aus der
Vergangenheit für eine Reihe alternativer Einbürgerungsmöglichkeiten gesorgt
haben, sondern wenn aktuell und wiederum im Herzen von Berlin im ganz großen
Stil Papiere der Aufenthaltsgenehmigung samt der dazugehörigen Siegel usw.
entwendet wurden, scheinbar mit einer Leichtigkeit und Lässigkeit, als ginge es
um das Pfandflaschenlager beim Kiosk um die Ecke.“ (www.tichyseinblick.de/
kolumnen/alexander-wallasch-heute/berlin-kollabiert-endgueltig-raub-von-20-000-
aufenthaltspapieren-samt-siegel/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis zu
a) dem Diebstahl von Blanko-Dokumenten und entsprechender Siegel zum
Ausstellen und Verlängern von Aufenthaltstiteln aus der Berliner
Ausländerbehörde,
b) dem illegalen Handel mit diesen Dokumenten,
c) den in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen angewandten
Methoden der Scheinlegalisierung dieser Dokumente,
d) dem Aufgreifen von Personen mit solch scheinlegalisierten Dokumenten
(bitte angeben, wann und wo die Personen aufgegriffen wurden, welcher
Nationalität diese entstammen, und aus welchem Grund sie eigentlich
ausreisepflichtig waren) bzw.
e) der missbräuchlichen Beantragung und dem Bezug von Sozialleistungen
auf Grundlage von gefälschten Aufenthaltstiteln?
2. Welche Arten von Aufenthaltstiteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Stückzahl entwendet (bitte genau nach Stückzahl im ID-1-
Format, ID-2-Format sowie allen Arten von Dokumenten zur Durchführung
des Asylverfahrens, Duldungen und sogenannten Fiktionsbescheinigungen
aufschlüsseln)?
3. Über welche detaillierten Informationen verfügt die Bundesregierung
bezüglich der Hintergründe zu Diebstahl, Handel, Käufergruppe,
Scheinlegalisierung und der missbräuchlichen Nutzung von Aufenthaltstiteln (bitte Ort,
Zeit, Straftatbestand, Ermittlungsstand, Anzahl und Herkunft der beteiligten
Personen angeben)?
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundespolizei und Bundesregierung Hinweise auf
den Täterkreis (z. B. politisch motivierte Täter, Clankriminalität, organisierte
Kriminalität)?
5. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kosten durch den Missbrauch mit gestohlenen und gefälschten
Aufenthaltstiteln (Polizeikosten, Verwaltungskosten, missbräuchlich gezahlte
Sozialleistungen)?
6. Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant sie zu unternehmen,
um den von der Bundespolizei identifizierten illegalen Verkauf und Kauf von
Aufenthaltstiteln und daran gekoppelten Missbrauch von Sozialleistungen zu
stoppen?
7. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Ausschreibung in INPOL
und im Schengener Informationssystem (SIS) zur Sachfahndung erfolgt?
Wenn nein, warum ist dies noch nicht geschehen?
8. Warum wird die flächendeckende Nutzung der bereits 2011 eingeführten
eAT-Chipkarte (eAT = elektronischer Aufenthaltstitel), die solchen
Missbrauch verhindern könnte, nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
angewandt (www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/aufenthalt/
elektronischeraufenthaltstitel/, www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/
e-aufenthaltstitel-node.html)?
9. Plant die Bundesregierung angesichts der Zirkulation von gefälschten
Aufenthaltstiteln eine schnellere vollständige Umstellung auf eAT noch vor
2021?
a) Wenn ja, bis wann soll die Umstellung abgeschlossen sein?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Gründe verzögern eine zügige
Umstellung?
10. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Verlust oder Beschädigung
von existenten Reisepässen mit papiernen Klebe-Aufenthaltstiteln bei
Neuausstellung nicht automatisch ein elektronischer Aufenthaltstitel vergeben,
und wenn ja, warum?
11. Wie viele insgesamt vergebene Aufenthaltstitel existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Papierform (Klebeetikett) und wie viele als
elektronische Chipkarte (eAT)?
Wie viele seit 2015 neu vergebene Aufenthaltstitel wurden in Papierform und
wie viele als elektronische Chipkarte ausgestellt?
Berlin, den 11. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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