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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Senkrechtstarter - Potentiale und Anwendungen
(insgesamt 14 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
22.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1217106.08.2019
Senkrechtstarter - Potentiale und Anwendungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12171
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand,
Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Senkrechtstarter – Potentiale und Anwendungen
Auf die Kleine Anfrage der FDP zu „Bemannter, vollelektrischer und sicherer
Senkrechtstarter („Flugtaxis“) – Innovationsstandort Deutschland stärken“ gab
die Bundesregierung im Juli 2018 einige offene Antworten. Obwohl sich bereits
einzelne Vertreter der Bundesregierung positiv für das Thema aussprachen und
auch wirtschaftlich verschiedene Entwicklungen in Firmen, bis hin zu
Weltmarktführern, in Deutschland vorzuweisen sind, hat es nach Ansicht der Fragesteller
bisher noch keine Aktivitäten der Bundesregierung zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Senkrechtstartern gegeben.
Aus Sicht der Fragesteller muss die Bundesregierung viel schneller geeignete
Rahmenbedingungen schaffen, damit Deutschland einen Spitzenplatz in der
Entwicklung von Luftfahrttechnologien einnehmen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Implikationen sieht die Bundesregierung in den unterschiedlichen
Antriebstechnologien für Senkrechtstarter?
In welcher Technologie sieht die Bundesregierung das meiste Potential und
die besten Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort Deutschland?
2. Ist in den letzten 24 Monaten von Seiten der Industrie in Bezug auf die
Weiterentwicklung von Senkrechtstartern exekutiver oder legislativer
Handlungsbedarf bei Forschung oder Genehmigungsverfahren an die
Bundesregierung herangetragen worden?
Wenn ja, welcher konkrete Handlungsbedarf wurde adressiert?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass deutsche Hersteller ihre Fluggeräte
momentan im Ausland testen, und planen sie dort weitere Tests?
Was unterscheidet die Testfelder in beispielsweise Singapur oder Dubai von
den geplanten in Deutschland?
4. Wurde der letzte Stand des Bedarfs für ergänzende spezifische
Fördermaßnahmen im Bereich der Forschung für (un)bemannte, vollelektrische und
sichere Senkrechtstarter bereits geprüft?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Wenn nein, warum noch nicht?
5. Werden bemannte, vollelektrische und nachhaltige Senkrechtstarter mit
Fördermitteln des Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo) unterstützt?
Wenn ja, seit wann, und in welchem Umfang?
6. Welche Kontrollmechanismen verwendet die Bundesregierung für
Förderprogramme?
Was geschieht nach der Investition in Forschungsinstitutionen, und wohin
gehen Ergebnisse?
Wer kontrolliert die Umsetzung?
7. Wie stuft die Bundesregierung die Entwicklung von Senkrechtstartern in
Bezug auf den Forschungsstandort Deutschland ein?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich, um diesen zu
stärken?
8. Wie will die Bundesregierung das Forschungspotential der
Technologieentwicklungen von Senkrechtstartern in der universitären Bildung anschieben?
Werden Professuren und Lehrstühle in Zusammenarbeit mit den Ländern
dafür gefördert?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dadurch für Duale
Studiengänge?
Steht die Bundesregierung in Kontakt zu den Ländern, um gegebenenfalls
bestehende Lehrfächer zu fördern oder neue zu entwickeln, die sich mit
alternativer Luftfahrttechnologie wie Senkrechtstarter befassen?
9. Plant die Bundesregierung zusammen mit den Ländern, auf deutsche
Hochschulen zuzugehen und auf die Integration neuer Berufe in diesem Feld
hinzuwirken?
10. Wie bemisst die Bundesregierung die Auswirkungen der
Technologieentwicklung von Senkrechtstartern bezüglich des Ausbildungsmarktes in
Deutschland?
Wie stärkt die Bundesregierung den Ausbildungsbereich der
Luftfahrttechnologien, der nicht universitär ist?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, mit welchen Herausforderungen
Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung in Luftfahrttechnologien
zu tun haben?
Wie unterstützt die Bundesregierung konkret die Entwicklung von
wachsenden Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge, damit diese ihr volles Potential
am Standort Deutschland sicher und langfristig entfalten kann?
12. Wie fördert die Bundesregierung den Ausbau des 5G-Netzes, das auf und
rund um ein Testfeld benötigt wird?
Wie möchte die Bundesregierung die weitere Entwicklung der notwendigen
digitalen Infrastruktur unterstützen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung der 5G-
Technologien, um Senkrechtstarter zu navigieren?
13. Wie möchte die Bundesregierung mit der Datenspeicherung bezüglich
Senkrechtstartern verfahren?
Welche Daten der (un)bemannten Luftfahrt werden in Deutschland
gespeichert?
Wo sollten diese gespeichert werden?
Welche Daten identifiziert die Bundesregierung als sensibel?
14. Strebt die Bundesregierung europäische oder internationale Kooperationen
bezüglich der Förderung von Senkrechtstartern an?
Wenn ja, welche Kooperationen sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1258322.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12171 - Senkrechtstarter - Potentiale und Anwendungen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 21. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12583
19. Wahlperiode 22.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz),
Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12171 –
Senkrechtstarter – Potentiale und Anwendungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf die Kleine Anfrage der FDP zu „Bemannter, vollelektrischer und sicherer
Senkrechtstarter („Flugtaxis“) – Innovationsstandort Deutschland stärken“ gab
die Bundesregierung im Juli 2018 einige offene Antworten. Obwohl sich bereits
einzelne Vertreter der Bundesregierung positiv für das Thema aussprachen und
auch wirtschaftlich verschiedene Entwicklungen in Firmen, bis hin zu
Weltmarktführern, in Deutschland vorzuweisen sind, hat es nach Ansicht der
Fragesteller bisher noch keine Aktivitäten der Bundesregierung zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Senkrechtstartern gegeben.
Aus Sicht der Fragesteller muss die Bundesregierung viel schneller geeignete
Rahmenbedingungen schaffen, damit Deutschland einen Spitzenplatz in der
Entwicklung von Luftfahrttechnologien einnehmen kann.
1. Welche Implikationen sieht die Bundesregierung in den unterschiedlichen
Antriebstechnologien für Senkrechtstarter?
In welcher Technologie sieht die Bundesregierung das meiste Potential und
die besten Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort Deutschland?
In Hinblick auf Senkrechtstarter im Sinne urbaner Luftmobilitätskonzepte sieht
die Bundesregierung ein großes Potenzial bei elektrischen Antriebssystemen.
Darüber hinaus werden Hybrid Konzepte untersucht. Für die urbane Luftmobilität
sind aus Sicht der Bundesregierung nicht nur VTOL (Vertical Take Off and
Landing) sondern auch STOL (Short Take Off and Landing) Konzepte von
Bedeutung.
2. Ist in den letzten 24 Monaten von Seiten der Industrie in Bezug auf die
Weiterentwicklung von Senkrechtstartern exekutiver oder legislativer
Handlungsbedarf bei Forschung oder Genehmigungsverfahren an die
Bundesregierung herangetragen worden?
Wenn ja, welcher konkrete Handlungsbedarf wurde adressiert?
Die Bundesregierung steht im ständigen Dialog mit den relevanten Akteuren. Der
Austausch dient insbesondere dazu, Handlungsbedarf bei Forschung oder
Genehmigungsverfahren zu identifizieren. Hier unterstützt die Bundesregierung
Unternehmen bei den Kontakten zur Agentur der Europäischen Union für
Flugsicherheit (EASA), die für die Bauvorschriften in der sogenannten „eVToL“-Kategorie
zuständig ist. Im Bereich der Forschung wurde dem Handlungsbedarf mit dem
Luftfahrtforschungsprogramm LuFo des BMWi und dem Ideen- und
Förderaufruf für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugtaxis des BMVI Rechnung
getragen.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass deutsche Hersteller ihre Fluggeräte
momentan im Ausland testen, und planen sie dort weitere Tests?
Was unterscheidet die Testfelder in beispielsweise Singapur oder Dubai von
den geplanten in Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
4. Wurde der letzte Stand des Bedarfs für ergänzende spezifische
Fördermaßnahmen im Bereich der Forschung für (un)bemannte, vollelektrische und
sichere Senkrechtstarter bereits geprüft?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Wenn nein, warum noch nicht?
Der Bedarf wurde geprüft. Als ergänzende Fördermaßnahmen zu den
bestehenden Förderprogrammen des Bundes – insbesondere des
Luftfahrtforschungsprogramms LuFo – wurde ein Ideen- und Förderaufruf für unbemannte
Luftfahrtsysteme und Flugtaxis des BMVI durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Werden bemannte, vollelektrische und nachhaltige Senkrechtstarter mit
Fördermitteln des Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo) unterstützt?
Wenn ja, seit wann, und in welchem Umfang?
Im Luftfahrtforschungsprogramm LuFo werden keine Produkte entwickelt.
Schwerpunkt ist die Entwicklung von Technologien im vorwettbewerblichen
Bereich. Für bemannte, vollelektrische Senkrechtstarter wurden bisher Mittel in
Höhe von 5,6 Mio. Euro bewilligt, geplant sind weitere Projekte (ab 2019) mit
einem Zuwendungsvolumen von 4,9 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden Projekte
im Bereich Urban Air Mobility unterstützt. Beispiele für Technologien, die im
LuFo entwickelt wurden, sind luftfahrttaugliche elektrische Motoren mit
hervorragenden Leistungsgewichten, spezifische elektrische Flugsteuerungen,
Navigationskomponenten sowie Antikollisionsmechanismen und die dazugehörigen
Flugführungsverfahren bzw. Flugsicherungskonzepte.
6. Welche Kontrollmechanismen verwendet die Bundesregierung für
Förderprogramme?
Was geschieht nach der Investition in Forschungsinstitutionen, und wohin
gehen Ergebnisse?
Wer kontrolliert die Umsetzung?
Die Förderprogramme des Bundes werden regelmäßig evaluiert, zum Teil auch
begleitend. Die Förderbestimmungen sehen vor, dass die Ergebnisse der mit
Bundesmitteln geförderten Forschung den Zuwendungsempfängern zustehen. Die
Verwertung der Ergebnisse wird von Anfang an eingeplant und im Rahmen der
gemäß der Bundeshaushaltsordnung festgelegten Verfahren (Verwertungsplan)
kontrolliert.
Beispielsweise ist die Evaluation des Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo) des
Bundes zuletzt 2018 erfolgt und wurde im Februar 2019 abgeschlossen (vgl.:
www.dlr.de/pt-lf/Portaldata/50/Resources/dokumente/evaluierung/Evaluierung_
LuFo_2018_Abschlussbericht.pdf).
In den LuFo-geförderten Projekten werden Technologien über mehrere
Technologiereifegrade weiterentwickelt. In über 84 Prozent der Fälle führen
Unternehmen nach Ende der Förderung die Themen fort. Bei den Forschungseinrichtungen
werden 85 Prozent der Projektthemen weiterbearbeitet. Eine bedeutende Rolle
hat der Wissens- und Technologietransfer. Nahezu alle Projekte werden von den
Forschungsinstitutionen auf Fachkongressen vorgestellt, und auch
wissenschaftliche Publikationen sind ein weit verbreiteter Weg des Ergebnistransfers.
Bei der letzten Evaluierung wurde empfohlen, dass das LuFo den Trend zum
autonomen und elektrischen Fliegen aufgreifen sollte. Im Programm wurde dies
umgesetzt, z. B. durch die in LuFo VI implementierte Förderlinie „Disruptive
Technologien“ und den Förderschwerpunkt „elektrisch/hybrides Fliegen“.
7. Wie stuft die Bundesregierung die Entwicklung von Senkrechtstartern in
Bezug auf den Forschungsstandort Deutschland ein?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich, um diesen zu
stärken?
Unbemanntes Fliegen ist eine Zukunftstechnologie. Studien gehen von einer
Verdopplung des Marktes bis 2024 auf weltweit 11,5 Mrd. US-Dollar pro Jahr (Teal
Group, 2014) und von 150 000 neuen Arbeitsplätzen in Europa bis 2050 (EU-
Kommission, 2014) aus. Technologisch ist Deutschland gut aufgestellt. Um
Erprobung von innovativen Drohnen- und Flugtaxilösungen zu fördern, stellt die
Bundesregierung 5,4 Mio. Euro pro Jahr für Aufbau eines Nationales
Erprobungszentrum in Cochstedt durch das Deutsche Zentrum für Luft-und
Raumfahrt e. V. (DLR) zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch mehrere
Länderaktivitäten geplant, die auf die Kapazitäten des DLR zugreifen können.
8. Wie will die Bundesregierung das Forschungspotential der
Technologieentwicklungen von Senkrechtstartern in der universitären Bildung anschieben?
Werden Professuren und Lehrstühle in Zusammenarbeit mit den Ländern
dafür gefördert?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dadurch für Duale
Studiengänge?
Steht die Bundesregierung in Kontakt zu den Ländern, um gegebenenfalls
bestehende Lehrfächer zu fördern oder neue zu entwickeln, die sich mit
alternativer Luftfahrttechnologie wie Senkrechtstarter befassen?
Die vom BMBF im Rahmen von Fördermaßnahmen gemeinsam mit den Ländern
geförderten Professuren (z. B. Professorinnenprogramm, künftig auch:
Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen, Tenure Track Professuren)
werden themenoffen ausgeschrieben und bieten Fördermöglichkeiten auch für
spezialisierte Themen. Die Projekte müssen sich auf Grund ihrer Qualität gemäß
der jeweils in den Förderbekanntmachungen spezifizierten Anforderungen im
Wettbewerb mit anderen Anträgen durchsetzen. Im LuFo werden die
Universitäten in der Förderlinie ökoeffizientes Fliegen und disruptive Technologien direkt
adressiert.
9. Plant die Bundesregierung zusammen mit den Ländern, auf deutsche
Hochschulen zuzugehen und auf die Integration neuer Berufe in diesem Feld
hinzuwirken?
Die Einrichtung und Ausgestaltung von Studienangeboten liegt in der
Zuständigkeit der Länder und ihrer Hochschulen. Gemeinsame Aktivitäten von Bund und
Ländern bezüglich der Hochschulen werden in der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz vereinbart. Diese Maßnahmen haben strukturelle Ziele und sind nicht
auf einzelne Forschungsthemen fokussiert (siehe www.gwk-bonn.de/themen/).
10. Wie bemisst die Bundesregierung die Auswirkungen der
Technologieentwicklung von Senkrechtstartern bezüglich des Ausbildungsmarktes in
Deutschland?
Wie stärkt die Bundesregierung den Ausbildungsbereich der
Luftfahrttechnologien, der nicht universitär ist?
Innovationen und deren erfolgreiche unternehmerische Verwertung wirken sich
in aller Regel auf den Ausbildungsmarkt in Form von Ausbildungsplatzangeboten
aus. Dabei ist es eine große Stärke der dualen Berufsausbildung in Deutschland,
dass die Ordnungen und Curricula für die verschiedenen Ausbildungsberufe
technologieoffen ausgestaltet sind. Die konkrete betriebliche Ausbildung greift in
diesem Rahmen die im jeweiligen Unternehmen im Fokus stehenden Technologien
auf. Die Bundesregierung verfolgt eine umfangreiche Agenda zur Stärkung der
beruflichen Ausbildung, in deren Zentrum etwa Aktivitäten wie die Allianz für
Aus- und Weiterbildung oder die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
stehen. Die Erhöhung der Attraktivität einer dualen Ausbildung in einem
bestimmten Beruf oder in einer bestimmten Branche liegt demgegenüber in der Hand der
Unternehmen.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, mit welchen Herausforderungen
Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung in Luftfahrttechnologien
zu tun haben?
Wie unterstützt die Bundesregierung konkret die Entwicklung von
wachsenden Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge, damit diese ihr volles Potential
am Standort Deutschland sicher und langfristig entfalten kann?
Zum ersten Teil der Frage liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse vor.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4, 5, 7 und 8 verwiesen.
12. Wie fördert die Bundesregierung den Ausbau des 5G-Netzes, das auf und
rund um ein Testfeld benötigt wird?
Wie möchte die Bundesregierung die weitere Entwicklung der notwendigen
digitalen Infrastruktur unterstützen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung der 5G-
Technologien, um Senkrechtstarter zu navigieren?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des 5G-Innovationswettbewerbs
anwendungsorientierte 5G-Pilotvorhaben. Der 5G-Innovationswettbewerbs ist in
allen drei Stufen – Forschungs-, Konzept- und Umsetzungsförderung –
anwendungsoffen ausgestaltet. Daher sind in diesem Rahmen auch Vorhaben denkbar,
die der Erforschung und Erprobung des Einsatzes der 5G-Technologie für
(teil)autonom fliegende Drohnen dienen.
13. Wie möchte die Bundesregierung mit der Datenspeicherung bezüglich
Senkrechtstartern verfahren?
Welche Daten der (un)bemannten Luftfahrt werden in Deutschland
gespeichert?
Wo sollten diese gespeichert werden?
Welche Daten identifiziert die Bundesregierung als sensibel?
Grundsätzlich gelten die gleichen Bestimmungen wie in der bemannten Luftfahrt.
Darüber hinaus sieht Artikel 14 der Verordnung (EU) 2019/947 vor, dass die EU-
Mitgliedstaaten ein Register der Betreiber von unbemannten Fluggeräten und für
zulassungspflichtige Geräte etablieren. Dort ist auch vorgegeben, welche Daten
gespeichert werden. Sensible Daten im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EU)
2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) fallen nicht darunter.
14. Strebt die Bundesregierung europäische oder internationale Kooperationen
bezüglich der Förderung von Senkrechtstartern an?
Wenn ja, welche Kooperationen sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
Hinsichtlich der Förderung von Senkrechtstartern steht die Bundesregierung
europäischen und internationalen Kooperationen offen gegenüber. Aufgrund der
Zuständigkeit der Europäischen Union für alle Aspekte der unbemannten
Luftfahrt (Abschnitt VII der Verordnung (EU) 2018/1139) erfolgt eine intensive
Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die Bundesregierung ist in einer Vielzahl
von Gremien und Arbeitsgruppen vertreten. Eine grenzüberschreitende
Kooperation findet zudem im Rahmen der Urban Air Mobility Initiative statt, in der die
Stadt Aachen mit Städten aus Belgien und den Niederlanden kooperiert. Dieses
Vorhaben wird durch die Bundesregierung unterstützt. Die Bundesregierung ist
darüber hinaus in einer Arbeitsgruppe zu Urban Air Mobility des International
Transport Forums vertreten. Im Luftfahrtforschungsprogramm sind
Kooperationen auch außerhalb Deutschlands möglich und werden unterstützt. Insbesondere
mit Österreich und Schweden wird eng zusammengearbeitet.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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