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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die finanziellen Altlasten aus der sogenannten Gesamtversorgung
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
21.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1217806.08.2019
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die finanziellen Altlasten aus der sogenannten Gesamtversorgung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12178
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, Jörg Schneider,
Martin Hebner und der Fraktion der AfD
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die finanziellen
Altlasten aus der sogenannten Gesamtversorgung
In Deutschland beruht die Altersvorsorge auf drei Säulen, wobei neben die
erste Säule mit der gesetzlichen Rentenversicherung die zweite Säule mit der
betrieblichen Altersvorsorge und die dritte Säule mit der privaten Altersvorsorge
tritt.
Die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
(zweite Säule) hat eine lange Tradition, ihre Anfänge reichen bis in die Mitte des
19. Jahrhunderts zurück. Sie erfolgt zumeist über die öffentlichen
Zusatzversorgungssysteme wie die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) und
die ZVK (Zusatzversorgungskassen). Durch die VBL-Zusatzrente sollte den
Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ein Gesamtversorgungsniveau gewährt
werden, das sich an der Beamtenversorgung orientiert. Diese Gesamtversorgung
aus gesetzlicher Rente und Zusatzrente konnte nach 40 Jahren anrechenbarer Zeit
91,75 Prozent des Nettoeinkommens eines vergleichbaren aktiven Beschäftigten
erreichen (vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI –, „Das
Betriebsrentensystem der VBL“, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/
veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/betriebsrentensystem-der-vbl.pdf;
jsessionid=2B843477E8AD772A283CB492FC5EBDE9.2_cid287?__blob=
publicationFile&v=4).
Die von den Arbeitgebern finanzierte Zusatzrente bzw. Gesamtversorgung war,
wie in o. a. Quelle dargestellt, abhängig von verschiedenen Bezugssystemen wie
der Beamtenversorgung, gesetzlicher Rente, Steuerrecht und
Sozialversicherungsrecht. Durch Änderungen in den Bezugssystemen und den dadurch
erforderlichen Anpassungen wurde das System nach Ansicht der Fragesteller immer
komplizierter; verstärkt wurden die Probleme durch demographische Faktoren
und die anwachsenden Kosten (vgl. BMI „Das Betriebsrentensystem der VBL“).
Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 22. März 2000 – 1 BvR
1136/96 (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/
2000/bvg00-052.html) bedeutende Strukturelemente des
Gesamtversorgungssystems als rechtswidrig eingestuft. In der Folge erfolgte eine grundsätzliche Reform
der Zusatzversorgung. Das alte Gesamtversorgungssystem wurde zum 31.
Dezember 2000 bzw. 31. Dezember 2001 geschlossen, die alten Anwartschaften
wurden in das Versorgungspunktemodell überführt (vgl. BMI, „Das
Betriebsrentensystem der VBL“).
Bei der VBL erfolgte die Finanzierung bis 1998 ausschließlich durch Umlagen,
wobei die Umlage von 4,5 Prozent auf 7,7 Prozent stieg. Ab 1999 wurden die
Beschäftigten beteiligt mit einer Umlage von zunächst 1,25 Prozent. Nach der
Reform der Zusatzversorgung stieg mit Blick auf die Altlasten aus der
Gesamtversorgung der Umlagebedarf auf 9,86 Prozent (vgl. BMI, „Das
Betriebsrentensystem der VBL“).
Aus den früheren Zusagen zur Gesamtversorgung ergeben sich bis heute
Belastungen, welche sich durch die steigende Lebenserwartung zusätzlich erhöhen.
Die VBL unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF). Dem BMF obliegt auch die Fachaufsicht über die Pflichtversicherung der
VBL.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Gesamtversorgung bis zur Schließung des Gesamtversorgungssystems der VBL
zugesagt (bitte auf den Stichtag der Schließung nach Rentnern im laufenden
Bezug und den Anwartschaftsinhabern sowie nach den Anteilen aufgliedern,
die auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten
Gesamtversorgungen der VBL im Durchschnitt und im Median auf den Stichtag der
Schließung (bitte tabellarisch nach Gesamtbetrag, den Anteilen der
Betriebsrente und der gesetzlichen Rente sowie nach den Anteilen aufgliedern, die
auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der zusätzliche
Finanzierungsbedarf der VBL aus Anlass der Systemumstellung vom
Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell, das sog. Sanierungsgeld, von 2002 bis
2018 entwickelt (bitte unter tabellarischer Bezifferung, Angabe der
Umlageentwicklung in Prozent und Kostentragung sowie nach den Anteilen
erläutern, die auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)?
4. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der zusätzliche
Finanzierungsbedarf der VBL aus Anlass der Systemumstellung vom
Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell, das sog. Sanierungsgeld, 2019 und in
den Folgejahren auch mit Blick auf die steigende Lebenserwartung
entwickeln?
5. Wie viele Betriebsrenten der VBL einschließlich Hinterbliebenenrenten,
welche sich ganz bzw. teilweise auf Anwartschaften aus der Zeit vor der
Schließung des Gesamtversorgungssystems beziehen, wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung 2018 insgesamt gezahlt (bitte nach den Anteilen
aufgliedern, die auf Bund, Länder und andere Arbeitgeber entfallen)?
6. Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der
Zeit vor der Schließung der Gesamtversorgung, herrührenden Alt-
Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen auf den Stichtag der Schließung der
Gesamtversorgung und auf den Stichtag 31. Dezember 2018 (schätzungsweise
Angaben sind ausreichend, bitte aufgliedern nach den Anteilen, die auf Bund,
Länder und andere Arbeitgeber entfallen)?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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