[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Axel Gehrke,
Martin Sichert, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12184 –
Aktuelle Daten und Entwicklungen in der Alten- und Krankenpflege II – Entgelt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist die Anzahl
der gemeldeten offenen Arbeitsstellen in der Altenpflege in den letzten acht
Jahren von 12 289 Stellen (2010) auf 23 862 Stellen (2018) gestiegen. Im
gleichen Zeitraum verringerte sich die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger von
38 871 (2010) um etwa 21 Prozent auf 30 744 (2018) und die Anzahl der
arbeitssuchenden Altenpfleger von 37 578 (2010) um rund 13 Prozent auf
32 522 (2018). Demnach stehen den 23 862 offenen Stellen 63 266 arbeitslose
und arbeitssuchende Altenpfleger gegenüber (Faktor 2,65). Die Anzahl der
ausschließlich geringfügig Beschäftigten Altenpflegern ist im Zeitraum von
2013 bis 2018 um rund 5 Prozent bzw. von 36 340 (06/2013) auf 34 572
(06/2018) gesunken (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9126).
Bei den arbeitslosen und arbeitssuchenden Altenpflegern mit ausländischer
Staatsbürgerschaft sind jedoch deutliche Unterschiede feststellbar. Während
sich die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft
von 34 485 (2010) um 32 Prozent auf 23 553 (2018) reduzierte, erhöhte sich
die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger mit ausländischer Staatsbürgerschaft
um 64 Prozent von 4 347 (2010) auf 7 124 (2018). Bei den arbeitssuchenden
Altenpflegern ist gleiches feststellbar. Während sich die Anzahl der
arbeitssuchenden Altenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft ebenfalls um rund
ein Drittel (33 Prozent – von 33 432 im Jahr 2010 auf 22 443 im Jahr 2018)
reduzierte, erhöhte sich die Anzahl der arbeitssuchenden Altenpfleger mit
ausländischer Staatsbürgerschaft um 143 Prozent (von 4 105 im Jahr 2010 auf
9 970 im Jahr 2018). Der Anteil der arbeitslosen Altenpfleger aus den Top-8-
Asylherkunftslän- dern stieg sogar um 753 Prozent (268 im Jahr 2010 auf
2 017 im Jahr 2018) und der Anteil der arbeitssuchenden Altenpfleger aus
diesen Ländern um 1 400 Prozent (258 im Jahr 2010 auf 3 618 im Jahr 2018)
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/9126).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13028
19. Wahlperiode 05.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
3. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ein ähnliches Bild ist bei den Krankenpflegern feststellbar. Während sich die
Anzahl der arbeitslosen Krankenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft von
10 859 (2010) um 43 Prozent auf 6 182 (2018) reduzierte, erhöhte sich die
Anzahl der arbeitslosen Krankenpfleger mit ausländischer Staatsbürgerschaft
um 59 Prozent von 1 761 (2010) auf 2.793 (2018). Bei den arbeitssuchenden
Krankenpflegern ist gleiches feststellbar. Während sich die Anzahl der
arbeitssuchenden Krankenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft um 55 Prozent
(von 12 444 im Jahr 2010 auf 5 662 im Jahr 2018) reduzierte, erhöhte sich die
Anzahl der arbeitssuchenden Krankenpfleger mit ausländischer
Staatsbürgerschaft um 272 Prozent (von 1 729 im Jahr 2010 auf 4 708 im Jahr 2018). Der
Anteil der arbeitslosen Krankenpfleger aus den Top-8-Asylherkunftsländern
stieg sogar um 1 108 Prozent (119 im Jahr 2010 auf 1 318 im Jahr 2018) und
der Anteil der arbeitssuchenden Krankenpfleger aus diesen Ländern um
1 917 Prozent (114 im Jahr 2010 auf 2 185 im Jahr 2018) (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/9126).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen zum Einkommen kann das
Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für
Arbeit (BA) herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor.
Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen
Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils
nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben
über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich
immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte
Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare
Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen
einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen
klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann
approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf solche
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem
Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen)
Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte
der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die
in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der
Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Die Mindestfallzahl für den Ausweis
von Entgeltverteilungen und Verteilungsparametern (z. B. Median) liegt bei
500 (mit der allgemeinen Veröffentlichung der Entgeltergebnisse für das Jahr
2018 im Juli 2019 fand eine Anpassung statt, vormals lag die Grenze bei
1.000). Grundsätzlich muss bei Auswertungen nach dem Anforderungsniveau
berücksichtigt werden, dass es in der Altenpflege den Sonderfall des
Altenpflegehelfers gibt. Inflationsbereinigte Bruttoarbeitsentgelte liegen nicht vor.
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten insgesamt sowie im
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte nach
Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und zusätzlich
jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des Jahres 2013 auf
2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das mittlere
Bruttoarbeitsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
der Kerngruppe im Jahr 2018 insgesamt bei 3.304 Euro. Differenziert nach dem
Anforderungsniveau betrug das Medianentgelt für Helfer 2.259 Euro, für
Fachkräfte 3.052 Euro, für Spezialisten 4.321 Euro und für Experten 5.425 Euro.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können der
Tabelle 1* im Anhang entnommen werden.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten insgesamt sowie im
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die
Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe – KldB – 2010, 3-Steller)
a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe
b) 821 – Altenpflege
(bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und zusätzlich
jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des Jahres 2013 auf
2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten die über ein
Leiharbeitsunternehmen tätig sind insgesamt sowie im Anforderungsniveau
Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die Berufsgruppen (KldB
2010, 3-Steller)
a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe
b) 821 – Altenpflege
(bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen
und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des
Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten insgesamt sowie im
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die
Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller)
a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne
Spezialisierung)
b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege
c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege
d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz
e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst
f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege
g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige
spezifische Tätigkeitsangabe)
h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13028 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische
Tätigkeitsangabe)
k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege
(bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und zusätzlich
jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des Jahres 2013 auf
2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten die über ein
Leiharbeitsunternehmen tätig sind insgesamt sowie im Anforderungsniveau
Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die Berufsuntergruppen
(KldB 2010, 4-Steller)
a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne
Spezialisierung)
b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege
c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege
d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz
e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst
f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege
g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige
spezifische Tätigkeitsangabe)
h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische
Tätigkeitsangabe)
k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege
(bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer –
insgesamt –, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen
und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des
Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe in der
Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe“ im Jahr 2018 bei 3.392 Euro, während das Medianentgelt von
Leiharbeitskräften, die in dieser Berufsgruppe eingesetzt werden, 3.235 Euro
betrug. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt in der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“
lag bei 2.645 Euro, das von Leiharbeitskräften dieser Berufsgruppe betrug
2.583 Euro.
Weitere Ergebnisse nach Berufsuntergruppen und den erfragten
Differenzierungen können den Tabellen 2 und 3* im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13028 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe zum gesamtdeutschen Median für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum
Vergleich bitte auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des
Jahres 2013 angeben)?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Altenpflege zum gesamtdeutschen
Median für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und
Experte (zum Vergleich bitte auch den absoluten sowie relativen
Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten zwischen den Berufsgruppen Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe und Altenpflege für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum
Vergleich bitte auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des
Jahres 2013 angeben)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe zwischen Beschäftigten, die über ein
Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind und Beschäftigten, die nicht
über ein Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind (bitte nach
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte getrennt ausweisen
und zum Vergleich bitte auch den absoluten sowie relativen
Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Altenpflege zwischen
Beschäftigten, die über ein Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind und
Beschäftigten, die nicht über ein Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind (bitte
nach Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte
getrennt ausweisen und zum Vergleich bitte auch den absoluten sowie
relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
11. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen neuen und
alten Bundesländern in der Berufsgruppe Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe für das Anforderungsniveau Helfer,
Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte auch den absoluten
sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
12. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen Männern und
Frauen in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft,
Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte auch den absoluten sowie
relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
13. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen Deutschen
und Ausländern in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe für das Anforderungsniveau Helfer,
Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte auch den absoluten
sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
14. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen Deutschen
und EU-Ausländern in der Berufsgruppe Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe für das Anforderungsniveau
Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte auch den
absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
15. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen Deutschen
und Drittstaatsangehörigen in der Berufsgruppe Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe für das Anforderungsniveau
Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte auch den
absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
16. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen neuen und
alten Bundesländern in der Berufsgruppe Altenpflege für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich
bitte auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013
angeben)?
17. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen Männern und
Frauen in der Berufsgruppe Altenpflege für das Anforderungsniveau
Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte auch den
absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?
18. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen Deutschen
und Ausländern in der Berufsgruppe Altenpflege für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte
auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013
angeben)?
19. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen Deutschen
und EU-Ausländern in der Berufsgruppe Altenpflege für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich
bitte auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013
angeben)?
20. Wie hoch ist der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten zwischen Deutschen
und Drittstaatsangehörigen in der Berufsgruppe Altenpflege für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum
Vergleich bitte auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des
Jahres 2013 angeben)?
Die Fragen 6 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA betrug das Medianentgelt
der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe über alle
Berufe im Jahr 2018 3.304 Euro. Vollzeitbeschäftigte der Berufsgruppe 813
„Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ erzielten
mit 3.392 Euro ein mittleres Bruttoarbeitsentgelt, das um 87 Euro über dem
Medianentgelt aller Berufe lag. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt der
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ war mit 2.645 Euro um
659 Euro niedriger als das Medianentgelt über alle Berufe.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen
4 bis 10* im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13028 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/13028 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13028 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]