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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
22.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
02.08.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1218806.08.2019
Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12188
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Udo Theodor Hemmelgarn, Enrico Komning
und der Fraktion der AfD
Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
Am 18. Mai 2016 hat das Bundeskabinett ein Marktanreizprogramm für die
Elektromobilität beschlossen. Teil des Programms ist die Förderung des Aufbaus
von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Für das Förderprogramm mit der
Laufzeit von 2017 bis 2020 werden insgesamt 300 Mio. Euro bereitgestellt. Das
gesetzte Ziel war der Aufbau von mindestens 15 000 Ladestationen bis 2020
(https://bit.ly/2w4Odqe). Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland aus dem Jahr 2017 besagt unter Punkt 6.3, dass die
Voraussetzung für die Zuwendung ist, „dass der für den Ladevorgang erforderliche
Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem
Strom (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammt“ (www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Anlage/G/konsolidierte-foerderrichtlinie-lis-29-06-2017.pdf?__blob=
publicationFile).
Im November 2016 wurde der Nationale Strategierahmen über den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (NSR) verabschiedet (ht tps: / /bi t . ly/
2BUG8tK). Der NSR soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos, die
Infrastruktur für die Erdgasversorgung (komprimiertes und verflüssigtes Erdgas)
und die Infrastruktur für die Wasserstoffversorgung von
Brennstoffzellenfahrzeugen abdecken. Das zentrale Ziel der Bundesregierung im NSR war, gestützt auf
verschiedene Studien, bis zum Jahr 2020 36 000 Ladepunkte zur Normalladung
und 7 000 Ladepunkte zur Schnellladung von E-Autos zu schaffen und ein
Netzwerk von 100 Tankstellen für Wasserstoffautos aufzubauen (NSR, Seite 5). Als
Ziel wurde hier festgelegt, dass „Deutschland im Jahr 2020 sowohl Leitanbieter
als auch Leitmarkt für Elektromobilität sein soll“ (NSR, S. 23).
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben es sich darüber hinaus 2018
zum Ziel erklärt, bis 2020 mindestens 100 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
zusätzlich verfügbar zu machen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, Rn. 3516 ff.).
In dem Regierungsprogramm Elektromobilität aus dem Jahr 2011 wurden E-
Autos als mittelfristige Stromspeicher angesehen, um Strom aus erneuerbarer
Energie zu speichern und wieder rückzuspeisen, und so „in Zukunft einen wichtigen
Beitrag zur Netzstabilität leisten“ (Regierungsprogramm Elektromobilität, S. 5,
www.bmbf.de/files/programm_elektromobilitaet(1).pdf).
Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur gab es zum Stichtag 9. Mai 2019 8 735
öffentlich zugängliche Ladesäulen für E-Autos in der Bundesrepublik
Deutschland (https://bit.ly/2pvurCY) und 71 Tankstellen für Wasserstoff-Autos (https://
h2.live/). Der ADAC berichtet zudem, dass es bei Wasserstoffsäulen häufig
Störungen gibt. Demnach gelingt es nicht an jeder Tankstelle, immer den 5-Kilo-
Behälter ganz voll zu machen. „Oft fehlt der Druck und die Anlage bricht ab“,
was „den Aktionsradius […] erheblich schmälert“ (https://bit.ly/2LeVZa8).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfolgt die Bundesregierung weiterhin die Ansicht, dass E-Autos als
„mittelfristige Stromspeicher“ fungieren sollen (Regierungsprogramm
Elektromobilität aus dem Jahr 2011, S. 5)?
2. Wie lange sind die bereits in Betrieb befindlichen Ladepunkte für E-Autos
nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. Berichtspflichten in der
Förderrichtlinie) im Durchschnitt täglich in Betrieb bzw. werden genutzt (bitte die
Angaben für die letzten vier Jahre auflisten, falls möglich nach
Bundesländern aufgegliedert)?
Wie steht es mit der Nutzung der Wasserstoffsäulen, wie oft werden diese
genutzt, und in welchem Umfang?
3. Wer finanziert die laufenden Kosten (z. B. Wartung und Erhalt der
Ladesäulen für E-Autos) der öffentlich zugänglichen Ladesäulen, und auf welche
Summe beliefen sich diese in den letzten drei Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte pro Jahr aufgliedern, falls möglich nach Bundesländern)?
Plant die Bundesregierung, den Kommunen einen jährlichen finanziellen
Ausgleich, zum Beispiel für die Wartung und den Erhalt der Ladesäulen-
Infrastruktur, zu gewähren, wenn diese für Kosten aufkommen sollten?
4. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viel CO2 und andere
Treibhausgase bei der Wartung und dem Erhalt der in den Kommunen bereits
bestehenden Ladesäulen-Infrastruktur in den vergangenen Jahren emittiert
wurden?
5. Hat die Bundesregierung Berechnungen angefordert bzw. plant solche
Berechnung einzufordern, um die Emissionen (CO2 und andere Treibhausgase)
des in den Kommunen noch zu leistenden Ausbaus der Ladesäulen-
Infrastruktur bzw. der Wasserstoffsäulen zu erfassen?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, auf welchen Umfang belaufen sich diese?
6. Waren die jährlichen Kosten und Emissionen im Zuge von Wartung und
Erhalt der Ladesäulen-Infrastruktur in den Kommunen Gegenstand der
Gespräche beim „Autogipfel“ im Kanzleramt am 24. Juni 2019?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
7. Waren die jährlichen Kosten und Emissionen für den weiteren Ausbau der
Ladesäulen-Infrastruktur in den Kommunen Gegenstand der Gespräche beim
„Autogipfel“ im Kanzleramt am 24. Juni 2019?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
8. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller
unrealistischen selbstgesetzten Ziele in Bezug auf die Anzahl der Ladesäulen in
Anbetracht der Zielsetzung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(zusätzliche 100 000 Ladesäulen vs. 8 735 öffentlich zugänglichen
Ladesäulen zum Stichtag 9. Mai 2019; Zahlen der Bundesnetzagentur, https://logistik-
aktuell.com/2019/06/26/infrastruktur-fuer-e-autos/, www.bundesnetzagentur.de/
DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Handelund
Vertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html)?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Korrektur der Ziele?
9. Wie hoch ist die Gesamtsumme der im Rahmen der Aufrufe des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Förderung des
Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bereits bewilligten
Zuwendungen?
Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen bewilligter
Zuwendungen, und in welchem Umfang (bitte in einer Tabelle aufgliedern)?
10. Wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits
sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit Förderzuschüssen
bezuschusst und tatsächlich errichtet worden?
11. Auf wen entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden Kosten
der Elektroladesäulen bzw. der Wasserstoffzapfsäulen, und in welchem
Umfang belaufen sich diese?
12. Sind der Bundesregierung die Störungen und die Problematik rund um die
Wasserstoffsäulen bekannt (wenig Druck, siehe Anmerkung des ADAC im
Absatz 5 der Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?
13. Plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenen Stromnetzes für
Elektrozapfsäulen, um die gewünschte 100-prozentige regenerative
Verstromung de facto zu gewährleisten?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass die zertifizierten Grünstrom-
Lieferverträge lediglich auf dem Papier zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen
stammen, aber in der Praxis der normale Strommix geliefert wird (vgl.
https://bit.ly/2M3s9Dn)?
Inwiefern kann die Bundesregierung dementsprechend behaupten, „dass
der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus rein erneuerbaren
Energien stammt“ (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Deutschland aus dem Jahr 2017, Punkt 6.3)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1258422.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12188 - Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 21. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12584
19. Wahlperiode 22.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Udo Theodor
Hemmelgarn, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12188 –
Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. Mai 2016 hat das Bundeskabinett ein Marktanreizprogramm für die
Elektromobilität beschlossen. Teil des Programms ist die Förderung des
Aufbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Für das Förderprogramm mit
der Laufzeit von 2017 bis 2020 werden insgesamt 300 Mio. Euro bereitgestellt.
Das gesetzte Ziel war der Aufbau von mindestens 15 000 Ladestationen bis
2020 (https://bit.ly/2w4Odqe). Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland aus dem Jahr 2017 besagt unter Punkt 6.3, dass die
Voraussetzung für die Zuwendung ist, „dass der für den Ladevorgang
erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem
regenerativem Strom (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammt“ (www.bmvi.
de/SharedDocs/DE/Anlage/G/konsolidierte-foerderrichtlinie-lis-29-06-2017.pdf
?__blob=publicationFile).
Im November 2016 wurde der Nationale Strategierahmen über den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (NSR) verabschiedet (h t tps : / /b i t . ly /
2BUG8tK). Der NSR soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos, die
Infrastruktur für die Erdgasversorgung (komprimiertes und verflüssigtes
Erdgas) und die Infrastruktur für die Wasserstoffversorgung von
Brennstoffzellenfahrzeugen abdecken. Das zentrale Ziel der Bundesregierung im NSR war,
gestützt auf verschiedene Studien, bis zum Jahr 2020 36 000 Ladepunkte zur
Normalladung und 7 000 Ladepunkte zur Schnellladung von E-Autos zu schaffen
und ein Netzwerk von 100 Tankstellen für Wasserstoffautos aufzubauen (NSR,
Seite 5). Als Ziel wurde hier festgelegt, dass „Deutschland im Jahr 2020 sowohl
Leitanbieter als auch Leitmarkt für Elektromobilität sein soll“ (NSR, S. 23).
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben es sich darüber hinaus 2018
zum Ziel erklärt, bis 2020 mindestens 100 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
zusätzlich verfügbar zu machen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, Rn. 3516 ff.).
In dem Regierungsprogramm Elektromobilität aus dem Jahr 2011 wurden
E-Autos als mittelfristige Stromspeicher angesehen, um Strom aus erneuerbarer
Energie zu speichern und wieder rückzuspeisen, und so „in Zukunft einen
wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten“ (Regierungsprogramm Elektromobilität,
S. 5, www.bmbf.de/files/programm_elektromobilitaet(1).pdf).
Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur gab es zum Stichtag 9. Mai 2019 8 735
öffentlich zugängliche Ladesäulen für E-Autos in der Bundesrepublik
Deutschland (https://bit.ly/2pvurCY) und 71 Tankstellen für Wasserstoff-Autos (https://
h2.live/). Der ADAC berichtet zudem, dass es bei Wasserstoffsäulen häufig
Störungen gibt. Demnach gelingt es nicht an jeder Tankstelle, immer den 5-Kilo-
Behälter ganz voll zu machen. „Oft fehlt der Druck und die Anlage bricht ab“,
was „den Aktionsradius […] erheblich schmälert“ (https://bit.ly/2LeVZa8).
1. Verfolgt die Bundesregierung weiterhin die Ansicht, dass E-Autos als
„mittelfristige Stromspeicher“ fungieren sollen (Regierungsprogramm
Elektromobilität aus dem Jahr 2011, S. 5)?
Die Bundesregierung setzt im Strommarkt auf einen technologieoffenen
Wettbewerb der Speicher- und Flexibilitätsoptionen. Elektroautos sollte die Möglichkeit
gegeben werden, ihre Speicherfähigkeit auf den Strommärkten anzubieten. Ob
und in welchem Umfang zeitversetztes Laden bzw. Rückspeisung dann erfolgt,
soll den Marktakteuren überlassen werden. Bei Netzengpässen ist eine
netzdienliche Steuerbarkeit entscheidend, damit das Netz effizient ausgelastet und
gleichzeitige Ladevorgänge netzverträglich verteilt werden können.
2. Wie lange sind die bereits in Betrieb befindlichen Ladepunkte für E-Autos
nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. Berichtspflichten in der
Förderrichtlinie) im Durchschnitt täglich in Betrieb bzw. werden genutzt (bitte die
Angaben für die letzten vier Jahre auflisten, falls möglich nach
Bundesländern aufgegliedert)?
Wie steht es mit der Nutzung der Wasserstoffsäulen, wie oft werden diese
genutzt, und in welchem Umfang?
Stand Anfang August 2019 waren bundesweit 5 158 geförderte Ladepunkte aus
der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in Betrieb. Hiervon sind 5 046 24 Stunden
am Tag in Betrieb, 112 mindestens 12 Stunden pro Werktag. Die Betriebsdaten
der geförderten Ladepunkte werden seit Anfang 2019 über die Online-
Berichterstattung Ladeinfrastruktur erfasst und seit Sommer 2019 ausgewertet. Basierend
auf diesen Daten kann festgestellt werden, dass im Berichtszeitraum 1. Juli 2018
bis 31. Dezember 2018 die über das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur
geförderten Ladepunkte durchschnittlich für 0,69 Ladevorgänge pro Tag genutzt
wurden. Für den Zeitraum davor liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Die öffentlichen Wasserstofftankstellen in Deutschland sind in der Regel 24
Stunden am Tag im Betrieb. Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Daten zu
Nutzung und Abgabemenge von Wasserstoff für alle Wasserstofftankstellen vor.
Betankungsvorgänge und Abgabemengen wurden im ersten Halbjahr 2019 für 21
geförderte Wasserstofftankstellen nachverfolgt. Durchschnittlich gab es in
diesem Zeitraum bei diesen Tankstellen täglich ca. 1,3 Betankungsvorgänge bei
einer täglichen Abgabemenge von ca. 4 kg Wasserstoff (Absatz von ca. 3,1 kg pro
Betankung).
3. Wer finanziert die laufenden Kosten (z. B. Wartung und Erhalt der
Ladesäulen für E-Autos) der öffentlich zugänglichen Ladesäulen, und auf welche
Summe beliefen sich diese in den letzten drei Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte pro Jahr aufgliedern, falls möglich nach Bundesländern)?
Plant die Bundesregierung, den Kommunen einen jährlichen finanziellen
Ausgleich, zum Beispiel für die Wartung und den Erhalt der Ladesäulen-
Infrastruktur, zu gewähren, wenn diese für Kosten aufkommen sollten?
11. Auf wen entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden Kosten
der Elektroladesäulen bzw. der Wasserstoffzapfsäulen, und in welchem
Umfang belaufen sich diese?
Die Fragen 3 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Betriebskosten der Ladesäulen betragen im Schnitt 1 500 Euro im Jahr (zzgl.
Personal- und Strombezugskosten). Die Betriebskosten der
Wasserstofftankstellen betragen je nach Anlage zwischen 55 000 und 80 000 Euro (zzgl.
Wasserstoffbezugskosten). Die Kosten werden von den jeweiligen Betreibern der
Anlagen getragen; eine Betriebskostenförderung durch die Bundesregierung findet
nicht statt.
4. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viel CO2 und andere
Treibhausgase bei der Wartung und dem Erhalt der in den Kommunen bereits
bestehenden Ladesäulen-Infrastruktur in den vergangenen Jahren emittiert
wurden?
5. Hat die Bundesregierung Berechnungen angefordert bzw. plant solche
Berechnung einzufordern, um die Emissionen (CO2 und andere Treibhausgase)
des in den Kommunen noch zu leistenden Ausbaus der Ladesäulen-
Infrastruktur bzw. der Wasserstoffsäulen zu erfassen?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, auf welchen Umfang belaufen sich diese?
6. Waren die jährlichen Kosten und Emissionen im Zuge von Wartung und
Erhalt der Ladesäulen-Infrastruktur in den Kommunen Gegenstand der
Gespräche beim „Autogipfel“ im Kanzleramt am 24. Juni 2019?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
7. Waren die jährlichen Kosten und Emissionen für den weiteren Ausbau der
Ladesäulen-Infrastruktur in den Kommunen Gegenstand der Gespräche
beim „Autogipfel“ im Kanzleramt am 24. Juni 2019?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein. Die Elektromobilität ist ein Kernelement bei der Minderung der
verkehrlichen CO2-Emissionen. Eine isolierte Betrachtung der Kosten und Emissionen
kommunaler „Ladesäulen oder Wasserstoffsäulen“ ist mit Blick auf die
Zuständigkeit der Kommunen für diese Infrastruktur nicht vorgesehen.
8. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller
unrealistischen selbstgesetzten Ziele in Bezug auf die Anzahl der Ladesäulen in
Anbetracht der Zielsetzung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(zusätzliche 100 000 Ladesäulen vs. 8 735 öffentlich zugänglichen
Ladesäulen zum Stichtag 9. Mai 2019; Zahlen der Bundesnetzagentur, https://logistik-
aktuell.com/2019/06/26/infrastruktur-fuer-e-autos/, www.bundesnetzagentur.de/
DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Handelund
Vertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html)?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Korrektur der Ziele?
Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist es erforderlich, dass bei Pkw in
erheblichem Umfang elektrische Antriebstechnologien eingesetzt werden.
Voraussetzung dafür, dass sich Nutzer für E-Pkw entscheiden, ist eine bedarfsgerechte
Ladeinfrastruktur. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, die
Infrastruktur für die Elektromobilität zu schaffen. Dazu erarbeitet die Bundesregierung
derzeit unter Einbeziehung von Vertretern der Industrie, Netzbetreibern und
Verbraucherverbänden einen „Masterplan Ladeinfrastruktur“.
9. Wie hoch ist die Gesamtsumme der im Rahmen der Aufrufe des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Förderung des
Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bereits bewilligten
Zuwendungen?
Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen bewilligter
Zuwendungen, und in welchem Umfang (bitte in einer Tabelle aufgliedern)?
Die Gesamtsumme, der im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur bereits
bewilligten Fördermittel, beträgt rund 80 Mio. Euro. Die höchsten Summen
bewilligter Fördermittel entfallen auf folgende zehn Antragsteller:
Zuwendungsempfänger/Antragsteller Zuwendungen
EnBW Energie Baden-Württemberg AG 7.755.763,52 Euro
EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH 4.982.440,32 Euro
Fastned B. V. 4.120.579,58 Euro
Sales & Solutions GmbH 3.367.729,44 Euro
innogy SE 3.123.815,97 Euro
E.ON Solutions GmbH 3.112.300,00 Euro
Lechwerke AG 3.030.812,08 Euro
Freie und Hansestadt Hamburg 2.763.409,69 Euro
IONITY GmbH 2.526.000,00 Euro
suevi GmbH 2.084.455,00 Euro
10. Wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits
sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit Förderzuschüssen
bezuschusst und tatsächlich errichtet worden?
Bisher wurden mit den Förderprogrammen der Bundesregierung 45 487
Normalladepunkte und 6 361 Schnellladepunkte gefördert. Davon wurden bisher
mindestens 3 169 Normalladepunkte und 896 Schnellladepunkte in Betrieb
genommen.
12. Sind der Bundesregierung die Störungen und die Problematik rund um die
Wasserstoffsäulen bekannt (wenig Druck, siehe Anmerkung des ADAC im
Absatz 5 der Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?
Die Herausforderungen für die Hersteller von Wasserstofftankstellen sind
Gegenstand der die Förderung begleitenden Untersuchungen im Nationalen
Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP). Inhalt der
F&E-Projekte ist neben der technischen Weiterentwicklung (Hoher Druck in
Kombination mit anspruchsvoller Kältetechnik) bspw. Verbesserungen in den
Bereichen Service, Wartung und der Fernüberwachung. Im Ergebnis konnten für
Altanlagen und Neuanlagen Verbesserungen sowohl bei der Verfügbarkeit als
auch bei der Leistungsfähigkeit erzielt werden. Die Bundesregierung stellt im
Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU AFID zum Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sicher, dass die internationalen technischen
Standards für Wasserstofftankstellen umgesetzt werden.
13. Plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenen Stromnetzes für
Elektrozapfsäulen, um die gewünschte 100-prozentige regenerative
Verstromung de facto zu gewährleisten?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass die zertifizierten Grünstrom-
Lieferverträge lediglich auf dem Papier zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen
stammen, aber in der Praxis der normale Strommix geliefert wird (vgl.
https://bit.ly/2M3s9Dn)?
Inwiefern kann die Bundesregierung dementsprechend behaupten, „dass
der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus rein erneuerbaren
Energien stammt“ (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Deutschland aus dem Jahr 2017, Punkt 6.3)?
Die Bundesregierung plant keine Einführung eines eigenen Stromnetzes für
Elektrozapfsäulen. Der Aufbau eines zweiten Stromnetzes neben dem regulären
Stromnetz wäre nicht zweckdienlich und würde zu hohen zusätzlichen Kosten für
die Nutzer führen. Ökostrom unterscheidet sich physikalisch nicht von Strom, der
nicht aus erneuerbaren Energien stammt. Es ist physikalisch unmöglich, Strom,
der aus dem Stromnetz bezogen wird, einer Erzeugungsquelle zuzuordnen. Beim
Bezug von Ökostrom ist garantiert, dass in der Menge, in der Strom aus dem
Stromnetz entnommen wird, auch Strom aus erneuerbaren Quellen dem
Stromnetz zugeführt wird.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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