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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
05.09.2019
Aktualisiert
22.02.2023
BT19/1219807.08.2019
Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12198
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,
Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen
Hartz IV – offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw.
Arbeitslosengeld II – soll das Existenz- und Teilhabeminimum sichern, das nach Ansicht der
Fragesteller durch die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantiert ist.
Bei der Ausgestaltung dieses Grundrechts wird an vielen Stellen gespart.
Dazu gehört, dass der Gesetzgeber seinen Spielraum bei der Berechnung
grundsätzlich nach unten ausschöpft. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im
Jahr 2014 die Leistungshöhe als „noch verfassungsgemäß“ bewertet. Die
geltenden Beträge werden nach Ansicht der Fragesteller methodisch unzulässig
kleingerechnet, unter anderem durch die Vermischung des Statistikmodells mit
Warenkorb-Elementen (Diakonie, Stellungnahme vom 8. November 2016, Der
Paritätische, Expertise Regelbedarfe 2018).
An anderen Stellen hat der Gesetzgeber sich nach Ansicht der Fragesteller um
Entscheidungen gedrückt und stattdessen den schwammigen Begriff der
„angemessenen“ Leistungshöhe verwendet. Damit wird den ausführenden Instanzen –
Kommunen und Jobcentern – die Verantwortung übergeholfen, obwohl diese oft
nur über ein knappes Budget verfügen. Dies führt zu der Wohnkostenlücke, also
zur Gewährung von zu niedrigen Wohnkosten.
Zusätzlich ist Sparen ein wichtiges Element der sogenannten Zielsteuerung von
Jobcentern. Sie werden danach verglichen, wie sehr sie Leistungen im Vergleich
zum Vorjahr reduziert haben; dies fließt auch in Zielvereinbarungen ein (§§ 48a,
48b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II –, § 4 der Verordnung zur
Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II). Ein Sozialleistungsträger wird
also danach beurteilt, dass er die von ihm gewährten Leistungen reduziert, wobei
auch Sanktionen mitzählen. Ein korrigierendes Vergleichskriterium, das sich
umfassend auf Teilhabe bezieht und nicht nur Erwerbsintegration um jeden Preis
erfasst, fehlt. Deswegen besteht nach Ansicht der Fragesteller zwangsläufig eine
Tendenz zu unangemessen niedrigen Leistungen.
Eine Sparlogik findet sich auch in der gesetzlich vorgeschriebenen Anrechnung
von Kindergeld. Letztere hat zur Folge, dass Erhöhungen des Kindergelds an
Kindern von Erwerbslosen und Aufstockenden komplett vorbeigehen.
Gespart wird letztlich, wenn Menschen zwar niedriges Einkommen unterhalb der
Bedürftigkeitsschwelle haben, aber trotzdem keinen Antrag auf Grundsicherung
stellen. Dies wird durch die Stigmatisierung von Armut und Erwerbslosigkeit
befördert, aber auch durch komplizierte Antragsverfahren und fehlende
Bürgerfreundlichkeit.
Knapp 15 Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV zum 1. Januar 2005 ist daher
eine Bilanz eingesparter Sozialleistungen erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe (Gesamtwert in Euro) wurden in
den Jahren von 2005 bis 2018 Kosten der Unterkunft und Heizung, die für
Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
2. Wie groß ist der Anteil dieser nicht übernommenen Kosten an den tatsächlich
angefallenen Kosten, und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte
bestanden dabei (bitte Werte für das Bundesgebiet sowie für Kommunen,
nach Jahren aufschlüsseln)?
3. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener
Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen, und welche kommunalen
Minimal- und Maximalwerte gab es dabei (bitte Werte für das Bundesgebiet
sowie für Kommunen jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen (bitte
absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl dieser
Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
5. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener
Bedarfsgemeinschaft mit Kindern tatsächliche Kosten nicht übernommen, und welche
kommunalen Minimal- und Maximalwerte gab es dabei (bitte Werte für das
Bundesgebiet sowie für Kommunen jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden waren davon
betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl
dieser Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
7. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener
Bedarfsgemeinschaft mit Alleinerziehenden tatsächliche Kosten nicht übernommen, und
welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte gab es dabei (bitte Werte
für das Bundesgebiet sowie für Kommunen jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
8. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2005
bis 2018 der Anteil an Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die einen
Anspruch auf SGB-II-Leistungen gehabt hätten, diesen aber nicht geltend
machten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
9. Welche wissenschaftlichen Studien mit welchen Ergebnissen sind der
Bundesregierung zum Thema Nichtinanspruchnahme von SGB-II-Leistungen
bekannt?
10. Welche Einsparungen an SGB-II-Leistungen sind auf Basis dieser
wissenschaftlichen Ergebnisse zur Nichtinanspruchnahme in den Jahren von 2005
bis 2018 anzunehmen (wenn möglich bitte Jahresangaben machen)?
11. In welcher durchschnittlichen Höhe wurde in den Jahren von 2005 bis 2018
bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Kindergeld auf zustehende SGB-II-
Leistungen angerechnet, und wie hoch waren dadurch die Einsparungen an
SGB-II-Leistungen jährlich (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
12. In welcher durchschnittlichen Höhe wurde in den Jahren von 2005 bis 2018
bei Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden Kindergeld auf
zustehende SGB-II-Leistungen angerechnet, und wie hoch waren dadurch die
Einsparungen an SGB-II-Leistungen jährlich (bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
13. Wie hoch lagen bei den Bemessungen der Regelleistungen für Erwachsene
in den Jahren von 2005 bis 2018 die Ausgaben der Referenzgruppe, die als
nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und nicht berücksichtigt wurden und
die nicht den Bereich Wohnungsmieten, Heizenergie und laufende Kosten
für selbstgenutztes Eigentum betrafen (bitte die absoluten Beträge in Euro
sowie die Anteile an den Gesamtausgaben der Referenzgruppen laut
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe angeben, bezogen jeweils auf die
Berechnungen, die dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, dem Gesetz zur Ermittlung von
Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 und dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen
sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 22. Dezember 2016 zugrunde lagen, und dabei bitte zwischen den
einzelnen Regebedarfsstufen differenzieren)?
14. Wie hoch lagen bei den Bemessungen der Regelleistungen für Erwachsene
in den Jahren von 2005 bis 2018 die Reduzierungen von Ausgaben der
Referenzgruppen, die nur anteilig berücksichtigt wurden (bitte die absoluten
Beträge in Euro sowie die Anteile an den Gesamtausgaben angeben, bezogen
auf die jeweiligen Berechnungsgrundlagen der in Frage 13 genannten
Gesetze, und dabei bitte zwischen den einzelnen Regebedarfsstufen
differenzieren)?
15. Wie hoch lagen bei den Bemessungen der Regelleistungen für Erwachsene
in den Jahren 2005 bis 2018 die Differenz durch Substituierung von
Ausgaben der Referenzgruppen (bitte die absoluten Beträge in Euro sowie die
Anteile an den Gesamtausgaben angeben, bezogen auf die jeweiligen
Berechnungsgrundlagen der in Frage 13 genannten Gesetze, und dabei bitte
zwischen den einzelnen Regebedarfsstufen differenzieren)?
16. Welche Beträge ergeben sich für die Regelbedarfe für Erwachsene, wenn die
zuvor genannten Ausgaben, die nicht als regelsatzrelevant eingestuft, die nur
anteilig bei der Berechnung der Regelbedarfe berücksichtigt und die
substituiert wurden, vollständig berücksichtigt werden (bitte bezogen auf die
Zeitpunkte der in Frage 13 genannten Gesetze angeben, und dabei zwischen den
einzelnen Regebedarfsstufen differenzieren)?
17. Wie hoch wären in den Jahren 2005 bis 2018 die Zahlungsansprüche von
Bedarfsgemeinschaften auf Regelleistungen gewesen, wenn die zuvor
erfragten Beträge als Regelbedarfe zugrunde gelegt worden wären (bitte die
durchschnittlichen Beträge in Euro pro Bedarfsgemeinschaft für die
einzelnen Jahre angeben, und dabei die jährliche Anpassung der Leistungshöhe
berücksichtigen)?
18. Wie groß ist die Differenz zwischen den zuvor erfragten hypothetischen
Zahlungsansprüchen auf Regelleistungen und den tatsächlichen
Zahlungsansprüchen von Bedarfsgemeinschaften auf Regelleistungen in den Jahren von
2005 bis 2018 (bitte die durchschnittlichen Beträge in Euro pro
Bedarfsgemeinschaft sowie die Gesamtsumme jeweils für die einzelnen Jahre
angeben)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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