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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Neue Erkenntnisse zur möglichen Verbreitung neurechten Gedankengutes am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.07.2026

Aktualisiert

15.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/711813.07.2026

Neue Erkenntnisse zur möglichen Verbreitung neurechten Gedankengutes am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck

der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist die zentrale Ausbildungsstätte des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes des Bundes. S. M. lehrt dort als W3-Professor Sicherheitspolitik und nimmt damit Einfluss „auf einen besonders sensiblen Bereich. Ihm obliegt die Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes einer der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands. In der Lübecker Hochschuleinrichtung studiert die künftige Führungselite der Bundespolizei, darunter auch Angehörige von Spezialeinheiten, wie der GSG 9.“ (vgl. Peter/Lemke:„,Ethnoreligiöse Brückenköpfe‘, ,postheroische Handlungseunuchen‘ und die ,Selbsterhaltung des Volkes in seiner optimalen Form‘ – Neurechte Positionen und ihre Verbreitungsstrategie in den Schriften des Bundespolizei-Professors Stephan Maninger“, S. 91).

Im August 2025 wandte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und äußerte „Bedenken, dass hier ein ausgewiesener Extremist an zentraler Stelle der Werteorientierung des Führungsnachwuchses der Bundespolizei tätig sei“. Die Gewerkschaft hat ein Gutachten zu Texten von S. M. erstellen lassen, das in diesen zentrale Gedanken des rassistischen „Ethnopluralismus“ nachweist (https://fragdenstaat.de/dokumente/272614-gutachten-ueber-stephan-maninger-im-auftrag-der-gewerkschaft-der-polizei-gdp/)

Im Jahrbuch öffentliche Sicherheit untersuchten Daniel Peters und Matthias Lemke 2023 Texte von M. mit folgendem Schluss: „Die in seinen Texten entfalteten Standpunkte ordnen wir auf der Grundlage unserer Textinterpretation als rassistisch und autoritär ein; wir verorten diese Positionen aus politikwissenschaftlicher Sicht jenseits der Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO).“ (https://matthiaslemke.com/wp-content/uploads/2026/02/maninger-studie.pdf). Die Bundespolizei gab daraufhin eine Begutachtung des Textes in Auftrag. Auf diese Gutachten bezieht sich die Bundesregierung in einer Antwort auf die Frage der ehemaligen Abgeordneten Martina Renner (Linke) und macht sich dessen Einschätzung von M.s Texten zu eigen, „dass die Kritik der Autoren nicht nachvollziehbar sei und sich durch Unkenntnis der diesbezüglichen wissenschaftlichen Debatte auszeichne.“, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/externes-gutachten-zur-studie-neurechte-positionen-und-ihre-verbreitungsstrategie-in-den-schriften-des-bundespolizei-professors-stephan-maninger-1/#nachricht-913519 sowie Bundestagsdrucksache 20/14954). Das Landgericht Lübeck kam jedoch zu dem Schluss, dass das im Text des Jahrbuchs öffentliche Sicherheit verwandte Quellenmaterial „ganz überwiegend nicht zu beanstanden ist“ und wies die entsprechende Klage von M. in weiten Teilen ab (vgl. www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/luebeck_herzogtum-lauenburg_ostholstein/klage-von-luebecker-polizei-professor-abgewiesen,regionluebecknews-1248.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist S. M. bereits zum Professor auf Lebenszeit berufen worden, falls ja, wann geschah dies, falls nicht, steht diese Entscheidung noch aus und wann ist damit zu rechnen?

2

Warum wird S. M. nicht unter den Lehrenden des Fachbereichs Bundespolizei auf der Seite der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung aufgeführt?

3

Geht die Bundesregierung davon aus, dass S. M. die Gewähr für Verfassungstreue bietet und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Brief der Gewerkschaft der Polizei aus dem August 2025 und welche Konsequenzen wurden aus diesem Brief gezogen?

5

Kennt die Bundesregierung das von der GdP in Auftrag gegebene Gutachten und hat sie diesbezüglich eine Bewertung?

6

Teilt die Bundesregierung auch im Licht der Entscheidung des Landgerichtes Lübeck weiterhin die Einschätzung, „dass die Kritik der Autoren [Lemke und Peters] nicht nachvollziehbar sei und sich durch Unkenntnis der diesbezüglichen wissenschaftlichen Debatte auszeichne.“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14954)?

7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Landgerichtes Lübeck?

8

Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. Oktober 2025 (BVerwG 2 A 6.24), in dem die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs durch einen W3-Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste als Dienstpflichtverletzung gewertet wurde, die Äußerungen von S. M. ebenfalls für Dienstpflichtverletzungen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. Juni 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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