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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Tanzpolitik in der Krise - Soziale Lage, strukturelle Unsichtbarkeit und die Zukunft der Tanzförderung

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.07.2026

Aktualisiert

15.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/712813.07.2026

Tanzpolitik in der Krise – Soziale Lage, strukturelle Unsichtbarkeit und die Zukunft der Tanzförderung

der Abgeordneten David Schliesing, Doris Achelwilm, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die zeitgenössische Tanzszene in Deutschland gehört zu den dynamischsten und international am stärksten vernetzten Kunstsparten – und zugleich zu den finanziell prekärsten. In der Sparte arbeiten etwa 15 000 professionelle Tanzschaffende, darunter feste Ensembles an Stadt- und Staatstheatern sowie eine lebendige freie Szene mit zahlreichen Kollektiven und Projektgruppen (vgl. www.dachverband-tanz.de/kontakt/online-services-und-publikationen#c8144). Jährlich entstehen im freien Bereich über 2 000 neue Choreografien und Tanzprojekte, die ein Millionenpublikum erreichen. Zudem vermitteln viele tausend Tanzschulen landesweit Menschen die Grundlagen dieser Kunstform (vgl. ebd.). Als Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft ist der Tanz ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Trotz dieser Vitalität ist die soziale und strukturelle Realität der Tanzschaffenden von tiefgreifender Prekarität geprägt. Nach Daten der Künstlersozialkasse (KSK) für das Jahr 2025 lag das durchschnittliche Jahresarbeitseinkommen von freiberuflichen Tänzerinnen bei lediglich 12 618 Euro, während freiberufliche Choreografinnen und Ballettmeisterinnen im Mittel 16 650 Euro deklarierten (vgl. https://kunst-kultur.verdi.de/++file++67c573fd9342ddabc242f6c5/download/250211_verdi_Gender-Pay-Gap-2024-in-der-Kunst-und-Kultur.pdf).

Damit rangieren Tanzschaffende am untersten Ende der Einkommensskala im Vergleich zu anderen Sparten der darstellenden Künste. Diese Einkommensarmut hat unmittelbare, kumulative Auswirkungen auf die Alterssicherung: Unterbrochene Erwerbsbiografien, der im Sektor ausgeprägte Gender-Pay-Gap von rund 20 Prozent und das frühe altersbedingte Karriereende von Tänzerinnen und Tänzern führen im Alter zu einer systemischen Betroffenheit von Altersarmut, die insbesondere Frauen hart trifft. Viele Solo-Selbstständige generieren ihr Einkommen aus einem fragilen Mix aus öffentlicher Projektförderung und kommerzieller Unterrichtstätigkeit. Dieses dichte, aber hochgradig instabile Netz riss bereits während der Corona-Pandemie, in der dem freien Tanzbereich Einnahmenverluste von rund 130 Mio. Euro innerhalb von fünf Monaten beziffert wurden, abrupt ein (vgl. www.kulturrat.de/themen/corona-vs-kultur/arbeitsfaehigkeit-der-tanzszene-erhalten/).

Die kulturpolitische Entwicklung der letzten Jahre verschärft diese strukturellen Probleme. Zwar betonen die Bundesregierung rhetorisch den Wert von Kunst und Kultur als gesellschaftliches Gut und verweisen auf die Notwendigkeit, Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu gestalten. Die reale Förderpraxis steht jedoch in direktem Widerspruch hierzu: Zentrale, erfolgreiche Bundesprogramme verharren auf einem nominal eingefrorenen Niveau. Ein exemplarisches Beispiel hierfür ist das Programm TANZPAKT Stadt-Land-Bund, das seit 2017 mit 10,1 Mio. Euro Bundesmitteln insgesamt 46 strukturbildende Vorhaben unterstützte und dabei weitere 14,4 Mio. Euro an regionalen Ko-Finanzierungen mobilisierte. Trotz dieses enormen Erfolgs und einer hohen Nachfrage von 135 Projektanträgen stagniert das jährliche Bundesbudget für den Fonds seit Anbeginn unverändert bei 1,125 Mio. Euro. In Zeiten drastischer Tarifsteigerungen und hoher Inflation bedeutet dieses Verharren auf dem Niveau von 2017 eine kontinuierliche reale Entwertung der Fördermittel.

Diese reale Mittelkürzung kollidiert fundamental mit dem berechtigten Anspruch, freie Künstlerinnen und Künstler über Basishonorare angemessen zu bezahlen. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat die Empfehlungen für Honoraruntergrenzen ab 2026 auf monatlich 3 600 Euro für KSK-Versicherte und 4 220 Euro für Nicht-KSK-Versicherte angehoben, um einen Angleich an die Einstiegsgagen des Normalvertrags (NV) Bühne zu gewährleisten (vgl. https://darstellende-kuenste.de/aktuelles/neue-honoraruntergrenze-mindesthonorare-fuer-freie-darstellende-kuenstlerinnen). Ohne eine entsprechende Aufstockung der Bundesfördertöpfe führt die verbindliche Einführung dieser Basishonorare in der Förderpraxis zu Verdrängungs- und Kürzungseffekten.

Zusätzlich erzeugt das Matchfunding-Prinzip des TANZPAKT Stadt-Land-Bund eine tiefgreifende föderale Ungleichheit. Da der Bund seine Mittel strikt an eine Ko-Finanzierung der Kommunen oder Länder in mindestens gleicher Höhe knüpft, werden strukturschwache Flächenländer systematisch abgehängt. Kommunen im haushaltspolitischen Nothandlungsstatus können die erforderlichen Eigenanteile für freiwillige Kulturleistungen oft nicht aufbringen. Dies führt dazu, dass die Bundesmittel überproportional in ohnehin gut ausgestattete, urbane Zentren fließen, während in Ländern wie dem Saarland, Sachsen-Anhalt oder Rheinland-Pfalz eine eklatante Unterrepräsentanz geförderter Projekte zu verzeichnen ist. Diese Förderpraxis konterkariert den politischen Anspruch auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und vertieft die kulturelle Kluft zwischen wohlhabenden Ballungsräumen und ländlich geprägten Regionen. Gleichzeitig erweist sich der Rückzug des Bundes aus der Fläche als struktureller Kahlschlag: Durch das Auslaufen des BKM-Programms „Verbindungen fördern“ wurde dem länderübergreifenden Netzwerk „tanz weit draußen“ die existentielle Basis entzogen. Besonders drastisch zeigt sich die Krise im Haushaltsjahr 2026: Das mehrfach ausgezeichnete und erfolgreiche Pionierprojekt „explore dance – Netzwerk Tanz für junges Publikum“ hat seine Bundesförderung verloren, wodurch mühsam aufgebaute kulturelle Infrastrukturen in der Fläche unwiederbringlich zu brechen drohen (vgl. https://explore-dance.de/news-presse/wegfall-der-bundesfoerderung-2026-gefaehrdet-die-bundesweite-arbeit-fuer-junges-publikum-des-laenderuebergreifenden-netzwerks-explore-dance/).

Im Bildungsbereich zeigt sich ein ähnliches Bild: Zwar verortet der Zwischenbericht zur Evaluation des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ vom 14. Februar 2025 fast ein Viertel (über 2 500 Angebote in den Jahren 2023 und 2024) aller Realisierungen im Bereich „Bewegung und Tanz“, doch fehlt es an langfristig gesicherten Strukturen, die bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen kontinuierlich den Zugang zu Tanz eröffnen. Dies betrifft unmittelbar die Verpflichtungen aus Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention.

Besorgniserregend sind zudem die administrativen und rechtlichen Hürden an den Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht. Das wegweisende „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022. Da die verschärften Kriterien der Statusfeststellung freie Honorartätigkeiten an Musik- und Tanzschulen in der Praxis nahezu unmöglich machen, stehen viele Einrichtungen vor einem unlösbaren Dilemma: Sie werden zur Schließung von Kursen oder zur drastischen Reduzierung von Angeboten gezwungen, weil die kommunalen Mittel für die notwendigen Festanstellungen fehlen.

Verschärft wird diese Krise durch die anhaltende statistische Unsichtbarkeit des Sektors: Bis heute verweigert der Bund eine systematische Erfassung des Tanzes in der amtlichen Statistik. Weder im Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums noch im Kulturfinanzbericht wird der Tanz als eigene Wirtschaftsklasse aufgeführt; er bleibt diffus unter „Theater“ oder „Musikensembles“ subsumiert. Das Fehlen einer differenzierten Bundesstatistik verhindert eine zielgerichtete, datenbasierte Kulturpolitik und perpetuiert die strukturelle Benachteiligung der Sparte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welchen kulturpolitischen Stellenwert und welchen gesellschaftlichen Mehrwert misst die Bundesregierung der Sparte Tanz innerhalb der Bundeskulturförderung bei, und wie spiegelt sich diese Einschätzung im Vergleich zu anderen Sparten der darstellenden und bildenden Künste im Bundeshaushalt wider?

2

In welchem finanziellen Umfang und über welche spezifischen Haushaltstitel hat die Bundesregierung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2026 Institutionen, Projekte, Festivals und Netzwerke des Tanzes gefördert (bitte getrennt nach Beauftragtem der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufschlüsseln)?

3

Verfügt die Bundesregierung über verlässliche statistische Daten darüber, wie viel Prozent der gesamten Bundesförderung für die Darstellenden Künste tatsächlich der Sparte Tanz zugutekommen, und wie schlüsseln sich diese Mittel auf

a) in den festen, öffentlich getragenen Theater- und Ensemblestrukturen.

b) in den freien, projektbasierten Strukturen,

c) in den fächerübergreifenden Bundeskulturfonds und Stiftungen (z. B. Fonds Darstellende Künste, Kulturstiftung des Bundes)?

4

Welche national und international relevanten Tanz-Festivals wurden seit dem Amtsantritt von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer am 6. Mai 2025 durch Bundesmittel unterstützt, welche davon wurden neu in den Förderkatalog aufgenommen, und welche wurden bereits in den Jahren zuvor kontinuierlich gefördert (bitte einzeln und mit den jeweiligen Jahressummen aufführen)?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass angesichts drastischer Sach- und Personalkostensteigerungen sowie der Einführung von Basishonoraren die Bundesmittel für die zentralen Programme Nationales Performance Netz (NPN) und TANZPAKT Stadt-Land-Bund seit Jahren nominal eingefroren sind?

6

Warum wurde die Bundesförderung für das bundesweit agierende und mit mehreren Preisen ausgezeichnete Kooperationsprojekt „explore dance – Netzwerk Tanz für junges Publikum“ im Bundeshaushalt 2026 nicht fortgeführt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem damit verbundenen Wegfall von Tanzangeboten für Kinder und Jugendliche?

7

Warum gibt es auf Bundesebene keinen dezidierten Förderfonds für den Tanz oder eine eigenständige Bundesinstitution analog zur „Initiative Musik“, und welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine strukturelle Gleichberechtigung der Sparte Tanz im Fördersystem des Bundes herzustellen?

8

Wie plant die Bundesregierung, eine Systematisierung der Tanzförderung auf Bundesebene anzugehen, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, und inwieweit sollen dabei die Akteurinnen und Akteure der Initiativgruppe Tanzförderung (Dachverband Tanz Deutschland, Nationales Performance Netz NPN, Bureau Ritter, Tanzbüro Berlin, K3 Hamburg Tanzplan Hamburg, Landesbüro Tanz nrw, Tanzszene Baden-Württemberg, Aktion Tanz, Ballett- und Tanztheaterdirektorenkonferenz BBTK) einbezogen werden?

9

Warum wurden die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus den Evaluationen der Neustart-Kultur-Programme im Bereich des Tanzes – wie die Forderung nach mehr Übersichtlichkeit, Synergien, dem Schaffen von Notfallnetzwerken und der Entbürokratisierung der Antragsverfahren – bisher nicht systematisch durch den Bund umgesetzt?

10

Aus welchen Gründen wurde das stipendienartige Förderprogramm „DIS-TANZ-SOLO“, das sich während der Pandemie als hochwirksames Instrument zur Existenzsicherung und künstlerischen Weiterentwicklung erwiesen hat, nicht dauerhaft fortgeführt, um die soziale Lage freischaffender Tanzschaffender während Recherche- und Fortbildungsphasen abzusichern?

11

Wie bewertet die Bundesregierung das im Land Berlin erprobte Stipendienprogramm „Tanzpraxis“, das komplementär zur Projektförderung die täglich notwendige, aber unbezahlte Körperarbeit von Tänzerinnen und Choreografen finanziert, und plant sie ein analoges, nationales Stipendienprogramm auf Bundesebene?

12

Plant die Bundesregierung ein bundesweites Stipendienprogramm für Tanzkünstlerinnen und Tanzkünstler analog zu den KUNSTFONDS-Stipendien im Bereich der Bildenden Künste, um insbesondere Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler abseits von Compagnien strukturell zu stärken?

13

Welche konkreten bundespolitischen Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung und finanzielle Absicherung der vom Bundesverband Freie Darstellende Künste ab 2026 empfohlenen Basishonorare (3 600 Euro für KSK-Versicherte, 4 220 Euro für Nicht-KSK-Versicherte) in allen mit Bundesmitteln geförderten Projekten zu gewährleisten, ohne das Projektvolumen qualitativ oder quantitativ zu reduzieren?

14

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung eines gesonderten, zweckgebundenen Bundesetats zur Deckung der Basishonorare bei Bundesförderungen analog zum Vorgehen des Landes Berlin, das seit dem Haushaltsjahr 2024 einen eigenen Etat hierfür bereitstellt?

15

Inwieweit plant die Bundesregierung, Länder und Kommunen strukturell und finanziell zu entlasten, um sie in die Lage zu versetzen, die steigenden Basishonorare bei gemeinsam finanzierten Kulturprojekten (Matchfunding) mitzutragen?

16

Welche Lösungen hat die Bundesregierung seit Beginn der Wahlperiode für die besondere soziale Lage der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen erarbeitet und die Erwerbsbiografien von Tanzschaffenden absichern (unter besonderer Berücksichtigung des im April 2022 vorgelegten Gutachtens von Prof. Dr. Daniel Ulber)?

17

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für freischaffende und soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler, wie sie unter anderem von der Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) vehement gefordert wird?

18

Wie plant die Bundesregierung, die Künstlersozialkasse (KSK) weiterzuentwickeln, um systemische Erwerbslücken und temporäre Beschäftigungsphasen in den Biografien darstellender Künstlerinnen und Künstler besser abzufedern?

19

Geht die Bundesregierung davon aus, noch in dieser Legislaturperiode wirksame gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die prekäre wirtschaftliche Lage von Tanzschaffenden der Darstellenden Künste zu verbessern, wie sie in der gemeinsamen Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der BKM im Jahr 2024 ausführlich belegt wurde?

20

Welche spezifischen Instrumente der Bundeskulturförderung, die Tänzerinnen, Tänzer, Choreografinnen und Choreografen in ihrer kurzen aktiven Berufsphase und bei der anschließenden Berufstransition unterstützen, wurden im Rahmen des „Berichts zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität“ geprüft, und plant die Bundesregierung einen gesonderten Bericht zur Sparte Tanz?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die soziale Situation von sogenannten „Mini-Selbstständigen“ im Kulturbereich, die mit einem jährlichen Arbeitseinkommen (Gewinn) unter der gesetzlichen Mindestgrenze von 3.900 Euro die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der KSK verfehlen, und wie will sie sicherstellen, dass diese Akteure eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen können?

22

Welche strategischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Bekämpfung der grassierenden Altersarmut von Tanzschaffenden, die angesichts extrem niedriger Durchschnittseinkommen (12 581 Euro bei Tänzern, 16 743 Euro bei Choreografen im Jahr 2024) und unterbrochener Erwerbsbiografien akut droht, und wie wird dabei der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied (Gender-Pay-Gap) von rund 20 Prozent in den darstellenden Künsten berücksichtigt?

23

Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die massiven Verwerfungen im Kultur- und Bildungsbereich infolge des „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 zu beheben und den rechtssicheren Erhalt des „dualen Wegs“ (Kombination aus Festanstellung und Honorartätigkeit) an Musik- und Tanzschulen zu garantieren?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die seit Juli 2023 verschärfte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung bei freien Tanzensembles, Musikschulen und Volkshochschulen hinsichtlich Scheinselbstständigkeit, und plant sie gesetzliche Klarstellungen, um selbstständige Lehrtätigkeiten im künstlerischen Bereich rechtssicher und bürokratiearm zu ermöglichen?

25

Plant die Bundesregierung den langfristigen und rechtssicheren Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nummer 21 UStG, insbesondere auch für private und gemeinnützige Schulen des künstlerischen Tanzes und Ballettschulen, und wie begründet sie ihre Haltung?

26

Warum werden in den Monitoringberichten zur Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie im Kulturfinanzbericht der Bundesregierung der Tanz und freie Tanzensembles nicht als eigene Wirtschaftsklasse bzw. Teilbranche ausgewiesen, sondern unter „Musikensembles“ oder „Theater und Musik“ subsumiert, und welche Schritte unternimmt sie zur Behebung dieser statistischen Unsichtbarkeit?

27

Werden die bestehenden Förderprogramme des Bundes nach Auffassung der Bundesregierung der nachgewiesenen gesellschaftlichen, integrativen und gesundheitsfördernden Wirkung des Tanzes gerecht, und durch welche spezifischen Förderprogramme wird diese gesellschaftliche Relevanz gezielt gestärkt?

28

Welche Rolle spielt der Tanz in der Konzeption der kulturellen Bildung der Bundesregierung, und wie plant sie, das Erfolgsprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023 bis 2027), bei dem Tanzprojekte fast ein Viertel aller Maßnahmen ausmachen, langfristig strukturell und finanziell abzusichern?

29

In welcher Weise findet das verfassungs- und völkerrechtlich verankerte Recht auf kulturelle Rezeption und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen – wie es sich aus Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention ableitet – einen konkreten und messbaren Niederschlag in den Richtlinien der Bundeskulturförderung, insbesondere im Hinblick auf strukturschwache und ländliche Räume?

30

Welchem konkreten kulturpolitischen Konzept folgt die Bundesregierung bei der Förderung des Tanzes angesichts gesellschaftlicher Transformationsprozesse wie gelingender Integration und Inklusion, und welche spezifischen Förderprogramme existieren hierfür auf Bundesebene?

31

Inwieweit werden Ansätze zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Communities behinderter, tauber und chronisch kranker Tanzkünstlerinnen und Tanzkünstler (z. B. im Rahmen von Mixed-Abled-Compagnien wie DIN A 13, Forward Dance Companie oder Projekten wie UNIque@dance und Making a Difference) durch die Bundesregierung gezielt gefördert

a) in Bezug auf selbstbestimmtes Arbeiten und Produzieren,

b) in Bezug auf den barrierefreien Zugang zu professionellen Tanzausbildungen,

c) hinsichtlich des systematischen Abbaus von Barrieren an öffentlich geförderten Theatern und Tanzinstitutionen für Künstlerinnen, Künstler und das Publikum?

32

Werden die notwendigen Kosten für Barrierefreiheit und Access-Maßnahmen (z. B. Audiodeskriptionen, Gebärdensprachdolmetschung) in den bestehenden Förderprogrammen des Bundes als eigenständige, budgetneutrale Förderposten integriert, damit diese Kosten nicht aus dem künstlerischen Kernbudget bezahlt werden müssen?

33

Wie bewertet die Bundesregierung den Wegfall des bundesländerübergreifenden Netzwerks „tanz weit draußen“ zur Entwicklung des Tanzes in ländlichen Regionen infolge der Einstellung des BKM-Förderprogramms „Verbindungen fördern“ des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste, und wie soll der tanzkünstlerischen Unterversorgung ländlicher Räume, in denen mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt, entgegengewirkt werden?

34

Wie unterstützt die Bundesregierung – nach dem Auslaufen des Neustart-Kultur-Programms „tanz:digital“ – die technologische und künstlerische Entwicklung und Präsentation von Tanzprojekten im digitalen Raum, und welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung?

35

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das materielle und immaterialle Kulturerbe Tanz in Deutschland (z. B. über die Förderung des Deutschen Tanzfilminstituts Bremen, der Pina Bausch Foundation und des Dachverbandes Tanz Deutschland) dauerhaft zu sichern und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

36

Ist sich die Bundesregierung der existenziellen Bedrohung der staatlichen Tanzausbildungsinstitutionen in Deutschland (wie dem Hochschulübergreifenden Zentrum Tanz Berlin) infolge massiver Sparmaßnahmen der Länder bewusst, und wie plant sie, die Qualität, Internationalität und Zukunftsfähigkeit der akademischen Tanzausbildung im Rahmen ihrer Bund-Länder-Kooperationen abzusichern?

37

In welcher Weise und mit welchen finanziellen Ressourcen wird die Sparte Tanz in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) des Bundes berücksichtigt, und wie viele Gastspiele und internationale Kooperationsprojekte von Tanzkompanien wurden in den Jahren 2021 bis 2026 gefördert (bitte im Vergleich zu Theater- und Musikprojekten darstellen)?

38

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zentrale internationale Austausch- und Vermarktungsplattformen für den Tanz aus Deutschland wie das Förderprogramm „Kreativ-Transfer“ eingestellt wurden und die Existenz der „Internationalen Tanzmesse NRW“ massiv gefährdet ist, und welche Maßnahmen plant sie, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des künstlerischen Nachwuchses abzusichern?

39

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kulturpolitik seit dem 6. Mai 2025 auf den Weg gebracht, um die im Grundgesetz geforderte „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ in Bezug auf den Zugang zu Tanzkunst in allen Bundesländern zu sichern oder herzustellen?

40

Inwieweit wird die strukturelle und steuerliche Ungleichheit zwischen den Bundesländern bei den Ko-Finanzierungsanteilen von Bundesförderungen berücksichtigt, und plant die Bundesregierung eine Flexibilisierung des Matchfunding-Prinzips (z. B. beim TANZPAKT Stadt-Land-Bund), um zu verhindern, dass finanzschwache Flächenländer wie Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland, aufgrund mangelnder kommunaler Gegenfinanzierungsmöglichkeiten faktisch systematisch ins Hintertreffen geraten oder de facto von der Inanspruchnahme zentraler Bundesmittel abgeschnitten werden?

Berlin, den 9. Juli 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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