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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand: zweites Quartal 2019)
(insgesamt 9 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
23.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1221607.08.2019
Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand: zweites Quartal 2019)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12216
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Matthias Höhn, Andrej Hunko,
Kerstin Kassner, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic,
Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner,
Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.
Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der
Bundeswehr im Inland (Stand: zweites Quartal 2019)
Die Anzahl sogenannter Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der
Bundeswehr hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Dabei sind die
Abgrenzungen zwischen Amtshilfe und Einsatz im Sinne einer repressiven Tätigkeit
nach Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht immer klar. Dies wurde
vor allem beim G8-Gipfel im Jahr 2007 deutlich, als Soldaten mittels Tornado-
Aufklärern und Spähpanzern in die polizeiliche Arbeit eingebunden waren. Die
bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. lassen zudem erkennen, dass die Bundeswehr auch bei anderen
Gelegenheiten der Polizei direkte Zuarbeit leistet bzw. um solche gebeten wird.
Außerdem wird die Bundeswehr „unterstützend“ auch bei politisch umstrittenen
Anlässen tätig, wie etwa der Münchener Sicherheitskonferenz und den Castor-
Transporten.
Die Fraktion DIE LINKE. hat nach dem Bundeswehreinsatz zum G8-Gipfel 2007
begonnen, sich regelmäßig in Kleinen Anfragen nach solchen Einsätzen zu
erkundigen, die mit Artikel 35 Absatz 1 GG begründet werden. Die darauf von
Seiten der Bundesregierung erteilten Antworten zeigen sehr deutlich, dass es einen
sowohl drastischen als auch kontinuierlichen Anstieg der Amtshilfemaßnahmen
gegeben hat: Ende der 1990er Jahre gab es noch eine einzige solche Maßnahme.
Diese Zahl stieg im Jahr 2010 auf 71. Die Zahlen basieren auf Angaben der
Bundesregierung.
Im Schnitt der letzten Jahre ist deutlich weniger als die Hälfte dieser Maßnahmen
auf Naturkatastrophen zurückzuführen. Es liegt aus Sicht der Fragesteller nahe,
politische Gründe für die Zunahme von Amtshilfemaßnahmen zu suchen. Dazu
gehört nach ihrer Überzeugung der Aspekt, dass die Bundesregierung eine
Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag
anstrebt, um Inlandseinsätze des Militärs politisch vorzubereiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf der Grundlage von
Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung
dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden?
a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt?
b) Worin besteht der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig
angeben)?
c) Was ist der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mit Hilfe der
Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)?
d) Welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt
werden?
e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur Eigensicherung
abgestellten werden zum Einsatz kommen?
f) Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese
Soldatinnen und Soldaten?
g) Welche Aufgaben sollen die Soldatinnen und Soldaten erfüllen?
h) An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten
bzw. in welcher Region sollen die Einsätze stattfinden?
i) Welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf?
2. Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt
der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema
von Frage 1 beantworten)?
3. Wie viele Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr für
Veranstaltungen Dritter sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach
dem Schema von Frage 1 beantworten)?
4. Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen
Dritter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor
(bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?
5. Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr im zurückliegenden
Quartal durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?
6. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr für Veranstaltungen
Dritter im zurückliegenden Quartal durchgeführt (bitte nach dem Schema
von Frage 1 beantworten)?
7. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von
Veranstaltungen Dritter sind im zurückliegenden Quartal abgelehnt worden (bitte die
Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern und die Gründe für die
Ablehnung nennen)?
8. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von
Veranstaltungen Dritter sind im zurückliegenden Quartal zurückgezogen worden (bitte
die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern), und welche Angaben
kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen?
9. Welche Nachmeldungen zu Amtshilfe- bzw. Unterstützungsleistungen aus
der Vergangenheit kann die Bundesregierung machen?
Berlin, den 22. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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