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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
(insgesamt 14 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1228712.08.2019
Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12287
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Norbert Müller (Potsdam),
Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Nicole Gohlke, Victor Perli,
Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der
Grundschule
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verständigt. Dieser soll bis zum Jahr 2025 in Kraft
treten. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung will der Bund in dieser Wahlperiode
2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Auch wenn die institutionelle Betreuung von
Grundschulkindern in den vergangenen Jahren ausgebaut worden ist, übersteigt
die Nachfrage schon jetzt das bestehende Angebot. Laut Deutschem
Jugendinstitut müssten mindestens 665 000 zusätzliche Plätze bis 2025 angeboten
werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf 3,9 Mrd. Euro (vgl. www.dji.
de/medien/pressemitteilungen/detailansicht/article/rechtsanspruch-auf-ganztag-
fuer-grundschulkinder-in-deutschland.html). Nach Modellrechnungen der
Bertelsmann Stiftung wären für eine Vollabdeckung bis zum Schuljahr 2030/2031
zusätzlich etwa 48 600 Lehrkräfte und etwa 26 100 Erzieherinnen bzw. Erzieher
erforderlich (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/27_In_Viel
falt_besser_lernen/Gute_Ganztagsschule_01.pdf S. 16). Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey will laut
Medienberichten den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zuerst für Schülerinnen und
Schüler in der ersten und zweiten Klasse einführen. Zudem soll neben der
Hausaufgabenbetreuung für die Kinder ein Mittagessen in der Schule möglich sein
(vgl. www.tagesspiegel.de/politik/kinder-im-grundschulalter-giffey-will-recht-auf
ganztagsbetreuung-durchsetzen/24338038.html). Zudem ist nach Ansicht der
Fragesteller zu befürchten, dass insbesondere die Kommunen auf den Kosten des
Ganztagsausbaus bzw. auf den einklagbaren Betreuungskosten bei Nichterfüllung
des Rechtsanspruchs sitzen bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche
(Betreuungs-)Plätze bundesweit geschaffen werden müssen, um den Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich ab dem Jahr 2025 erfüllen zu
können?
a) Auf welche Summe belaufen sich hierfür die Investitionskosten?
b) In welchen Jahren sollen Mittel in welcher Höhe bereitgestellt werden?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, Investitions- und/oder Betriebskosten
(inkl. Personalkosten) teilweise oder ganz zu übernehmen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche Lehrkräfte,
Erzieherinnen und Erzieher und weiteres pädagogisches Personal
erforderlich sind, um ab dem Jahr 2025 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
im Primarbereich erfüllen zu können (bitte nach Lehrkräften, Erzieherinnen
und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und weitere pädagogische Fachkräfte
aufschlüsseln)?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Länder
und Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primarbereich
fördern (bitte nach Bundesländern, Fördermaßnahmen und Laufzeiten
aufschlüsseln)?
4. In welchem Rechtskreis soll der geplante Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im Primarbereich auf welcher Grundlage verankert werden?
5. Plant die Bundesregierung – wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska
Giffey bereits medial angekündigt hat – zunächst einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung nur für die ersten beiden Schuljahre einzuführen?
Wenn ja, warum?
6. Plant die Bundesregierung, den Rechtsanspruch auch auf die Sekundarstufe I
und im Zuge dessen auf alle Schulformen auszuweiten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sollen neben Ganztagsschulen auch Einrichtungen gefördert werden, die der
Ganztagsbetreuung zuzuordnen sind?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dass bereits bestehende Ganztagsschulen
in die Förderung mitaufgenommen werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung
an Grundschulen an die Länder von der Erfüllung konzeptioneller Auflagen
abhängig zu machen?
Wenn ja, warum, und welche Auflagen sieht die Bundesregierung hierbei
vor?
Wenn nein, warum nicht?
Werden die Mittel nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf die Länder
verteilt werden (z. B. nach dem Königsteiner Schlüssel)?
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den nötigen
Fachkräftebedarf (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher etc.) zur Erfüllung
des Rechtsanspruchs sichern?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass bis zum Jahr 2025 nicht
ausreichend zusätzliches pädagogisches Personal zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zur Verfügung stehen
wird?
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
Umsetzung des Fachkräftegebots des Achten Buches Sozialgesetzbuch
sicherstellen?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
10. Ist mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auch
ein Anspruch auf ein Mittagessen vorgesehen?
Plant die Bundesregierung, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Leistungen sollen mit dem Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden?
Umfasst der Rechtsanspruch ausschließlich eine Hausaufgaben- bzw.
Hortbetreuung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
12. Welcher Betreuungsumfang soll mit dem Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden?
13. Wie ist bezüglich des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in
der Grundschule der Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern (bitte
detailliert ausführen)?
14. Wann wird die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen?
Berlin, den 26. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1279128.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12287 - Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 26. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12791
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff,
Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12287 –
Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der
Grundschule
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verständigt. Dieser soll bis zum Jahr 2025 in Kraft
treten. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung will der Bund in dieser
Wahlperiode 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Auch wenn die institutionelle
Betreuung von Grundschulkindern in den vergangenen Jahren ausgebaut worden ist,
übersteigt die Nachfrage schon jetzt das bestehende Angebot. Laut Deutschem
Jugendinstitut müssten mindestens 665 000 zusätzliche Plätze bis 2025
angeboten werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf 3,9 Mrd. Euro (vgl.
www.dji.de/medien/pressemitteilungen/detailansicht/article/rechtsanspruch-
auf-ganztag-fuer-grundschulkinder-in-deutschland.html). Nach
Modellrechnungen der Bertelsmann Stiftung wären für eine Vollabdeckung bis zum
Schuljahr 2030/2031 zusätzlich etwa 48 600 Lehrkräfte und etwa 26 100
Erzieherinnen bzw. Erzieher erforderlich (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/
files/Projekte/27_In_Vielfalt_besser_lernen/Gute_Ganztagsschule_01.pdf S. 16).
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska
Giffey will laut Medienberichten den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
zuerst für Schülerinnen und Schüler in der ersten und zweiten Klasse einführen.
Zudem soll neben der Hausaufgabenbetreuung für die Kinder ein Mittagessen
in der Schule möglich sein (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/kinder-
imgrundschulalter-giffey-will-recht-aufganztagsbetreuung-durchsetzen/24338038.
html). Zudem ist nach Ansicht der Fragesteller zu befürchten, dass insbesondere
die Kommunen auf den Kosten des Ganztagsausbaus bzw. auf den einklagbaren
Betreuungskosten bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs sitzen bleiben.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche
(Betreuungs-)Plätze bundesweit geschaffen werden müssen, um den
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich ab dem Jahr 2025 erfüllen
zu können?
a) Auf welche Summe belaufen sich hierfür die Investitionskosten?
b) In welchen Jahren sollen Mittel in welcher Höhe bereitgestellt werden?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, Investitions- und/oder Betriebskosten
(inkl. Personalkosten) teilweise oder ganz zu übernehmen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche Lehrkräfte,
Erzieherinnen und Erzieher und weiteres pädagogisches Personal
erforderlich sind, um ab dem Jahr 2025 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
im Primarbereich erfüllen zu können (bitte nach Lehrkräften, Erzieherinnen
und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und weitere pädagogische Fachkräfte
aufschlüsseln)?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
5. Plant die Bundesregierung – wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska
Giffey bereits medial angekündigt hat – zunächst einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung nur für die ersten beiden Schuljahre einzuführen?
Wenn ja, warum?
7. Sollen neben Ganztagsschulen auch Einrichtungen gefördert werden, die der
Ganztagsbetreuung zuzuordnen sind?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dass bereits bestehende Ganztagsschulen
in die Förderung mitaufgenommen werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Zuschüsse für die
Ganztagsbetreuung an Grundschulen an die Länder von der Erfüllung konzeptioneller
Auflagen abhängig zu machen?
Wenn ja, warum, und welche Auflagen sieht die Bundesregierung hierbei
vor?
Wenn nein, warum nicht?
Werden die Mittel nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf die Länder
verteilt werden (z. B. nach dem Königsteiner Schlüssel)?
10. Ist mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auch
ein Anspruch auf ein Mittagessen vorgesehen?
Plant die Bundesregierung, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Leistungen sollen mit dem Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden?
Umfasst der Rechtsanspruch ausschließlich eine Hausaufgaben- bzw.
Hortbetreuung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
12. Welcher Betreuungsumfang soll mit dem Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden?
14. Wann wird die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen?
Die Fragen 1, 2, 5, 7, 8, 10 bis 12 sowie 14 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die finanziellen, rechtlichen und zeitlichen Umsetzungsschritte zur Vorbereitung
eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote sind
Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den
Ländern. Bedarfe und Kosten ergeben sich aus den Ergebnissen dieser Gespräche und
können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Länder
und Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primarbereich
fördern (bitte nach Bundesländern, Fördermaßnahmen und Laufzeiten
aufschlüsseln)?
Für die Förderung von Investitionen in den Ausbau der ganztägigen Bildungs-
und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Mittel in Höhe
von 2 Mrd. Euro vorgesehen. Im Bundeshaushalt soll in den Jahren 2020 und
2021 Vorsorge über jeweils 1 Mrd. Euro getroffen werden.
4. In welchem Rechtskreis soll der geplante Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im Primarbereich auf welcher Grundlage verankert werden?
Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode soll der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe
(SGB VIII) geregelt werden. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes hierfür
beruht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes (öffentliche
Fürsorge) in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes.
6. Plant die Bundesregierung, den Rechtsanspruch auch auf die Sekundarstufe I
und im Zuge dessen auf alle Schulformen auszuweiten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Regelung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe I ist nicht geplant; gemäß dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode soll ein solcher
Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter gelten. Hier ist der Bedarf an
Betreuungsplätzen vordringlich. Laut DJI-Kinderbetreuungsreport 2018 haben
46 Prozent aller Eltern von Schulkindern der Sekundarstufe I einen
Betreuungsbedarf. Im Grundschulalter liegt der Betreuungsbedarf deutschlandweit hingegen
bei 73 Prozent. Nach dem Übertritt in die weiterführende Schule nimmt der
Betreuungsbedarf kontinuierlich ab (vgl. DJI-Kinderbetreuungsreport, S. 37 sowie
Abb. 5-3: Betreuungsbedarf der Eltern von Erst- bis Achtklässlern, S. 39).
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch beim Übergang in die Schule
gewährleisten zu können, gilt es, an die oftmals vorhandenen ganztägigen
Betreuungsangebote für Kinder unter sechs Jahren anzuschließen und auch für
Grundschulkinder ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote zu ermöglichen.
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den nötigen
Fachkräftebedarf (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher etc.) zur Erfüllung
des Rechtsanspruchs sichern?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass bis zum Jahr 2025 nicht
ausreichend zusätzliches pädagogisches Personal zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zur Verfügung
stehen wird?
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
Umsetzung des Fachkräftegebots des Achten Buches Sozialgesetzbuch
sicherstellen?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
Aufgrund der föderalen Kompetenzordnung ist die Bereit- und Einstellung des
erforderlichen pädagogischen Personals Aufgabe der Länder. Der Bund
unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit begleitenden Maßnahmen,
insbesondere im Bereich Qualifizierung und Professionalisierung. So fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beispielsweise mit der
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF), der
Qualitätsoffensive Lehrerbildung oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) die
Qualifizierung und Professionalisierung des pädagogischen Personals.
Im Herbst 2019 startet das Bundesprogramm des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Fachkräfteoffensive für
Erzieherinnen und Erzieher“, dessen Ziel es ist, durch vergütete Ausbildungsplätze
zusätzliche Nachwuchskräfte für die frühe Bildung zu gewinnen und zusätzliche
Personenkreise anzusprechen, professionelle Praxisanleitung in den
Kindertageseinrichtungen zu fördern und die qualitativen Tätigkeiten von Erzieherinnen und
Erziehern aufzuwerten (nähere Informationen siehe https://fachkraefteoffensive.
fruehe-chancen.de/).
Zusammen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe
in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz), für das den Ländern bis zum
Jahr 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung
stehen, wird mit diesem Bundesprogramm die Qualität in den
Kindertageseinrichtungen gefördert und werden neue Anreize für die Gewinnung von Fachkräften
geschaffen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 5, 7, 8, 10, 12 sowie 14
verwiesen.
13. Wie ist bezüglich des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in
der Grundschule der Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern (bitte
detailliert ausführen)?
2018 wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines
Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter
mit Beteiligung des BMBF, des BMFSFJ, der Jugend- und
Familienministerkonferenz sowie der Kultusministerkonferenz eingerichtet, um unter Einbeziehung
der Kommunalen Spitzenverbände finanzielle, rechtliche und zeitliche
Umsetzungsschritte zu klären. Bund und Länder haben sich darauf verständigt,
gemeinsam und mit Unterstützung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) Bedarfs- und
Kostenberechnungen zu erarbeiten. Der Auftakt der Arbeitsgruppe fand am
25. September 2018 statt und die Arbeit der AG dauert an.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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