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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Ermittlungserfolge und Kooperationen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.10.2026

Aktualisiert

06.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/833205.10.2026

Ermittlungserfolge und Kooperationen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der Ende Mai 2026 veröffentlichte fünfzehnte Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (21/6100) – fortan 15. Bericht – stellt die Entwicklung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 dar. Er hat dabei das Ziel „die Entwicklung im gesamten Bereich der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung einschließlich der Nichteinhaltung von Mindestlohnverpflichtungen“ abzubilden und wird gemeinsam von den Bundesministerien für Finanzen (BMF) sowie Arbeit und Soziales (BMAS) verantwortet. Der Bericht erscheint gemäß Bundestagsbeschluss in der Regel alle vier Jahre. Der 15. Bericht hätte bereits 2025 erscheinen sollen, da der 14. Bericht im Juni 2021 erschien.

Die Fragesteller*innen wollen sich mit der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung ein vertieftes Verständnis von dem Verhältnis eingeleiteter und erledigter Ermittlungsverfahren, dem Komplex organisierter Kriminalität, dem bei der Auswahl von zu prüfenden Sachverhalten angewendeten Risikokriterien, der Zusammenarbeit diverser Behörden (u. a. Bundesagentur für Arbeit (BA), Jobcenter, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Familienkassen), dem Kurzarbeitergeldbezug (u. a. während der COVID-Pandemie), der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der Mindestlohnumgehung durch Ehrenamtspauschalen, den Bündnissen mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften und dem Bund-Länder-Erfahrungsaustausch verschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Wie viele Arbeitgeberprüfungen hätte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 zusätzlich durchführen können, wenn alle Planstellen besetzt gewesen wären (bitte nach Jahren differenzieren)?

2

Wie viele Arbeitgeberprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 durchschnittlich je Beschäftigten der FKS durchgeführt (bitte nach Jahren differenzieren)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 das Verhältnis von eingeleiteten und erledigten Ermittlungsverfahren entwickelt (bitte nach Jahren, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten differenzieren)?

4

Wie viele Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenverfahren waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 anhängig beziehungsweise nicht erledigt (bitte nach Jahr der Einleitung, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten differenzieren)?

5

Welche (strukturellen) Gründe führen laut Bundesregierung dazu, dass Verfahren teils über Jahre nicht erledigt werden können?

6

Wie viele Verfahren konnten in den Jahren 2015 bis 2026 nicht abgeschlossen werden, bevor sie verjährt sind, wie hoch war ihr Anteil jeweils an den abgeschlossenen Verfahren und wie hoch war in den jeweiligen Jahren die durchschnittliche Schadenssumme dieser Verfahren im Vergleich zur durchschnittlichen Schadenssumme der abgeschlossenen Verfahren (bitte nach Jahren differenzieren)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 die (absolute und an der Gesamtheit der Verfahren gemessene prozentuale) Anzahl der Verfahrenskomplexe entwickelt, die der schweren strukturellen Kriminalität und organisierten Kriminalität zuzurechnen sind (bitte nach Jahren differenzieren und zwischen schwerer struktureller und organisierter Kriminalität differenzieren)?

8

Welche Risikokriterien kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Auswahl der von der FKS zu prüfenden Sachverhalte zur Anwendung und wie werden sie gewichtet?

9

Welche Datensätze können im Rahmen des Risikomanagements ausgewertet werden?

10

Welche dieser Datensätze können zur Erstellung von Risikoprofilen ohne Anlass ausgewertet werden und welche nur anlassbezogen (also etwa bei einem Anfangsverdacht)?

11

Wie viele Hinweise gingen bei der FKS in den Jahren 2015 bis 2026 einerseits aus der Bevölkerung und andererseits durch Zusammenarbeitsbehörden ein (bitte nach Jahren und gemeldeten Sachverhalten differenzieren)?

12

Welcher Anteil aller durchgeführten Prüfungen ist in den Jahren 2015 bis 2026 auf externe Hinweise zurückzuführen (bitte nach Jahren und Hinweisgeber*in (Bevölkerung oder Zusammenarbeitsbehörde) differenzieren)?

13

Wie viele Sachverhalte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 von der FKS nicht geprüft, obwohl Hinweise vorlagen (bitte nach Jahren und Hinweisgeber*in (Bevölkerung oder Zusammenarbeitsbehörde) differenzieren)?

14

Wie viele Sachverhalte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 von der FKS aufgrund externer Hinweise geprüft und in wie vielen Fällen wurde der Verdacht bestätigt (bitte nach Jahren und Hinweisgeber*in (Bevölkerung oder Zusammenarbeitsbehörde) differenzieren)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Hinweisen, wie sie beispielsweise auch durch das Meldeportal Mindestlohnbetrug.de an den Zoll geleitet werden, für die Arbeit der FKS?

16

Welche konkreten Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Hinweis eine Prüfung durch die FKS zur Folge hat (Antwort bitte auch als Orientierungshilfe für Hinweisgeber*innen verstehen)?

17

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 die Anzahl der Verstöße beim Kurzarbeitergeld entwickelt (bitte nach Jahren differenzieren)?

18

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2026, 2027 oder 2028 weitere (Mindestlohn-)Sonderprüfungen geplant?

19

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 die Anzahl der Mindestlohnverstöße auf Basis fälschlich als ehrenamtlich deklarierter Tätiger entwickelt (bitte nach Jahren differenzieren)?

20

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um zu erschweren, dass die Ehrenamtspauschale als Mindestlohnumgehungspraktik benutzt wird; falls ja, welche und falls nicht, wieso nicht?

21

Wie viele Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 im Zuge der Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen (bitte nach gesamt, Jahren und zugrundliegende Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten differenzieren)?

22

Wie viele grenzüberschreitende Prüfungen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2026 initiiert und an wie vielen hat sich die FKS beteiligt (bitte nach Jahren differenzieren und unter Nennung der beteiligten Länder)?

23

Wie viele Verfahren wurden von den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2015 bis 2026 eingestellt, weil die grenzüberschreitende Vollstreckung in der EU nicht möglich war, und wie hoch war in den jeweiligen Jahren die durchschnittliche Schadenssumme dieser Verfahren im Vergleich zur durchschnittlichen Schadenssumme der erfolgreichen Verfahren (bitte nach Jahren differenzieren)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden bilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträge über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung?

25

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere bilaterale völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geplant; falls ja, welche und falls nicht, wieso nicht?

26

Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Berichtszeitraum keine weiteren bilateralem völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträge über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geschlossen?

27

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Berichtszeitraum weitere bilaterale völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geplant; falls ja, welche und wieso kam es nicht zu einem erfolgreichen Abschluss?

28

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen FKS und Jobcentern, die als zugelassene kommunale Träger (zkT) geführt werden, insbesondere hinsichtlich des automatisierten Abrufens von Daten von Personen, die Leistungen nach dem SGB II empfangen?

29

Wie kann laut Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen FKS und Jobcenter, die als zkT geführt werden, verbessert werden?

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diese Zusammenarbeit zu verbessern?

30

Wie kann laut Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen FKS und Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rechtskreis SGB III hinsichtlich regelmäßigen Austausches, Bekanntheit von Ansprechpersonen und der Einrichtung von Verantwortlichkeiten bei Jobcentern verbessert werden (bitte zwischen gemeinsamen Einrichtungen (gE) und zkT differenzieren)?

31

Plant die Bundesregierung, der BA einen automatisierten Zugriff auf die Daten des bundesweiten Melderegisters einzurichten, „um noch effektiver gegen Leistungsmissbrauch vorgehen zu können“?

32

Warum sieht die Familienkasse Direktion laut dem 15. Bericht „aktuell noch kein flächendeckendes Verständnis für den Mehrwert der Zusammenarbeit auf der Ortsebene“?

33

Inwiefern ist die „behördliche Zusammenarbeit [zwischen Familienkasse und GZD] im Bundesgebiet noch sehr unterschiedlich ausgeprägt“?

34

Warum besteht laut Bundesregierung kein Bündnis mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften im Bereich Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe; ist ein Bündnis in Planung?

35

Warum besteht laut Bundesregierung kein Bündnis mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften im Bereich Personenbeförderungsgewerbe; ist ein Bündnis in Planung?

36

Warum besteht laut Bundesregierung kein Bündnis mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften im Bereich Schaustellergewerbe; ist ein Bündnis in Planung?

37

Warum besteht laut Bundesregierung kein Bündnis mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften im Bereich Wach- und Sicherheitsgewerbe; ist ein Bündnis in Planung?

38

Warum besteht laut Bundesregierung kein Bündnis mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen; ist ein Bündnis in Planung?

39

Wie viele anlassbezogene Bund-Länder-Erfahrungsaustausche (BLE) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 (bitte nach Jahren differenzieren und jeweiligen Anlass nennen)?

40

Hat die im Sommer 2025 eingesetzte Unterarbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des bisher nicht existenten Nationalen Verweisungsmechanismus (NWR) (ein Rahmen für die Zusammenarbeit von Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen bei Fällen von Menschenhandel) nach Kenntnis der Bundesregierung ein Abschlussziel für ihre Arbeit definiert beziehungsweise bis wann rechnet die Bundesregierung mit Ergebnissen?

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen NWR umzusetzen; falls ja, welche und falls nicht, wieso nicht?

Berlin, den 30. September 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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