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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWohnen & Bau
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1234813.08.2019
Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12348
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin,
Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Sabine Leidig,
Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli,
Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel
und der Fraktion DIE LINKE.
Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006
Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist zu einer entscheidenden sozialen
Frage geworden. Zentrale Bereiche für die Wohnraumversorgung wie das Miet-
und das Baurecht, das Wohngeld, die Wohnraum- und die Städtebauförderung
sowie die Steuergesetzgebung obliegen einer bundespolitischen Regulierung.
Seit 2006 hat sich nach Ansicht der Fragesteller die Lage in der
Wohnraumversorgung in vielen Städten dramatisch verschlechtert. Mit der
Föderalismusreform I ist der Bund im Jahr 2006 aus der sozialen Wohnraumförderung
ausgestiegen. Seitdem werden Entflechtungsmittel an die Länder gezahlt, die ihrerseits
Förderprogramme für den Bau von Sozialwohnungen auflegen können. Die
Anzahl der Sozialwohnungen sinkt bundesweit stetig (Sozialer Wohnungsbau
in Deutschland – Entwicklung, Bestand, Perspektive, Bundestagsdrucksache
18/12387).
Die Mieten jedoch steigen seit einigen Jahren unaufhörlich. In den
Großstädten, in Ballungsräumen und Universitätsstädten hat sich die Mietentwicklung von
der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung entkoppelt. Dadurch steigt der
Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen. Heute müssen mindestens 40
Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten mehr als 30 Prozent ihres
Einkommens für die Miete ausgeben (vgl. Böckler-Stiftung, Wohnverhältnisse in
Deutschland 2017).
Nicht nur die Mieten steigen, auch die Bodenrichtwerte und Grundstückspreise
in den Kommunen sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Hohe
Bodenpreise verhindern günstigen und bezahlbaren Wohnraum (BBSR,
Baulandpreise größter Kostentreiber beim Wohnungsbau, 2017). Die aktuelle
Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragesteller bisher keine Maßnahmen
unternommen, um steigende Bodenpreise zu dämpfen.
Mit steigenden Mieten nimmt in den Städten auch die Räumungsneigung zu –
hohe Ertragserwartungen machen es für Investorinnen und Investoren reizvoll,
angestammte Bewohnerinnen und Bewohner bei Mietrückständen zu räumen.
Die Zahl der Wohnungslosen steigt, auch durch fehlende Wohnungen für
Geflüchtete in den Kommunen.
Mit den Liegenschaften und Wohnungen im Besitz der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) ist der Bund einer der größten Immobilieneigentümer in
Deutschland. Anstatt den öffentlichen Bestand dafür zu nutzen, dämpfend auf die
Miet- und Grundstückspreisentwicklung einzuwirken, hat der Bund die meisten
seiner Liegenschaften und Wohnungen zum Höchstpreis verkauft (Handelsblatt,
Immobilien-Anstalt verkauft vor allem an privat, 9. August 2019).
Infolge der Deregulierung des Wohnungsmarktes ist es nach Ansicht der
Fragesteller zu einer Finanzialisierung in der Wohnraumversorgung gekommen, die
den Aufstieg großer börsennotierter Wohnungskonzerne wie Vonovia oder
Deutsche Wohnen erst ermöglicht hat.
Seit etwa vier Jahren gilt die Mietpreisbremse; deren Wirkung bewerten
zahlreiche Expertinnen und Experten trotz der kürzlich vorgenommenen Anpassung als
begrenzt (DIW Berlin, Evaluierung der Mietpreisbremse im Auftrag des BMJV,
2018). Die Bundesregierung hat es bisher verpasst, wirksame mietenregulierende
Maßnahmen zu treffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Sozialwohnungen in Deutschland in den Jahren seit 2006 entwickelt?
2. Wie hoch sind die seit 2006 getätigten Ausgaben des Bundes für die soziale
Wohnraumförderung?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten für
Wohnungen im Bundesdurchschnitt seit 2006 entwickelt (bitte in
Zweijahresschritten aufschlüsseln)?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten für
Wohnungen in den so genannten A-Städten seit 2006 entwickelt (bitte in
Zweijahresschritten sowie nach prozentualer und absoluter Steigerung
aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wohnkostenbelastungsquote im Bundesdurchschnitt in den Jahren seit 2006 jährlich entwickelt?
Wie hoch war jeweils der Anteil der Haushalte, deren Wohnkosten 30
Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschritten?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wohnkostenbelastungsquote in den so genannten A-Städten in Deutschland
seit 2006 jährlich entwickelt?
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Bodenrichtwerte und Grundstückspreise für Geschosswohnungsbau in
geschlossener Bauweise in so genannten A-Städten in Deutschland seit 2006
entwickelt (bitte in Zweijahresschritten auflisten)?
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jährlichen
Zwangsräumungen in Deutschland seit 2006 entwickelt?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Wohnungslosen in Deutschland seit 2006 entwickelt?
Welche Datenbasis liegt dieser Kenntnis zugrunde?
10. Wie viele Wohnungen haben sich im Jahr 2006 im Besitz der öffentlichen
Hand (Bund, Länder, Kommunen) befunden, und wie hat sich dieser Bestand
bis heute entwickelt (bitte in Zweijahresschritten auflisten)?
11. Wie viele Wohnungen haben sich im Jahr 2006 im Besitz des Bundes oder
bundeseigener Unternehmen befunden, und wie hat sich diese Anzahl
jährlich bis heute entwickelt?
12. Wie viele Liegenschaften mit welcher Gesamtfläche haben sich im Jahr 2006
im Besitz des Bundes befunden, und wie hat sich diese Anzahl in
Zweijahresschritten bis heute entwickelt?
13. Wie viele Liegenschaften und mit welcher Gesamtfläche hat der Bund seit
2006 an Kommunen zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus vergünstigt
abgegeben?
Wie viele Sozialwohnungen wurden auf diesen Grundstücken fertiggestellt?
14. Wie viele Wohnungen wurden durch den Bund seit 2006, beispielsweise im
Rahmen der Wohnungsfürsorge, gebaut?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2006 unternommen, um
die Mietpreisentwicklung zu regulieren und Mieterinnen und Mieter infolge
steigender Mieten vor Verdrängung zu schützen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
16. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne, die
private börsennotierte Wohnungskonzerne im Jahr 2006 erwirtschaftet haben,
und wie hoch waren die Gewinne privater börsennotierter
Wohnungskonzerne im Jahr 2018?
17. Wie viele private Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
2006 mehr als 3 000 Wohneinheiten besessen, und wie viele Unternehmen
sind es aktuell (bitte unter Angabe der zehn größten privaten Unternehmen
und ihrem jeweiligen Wohnungsbestand auflisten)?
18. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2006
die Steuerausfälle bei der Grunderwerbsteuer infolge von Share Deals bei
Verkäufen von Wohnimmobilien?
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Median des
Nettovermögens der Immobilienbesitzer und wie hat sich der Median des
Nettovermögens der Mieterhaushalte jährlich seit 2006 entwickelt?
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Immobilienvermögen
nach Einkommensdezilen jährlich seit 2006 entwickelt?
21. Welche Änderungen im Mietrecht in Bezug auf die Modernisierungsumlage,
den Kündigungsschutz und Zwangsräumungen bzw. Räumungsklagen hat es
seit 2006 gegeben (bitte nach Legislaturperioden aufschlüsseln)?
22. Welche Änderungen im Bau- und Städtebaurecht in Bezug auf das soziale
Erhaltungsrecht hat es seit 2006 gegeben (bitte nach Legislaturperioden
aufschlüsseln)?
23. Welche wohnungsbaupolitischen Förderprogramme hat der Bund seit 2006
in welchem Zeitraum aufgelegt, und mit welchem jeweiligen
Gesamtfördervolumen (bitte nach sozialer Wohnraumförderung, Eigentumsbildung,
energetischer Gebäudesanierung aufschlüsseln)?
24. Wie haben sich die Gesamtkosten und die Anzahl der Berechtigten für das
Wohngeld jährlich seit 2006 entwickelt?
25. Wie haben sich die Gesamtkosten und die Anzahl der Berechtigten für
Leistungen der Kosten der Unterkunft und Heizung jährlich seit 2006 entwickelt?
Berlin, den 23. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1278628.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12348 - Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 26. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12786
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12348 –
Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist zu einer entscheidenden sozialen
Frage geworden. Zentrale Bereiche für die Wohnraumversorgung wie das Miet-
und das Baurecht, das Wohngeld, die Wohnraum- und die Städtebauförderung
sowie die Steuergesetzgebung obliegen einer bundespolitischen Regulierung.
Seit 2006 hat sich nach Ansicht der Fragesteller die Lage in der
Wohnraumversorgung in vielen Städten dramatisch verschlechtert. Mit der
Föderalismusreform I ist der Bund im Jahr 2006 aus der sozialen Wohnraumförderung
ausgestiegen. Seitdem werden Entflechtungsmittel an die Länder gezahlt, die
ihrerseits Förderprogramme für den Bau von Sozialwohnungen auflegen können.
Die Anzahl der Sozialwohnungen sinkt bundesweit stetig (Sozialer
Wohnungsbau in Deutschland – Entwicklung, Bestand, Perspektive,
Bundestagsdrucksache 18/12387).
Die Mieten jedoch steigen seit einigen Jahren unaufhörlich. In den Großstädten,
in Ballungsräumen und Universitätsstädten hat sich die Mietentwicklung von
der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung entkoppelt. Dadurch steigt der
Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen. Heute müssen mindestens
40 Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten mehr als 30 Prozent
ihres Einkommens für die Miete ausgeben (vgl. Böckler-Stiftung,
Wohnverhältnisse in Deutschland 2017).
Nicht nur die Mieten steigen, auch die Bodenrichtwerte und Grundstückspreise
in den Kommunen sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Hohe
Bodenpreise verhindern günstigen und bezahlbaren Wohnraum (BBSR,
Baulandpreise größter Kostentreiber beim Wohnungsbau, 2017). Die aktuelle
Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragesteller bisher keine Maßnahmen
unternommen, um steigende Bodenpreise zu dämpfen.
Mit steigenden Mieten nimmt in den Städten auch die Räumungsneigung zu –
hohe Ertragserwartungen machen es für Investorinnen und Investoren reizvoll,
angestammte Bewohnerinnen und Bewohner bei Mietrückständen zu räumen.
Die Zahl der Wohnungslosen steigt, auch durch fehlende Wohnungen für
Geflüchtete in den Kommunen.
Mit den Liegenschaften und Wohnungen im Besitz der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) ist der Bund einer der größten
Immobilieneigentümer in Deutschland. Anstatt den öffentlichen Bestand dafür zu nutzen,
dämpfend auf die Miet- und Grundstückspreisentwicklung einzuwirken, hat der Bund
die meisten seiner Liegenschaften und Wohnungen zum Höchstpreis verkauft
(Handelsblatt, Immobilien-Anstalt verkauft vor allem an privat, 9. August
2019).
Infolge der Deregulierung des Wohnungsmarktes ist es nach Ansicht der
Fragesteller zu einer Finanzialisierung in der Wohnraumversorgung gekommen, die
den Aufstieg großer börsennotierter Wohnungskonzerne wie Vonovia oder
Deutsche Wohnen erst ermöglicht hat.
Seit etwa vier Jahren gilt die Mietpreisbremse; deren Wirkung bewerten
zahlreiche Expertinnen und Experten trotz der kürzlich vorgenommenen Anpassung
als begrenzt (DIW Berlin, Evaluierung der Mietpreisbremse im Auftrag des
BMJV, 2018). Die Bundesregierung hat es bisher verpasst, wirksame
mietenregulierende Maßnahmen zu treffen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die deutschen Wohnungsmärkte zeigen regional sehr unterschiedliche
Entwicklungstrends. Wachsende Städte und Regionen erleben durch hohe
Wanderungsgewinne aus dem In- und Ausland eine weiter zunehmende Nachfrage mit
Wohnungsengpässen sowie steigenden Mieten und Preisen. Andere Städte und
vielfach ländliche, häufig peripher gelegene Regionen mit wirtschaftlichen
Strukturproblemen prägen hingegen Bevölkerungsverluste mit den Folgen von
Wohnungsleerständen und stagnierenden Mieten und Immobilienpreisen.
Die demographische Entwicklung der letzten Jahre hat maßgeblich zu einer
insgesamt erhöhten Nachfrage nach Wohnraum beigetragen, auch wenn der Umfang
der Zuwanderung aus dem Ausland sich 2017 und 2018 wieder dem langjährigen
Durchschnitt annähert. Im Vergleich zu Beginn des Jahrzehnts leben ca. 2,5
Millionen Menschen mehr in Deutschland (+3 Prozent). Schwerpunkt der Binnen-
und Außenzuzüge sind die kreisfreien Städte, auf die mehr als die Hälfte des
Zuwachses entfiel. Auch der Saldo aus Geburten und Sterbefällen folgt in
Großstädten seit Jahren einem positiven Trend.
Auf die deutlich gestiegene Wohnungsnachfrage haben die Wohnungsanbieter –
unterstützt durch bereits in der Vergangenheit eingeleitete vielfältige politische
Maßnahmen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 68 ff.) – mit einer
beachtlichen Steigerung der Bautätigkeit reagiert. Die Baufertigstellungen sind seit dem
Tiefpunkt der Fertigstellungen im Jahr 2009 ebenfalls sehr deutlich gestiegen.
Das Niveau konnte 2018 auf 287.000 Wohnungen und damit um rund 80 Prozent
erhöht werden. Der Anteil der Geschosswohnungen an neu gebauten Wohnungen
hat sich dabei in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Der Anteil der
Bautätigkeit in den Großstädten an der gesamtdeutschen Bautätigkeit wuchs, trotz
limitierender Faktoren wie mangelndem Bauland bzw. stark steigender
Baulandpreise.
Die deutlichen Angebotserhöhungen haben sich in einer bundesweit moderaten
Mietenentwicklung niedergeschlagen, die in 2018 mit 1,6 Prozent sogar hinter
der Entwicklung der allgemeinen Verbraucherpreise (1,8 Prozent) zurückblieb.
Dies entspricht auch dem langfristigen Trend. Seit 2006 sind die Mieten laut
Statistischem Bundesamt insgesamt um rund 16 Prozent gestiegen, wohingegen die
Verbraucherpreise seit 2006 um 18 Prozent gestiegen sind.
Gleichwohl ist die Wohnungsmarktsituation in wirtschaftsstarken Regionen noch
deutlich angespannt. Ursache hierfür ist ein hoher Nachfrageüberhang, der auf
Bestandsmärkten wie dem Wohnungsmarkt nur mit spürbarer Zeitverzögerung
abgebaut werden kann. 2018 stiegen die Angebotsmieten um 5,2 Prozent
gegenüber dem Vorjahr auf durchschnittlich 8,41 Euro/m² nettokalt. Die größten Städte
heben sich bei den Mietenniveaus und -entwicklungen deutlich von den weiteren
Großstädten und den städtischen Kreisen ab – dort lagen die Angebotsmieten
2018 im Durchschnitt bei gut 11,20 Euro/m². In vielen Umlandkreisen großer
Städte stiegen die Angebotsmieten ebenfalls überdurchschnittlich an.
Umlandkreise mit vielfältigen wirtschaftlichen Potenzialen erreichen ebenso höhere
Mieten. Die Angebotsmieten in ländlichen Kreisen sind in der Regel wesentlich
günstiger.
Die Wohnungsfrage ist eine wichtige soziale Frage unserer Zeit. Wohnen muss
für Geringverdiener und die breite Mittelschicht bezahlbar sein. Daher hat die
Bundesregierung seit März 2018 eine Vielzahl von neuen Maßnahmen
eingeleitet, um den Wohnungsbau zu intensivieren und die Bezahlbarkeit des Wohnens
zu sichern. Beim Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt
wurden diese mit Ländern und Kommunen abgestimmt und im Ergebnis eine
gemeinsame Wohnraumoffensive verabschiedet.
Mit dem Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in dieser Legislaturperiode
haben sich Bund, Länder und Kommunen auf folgendes Maßnahmenpaket
verständigt:
Investive Impulse für den Wohnungsbau
Bezahlbarkeit des Wohnens sichern
Baukostensenkung und Fachkräftesicherung.
Für die aktuelle Wohnraumoffensive sind mit dem in der 18. Legislaturperiode
initiierten „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ wichtige Vorarbeiten
geleistet worden. Kernempfehlungen zur Baulandmobilisierung und
Nachverdichtung, Baukostensenkung und zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus sind
um zahlreiche zusätzliche Maßnahmen, wie die Stärkung der
Wohneigentumsbildung durch das Baukindergeld und die Weiterentwicklung des mietrechtlichen
Rahmens, erweitert worden. Sie sind mit dem Wohngipfel 2018 auch Bestandteil
der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen
geworden.
In einem Wohn- und Mietenpaket wurde am 18. August 2019 die Umsetzung
weiterer Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen
Wohnraums beschlossen. Dies betrifft beispielsweise die Möglichkeit zur
Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre sowie die Verlängerung
des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs
Jahre. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Jahr einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen reduziert. Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets liegt in
der Verbesserung der Anreize für die Baulandmobilisierung. So werden die
Regelungen der neu gefassten BImA-Verbilligungsrichtlinie auch auf die
Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) übertragen. Auf Grundlage der am
2. Juli 2019 vorgelegten Handlungsempfehlungen der Baulandkommission wird
die Bundesregierung zudem bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung
des Baugesetzbuchs vorlegen.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Sozialwohnungen in Deutschland in den Jahren seit 2006 entwickelt?
Der Bestand an gebundenen Mietwohnungen hat sich nach Angaben der Länder
wie folgt entwickelt:
Jahr Gesamtbestand an gebundenen Mietwohnungen
2006 2.094.170
2007 2.033.900
2008 1.906.140
2009 1.805.562
2010 1.662.147
2011 1.490.700
2012 1.538.742
2013 1.475.234
2014 1.455.816
2015 1.330.461
2016 1.267.939
2017 1.226.347*)
2018 1.176.458**)
*) aktualisierter Stand: 15.08.2019
**) vorläufiger Stand
2. Wie hoch sind die seit 2006 getätigten Ausgaben des Bundes für die soziale
Wohnraumförderung?
Die Ausgaben des Bundes für die soziale Wohnraumförderung ergeben sich für
das Jahr 2006 aus dem für das Jahr 2006 geltenden Bundeshaushaltsplan. Für den
Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 werden den Ländern
aufgrund von § 3 Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 4 Satz 1 und 2 Entflechtungsgesetz
(EntflechtG) Kompensationsmittel gewährt.
Ausgaben:
Jahr
2006 292.271.000 € (gemäß Bundeshaushaltsplan 2006)
Jahr Anteil nach § 4
Absatz 4 Satz 2
EntflechtG
Anteil nach § 4 Absatz 4
Satz 1 EntflechtG
(Königsteiner Schlüssel)
gesamt
2007 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2008 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2009 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2010 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2011 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2012 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2013 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2014 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2015 518.200.000 € --- 518.200.000 €
2016 1.018.200.000 € --- 1.018.200.000 €
2017 1.018.200.000 € 500.000.000 € 1.518.200.000 €
2018 1.018.200.000 € 500.000.000 € 1.518.200.000 €
2019 1.018.200.000 € 500.000.000 € 1.518.200.000 €
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten für
Wohnungen im Bundesdurchschnitt seit 2006 entwickelt (bitte in
Zweijahresschritten aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt das durchschnittliche Niveau sowie die relative und
absolute Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen in
Zweijahresschritten für Deutschland im Zeitraum 2006 bis 2018.
Angebotsmieten bei Erst- und Wiedervermietungen 2006 bis 2018 in Deutschland
Indikator 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
Angebotsmieten nettokalt in € je m² 5,99 6,07 6,20 6,59 7,06 7,65 8,41
2-Jahres-Entwicklung in % -1,5 1,3 2,2 6,3 7,1 8,3 10,0
2-Jahres-Entwicklung in € je m² -0,09 0,08 0,14 0,39 0,47 0,59 0,76
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten für
Wohnungen in den so genannten A-Städten seit 2006 entwickelt (bitte in
Zweijahresschritten sowie nach prozentualer und absoluter Steigerung
aufschlüsseln)?
Die folgenden Tabellen zeigen das durchschnittliche Niveau sowie die relative
und absolute Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und
Wiedervermietungen in Zweijahresschritten für die sieben A-Städte in Deutschland im Zeitraum
2006 bis 2018.
Angebotsmieten in den 7 größten Städten
Stadt 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
Angebotsmieten nettokalt in € je m²
Berlin 5,53 5,59 6,05 7,01 8,26 9,29 11,09
Hamburg 7,52 7,97 8,68 10,03 10,29 10,92 11,77
München 10,56 11,05 11,41 12,53 13,99 15,65 17,73
Köln 8,06 7,90 8,01 8,30 8,97 9,94 10,86
Frankfurt am Main 9,02 9,38 10,01 10,79 11,71 12,76 13,59
Stuttgart 8,26 8,49 8,78 9,51 10,73 11,93 13,33
Düsseldorf 7,38 7,47 7,78 8,43 9,05 9,92 10,55
Stadt 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
2-Jahres-Entwicklung in %
Berlin -6,8 1,0 8,2 15,9 17,9 12,5 19,3
Hamburg -5,8 6,0 8,9 15,6 2,5 6,2 7,8
München -2,1 4,6 3,3 9,9 11,6 11,9 13,3
Köln -3,4 -2,0 1,4 3,6 8,1 10,7 9,3
Frankfurt am Main -3,3 4,0 6,7 7,8 8,5 9,0 6,5
Stuttgart -3,5 2,7 3,5 8,2 12,9 11,2 11,7
Düsseldorf -3,6 1,3 4,1 8,4 7,4 9,6 6,4
Stadt 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
2-Jahres-Entwicklung in € je m²
Berlin -0,40 0,06 0,46 0,96 1,25 1,03 1,80
Hamburg -0,46 0,45 0,71 1,35 0,25 0,64 0,85
München -0,23 0,49 0,36 1,13 1,46 1,66 2,09
Köln -0,28 -0,16 0,11 0,29 0,68 0,96 0,92
Frankfurt am Main -0,31 0,37 0,63 0,78 0,92 1,06 0,82
Stuttgart -0,30 0,23 0,30 0,72 1,22 1,20 1,40
Düsseldorf -0,28 0,09 0,31 0,65 0,62 0,87 0,63
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wohnkostenbelastungsquote im Bundesdurchschnitt in den Jahren seit 2006 jährlich
entwickelt?
Wie hoch war jeweils der Anteil der Haushalte, deren Wohnkosten 30
Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschritten?
Die Wohnkostenbelastung wird über die Haushaltsbefragung EU-SILC für die
Jahre 2010 bis 2017 ausgewiesen. Demnach hat sich die Wohnkostenbelastung
im Bundesdurchschnitt seit 2010 nach einem leichten Anstieg 2012/2013 bis
2017 auf 20,8 Prozent verringert.
Median der Anteile der Belastung durch Wohnkosten der Bevölkerung insgesamt 2010 bis 2017 in
Prozent
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Deutschland 21,9 22,5 22,3 22,3 21,6 21,6 21,3 20,8
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Eurostat-Online-Datenbank: EU-SILC
Mit der Haushaltsbefragung EU-SILC werden auch die Anteile der Bevölkerung
für den Zeitraum 2010 bis 2017 ausgewiesen, deren Wohnkosten mehr als 40
Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens ausmachten. Demnach lag die
Wohnkostenbelastung 2010 im Bundesdurchschnitt bei 14,4 Prozent der
Einwohner über 40 Prozent, 2017 bei 14,5 Prozent der Einwohner.
Anteil der Bevölkerung mit Wohnkosten größer 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens in
Prozent
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Deutschland 14,5 16,1 16,6 16,4 16,0 15,6 15,8 14,5
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Eurostat-Online-Datenbank: EU-SILC
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wohnkostenbelastungsquote in den so genannten A-Städten in Deutschland
seit 2006 jährlich entwickelt?
Der Bundesregierung liegen zu Wohnkostenbelastungsquoten in A-Städten keine
Informationen vor.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Bodenrichtwerte und Grundstückspreise für Geschosswohnungsbau in
geschlossener Bauweise in so genannten A-Städten in Deutschland seit 2006
entwickelt (bitte in Zweijahresschritten auflisten)?
Der Bundesregierung liegen zu durchschnittlichen Bodenrichtwerten und
Grundstückspreisen für Geschosswohnungsbau in geschlossener Bauweise in A-Städten
in Deutschland keine Informationen vor.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jährlichen
Zwangsräumungen in Deutschland seit 2006 entwickelt?
Eine amtliche bundeseinheitliche Statistik zu der Anzahl der jährlichen
Zwangsräumungen wird nicht geführt. Die Anzahl der erteilten Vollstreckungsaufträge
an Gerichtsvollzieher auf Zwangsräumung wird durch die Länder erst seit dem
Jahr 2015 erfasst (seit dem Jahr 2017 aber nicht mehr für Bayern) und als
Jahresübersicht in der Deutschen Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) veröffentlicht.
Danach wurden im Jahr 2015 insgesamt 63 866 Räumungsaufträge erteilt, 2016
betrug die Zahl der Räumungsaufträge 60 321 und im Jahr 2017 wurden
53 632 Räumungsaufträge (ohne Bayern) erteilt. Die Zahlen für 2018 liegen noch
nicht vor. In den Jahresübersichten wird nicht unterschieden, ob sich die
Räumungsaufträge auf Wohnraum oder Geschäftsräume beziehen und ob sie
tatsächlich durchgeführt wurden.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Wohnungslosen in Deutschland seit 2006 entwickelt?
Welche Datenbasis liegt dieser Kenntnis zugrunde?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Erkenntnisse über das Ausmaß der
Wohnungslosigkeit in der Bundesrepublik vor. Um diese Lücke zu schließen, hat
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen
Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, auf dessen Basis Wohnungslosigkeit künftig
statistisch erfasst und besser erforscht werden soll (Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung). Der Entwurf befindet sich
derzeit in der Ressortabstimmung. Der Entwurf liegt den Ländern und Verbänden
vor und ist auf der Homepage des BMAS abrufbar.
Da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der
Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert, stützt sich die Bundesregierung bislang auf
Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W).
Diese beruhen für die Jahre vor 2017 auf stark veralteten Annahmen und sind
daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Die BAG W hat für die Zeit nach 2017
ihr Schätzmodell überarbeitet und kommt aktuell für 2017 zu deutlich niedrigeren
Werten, die fortan nicht mehr mit denen vor 2017 vergleichbar sind. Aber auch
das neue Schätzmodell beinhaltet aus Sicht der Bundesregierung Unsicherheiten,
insbesondere im Hinblick auf die Schätzung der wohnungslosen Geflüchteten.
Die BAG W kommt für die Jahre 2006 bis 2017 zu folgenden Ergebnissen
(nachfolgende Darstellung beruht auf dem entsprechenden Indikator des Armuts-
und Reichtumsberichts der Bundesregierung, welcher auf Angaben der
BAG W basiert (www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Armut/
Wohnungslosigkeit/wohnungslosigkeit.html;jsessionid=62C9B19B479D37616
EA3D652129CC7DA) sowie für das Jahr 2017 auf der Veröffentlichung der
BAG W auf der Internetseite www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/
index.html):
Jahr Wohnungslose ohne Aussiedler /
Geflüchtete
Wohnungslose gesamt
2006 248.000 256.000
2007 236.000 242.000
2008 223.000 227.000
2009 235.000 237.000
2010 246.000 248.000
2011 258.000 -1)
2012 284.000 -
2013 310.000 -
2014 335.000 -
2015 367.000 -
2016 422.000 858.0002)
2017 275.000 650.0003)
1) Ab 2011 werden Aussiedlerzahlen wegen Geringfügigkeit nicht mehr ausgewiesen.
2) Ab 2016 werden Geflüchtete ausgewiesen, die anerkannt oder geduldet und wohnungslos im
Sinne der Wohnungsnotfalldefinition sind.
3) Methodenumstellung
Zu beachten ist, dass es sich dabei um kumulierte Werte für das jeweilige
Berichtsjahr handelt. Somit sind Mehrfachberücksichtigungen möglich und
wahrscheinlich.
Für das Jahr 2017 weist die BAG W erstmals auch einen Stichtagswert aus.
Demnach waren am 30. Juni 2017 ca. 440 000 Menschen in Deutschland
wohnungslos, davon ca. 287 000 wohnungslose anerkannte Geflüchtete in zentralen
Gemeinschaftsunterkünften oder in dezentraler Unterbringung.
In den Schätzungen der BAG W ist ein Anstieg der Zahl der Wohnungslosen in
Deutschland bis einschließlich 2016 erkennbar. Aufgrund der
Methodenumstellung ist für das nun ausgewiesene Jahr 2017 auf der Grundlage der Schätzungen
der BAG W keine eindeutige Aussage ableitbar. Jedoch dokumentieren
verfügbare Landeserhebungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern steigende
Wohnungslosenzahlen.
Für den Stichtag 31. Mai 2018 wird der Abschlussbericht der Gesellschaft für
innovative Sozialplanung und Sozialforschung e.V. zum Forschungsprojekt
„Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien ihrer
Vermeidung und Behebung“ eine Schätzung auf Grundlage einer empirischen Studie
beinhalten. Der Bericht wird voraussichtlich im September 2019 veröffentlicht.
Das Forschungsprojekt wird durch das BMAS gefördert, um den Kenntnisstand
über Wohnungslosigkeit in Deutschland zu verbessern.
10. Wie viele Wohnungen haben sich im Jahr 2006 im Besitz der öffentlichen
Hand (Bund, Länder, Kommunen) befunden, und wie hat sich dieser Bestand
bis heute entwickelt (bitte in Zweijahresschritten auflisten)?
Zur Anzahl der Wohnungen im Besitz der öffentlichen Hand im Jahr 2006 und
aktuell liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Gebäude- und
Wohnungszählung, die im Rahmen des Zensus 2011 durchgeführt wurde, gibt für
den Bund und die Länder 298 000 Wohneinheiten und für die Kommunen
2 294 000 Wohneinheiten für 2011 an. Zu näheren Informationen zum
Wohnungsbestand des Bundes wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
11. Wie viele Wohnungen haben sich im Jahr 2006 im Besitz des Bundes oder
bundeseigener Unternehmen befunden, und wie hat sich diese Anzahl
jährlich bis heute entwickelt?
Die Entwicklung der im Eigentum des Bundes befindlichen Wohnungen stellt
sich wie folgt dar:
Stichtag Anzahl Wohnungen
31.12.2006 54.640
31.12.2007 49.559
31.12.2008 48.988
31.12.2009 47.244
31.12.2010 44.677
31.12.2011 42.474
31.12.2012 40.884
31.12.2013 38.984
31.12.2014 38.240
31.12.2015 37.532
31.12.2016 37.033
31.12.2017 36.581
31.12.2018 36.138
Hinsichtlich der Wohnungen im Bestand von Unternehmen im Mehrheitsbesitz
des Bundes (Unternehmen) wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen:
Jahr Zahl der im Eigentum des Unternehmens stehenden Wohnungen
BMF
TLG Immobilien GmbH
BMF
TLG Wohnen GmbH
BMF
KfW
BMF
LMBV
mbH
BMWi
WISMUT GmbH
BMBF1 BMZ
GIZ
GmbH
2006 11500 - 41 3 200 105 0
2007 k. A. - 41 3 200 105 0
2008 11746 - 41 3 200 105 0
2009 rd. 12.000 - 41 1 200 109 0
2010 rd. 12.000 - 41 1 200 108 0
2011 11822 - 41 1 188 108 0
2012 511 11350 41 1 0 108 0
2013 - - 33 1 0 106 0
2014 - - 33 - 0 106 42
2015 - - 33 - 0 106 42
2016 - - 33 - 0 106 72
2017 - - 33 - 0 103 72
2018 - - 33 - 0 103 73
2019 - - 33 - 0 98 73
1 Zahl der Wohnungen im Eigentum der durch das BMBF geführten unmittelbaren Bundesbeteiligungen mit Geschäftstätigkeit (Hinweis:
Es handelt sich nicht um Wohnungen für Dauerwohnzwecke)
2 Aufgrund von Bauarbeiten auf dem Liegenschaftsgelände nicht zu Wohnzwecken genutzt.
3 Nutzung
Soweit im sechsten Absatz der Vorbemerkungen der Fragesteller ausgeführt wird,
dass der Bund mit den im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) befindlichen Liegenschaften und Wohnungen einer der größten
Immobilieneigentümer in Deutschland sei, wird auf Folgendes hingewiesen:
Von den 465 600 ha Immobilieneigentum der BImA sind rd. 250 000 ha
Waldflächen und rd. 40 000 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Übrigen wird
der ganz überwiegende Teil des Liegenschaftsbestandes der BImA zur
Unterbringung von Bundesbehörden genutzt und ist damit für den Wohnungsmarkt nicht
mobilisierbar. In Relation zum gesamten Mietwohnungsbestand in Deutschland
hat die BImA mit rd. 36 000 Wohnungen (rd. 0,1 Prozent des
Gesamtmietwohnungsbestandes) einen äußerst geringen Marktanteil und damit keinen messbaren
Einfluss auf das Mietpreisniveau. Diese Wohnungen sind einerseits über das
gesamte Bundesgebiet verteilt und andererseits grundsätzlich für die Unterbringung
von Bundesbediensteten vorgesehen.
Die BImA stellt den verfügbaren Bestand von entbehrlichen Liegenschaften, vor
allem Konversionsliegenschaften, zügig und gemeinwohlorientiert dem
Grundstücksmarkt zur Verfügung (seit 2012 den Kommunen exklusiv im Erstzugriff
auf der Basis einer Wertermittlung, seit 2015 z. B. für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus verbilligt).
12. Wie viele Liegenschaften mit welcher Gesamtfläche haben sich im Jahr 2006
im Besitz des Bundes befunden, und wie hat sich diese Anzahl in
Zweijahresschritten bis heute entwickelt?
Die Angaben zur Gesamtfläche der Liegenschaften in der nachstehenden Tabelle
sind gerundet.
Stichtag Anzahl Liegenschaften Gesamtfläche in ha
31.12.2006 28.441 280.000
31.12.2008 25.509 280.000
31.12.2010 21.575 380.000
31.12.2012 18.658 480.000
31.12.2014 17.561 490.000
31.12.2016 16.233 480.000
31.12.2018 14.942 465.000
Der kontinuierliche Rückgang der Anzahl an Liegenschaften ist auf die
Verwertung entbehrlicher Liegenschaften (Verkauf) zurückzuführen. Der starke Anstieg
zwischen den Stichtagen 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2012 der
Gesamtfläche der sich im Eigentum der BImA befindlichen Liegenschaften ist mit
der Übernahme der Bundeswehrliegenschaften in das ELM (Einheitliches
Liegenschaftsmanagement) zu begründen. Es wurden vergleichsweise wenige
Liegenschaften mit zum Teil sehr großen Flächen zugeführt.
13. Wie viele Liegenschaften und mit welcher Gesamtfläche hat der Bund seit
2006 an Kommunen zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus vergünstigt
abgegeben?
Wie viele Sozialwohnungen wurden auf diesen Grundstücken fertiggestellt?
Seit Inkrafttreten der Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von
Grundstücken im Jahr 2015 bis zum Stichtag 15. August 2019 hat die BImA 32
Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rd. 276 ha für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus an Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragenen Gesellschaften
veräußert. Dabei hat die BImA als Anreize für die Errichtung von rund
3 000 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau Kaufpreisnachlässe von
insgesamt rund 66 Mio. Euro gewährt. Die Kaufpreisnachlässe allein im Jahr 2019
belaufen sich auf über 40 Mio. Euro.
Die vertraglichen Herrichtungsfristen sind – mit einer Ausnahme – noch nicht
abgelaufen, so dass die BImA bislang erst Kenntnis von der Fertigstellung von
18 Sozialwohnungen hat.
14. Wie viele Wohnungen wurden durch den Bund seit 2006, beispielsweise im
Rahmen der Wohnungsfürsorge, gebaut?
Das bisherige Förderkonzept im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes
sieht bisher nur den Ankauf von Wohnungsbelegungsrechten vor, nicht jedoch
den Neubau von Wohnungen. Vor diesem Hintergrund wurden durch die BImA
in den letzten Jahren 40 Wohnungen „gebaut“. Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um Nachverdichtungen; Komplettsanierungen und
Dachgeschossausbauten.
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2006 unternommen, um
die Mietpreisentwicklung zu regulieren und Mieterinnen und Mieter infolge
steigender Mieten vor Verdrängung zu schützen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (BGBl. I 2015
S. 610 ff.) wurden die Regelungen über „Vereinbarungen über die Miethöhe bei
Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ (sog.
Mietpreisbremse) in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Die im Auftrag der
Bundesregierung durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
e. V. (DIW Berlin) im Jahr 2018 durchgeführte Evaluation der Mietpreisbremse
hat gezeigt, dass die Regelungen dort, wo sie durch Erlass einer
Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den
Mietenanstieg moderat verlangsamt haben. Die Evaluation hat allerdings auch festgestellt,
dass die Obergrenze der Mietpreisbremse aus § 556d Absatz 1 BGB in
Mietinseraten häufig nicht eingehalten wird. Die vom DIW Berlin untersuchten Studien
legten den Schluss nahe, dass es in großen Städten durchaus häufig zu Verstößen
gegen die Mietpreisbremse kam. Vor diesem Hintergrund hat das DIW Berlin
vorgeschlagen, die Wirkung der Mietpreisbremse zu verbessern, indem ihre
Geltendmachung vereinfacht und ökonomische Anreize, eine höhere als die zulässige
Miete zu vereinbaren, beseitigt werden. Ein Teil dieser Empfehlungen,
insbesondere die Einführung einer vorvertraglichen Auskunftspflicht des Vermieters und
die Vereinfachung der Rüge durch den Mieter, ist durch das
Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2018 S. 2648 ff.) bereits umgesetzt
worden.
Hinsichtlich der weiteren durch das Mietrechtsanpassungsgesetz eingeführten
Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung infolge
von stark steigenden Mieten wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Das
Mietrechtsanpassungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Eine
verlässliche Datengrundlage zu den Auswirkungen der in dem Gesetz enthaltenen
Regelungen ist daher noch nicht vorhanden.
16. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne, die
private börsennotierte Wohnungskonzerne im Jahr 2006 erwirtschaftet haben,
und wie hoch waren die Gewinne privater börsennotierter
Wohnungskonzerne im Jahr 2018?
Angaben über die Höhe der steuerlichen Gewinne von privaten börsennotierten
Wohnungskonzernen im Jahr 2006 und im Jahr 2018 liegen der Bundesregierung
nicht vor.
17. Wie viele private Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
2006 mehr als 3 000 Wohneinheiten besessen, und wie viele Unternehmen
sind es aktuell (bitte unter Angabe der zehn größten privaten Unternehmen
und ihrem jeweiligen Wohnungsbestand auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele
Wohnungsunternehmen im Jahr 2006 mehr als 3 000 Wohneinheiten besessen haben und
wie viele es aktuell sind.
Die Bundesregierung besitzt nur Informationen zu den größten
Wohnungsunternehmen in Deutschland. Nachfolgend ist die Liste der 15 größten
Wohnungsunternehmen in Deutschland beigefügt, aus der auch die Eigentumsform hervorgeht.
Wohnungsunternehmen
Wohnungsbestand
Eigentumsform
1 Vonovia 358.000 privatwirtschaftlich
2 Deutsche Wohnen 164.000 privatwirtschaftlich
3 LEG Immobilien 134.000 privatwirtschaftlich
4 SAGA Unternehmensgruppe 134.000 kommunal
5 Vivawest 119.000 privatwirtschaftlich
6 TAG Immobilien 83.000 privatwirtschaftlich
7 Grand City Properties 83.000 privatwirtschaftlich
8 Degewo 68.000 kommunal
9 GEWOBAG 61.000 kommunal
10 HOWOGE 61.000 kommunal
11 Adler Real Estate 61.000 privatwirtschaftlich
12 Nassauische Heimstätte/
Wohnstadt
58.000 Land/kommunal
13 ABG Frankfurt 52.000 (2017) kommunal
14 Stadt und Land 45.000 kommunal
15 GAG Immobilien 44.000 kommunal
Anmerkung: Es handelt sich um gerundete Zahlen zum Jahr 2018.
Datenbasis: BBSR-Recherche auf Grundlage der Geschäftsberichte der jeweiligen
Wohnungsunternehmen
18. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2006
die Steuerausfälle bei der Grunderwerbsteuer infolge von Share Deals bei
Verkäufen von Wohnimmobilien?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7536
und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 des
Abgeordneten Christian Kühn auf Bundestagsdrucksache 19/5984 verwiesen.
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Median des
Nettovermögens der Immobilienbesitzer und wie hat sich der Median des
Nettovermögens der Mieterhaushalte jährlich seit 2006 entwickelt?
Amtliche Daten zum Nettogesamtvermögen privater Haushalte stellt das
Statistische Bundesamt auf Basis der alle fünf Jahre durchgeführten Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) zur Verfügung. Vergleichbare Werte liegen für die
Erhebungsjahre 2008, 2013 und 2018 vor. Danach betrug der Median des
Nettogesamtvermögens von Haushalten in Mietwohnungen 5 400 Euro im Jahr 2008,
4 100 Euro im Jahr 2013 und 5 300 Euro im Jahr 2018. Für Haushalte im
Wohneigentum betrug der Median des Nettogesamtvermögens, also einschließlich des
Immobilienvermögens, 160 000 Euro im Jahr 2008, 174 800 Euro im Jahr 2013
und 232 300 Euro im Jahr 2018.
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Immobilienvermögen
nach Einkommensdezilen jährlich seit 2006 entwickelt?
Aus der EVS 2008, 2013 und 2018 liegen Daten zur Höhe des durchschnittlichen
Immobilienvermögens nicht nach Einkommensdezilen, sondern nur nach
monatlichen Haushaltsnettoeinkommensklassen vor. Die entsprechenden Werte können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Gegenstand der
Nachweisung Haushalte Darunter nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen
insgesamt von ... bis unter ... EUR 1)
unter 900 - 1 300 - 1 500 - 2 000 - 2 600 - 3 600 - 5 000 -
900 1 300 1 500 2 000 2 600 3 600 5 000 18 000
Durchschnitt je Haushalt in 100 EUR
2008
Verkehrswert 2) 964 162 272 394 656 984 1.449 2.200 4.318
Hypothekenrestschulden 245 22 36 66 122 236 425 652 1.265
2013
Verkehrswert 2) 1.036 153 285 437 559 887 1.392 2.079 3.801
Hypothekenrestschulden 248 15 32 57 88 182 357 600 1.073
2018
Verkehrswert 2) 1.360 187 338 469 618 965 1.461 2.307 4.405
Hypothekenrestschulden 284 ( 12) 24 43 69 140 299 588 1.102
1) Selbsteinstufung des Haushalts am 1.1. des jeweiligen Erhebungsjahres. Ohne Haushalte von Landwirten bzw. -wirtinnen.
2) Geschätzte Werte.
Quelle: Statistisches Bundesamt
21. Welche Änderungen im Mietrecht in Bezug auf die Modernisierungsumlage,
den Kündigungsschutz und Zwangsräumungen bzw. Räumungsklagen hat es
seit 2006 gegeben (bitte nach Legislaturperioden aufschlüsseln)?
Seit 2006 hat es in Bezug auf die Regelungen zur Mieterhöhung nach
Modernisierung (sogenannte Modernisierungsumlage), zum Kündigungsschutz und zu
Zwangsräumungen/Räumungsklagen folgende Gesetzesänderungen gegeben:
17. Legislaturperiode: Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 (BGBl. I 2013 S. 434 ff.)
sog.
Modernisierungsumlage
Neuregelung von Modernisierungsmaßnahmen in
§ 555b BGB, insbes. Einführung eines Tatbestandes der energetischen
Modernisierung
Abstimmung der Vorschriften zur Duldung von Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen mit den Vorschriften über das Mieterhöhungsrecht nach Modernisierung
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Härte wegen der zu erwartenden Mieterhöhung
ausschließlich im Mieterhöhungsverfahren nach Modernisierung
Kündigungsschutz Einführung von § 577a Absatz 1a BGB zur Unterbindung des sog. Münchener
Modells
Zwangsräumungen,
Räumungsklagen
Aufnahme des Grundsatzes, dass Räumungssachen vorrangig und beschleunigt
durchzuführen sind
(§ 272 Absatz 4 ZPO)
Einführung der Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO)
Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen (§§ 885, 885a ZPO)
Einführung eines ergänzenden Räumungstitels
(§ 940a Absatz 2-4 ZPO)
19. Legislaturperiode: Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2018 S. 2648 ff.)
sog.
Modernisierungsumlage
Absenkung des Satzes, mit dem die Kosten der Modernisierung durch Mieterhöhung an
die Mieter weitergegeben werden können, von 11 auf 8 Prozent (§ 559 Absatz 1 BGB)
Einführung einer absoluten Kappungsgrenze hinsichtlich der Mieterhöhung nach
Modernisierung (§ 559 Absatz 3a BGB)
Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Geltendmachung der Mieterhöhung
nach Modernisierung bei kleineren Modernisierungen (§ 559c BGB)
Kündigungsschutz Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes zum Schutz vor dem sog.
Herausmodernisieren (§ 6 WiStG)
Anwendung von Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts auf Verträge
über die Anmietung von Räumen durch soziale Träger zur Weitervermietung an
Personen mit dringendem Wohnbedarf (§ 578 Absatz 3 BGB)
Zwangsräumungen,
Räumungsklagen
keine
22. Welche Änderungen im Bau- und Städtebaurecht in Bezug auf das soziale
Erhaltungsrecht hat es seit 2006 gegeben (bitte nach Legislaturperioden
aufschlüsseln)?
Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass mit „Sozialem
Erhaltungsrecht“ im Bau- und Städtebaurecht das Recht der Satzungen zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach den §§ 172 Absatz 1 Nummer 2,
Absatz 4, 173, 174 BauGB gemeint ist. Einbezogen wurden zudem die §§ 180,
213 BauGB, soweit sie sich auf § 172 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4 BauGB
beziehen.
Die genannten Vorschriften wurden seit 2006 wie folgt geändert:
17. Legislaturperiode (2009 – 2013):
1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung
von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 12. April 2011 (BGBl. I,
S. 619 ff.):
Durch Artikel 4 Nummer 2 wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2011 § 173
Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB („§ 22 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend
anzuwenden.“) eingefügt.
2. Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und
weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I,
S. 1548 ff.):
Durch Artikel 1 Nummer 23 wurde mit Wirkung vom 20. September 2013
§ 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1a BauGB neu eingefügt.
18. Legislaturperiode (2013 – 2017):
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur
Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 (BGBl. I,
S. 1057 ff.):
a) Durch Artikel 1 Nummer 20 wurde mit Wirkung vom 13. Mai 2017 § 172
Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 BauGB wie folgt geändert: Die Verkürzung der Frist
nach § 577a Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde von sieben
Jahre auf fünf Jahre reduziert.
b) Durch Artikel 1 Nummer 21 wurde mit Wirkung vom 13. Mai 2017 § 173
Absatz 3 Satz 3 BauGB eingefügt.
c) Durch Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b) wurde mit Wirkung vom 13. Mai
2017 § 213 Absatz 3 (zuvor Absatz 2) BauGB wie folgt geändert: Die
maximale Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten gemäß Absatz 1 Nummer 4 wurde
von 25 000 Euro auf 30 000 Euro erhöht.
Die redaktionellen Änderungen infolge der Neubekanntmachung 2017 werden
hier nicht gesondert aufgeführt.
23. Welche wohnungsbaupolitischen Förderprogramme hat der Bund seit 2006
in welchem Zeitraum aufgelegt, und mit welchem jeweiligen
Gesamtfördervolumen (bitte nach sozialer Wohnraumförderung, Eigentumsbildung,
energetischer Gebäudesanierung aufschlüsseln)?
Soziale Wohnraumförderung:
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der
Föderalismusreform I zum 1. September 2006 auf die Länder übertragen, denen
seither die ausschließliche Gesetzgebungs- sowie die Finanzierungskompetenz
obliegt. Als Ausgleich für den mit der Reform einhergehenden Wegfall von
Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung leistet der Bund seit 2007 bis
letztmalig 2019 jährliche Zahlungen an die Länder (Kompensationsmittel).
Mit der am 4. April 2019 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung (neuer Artikel
104d Grundgesetz) wurde die verfassungsrechtliche Möglichkeit dafür
geschaffen, dass der Bund den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus (wieder) zweckgebundene Finanzhilfen gewähren kann. Für die Jahre
2020 und 2021 sind dafür jeweils Programmmittel in Höhe von 1 Mrd. Euro
vorgesehen. Die Ausgestaltung der Finanzhilfen wird in einer
Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern geregelt.
Eigentumsbildung:
Am 18. September 2018 wurde das KfW-Programm „Baukindergeld“ mit
Rückwirkung zum 1. Januar 2018 gestartet. Die KfW und das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat fördern mit Zuschüssen den Ersterwerb von
selbstgenutzten Wohnimmobilien für Familien mit dem Ziel der
Wohneigentumsbildung. Insgesamt stellt die Bundesregierung für die Laufzeit des Baukindergeldes
für den Anspruchszeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 rund
9,9 Mrd. Euro bereit.
Energetische Gebäudesanierung:
Für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (darauf basierende KfW-
Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren) standen seit 2006 bzw. stehen bis
einschließlich 2019 Programmmittel in Höhe von insgesamt 22,9 Mrd. Euro zur
Verfügung. Hierüber konnte insbesondere die energieeffiziente Errichtung und
Sanierung von insgesamt über 5,5 Millionen Wohnungen in Form von
zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen oder alternativ über
Investitionszuschüsse unterstützt werden.
24. Wie haben sich die Gesamtkosten und die Anzahl der Berechtigten für das
Wohngeld jährlich seit 2006 entwickelt?
Die Ausgaben von Bund und Ländern für das Wohngeld und die Zahl der
Wohngeldempfänger haben sich jährlich wie folgt entwickelt:
Jahr Ausgaben in Mio. Euro Zahl der Wohngeldempfänger
2006 1.094,3 691.119
2007 934,8 606.424
2008 726,4 639.115
2009 1.567,3 1.007.334
2010 1.761,2 1.061.487
2011 1.490,7 902.870
2012 1.183,4 782.824
2013 984,9 664.724
2014 844,8 564.983
2015 680,8 460.080
2016 1.146,6 631.481
2017 1.133,7 592.043
2018 1.045,1 1)
1) Angaben zur Anzahl der Wohngeldempfänger aus der jährlichen Wohngeldstatistik des
Statistischen Bundesamtes liegen derzeit für 2018 noch nicht vor.
25. Wie haben sich die Gesamtkosten und die Anzahl der Berechtigten für
Leistungen der Kosten der Unterkunft und Heizung jährlich seit 2006 entwickelt?
Informationen zu Kosten der Unterkunft (KdU) werden in der Statistik auf Basis
der Bedarfsgemeinschaften (BG) ausgewiesen. Ausgehend vom jeweiligen
Bedarf wird zunächst auf Grundlage eventuell vorhandenen Einkommens der
Leistungsanspruch ermittelt.
Aus diesem ergibt sich unter Berücksichtigung ausgesprochener Sanktionen der
jeweilige Zahlungsanspruch. Im Jahr 2018 gab es rund 2,9 Millionen BG mit
Zahlungsansprüchen auf KdU (einschließlich Heizkosten) in Höhe von insgesamt
rund 14,6 Mrd. Euro. Entsprechende Ergebnisse stehen ab dem Berichtsjahr 2007
zur Verfügung und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG) für Kosten der Unterkunft (KdU)
Deutschland
Jahressummen (JS), Jahresdurchschnitte (JD)
Jahre
BG insgesamt BG mit Zahlungsanspruch KdU Zahlungsansprüche KdU in Euro
JD JD JS
1 2 3
2007 3.722.876 3.562.871 13.685.333.340
2008 3.579.228 3.429.738 13.336.019.246
2009 3.564.655 3.404.546 13.634.773.964
2010 3.590.637 3.424.841 13.767.105.250
2011 3.432.347 3.271.306 13.586.842.140
2012 3.337.213 3.172.207 13.445.763.987
2013 3.337.194 3.165.276 13.820.676.569
2014 3.317.377 3.136.554 14.071.538.694
2015 3.288.220 3.094.449 14.117.616.761
2016 3.267.466 3.058.550 14.236.226.812
2017 3.262.236 3.073.851 14.875.777.610
2018 3.092.540 2.923.483 14.600.541.100
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]
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