Deutscher Bundestag Drucksache 21/7911
21. Wahlperiode 08.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Fey, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger,
Maik Brückner, Mirze Edis, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Krampe, Charlotte
Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Humanitäre Situation in Gaza – Kenntnisse und Aktivitäten der Bundesregierung
Zehn Monate nach Inkrafttreten des Waffenstillstands vom 10. Oktober 2025
bleibt die humanitäre Lage im Gazastreifen nach Einschätzung der Vereinten
Nationen kritisch. Nach Angaben des lokalen Gesundheitsministeriums vom
10. Juli 2026 wurden seit der Ankündigung des Waffenstillstands 1.084
Palästinenser:innen durch Luftangriffe und Schüsse getötet (unocha.org/publications/r
eport/occupied-palestinian-territory/opt-humanitarian-situation-report-10-july-
2026). Zwischen dem 10. Oktober 2025 und Ende April 2026 haben allein
Teams von Ärzte ohne Grenzen insgesamt 49.089 Traumapatient:innen im
Gazastreifen behandelt; im Juli 2026 mussten sie innerhalb von einer Woche
vier durch Schüsse israelischer Streitkräfte verletzte Kinder versorgen (aerzte-o
hne-grenzen.de/presse/gaza-kinder-verletzt-und-getoetet-trotz-waffenstills
tand).
Der für die palästinensische Bevölkerung zugängliche Teil des Gazastreifens
schrumpft entgegen internationaler Übereinkommen. Die im Oktober 2025
vereinbarte gelbe Linie stellte rund 53 Prozent des Gebiets unter israelische
Kontrolle; seither wurde dieses Gebiet gezielt ausgedehnt auf bis zu 70 Prozent (jpo
st.com/israel-news/article-902628). Seit Beginn des Waffenstillstands und der
Einführung der gelben Linie wurden bis April 2026 mindestens 196
Palästinenser:innen durch israelische Angriffe in deren Nähe getötet, darunter 43 Kinder
und 18 Frauen (x.com/OHCHR_Palestine/status/2067632406387995132).
Betroffen sind dabei nicht nur Zivilpersonen bei alltäglichen Tätigkeiten,
sondern auch humanitär Helfende entlang der Linie (wck.org/news/driver-transport
ing-wck-aid-in-gaza-killed-by-idf). Humanitäre Akteure haben erhebliche
Schwierigkeiten, Gemeinden in der Nähe der gelben Linie zu erreichen und
lebenswichtige Hilfsgüter wie Wasser, Lebensmittel, Brot und Hygieneartikel
bereitzustellen (news.un.org/en/story/2026/07/1167939).
Der Internationale Gerichtshof hat im Gutachten vom 22. Oktober 2025
festgestellt, dass die Bevölkerung i. S. v. Artikel 59 des IV. Genfer Abkommens
unzureichend versorgt ist und Israel als Besatzungsmacht verpflichtet ist,
Hilfsmaßnahmen zuzulassen und zu erleichtern. Der 20-Punkte-Plan der US-
Regierung sieht die Einfuhr von Hilfsmitteln mindestens im Umfang des
Abkommens vom 19. Januar 2025 vor (von US-Seite wurde das konkretisiert auf
mindestens 600 Lastwagen täglich), über die Vereinten Nationen und ohne
Behinderung durch die Konfliktparteien.
Ungeachtet dessen gehen die Angaben zur tatsächlichen Versorgungslage weit
auseinander. Laut UNICEF (Juli 2026) sind 82 Prozent der Haushalte von Was-
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serunsicherheit betroffen, und bis zu 70 Prozent der Bevölkerung können die
empfohlene Mindestmenge von sechs Litern Wasser pro Person und Tag für
Trinken und Kochen nicht beschaffen; 1,1 Millionen Kinder haben täglich
keinen gesicherten Zugang zu Wasser. Die israelische Behörde COGAT hingegen
gibt für Juli 2026 an, die Versorgung liege deutlich über dem WHO-
Notstandsrichtwert von 20 Litern pro Person und Tag (news.un.org/en/story/20
26/07/1167939).
Kein Krankenhaus in Gaza ist aktuell voll funktionsfähig (unocha.org/news/
unrelief-chief-tells-security-council-gaza-civilians-cannot-wait-diplomacy). Rund
70 Prozent aller Neugeborenen gelten als frühgeboren oder untergewichtig (och
aopt.org/content/humanitarian-situation-report-27-march-2026). Die Zahl der
am ersten Lebenstag verstorbenen Säuglinge ist um 75 Prozent angestiegen (un
icef.org/press-releases/born-vulnerable-toll-maternal-malnutrition-and-
stressgaza). Die Säuglingssterblichkeit insgesamt liegt selbst bei ins Krankenhaus
eingelieferten Neugeborenen bei rund sechs Prozent, überwiegend infolge von
Atemnot und Sepsis, die auf wiederkehrende Stromausfälle infolge fehlender
oder ausfallender Generatoren zurückgeführt werden. Der bei weitem größte
Teil der Kinder wird mit Atemwegserkrankungen aufgenommen; auch
Durchfall- und Hauterkrankungen spielen eine große Rolle, während dringend
benötigte Krätzemittel knapp werden (msf.org/sites/default/files/2026-06/Gaza
%20Briefing%20Report_Pediatric%20Healthcare_EN.pdf). Psychische
Belastungen und Erkrankungen sind bei 90 Prozent der jungen Menschen im
Gazastreifen weit verbreitet, aber von ursprünglich neun gemeindebasierten Zentren
für psychische Gesundheit sind lediglich zwei weiter funktionsfähig (apps.who.
int/gb/ebwha/pdf_files/WHA79/A79_12-en.pdf). Die WHO beziffert die Zahl
lebensverändernder Verletzungen auf etwa 43.000, darunter über 5.000
Amputationen, während keinerlei Rehabilitationsgeräte oder Hilfsmittel in den letzten
zwei Jahren nach Gaza gelangen konnten und keine einzige
Rehabilitationseinrichtung voll funktionsfähig ist (emro.who.int/opt/news/one-in-four-injuries-
ingaza-is-life-changing-while-rehabilitation-services-struggle-to-keep-pace-who-
reports.html). Über 18.500 Menschen, darunter mindestens 4.000 Kinder,
warten auf eine medizinische Evakuierung (apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA
79/A79_12-en.pdf); zwischen Juli 2024 und November 2025 überlebten
mindestens 1.092 registrierte Personen dieses Warten nicht (france24.com/en/middl
e-east/20251219-more-than-1000-patients-have-died-awaiting-evacuation-fro
m-gaza-since-july-2024).
Eine im Juni 2025 vorgestellte Überprüfung des Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD/EEAS) kam zu dem Ergebnis, dass es Hinweise auf Verstöße
Israels gegen Artikel 2 des EU‑Israel‑Assoziierungsabkommens gibt (eeas.euro
pa.eu/eeas/petition-response-eu-israel-association-agreement-and-foreign-affair
s-council-15072025_en). Dieser Artikel 2 bestimmt die Einhaltung der
Menschenrechte – auch im Gazastreifen und den besetzten palästinensischen
Gebieten – als grundlegendes Element des Abkommens.
Deutschland ist einer der größten Geber der humanitären Hilfe in den
palästinensischen Gebieten und Nachbarstaaten. Die Bundesregierung gab im
September 2025 an, seit Oktober 2023 kumuliert bis zu 335 Mio. Euro für
humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten bereitgestellt zu haben
(Bundestagsdrucksache 21/1674). Am 13. Juli 2026 kündigte das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der EU-
Initiative der Palestine Donor Group 66,5 Mio. Euro „an neuen Mitteln“ an;
zusätzlich knapp 57 Mio. Euro aus bereits laufenden Projekten (
www.bmz.de/de/
aktuelles/aktuelle-meldungen/palestine-donor-group-treffen-bruessel-316724).
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Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bei wie vielen Terminen (Gespräche, Telefonate, schriftliche
Mitteilungen, Briefings) stand die Bundesregierung seit dem 18. Juli 2025 zur
humanitären Lage im Gazastreifen im Austausch …
a) mit Vertreterinnen und Vertretern der israelischen Botschaft in Berlin?
b) mit der israelischen Behörde COGAT (bitte jeweils nach beteiligten
Bundesministerien bzw. nachgeordneten Behörden und Arbeitsebene
aufschlüsseln)?
c) Welche zentralen Themen und Anliegen wurden dabei von israelischer
Seite vorgebracht, und in welcher Form hat die Bundesregierung
hierauf reagiert?
d) Welche Prioritäten hat die Bundesregierung ihrerseits gegenüber der
israelischen Regierung in Bezug auf die humanitäre Versorgung der
palästinensischen Bevölkerung geltend gemacht, und inwiefern haben
sich diese Prioritäten seit dem 18. Juli 2025 verändert?
e) Ist der Bundesregierung ein Dokument der israelischen Botschaft mit
Zahlenangaben zu nach Gaza eingeführten Lastwagen bekannt,
welches im Juni 2026 auch Mitgliedern des Deutschen Bundestages
zugegangen ist?
Falls ja: Wie bewertet sie die darin enthaltenen Angaben im Vergleich
zu ihren eigenen Erkenntnissen?
2. Welche konkreten, überprüfbaren Veränderungen der Lage vor Ort (etwa
Öffnung von Übergängen, Erteilung zuvor verweigerter Genehmigungen,
Rücknahme von Beschränkungen) sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung seit Oktober 2023 in Bezug auf den humanitären Zugang, den
Schutz medizinischer Infrastruktur sowie die Bewegungsfreiheit
humanitären Personals und humanitärer Güter eingetreten (bitte unter Darlegung
der jeweiligen konkreten Veränderung getrennt darstellen nach den
Aspekten: humanitärer Zugang, Schutz medizinischer Infrastruktur,
Bewegungsfreiheit und für jeden dieser drei Aspekte differenzieren zwischen
dem Zeitraum seit Oktober 2023 und dem Zeitraum seit Inkrafttreten des
Waffenstillstands am 10. Oktober 2025)?
a) Inwieweit führt die Bundesregierung die benannten Veränderungen –
sofern vorhanden – auf ihre eigenen bilateralen diplomatischen
Kontakte mit der israelischen Regierung zurück, und inwieweit auf andere
Faktoren (etwa den Waffenstillstand selbst, multilaterale Initiativen
oder Maßnahmen anderer Staaten)?
b) Sieht die Bundesregierung seit Oktober 2023 eine substanzielle
Verbesserung beim Zugang unabhängiger humanitärer Organisationen
zum Gazastreifen sowie bei der bedarfsgerechten Versorgung der
palästinensischen Bevölkerung?
Falls ja: Woran macht sie dies konkret fest?
Falls nein: Welche Gründe sieht sie dafür und welche Konsequenzen
zieht sie daraus für ihre außenpolitische und diplomatische Strategie?
c) Definiert die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung
ungehinderten humanitären Zugang im Gazastreifen als
Grundanspruch ihres Handelns als humanitärer Geber, und auf welche
rechtliche oder politische Grundlage stützt sie diesen Anspruch?
Falls nein: Warum nicht?
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Falls ja: Warum hat die Bundesregierung es unterlassen, wirksame
politische Maßnahmen auf bilateraler und auf EU-Ebene zu ergreifen,
um die israelische Regierung dazu zu bewegen, ihren
völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen?
d) Welche konkreten politischen, diplomatischen oder wirtschaftlichen
Schritte hat die Bundesregierung bislang in Betracht gezogen oder
ergriffen, um auf Einschränkungen des Zugangs für unabhängige
humanitäre Organisationen zu reagieren, und nach welchen Kriterien
entscheidet sie über den Einsatz solcher Schritte?
3. Auf welche Erkenntnisgrundlage stützt die Bundesregierung mit Stand
25. August 2026 ihre Lagebewertung zur humanitären Situation, zum
Hilfszugang und zu den Opferzahlen im Gazastreifen (bitte die
herangezogenen Quellen einzeln benennen und jeweils angeben, für welchen
Sachbereich sie herangezogen und in welcher Häufigkeit sie ausgewertet
werden (u. a. OCHA, WHO, UNICEF, UNFPA, IPC, WASH-Cluster,
unabhängige internationale Nichtregierungsorganisationen, staatliche
israelische Stellen einschließlich Botschaft und COGAT, Gaza Humanitarian
Foundation, eigene Auslandsvertretungen,
Durchführungsorganisationen))?
a) Nach welchem Verfahren verifiziert die Bundesregierung
Informationen staatlicher israelischer Stellen sowie der Gaza Humanitarian
Foundation (GHF), bevor sie sie ihrer Bewertung zugrunde legt (bitte
den Verfahrensablauf darstellen und dabei angeben, welche Stelle die
Verifikation vornimmt, anhand welcher Referenzquellen dies erfolgt
und in welcher Form das Ergebnis dokumentiert wird)?
b) Nach welchem Verfahren entscheidet die Bundesregierung, welcher
Angabe sie folgt, wenn Angaben israelischer Stellen und Angaben
internationaler humanitärer Organisationen und der UN zu demselben
Sachverhalt voneinander abweichen?
Wie steht sie zu Aussagen in Bezug auf „aid diversion“ (spiegel.de/aus
land/gaza-wer-pluendert-die-hilfslieferungen-a-437b9462-1148-416
abc48-f3f475ce2a45)?
c) Hat sich die Fähigkeit der Bundesregierung zur eigenständigen
Verifikation – seit ihrer Darlegung vom 18. Juli 2025, Angaben der GHF
nicht unabhängig überprüfen zu können (Bundestagsdrucksache
21/972) –verändert?
Falls ja: wodurch, und mit welchem Ergebnis?
d) Hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 eigene, von
Angaben staatlicher israelischer Stellen abweichende Bewertungen zur
humanitären Lage vorgenommen?
Falls ja: in welchen Fällen, und mit welchem Ergebnis?
4. Sind der Bundesregierung die divergierenden Angaben zur
Wasserversorgung im Gazastreifen bekannt, und wie erklärt sie sich die Abweichung
zwischen den Angaben der Vereinten Nationen und jenen von COGAT?
a) Welche Annahmen zur Wasserversorgung (Liter pro Person und Tag)
legt die Bundesregierung ihrer eigenen Lagebewertung und ihrer
Öffentlichkeitsarbeit zugrunde?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026
speziell zur Wasserversorgung im Gazastreifen unternommen (bitte
jeweils unter Angabe von Datum, handelnder Stelle, Adressat, Inhalt
und Ergebnis darstellen, getrennt nach Demarchen und sonstigen
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Schritten gegenüber der israelischen Regierung, Initiativen in EU-
Gremien, Initiativen in den Vereinten Nationen und eigenen
humanitären Hilfsmaßnahmen im Wassersektor)?
c) Sind der Bundesregierung Berichte von Hilfsorganisationen zur
Wasserversorgung im Gazastreifen bekannt, insbesondere der am 18. Juli
2024 veröffentlichte Bericht von Oxfam „Water War Crimes: How
Israel has weaponised water in its military campaign in Gaza“ (https://
policy-practice.oxfam.org/resources/water-war-crimes-how-israel-
hasweaponised-water-in-its-military-campaign-in-ga-621609/) sowie der
am 28. April 2026 veröffentlichte Bericht von Ärzte ohne Grenzen
„Water as a Weapon: Israel's Destruction and Deprivation of Water
and Sanitation in Gaza“ (aerzte-ohne-grenzen.de/sites/default/files/202
6-04/2026-report-gaza-water-as-a-weapon.pdf)?
d) Welche Konsequenzen zieht sie aus der datenbasierten zentralen
Feststellung des Berichts von Ärzte ohne Grenzen, wonach die Zerstörung
und Behinderung der Wasser- und Sanitärinfrastruktur in Gaza sowie
die Blockade wasserbezogener Einfuhren keine Einzelfälle darstellten,
sondern ein wiederkehrendes, systematisches und kumulatives Muster
erkennen ließen, und wie bewertet sie diese Feststellungen?
e) Welche Konsequenzen zieht sie aus den in diesem Bericht
dokumentierten Auswirkungen auf Gesundheit, Würde und Sicherheit der
Bevölkerung, insbesondere die Angaben, wonach nahezu 90 Prozent der
WASH-Infrastruktur beschädigt oder zerstört sind, zwischen Mai und
November 2025 jede fünfte Wasserverteilung von Ärzte ohne Grenzen
leerlief, während Menschen anstanden, und Zivilpersonen – darunter
Kinder – im Zusammenhang mit der Wasserbeschaffung verletzt oder
getötet wurden, und wie bewertet sie dies?
f) Wie bewertet sie die Angabe dieses Berichts, wonach seit dem 1.
Januar 2026 sämtliche Anträge von Ärzte ohne Grenzen, ebenso wie
zahlreicher weiterer Hilfsorganisationen, auf Einfuhr von Material
über das von den israelischen Behörden dafür vorgesehene System
abgelehnt wurden, obwohl die Organisation über eine gültige
Registrierung mit der Palästinensischen Autonomiebehörde verfügt, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
g) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt sie zu Genehmigungspraxis
und Ablehnungsquoten bei Anträgen humanitärer Organisationen zur
Einfuhr wasserbezogener Güter?
h) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem in diesem Bericht
formulierten Appell an die Verbündeten Israels, ihren Einfluss zu
nutzen, um die massive Behinderung des humanitären Zugangs, auch im
Bereich der Wasserinfrastruktur, zu beenden?
i) Hat sie den Bericht oder die darin erhobenen Feststellungen seit dem
28. April 2026 gegenüber der israelischen Regierung, in EU-Gremien
oder in den Vereinten Nationen zum Gegenstand gemacht?
Falls ja: bitte jeweils unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis
darstellen. Falls nein: aus welchen Gründen nicht?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Darlegungen von
UNRWA vom 11. Juni 2026 (un.org/unispal/wp-content/uploads/2026/07/
download_unrwa_gaza_sitrep_225_7june_2026_eng.pdf), wonach
schwerwiegende Engpässe bei Motoröl, Reifen und Ersatzteilen
lebensrettende humanitäre Operationen gefährden, mit besonderen Auswirkungen
auf Gesundheitseinrichtungen, deren Generatoren häufig ausfallen?
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Welche Schritte hat sie zur Aufhebung dieser Beschränkungen
unternommen?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gesundheitsversorgung
im Gazastreifen?
a) Stimmen die Erkenntnisse der Bundesregierung mit den in der
Vorbemerkung dargelegten Angaben von OCHA, WHO und Ärzte ohne
Grenzen zur medizinischen Situation im Gazastreifen überein und
inwiefern legt sie diese ihrer eigenen Lagebeurteilung zugrunde?
b) Falls nein: Welche Annahmen legt die Bundesregierung stattdessen
zugrunde und auf welche Quellen stützen sich diese?
c) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit 1. Januar 2026
aus diesen Befunden abgeleitet (bitte jeden Schritt gesondert unter
Angabe von Datum, handelnder Stelle, Adressat, Inhalt und Ergebnis
darstellen, differenziert nach Schritten gegenüber der israelischen
Regierung, in EU-Gremien, in den Vereinten Nationen und im Rahmen der
eigenen humanitären Hilfe)?
d) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung an dem von der
WHO für 2026 mit 333,21 Mio. US-Dollar bezifferten Finanzbedarf
für die Gesundheitsversorgung in besetzten palästinensischen
Gebieten?
7. Wie hat sich die Anzahl der von der Bundesregierung unterstützten
medizinischen Evakuierungen seit dem 19. Januar 2026
(Bundestagsdrucksache 21/3711) bis zum 25. August 2026 entwickelt?
a) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die
Wiederaufnahme und Beschleunigung medizinischer Evakuierungen zu
erwirken?
b) Welche Position vertritt sie zu der Empfehlung der WHO, den
medizinischen Überweisungsweg in das Westjordanland einschließlich Ost-
Jerusalems wieder zu öffnen?
c) Auf welche Erkenntnisse stützt sich ihre Einschätzung zu den
Möglichkeiten einer medizinischen Behandlung evakuierungsbedürftiger
Personen innerhalb des Gazastreifens, und wie verhält sich diese
Einschätzung zu den Angaben der WHO, wonach 94 Prozent der
Krankenhäuser zerstört oder beschädigt sind und keine
Rehabilitationseinrichtung voll funktionsfähig ist?
d) Auf welche konkreten Erkenntnisse zu tatsächlichen medizinischen
Behandlungskapazitäten und -expertise in den Nachbarländern des
Gazastreifens stützt die Bundesregierung ihre Positionierungen, und in
welchen Fällen wäre nach Einschätzung der Bundesregierung
spezifisch in Deutschland vorhandene medizinische Expertise erforderlich?
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Angaben des
lokalen Gesundheitsministeriums, wonach seit der Ankündigung des
Waffenstillstands 1.084 Palästinenserinnen und Palästinenser durch
Luftangriffe, Beschuss und Schüsse getötet wurden, wie bewertet sie diese
fortdauernden Tötungen völkerrechtlich, und welche Schritte hat sie
diesbezüglich gegenüber der israelischen Regierung unternommen?
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
bezüglich der nach Angaben der Vereinten Nationen mindestens 196 seit
Einführung der sogenannten gelben Linie in deren Nähe durch
israelische Angriffe getöteten Palästinenserinnen und Palästinenser, auch hu-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
manitärer Helfer:innen, und wie bewertet sie diese Vorfälle
völkerrechtlich?
b) Hat die Bundesregierung diese Vorfälle gegenüber dem Friedensrat
(„Board of Peace“) zum Gegenstand gemacht, eine Untersuchung der
Fälle gefordert und liegen ihr Erkenntnisse zu einer erfolgten
Untersuchung vor?
Falls ja: bitte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis
darstellen. Falls nein: aus welchen Gründen nicht?
9. Sind der Bundesregierung die Äußerungen des israelischen
Ministerpräsidenten vom 28. Mai 2026 zur Ausweitung der israelischen Kontrolle über
den Gazastreifen (jpost.com/israel-news/article-902628) bekannt?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus und wie
bewertet sie diese angestrebte Ausweitung der Kontrolle auf 70 Prozent
des Gazastreifens völkerrechtlich, insbesondere im Hinblick auf das
Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebiet und die Feststellungen
des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom 19. Juli 2024,
sowie im Hinblick auf Ziffer 16 des 20‑Punkte-Plans, wonach Israel
Gaza weder besetzen noch annektieren wird?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu konkreten Schritten
zur Umsetzung dieser Ankündigung, insbesondere zur Ausweisung
zusätzlicher Sperr- und Kontrollzonen über die gelbe Linie hinaus, zur
Verschiebung der Markierungsblöcke, zum Bau von Sandwällen und
neuen Militärposten sowie zu Panzerbewegungen in bislang für die
Bevölkerung zugängliche Gebiete?
c) Welche Angabe legt die Bundesregierung ihrer eigenen Bewertung des
Umfangs des israelisch kontrollierten bzw. des für die palästinensische
Bevölkerung zugänglichen Gebiets zugrunde, und auf welche Quelle
stützt sie sich dabei?
d) Hat die Bundesregierung die Äußerungen vom 28. Mai 2026 und die
genannten Entwicklungen gegenüber der israelischen Regierung, im
Kreis der EU-Mitgliedstaaten oder gegenüber dem Friedensrat
(„Board of Peace“) zum Gegenstand gemacht?
Falls ja: bitte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis
darstellen. Falls nein: aus welchen Gründen nicht?
e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Äußerungen und Entwicklungen für ihre Unterstützung des 20‑Punkte-
Plans und dessen weitere Umsetzungsschritte?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den von OCHA (https://
www.ochaopt.org/content/humanitarian-situation-report-10-july-2026) am
10. Juli 2026 gemeldeten Schwierigkeiten humanitärer Akteure,
Gemeinden in der Nähe der gelben Linie im nördlichen Rafah zu erreichen und
dort lebenswichtige Hilfsgüter bereitzustellen, nachdem verstärkte
militärische Aktivitäten festgestellt wurden, insbesondere zu Behinderungen der
Hilfslieferungen und zur Lage in den betroffenen Vertriebenenstandorten?
a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Behinderungen im Hinblick
auf Ziffer 8 des 20‑Punkte-Plans, wonach Einfuhr und Verteilung
humanitärer Hilfe ohne Behinderung durch die Parteien über die
Vereinten Nationen erfolgen?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den
humanitären Zugang zu den Gemeinden entlang der gelben Linie zu
gewährleisten?
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11. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die gemäß Ziffer 7
des durch die UN-Resolution 2803 (2025) unterstützten 20‑Punkte-Plans
vorgegebenen Hilfsmengen (mindestens im Umfang des Abkommens
vom 19. Januar 2025; von US-Seite konkretisiert auf mindestens 600
Lastwagen täglich) mit Stand 25. August 2026 erreicht?
Sofern sie nicht erreicht werden: In welchem Umfang bleibt die
tatsächliche Menge dahinter zurück (bitte im Zeitverlauf seit dem 19. Januar
2025 und mit Quellenangabe darstellen)?
a) Werden kommerzielle Lastwagen und nicht-essenzielle Güter nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Zielmarke angerechnet?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, welcher Anteil der
Einfuhren rein humanitäre Güter und welcher kommerzielle Waren
umfasst?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammensetzung
der eingeführten Güter, aufgeschlüsselt nach essenziellen und
nichtessenziellen Gütern?
d) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Abhängigkeit eines Großteils der Haushalte im Gazastreifen schon vor der
aktuellen Krise (theguardian.com/world/2023/oct/25/un-report-80-
percent-of-gaza-inhabitants-relied-on-international-aid-before-war) das
Verhältnis von humanitären Hilfsgütern zu nicht-essenziellen Gütern
bei den Einfuhren?
12. Wie bewertet die Bundesregierung politisch und völkerrechtlich die
Referenzierung und Anwendung von Dual-Use-Argumentationen durch die
israelische Regierung, die es nach Angaben von OCHA, WHO und
Hilfsorganisationen massiv erschweren oder unmöglich machen, dringend
benötigte Güter wie u. a. Röntgengeräte, Rollstühle, Prothesen, Hautcreme zur
Behandlung von Krätze, Therapiemilch zur Behandlung von
Mangelernährung, Generatoren, Motoröl, Reifen einzuführen, insbesondere
hinsichtlich der Pflicht, den Zugang der Zivilbevölkerung zu
lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in
welchem Umfang Verzögerungen oder Ablehnungen aufgrund von Dual-
Use-Einstufungen – etwa bei Röntgengeräten, Rollstühlen oder
Materialien zur Meerwasserentsalzung – die Inbetriebnahme kritischer ziviler
Infrastruktur im Gazastreifen, insbesondere im Gesundheits-, Wasser- und
Energiesektor, beeinträchtigen?
14. Wie viele von Deutschland finanzierte humanitäre Projekte im
Gazastreifen wurden durch Dual-Use-Einstufungen verzögert oder verhindert?
a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem
entgegenzuwirken?
b) Um welche Projekte handelt es sich und in welchem Umfang konnten
Güter so nicht eingeführt werden?
c) Was ist mit den Gütern passiert bzw. wie ist der Stand?
d) In welcher Höhe wurden Mittel aufgewendet, ohne das projektierte
Ziel der humanitären Hilfe zu erreichen?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche
Dauer und den zeitlichen Zusatzaufwand von Genehmigungsprozessen für
Dual-Use-Güter im Rahmen humanitärer Hilfe für den Gazastreifen?
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Wie bewertet sie die Auswirkungen auf die humanitäre Lage und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
16. Wie bewertet die Bundesregierung völkerrechtlich das Verhältnis
zwischen von der israelischen Regierung angeführten Sicherheitsbedenken
und der Notwendigkeit, die Grundversorgung von rund 2 Millionen
Menschen im Gazastreifen sicherzustellen?
17. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung der am 8. Juni 2026
veröffentlichten Erklärung von Australien, Österreich, Belgien,
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Japan,
Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Spanien,
Schweden und der Schweiz, gemeinsam mit der EU-Kommissarin Hadja
Lahbib, in der tiefe Besorgnis über die neue israelische
Registrierungsgesetzgebung für internationale Nichtregierungsorganisationen geäußert
wird (diplomatie.gouv.fr/en/presse-et-ressources/decouvrir-et-informer/
actualites/declaration-conjointe-sur-l-acces-humanitaire-a-gaza-et-la-
loisur-l-enregistrement-des), nicht angeschlossen?
a) Teilt die Bundesregierung die in dieser Erklärung geäußerte
Einschätzung, dass die Registrierungsgesetzgebung die Fähigkeit
internationaler NGOs zur Hilfeleistung im besetzten palästinensischen Gebiet
erheblich einschränkt?
Falls nein: Worauf stützt sie eine abweichende Einschätzung?
b) Wie schätzt die Bundesregierung die bisherige Genehmigungspraxis
humanitärer Akteure unter der seit 1. Januar 2026 geltenden
israelischen Registrierungsgesetzgebung ein?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne für neue oder
fortgeführte militarisierte Verteilmodelle nach dem Vorbild der Gaza
Humanitarian Foundation (GHF), einschließlich etwaiger
Nachfolgestrukturen unter Beteiligung privater Sicherheitsunternehmen (bbc.com/news/arti
cles/cp92rlm300mo) oder militärischer Akteure?
a) Ist eine finanzielle, personelle, logistische oder politische Beteiligung
Deutschlands vorgesehen?
b) Wurde eine solche geprüft, oder schließt die Bundesregierung sie aus?
c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu in der EU, den G7
und gegenüber dem Friedensrat („Board of Peace“)?
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den ihr
bekannten Einfuhrbeschränkungen und dem Versorgungsniveau einerseits
und der Feststellung des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom
22. Oktober 2025 andererseits, wonach die Bevölkerung i. S. v. Artikel 59
des IV. Genfer Abkommens unzureichend versorgt ist und Israel als
Besatzungsmacht verpflichtet ist, Hilfsmaßnahmen zuzulassen und zu
erleichtern?
20. Welcher Anteil der von der Bundesregierung nach früheren Angaben
(Bundestagsdrucksache 21/1674) zur Verfügung gestellten 335 Mio. Euro
für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten ist bis zum
25. August 2026 tatsächlich abgeflossen bzw. umgesetzt worden (bitte
tabellarisch nach Jahr, Durchführungspartnern und Verwendungszweck
aufschlüsseln)?
a) Gilt der Betrag von bis zu 335 Mio. Euro unverändert fort, oder hat er
sich verändert?
b) Falls der Betrag sich verringert hat: aus welchen Gründen, und welche
Vorhaben sind betroffen?
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c) Welche Mittel sind seit dem 16. September 2025 hinzugekommen?
21. Aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln welcher Haushaltsjahre
stammen die 66,5 Mio. Euro, die das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemäß seiner Mitteilung vom
13. Juli 2026 im Rahmen der EU-Initiative der Palestine Donor Group „an
neuen Mitteln“ bereitzustellen beabsichtigt?
a) Was bedeutet in diesem Zusammenhang „neue Mittel“ – handelt es
sich um zusätzliche, im Haushalt bislang nicht veranschlagte Mittel,
um bereits veranschlagte, aber noch nicht gebundene Mittel, oder um
Umwidmungen aus anderen Titeln oder Regionen?
Falls es sich um Umwidmungen handelt: zulasten welcher Vorhaben
bzw. Regionen wurden diese Umwidmungen vorgenommen?
b) Um welche Vorhaben handelt es sich bei den weiteren knapp 57 Mio.
Euro aus laufenden Projekten?
An welcher Stelle wurden diese Mittel in Haushaltsgesetzen/-
gesetzentwürfen eingeplant?
c) Über welche Durchführungswege und Partner sollen die Mittel
verausgabt werden, und welcher Mittelabfluss ist für 2026 und 2027 geplant?
d) Wie hoch ist der deutsche Gesamtbeitrag zu der EU-Initiative über
knapp 900 Mio. Euro?
22. Um welchen Betrag handelt es sich konkret bei den von der
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung öffentlich
thematisierten rund 200 Mio. Euro, die im Haushalt für Gaza zur Verfügung
stehen werden/sollen, und in welchem Einzelplan und in welchen Titeln
ist dieser Betrag veranschlagt?
a) In welchem Verhältnis stehen diese rund 200 Mio. Euro zu den in
Frage 21 genannten 66,5 Mio. Euro und den knapp 57 Mio. Euro –
sind Letztere darin enthalten oder kommen sie hinzu?
b) In welchem Verhältnis stehen diese Beträge zu den in Frage 20
thematisierten bis zu 335 Mio. Euro humanitärer Hilfe – handelt es sich um
dieselben Mittel, um Teilmengen oder um zusätzliche Mittel (bitte
nach Einzelplänen 05 und 23 getrennt darstellen)?
c) In welchem Verhältnis stehen sie ferner zu den bei den
deutschpalästinensischen Regierungsverhandlungen im November 2025
zugesagten rund 158 Mio. Euro für die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit 2025/2026?
23. In welcher Höhe hat Deutschland zum Flash Appeal 2026 der Vereinten
Nationen für das besetzte palästinensische Gebiet beigetragen, der gut
4 Mrd. US‑Dollar für 3,6 Millionen Menschen umfasst?
a) Plant die Bundesregierung angesichts der Finanzierungslücke
zusätzliche Beiträge bereitzustellen?
b) Welche Erkenntnisse hat sie zu den von OCHA berichteten Folgen der
Unterfinanzierung, insbesondere zur Reduzierung oder Aussetzung
kritischer Dienste?
24. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den Wiederaufbau im
Gazastreifen – insbesondere hinsichtlich Zugang und Einfuhr von
Baumaterial und Gerät, Trägerschaft und Steuerung, Beteiligung der
palästinensischen Bevölkerung sowie Verhältnis zu einer politischen Perspektive –,
und in welchen Foren, gegenüber welchen Akteuren und mit welchen Ar-
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gumenten wirkt sie auf deren Erfüllung hin (bitte die entsprechenden
Schritte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen)?
25. Welche Prüfungen nimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die
Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom 19. Juli
2024 zur Rechtswidrigkeit der fortdauernden Präsenz Israels im besetzten
palästinensischen Gebiet bei der Ausgestaltung ihres Engagements beim
Wiederaufbau vor, und mit welchem Ergebnis?
26. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der
vom Europäischen Auswärtigen Dienst durchgeführten und von der
Hohen Vertreterin dem Rat im Juni 2025 vorgelegten Überprüfung der in
Artikel 2 des EU‑Israel-Assoziierungsabkommens festgeschriebenen
Menschenrechtsklausel, wonach Anhaltspunkte für einen Verstoß Israels gegen
diese Bestimmung bestehen, und wie bewertet sie dieses Ergebnis?
27. Wie hat die Bundesregierung sich im Einzelnen zu den am 17. September
2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen
(teilweise Aussetzung handelsbezogener Bestimmungen, Sanktionen
gegen extremistische Regierungsmitglieder und gewalttätige Siedler,
Aussetzung der bilateralen Unterstützung) jeweils positioniert, und welche
Position hat sie hierzu gegenüber der Kommission und im Kreis der
Mitgliedstaaten – auch beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 13. Juli
2026 – vertreten (bitte Angaben zu allen Maßnahmen gegenüber allen
genannten Gremien/Akteuren einzeln aufführen)?
28. Welche konkreten Optionen erwägt die Europäische Kommission nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit hinsichtlich Waren aus israelischen
Siedlungen im Westjordanland (etwa Einfuhrlizenzsystem, Strafzölle,
Voll- oder Teileinfuhrverbot gemäß dem im Juli 2026 zirkulierten
Options-Papier), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu
jeder dieser Optionen?
29. Hat die Bundesregierung ihre Positionierung zu den in den Fragen 26, 27
und 28 genannten Maßnahmen und Optionen einer eigenständigen
völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Prüfung unterzogen?
a) Falls ja: Welche Stellen (Auswärtiges Amt, Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Justiz, sonstige)
haben eine solche Prüfung wann und mit welchem Ergebnis
vorgenommen bzw. waren daran beteiligt (bitte die entsprechenden Vermerke
oder Gutachten nach Datum, erstellender Stelle und Ergebnis
benennen)?
b) Falls nein: Aus welchen Gründen wurde von einer solchen Prüfung
abgesehen, und auf welcher Grundlage basiert die Positionierung der
Bundesregierung stattdessen?
30. Welche Prüfungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die vom
Internationalen Gerichtshof im Gutachten vom 19. Juli 2024 benannten
Pflichten von Drittstaaten (insbesondere die entstandene Lage nicht als
rechtmäßig anzuerkennen, keine Hilfe oder Beistand zu ihrer
Aufrechterhaltung zu leisten und mit rechtmäßigen Mitteln auf die Beendigung von
Beeinträchtigungen des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen
Volkes hinzuwirken) bei der Festlegung ihrer Haltung zu den in den
Fragen 26, 27 und 28 genannten Maßnahmen und Optionen vorgenommen?
a) Wie bewertet sie die Vereinbarkeit ihrer Haltung mit diesen Pflichten,
und auf welche rechtliche Grundlage stützt sie diese Bewertung?
b) Wie unterscheidet die Bundesregierung in ihren Beziehungen
zwischen dem Staatsgebiet Israels und dem seit 1967 besetzten palästi-
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nensischen Gebiet (etwa Handel mit Siedlungen, Kennzeichnung von
Siedlungsprodukten, Investitionen, öffentliche Beschaffung), und
welche Maßnahmen hat sie hierzu seit Juli 2024 ergriffen oder
geprüft?
31. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Kommission vorgelegten
Optionen zu Siedlungswaren rechtlich, insbesondere im Hinblick auf
deren Einstufung als handelspolitische Maßnahme oder als
außenpolitische Sanktion und die damit verbundenen unterschiedlichen
Abstimmungsregeln im Rat der EU (qualifizierte Mehrheit gegenüber
Einstimmigkeit)?
a) Welche Rechtsgrundlage hält sie für einschlägig, mit welcher
Begründung?
b) Hat die Bundesregierung sich für eine bestimmte Auslegung und
Einstufung eingesetzt?
32. Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine Nichtreaktion auf einen
festgestellten Verstoß gegen die in Artikel 2 des Assoziierungsabkommens
festgeschriebene Menschenrechtsklausel ihrerseits mit unionsrechtlichen oder
völkerrechtlichen Verpflichtungen in Konflikt gerät?
a) Falls ja: mit welchem Ergebnis?
b) Falls nein: Mit welcher Begründung wurde diese Prüfung unterlassen?
c) Sofern die Positionierung der Bundesregierung nicht auf einer
eigenständigen völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Prüfung beruht:
Auf welche Erwägungen – politischer, außenpolitischer,
wirtschaftlicher oder bündnispolitischer Art – stützt sie ihre Haltung?
Berlin, den 27. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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