BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Humanitäre Situation in Gaza - Kenntnisse und Aktivitäten der Bundesregierung

Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.09.2026

Aktualisiert

09.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

BT21/791108.09.2026

Humanitäre Situation in Gaza - Kenntnisse und Aktivitäten der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/7911 21. Wahlperiode 08.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Fey, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Krampe, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Humanitäre Situation in Gaza – Kenntnisse und Aktivitäten der Bundesregierung Zehn Monate nach Inkrafttreten des Waffenstillstands vom 10. Oktober 2025 bleibt die humanitäre Lage im Gazastreifen nach Einschätzung der Vereinten Nationen kritisch. Nach Angaben des lokalen Gesundheitsministeriums vom 10. Juli 2026 wurden seit der Ankündigung des Waffenstillstands 1.084 Palästinenser:innen durch Luftangriffe und Schüsse getötet (unocha.org/publications/r eport/occupied-palestinian-territory/opt-humanitarian-situation-report-10-july- 2026). Zwischen dem 10. Oktober 2025 und Ende April 2026 haben allein Teams von Ärzte ohne Grenzen insgesamt 49.089 Traumapatient:innen im Gazastreifen behandelt; im Juli 2026 mussten sie innerhalb von einer Woche vier durch Schüsse israelischer Streitkräfte verletzte Kinder versorgen (aerzte-o hne-grenzen.de/presse/gaza-kinder-verletzt-und-getoetet-trotz-waffenstills tand). Der für die palästinensische Bevölkerung zugängliche Teil des Gazastreifens schrumpft entgegen internationaler Übereinkommen. Die im Oktober 2025 vereinbarte gelbe Linie stellte rund 53 Prozent des Gebiets unter israelische Kontrolle; seither wurde dieses Gebiet gezielt ausgedehnt auf bis zu 70 Prozent (jpo st.com/israel-news/article-902628). Seit Beginn des Waffenstillstands und der Einführung der gelben Linie wurden bis April 2026 mindestens 196 Palästinenser:innen durch israelische Angriffe in deren Nähe getötet, darunter 43 Kinder und 18 Frauen (x.com/OHCHR_Palestine/status/2067632406387995132). Betroffen sind dabei nicht nur Zivilpersonen bei alltäglichen Tätigkeiten, sondern auch humanitär Helfende entlang der Linie (wck.org/news/driver-transport ing-wck-aid-in-gaza-killed-by-idf). Humanitäre Akteure haben erhebliche Schwierigkeiten, Gemeinden in der Nähe der gelben Linie zu erreichen und lebenswichtige Hilfsgüter wie Wasser, Lebensmittel, Brot und Hygieneartikel bereitzustellen (news.un.org/en/story/2026/07/1167939). Der Internationale Gerichtshof hat im Gutachten vom 22. Oktober 2025 festgestellt, dass die Bevölkerung i. S. v. Artikel 59 des IV. Genfer Abkommens unzureichend versorgt ist und Israel als Besatzungsmacht verpflichtet ist, Hilfsmaßnahmen zuzulassen und zu erleichtern. Der 20-Punkte-Plan der US- Regierung sieht die Einfuhr von Hilfsmitteln mindestens im Umfang des Abkommens vom 19. Januar 2025 vor (von US-Seite wurde das konkretisiert auf mindestens 600 Lastwagen täglich), über die Vereinten Nationen und ohne Behinderung durch die Konfliktparteien. Ungeachtet dessen gehen die Angaben zur tatsächlichen Versorgungslage weit auseinander. Laut UNICEF (Juli 2026) sind 82 Prozent der Haushalte von Was- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. serunsicherheit betroffen, und bis zu 70 Prozent der Bevölkerung können die empfohlene Mindestmenge von sechs Litern Wasser pro Person und Tag für Trinken und Kochen nicht beschaffen; 1,1 Millionen Kinder haben täglich keinen gesicherten Zugang zu Wasser. Die israelische Behörde COGAT hingegen gibt für Juli 2026 an, die Versorgung liege deutlich über dem WHO- Notstandsrichtwert von 20 Litern pro Person und Tag (news.un.org/en/story/20 26/07/1167939). Kein Krankenhaus in Gaza ist aktuell voll funktionsfähig (unocha.org/news/ unrelief-chief-tells-security-council-gaza-civilians-cannot-wait-diplomacy). Rund 70 Prozent aller Neugeborenen gelten als frühgeboren oder untergewichtig (och aopt.org/content/humanitarian-situation-report-27-march-2026). Die Zahl der am ersten Lebenstag verstorbenen Säuglinge ist um 75 Prozent angestiegen (un icef.org/press-releases/born-vulnerable-toll-maternal-malnutrition-and- stressgaza). Die Säuglingssterblichkeit insgesamt liegt selbst bei ins Krankenhaus eingelieferten Neugeborenen bei rund sechs Prozent, überwiegend infolge von Atemnot und Sepsis, die auf wiederkehrende Stromausfälle infolge fehlender oder ausfallender Generatoren zurückgeführt werden. Der bei weitem größte Teil der Kinder wird mit Atemwegserkrankungen aufgenommen; auch Durchfall- und Hauterkrankungen spielen eine große Rolle, während dringend benötigte Krätzemittel knapp werden (msf.org/sites/default/files/2026-06/Gaza %20Briefing%20Report_Pediatric%20Healthcare_EN.pdf). Psychische Belastungen und Erkrankungen sind bei 90 Prozent der jungen Menschen im Gazastreifen weit verbreitet, aber von ursprünglich neun gemeindebasierten Zentren für psychische Gesundheit sind lediglich zwei weiter funktionsfähig (apps.who. int/gb/ebwha/pdf_files/WHA79/A79_12-en.pdf). Die WHO beziffert die Zahl lebensverändernder Verletzungen auf etwa 43.000, darunter über 5.000 Amputationen, während keinerlei Rehabilitationsgeräte oder Hilfsmittel in den letzten zwei Jahren nach Gaza gelangen konnten und keine einzige Rehabilitationseinrichtung voll funktionsfähig ist (emro.who.int/opt/news/one-in-four-injuries- ingaza-is-life-changing-while-rehabilitation-services-struggle-to-keep-pace-who- reports.html). Über 18.500 Menschen, darunter mindestens 4.000 Kinder, warten auf eine medizinische Evakuierung (apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA 79/A79_12-en.pdf); zwischen Juli 2024 und November 2025 überlebten mindestens 1.092 registrierte Personen dieses Warten nicht (france24.com/en/middl e-east/20251219-more-than-1000-patients-have-died-awaiting-evacuation-fro m-gaza-since-july-2024). Eine im Juni 2025 vorgestellte Überprüfung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD/EEAS) kam zu dem Ergebnis, dass es Hinweise auf Verstöße Israels gegen Artikel 2 des EU‑Israel‑Assoziierungsabkommens gibt (eeas.euro pa.eu/eeas/petition-response-eu-israel-association-agreement-and-foreign-affair s-council-15072025_en). Dieser Artikel 2 bestimmt die Einhaltung der Menschenrechte – auch im Gazastreifen und den besetzten palästinensischen Gebieten – als grundlegendes Element des Abkommens. Deutschland ist einer der größten Geber der humanitären Hilfe in den palästinensischen Gebieten und Nachbarstaaten. Die Bundesregierung gab im September 2025 an, seit Oktober 2023 kumuliert bis zu 335 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten bereitgestellt zu haben (Bundestagsdrucksache 21/1674). Am 13. Juli 2026 kündigte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der EU- Initiative der Palestine Donor Group 66,5 Mio. Euro „an neuen Mitteln“ an; zusätzlich knapp 57 Mio. Euro aus bereits laufenden Projekten (www.bmz.de/de/ aktuelles/aktuelle-meldungen/palestine-donor-group-treffen-bruessel-316724). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Bei wie vielen Terminen (Gespräche, Telefonate, schriftliche Mitteilungen, Briefings) stand die Bundesregierung seit dem 18. Juli 2025 zur humanitären Lage im Gazastreifen im Austausch … a) mit Vertreterinnen und Vertretern der israelischen Botschaft in Berlin? b) mit der israelischen Behörde COGAT (bitte jeweils nach beteiligten Bundesministerien bzw. nachgeordneten Behörden und Arbeitsebene aufschlüsseln)? c) Welche zentralen Themen und Anliegen wurden dabei von israelischer Seite vorgebracht, und in welcher Form hat die Bundesregierung hierauf reagiert? d) Welche Prioritäten hat die Bundesregierung ihrerseits gegenüber der israelischen Regierung in Bezug auf die humanitäre Versorgung der palästinensischen Bevölkerung geltend gemacht, und inwiefern haben sich diese Prioritäten seit dem 18. Juli 2025 verändert? e) Ist der Bundesregierung ein Dokument der israelischen Botschaft mit Zahlenangaben zu nach Gaza eingeführten Lastwagen bekannt, welches im Juni 2026 auch Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugegangen ist? Falls ja: Wie bewertet sie die darin enthaltenen Angaben im Vergleich zu ihren eigenen Erkenntnissen?  2. Welche konkreten, überprüfbaren Veränderungen der Lage vor Ort (etwa Öffnung von Übergängen, Erteilung zuvor verweigerter Genehmigungen, Rücknahme von Beschränkungen) sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2023 in Bezug auf den humanitären Zugang, den Schutz medizinischer Infrastruktur sowie die Bewegungsfreiheit humanitären Personals und humanitärer Güter eingetreten (bitte unter Darlegung der jeweiligen konkreten Veränderung getrennt darstellen nach den Aspekten: humanitärer Zugang, Schutz medizinischer Infrastruktur, Bewegungsfreiheit und für jeden dieser drei Aspekte differenzieren zwischen dem Zeitraum seit Oktober 2023 und dem Zeitraum seit Inkrafttreten des Waffenstillstands am 10. Oktober 2025)? a) Inwieweit führt die Bundesregierung die benannten Veränderungen – sofern vorhanden – auf ihre eigenen bilateralen diplomatischen Kontakte mit der israelischen Regierung zurück, und inwieweit auf andere Faktoren (etwa den Waffenstillstand selbst, multilaterale Initiativen oder Maßnahmen anderer Staaten)? b) Sieht die Bundesregierung seit Oktober 2023 eine substanzielle Verbesserung beim Zugang unabhängiger humanitärer Organisationen zum Gazastreifen sowie bei der bedarfsgerechten Versorgung der palästinensischen Bevölkerung? Falls ja: Woran macht sie dies konkret fest? Falls nein: Welche Gründe sieht sie dafür und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre außenpolitische und diplomatische Strategie? c) Definiert die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung ungehinderten humanitären Zugang im Gazastreifen als Grundanspruch ihres Handelns als humanitärer Geber, und auf welche rechtliche oder politische Grundlage stützt sie diesen Anspruch? Falls nein: Warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Falls ja: Warum hat die Bundesregierung es unterlassen, wirksame politische Maßnahmen auf bilateraler und auf EU-Ebene zu ergreifen, um die israelische Regierung dazu zu bewegen, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen? d) Welche konkreten politischen, diplomatischen oder wirtschaftlichen Schritte hat die Bundesregierung bislang in Betracht gezogen oder ergriffen, um auf Einschränkungen des Zugangs für unabhängige humanitäre Organisationen zu reagieren, und nach welchen Kriterien entscheidet sie über den Einsatz solcher Schritte?  3. Auf welche Erkenntnisgrundlage stützt die Bundesregierung mit Stand 25. August 2026 ihre Lagebewertung zur humanitären Situation, zum Hilfszugang und zu den Opferzahlen im Gazastreifen (bitte die herangezogenen Quellen einzeln benennen und jeweils angeben, für welchen Sachbereich sie herangezogen und in welcher Häufigkeit sie ausgewertet werden (u. a. OCHA, WHO, UNICEF, UNFPA, IPC, WASH-Cluster, unabhängige internationale Nichtregierungsorganisationen, staatliche israelische Stellen einschließlich Botschaft und COGAT, Gaza Humanitarian Foundation, eigene Auslandsvertretungen, Durchführungsorganisationen))? a) Nach welchem Verfahren verifiziert die Bundesregierung Informationen staatlicher israelischer Stellen sowie der Gaza Humanitarian Foundation (GHF), bevor sie sie ihrer Bewertung zugrunde legt (bitte den Verfahrensablauf darstellen und dabei angeben, welche Stelle die Verifikation vornimmt, anhand welcher Referenzquellen dies erfolgt und in welcher Form das Ergebnis dokumentiert wird)? b) Nach welchem Verfahren entscheidet die Bundesregierung, welcher Angabe sie folgt, wenn Angaben israelischer Stellen und Angaben internationaler humanitärer Organisationen und der UN zu demselben Sachverhalt voneinander abweichen? Wie steht sie zu Aussagen in Bezug auf „aid diversion“ (spiegel.de/aus land/gaza-wer-pluendert-die-hilfslieferungen-a-437b9462-1148-416 abc48-f3f475ce2a45)? c) Hat sich die Fähigkeit der Bundesregierung zur eigenständigen Verifikation – seit ihrer Darlegung vom 18. Juli 2025, Angaben der GHF nicht unabhängig überprüfen zu können (Bundestagsdrucksache 21/972) –verändert? Falls ja: wodurch, und mit welchem Ergebnis? d) Hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 eigene, von Angaben staatlicher israelischer Stellen abweichende Bewertungen zur humanitären Lage vorgenommen? Falls ja: in welchen Fällen, und mit welchem Ergebnis?  4. Sind der Bundesregierung die divergierenden Angaben zur Wasserversorgung im Gazastreifen bekannt, und wie erklärt sie sich die Abweichung zwischen den Angaben der Vereinten Nationen und jenen von COGAT? a) Welche Annahmen zur Wasserversorgung (Liter pro Person und Tag) legt die Bundesregierung ihrer eigenen Lagebewertung und ihrer Öffentlichkeitsarbeit zugrunde? b) Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 speziell zur Wasserversorgung im Gazastreifen unternommen (bitte jeweils unter Angabe von Datum, handelnder Stelle, Adressat, Inhalt und Ergebnis darstellen, getrennt nach Demarchen und sonstigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schritten gegenüber der israelischen Regierung, Initiativen in EU- Gremien, Initiativen in den Vereinten Nationen und eigenen humanitären Hilfsmaßnahmen im Wassersektor)? c) Sind der Bundesregierung Berichte von Hilfsorganisationen zur Wasserversorgung im Gazastreifen bekannt, insbesondere der am 18. Juli 2024 veröffentlichte Bericht von Oxfam „Water War Crimes: How Israel has weaponised water in its military campaign in Gaza“ (https:// policy-practice.oxfam.org/resources/water-war-crimes-how-israel- hasweaponised-water-in-its-military-campaign-in-ga-621609/) sowie der am 28. April 2026 veröffentlichte Bericht von Ärzte ohne Grenzen „Water as a Weapon: Israel's Destruction and Deprivation of Water and Sanitation in Gaza“ (aerzte-ohne-grenzen.de/sites/default/files/202 6-04/2026-report-gaza-water-as-a-weapon.pdf)? d) Welche Konsequenzen zieht sie aus der datenbasierten zentralen Feststellung des Berichts von Ärzte ohne Grenzen, wonach die Zerstörung und Behinderung der Wasser- und Sanitärinfrastruktur in Gaza sowie die Blockade wasserbezogener Einfuhren keine Einzelfälle darstellten, sondern ein wiederkehrendes, systematisches und kumulatives Muster erkennen ließen, und wie bewertet sie diese Feststellungen? e) Welche Konsequenzen zieht sie aus den in diesem Bericht dokumentierten Auswirkungen auf Gesundheit, Würde und Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere die Angaben, wonach nahezu 90 Prozent der WASH-Infrastruktur beschädigt oder zerstört sind, zwischen Mai und November 2025 jede fünfte Wasserverteilung von Ärzte ohne Grenzen leerlief, während Menschen anstanden, und Zivilpersonen – darunter Kinder – im Zusammenhang mit der Wasserbeschaffung verletzt oder getötet wurden, und wie bewertet sie dies? f) Wie bewertet sie die Angabe dieses Berichts, wonach seit dem 1. Januar 2026 sämtliche Anträge von Ärzte ohne Grenzen, ebenso wie zahlreicher weiterer Hilfsorganisationen, auf Einfuhr von Material über das von den israelischen Behörden dafür vorgesehene System abgelehnt wurden, obwohl die Organisation über eine gültige Registrierung mit der Palästinensischen Autonomiebehörde verfügt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? g) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt sie zu Genehmigungspraxis und Ablehnungsquoten bei Anträgen humanitärer Organisationen zur Einfuhr wasserbezogener Güter? h) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem in diesem Bericht formulierten Appell an die Verbündeten Israels, ihren Einfluss zu nutzen, um die massive Behinderung des humanitären Zugangs, auch im Bereich der Wasserinfrastruktur, zu beenden? i) Hat sie den Bericht oder die darin erhobenen Feststellungen seit dem 28. April 2026 gegenüber der israelischen Regierung, in EU-Gremien oder in den Vereinten Nationen zum Gegenstand gemacht? Falls ja: bitte jeweils unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen. Falls nein: aus welchen Gründen nicht?  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Darlegungen von UNRWA vom 11. Juni 2026 (un.org/unispal/wp-content/uploads/2026/07/ download_unrwa_gaza_sitrep_225_7june_2026_eng.pdf), wonach schwerwiegende Engpässe bei Motoröl, Reifen und Ersatzteilen lebensrettende humanitäre Operationen gefährden, mit besonderen Auswirkungen auf Gesundheitseinrichtungen, deren Generatoren häufig ausfallen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Welche Schritte hat sie zur Aufhebung dieser Beschränkungen unternommen?  6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gesundheitsversorgung im Gazastreifen? a) Stimmen die Erkenntnisse der Bundesregierung mit den in der Vorbemerkung dargelegten Angaben von OCHA, WHO und Ärzte ohne Grenzen zur medizinischen Situation im Gazastreifen überein und inwiefern legt sie diese ihrer eigenen Lagebeurteilung zugrunde? b) Falls nein: Welche Annahmen legt die Bundesregierung stattdessen zugrunde und auf welche Quellen stützen sich diese? c) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit 1. Januar 2026 aus diesen Befunden abgeleitet (bitte jeden Schritt gesondert unter Angabe von Datum, handelnder Stelle, Adressat, Inhalt und Ergebnis darstellen, differenziert nach Schritten gegenüber der israelischen Regierung, in EU-Gremien, in den Vereinten Nationen und im Rahmen der eigenen humanitären Hilfe)? d) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung an dem von der WHO für 2026 mit 333,21 Mio. US-Dollar bezifferten Finanzbedarf für die Gesundheitsversorgung in besetzten palästinensischen Gebieten?  7. Wie hat sich die Anzahl der von der Bundesregierung unterstützten medizinischen Evakuierungen seit dem 19. Januar 2026 (Bundestagsdrucksache 21/3711) bis zum 25. August 2026 entwickelt? a) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Wiederaufnahme und Beschleunigung medizinischer Evakuierungen zu erwirken? b) Welche Position vertritt sie zu der Empfehlung der WHO, den medizinischen Überweisungsweg in das Westjordanland einschließlich Ost- Jerusalems wieder zu öffnen? c) Auf welche Erkenntnisse stützt sich ihre Einschätzung zu den Möglichkeiten einer medizinischen Behandlung evakuierungsbedürftiger Personen innerhalb des Gazastreifens, und wie verhält sich diese Einschätzung zu den Angaben der WHO, wonach 94 Prozent der Krankenhäuser zerstört oder beschädigt sind und keine Rehabilitationseinrichtung voll funktionsfähig ist? d) Auf welche konkreten Erkenntnisse zu tatsächlichen medizinischen Behandlungskapazitäten und -expertise in den Nachbarländern des Gazastreifens stützt die Bundesregierung ihre Positionierungen, und in welchen Fällen wäre nach Einschätzung der Bundesregierung spezifisch in Deutschland vorhandene medizinische Expertise erforderlich?  8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Angaben des lokalen Gesundheitsministeriums, wonach seit der Ankündigung des Waffenstillstands 1.084 Palästinenserinnen und Palästinenser durch Luftangriffe, Beschuss und Schüsse getötet wurden, wie bewertet sie diese fortdauernden Tötungen völkerrechtlich, und welche Schritte hat sie diesbezüglich gegenüber der israelischen Regierung unternommen? a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der nach Angaben der Vereinten Nationen mindestens 196 seit Einführung der sogenannten gelben Linie in deren Nähe durch israelische Angriffe getöteten Palästinenserinnen und Palästinenser, auch hu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. manitärer Helfer:innen, und wie bewertet sie diese Vorfälle völkerrechtlich? b) Hat die Bundesregierung diese Vorfälle gegenüber dem Friedensrat („Board of Peace“) zum Gegenstand gemacht, eine Untersuchung der Fälle gefordert und liegen ihr Erkenntnisse zu einer erfolgten Untersuchung vor? Falls ja: bitte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen. Falls nein: aus welchen Gründen nicht?  9. Sind der Bundesregierung die Äußerungen des israelischen Ministerpräsidenten vom 28. Mai 2026 zur Ausweitung der israelischen Kontrolle über den Gazastreifen (jpost.com/israel-news/article-902628) bekannt? a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus und wie bewertet sie diese angestrebte Ausweitung der Kontrolle auf 70 Prozent des Gazastreifens völkerrechtlich, insbesondere im Hinblick auf das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebiet und die Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom 19. Juli 2024, sowie im Hinblick auf Ziffer 16 des 20‑Punkte-Plans, wonach Israel Gaza weder besetzen noch annektieren wird? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu konkreten Schritten zur Umsetzung dieser Ankündigung, insbesondere zur Ausweisung zusätzlicher Sperr- und Kontrollzonen über die gelbe Linie hinaus, zur Verschiebung der Markierungsblöcke, zum Bau von Sandwällen und neuen Militärposten sowie zu Panzerbewegungen in bislang für die Bevölkerung zugängliche Gebiete? c) Welche Angabe legt die Bundesregierung ihrer eigenen Bewertung des Umfangs des israelisch kontrollierten bzw. des für die palästinensische Bevölkerung zugänglichen Gebiets zugrunde, und auf welche Quelle stützt sie sich dabei? d) Hat die Bundesregierung die Äußerungen vom 28. Mai 2026 und die genannten Entwicklungen gegenüber der israelischen Regierung, im Kreis der EU-Mitgliedstaaten oder gegenüber dem Friedensrat („Board of Peace“) zum Gegenstand gemacht? Falls ja: bitte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen. Falls nein: aus welchen Gründen nicht? e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Äußerungen und Entwicklungen für ihre Unterstützung des 20‑Punkte- Plans und dessen weitere Umsetzungsschritte? 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den von OCHA (https:// www.ochaopt.org/content/humanitarian-situation-report-10-july-2026) am 10. Juli 2026 gemeldeten Schwierigkeiten humanitärer Akteure, Gemeinden in der Nähe der gelben Linie im nördlichen Rafah zu erreichen und dort lebenswichtige Hilfsgüter bereitzustellen, nachdem verstärkte militärische Aktivitäten festgestellt wurden, insbesondere zu Behinderungen der Hilfslieferungen und zur Lage in den betroffenen Vertriebenenstandorten? a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Behinderungen im Hinblick auf Ziffer 8 des 20‑Punkte-Plans, wonach Einfuhr und Verteilung humanitärer Hilfe ohne Behinderung durch die Parteien über die Vereinten Nationen erfolgen? b) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den humanitären Zugang zu den Gemeinden entlang der gelben Linie zu gewährleisten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die gemäß Ziffer 7 des durch die UN-Resolution 2803 (2025) unterstützten 20‑Punkte-Plans vorgegebenen Hilfsmengen (mindestens im Umfang des Abkommens vom 19. Januar 2025; von US-Seite konkretisiert auf mindestens 600 Lastwagen täglich) mit Stand 25. August 2026 erreicht? Sofern sie nicht erreicht werden: In welchem Umfang bleibt die tatsächliche Menge dahinter zurück (bitte im Zeitverlauf seit dem 19. Januar 2025 und mit Quellenangabe darstellen)? a) Werden kommerzielle Lastwagen und nicht-essenzielle Güter nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Zielmarke angerechnet? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, welcher Anteil der Einfuhren rein humanitäre Güter und welcher kommerzielle Waren umfasst? c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammensetzung der eingeführten Güter, aufgeschlüsselt nach essenziellen und nichtessenziellen Gütern? d) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Abhängigkeit eines Großteils der Haushalte im Gazastreifen schon vor der aktuellen Krise (theguardian.com/world/2023/oct/25/un-report-80- percent-of-gaza-inhabitants-relied-on-international-aid-before-war) das Verhältnis von humanitären Hilfsgütern zu nicht-essenziellen Gütern bei den Einfuhren? 12. Wie bewertet die Bundesregierung politisch und völkerrechtlich die Referenzierung und Anwendung von Dual-Use-Argumentationen durch die israelische Regierung, die es nach Angaben von OCHA, WHO und Hilfsorganisationen massiv erschweren oder unmöglich machen, dringend benötigte Güter wie u. a. Röntgengeräte, Rollstühle, Prothesen, Hautcreme zur Behandlung von Krätze, Therapiemilch zur Behandlung von Mangelernährung, Generatoren, Motoröl, Reifen einzuführen, insbesondere hinsichtlich der Pflicht, den Zugang der Zivilbevölkerung zu lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang Verzögerungen oder Ablehnungen aufgrund von Dual- Use-Einstufungen – etwa bei Röntgengeräten, Rollstühlen oder Materialien zur Meerwasserentsalzung – die Inbetriebnahme kritischer ziviler Infrastruktur im Gazastreifen, insbesondere im Gesundheits-, Wasser- und Energiesektor, beeinträchtigen? 14. Wie viele von Deutschland finanzierte humanitäre Projekte im Gazastreifen wurden durch Dual-Use-Einstufungen verzögert oder verhindert? a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken? b) Um welche Projekte handelt es sich und in welchem Umfang konnten Güter so nicht eingeführt werden? c) Was ist mit den Gütern passiert bzw. wie ist der Stand? d) In welcher Höhe wurden Mittel aufgewendet, ohne das projektierte Ziel der humanitären Hilfe zu erreichen? 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer und den zeitlichen Zusatzaufwand von Genehmigungsprozessen für Dual-Use-Güter im Rahmen humanitärer Hilfe für den Gazastreifen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wie bewertet sie die Auswirkungen auf die humanitäre Lage und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 16. Wie bewertet die Bundesregierung völkerrechtlich das Verhältnis zwischen von der israelischen Regierung angeführten Sicherheitsbedenken und der Notwendigkeit, die Grundversorgung von rund 2 Millionen Menschen im Gazastreifen sicherzustellen? 17. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung der am 8. Juni 2026 veröffentlichten Erklärung von Australien, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Spanien, Schweden und der Schweiz, gemeinsam mit der EU-Kommissarin Hadja Lahbib, in der tiefe Besorgnis über die neue israelische Registrierungsgesetzgebung für internationale Nichtregierungsorganisationen geäußert wird (diplomatie.gouv.fr/en/presse-et-ressources/decouvrir-et-informer/ actualites/declaration-conjointe-sur-l-acces-humanitaire-a-gaza-et-la- loisur-l-enregistrement-des), nicht angeschlossen? a) Teilt die Bundesregierung die in dieser Erklärung geäußerte Einschätzung, dass die Registrierungsgesetzgebung die Fähigkeit internationaler NGOs zur Hilfeleistung im besetzten palästinensischen Gebiet erheblich einschränkt? Falls nein: Worauf stützt sie eine abweichende Einschätzung? b) Wie schätzt die Bundesregierung die bisherige Genehmigungspraxis humanitärer Akteure unter der seit 1. Januar 2026 geltenden israelischen Registrierungsgesetzgebung ein? 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne für neue oder fortgeführte militarisierte Verteilmodelle nach dem Vorbild der Gaza Humanitarian Foundation (GHF), einschließlich etwaiger Nachfolgestrukturen unter Beteiligung privater Sicherheitsunternehmen (bbc.com/news/arti cles/cp92rlm300mo) oder militärischer Akteure? a) Ist eine finanzielle, personelle, logistische oder politische Beteiligung Deutschlands vorgesehen? b) Wurde eine solche geprüft, oder schließt die Bundesregierung sie aus? c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu in der EU, den G7 und gegenüber dem Friedensrat („Board of Peace“)? 19. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den ihr bekannten Einfuhrbeschränkungen und dem Versorgungsniveau einerseits und der Feststellung des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom 22. Oktober 2025 andererseits, wonach die Bevölkerung i. S. v. Artikel 59 des IV. Genfer Abkommens unzureichend versorgt ist und Israel als Besatzungsmacht verpflichtet ist, Hilfsmaßnahmen zuzulassen und zu erleichtern? 20. Welcher Anteil der von der Bundesregierung nach früheren Angaben (Bundestagsdrucksache 21/1674) zur Verfügung gestellten 335 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten ist bis zum 25. August 2026 tatsächlich abgeflossen bzw. umgesetzt worden (bitte tabellarisch nach Jahr, Durchführungspartnern und Verwendungszweck aufschlüsseln)? a) Gilt der Betrag von bis zu 335 Mio. Euro unverändert fort, oder hat er sich verändert? b) Falls der Betrag sich verringert hat: aus welchen Gründen, und welche Vorhaben sind betroffen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Mittel sind seit dem 16. September 2025 hinzugekommen? 21. Aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln welcher Haushaltsjahre stammen die 66,5 Mio. Euro, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemäß seiner Mitteilung vom 13. Juli 2026 im Rahmen der EU-Initiative der Palestine Donor Group „an neuen Mitteln“ bereitzustellen beabsichtigt? a) Was bedeutet in diesem Zusammenhang „neue Mittel“ – handelt es sich um zusätzliche, im Haushalt bislang nicht veranschlagte Mittel, um bereits veranschlagte, aber noch nicht gebundene Mittel, oder um Umwidmungen aus anderen Titeln oder Regionen? Falls es sich um Umwidmungen handelt: zulasten welcher Vorhaben bzw. Regionen wurden diese Umwidmungen vorgenommen? b) Um welche Vorhaben handelt es sich bei den weiteren knapp 57 Mio. Euro aus laufenden Projekten? An welcher Stelle wurden diese Mittel in Haushaltsgesetzen/- gesetzentwürfen eingeplant? c) Über welche Durchführungswege und Partner sollen die Mittel verausgabt werden, und welcher Mittelabfluss ist für 2026 und 2027 geplant? d) Wie hoch ist der deutsche Gesamtbeitrag zu der EU-Initiative über knapp 900 Mio. Euro? 22. Um welchen Betrag handelt es sich konkret bei den von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung öffentlich thematisierten rund 200 Mio. Euro, die im Haushalt für Gaza zur Verfügung stehen werden/sollen, und in welchem Einzelplan und in welchen Titeln ist dieser Betrag veranschlagt? a) In welchem Verhältnis stehen diese rund 200 Mio. Euro zu den in Frage 21 genannten 66,5 Mio. Euro und den knapp 57 Mio. Euro – sind Letztere darin enthalten oder kommen sie hinzu? b) In welchem Verhältnis stehen diese Beträge zu den in Frage 20 thematisierten bis zu 335 Mio. Euro humanitärer Hilfe – handelt es sich um dieselben Mittel, um Teilmengen oder um zusätzliche Mittel (bitte nach Einzelplänen 05 und 23 getrennt darstellen)? c) In welchem Verhältnis stehen sie ferner zu den bei den deutschpalästinensischen Regierungsverhandlungen im November 2025 zugesagten rund 158 Mio. Euro für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit 2025/2026? 23. In welcher Höhe hat Deutschland zum Flash Appeal 2026 der Vereinten Nationen für das besetzte palästinensische Gebiet beigetragen, der gut 4 Mrd. US‑Dollar für 3,6 Millionen Menschen umfasst? a) Plant die Bundesregierung angesichts der Finanzierungslücke zusätzliche Beiträge bereitzustellen? b) Welche Erkenntnisse hat sie zu den von OCHA berichteten Folgen der Unterfinanzierung, insbesondere zur Reduzierung oder Aussetzung kritischer Dienste? 24. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den Wiederaufbau im Gazastreifen – insbesondere hinsichtlich Zugang und Einfuhr von Baumaterial und Gerät, Trägerschaft und Steuerung, Beteiligung der palästinensischen Bevölkerung sowie Verhältnis zu einer politischen Perspektive –, und in welchen Foren, gegenüber welchen Akteuren und mit welchen Ar- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gumenten wirkt sie auf deren Erfüllung hin (bitte die entsprechenden Schritte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen)? 25. Welche Prüfungen nimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom 19. Juli 2024 zur Rechtswidrigkeit der fortdauernden Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet bei der Ausgestaltung ihres Engagements beim Wiederaufbau vor, und mit welchem Ergebnis? 26. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der vom Europäischen Auswärtigen Dienst durchgeführten und von der Hohen Vertreterin dem Rat im Juni 2025 vorgelegten Überprüfung der in Artikel 2 des EU‑Israel-Assoziierungsabkommens festgeschriebenen Menschenrechtsklausel, wonach Anhaltspunkte für einen Verstoß Israels gegen diese Bestimmung bestehen, und wie bewertet sie dieses Ergebnis? 27. Wie hat die Bundesregierung sich im Einzelnen zu den am 17. September 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen (teilweise Aussetzung handelsbezogener Bestimmungen, Sanktionen gegen extremistische Regierungsmitglieder und gewalttätige Siedler, Aussetzung der bilateralen Unterstützung) jeweils positioniert, und welche Position hat sie hierzu gegenüber der Kommission und im Kreis der Mitgliedstaaten – auch beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 13. Juli 2026 – vertreten (bitte Angaben zu allen Maßnahmen gegenüber allen genannten Gremien/Akteuren einzeln aufführen)? 28. Welche konkreten Optionen erwägt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit hinsichtlich Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland (etwa Einfuhrlizenzsystem, Strafzölle, Voll- oder Teileinfuhrverbot gemäß dem im Juli 2026 zirkulierten Options-Papier), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu jeder dieser Optionen? 29. Hat die Bundesregierung ihre Positionierung zu den in den Fragen 26, 27 und 28 genannten Maßnahmen und Optionen einer eigenständigen völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Prüfung unterzogen? a) Falls ja: Welche Stellen (Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Justiz, sonstige) haben eine solche Prüfung wann und mit welchem Ergebnis vorgenommen bzw. waren daran beteiligt (bitte die entsprechenden Vermerke oder Gutachten nach Datum, erstellender Stelle und Ergebnis benennen)? b) Falls nein: Aus welchen Gründen wurde von einer solchen Prüfung abgesehen, und auf welcher Grundlage basiert die Positionierung der Bundesregierung stattdessen? 30. Welche Prüfungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die vom Internationalen Gerichtshof im Gutachten vom 19. Juli 2024 benannten Pflichten von Drittstaaten (insbesondere die entstandene Lage nicht als rechtmäßig anzuerkennen, keine Hilfe oder Beistand zu ihrer Aufrechterhaltung zu leisten und mit rechtmäßigen Mitteln auf die Beendigung von Beeinträchtigungen des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes hinzuwirken) bei der Festlegung ihrer Haltung zu den in den Fragen 26, 27 und 28 genannten Maßnahmen und Optionen vorgenommen? a) Wie bewertet sie die Vereinbarkeit ihrer Haltung mit diesen Pflichten, und auf welche rechtliche Grundlage stützt sie diese Bewertung? b) Wie unterscheidet die Bundesregierung in ihren Beziehungen zwischen dem Staatsgebiet Israels und dem seit 1967 besetzten palästi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nensischen Gebiet (etwa Handel mit Siedlungen, Kennzeichnung von Siedlungsprodukten, Investitionen, öffentliche Beschaffung), und welche Maßnahmen hat sie hierzu seit Juli 2024 ergriffen oder geprüft? 31. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Kommission vorgelegten Optionen zu Siedlungswaren rechtlich, insbesondere im Hinblick auf deren Einstufung als handelspolitische Maßnahme oder als außenpolitische Sanktion und die damit verbundenen unterschiedlichen Abstimmungsregeln im Rat der EU (qualifizierte Mehrheit gegenüber Einstimmigkeit)? a) Welche Rechtsgrundlage hält sie für einschlägig, mit welcher Begründung? b) Hat die Bundesregierung sich für eine bestimmte Auslegung und Einstufung eingesetzt? 32. Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine Nichtreaktion auf einen festgestellten Verstoß gegen die in Artikel 2 des Assoziierungsabkommens festgeschriebene Menschenrechtsklausel ihrerseits mit unionsrechtlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen in Konflikt gerät? a) Falls ja: mit welchem Ergebnis? b) Falls nein: Mit welcher Begründung wurde diese Prüfung unterlassen? c) Sofern die Positionierung der Bundesregierung nicht auf einer eigenständigen völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Prüfung beruht: Auf welche Erwägungen – politischer, außenpolitischer, wirtschaftlicher oder bündnispolitischer Art – stützt sie ihre Haltung? Berlin, den 27. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

Ähnliche Kleine Anfragen