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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsintensivierung in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1238414.08.2019

Arbeitsintensivierung in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12384 19. Wahlperiode 14.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Arbeitsintensivierung in Deutschland Die Anzahl der Krankentage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen hat sich zwischen 2007 und 2017 von knapp 48 auf 107 Millionen mehr als verdoppelt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hervorgeht (Bundestagsdrucksache 19/8688). Steigender Arbeitsdruck ist aus Sicht von Wissenschaftlern eine der zentralen Ursachen für diese Entwicklung (Alers, E. 2019: Wird mehr und härter gearbeitet? WSI Policy Brief). Definiert wird steigender Arbeitsdruck oder Arbeitsintensivierung in der Regel über eine „gestiegene Arbeitsmenge“, ein „gestiegenes Arbeitstempo“ oder „häufige Kundengespräche“ (Franke, F. 2015, Journal of Personell Psychology 14(1), 17-27). Für Beschäftigte bedeutet das in der Regel mehr Stress, der krank machen kann. Die Intensivierung von Arbeit hat nach Einschätzung von Beschäftigtenvertretern in den letzten Jahren deutlich zugenommen (WSI-Betriebsrätebefragung 2018: bit.do/impuls1533). Aus Sicht der Fragestellenden ist dies eine alarmierende Entwicklung und deshalb soll die Bundesregierung befragt werden, wie es um die Intensivierung der Arbeit in Deutschland steht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Beschäftigtengruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von Arbeitsintensivierung betroffen? a) Beschäftigte welcher Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von Arbeitsintensivierung betroffen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnis drüber, inwiefern bestimmte Altersgruppen, Beschäftigte bestimmter Bundesländer oder eines bestimmten Geschlechts im besonderen Maße von Arbeitsintensivierung betroffen sind? 2. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden, wie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmenge (BAuA), einen Zusammenhang zwischen der Rationalisierung in Betrieben und Arbeitsintensivierung? 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die der Arbeitsanforderung „Termin-/Leistungsdruck“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die der Arbeitsanforderung „Arbeitsdurchführung bis in Einzelheiten vorgeschrieben“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die der Arbeitsanforderung „neue Aufgaben“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die der Arbeitsanforderung „gestört, unterbrochen“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die der Arbeitsanforderung „Mindestleistung, Zeit vorgeschrieben“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die der Arbeitsanforderung „verschiedene Arbeiten gleichzeitig“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die der Arbeitsanforderung „bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die der Arbeitsanforderung „schnell arbeiten“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der WSI- Betriebsrätebefragung 2018 (vgl. Ehlers & Erol 2019: Policy Brief WSI, Nr. 33, Mai 2019), die Arbeitsintensivierung als „hochrelevante Herausforderung“ für die „gestaltenden Akteure in den Betrieben“ identifiziert? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass bei der WSI- Betriebsrätebefragung 2018 81 Prozent der Befragten eine „Zunahme der zu bewältigenden Arbeitsmenge“ feststellen, 76 Prozent eine „gesteigerte Leistungserwartung an die Beschäftigten“ und 74 Prozent „zunehmendes Multitasking“? b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass bei der WSI- Betriebsrätebefragung 2018 als Ursache für Arbeitsverdichtung in den Betrieben 65 Prozent der Befragten eine „unzureichende Personalbemessung“ angeben, 60 Prozent „Führungsmängel“ und 51 Prozent eine „Auftragszunahme“? c) Inwiefern liegen der Bundesregierung weitere Studien zur Arbeitsintensivierung aus Sicht von Betriebsräten oder Arbeitgebern vor? d) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Herausforderung der Arbeitsintensivierung die betriebliche Mitbestimmung zu stärken, und wenn ja, was will sie dafür tun? 12. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Stressstudie der Techniker Krankenkasse (TK) (www.tk.de/resource/blob/2026630/ 9154e4c71766c410dc859916aa798217/tk-stressstudie-2016-data.pdf), wonach sich mehr als 60 Prozent Befragten gestresst fühlt? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass nach der Stressstudie der TK 46 Prozent der Befragten „die Arbeit“ als Stressursache nennen (häufigste Nennung)? b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass nach der Stressstudie der TK keine andere Altersstufe so stark gestresst von Beruf ist wie die 18- bis 29-Jährigen (71 Prozent)? c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass nach der Stressstudie der TK 64 Prozent der befragten Berufstätigen angeben, „zu viel Arbeit“ zu haben, 59 Prozent über „Termindruck/Hetze“ klagen und 52 Prozent über „Unterbrechungen/Störungen“? 13. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine hohe Arbeitsintensivität mit Erschöpfung der Beschäftigten einhergeht und damit ein gesundheitliches Risiko darstellt (vgl. BIBB/BAuA 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeit immer intensiver und belastender?), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? 14. Welcher Zusammenhang besteht nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Arbeitsintensivierung und dem Anstieg der Krankentage auf Grund von psychischen Störungen und Verhaltensstörungen in den letzten zehn Jahren (Bundestagsdrucksache 19/8688)? 15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich negative Gesundheitsfolgen auf Grund von Arbeitsintensivierung erst nach einem zeitlichen Abstand zeigen? a) Geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Krankentage aufgrund von psychischen Belastungen weiter ansteigen werden? b) Was tut die Bundesregierung um zu verhindern, dass mehr Beschäftigte auf Grund von Arbeitsintensivierung krank werden? 16. In welchen deutschen Bundesländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das ILO-Benchmark (ILO = International Labour Organization) für die Personalausstattung der staatlichen Arbeitsschutzbehörden nicht erreicht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10335)? a) Zu welchem Anteil wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern das ILO-Benchmark erreicht bzw. verfehlt? b) Was tut die Bundesregierung, um dazu beizutragen, dass das Benchmark in allen Bundesländern erreicht wird? c) Welche Reaktionen internationaler Organisationen wie der ILO bezüglich der Nichterreichung des Benchmarks sind der Bundesregierung bekannt? 17. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aussagen von Sascha Stowasser, dem Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft in Düsseldorf (Stuttgarter Zeitung, 23. April 2019, S. 2), der von einem „Nachholbedarf“ bei den Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland spricht und vorschlägt die „Quantität und die Qualität der Aufsicht“ zu steigern? a) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Quantität und Qualität der Arbeitsschutzkontrollen zu steigern, und wenn ja, was tut sie dafür, um die Bundesländer dabei zu unterstützen? b) Was tut die Bundesregierung dafür, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen hinsichtlich der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen zu unterstützen? Berlin, den 24. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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