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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Baulicher Zustand der Dienststellen der Bundespolizei in Deutschland
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
02.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenInnere Sicherheit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1242215.08.2019
Baulicher Zustand der Dienststellen der Bundespolizei in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12422
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Frank Schäffler,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Baulicher Zustand der Dienststellen der Bundespolizei in Deutschland
In der Vergangenheit sind wiederholt katastrophale Zustände einzelner
Liegenschaften der Polizei bekannt geworden. So wurden in Niedersachsen Fälle von
Schimmelbefall, Ungezieferplagen und maroden Fenstern in den Dienststellen
der Polizei gemeldet (vgl. www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/
Ratten-Schimmel-Legionellen-Katastrophale-Zustaende-bei-der-Polizei).
In Berliner Dienstgebäuden wurde belastetes Leitungswasser festgestellt und eine
Polizeibeamtin nur knapp von einer herabstürzenden Deckenplatte verfehlt
(www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article217821283/
Polizeiwachein-Tempelhof-Decke-teils-eingestuerzt-Ermittlungen-eingestellt.html). Die Mängel
waren so gravierend, dass zwischenzeitlich sogar Ermittlungen aufgrund des
Verdachts der Körperverletzung eingeleitet wurden (www.morgenpost.de/bezirke/
tempelhof-schoeneberg/article217821283/Polizeiwache-in-Tempelhof-Decke-teils-
eingestuerzt-Ermittlungen-eingestellt.html).
Auch an dem Zustand der Liegenschaften der Bundespolizei wird Kritik geäußert.
So ist laut der Deutschen Polizeigewerkschaft eine Komplettsanierung der
Liegenschaft des Bundespolizeipräsidiums in Koblenz längst überfällig (https://
dpolg-bpolg.de/wp/?p=16406).
Aus Sicht der Fragesteller muss eine adäquate Ausstattung und Unterbringung
der Polizeibeamten unbedingt gewährleistet sein. Die Wertschätzung der Arbeit
der Polizeibeamten muss sich auch in den Arbeitsbedingungen widerspiegeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den gegenwärtigen
baulichen Zustand der Liegenschaften und Dienstgebäude der Bundespolizei?
2. Welche Dienststelle bzw. konkrete Abteilung innerhalb der Bundespolizei
ist für den baulichen Zustand von Liegenschaften und Dienstgebäuden
verantwortlich?
Wie viele Personalstellen stehen ihr dafür zur Verfügung, und wie viele sind
davon gegenwärtig besetzt?
3. Nach welchen qualitativen Kriterien erfolgt eine Analyse und Bewertung des
baulichen Zustands bzw. des Sanierungsbedarfs der Liegenschaften und
Dienstgebäude der Bundespolizei?
In welchem Turnus erfolgt eine solche Analyse und Bewertung der
Liegenschaften und Dienstgebäude der Bundespolizei?
Wann wurde diese letztmalig durchgeführt?
Wie wird die Einhaltung der qualitativen Kriterien überprüft?
4. In welchen Liegenschaften bzw. an welchen Dienstgebäuden der
Bundespolizei liegen derzeit bauliche Mängel oder sonstiger Sanierungsbedarf vor?
An welchen Liegenschaften bzw. Dienstgebäuden besteht dringender
Sanierungsbedarf noch im Jahr 2019 (bitte nach Liegenschaft und Art und Umfang
der Mängel aufschlüsseln)?
5. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den gesamten finanziellen Bedarf
für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an Liegenschaften und
Dienstgebäuden der Bundespolizei?
Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für Instandsetzungs- und
Sanierungsarbeiten an Liegenschaften und Dienstgebäuden im Jahr 2019?
6. Welche Ausgaben sind von der Bundesregierung jährlich für die
Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften und Dienstgebäude der
Bundespolizei im Haushalt 2019 vorgesehen?
7. Wie hoch waren die Ausgaben für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten
an Liegenschaften und Dienstgebäuden der Bundespolizei seit dem Jahr 2009
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
8. Welche Dienststellen der Bundespolizei haben seit dem Jahr 2009 bauliche
Mängel bzw. notwendige Instandsetzungsmaßnahmen gemeldet (bitte nach
Dienststelle, Datum der Anforderung sowie Art und Umfang der
angeforderten Maßnahmen aufschlüsseln)?
9. In welchen Liegenschaften der Bundespolizei sind seit 2009
Sanierungsarbeiten durchgeführt worden (bitte nach Liegenschaft, Datum der Sanierung,
Art und Umfang der Maßnahmen und angefallenen Kosten aufschlüsseln)?
10. Welche Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten sind bis
zum Jahr 2025 in den Liegenschaften der Bundespolizei vorgesehen (bitte
nach Liegenschaft, geplantem Zeitraum der Ausführung, Art und Umfang
der Maßnahmen und veranschlagten Kosten aufschlüsseln)?
11. In welchen Liegenschaften der Bundespolizei sind die Unterbringungs-,
Lehrsaal- und Bürokapazitäten nicht ausreichend (bitte nach Liegenschaften
und dem Umfang der jeweils benötigten Kapazitäten aufschlüsseln)?
12. Welche Maßnahmen sind bis zum Jahr 2025 geplant, um die fehlenden
Kapazitäten zu schaffen (bitte nach einzelnen Liegenschaften, einzelnen
Maßnahmen und geplantem Zeitraum der Ausführung aufschlüsseln)?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1289802.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12422 - Baulicher Zustand der Dienststellen der Bundespolizei in Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12422 –
Baulicher Zustand der Dienststellen der Bundespolizei in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Vergangenheit sind wiederholt katastrophale Zustände einzelner
Liegenschaften der Polizei bekannt geworden. So wurden in Niedersachsen
Fälle von Schimmelbefall, Ungezieferplagen und maroden Fenstern in den
Dienststellen der Polizei gemeldet (vgl. www.neuepresse.de/Nachrichten/
Niedersachsen/Ratten-Schimmel-Legionellen-Katastrophale-Zustaende-
beider-Polizei). In Berliner Dienstgebäuden wurde belastetes Leitungswasser
festgestellt und eine Polizeibeamtin nur knapp von einer herabstürzenden
Deckenplatte verfehlt (www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/
article217821283/Polizeiwache-in-Tempelhof-Decke-teils-eingestuerzt-
Ermittlungen-eingestellt.html). Die Mängel waren so gravierend, dass
zwischenzeitlich sogar Ermittlungen aufgrund des Verdachts der
Körperverletzung eingeleitet wurden (www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoene
berg/article217821283/Polizeiwache-in-Tempelhof-Decke-teils-eingestuerzt-
Ermittlungen-eingestellt.html).
Auch an dem Zustand der Liegenschaften der Bundespolizei wird Kritik
geäußert. So ist laut der Deutschen Polizeigewerkschaft eine Komplettsanierung
der Liegenschaft des Bundespolizeipräsidiums in Koblenz längst überfällig
(https://dpolg-bpolg.de/wp/?p=16406).
Aus Sicht der Fragesteller muss eine adäquate Ausstattung und Unterbringung
der Polizeibeamten unbedingt gewährleistet sein. Die Wertschätzung der
Arbeit der Polizeibeamten muss sich auch in den Arbeitsbedingungen
widerspiegeln.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu der Vorbemerkung der Fragesteller insgesamt ist aus grundsätzlicher Sicht
und um Missverständnissen entgegenzuwirken Folgendes festzustellen:
Die Bundespolizei ist Nutzer/Mieter von 483 Liegenschaften in der gesamten
Bundesrepublik Deutschland (Stand: Januar 2019).
Die Liegenschaften werden entweder aus dem bundeseigenen Bestand von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder von Dritten über die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12898
19. Wahlperiode 02.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
BImA oder nach den Regelungen des § 62 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)
von den Verkehrsunternehmen zur Nutzung überlassen bzw. angemietet.
Dementsprechend sind auch die Verantwortlichkeiten für den Zustand der
Liegenschaften verteilt.
Die Angaben der Fragesteller in Absatz 2 der Vorbemerkung geben Anlass zu
folgender Richtigstellung:
Das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) befindet sich in Potsdam. Insofern
dürften sich die Angaben auf die Bundespolizeidirektion in Koblenz beziehen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den gegenwärtigen
baulichen Zustand der Liegenschaften und Dienstgebäude der
Bundespolizei?
Der bauliche Zustand der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften
gestaltet sich unterschiedlich, kann aber insgesamt als für die Zwecke der
Bundespolizei noch weitgehend hinreichend bewertet werden. Allerdings bleibt
festzuhalten, dass fortlaufend Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie
durch den geplanten Stellenaufwuchs Erweiterungsbedarf besteht. Defizitäre
Zustände einzelner Liegenschaften sind bekannt und die Beseitigung der
Mängel wird auch von der Bundespolizei als Nutzer gegenüber den
Liegenschaftseigentümern eingefordert.
2. Welche Dienststelle bzw. konkrete Abteilung innerhalb der Bundespolizei
ist für den baulichen Zustand von Liegenschaften und Dienstgebäuden
verantwortlich?
Wie viele Personalstellen stehen ihr dafür zur Verfügung, und wie viele
sind davon gegenwärtig besetzt?
Für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Unterbringung im Rahmen
der anerkannten Raumprogramme und der zugewiesenen Haushaltsmittel sind
die Bundespolizeidirektionen (BPOLD) und die Bundespolizeiakademie
(BPOLAK) originär und eigenverantwortlich zuständig. Eine Befassung des
BPOLP und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
erfolgt jeweils im Wege der Aufsicht.
Der Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) der Bundespolizei weist ein
Soll von 12 Dienstposten für den für Liegenschaften zuständigen Bereich des
BPOLP aus. Diese Dienstposten sind besetzt. In den zuständigen
Sachbereichen der Direktionen und der Akademie sind von den gem. ODP vorgesehenen
89 Dienstposten 82 besetzt.
3. Nach welchen qualitativen Kriterien erfolgt eine Analyse und Bewertung
des baulichen Zustands bzw. des Sanierungsbedarfs der Liegenschaften
und Dienstgebäude der Bundespolizei?
In welchem Turnus erfolgt eine solche Analyse und Bewertung der
Liegenschaften und Dienstgebäude der Bundespolizei?
Wann wurde diese letztmalig durchgeführt?
Wie wird die Einhaltung der qualitativen Kriterien überprüft?
Bei bundeseigenen Liegenschaften gelten die Regularien der Richtlinien für die
Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Hierzu zählt u. a. die
Feststellung eines Baubedarfes im Rahmen der jährlichen/max. zweijährigen
Liegenschaftsbegehung. Bei der Begehung wird geprüft, ob die Nutzung oder
die Bausubstanz den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht und der
vorbeugende Brandschutz eingehalten wird.
Wird bei der jährlichen Baubegehung erkannt, dass die Nutzung oder der
Bauzustand diesen Bestimmungen widersprechen, wird eine am Gefahrenpotential
orientierte Handlungsanweisung abgegeben und weitergehende Prüfungen
durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden dann die einzelnen Bau- und
Sanierungsmaßnahmen geplant und durchgeführt.
Bei der Ermittlung des Bauunterhaltungsbedarfs und der Durchführung der
Bauunterhaltungsarbeiten werden insbesondere der Brandschutz-Leitfaden, die
Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen
des Bundes (RÜV1) sowie der Leitfaden Nachhaltiges Bauen beachtet. Des
Weiteren wird bei der Bauunterhaltung schutzbedürftiger baulicher Anlagen
nach den „Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von
Bauaufgaben – RiSBau –“ verfahren.
Zur Bauunterhaltung in den Liegenschaften des Bundes, bei denen die BImA
Eigentümer, Vermieter und Betreiber ist, ist sie verpflichtet, die Einhaltung der
Kriterien nach dem Stand der Technik sicherzustellen. Die fachliche
Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Ausführung der
Bauunterhaltungsarbeiten obliegt bei bundeseigenen Liegenschaften der
Bauverwaltung. Alle übrigen, technisch einfachen Bauunterhaltungsarbeiten kann die
BImA selbst erledigen bzw. beauftragen, soweit sie über entsprechend
qualifiziertes Personal verfügt.
Ähnlich wie bei BImA-Liegenschaften obliegt die Analyse und Bewertung des
baulichen Zustands der gemäß § 62 Absatz 3 BPolG überlassenen Bauwerke
und Liegenschaften grundsätzlich den jeweiligen Eigentümern und damit den
unterstützungspflichtigen Verkehrsunternehmen. Angelehnt an die Regelungen
der RBBau (Abschnitt C 3.1) erfolgt eine gemeinsame Analyse auch hier
grundsätzlich jährlich, ggfs. anlassbezogen und teils unter Hinzuziehung des
Bausachverstandes der Bauverwaltung. Eine statistische Erfassung zum
Zeitpunkt der Baubedarfsnachweisung erfolgt nicht.
4. In welchen Liegenschaften bzw. an welchen Dienstgebäuden der
Bundespolizei liegen derzeit bauliche Mängel oder sonstiger Sanierungsbedarf
vor?
An welchen Liegenschaften bzw. Dienstgebäuden besteht dringender
Sanierungsbedarf noch im Jahr 2019 (bitte nach Liegenschaft und Art und
Umfang der Mängel aufschlüsseln)?
In den 268 von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften der BImA ist der
Bauunterhaltungsbedarf unterschiedlich. Selbst wenn eine Liegenschaft
zunächst in einem guten baulichen Zustand ist, entstehen während der Nutzung
Gebrauchsspuren. Dabei kann es sich um Kleinstmängel handeln, die z. B. nur
das erneute Beschichten einer Wand erfordern, aber auch um umfassende
Mängelbeseitigungen wie die Sanierung von ganzen Gebäuden nach einer längeren
Nutzungsdauer. Allein aus Gründen der Wert- und Substanzerhaltung führt die
BImA im Lebenszyklus eines Gebäudes diese Maßnahmen zur Beseitigung von
Abnutzungserscheinungen und Mängeln stetig und zeitnah aus. Der dafür
jährlich erstellte Baubedarfsnachweis (BBN) für eine Liegenschaft wird unterjährig
fortgeschrieben und dabei um die jeweiligen BBN-Punkte ergänzt.
In der Anlage WE-Planung (Anlage 1*) sind die Bauunterhaltungsmaßnahmen
der BImA für das Jahr 2019 abgebildet. In dieser Liste sind Maßnahmen ent-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12898 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
halten, die besonders dringlich sind sowie Maßnahmen, die schon seit längerem
geplant sind.
Während der Nutzungsdauer eines Gebäudes werden
Bauunterhaltungsmaßnahmen ermittelt und durchgeführt, die nach folgenden Dringlichkeitsstufen
klassifiziert sind:
• Stufe A = Dringend notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden
müssen,
• Stufe B = Alle übrigen Maßnahmen.
Diese Dringlichkeitsstufen werden von den Vertretern der beteiligten
Dienststellen gemeinsam festgelegt. Daher gibt es für jede der 268 von der
Bundespolizei genutzten Liegenschaften, zu denen ein Mietverhältnis mit der BImA
besteht, einen Baubedarfsnachweis (BBN) mit jeweils mehreren
Baumaßnahmen.
Zum Sanierungsbedarf der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften der
Verkehrsunternehmen liegen der Bundesregierung keine detaillierten
Erkenntnisse vor. Die konkrete Umsetzung notwendiger Sanierungsmaßnahmen wird
von den Eigentümern in regelmäßigen regionalen Besprechungen mit der
Bundespolizei anlassbezogen abgestimmt. Eine statistische Erfassung aller
baulichen Mängel an von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften erfolgt durch
die Bundespolizei als Nutzer nicht. Vielmehr setzt die Bundespolizei den in
ihrem Zuständigkeitsbereich gebrauchsbedingt auftretenden Sanierungsbedarf
(z. B. Malerarbeiten) anlassbezogen um.
5. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den gesamten finanziellen Bedarf
für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an Liegenschaften und
Dienstgebäuden der Bundespolizei?
Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für Instandsetzungs- und
Sanierungsarbeiten an Liegenschaften und Dienstgebäuden im Jahr 2019?
Für die von der Bundespolizei genutzten und in Verantwortung der BImA
stehenden Gebäude wurden nach dem Stand 2017 für die Herstellung eines guten
Gebäudezustandes offene Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in Höhe
von 205 Mio. Euro ermittelt. Davon betragen für das Jahr 2019 die erwarteten
Kosten für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten im reinen Bauunterhalt
rund 37 Mio. Euro.
Für die gemäß § 62 Absatz 3 BPolG überlassenen Liegenschaften können keine
konkreten Kostenangaben gemacht werden, weil eine durchgängige Trennung
von bauerhaltenden und investiven Maßnahmen nicht möglich ist. Dies ergibt
sich daraus, dass im Rahmen von investiven Maßnahmen (z. B. Einbau eines
weiteren Gewahrsamsraums) regelmäßig auch bauerhaltende, d. h. konsumtive
Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, die jedoch
nicht gesondert ausgewiesen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
6. Welche Ausgaben sind von der Bundesregierung jährlich für die
Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften und Dienstgebäude der
Bundespolizei im Haushalt 2019 vorgesehen?
Für das Haushaltsjahr 2019 sieht der Bundeshaushalt im Einzelplan 06 25 Titel
519 01 für die Bundespolizei einen Mittelansatz von 2,799 Mio. Euro für die
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen vor.
7. Wie hoch waren die Ausgaben für Instandsetzungs- und
Sanierungsarbeiten an Liegenschaften und Dienstgebäuden der Bundespolizei seit dem
Jahr 2009 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Instandhaltungs- und Sanierungsausgaben für von der BPOL genutzte BImA-
Liegenschaften
Instandhaltungs- und Sanierungsausgaben der Bundespolizei
Reine Bauunterhaltungsmaßnahmen werden im Kapitel für die Bundespolizei
aus Titel 519 01 finanziert. Die Tabelle (siehe oben) gibt Auskunft über die seit
2009 von der Bundespolizei verausgabten Haushaltsmittel aus dem Einzelplan
06 25 Titel 519 01.
Der Titel 519 01 gibt jedoch keine abschließende Auskunft über die
tatsächlichen Ausgaben für Instandsetzung- und Sanierungsmaßnahmen, da im Rahmen
investiver Maßnahmen (Titel 711 01; z. B. Schaffung neuer
Gewahrsamsräume) regelmäßig auch bauerhaltende Maßnahmen mitumgesetzt werden. Eine
Trennung von investiven und bestandserhaltenden Maßnahmen ist nicht
vorgesehen. Eine getrennte Darlegung der Kosten ist in diesen Fällen auch nicht
nachträglich nachvollziehbar. Die tatsächlich für bestandserhaltende
Maßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel liegen somit effektiv über dem dargestellten
Mittelabfluss bei Titel 519 01.
8. Welche Dienststellen der Bundespolizei haben seit dem Jahr 2009
bauliche Mängel bzw. notwendige Instandsetzungsmaßnahmen gemeldet (bitte
nach Dienststelle, Datum der Anforderung sowie Art und Umfang der
angeforderten Maßnahmen aufschlüsseln)?
Seit 2009 wurden für alle der 268 von der Bundespolizei genutzten BImA-
Liegenschaften durch die dortigen Dienststellen bauliche Mängel und
notwendige Instandsetzungsmaßnahmen gemeldet bzw. mit der
Baubedarfsnachweisung erfasst. U. a. aufgrund des Umfangs und der Art der Daten liegt der BImA
eine Übersicht aufgeschlüsselt nach Dienststelle, Datum der Anforderung
sowie Art und Umfang der angeforderten Maßnahmen nicht vor. Auch bei der
Bundespolizei erfolgt keine statistische Erfassung des Instandsetzungsbedarfs
im Sinne der Fragestellung.
9. In welchen Liegenschaften der Bundespolizei sind seit 2009
Sanierungsarbeiten durchgeführt worden (bitte nach Liegenschaft, Datum der
Sanierung, Art und Umfang der Maßnahmen und angefallenen Kosten
aufschlüsseln)?
Wie in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, gibt es zwar für jede von der
Bundespolizei genutzte BImA-Liegenschaft einen Baubedarfsnachweis mit jeweils
mehreren Baumaßnahmen. Jedoch liegen die Daten nicht in der in der
Fragestellung genannten Aufschlüsselung vor. Eine Zusammenstellung der Daten ist
mit vertretbarem Aufwand in der gesetzten Frist nicht realisierbar.
Die Bundespolizei verfügt nicht über eine statistische Erfassung der
durchgeführten Sanierungsarbeiten in den von ihr genutzten Liegenschaften der
Verkehrsunternehmen.
10. Welche Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten sind bis
zum Jahr 2025 in den Liegenschaften der Bundespolizei vorgesehen (bitte
nach Liegenschaft, geplantem Zeitraum der Ausführung, Art und Umfang
der Maßnahmen und veranschlagten Kosten aufschlüsseln)?
Bis zum Jahre 2025 sind die in der Anlage WE-Planung (Anlage 2*)
abgebildeten 877 Baumaßnahmen für Sanierungs-, Instandsetzungs- oder
Renovierungsarbeiten (Stichtag 19. August.2019) geplant. Diese Planungen werden
kontinuierlich fortgeschrieben.
Eine valide Darstellung der vorgesehenen Sanierungs-, Instandsetzungs- oder
Renovierungsarbeiten seitens der Bundespolizei ist aufgrund der in den
Antworten zu den Fragen 4 und 7 dargestellten Erfassung bei gemischt
konsumtiven/investiven Maßnahmen nicht möglich.
11. In welchen Liegenschaften der Bundespolizei sind die Unterbringungs-,
Lehrsaal- und Bürokapazitäten nicht ausreichend (bitte nach
Liegenschaften und dem Umfang der jeweils benötigten Kapazitäten aufschlüsseln)?
Eine statische, regelterminliche Erfassung von Raum- und Flächendefiziten
aller 483 durch die Bundespolizei genutzten Liegenschaften erfolgt nicht. Dies
würde der dynamischen Entwicklung der Organisation, der Verlagerung von
Aufgaben sowie der damit einhergehenden wechselnden Belegung einzelner
Räume nicht gerecht.
Für die Aus- und Fortbildung der Bundespolizei sind die vorhandenen
Kapazitäten mit Ausnahme der Liegenschaft der Bundespolizeiakademie in Lübeck
(Falkenfeld) zunächst noch ausreichend. In Lübeck besteht dringender Bedarf
an 200 Unterbringungsplätzen, 11 Lehrsälen (davon ein Großraumhörsaal) und
16 Büroarbeitsplätzen. Die Errichtung und Übergabe einer Modulanlage zur
Deckung des Unterbringungsbedarfes ist noch für September 2020 vorgesehen.
Bei einem weiteren personellen Aufwuchs der Bundespolizei zeichnet sich ein
weiterer Bedarf an Aus- und Fortbildungskapazitäten ab.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12898 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Welche Maßnahmen sind bis zum Jahr 2025 geplant, um die fehlenden
Kapazitäten zu schaffen (bitte nach einzelnen Liegenschaften, einzelnen
Maßnahmen und geplantem Zeitraum der Ausführung aufschlüsseln)?
Für die Bewältigung der liegenschaftlichen Herausforderungen des personellen
Aufwuchses durch die Sicherheitspakete (rd. 12.500 Stellen/Planstellen) wurde
bisher ein zusätzlicher Flächenbedarf von rd. 87.000 qm ermittelt. Zu den sich
daraus ableitenden konkreten Handlungsbedarfen finden seit einiger Zeit die
notwendigen Abstimmungen zwischen den beteiligten Stellen der Ressorts des
Bundesministeriums der Finanzen und BMI sowie der BImA und der BPOL
statt.
Drucksache 19/12898 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12898 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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