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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg
(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
13 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1241615.08.2019
Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12416
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben,
Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg
Am 9. Juli 2019 stellte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) seine
Pläne für eine neue U-Bahn-Linie 5 vor. Diese soll mit einem ersten Abschnitt
den Osten von Hamburg an das U-Bahn-Netz anschließen. Die Linie soll in
Abschnitten gebaut werden, der erste 5,8 km lange Abschnitt soll von Bramfeld über
Steilshoop zur City Nord verlaufen. Die Kosten sollen sich auf 1,75 Mrd. Euro
belaufen (www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/12763218/u-bahn-u5-ost-fuer-
1-75-milliarden-euro-puffer-eingeplant/). Die Gesamtkosten der U5 könnten so
rund 8 Mrd. Euro betragen, wenn man diese Kostenplanung als Grundlage zur
Berechnung ansetzt (www.abendblatt.de/hamburg/article226457387/1-754-
Milliarden-Euro-warum-die-U5-so-teuer-wird.html).
Einen Antrag auf Bundeszuschüsse wolle der Senat erst nach dem
Planfeststellungsverfahren stellen, man befinde sich aber schon „eng in Gesprächen mit dem
Bund“, so der Wirtschaftssenator Westhagemann (ebd.). Nach Angaben der
Hamburger Hochbahn AG kämen zur Mitfinanzierung der U5 Bundesmittel aus
verschiedenen Fördertöpfen infrage, darunter Regionalisierungsmittel und Mittel
aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Mittel). Die Hochbahn
verweist weiter auf Risiken für die FHH, sollten keine Bundesmittel fließen
(www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/33b9403f-f882-4860-a056-fd9f
3078c644/Themendienst+F%C3%B6rderung+und+Finanzierung+U5.pdf?MOD
=AJPERES).
Weiter soll neben der U5 auch noch eine neue S-Bahn-Linie S32 gebaut werden,
die ab Holstenstraße Lurup und Osdorf anbinden soll (www.abendblatt.de/
hamburg/kommunales/article226436599/Tschentscher-nennt-erstmals-Kosten-
fuer-Bau-der-U5.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wurde der Bund bislang in die Gespräche zur Realisierung und
Finanzierung der U5 eingebunden?
2. Wann fanden Gespräche zur U5 mit dem Bund jeweils statt, und auf welcher
Kompetenzebene?
3. Haben die FHH, die Hochbahn oder andere beteiligte Organisationen bereits
Mittel für die U5 angefragt oder beantragt?
a) Wann wurden die Mittel jeweils beantragt?
b) Wer bzw. welche Organisation hat die Mittel jeweils beantragt?
c) In welcher Höhe wurden jeweils Mittel beantragt?
d) Wie ist der jeweilige Stand des Antragsverfahrens?
e) Wurde bereits ein standardisiertes Bewertungsverfahren durchgeführt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund den Bau der U5 zu welchem
Anteil bzw. bis zu welcher Höhe unterstützen?
5. Bis wann müssten Fördermittel des Bundes für den Bau der U5 beantragt
werden, wenn ein Baubeginn Ende 2021 realisiert werden soll?
6. Welche Gespräche gab es von Seiten der FHH mit dem Bund und der
Deutschen Bahn AG über den Bau einer neuen S-Bahn-Linie von Holstenstraße
nach Osdorf (S32)?
a) Wann fanden die Gespräche jeweils statt?
b) Auf welcher Kompetenzebene fanden die Gespräche statt?
c) Wurde über mögliche Kosten gesprochen, und wenn ja, in welcher Höhe?
7. Hat die FHH oder eine andere beteiligte Organisation bereits Mittel für die
S32 angefragt oder beantragt?
a) Wann wurden die Mittel jeweils beantragt?
b) Wer hat die Mittel jeweils beantragt?
c) In welcher Höhe wurden jeweils Mittel beantragt?
d) Wie ist der jeweilige Stand des Antragsverfahrens?
e) Wurde bereits ein standardisiertes Bewertungsverfahren durchgeführt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
8. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund den Bau der S32 zu welchem
Anteil bzw. bis zu welcher Höhe unterstützen?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1278228.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12416 - Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 27. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12782
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12416 –
Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 9. Juli 2019 stellte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)
seine Pläne für eine neue U-Bahn-Linie 5 vor. Diese soll mit einem ersten
Abschnitt den Osten von Hamburg an das U-Bahn-Netz anschließen. Die Linie soll
in Abschnitten gebaut werden, der erste 5,8 km lange Abschnitt soll von
Bramfeld über Steilshoop zur City Nord verlaufen. Die Kosten sollen sich auf
1,75 Mrd. Euro belaufen (www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/12763218/
u-bahn-u5-ost-fuer-1-75-milliarden-euro-puffer-eingeplant/). Die
Gesamtkosten der U5 könnten so rund 8 Mrd. Euro betragen, wenn man diese
Kostenplanung als Grundlage zur Berechnung ansetzt (www.abendblatt.de/hamburg/
article226457387/1-754-Milliarden-Euro-warum-die-U5-so-teuer-wird.html).
Einen Antrag auf Bundeszuschüsse wolle der Senat erst nach dem
Planfeststellungsverfahren stellen, man befinde sich aber schon „eng in Gesprächen mit
dem Bund“, so der Wirtschaftssenator Westhagemann (ebd.). Nach Angaben
der Hamburger Hochbahn AG kämen zur Mitfinanzierung der U5 Bundesmittel
aus verschiedenen Fördertöpfen infrage, darunter Regionalisierungsmittel und
Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Mittel). Die
Hochbahn verweist weiter auf Risiken für die FHH, sollten keine Bundesmittel
fließen (www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/33b9403f-f882-4860-a
056-fd9f3078c644/Themendienst+F%C3%B6rderung+und+Finanzierung+U5.
pdf?MOD=AJPERES).
Weiter soll neben der U5 auch noch eine neue S-Bahn-Linie S32 gebaut werden,
die ab Holstenstraße Lurup und Osdorf anbinden soll (www.abendblatt.de/
hamburg/kommunales/article226436599/Tschentscher-nennt-erstmals-Kosten-
fuer-Bau-der-U5.html).
1. Wie wurde der Bund bislang in die Gespräche zur Realisierung und
Finanzierung der U5 eingebunden?
2. Wann fanden Gespräche zur U5 mit dem Bund jeweils statt, und auf welcher
Kompetenzebene?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) möchte das Vorhaben U5, Hamburg
anteilig im Rahmen des Bundesprogramms nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanzieren. Der erste Abschnitt U 5 Ost, Bramfeld bis
City Nord, ist seitens der FHH zur anteiligen Finanzierung im Rahmen des
GVFG-Bundesprogramms angemeldet worden.
Das Vorhaben U5, Hamburg wurde am 30. Januar 2019 erstmals detailliert der
Fachebene des BMVI vorgestellt.
3. Haben die FHH, die Hochbahn oder andere beteiligte Organisationen bereits
Mittel für die U5 angefragt oder beantragt?
a) Wann wurden die Mittel jeweils beantragt?
b) Wer bzw. welche Organisation hat die Mittel jeweils beantragt?
c) In welcher Höhe wurden jeweils Mittel beantragt?
d) Wie ist der jeweilige Stand des Antragsverfahrens?
e) Wurde bereits ein standardisiertes Bewertungsverfahren durchgeführt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bisher wurden noch keine Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG beantragt und auch
noch keine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem bundesweit einheitlichen
Verfahren der Standardisierten Bewertung durchgeführt.
4. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund den Bau der U5 zu
welchem Anteil bzw. bis zu welcher Höhe unterstützen?
8. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund den Bau der S32 zu
welchem Anteil bzw. bis zu welcher Höhe unterstützen?
Die Fragen 4 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus dem GVFG-Bundesprogramm können Infrastrukturinvestitionen der ÖPNV-
Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen
Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 50 Mio. Euro anteilig gefördert
werden.
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen – insbesondere § 3 GVFG – und nach
Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln könnte das Projekt mit
bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten anteilig durch
Bundesfinanzhilfen finanziert werden.
5. Bis wann müssten Fördermittel des Bundes für den Bau der U5 beantragt
werden, wenn ein Baubeginn Ende 2021 realisiert werden soll?
Die Beantragung der Fördermittel muss rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen. Die
zeitliche Abstimmung erfolgt im Rahmen der weiteren gemeinsamen
Besprechungen.
6. Welche Gespräche gab es von Seiten der FHH mit dem Bund und der
Deutschen Bahn AG über den Bau einer neuen S-Bahn-Linie von Holstenstraße
nach Osdorf (S32)?
a) Wann fanden die Gespräche jeweils statt?
b) Auf welcher Kompetenzebene fanden die Gespräche statt?
c) Wurde über mögliche Kosten gesprochen, und wenn ja, in welcher Höhe?
7. Hat die FHH oder eine andere beteiligte Organisation bereits Mittel für die
S32 angefragt oder beantragt?
a) Wann wurden die Mittel jeweils beantragt?
b) Wer hat die Mittel jeweils beantragt?
c) In welcher Höhe wurden jeweils Mittel beantragt?
d) Wie ist der jeweilige Stand des Antragsverfahrens?
e) Wurde bereits ein standardisiertes Bewertungsverfahren durchgeführt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Frage 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über den Bau einer neuen S-Bahnlinie von Holstenstraße nach Osdorf (S32) gab
es bisher keine Gespräche. Ein solches Vorhaben ist auch nicht von der FHH zur
anteiligen Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms angemeldet
worden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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