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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg
(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
28.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1241615.08.2019
Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12416
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben,
Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg
Am 9. Juli 2019 stellte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) seine
Pläne für eine neue U-Bahn-Linie 5 vor. Diese soll mit einem ersten Abschnitt
den Osten von Hamburg an das U-Bahn-Netz anschließen. Die Linie soll in
Abschnitten gebaut werden, der erste 5,8 km lange Abschnitt soll von Bramfeld über
Steilshoop zur City Nord verlaufen. Die Kosten sollen sich auf 1,75 Mrd. Euro
belaufen (www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/12763218/u-bahn-u5-ost-fuer-
1-75-milliarden-euro-puffer-eingeplant/). Die Gesamtkosten der U5 könnten so
rund 8 Mrd. Euro betragen, wenn man diese Kostenplanung als Grundlage zur
Berechnung ansetzt (www.abendblatt.de/hamburg/article226457387/1-754-
Milliarden-Euro-warum-die-U5-so-teuer-wird.html).
Einen Antrag auf Bundeszuschüsse wolle der Senat erst nach dem
Planfeststellungsverfahren stellen, man befinde sich aber schon „eng in Gesprächen mit dem
Bund“, so der Wirtschaftssenator Westhagemann (ebd.). Nach Angaben der
Hamburger Hochbahn AG kämen zur Mitfinanzierung der U5 Bundesmittel aus
verschiedenen Fördertöpfen infrage, darunter Regionalisierungsmittel und Mittel
aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Mittel). Die Hochbahn
verweist weiter auf Risiken für die FHH, sollten keine Bundesmittel fließen
(www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/33b9403f-f882-4860-a056-fd9f
3078c644/Themendienst+F%C3%B6rderung+und+Finanzierung+U5.pdf?MOD
=AJPERES).
Weiter soll neben der U5 auch noch eine neue S-Bahn-Linie S32 gebaut werden,
die ab Holstenstraße Lurup und Osdorf anbinden soll (www.abendblatt.de/
hamburg/kommunales/article226436599/Tschentscher-nennt-erstmals-Kosten-
fuer-Bau-der-U5.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wurde der Bund bislang in die Gespräche zur Realisierung und
Finanzierung der U5 eingebunden?
2. Wann fanden Gespräche zur U5 mit dem Bund jeweils statt, und auf welcher
Kompetenzebene?
3. Haben die FHH, die Hochbahn oder andere beteiligte Organisationen bereits
Mittel für die U5 angefragt oder beantragt?
a) Wann wurden die Mittel jeweils beantragt?
b) Wer bzw. welche Organisation hat die Mittel jeweils beantragt?
c) In welcher Höhe wurden jeweils Mittel beantragt?
d) Wie ist der jeweilige Stand des Antragsverfahrens?
e) Wurde bereits ein standardisiertes Bewertungsverfahren durchgeführt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund den Bau der U5 zu welchem
Anteil bzw. bis zu welcher Höhe unterstützen?
5. Bis wann müssten Fördermittel des Bundes für den Bau der U5 beantragt
werden, wenn ein Baubeginn Ende 2021 realisiert werden soll?
6. Welche Gespräche gab es von Seiten der FHH mit dem Bund und der
Deutschen Bahn AG über den Bau einer neuen S-Bahn-Linie von Holstenstraße
nach Osdorf (S32)?
a) Wann fanden die Gespräche jeweils statt?
b) Auf welcher Kompetenzebene fanden die Gespräche statt?
c) Wurde über mögliche Kosten gesprochen, und wenn ja, in welcher Höhe?
7. Hat die FHH oder eine andere beteiligte Organisation bereits Mittel für die
S32 angefragt oder beantragt?
a) Wann wurden die Mittel jeweils beantragt?
b) Wer hat die Mittel jeweils beantragt?
c) In welcher Höhe wurden jeweils Mittel beantragt?
d) Wie ist der jeweilige Stand des Antragsverfahrens?
e) Wurde bereits ein standardisiertes Bewertungsverfahren durchgeführt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
8. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund den Bau der S32 zu welchem
Anteil bzw. bis zu welcher Höhe unterstützen?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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