[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Renata Alt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12417 –
An- und Vermietung von Büroflächen durch die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben
Im November 2016 hat laut Presseberichten der Bundesrechnungshof in einem
Bericht festgestellt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
nicht über ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen verfüge, um ein aktives
und erfolgreiches Flächenmanagement betreiben zu können (
www.tagesspie
gel.de/politik/bundesrechnungshof-zur-bima-bund-verschwendet-
millionenmit-immobilien/19247582.html).
Der Bundesrechnungshof kritisierte, dass die BImA umfangreich Büroflächen
des Bundes von Dritten anmieten würde, obwohl die BImA über leerstehende
Büroflächen im eigenen Bestand verfügen würde. Kürzlich wurde bekannt,
dass das Bundesministerium für Gesundheit aufgrund der verzögerten
Fertigstellung der neuen Liegenschaften die bisherigen Büroräume für weitere
15 Jahre für insgesamt 107 Mio. Euro weiter anmieten muss (
www.bild.de/
bild-plus/politik/inland/politik-inland/gesundheitsminister-spahn-
mietw a h n s i n n - a u f - s t e u e r z a h l e r - k o s t e n - 6 2 7 6 3 9 3 6 . b i l d . h t m l ?
wt_eid=2156258836046890693&wt_t=2156267870581901404#re
mId=1638492790941820959).
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
fünf Jahren die Ausgaben der BImA für die Anmietung von Büroflächen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anmietung von im Eigentum Dritter stehender Büroflächen durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgt grundsätzlich im Rahmen
des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM). In der nachfolgenden
Tabelle sind die Gesamt-aufwände für die Anmietung solcher Immobilien
aufgeführt. Eine Abgrenzung zwischen reinen Büroflächen und den restlichen
Nutzflächen (Lagerräume, Teeküchen, usw.) innerhalb der angemieteten
Immobilien ist derzeit systemtechnisch nicht möglich. Die BImA arbeitet aktuell an
einer entsprechenden technischen Fortentwicklung und Implementierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12880
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jahr Ausgaben fürAnmietungen
2014 166.615.000 €
2015 178.097.000 €
2016 213.268.000 €
2017 241.568.000 €
2018 270.906.000 €
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
fünf Jahren die Ausgaben für die Anmietung von Büroflächen für
Bundesbehörden, die nicht über die BImA angemietet wurden (bitte nach Jahren
und den zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
Die Ausgaben der Ressorts für nicht über die BImA angemietete Büroflächen
einzelner Bundesbehörden in den vergangenen fünf Jahren können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Von der Erhebung von Daten beim BND
wurde abgesehen.
2014 2015 2016 2017 2018
AA 193.537 € 212.300 € 224.283 € 225.093 € 224.577 €
BMI 35.778.542 € 31.095.600 € 32.400.223 € 33.364.048 € 34.796.170 €
BMWi1 2.744.769 € 2.734.054 € 2.740.637 € 2.869.399 € 2.195.457 €
BMVg 1.947.000 € 2.602.000 € 2.609.000 € 3.300.000 € 2.630.000 €
BVerfG 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 €
1 Die Beträge beinhalten auch Ausgaben für Objekte, die als Labor-/
Versuchsfläche genutzt wurden bzw. werden.
3. Wie viele Immobilien im Eigentum der BImA, welche als Bürofläche
geeignet wären, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung leer oder
teilweise leer (bitte nach den einzelnen Immobilien und wenn möglich unter
Angabe der nutzbaren Quadratmeter Bürofläche aufschlüsseln)?
Die Bundesanstalt verfügt nur über eine sehr geringe Anzahl leerstehender und
ohne weitere Herrichtungsmaßnahmen sofort vermietbarer Büroflächen.
Demgegenüber können rund 138.000 m² Büroflächen nach umfangreicher
Herrichtung oder Grundsanierung für Bürozwecke verwandt werden. Die
Einzelheiten hierzu sind der Anlage 1* zu entnehmen.
4. Wie viele Immobilien des Bundes, die nicht im Eigentum der BImA sind
und als Bürofläche geeignet wären, stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung leer oder teilweise leer (bitte nach den einzelnen Immobilien und
wenn möglich unter Angabe der nutzbaren Quadratmeter Bürofläche
aufschlüsseln)?
Die Abfrage bei allen Ressorts der Bundesregierung hat ergeben, dass derzeit
keine nicht im Eigentum der BImA stehenden Immobilen des Bundes, die als
Bürofläche geeignet wären, ganz oder teilweise leerstehen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12880 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Nettokaltmiete pro Quadratmeter für Büroflächen, die durch die BImA
angemietet werden (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Ermittlung der durchschnittlichen Nettokaltmiete pro Quadratmeter für von
Dritten angemietete Büroflächen aus dem IT-System der BImA ist derzeit nicht
möglich. Die BImA arbeitet aktuell an einer entsprechenden technischen
Fortentwicklung und Implementierung.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Nettokaltmiete pro Quadratmeter für Büroflächen, die durch die BImA
vermietet werden (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Angabe der BImA beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete pro
Quadratmeter für die im Eigentum der BImA stehenden Dienstliegenschaften, die im
Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM) an
Bundeseinrichtungen vermietet werden, 148,44 Euro/m2/Jahr.
7. Wie viele laufende Mietverträge zur Anmietung von Büroflächen hat die
BImA nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell abgeschlossen, und wie
lange ist die restliche Laufzeit dieser Verträge (bitte tabellarisch nach
Jahren der Restlaufzeit aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 20. August 2019 hat die BImA 1.300 laufende Anmietverträge
für Büroflächen abgeschlossen. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die
Anlage 2* verwiesen.
8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
fünf Jahren die Ausgaben der BImA zur Inserierung und Annoncierung
leerstehender Büroflächen in Immobilienportalen und Tageszeitungen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Inserierung leerer Büroflächen erfolgt primär auf dem Internetportal der
BImA unter
www.bundesimmobilien.de. Von dort aus werden diese Angebote
automatisch auf die wichtigsten externen Immobilienportale gespiegelt. Die
Abrechnung hierzu erfolgt auf der Grundlage von Rahmenverträgen, in denen
auch Verkaufsangebote der BImA enthalten sind, pauschal ohne
Einzelabrechnung.
Die Kosten für Inserate und Annoncen in Tageszeitungen werden gemeinsam
mit SCHUFA-Auskünften und Maklergebühren auf einem Sachkonto verbucht.
Eine Zusammenstellung der reinen Kosten für Inserate und Annoncen ist mit
vertretbarem Aufwand in der gesetzten Frist nicht realisierbar.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12880 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Das Sachkonto wies in den vergangenen fünf Jahren jeweils folgende Werte
aus:
Jahr Sachkonto
2014 16.474 €
2015 269.791 €
2016 19.472 €
2017 48.472 €
2018 44.273 €
Der hohe Betrag in 2015 resultiert aus Maklergebühren.
9. Weshalb werden nach Kenntnis der Bundesregierung leerstehende
Büroflächen der BImA nicht durch den Bund selbst genutzt oder an Dritte
weitervermietet?
Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Darüber hinaus ist allgemein zu bemerken, dass im Rahmen der
Erkundungsverfahren der BImA für die Unterbringung von Bundesdienststellen
leerstehende Büroflächen identifiziert und in die Bedarfsprüfung einbezogen werden.
Häufig stimmt aber das leerstehende Büroflächenangebot der BImA
hinsichtlich der Region, der Größe und des Zeitpunktes der Verfügbarkeit nicht mit
dem konkreten Nutzerbedarf der Bundesdienststellen überein, welcher in der
Regel kurzfristig gedeckt werden muss. Überdies sind regelmäßig
umfangreiche Herrichtungsmaßnahmen durchzuführen, wobei in jedem Einzelfall geprüft
wird, ob die Herrichtung einer BImA-eigenen Immobilie oder die Anmietung
einer Drittliegenschaft wirtschaftlicher und im vorgegebenen Zeitraum
realisierbar ist.
Sofern sich in absehbarer Zeit keine Anschlussverwendung für leerstehende
Büroflächen findet, werden diese als nicht betriebsnotwendige Liegenschaften
entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der BImA veräußert.
10. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit der
Bedarf an Büroflächen des Bundes, die bisher angemietet werden, durch bereits
vorhandene Büroflächen des Bundes gedeckt werden kann?
In das Erkundungsverfahren der BImA für die Unterbringung von
Bundesdienststellen werden jeweils alle immobilienwirtschaftlich sinnvollen und für
den Nutzerbedarf grundsätzlich geeigneten Unterbringungsvarianten
einbezogen und nach Maßgabe des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (§ 7 BHO) unter
Berücksichtigung sowohl monetärer als auch nicht-monetärer Aspekte
untersucht und bewertet. Im Ergebnis schlägt die BImA dem Nutzer die aus Sicht
des Bundeshaushalts wirtschaftlichste Variante zur Realisierung vor. Die
abschließende Entscheidung über die zu verwirklichende Unterbringungsvariante
obliegt allein dem Nutzer.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12880
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12880
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ISSN 0722-8333]