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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

30.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1240015.08.2019

Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12400 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Nicole Bauer, Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Peter Heidt, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c.Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Am 12. Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert, die am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist. Mit diesem Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland dazu, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Im Koalitionsvertrag schreiben CDU, CSU und SPD: „Wir werden die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherstellen“ (Zeilen: 1030 bis 1041). Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder ist der „Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“, der seit dem 18. September 2018, das heißt seit zehn Monaten, regelmäßig tagt (siehe: www.bmfsfj. de/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie lauten alle Arbeitsgremien, die sich an der Arbeit vom „Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ beteiligen und wie oft, in welcher Zusammensetzung und mit welcher jeweiligen Zielsetzung tagen diese? Welche Berichts- und Dokumentationspflichten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Arbeitsgremien des besagten Runden Tisches? 2. Welche Personen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am „Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen“ teil, und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt (bitte mit Angabe der Funktion in Land und Kommune aufführen)? 3. Gibt es bisher nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Arbeitsresultate des besagten Runden Tisches seit seiner Einsetzung im September 2018, und bewertet die Bundesregierung diese als Fortschritte, und wenn nicht, warum nicht? 4. Was ist der Bearbeitungsstand der Bundesregierung hinsichtlich des angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“, das vom „Runden Tisch“ ausgearbeitet und in diesem Jahr anlaufen soll? a) Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse veröffentlichen? b) Falls das Bundesprogramm – vollständig oder teilweise – angelaufen ist, wann genau ist es angelaufen, was daraus wurde bereits umgesetzt, und wie haben welche Akteure davon erfahren? c) Falls das Bundesprogramm noch nicht angelaufen ist, wann und in welcher Form soll es anlaufen, und wie plant die Bundesregierung, die relevanten Akteure darüber zu informieren? 5. Welche konkreten Maßnahmen hat der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“ bislang zur – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Ziel erklärten – „Unterstützung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ (Zeile 1038 f.) nach Kenntnis der Bundesregierung ausgearbeitet? Wie, wann, und in welchen Berufsbranchen werden diese für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt? 6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung von Bund, Ländern und Kommunen Selbstverpflichtungen für Unterstützungsangebote, und wenn ja, welche Partner werden sich mit welchen konkreten Verpflichtungen beteiligen? Wenn nein, warum nicht (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)? 7. Für welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die in ihrer Pressemitteilung vom 18. September 2018 (siehe: www.bmfsfj .de/bmfsfj / gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304) angekündigten Mittel in Höhe von 5,1 Mio. Euro (im Haushalt 2019 auf 6,1 Mio. Euro erhöht) für ein Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen bereits eingesetzt, und für welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung die finanziellen Mittel einzusetzen (bitte mit Angabe der beteiligten Länder und Kommunen aufschlüsseln)? 8. Welche „Eckpunkte für das Bundesförderprogramm“ (siehe www.bmfsfj.de/ bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-gemeinsam-gegen-gewalt- anfrauen-/128364) hat der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“ nach Kenntnis der Bundesregierung bisher erarbeitet, und wann wird die Bundesregierung das Bundesförderprogramm vorstellen? 9. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die obligatorischen und die fakultativen Schwerpunkte der Handlungsfelder, Förderziele, Querschnittsziele und Zuwendungsbestimmungen des besagten Bundesförderprogramms, und nach welchen Kriterien werden diesbezüglich die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt? 10. Wie lauten die Förderrichtlinien für die Zuwendungsempfänger des Bundesförderprogramms im Allgemeinen und für die Ausgestaltung der Bestandteile des Bundesförderprogramms im Besonderen? 11. Welche Bundesmittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe, aus welcher Haushaltsstelle und mit welcher Zuordnung zu den Bestandteilen des Bundesförderprogramms für 2020 sowie die darauffolgenden Jahre zur Verfügung? 12. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe der Bundesmittel für das Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen um ein Verfahren, bei dem sich Länder und Kommunen bewerben müssen? a) Wenn ja, welche Bewerbungen konnten bewilligt und finanziert werden, und welche mussten abgelehnt werden (bitte unter Angabe der kommunalen Zugehörigkeit und des Verwendungszwecks des Bewerbers auflisten)? b) Wenn nein, nach welchem anderen Vergabeverfahren werden die finanziellen Mittel vergeben? 13. Welchem Betrag entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme der abgelehnten Bewerbungen für die angekündigten Mittel in Höhe von 5,1 Mio. Euro für ein Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)? 14. Auf Grundlage welcher Faktoren hat die Bundesregierung die Höhe der ursprünglichen Beträge (5,1 Mio. für 2019 und 30 Mio. für 2020, siehe: www. bmfsfj.de/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304) für das Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen festgelegt, und mit welcher Begründung wurden die ursprünglich für 2020 vorgesehenen Mittel von 30 Mio. Euro auf 6,1 Mio. Euro gekürzt? 15. Was versteht die Bundesregierung unter „investiven Maßnahmen“, die ab 2020 neben nichtinvestiven Maßnahmen ebenfalls vom Bundesförderprogramm gefördert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7816, S. 4), und welche „investiven Maßnahmen“ will die Bundesregierung ab nächstem Jahr finanzieren? 16. Welche Maßnahmen zur Digitalisierung und zur digitalen Sicherheit berücksichtigt die Bundesregierung bei den „investiven Maßnahmen“? 17. Was hat die „Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein einheitliches Vorgehen im Notfall, zum Beispiel in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung“, welche die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 18. September 2018 angekündigt hat, ergeben (siehe: www.bmfsfj.de/ bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304)? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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