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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
30.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1240015.08.2019
Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12400
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Suding, Nicole Bauer, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Peter Heidt, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Dr. h. c.Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Am 12. Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert, die am 1. Februar 2019 in
Kraft getreten ist. Mit diesem Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland
dazu, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, Gewalt gegen Frauen zu
bekämpfen.
Im Koalitionsvertrag schreiben CDU, CSU und SPD: „Wir werden die
Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm
zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder
auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen
und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern
zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und
Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die
adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und
entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem
Zusammenhang ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen,
Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte
Kinder und Frauen sicherstellen“ (Zeilen: 1030 bis 1041).
Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms zur Prävention und
Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder ist der „Runde Tisch von
Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“, der seit dem 18.
September 2018, das heißt seit zehn Monaten, regelmäßig tagt (siehe: www.bmfsfj.
de/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lauten alle Arbeitsgremien, die sich an der Arbeit vom „Runden Tisch
von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ beteiligen und
wie oft, in welcher Zusammensetzung und mit welcher jeweiligen
Zielsetzung tagen diese?
Welche Berichts- und Dokumentationspflichten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Arbeitsgremien des besagten Runden Tisches?
2. Welche Personen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am „Runden
Tisch gegen Gewalt an Frauen“ teil, und nach welchen Kriterien wurden sie
ausgewählt (bitte mit Angabe der Funktion in Land und Kommune
aufführen)?
3. Gibt es bisher nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Arbeitsresultate
des besagten Runden Tisches seit seiner Einsetzung im September 2018, und
bewertet die Bundesregierung diese als Fortschritte, und wenn nicht, warum
nicht?
4. Was ist der Bearbeitungsstand der Bundesregierung hinsichtlich des
angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“, das vom „Runden
Tisch“ ausgearbeitet und in diesem Jahr anlaufen soll?
a) Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse veröffentlichen?
b) Falls das Bundesprogramm – vollständig oder teilweise – angelaufen ist,
wann genau ist es angelaufen, was daraus wurde bereits umgesetzt, und
wie haben welche Akteure davon erfahren?
c) Falls das Bundesprogramm noch nicht angelaufen ist, wann und in
welcher Form soll es anlaufen, und wie plant die Bundesregierung, die
relevanten Akteure darüber zu informieren?
5. Welche konkreten Maßnahmen hat der „Runde Tisch gegen Gewalt an
Frauen“ bislang zur – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD zum Ziel erklärten – „Unterstützung von
Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ (Zeile 1038 f.)
nach Kenntnis der Bundesregierung ausgearbeitet?
Wie, wann, und in welchen Berufsbranchen werden diese für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt?
6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung von Bund, Ländern und
Kommunen Selbstverpflichtungen für Unterstützungsangebote, und wenn ja,
welche Partner werden sich mit welchen konkreten Verpflichtungen beteiligen?
Wenn nein, warum nicht (bitte nach Ländern und Kommunen
aufschlüsseln)?
7. Für welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die in ihrer
Pressemitteilung vom 18. September 2018 (siehe: www.bmfsfj .de/bmfsfj /
gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304) angekündigten Mittel in Höhe
von 5,1 Mio. Euro (im Haushalt 2019 auf 6,1 Mio. Euro erhöht) für ein
Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von Frauenhäusern sowie
ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen bereits eingesetzt, und für
welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung die finanziellen
Mittel einzusetzen (bitte mit Angabe der beteiligten Länder und Kommunen
aufschlüsseln)?
8. Welche „Eckpunkte für das Bundesförderprogramm“ (siehe www.bmfsfj.de/
bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-gemeinsam-gegen-gewalt-
anfrauen-/128364) hat der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“ nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher erarbeitet, und wann wird die
Bundesregierung das Bundesförderprogramm vorstellen?
9. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die obligatorischen und die
fakultativen Schwerpunkte der Handlungsfelder, Förderziele,
Querschnittsziele und Zuwendungsbestimmungen des besagten
Bundesförderprogramms, und nach welchen Kriterien werden diesbezüglich die zur
Verfügung stehenden Mittel verteilt?
10. Wie lauten die Förderrichtlinien für die Zuwendungsempfänger des
Bundesförderprogramms im Allgemeinen und für die Ausgestaltung der
Bestandteile des Bundesförderprogramms im Besonderen?
11. Welche Bundesmittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher
Höhe, aus welcher Haushaltsstelle und mit welcher Zuordnung zu den
Bestandteilen des Bundesförderprogramms für 2020 sowie die darauffolgenden
Jahre zur Verfügung?
12. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe der
Bundesmittel für das Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von
Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen um
ein Verfahren, bei dem sich Länder und Kommunen bewerben müssen?
a) Wenn ja, welche Bewerbungen konnten bewilligt und finanziert werden,
und welche mussten abgelehnt werden (bitte unter Angabe der
kommunalen Zugehörigkeit und des Verwendungszwecks des Bewerbers
auflisten)?
b) Wenn nein, nach welchem anderen Vergabeverfahren werden die
finanziellen Mittel vergeben?
13. Welchem Betrag entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtsumme der abgelehnten Bewerbungen für die angekündigten Mittel in Höhe
von 5,1 Mio. Euro für ein Förderprogramm zum Ausbau und zur
Absicherung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und
Betreuungseinrichtungen (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?
14. Auf Grundlage welcher Faktoren hat die Bundesregierung die Höhe der
ursprünglichen Beträge (5,1 Mio. für 2019 und 30 Mio. für 2020, siehe: www.
bmfsfj.de/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304) für das
Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von Frauenhäusern sowie
ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen festgelegt, und mit welcher
Begründung wurden die ursprünglich für 2020 vorgesehenen Mittel von
30 Mio. Euro auf 6,1 Mio. Euro gekürzt?
15. Was versteht die Bundesregierung unter „investiven Maßnahmen“, die ab
2020 neben nichtinvestiven Maßnahmen ebenfalls vom
Bundesförderprogramm gefördert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7816, S. 4), und
welche „investiven Maßnahmen“ will die Bundesregierung ab nächstem Jahr
finanzieren?
16. Welche Maßnahmen zur Digitalisierung und zur digitalen Sicherheit
berücksichtigt die Bundesregierung bei den „investiven Maßnahmen“?
17. Was hat die „Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein
einheitliches Vorgehen im Notfall, zum Beispiel in Form einer
Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf
Schutz und Beratung“, welche die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung
vom 18. September 2018 angekündigt hat, ergeben (siehe: www.bmfsfj.de/
bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304)?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1287330.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12400 - Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Nicole Bauer, Renata Alt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12400 –
Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert, die am 1. Februar 2019
in Kraft getreten ist. Mit diesem Übereinkommen verpflichtet sich
Deutschland dazu, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, Gewalt gegen
Frauen zu bekämpfen.
Im Koalitionsvertrag schreiben CDU, CSU und SPD: „Wir werden die
Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein
Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene
Frauen und Kinder auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von
Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und
Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch
von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der
bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit
von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und
Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang ein Investitions-,
Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen,
Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen
und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen
sicherstellen“ (Zeilen: 1030 bis 1041).
Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms zur Prävention und
Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder ist der „Runde
Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“, der seit
dem 18. September 2018, das heißt seit zehn Monaten, regelmäßig tagt (siehe:
www.bmfsfj/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304).
1. Wie lauten alle Arbeitsgremien, die sich an der Arbeit vom „Runden
Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“
beteiligen und wie oft, in welcher Zusammensetzung und mit welcher
jeweiligen Zielsetzung tagen diese?
Welche Berichts- und Dokumentationspflichten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Arbeitsgremien des besagten Runden Tisches?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12873
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Personen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am
„Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen“ teil, und nach welchen Kriterien
wurden sie ausgewählt (bitte mit Angabe der Funktion in Land und
Kommune aufführen)?
3. Gibt es bisher nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete
Arbeitsresultate des besagten Runden Tisches seit seiner Einsetzung im
September 2018, und bewertet die Bundesregierung diese als Fortschritte, und
wenn nicht, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, den Frau
Bundesministerin Dr. Franziska Giffey erstmals am 18. September 2018 einberufen
hat, arbeiten Bund, Länder und Kommunen in gemeinsamer Verantwortung,
aber jeweils in ihrer Zuständigkeit daran, wie sie den bedarfsgerechten Ausbau
und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten
Hilfs- und Betreuungseinrichtungen voranbringen können.
Am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ nehmen als
Mitglieder für den Bund das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) teil.
Mitglieder des Runden Tisches für die 16 Länder sind die für das Thema
Schutz von Frauen vor Gewalt jeweils zuständigen Ministerinnen, Minister,
Senatorinnen und Senatoren. Die Kommunen werden am Runden Tisch durch
die drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, den Deutschen
Landkreistag, den Deutschen Städtetag und den Deutschen Städte- und
Gemeindebund, vertreten. Zu den Sitzungen werden jeweils die Präsidenten dieser
kommunalen Spitzenverbände eingeladen, die bestimmen, wer sie vertritt.
Bislang haben zwei Sitzungen des Runden Tisches stattgefunden. In der ersten
Sitzung standen die Klärung der Aufgaben, der Arbeitsstruktur und die Ziele
des Rundes Tisches im Vordergrund. In der 2. Sitzung wurden die Themen
Verbesserung der länderübergreifenden Aufnahme im Frauenhaus und die
Ausgestaltung des Bundesförderprogramms beraten. Bislang sind fünf Sitzungen
des Runden Tisches in dieser Legislaturperiode vorgesehen.
Die Sitzungen des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auf
politischer Ebene werden durch Workshops auf Fachebene unter Leitung der
zuständigen Abteilungsleitung des BMFSFJ vor- und nachbereitet.
Zu den Fachworkshops werden auf Fachebene neben den Mitgliedern des
Runden Tisches je nach thematischer Schwerpunktsetzung auch Vertreterinnen
der bundesweiten Vernetzungsstellen der Frauenhäuser, der
Fachberatungsstellen und der Interessenvertretung behinderter Frauen sowie Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Praxis als Gäste eingeladen, um ihre Perspektiven
und ihre Expertisen einzubringen. Bislang haben zwei Workshops auf
Fachebene stattgefunden, weitere sind geplant.
Zudem haben zwei Sitzungen von Unterarbeitsgruppen, auf Fachebene zu
Einzelaspekten und zur Klärung von Zwischenschritten stattgefunden, die in die
weitere Beratung in den Workshops auf Fachebene und am Runden Tisch
einfließen.
Die zuständigen Berichterstatterinnen der Regierungsfraktionen werden
ebenfalls zu den Sitzungen des Runden Tisches und zu den Workshops auf
Fachebene als Gäste eingeladen.
Protokolle der Sitzungen des Runden Tisches werden den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
4. Was ist der Bearbeitungsstand der Bundesregierung hinsichtlich des
angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“, das vom
„Runden Tisch“ ausgearbeitet und in diesem Jahr anlaufen soll?
a) Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse veröffentlichen?
b) Falls das Bundesprogramm – vollständig oder teilweise – angelaufen
ist, wann genau ist es angelaufen, was daraus wurde bereits umgesetzt,
und wie haben welche Akteure davon erfahren?
c) Falls das Bundesprogramm noch nicht angelaufen ist, wann und in
welcher Form soll es anlaufen, und wie plant die Bundesregierung, die
relevanten Akteure darüber zu informieren?
Wesentliche Säulen des „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“, mit
deren Umsetzung bereits 2019 begonnen wurde, sind der Runde Tisch
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sowie das begonnene Bundesförderprogramm
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“.
Mit dem Bundesförderprogramm wird der Bund im Rahmen seiner
Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung
des Hilfesystems unterstützen und den Ausbau und die Erprobung neuer
Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen anschieben. Es wird dazu
beitragen, noch bestehende Lücken im Hilfesystem zu schließen und den Zugang
für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen zu verbessern. Aktuell werden
die notwendigen Grundlagen für das Förderprogramm geschaffen. Bereits in
diesem Jahr beginnt die Durchführung erster innovativer, nicht-investiver
Projekte und Begleitmaßnahmen, die für das gesamte Hilfe- und Beratungssystem
von Bedeutung sind. Ab dem Jahr 2020 sollen zusätzlich Mittel für die
Förderung von Baumaßnahmen zur Verfügung stehen (siehe hierzu die Antworten zu
den Fragen 7 bis 16).
Das Bundesförderprogramm ist regelmäßiger Tagesordnungspunkt des Runden
Tisches. Die relevanten Fachgremien des BMFSFJ – insbesondere die Bund-
Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt – werden regelmäßig über den
Sachstand des Aufbaus des Bundesförderprogramms informiert. Die
Fördergrundlagen für die Beantragung von Mitteln aus dem Programm werden nach
Fertigstellung veröffentlicht werden.
Weitere Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms sollen noch im Laufe
dieser Legislaturperiode folgen.
5. Welche konkreten Maßnahmen hat der „Runde Tisch gegen Gewalt an
Frauen“ bislang zur – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD zum Ziel erklärten – „Unterstützung von
Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ (Zeile
1038 f.) nach Kenntnis der Bundesregierung ausgearbeitet?
Wie, wann, und in welchen Berufsbranchen werden diese für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt?
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an
Frauen“ (siehe die Antworten zu den Fragen 7 bis 16) wird das E-Learning-Projekt
„Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt – ein interdisziplinärer Online-Kurs“
(Qualifizierung für spezialisierte Einrichtungen und Dienste sowie andere an
Schutz und Hilfe beteiligte Akteurinnen und Akteure zum Themenkomplex
Gewalt in Paarbeziehungen) gefördert.
Ziel des Projektes, das in einem wissenschaftlichen Kooperationsverbund des
Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen SoFFI.F/
FIVE, Freiburg mit dem SOCLES – International Centre for Socio-Legal
Studies, Heidelberg und dem Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie durchgeführt wird, ist die Entwicklung eines
internetbasierten E-Learning Curriculums als Fortbildungsangebot für Fachkräfte, die im
Feld „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“ tätig sind. Die Inhalte des
Projektes werden zusammen mit einem Beirat und in interdisziplinären Workshops
mit Fachkräften konkretisiert und weiterentwickelt.
6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung von Bund, Ländern und
Kommunen Selbstverpflichtungen für Unterstützungsangebote, und wenn
ja, welche Partner werden sich mit welchen konkreten Verpflichtungen
beteiligen?
Wenn nein, warum nicht (bitte nach Ländern und Kommunen
aufschlüsseln)?
Die Verantwortung für die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für
gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern liegt nach der Zuständigkeitsordnung
des Grundgesetzes grundsätzlich bei den Ländern und Kommunen, die für
diese Aufgabe bereits seit vielen Jahren Finanzmittel in erheblichem Umfang
aufwenden. Der bedarfsgerechte Ausbau und die finanzielle Absicherung der
Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen
sind zentrale Themen der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen
am Runden Tisch.
Die Beratungen am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu
Selbstverpflichtungen für die Verbesserung von Unterstützungsangeboten
laufen. Das BMFSFJ hat im Rahmen der Vorbereitung der Beratungen bei den
Ländern eine Bestandsabfrage zu den dort bereits vorhandenen
Unterstützungsangeboten durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden derzeit am Runden
Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ geeignete Maßnahmen ermittelt
und abgestimmt, die dann in Selbstverpflichtungen für die Verbesserung der
spezifischen Unterstützungsangebote münden sollen.
7. Für welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die in ihrer
Pressemitteilung vom 18. September 2018 (siehe: www.bmfsfj.de/bmfsfj/
gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304) angekündigten Mittel in
Höhe von 5,1 Mio. Euro (im Haushalt 2019 auf 6,1 Mio. Euro erhöht) für
ein Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von
Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen bereits
eingesetzt, und für welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung die
finanziellen Mittel einzusetzen (bitte mit Angabe der beteiligten Länder
und Kommunen aufschlüsseln)?
Im Jahr 2019 sind im Rahmen des nicht-investiven Teils des
Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ die ersten fünf Maßnahmen in
Form von innovativen und modellhaften Projekten auf Bundesebene gestartet,
die für das gesamte Hilfe- und Beratungssystem relevant sind (siehe die
u. s. Tabelle). Dabei liegt ein Fokus auf der Umsetzung von konkreten
Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag. Ebenfalls in Umsetzung des Koalitionsvertrags
wurde eine Öffentlichkeitskampagne „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
(Arbeitstitel) ausgeschrieben, die Ende 2019 starten soll.
Projekttitel Kurzbeschreibung
Universitätsverbund SoFFI.F/
FIVE; SOCLES,
Universitätsklinikum Ulm: E-Learning-
Programm „Schutz und Hilfe bei
häuslicher Gewalt gemeinsam
sicherstellen“
Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines E-Learning-Curriculums,
das sich an alle Akteurinnen und Akteure im Feld von Unterstützung
bei Gewalt gegen Frauen richtet. Das Curriculum wird mit einem Beirat
und in interdisziplinären Workshops mit Fachkräften weiterentwickelt.
Bundesverband
Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
(bff): „make it work! Für einen
Arbeitsplatz ohne sexuelle
Diskriminierung, Belästigung und
Gewalt“
In einem bundesweiten Netzwerk sowie anhand von zwei
Fokusregionen soll das Projekt zeigen, wie der gesellschaftliche, politische und
rechtliche Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne sexuelle
Diskriminierung, Belästigung und Gewalt realisiert werden kann. Führungskräfte
sollen durch Schulungen unterstützt werden, Präventionsmaßnahmen in
ihren Unternehmen und Organisationen zu verankern.
FHK: „Schutz vor digitaler
Gewalt unter Einbeziehung der
Datensicherheit im Frauenhaus“
Ziel des Projektes ist die Verbesserung des Schutzes vor digitaler
Gewalt sowie die Weiterentwicklung der Sicherheitskonzepte im
Frauenhaus. Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen werden sensibilisiert für die
Datensicherheit, es werden Datenschutzorganisation und -prozesse
eingebunden.
Frauenhauskoordinierung
(FHK):
„Beschwerdemanagement zur Qualitätsentwicklung in
Frauenhäusern: Instrument zur
Professionalisierung und
Partizipation“
Im Rahmen des Projektes erstellt die FHK ein spezifisches Konzept für
ein internes Beschwerdemanagement in Frauenhäusern. Ziel ist, die
Qualität der Unterstützung unter Einbezug der Perspektive von
Bewohnerinnen zu verbessern.
Deutsches Institut für
Menschenrechte (DIMR) und bff:
„Gewährleistung einer
qualifizierten und flächendeckenden
Akutversorgung nach
sexualisierter Gewalt“
Das Projekt knüpft inhaltlich an das Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag der Bundesregierung an, die anonymisierte Beweissicherung bei
sexualisierter Gewalt in ganz Deutschland zu ermöglichen. Beabsichtigt
ist es, einen Überblick über ausgewählte Versorgungsmodelle zu
erarbeiten und konkrete Vorschläge für Verbesserung zu entwickeln.
Öffentlichkeitskampagne
„Gemeinsam gegen Gewalt an
Frauen“
(Start Ende 2019)
Gemäß dem Koalitionsvertrag ist die Durchführung einer
Öffentlichkeitskampagne vorgesehen, die die Öffentlichkeit für das Thema
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sensibilisiert und positiv zum
Handeln ermutigt. Bestehende Hilfsangebote sollen bekannt gemacht
werden.
Die notwendigen Fördergrundlagen für die breitere Förderung aus dem
Programm in Ländern und Kommunen werden aktuell erarbeitet und abgestimmt.
8. Welche „Eckpunkte für das Bundesförderprogramm“ (siehe w w w .
bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-gemeinsam-
gegengewalt-an-frauen-/128364) hat der „Runde Tisch gegen Gewalt an
Frauen“ nach Kenntnis der Bundesregierung bisher erarbeitet, und wann wird
die Bundesregierung das Bundesförderprogramm vorstellen?
9. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die obligatorischen und
die fakultativen Schwerpunkte der Handlungsfelder, Förderziele,
Querschnittsziele und Zuwendungsbestimmungen des besagten
Bundesförderprogramms, und nach welchen Kriterien werden diesbezüglich die zur
Verfügung stehenden Mittel verteilt?
10. Wie lauten die Förderrichtlinien für die Zuwendungsempfänger des
Bundes-förderprogramms im Allgemeinen und für die Ausgestaltung der
Bestandteile des Bundesförderprogramms im Besonderen?
Die Fragen 8 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sollen
die Erprobung von Konzepten zur Schließung der bekannten Lücken im
Hilfesystem und innovative Praxismodelle der Unterstützung bei Gewalt gefördert
werden. Förderziele der aus dem Programm geförderten Projekte und
Baumaßnahmen sollen die Verbesserung des Zugangs zum Unterstützungssystem und
der Versorgung für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen sein. Die
entsprechenden Fördergrundlagen werden aktuell erarbeitet und abgestimmt.
Dabei werden über den Runden Tisch und seine Fachgremien auch die Länder
einbezogen.
11. Welche Bundesmittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in
welcher Höhe, aus welcher Haushaltsstelle und mit welcher Zuordnung zu
den Bestandteilen des Bundesförderprogramms für 2020 sowie die
darauffolgenden Jahre zur Verfügung?
Der Entwurf des Bundeshaushaltsgesetzes 2020, der unter Parlamentsvorbehalt
steht, sieht für den nicht-investiven Teil des „Bundesprogramms zur Förderung
von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen
mit ihren Kindern“ in Kapitel 1703 Titel 684 24 für das Haushaltsjahr 2020
5.000 T€ sowie für den investiven Teil (zum Begriff siehe Antwort zu Frage
15) 30.000 T€ in Kapitel 1703 Titel 893 23 vor.
Insgesamt sind bis 2023 vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament
folgende Haushaltsmittel eingeplant:
Kapitel/Titel 2020 in T€ 2021 in T€ 2022 in T€ 2023 in T€
1703/684 24 5.000 5.000 5.000
1703/893 23 30.000 30.000 30.000 30.000
12. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe der
Bundesmittel für das Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung
von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und
Betreuungseinrichtungen um ein Verfahren, bei dem sich Länder und Kommunen bewerben
müssen?
a) Wenn ja, welche Bewerbungen konnten bewilligt und finanziert
werden, und welche mussten abgelehnt werden (bitte unter Angabe der
kommunalen Zugehörigkeit und des Verwendungszwecks des
Bewerbers auflisten)?
b) Wenn nein, nach welchem anderen Vergabeverfahren werden die
finanziellen Mittel vergeben?
13. Welchem Betrag entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtsumme der abgelehnten Bewerbungen für die angekündigten Mittel
in Höhe von 5,1 Mio. Euro für ein Förderprogramm zum Ausbau und zur
Absicherung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und
Betreuungseinrichtungen (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2019 wurde mit der Durchführung erster innovativer, nicht-investiver
Projekte und Begleitmaßnahmen begonnen, die für das gesamte Hilfe- und
Beratungssystem von Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um Projekte auf
Bundesebene, bei denen ein zentraler Fokus auf solchen Projekten liegt, die an
spezifische Aufträge aus dem Koalitionsvertrag anknüpfen (siehe hierzu die
Antwort zu Frage 7). Die notwendigen Fördergrundlagen für die breitere
Förderung aus dem Programm sowohl für nicht-investive als auch für investive
Maßnahmen in Ländern und Kommunen werden aktuell erarbeitet und
abgestimmt. Insoweit können noch keine abschließenden Angaben zum konkreten
Verfahren gemacht werden. Maßnahmen in Ländern und Kommunen wurden
entsprechend bislang noch nicht bewilligt oder abgelehnt.
14. Auf Grundlage welcher Faktoren hat die Bundesregierung die Höhe der
ursprünglichen Beträge (5,1 Mio. für 2019 und 30 Mio. für 2020, siehe:
www. bmfsfj.de/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304) für
das Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von
Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen festgelegt,
und mit welcher Begründung wurden die ursprünglich für 2020
vorgesehenen Mittel von 30 Mio. Euro auf 6,1 Mio. Euro gekürzt?
Grundlage für die Auflage des Bundesförderprogramms durch die
Bundesregierung ist der entsprechende Auftrag aus dem Koalitionsvertrag (Zeilen 1030 ff.).
Eine wie in der Frage formulierte Kürzung der beiden einschlägigen
Titelansätze sieht der Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 nicht vor (siehe hierzu die
Antwort zu Frage 11).
15. Was versteht die Bundesregierung unter „investiven Maßnahmen“, die ab
2020 neben nichtinvestiven Maßnahmen ebenfalls vom
Bundesförderprogramm gefördert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7816, S. 4), und
welche „investiven Maßnahmen“ will die Bundesregierung ab nächstem
Jahr finanzieren?
Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ besteht aus
zwei Teilen – einem nicht-investiven und einem investiven Teil -, die im
Bundeshaushalt 2019 und im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 jeweils durch
entsprechende Haushaltstitel unterlegt sind (siehe hierzu die Antwort zu Frage
11). Aus den vorgesehenen investiven Mitteln des Bundesförderprogramms
können Baumaßnahmen gefördert werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen
sollen insbesondere der (barrierefreie) Umbau und Neubau von Einrichtungen
des Hilfesystems gehören, um neue Konzepte zu realisieren, mit denen
Menschen mit körperlichen Einschränkungen, besonderen Problemlagen und
anderen bislang unzureichend erreichten Gruppen der Zugang zum Hilfesystem
ermöglicht wird. Die Maßnahmen sollen modellhaft erprobt werden; die
entsprechenden Fördergrundlagen werden aktuell erarbeitet und abgestimmt.
16. Welche Maßnahmen zur Digitalisierung und zur digitalen Sicherheit
berücksichtigt die Bundesregierung bei den „investiven Maßnahmen“?
Zu den investiven Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Im Rahmen des nichtinvestiven Teils des Bundesförderprogramms
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wird das Projekt „Schutz vor digitaler Gewalt
unter Einbeziehung der Datensicherheit im Frauenhaus“ gefördert (siehe hierzu
die Antwort zu Frage 7).
Die bundesweite Vernetzungsstelle Frauenhauskoordinierung e. V. wird mit
dem Projekt die Frauenhäuser bundesweit bei der Verbesserung des Schutzes
vor digitaler Gewalt und zur Datensicherheit von Bewohnerinnen, ihren
Kindern und der Mitarbeiterinnen unterstützen.
17. Was hat die „Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für
ein einheitliches Vorgehen im Notfall, zum Beispiel in Form einer
Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines
Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung“, welche die Bundesregierung in ihrer
Pressemitteilung vom 18. September 2018 angekündigt hat, ergeben
(siehe: www.bmfsfj.de/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304)?
Diese Thematik soll am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
im ersten Halbjahr 2020 beraten werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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