Offene Haftbefehle gegen Neonazis (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10886)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit Stand vom 28. März 2019 waren 497 Neonazis zur Fahndung ausgeschrieben, davon 105 wegen eines PMK-Delikts, genauso viele wegen eines Gewaltdelikt, und 18 wegen eines politisch motivierten Gewaltdelikt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10886).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben mehrfach das Problem thematisiert, dass eine bestimmte Anzahl Neonazis sich schon über einen längeren Zeitraum hinweg ihrer Festnahme entzieht. Die Bundesregierung konnte bislang keine näheren Angaben dazu machen, inwiefern diese Personen bewusst untergetaucht sind bzw. inwiefern das Scheitern der Festnahme eher auf einen nachlässigen Umgang der Betroffenen mit den Meldepflichten zurückzuführen ist.
Angesichts der Tatsache, dass auch ein Naziterrorist wie Uwe Böhnhardt jahrelang erfolglos auf der Fahndungsliste stand, halten die Fragestellerinnen und Fragesteller an dieser Stelle mehr Nachdruck seitens der Sicherheitsbehörden für notwendig.
Vorbemerkung der Bundesregierung
In der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10886, auf die seitens der Fragesteller Bezug genommen wird, sind zu Frage 1e bereits in Form einer Tabelle die zum Stichtag 28. März 2019 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen aufgeführt, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 18 Absatz 1 Satz 4 BKAG) und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK – rechts – zugeordnet wurden. Der Tabelle ist zusätzlich der Grund des Haftbefehls (Haftbefehlskategorie), das dem Haftbefehl zugrundeliegende Delikt, sowie eine Aufschlüsselung, ob es sich bei dem Delikt um ein politisch motiviertes oder um ein Gewaltdelikt handelt und damit auch, ob es sich um ein politisch motiviertes Gewaltdelikt handelt, zu entnehmen.
Fragen und Antworten5
Wie untergliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbefehle aufgrund eines politisch motivierten Delikts in die unterschiedlichen Haftbefehlskategorien (bitte jeweils pro Haftbefehl unter Zuordnung zum aussprechenden Gericht im Sinne von Frage 1 angeben)?
Wie untergliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbefehle aufgrund eines Gewaltdelikts in die unterschiedlichen Haftbefehlskategorien (bitte jeweils pro Haftbefehl unter Zuordnung zum aussprechenden Gericht und Jahr des Erlasses im Sinne von Frage 1 angeben)?
Wie untergliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbefehle aufgrund eines politisch motivierten Gewaltdelikts in die unterschiedlichen Haftbefehlskategorien (bitte jeweils pro Haftbefehl unter Zuordnung zum aussprechenden Gericht und Jahr des Erlasses im Sinne von Frage 1 angeben)?
Wie viele der wegen a) eines politisch motivierten Delikts, b) eines Gewaltdelikts bzw. c) eines politisch motivierten Gewaltdelikts Gesuchten halten sich nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden im Ausland auf, und wie viele hiervon haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes (bitte jeweils pro Haftbefehl unter Zuordnung zum aussprechenden Gericht und Jahr des Erlasses im Sinne von Frage 1 angeben)?
Welche Anstrengungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der im Ausland aufhältigen gesuchten Personen unternommen worden, um a) ihre dortige Wohnanschrift zu erlangen bzw. b) ihre Auslieferung zu erreichen, und mit welchem Erfolg?
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeien der Länder. Das BKA unterstützt die zuständigen Stellen im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion. Eine Aussage dazu, welche Anstrengungen durch die Polizeien der Länder hinsichtlich der im Ausland aufhältigen gesuchten Personen unternommen worden sind, kann die Bundesregierung folglich nicht treffen. Die bundesweite Befassung mit den festgestellten Personen erfolgt insbesondere in Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ). Hierbei werden vorrangig Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt und deren Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, einer intensiveren Betrachtung unterzogen.