[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte,
Simone Barrientos, und weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12482 –
Wirtschaftliche Lage der Helmholtz-Zentren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären
Forschungseinrichtungen leisten international anerkannte Spitzenforschung in
einem weiten Feld unterschiedlicher Disziplinen. Anders als an Hochschulen
spielen Lehre und Wissensvermittlung im Tätigkeitsfeld der
außeruniversitären Forschungseinrichtungen nur eine marginale Rolle, und im Gegensatz zu
den Hochschulen können sie sich auf eine langfristig verlässliche und stetig
ansteigende Finanzierung aus öffentlichen Mitteln verlassen. Unterschiedliche
Faktoren wie beispielsweise forschungsimmanente Dynamiken, aber auch
Fehlplanungen können nach Ansicht der Fragesteller zu Divergenzen
zwischen Haushaltsaufstellungen und tatsächlichen Ausgaben führen.
1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der vergangenen zehn
Jahre einzelne Helmholtz-Zentren in finanzielle Schwierigkeiten geraten
oder waren von Zahlungsunfähigkeit bedroht?
Wenn ja, welche waren dies, und in welchen Jahren?
In den letzten zehn Jahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung folgende
Helmholtz-Zentren in finanzielle Schwierigkeiten geraten bzw. waren von
Zahlungsunfähigkeit bedroht: Das GSI Helmholtzzentrum für
Schwerionenforschung (GSI) in den Jahren 2011 und 2012, das Max-Delbrück-Centrum für
molekulare Medizin (MDC) im Jahr 2013 und das Helmholtz-Zentrum für
Infektionsforschung (HZI) in den Jahren 2014 und 2017.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12990
19. Wahlperiode 04.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge
gehabt, dass die Institute intern umstrukturiert wurden, indem z. B.
Geschäftsführungen ausgewechselt oder andere personelle Konsequenzen
eingeleitet wurden?
Wenn ja, an welchen Zentren war dies in welchen Jahren der Fall?
Das GSI wurde ab 2014 aufbauorganisatorisch umstrukturiert, was sukzessive
personelle Veränderungen in der Geschäftsführung mit sich brachte. Das MDC
war hiervon im Jahr 2013 betroffen.
3. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zu personellen
Konsequenzen auf der Ebene des wissenschaftlichen oder technischen
Personals zur Folge gehabt?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
Die genannten Fälle waren unterschiedlich gelagert, daher sind auch die
personellen Konsequenzen differenziert zu gewichten.
Auf der Ebene der wissenschaftlichen Vorstände haben die genannten Fälle
nach Kenntnis der Bundesregierung zu keinen personellen Konsequenzen
geführt. Das MDC hat sich gemäß einer Entscheidung des Kuratoriums vom
damaligen administrativen Vorstand getrennt.
4. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge
gehabt, dass in einzelnen Helmholtz-Zentren oder in der Hermann von
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. insgesamt
wirtschaftliche Aufsichts- oder Planungsvorgaben verändert oder
verschärft wurden?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
Die Bundesregierung legt dauerhaft hohen Wert auf eine solide
Finanzgeschäftsführung und hat daher unter anderem übergreifend veranlasst, dass
2018 entsprechende Standards in den Überwachungsorganen der Helmholtz-
Einrichtungen erörtert wurden. Im Jahr 2019 haben die Überwachungsorgane
die Geschäftsleitungen gebeten, die Informationen zur mittelfristigen Planung
nach diesen Standards zu vereinheitlichen.
5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Helmholtz-Gemeinschaft
oder dem Bund direkt aufgrund derartiger Fälle zusätzliche Kosten
entstanden, oder sah sich der Bund über seine Beteiligung am Senat der
Helmholtz-Gemeinschaft Einfluss auf die Lösung der finanziellen Krisen
zu nehmen?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?
Der Bund hat in seiner Eigenschaft als Vertreter in Aufsichtsorganen bzw. als
Gesellschafter der einzelnen Helmholtz-Zentren Einfluss auf die Lösung der
finanziellen Schwierigkeiten genommen und als Zuwendungsgeber z. T.
vorübergehende Liquiditätshilfen gewährt:
• GSI in den Jahren 2011 und 2012;
• MDC in den Jahren 2014 und 2015 und
• HZI im Jahr 2014.
6. Drohen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder in naher Zukunft
einem oder mehreren Helmholtz-Zentren finanzielle Schwierigkeiten
bzw. erhebliche negative Etatabweichungen?
Wenn ja, um welche Zentren handelt es sich?
Nach Kenntnis der Bundesregierung drohen derzeit beim Helmholtz-Zentrum
München, Deutsches Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (HMGU)
finanzielle Schwierigkeiten bzw. negative Etatabweichungen. Es wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 101 der Abgeordneten
Nicole Gohlke auf Bundestagsdrucksache 19/12640 verwiesen.
7. Welche Rechtsformen haben die 19 einzelnen Helmholtz-Zentren (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
Die Rechtsformen der einzelnen Helmholtz-Zentren sind der nachstehenden
Übersicht zu entnehmen:
Name der Einrichtung Sitz Rechtsform
Alfred-Wegener-Institut,
Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
(AWI)
Bremerhaven Stiftung öffentlichen Rechts
Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit
(CISPA) Saarbrücken gGmbH
Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY) Hamburg Stiftung privatenRechts
Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) Heidelberg Stiftung öffentlichen Rechts
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Köln-Porz Eingetragener Verein
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen (DZNE) Bonn Eingetragener Verein
Forschungszentrum Jülich (FZJ) Jülich GmbH
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung (GEOMAR) Kiel Stiftung öffentlichenRechts
Helmholtz-Zentrum Potsdam
Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ) Potsdam
Stiftung öffentlichen
Rechts
Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung (GSI) Darmstadt GmbH
Helmholtz-Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und
Umwelt (HMGU)
München GmbH
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie
(HZB) Berlin GmbH
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) Dresden Eingetragener Verein
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Zentrum für Material- und Küstenforschung (HZG) Geesthacht GmbH
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) Braunschweig GmbH
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) Garching Rechtlich unselbstständi-ges Institut der MPG
Karlsruher Institut für Technologie, Sondervermögen
Großforschung (KIT) Karlsruhe
Körperschaft nach
Landesrecht
Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin
(MDC) Berlin
Stiftung öffentlichen
Rechts
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH
(UFZ) Leipzig GmbH
8. Inwieweit und in welcher Form sind gewählte Vertreterinnen und
Vertreter des wissenschaftlichen Personals in die Aufsichts- und
Kontrollgremien der Helmholtz-Zentren eingebunden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Gewählte Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals sind
auf unterschiedliche Weise in die Aufsichts- und Kontrollgremien der
Helmholtz-Zentren eingebunden:
Name der Einrichtung Einbindung wissenschaftlichen Personals in Gremien
Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-
Zentrum für Polar- und Meeresforschung
(AWI)
Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat als Gast
Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit (CISPA) –
Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY) Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Ausschuss als Gast
Deutsches Krebsforschungszentrum
(DKFZ)
Zwei Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates (einschließlich
Vorsitzende/r) als Mitglieder
Deutsches Zentrum für Luft- und
Raumfahrt (DLR)
Mitglied des Wissenschaftlich-Technischen Rates als Gast
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen (DZNE)
–
Forschungszentrum Jülich (FZJ) Zwei wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der
Gesellschaft, von den Mitarbeitern der Gesellschaft vorgeschlagen, als
Mitglieder; Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat als Gast
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung
Kiel (GEOMAR)
Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat als Gast
Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches
GeoForschungsZentrum (GFZ)
Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat als Gast
Helmholtzzentrum für
Schwerionenforschung (GSI)
Vertreter/in des Wissenschaftlich-Technischen Rates als Mitglied
Helmholtz Zentrum München Deutsches
Forschungszentrum für Gesundheit und
Umwelt (HMGU)
–
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien
und Energie (HZB)
Zwei wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der
Gesellschaft, von den Mitarbeitern der Gesellschaft vorgeschlagen, als
Mitglieder; Vorsitzende/r Wissenschaftlich-Technischer Rat als
Gast
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf
(HZDR)
Vorsitzende/r Wissenschaftlich-Technischer Rat als Gast
Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum
für Material- und Küstenforschung (HZG)
Drei wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der
Gesellschaft, von den wissenschaftlichen oder technischen ,
Mitarbeitern vorgeschlagen, als Mitglieder; Vorsitzende/r
Wissenschaftlicher Rat sowie Stellvertreter/in als Gäste
Helmholtz-Zentrum für
Infektionsforschung (HZI)
Zwei vorzugweise wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter
der Gesellschaft, von den Mitarbeitern der Gesellschaft
vorgeschlagen, als Mitglieder
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
(IPP)
Vertreter/in des Wissenschaftlerrates als Gast
Karlsruher Institut für Technologie,
Sondervermögen Großforschung (KIT)
Drei Mitglieder des KIT-Senats aus den Reihen des
wissenschaftlichen Personals des Großforschungsbereichs als
Mitglieder
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare
Medizin (MDC)
Vorsitzende/r des Wissenschaftlichen Rates als Gast
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
(UFZ)
Zwei wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der
Gesellschaft, von den Mitarbeitern der Gesellschaft vorgeschlagen, als
Mitglieder
9. Sieht die Bundesregierung die Rechtsformen Gesellschaft mit
beschränkter Haftung und eingetragener Verein als adäquat und ausreichend
transparent für Institutionen an, die im statistischen Mittel Jahresetats von
knapp 250 Millionen Euro verwalten (vgl.
www.helmholtz.de/
ueber_uns/)?
Aus der Rechtsform lassen sich aus Sicht der Bundesregierung keine
Rückschlüsse auf eine ordnungsgemäße und transparente Mittelverwaltung ziehen.
Die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft erstellen ihre Jahresabschlüsse
entsprechend den Regeln des Handelsgesetzbuches für große
Kapitalgesellschaften, diese werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Darüber
hinaus finden kontinuierlich Prüfungen durch Bundes- und
Landesrechnungshöfe statt. Zudem erfüllen die Helmholtz-Zentren umfassende Nachweis- und
Berichtspflichten aufgrund der gemeinsamen institutionellen Förderung durch
Bund und Länder.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den letzten zwei Jahren, eventuell
auf Basis von Evaluierungen, strategische Neuausrichtungen einzelner
Institute der Helmholtz-Gemeinschaft vorgenommen wurden, insbesondere
bezüglich der Forschungsschwerpunkte und daraus resultierender
personeller Entscheidungen?
Wenn ja, welche Evaluierungen und welche Neuausrichtungen waren
dies?
Die Forschungsinstitute der außeruniversitären Forschungsorganisationen
durchlaufen regelmäßig Entwicklungsprozesse in ihren wissenschaftlichen und
strategischen Schwerpunktsetzungen.
Umfassende strategische Neuausrichtungen gab es im Bereich der Helmholtz-
Zentren in den letzten beiden Jahren nicht. Das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V. hat im Frühjahr 2017 unter Beteiligung der Zuwendungsgeber
aus Bund und Ländern sowie von Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft
eine neue Strategie mit einem neuen Querschnittsforschungsbereich
Digitalisierung verabschiedet und in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt 14 neue
Institute/Einrichtungen in den Bereichen Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Sicherheit
und Digitalisierung gegründet, deren Forschungsaktivitäten in die
Programmorientierte Förderung der HGF integriert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]