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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Geplante Reduzierung der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen
Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Bundesministerium der Finanzen gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
18.09.2019
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
16.06.2025
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1248319.08.2019
Geplante Reduzierung der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12483
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Friedrich Ostendorff, Dr. Danyal Bayaz,
Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Claudia Müller,
Beate Müller-Gemmeke, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel,
Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geplante Reduzierung der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen
Die Folgen der Klimakrise sind in Deutschland immer deutlicher zu spüren: Der
Sommer 2018 war so heiß, so lang und so trocken wie nie zuvor. Deutschland hat
2018 die größte Dürre seit Beginn der Wetteraufzeichnung erlebt. Ausgetrocknete
Flüsse, verdorrte Felder sowie Wald- und Flächenbrände waren die Folgen (vgl.
www.welt.de/wissenschaft/article181616914/Duerre-in-Deutschland-Was-der-
trockene-Sommer-bewirkt-hat.html).
Von den Wetterextremen waren insbesondere die Landwirtinnen und Landwirte
betroffen: Durch Ernteausfälle und Notschlachtungen erlitten sie
milliardenschwere Schäden (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/hitzesommer-2018-
duerreschaeden-bei-bauern-weniger-stimmung-mehr-fakten/22937174.
html). Bund und Länder unterstützten die Betroffenen mit insgesamt 340 Mio.
Euro (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eil-bauern-bekommen-
duerrehilfen-vom-staat-1.4100251). Die staatlichen Hilfen waren notwendig
geworden, weil nur die wenigsten Landwirtinnen und Landwirte gegen Dürreschäden
versichert sind. Bisher sind sowohl die Versicherungsbeiträge als auch der
Selbstbehalt sehr hoch. Dies liegt u. a. daran, dass Dürreschäden einen großen Teil der
versicherten Bäuerinnen und Bauern gleichzeitig treffen würde (vgl. www.sued
deutsche.de/politik/landwirtschaft-duerre-versicherung-1.4425269).
Um Dürreversicherungen attraktiver zu machen, plant der Bundesminister der
Finanzen Olaf Scholz nach Medienberichten noch in diesem Jahr einen
Gesetzentwurf, um den Steuersatz der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen von
derzeit 19 auf 0,03 Prozent zu reduzieren (vgl. www.augsburger-allgemeine.de/
wirtschaft/Bauernverband-Extremes-Wetter-mit-neuem-Ausmass-bedroht-
Produktion-id54584231.html). Damit würde für Dürreversicherungen der gleiche
Steuersatz erhoben, wie er bereits für Versicherungen von Schäden durch
Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen gilt (vgl. § 6
Absatz 2 Nummer 4 des Versicherungsteuergesetzes – VersStG). Fraglich bleibt
allerdings, welche Effekte die Reduzierung der Versicherungsteuer auf die
Beitragshöhe und damit die Attraktivität von Dürreversicherungen hätte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer aus sogenannten
Mehrgefahren-Versicherungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG in den
letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln und falls möglich bitte nach einzelnen oder
mehreren Wetterphänomenen aufschlüsseln)?
3. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer aus
Versicherungen von Schäden durch Dürre in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten zehn
Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, die gegen einzelne
oder mehrere Wetterphänomene gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG
(„Mehrgefahren-Versicherungen“) versichert sind (bitte nach Jahren,
Betriebsarten, Bundesländern und falls möglich bitte nach Versicherungen
aufschlüsseln und zusätzlich bitte in Relation zur Gesamtzahl
landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland angeben)?
5. Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten
zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, die gegen
Dürreschäden versichert sind (bitte nach Jahren, Betriebsarten und
Bundesländern aufschlüsseln und zusätzlich bitte in Relation zur Gesamtzahl
landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland angeben)?
6. Wie viele Versicherungsunternehmen in Deutschland bieten nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit sogenannte Mehrgefahren-Versicherungen und
Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme für landwirtschaftliche
Betriebe an, auf die der reduzierte Steuersatz gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4
VersStG angewendet wird?
7. Wie viele Versicherungsunternehmen in Deutschland bieten nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit Versicherungen von Schäden durch Dürre an?
8. Wie hoch waren die durchschnittlichen Versicherungsbeiträge und der
Selbstbehalt für sogenannte Mehrgefahren-Versicherungen und
Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme für landwirtschaftliche Betriebe,
auf die der reduzierte Steuersatz gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG
angewendet wird, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
9. Wie hoch waren die durchschnittlichen Versicherungsbeiträge und der
Selbstbehalt für Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
10. Wie hoch waren das Beitragsvolumen und die Schadenssummen für
sogenannten Mehrgefahren-Versicherungen und Versicherungen von Schäden
durch Wetterextreme für landwirtschaftliche Betriebe, auf die der reduzierte
Steuersatz gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG angewendet wird, nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
11. Wie hoch waren das Beitragsvolumen und die Schadenssummen für
Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
12. Aus welchen Gründen werden bisher Versicherungen von Schäden durch
Dürre mit dem regulären Steuersatz von 19 Prozent, nicht aber mit dem
reduzierten Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme besteuert,
wie er seit 1. Januar 2013 auch für Versicherungen von Schäden gegen
Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen
entsprechend § 6 Absatz 2 Satz 4 VersStG gilt?
13. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Versicherungsteuer für
Versicherungen von Schäden durch Dürre von derzeit 19 auf 0,03 Prozent zu
senken?
14. Ist die Senkung der Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden
durch Dürre von 19 auf 0,03 Prozent nach Einschätzung der
Bundesregierung eine geeignete Maßnahme, um den Abschluss dieser Versicherungen
für landwirtschaftliche Betriebe attraktiver zu gestalten?
Wenn ja, warum?
15. Wie viele zusätzliche Versicherungen von Schäden gegen Dürre werden
nach Einschätzung der Bundesregierung neu abgeschlossen werden, wenn
die Versicherungsteuer von derzeit 19 auf 0,03 Prozent gesenkt wird?
16. Wie werden sich die durchschnittlichen Beiträge und der Selbstbehalt für
Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Einschätzung der
Bundesregierung verändern, wenn die Versicherungsteuer für diese Versicherungen
von derzeit 19 auf 0,03 Prozent gesenkt würde?
17. Welche Auswirkungen auf das Steueraufkommen hätte die Senkung der
Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden durch Dürre von derzeit 19
auf 0,03 Prozent?
18. a) Nach welchen Kriterien bewerten die Versicherungsunternehmen nach
Kenntnis der Bundesregierung, ob es sich bei landwirtschaftlichen
Schäden, z. B. Ernteausfällen, um dürrebedingte Schäden handelt?
b) Gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Streitfälle zwischen
Versicherungsunternehmen einerseits und Versicherungsnehmerinnen
und Versicherungsnehmern andererseits um die Auslegung der Kriterien?
Falls ja, inwiefern plant die Bundesregierung konkrete Maßstäbe
vorzugeben, unter denen eine Versicherung Leistungen erbringen muss?
19. Wie viele dürrebedingte Versicherungsfälle traten in den letzten zehn Jahren
nach Kenntnis der Bundesregierung ein, und wie hoch war nach Kenntnis der
Bundesregierung die durchschnittliche Schadenssumme je
landwirtschaftlichem Betrieb durch die Versicherungsunternehmen?
20. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den letzten zehn Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung Dürreschäden erlitten, waren aber nicht
dagegen versichert (bitte nach Jahren und nach Betriebsarten aufschlüsseln)?
21. Wie hoch sind die bisherigen volkswirtschaftlichen Schäden der Klimakrise
nach Einschätzung der Bundesregierung (falls möglich bitte für die letzten
zehn Jahre aufschlüsseln)?
22. Wie hoch sind die bisherigen volkswirtschaftlichen Schäden der Klimakrise
durch Extremwetterereignisse nach Einschätzung der Bundesregierung (falls
möglich bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln und falls möglich bitte
nach Schäden durch Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost,
Überschwemmungen und Dürre aufschlüsseln)?
23. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Hilfen durch den Bund
aufgrund von Extremwetterereignissen an landwirtschaftliche Betriebe
gezahlt (bitte nach Jahren und falls möglich bitte nach Art des
Wetterereignisses aufschlüsseln)?
24. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Hilfen durch die Länder
oder Kommunen aufgrund von Extremwetterereignissen an
landwirtschaftliche Betriebe nach Kenntnis der Bundesregierung gezahlt (bitte nach Jahren
und falls möglich bitte nach Art des Wetterereignisses aufschlüsseln)?
25. Wie ist der konkrete Zeitplan für den Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Reduzierung der Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden
gegen Dürre?
26. Welche Vereinbarungen gibt es innerhalb der Bundesregierung, angesichts
der Förderung von Dürreversicherungen durch einen reduzierten
Versicherungssteuersatz zukünftig auf Dürrehilfen wie im Jahr 2018 zu verzichten
bzw. diese anders zu konditionieren?
27. Schließt die Bundesregierung Dürrehilfen wie im Jahr 2018 für das laufende
Jahr aus (bitte begründen)?
28. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach einer steuerlich
begünstigten Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft?
29. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen
der Länder Bayern und Baden-Württemberg im Bundesrats-
Entschließungsantrag vom 4. Juni 2019 (Bundesratsdrucksache 272/19), in der gefordert
wird, die Risikostrategie für landwirtschaftliche Unternehmen gegen
witterungsbedingte Risiken zu stärken?
30. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung zur Reaktion auf erneute
Trockenereignisse in der Landwirtschaft und im Forstbereich getroffen?
Berlin, den 25. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1330218.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12483 - Geplante Reduzierung der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Friedrich
Ostendorff, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12483 –
Geplante Reduzierung der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Folgen der Klimakrise sind in Deutschland immer deutlicher zu spüren:
Der Sommer 2018 war so heiß, so lang und so trocken wie nie zuvor.
Deutschland hat 2018 die größte Dürre seit Beginn der Wetteraufzeichnung erlebt.
Ausgetrocknete Flüsse, verdorrte Felder sowie Wald- und Flächenbrände
waren die Folgen (vgl. www.welt.de/wissenschaft/article181616914/Duerre-in-
Deutschland-Was-der-trockene-Sommer-bewirkt-hat.html).
Von den Wetterextremen waren insbesondere die Landwirtinnen und
Landwirte betroffen: Durch Ernteausfälle und Notschlachtungen erlitten sie
milliardenschwere Schäden (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/hitzesommer-2018-
duerreschaeden-bei-bauern-weniger-stimmung-mehr-fakten/22937174.html).
Bund und Länder unterstützten die Betroffenen mit insgesamt 340 Mio. Euro
(vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eil-bauern-bekommen-duerre-
hilfenvom-staat-1.4100251). Die staatlichen Hilfen waren notwendig geworden,
weil nur die wenigsten Landwirtinnen und Landwirte gegen Dürreschäden
versichert sind. Bisher sind sowohl die Versicherungsbeiträge als auch der
Selbstbehalt sehr hoch. Dies liegt u. a. daran, dass Dürreschäden einen großen
Teil der versicherten Bäuerinnen und Bauern gleichzeitig treffen würde (vgl.
www.sueddeutsche.de/politik/landwirtschaft-duerre-versicherung-1.4425269).
Um Dürreversicherungen attraktiver zu machen, plant der Bundesminister der
Finanzen Olaf Scholz nach Medienberichten noch in diesem Jahr einen
Gesetzentwurf, um den Steuersatz der Versicherungsteuer für
Dürreversicherungen von derzeit 19 auf 0,03 Prozent zu reduzieren (vgl. www.augsburger-allge
m e i n e . d e / wirtschaft/Bauernverband-Extremes-Wetter-mit-neuem-Ausmass-
bedroht-Produktion-id54584231.html). Damit würde für Dürreversicherungen
der gleiche Steuersatz erhoben, wie er bereits für Versicherungen von Schäden
durch Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen
gilt (vgl. § 6 Absatz 2 Nummer 4 des Versicherungsteuergesetzes – VersStG).
Fraglich bleibt allerdings, welche Effekte die Reduzierung der
Versicherungsteuer auf die Beitragshöhe und damit die Attraktivität von
Dürreversicherungen hätte.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13302
19. Wahlperiode 18.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Versicherungsteuereinnahmen haben sich wie folgt entwickelt:
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Mio. € 10.548 10.284 10.755 11.138 11.553 12.046 12.419 12.763 13.269 13.779
2. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer aus
sogenannten Mehrgefahren-Versicherungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG
in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und falls möglich bitte nach einzelnen
oder mehreren Wetterphänomenen aufschlüsseln)?
3. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer aus
Versicherungen von Schäden durch Dürre in den letzten zehn Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen wie folgt beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten statistischen
Informationen vor.
4. Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten
zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, die gegen
einzelne oder mehrere Wetterphänomene gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4
VersStG („Mehrgefahren-Versicherungen“) versichert sind (bitte nach
Jahren, Betriebsarten, Bundesländern und falls möglich bitte nach
Versicherungen aufschlüsseln und zusätzlich bitte in Relation zur Gesamtzahl
landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland angeben)?
5. Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten
zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, die gegen
Dürreschäden versichert sind (bitte nach Jahren, Betriebsarten und
Bundesländern aufschlüsseln und zusätzlich bitte in Relation zur Gesamtzahl
landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland angeben)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine entsprechenden Informationen vor.
Allgemein zur Entwicklung des Versicherungsumfangs von
Mehrgefahrenversicherungen lässt sich Folgendes sagen:
Der deutschen Landwirtschaft steht ein breites Angebot verschiedener
Versicherungen zur Verfügung, jedoch nicht für alle Risiken und Kulturen und nicht
in jedem Fall zu wirtschaftlich tragfähigen Kosten. Auch wenn nur wenige
Akteure auf dem deutschen Markt für Ernteversicherungen tätig sind, gibt es einen
Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen, der sich sowohl im
Preiswettbewerb als auch in der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte
niederschlägt. Der Versicherungsmarkt ist dynamisch, d. h. die
Versicherungswirtschaft reagiert auf Veränderungen von Risiken und der Nachfrage seitens der
Landwirte mit der Entwicklung neuer Angebote, wie z. B. aktuell die
Entwicklung und Markteinführung von Dürreindexversicherungen.
Es gibt Einzelgefahrenversicherungen (hauptsächlich Hagelversicherungen)
und Mehrgefahrenversicherungen, die eine größere Bandbreite von
Wettergefahren absichern. In Deutschland sind Einzelgefahrenversicherungen am
häufigsten verbreitet, auf Mehrgefahrenversicherungen entfällt gegenwärtig nur ein
Flächenanteil von 4 Prozent bis 5 Prozent an der versicherten Gesamtfläche.
Abbildung: Entwicklung von Mehrgefahrenversicherungen am Beispiel der
Vereinigten Hagel
Quelle: Vereinigte Hagel
Seit der Herabsetzung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Starkregen
Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen (über
Bodenerzeugnissen) zum 1. Januar 2013 auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme entwickelt
sich auch der Markt für Mehrgefahrenversicherungen in Deutschland positiv,
allerdings auf niedrigem Niveau. Das Auftreten verschiedener Wetterextreme in
den letzten Jahren hat die Nachfrage zusätzlich beflügelt.
Im Bereich der Einzelgefahrenversicherungen ist die Versicherung gegen Hagel
mit einem Flächenanteil von 68 Prozent an der insgesamt in Deutschland
versicherten Ackerfläche im Umfang von rund 8 Millionen ha am weitesten
verbreitet (Stand: November 2018). Bezogen auf die Gesamtackerfläche (ohne
Grünland) im Umfang von 11,8 Millionen ha bedeutet dies, dass knapp die Hälfte
der Ackerfläche gegen Hagel versichert ist. Die Hagelversicherung wird von
den Versicherungsunternehmen in der Regel als Basisversicherung eingesetzt,
die mit anderen Risiken kombiniert werden kann. Dabei zeigt sich bezogen auf
das Risiko Hagel ein relativ homogenes Bild der Versicherungsdichte innerhalb
Deutschlands. Der Großteil der Versicherungsbeiträge für Hagelversicherungen
kommt aus der Kulturgruppe Getreide/Hülsenfrüchte mit einem Anteil von
etwa 30 Prozent, wobei Hülsenfrüchte jedoch kaum eine Rolle spielen. Diese
Kulturen bilden auch den flächenmäßig größten Anteil am Gesamtbestand der
versicherten Kulturen in Deutschland. Danach folgen nach Angaben der
Vereinigten Hagel die Kulturgruppen Ölfrüchte, Mais, Wein, Kernobst. Mit
deutlichem Abstand folgen die Versicherungen gegen Sturm und Starkregen
(15 Prozent der gegen Hagel versicherten Fläche). Mit nochmals deutlichem
Abstand folgen Frostversicherungen. Aggregierte Daten aller
Versicherungsunternehmen zur Aufteilung der Versicherungsdichte aller
Versicherungsunternehmen nach Kulturgruppen oder Einzelgefahren sind nicht verfügbar. Es ist
jedoch davon auszugehen, dass die Verhältnisse beim Marktführer stellvertretend
für den Gesamtmarkt verwendet werden können.
Eine Versicherung gegen das Dürrerisiko wird in Deutschland nur für die
wichtigsten Ackerkulturen Getreide, Mais und Winterraps angeboten. Die
Marktdurchdringung ist bei einem Versicherungsumfang von rund 50.000 ha (=
0,4 Prozent der Ackerfläche) im Jahr 2018 in Deutschland äußerst gering. Für
2019 liegen keine Informationen vor, nach Expertenschätzung ist aber keine
Zunahme des Umfangs der versicherten Fläche zu verzeichnen. Grund hierfür
ist, dass wegen des hohen Kumulrisikos die erforderlichen Prämien für eine
Dürreversicherung so hoch ausfallen, dass die Landwirte eine derartige
Versicherung wirtschaftlich allein nicht tragen können. Von den
Versicherungsunternehmen werden in Deutschland gegen Dürre aktuell nur so genannte
Indexversicherungen angeboten, die sich noch in der Markteinführung befinden und
ständig weiterentwickelt werden.
Keine Versicherungsangebote gibt es gegenwärtig gegen Überschwemmungen
bzw. Hochwasser auf Acker- bzw. Grünland. Diese Risiken sind für die
Versicherungswirtschaft nicht wirtschaftlich kalkulierbar, da ein interner
Risikoausgleich fehlt, wie dies z. B. bei den i. d. R. nur lokal auftretenden
Schadensereignissen durch Hagel der Fall ist. Überschwemmungen und Hochwasser treten
normalerweise in eng umgrenzten Gebieten auf, die regelmäßig betroffen sind.
Hiergegen würden sich erfahrungsgemäß nur die Landwirte innerhalb eines
Gefährdungsgebietes versichern, die anderen dagegen nicht. Bei Hochwasser
würde eine Versicherungsprämie daher so hoch ausfallen, dass sie für die
landwirtschaftlichen Betriebe in der Regel unerschwinglich wäre.
6. Wie viele Versicherungsunternehmen in Deutschland bieten nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit sogenannte Mehrgefahren-
Versicherungen und Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme
für landwirtschaftliche Betriebe an, auf die der reduzierte Steuersatz
gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG angewendet wird?
Die Bundesregierung hat keine abschließende Kenntnis darüber, wie viele
Versicherungsunternehmen derzeit sogenannte Mehrgefahren-Versicherungen und
Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme für landwirtschaftliche
Betriebe anbieten.
7. Wie viele Versicherungsunternehmen in Deutschland bieten nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit Versicherungen von Schäden durch
Dürre an?
Die Bundesregierung hat keine abschließende Kenntnis darüber, wie viele
Versicherungsunternehmen derzeit Versicherungen gegen Schäden durch „Dürre“
anbieten.
8. Wie hoch waren die durchschnittlichen Versicherungsbeiträge und der
Selbstbehalt für sogenannte Mehrgefahren-Versicherungen und
Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme für landwirtschaftliche
Betriebe, auf die der reduzierte Steuersatz gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4
VersStG angewendet wird, nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
9. Wie hoch waren die durchschnittlichen Versicherungsbeiträge und der
Selbstbehalt für Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
10. Wie hoch waren das Beitragsvolumen und die Schadenssummen für
sogenannten Mehrgefahren-Versicherungen und Versicherungen von Schäden
durch Wetterextreme für landwirtschaftliche Betriebe, auf die der
reduzierte Steuersatz gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG angewendet
wird, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
11. Wie hoch waren das Beitragsvolumen und die Schadenssummen für
Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine entsprechenden Informationen vor.
12. Aus welchen Gründen werden bisher Versicherungen von Schäden durch
Dürre mit dem regulären Steuersatz von 19 Prozent, nicht aber mit dem
reduzierten Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme
besteuert, wie er seit 1. Januar 2013 auch für Versicherungen von Schäden
gegen Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen
entsprechend § 6 Absatz 2 Satz 4 VersStG gilt?
Nach der Systematik des Versicherungsteuergesetzes ist der Regelsteuersatz
von 19 Prozent bezogen auf das Versicherungsentgelt als steuerliche
Bemessungsgrundlage anzuwenden, soweit nicht das Gesetz Abweichendes vorsieht
(§§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 6 Absatz 1 VersStG). Letzteres ist in Bezug
auf Versicherungen gegen Schäden durch „Dürre“ nach geltendem Recht nicht
der Fall.
13. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Versicherungsteuer
für Versicherungen von Schäden durch Dürre von derzeit 19 auf 0,03
Prozent zu senken?
Bereits mit dem Verkehrsteueränderungsgesetz vom 5. Dezember 2012 hatte
der Gesetzgeber auf die Auswirkungen des Klimawandels reagiert und die für
die Hagelversicherung bestehende versicherungsteuerliche Begünstigung auf
andere Wetterelementargefahren wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und
Überschwemmung ausgeweitet. Angesichts der im Sommer des Jahres 2018
eingetretenen enormen Dürreschäden in der Landwirtschaft ist nunmehr geplant, die
Möglichkeit zu schaffen, Versicherungen gegen Schäden, die auf Dürre
zurückzuführen sind, unter denselben steuerrechtlichen Konditionen zu nehmen, wie
sie bereits jetzt im Hinblick auf die anderen in den § 5 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2, § 6 Absatz 2 Nummer 4 VersStG genannten wetterbedingten
Elementargefahren gelten.
14. Ist die Senkung der Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden
durch Dürre von 19 auf 0,03 Prozent nach Einschätzung der
Bundesregierung eine geeignete Maßnahme, um den Abschluss dieser Versicherungen
für landwirtschaftliche Betriebe attraktiver zu gestalten?
Wenn ja, warum?
Die Anwendung des besonderen Versicherungsteuersatzes von 0,3 Promille
bezogen auf die Versicherungssumme als spezieller Bemessungsgrundlage könnte
nach Einschätzung der Bundesregierung dann eine geeignete Maßnahme
darstellen, den Abschluss von „Dürreversicherungen“ für landwirtschaftliche
Betriebe attraktiver zu gestalten, wenn dies von der Versicherungswirtschaft bei
der Prämienkalkulation entsprechend berücksichtigt würde.
15. Wie viele zusätzliche Versicherungen von Schäden gegen Dürre werden
nach Einschätzung der Bundesregierung neu abgeschlossen werden,
wenn die Versicherungsteuer von derzeit 19 auf 0,03 Prozent gesenkt
wird?
Eine Einschätzung darüber abzugeben, wie viele zusätzliche Versicherungen
von Schäden gegen „Dürre“ neu abgeschlossen werden, wenn auf derartige
Versicherungen der Versicherungsteuersatz von 0,03 Prozent bezogen auf die
Versicherungssumme angewandt würde, ist der Bundesregierung nicht möglich.
16. Wie werden sich die durchschnittlichen Beiträge und der Selbstbehalt für
Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Einschätzung der
Bundesregierung verändern, wenn die Versicherungsteuer für diese
Versicherungen von derzeit 19 auf 0,03 Prozent gesenkt würde?
Die Ermäßigung der Versicherungsteuer auf Versicherungen gegen
Dürreschäden führt zu einer Reduzierung der Kosten für eine entsprechende Versicherung
für die Landwirtschaft. Es ist davon auszugehen, dass mit der Absenkung der
Versicherungsteuer die Versicherungswirtschaft ihr Angebot an entsprechenden
Versicherungen ausweiten wird. Wie viele zusätzliche Versicherungen in
diesem Zusammenhang konkret abgeschlossen werden und wie die
durchschnittlichen Beiträge und der Selbstbehalt sich infolgedessen verändern, ist seitens der
Bundesregierung nicht quantifizierbar.
17. Welche Auswirkungen auf das Steueraufkommen hätte die Senkung der
Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden durch Dürre von
derzeit 19 auf 0,03 Prozent?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
18. a) Nach welchen Kriterien bewerten die Versicherungsunternehmen nach
Kenntnis der Bundesregierung, ob es sich bei landwirtschaftlichen
Schäden, z. B. Ernteausfällen, um dürrebedingte Schäden handelt?
b) Gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Streitfälle
zwischen Versicherungsunternehmen einerseits und
Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern andererseits um die Auslegung der
Kriterien?
Falls ja, inwiefern plant die Bundesregierung konkrete Maßstäbe
vorzugeben, unter denen eine Versicherung Leistungen erbringen muss?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
19. Wie viele dürrebedingte Versicherungsfälle traten in den letzten zehn
Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ein, und wie hoch war nach
Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Schadenssumme je
landwirtschaftlichem Betrieb durch die Versicherungsunternehmen?
20. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den letzten zehn Jahren
nach Kenntnis der Bundesregierung Dürreschäden erlitten, waren aber
nicht dagegen versichert (bitte nach Jahren und nach Betriebsarten
aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung
liegen hierzu keine entsprechenden Informationen vor.
21. Wie hoch sind die bisherigen volkswirtschaftlichen Schäden der
Klimakrise nach Einschätzung der Bundesregierung (falls möglich bitte für die
letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
22. Wie hoch sind die bisherigen volkswirtschaftlichen Schäden der
Klimakrise durch Extremwetterereignisse nach Einschätzung der
Bundesregierung (falls möglich bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln und falls
möglich bitte nach Schäden durch Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost,
Überschwemmungen und Dürre aufschlüsseln)?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Aufgrund der Ausrichtung der vorhergehenden Fragen auf die Landwirtschaft
wird davon ausgegangen, dass nach den volkswirtschaftlichen Schäden in der
Landwirtschaft gefragt wird.
Schätzungen der volkswirtschaftlichen Schäden von Extremwettereignissen der
letzten zehn Jahre, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Extremwetter, Klimafolgen und
Klimaanpassung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/5131 und zu
Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Klima-Übereinkommen von
Paris“ auf Bundestagsdrucksache 19/4395 wird verwiesen.
23. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Hilfen durch den
Bund aufgrund von Extremwetterereignissen an landwirtschaftliche
Betriebe gezahlt (bitte nach Jahren und falls möglich bitte nach Art des
Wetterereignisses aufschlüsseln)?
Die Mittelvolumina der Hilfen des Bundes für die auf die Landwirtschaft
bezogenen Folgen von Extremwetterereignissen können folgender Übersicht
entnommen werden.
Schadensereignis/Art der Hilfen Mittelvolumen insgesamt
(Bund und Länder)
Beteiligung des Bundes mit 50 Prozent der
Mittel an Hilfsprogrammen der Länder für
landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen
der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind
340 Mio. Euro (Soll, da
Auszahlung noch nicht
abgeschlossen)
Sofort- und Wiederaufbauhilfe für die vom
Hochwasser 2013 betroffene Land- und
Forstwirtschaft im Rahmen des von Bund und
Ländern gemeinsam finanzierten nationalen Fonds
„Aufbauhilfe“ für Maßnahmen nach § 2 Absatz
2 Nummer 1 des Aufbauhilfefonds-
Errichtungsgesetzes.
rd. 215 Mio. Euro
24. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Hilfen durch die
Länder oder Kommunen aufgrund von Extremwetterereignissen an
landwirtschaftliche Betriebe nach Kenntnis der Bundesregierung gezahlt (bitte
nach Jahren und falls möglich bitte nach Art des Wetterereignisses
aufschlüsseln)?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen aus dem Jahr 2017
wurden Hilfen der Länder an land- und forstwirtschaftliche Betriebe (einschl.
Obst- und Gartenbau) wie folgt umgesetzt:
Schadensereignis/Art der Hilfen Mittelvolumen insgesamt
• Baden-Württemberg
Finanzhilfen zur Bewältigung von
Unwetterschäden 2016 in der Landwirtschaft.
4,761 Mio. Euro
Finanzhilfen zur Bewältigung von Frostschäden
2017 in der Landwirtschaft.
31,23 Mio. Euro
• Bayern
Finanzhilfe für vom Frost 2017 geschädigte
landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe.
ca. 4 Mio. Euro
Finanzhilfe für Schäden in der Forstwirtschaft,
die Sturm „Kolle“ August 2017 verursacht hat.
41 Mio. Euro
Finanzhilfe für Schäden in der Landwirtschaft,
die durch Unwetter und Hochwasser 2016
verursacht wurden.
1,2 Mio. Euro
Finanzhilfe für Schäden in der Forstwirtschaft,
die durch Unwetter 2016 verursacht wurden.
226.000 Euro
Finanzhilfe für durch einen Tornado 2015
geschädigte landwirtschaftliche Betriebe.
12.000 Euro
Soforthilfen für Ernteschäden und sonstige land-
und forstwirtschaftliche Schäden, die durch das
Hochwasser 2005 verursacht wurden.
ca. 2 Mio. Euro
• Brandenburg
Finanzhilfe für Schäden in der Landwirtschaft,
die durch starke anhaltende Regenfälle 2017
verursacht wurden.
9,7 Mio. Euro
Finanzhilfe für Schäden in der Landwirtschaft,
die durch Frostereignisse 2017 verursacht
wurden .
4,5 Mio. Euro
Finanzhilfe für Schäden in der Landwirtschaft,
die durch Niederschlagsdefizite 2017 verursacht
wurden.
338.000 Euro
• Niedersachsen
Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von
Schäden der Landwirtschaft durch das Juli-
Hochwasser 2017.
5,0 Mio. Euro
• Nordrhein-Westfalen
Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in
der Landwirtschaft verursacht durch Spätfröste
im April 2017.
5 Mio. Euro (Soll)
Soforthilfen zur Milderung von Notständen
infolge von Starkregenereignissen am Niederrhein
Mai/Juni 2016.
ca. 4 Mio. Euro
• Rheinland-Pfalz
Finanzhilfe für Schäden im Obstbau aufgrund
der Spätfröste im April 2017.
725.000 Euro
25. Wie ist der konkrete Zeitplan für den Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Reduzierung der Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden
gegen Dürre?
Nach den derzeitigen Planungen soll noch in diesem Jahr ein
Kabinettsbeschluss über einen Referentenentwurf zur Änderung des
Versicherungsteuergesetzes herbeigeführt werden.
26. Welche Vereinbarungen gibt es innerhalb der Bundesregierung,
angesichts der Förderung von Dürreversicherungen durch einen reduzierten
Versicherungssteuersatz zukünftig auf Dürrehilfen wie im Jahr 2018 zu
verzichten bzw. diese anders zu konditionieren?
Hinsichtlich der Förderung von Dürreversicherungen durch einen reduzierten
Versicherungsteuersatz gibt es derzeit innerhalb der Bundesregierung keine
Vereinbarungen darüber, ob – und ggf. unter welchen Konditionen – in diesem
Falle künftig Dürrehilfen des Bundes wie in 2018 gewährt werden.
27. Schließt die Bundesregierung Dürrehilfen wie im Jahr 2018 für das
laufende Jahr aus (bitte begründen)?
Die Voraussetzungen für Dürrehilfen mit finanzieller Beteiligung des Bundes
sind in diesem Jahr angesichts der bundesweiten Ernteertragssituation in der
Landwirtschaft nicht gegeben. Eine Neuauflage der letztjährigen Dürrehilfen ist
daher in diesem Jahr nicht vorgesehen.
28. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach einer steuerlich
begünstigten Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft?
Die Bundesregierung verfolgt aktuell keine Pläne zur Einführung einer
steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft.
Eine solche steuerliche Risikoausgleichsrücklage hätte nach einer Studie der
Universität Hohenheim zudem nicht den gewünschten Effekt. Sie würde nicht
die erforderlichen Liquiditätsvorteile für den Schadensfall herbeiführen
können. Das Steuerrecht enthält außerdem bereits eine Vielzahl von Regelungen,
die der besonderen Situation der Land- und Forstwirte Rechnung tragen.
29. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den einzelnen
Forderungen der Länder Bayern und Baden-Württemberg im Bundesrats-
Entschließungsantrag vom 4. Juni 2019 (Bundesratsdrucksache 272/19),
in der gefordert wird, die Risikostrategie für landwirtschaftliche
Unternehmen gegen witterungsbedingte Risiken zu stärken?
Die abgestimmte Position der Bundesregierung zum gemeinsamen Antrag der
Länder Bayern und Baden-Württemberg vom 4. Juni 2019 (Bundesrats-
Drucksache 272/19) besteht bislang nicht.
30. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung zur Reaktion auf erneute
Trockenereignisse in der Landwirtschaft und im Forstbereich getroffen?
Um den regional bestehenden akuten Mangel an Viehfutter zu verringern, hat
das innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verordnung zur Änderung
der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-
Verpflichtungenverordnung erarbeitet, die es den Ländern – wie bereits 2018 –
ermöglicht, in von ihnen ausgewiesenen Gebieten mit witterungsbedingtem
Futtermangel die Nutzung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen
mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke zu Fütterungszwecken (Beweidung
oder Schnittnutzung) zuzulassen. Diese Verordnung bedarf noch der
Zustimmung des Bundesrates.
Auf mittel- und langfristige Sicht ist die Bundesregierung grundsätzlich der
Auffassung, dass in erster Linie die landwirtschaftlichen Unternehmen selbst
für eine adäquate Risikovorsorge gegen Wetterextreme verantwortlich sind.
Aufgabe der Politik ist es, geeignete Rahmenbedingungen für Prävention und
betriebliches Risikomanagement zu gewährleisten. Finanzielle Hilfen des
Staates, wie für die Landwirtschaft nach der Dürre 2018 stellen eine Ausnahme dar.
Zu diesen Rahmenbedingungen gehört die Gemeinsame Europäische
Agrarpolitik, die mit den Direktzahlungen einen Beitrag zur Risikoabsicherung in der
Landwirtschaft leistet und deren Weiterentwicklung nach 2020 derzeit beraten
wird. Parallel dazu bringt die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf
den Weg, die die Land- und Forstwirtschaft in ihrem Bemühen um ein dem
Klimawandel angemessenes Risikomanagement unterstützt.
Um unter anderem das Risikomanagement der landwirtschaftlichen
Unternehmen zu erleichtern, wurde die Tarifglättung in das Einkommensteuergesetz
(§ 32c EStG) aufgenommen. Sie entlastet steuerlich land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe bei markt- und witterungsbedingten Gewinnschwankungen. Die
Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte erfolgt danach auf
der Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Dreijahreszeitraum.
Die Änderungen werden im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen
Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften umgesetzt. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden die
Regelungen zur Tarifglättung der Europäischen Kommission zur
beihilferechtlichen Genehmigung zugeleitet.
Was steuerliche Maßnahmen angeht, wird im Übrigen auf die Antworten zu
den Fragen 13 und 25 verwiesen.
Das BMEL hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit und den Ländern eine Agenda zur Anpassung
von Land- und Forstwirtschaft sowie von Fischerei und Aquakultur an den
Klimawandel erarbeitet, die auch auf die Vorbeugung gegen Wetterextreme
abzielt. Die Weiterentwicklung von Pflanzenbausystemen, Fruchtfolgen,
Pflanzenzüchtung und Agrartechnik spielt dabei eine besondere Rolle. Das BMEL
bereitet darüber hinaus eine Ackerbaustrategie vor, die sich u. a. auch mit
Fragen der Anpassung an Witterungsextreme befassen wird.
Gemeinsam mit den Ländern hat das BMEL zudem einen Bericht zum Krisen-
und Risikomanagement in der Landwirtschaft erarbeitet, in dem es auch um
mögliche Versicherungslösungen geht. Der Bericht soll auf der
Agrarministerkonferenz am 25. bis 27. September 2019 in Mainz beraten werden. Über das
weitere Vorgehen ist dann zu entscheiden.
Der Planungsausschuss der Gemeinschaftaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz (GAK) hat die vom Bund eingebrachte neue Maßnahmengruppe
„Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse
verursachten Folgen im Wald“ noch im Jahr 2018 beschlossen. Von Extremwetter
betroffenen Waldeigentümern steht damit ein ganzes Maßnahmenbündel von
Fördermaßnahmen zur Verfügung, welche helfen, die Folgen der Extremwetter
besser zu bewältigen.
Zudem fördern Bundesregierung und Länder über die GAK seit Langem
Maßnahmen für private und kommunale Waldeigentümer zur Anpassung der
Wälder an den Klimawandel, wie z. B. den Waldumbau. Mit dem Waldklimafonds
fördert die Bundesregierung mit rund 25 Mio. Euro jährlich gezielt
Pilotprojekte, Forschungs- und Kommunikationsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau des
CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der
Wälder an den Klimawandel. Dabei sollen Synergien zwischen Klimaschutz,
Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt
genutzt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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