Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung
der Abgeordneten Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Dr. Moritz Heuberger, Ricarda Lang, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Karoline Otte, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Armin Grau, Dr. Andrea Lübcke, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit 52,8 Prozent wohnt die Hälfte aller Personen in Deutschland zur Miete, soviel wie in keinem anderen Land der EU (Stand: 2024; www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Mieteranteil.html). Die Mietpreise sind innerhalb der letzten fünf Jahren um durchschnittlich 9,7 Prozent gestiegen (de.statista.com/statistik/daten/studie/70132/umfrage/mietindex-fuer-deutschland-1995-bis-2007/#google_vignette) und auch die Heizkosten sind im gleichen Zeitraum über alle Heizarten hinweg angestiegen (de.statista.com/infografik/31147/preisindizes-fuer-haushaltsenergie-in-deutschland/). Aktuell beziehen ca. 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Knapp die Hälfte der Wohngeldbeziehenden sind Ein-Personen-Rentner-Haushalte. Einen weiteren großen Teil machen Familien und Alleinerziehende aus. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen, damit sie sich die steigenden Mietkosten leisten können.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion leiden Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark unter den hohen Energie- und Heizkosten. In Folge des Irankrieges sind insbesondere Gas- und Ölkosten (auch Heizöl) signifikant angestiegen. Neben steigenden Kosten im Lebensmittelbereich und beim Tanken, hat dies auch direkte Auswirkungen auf die Wohnkosten. Das Wohngeld bietet hier durch seine aktuelle Dynamisierung und die Heizkostenpauschale eine direkt wirkende Entlastung über den reinen Wohnbereich hinaus.
Das Wohngeld wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und verbessert. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz aus dem Jahr 2023 wurde der Kreis der Berechtigten ausgeweitet und die Unterstützung an die realen Belastungen angepasst. Mit der Dynamisierung des Wohngeldes entlang der Miet- und Verbraucherpreisentwicklung sowie der Einführung einer dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente wurden sowohl der Berechtigtenkreis ausgeweitet als auch das Leistungsniveau angehoben. Durch die begleitende Anpassung der Wohngeldformel konnten deutlich mehr Personen zielgerichteter unterstützt werden. Gleichzeitig nimmt weiterhin ein signifikanter Anteil der berechtigten Personen diese Leistung nicht in Anspruch. Das Potenzial des staatlichen Zuschusses lässt daher erhöhte Antragszahlen für 2026 und die kommenden Jahre erwarten.
Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 wurden Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt. Um diese Einsparungsziele zu erreichen hat Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Der Wohngeldetat beträgt im aktuellen Haushalt 2,4 Mrd. Euro. Einsparungen von einer Milliarde würden daher eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. 2025 lagen die Ausgaben für das Wohngeld auf Bundesseite über dem ursprünglich veranschlagten Betrag bei 2,49 Mrd. Euro.
Die Kommission zur Sozialstaatsreform schlägt in ihrem Abschlussbericht tiefgreifende Änderungen beim Wohngeld vor. Nach den Empfehlungen der Kommission soll das Wohngeld künftig gemeinsam mit dem Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in ein einheitliches, digitalisiertes Sozialleistungssystem überführt werden. Die Kommission begründet dies insbesondere mit der hohen Komplexität der bisherigen Antrags- und Verwaltungsverfahren, unterschiedlichen Zuständigkeiten sowie Medienbrüchen zwischen den Behörden. Durch die Zusammenführung der Leistungen sollen Antragstellung, Datenaustausch und Leistungsgewährung vereinfacht und stärker automatisiert werden. Zudem empfiehlt die Kommission eine weitgehend digitale Verwaltung mit zentralen Online-Zugängen, standardisierten Verfahren und einem einheitlichen Einkommensbegriff. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Sozialstaatskommission betont, dass das soziale Schutzniveau in Deutschland nicht abgesenkt werden solle. Deshalb besteht Klärungsbedarf, ob die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld Teil einer umfassenderen Reform sozialstaatlicher Leistungen sind oder unabhängig davon verfolgt werden. Vor dem Hintergrund steigender Mieten und Wohnkosten stellt sich daher die Frage, welche konkreten Auswirkungen mögliche Kürzungen beim Wohngeld auf Haushalte mit niedrigen Einkommen hätten und wie diese mit dem Anspruch eines verlässlichen Sozialstaates vereinbar sind. Ebenso stellt sich die Frage, wie verhindert werden soll, dass Einsparungen beim Wohngeld zu höheren Wohnkostenbelastungen oder zu einem verstärkten Wechsel von Haushalten in die Grundsicherung führen.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion sind die Folgen von Wohngeld-Kürzungen absehbar: steigende Miet- und Energieschulden, wachsende Unsicherheit und ein erhöhtes Risiko von Wohnungsverlust. Einsparungen zulasten der Betroffenen sind der falsche Weg. Entscheidend ist, dass das Wohngeld als eigenständiger Zuschuss erhalten bleibt und sich weiterhin an den tatsächlichen Wohnkosten orientiert. Zudem braucht es einen entschlossenen politischen Rahmen, um die Mietkostenkrise zu lösen, bestehend aus einer scharfen und bußgeldbewehrten Mietpreisbremse, einer konsequenten Ahndung von Mietwucher und einem dringend notwendigen Ausbau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirkung des Wohngeld Plus vor, insbesondere hinsichtlich Reichweite, Inanspruchnahme, Bearbeitungszeiten und tatsächlicher Entlastung der Haushalte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für zukünftige Anpassungen des Wohngeldsystems?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung der Wohngeldhaushalte im Jahr 2024 und 2025 vor, und wie verteilen sich die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger insbesondere auf folgende Gruppen a) Rentnerinnen und Rentner (bitte nach Ost- und Westdeutschland getrennt aufschlüsseln), b) Alleinerziehende, c) Mieterhaushalte, d) Eigentümerhaushalte (bitte jeweils in absoluten Zahlen, als Anteil an allen Wohngeldhaushalten sowie unter Angabe der durchschnittlichen monatlichen Wohngeldhöhe ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger im Jahr 2024 und 2025 auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt (bitte absolute Zahlen, die durchschnittliche monatlichen Wohngeldhöhe sowie die Anteile an der Bevölkerung angeben, für den Bund und aufgeteilt nach Bundesländern)?
In wie vielen Wohngeldfällen der Jahre 2024 und 2025 lagen der Bundesregierung oder nach deren Kenntnis den Wohngeldbehörden Hinweise darauf vor, dass die zugrunde liegende Miete überhöht oder rechtswidrig vereinbart war, und in wie vielen Fällen wurden daraus Prüfungen, Mietrügen, Rückforderungen oder sonstige Maßnahmen abgeleitet (bitte nach Ländern, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Art des festgestellten oder vermuteten Verstoßes sowie Höhe der betroffenen Wohngeldzahlungen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden trotz Hinweisen auf überhöhte oder rechtswidrige Mieten keine weitergehenden Maßnahmen in den Jahren 2024 und 2025 ergriffen, und welche Gründe lagen hierfür jeweils vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, an welche Eigentümergruppen die durch Wohngeld unterstützten Mietzahlungen im Jahr 2025 geflossen sind, insbesondere differenziert nach kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, privaten Kleinvermieterinnen und -vermietern, institutionellen bzw. börsennotierten Wohnungsunternehmen sowie sonstigen Eigentümerformen, und falls entsprechende Daten vorliegen, bitte nach Eigentümerart sowie Höhe der jeweiligen Wohngeldzahlungen aufschlüsseln; falls keine Daten vorliegen, warum nicht?
Wie haben sich die Gesamtausgaben für das Wohngeld im Jahr 2025 zusammengesetzt, insbesondere im Hinblick auf ausgezahlte Wohngeldleistungen, Verwaltungs- und Vollzugskosten sowie sonstige programmbedingte Ausgaben, und wie verteilen sich diese Kosten jeweils auf Bund, Länder und Kommunen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus dem Forschungsprojekt „Strategien zur Verbesserung der Inanspruchnahme des Wohngeldes“ des Instituts für Bau- Stadt- und Raumforschung vor und wann ist die Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant, und falls keine Veröffentlichung geplant ist, warum nicht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme beim Wohngeld im Jahr 2025 ein, wie viele anspruchsberechtigte Haushalte erhalten demnach keine Leistungen, und welche Mehrkosten wären 2025 entstanden, wenn das Wohngeld alle Berechtigten tatsächlich erreicht hätte?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die jährlichen Gesamtausgaben für das Wohngeld in den Jahren 2026 bis 2030 unter der Annahme unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, und auf welchen Annahmen zu Mietentwicklung, Einkommen, Zahl der Leistungsberechtigten und Inanspruchnahmequote beruht diese Schätzung?
Welche Aspekte des Wohngelds sind von der geplanten Neustrukturierung betroffen und wie genau wird sich die geplante Neustrukturierung auswirken auf (bitte jeweils geplante Einsparungen in Millionen Euro angeben) a) die Wohngeldhöhe/die Berechnungsformel, b) die Dynamisierung, c) den Berechtigtenkreis (bitte auf Ausweitung, Beibehaltung oder Reduzierung eingehen), d) die Antragsstellung?
Welche Auswirkungen hätten die geplanten Einsparungen beim Wohngeld auf Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen, und wie viele Wohngeldhaushalte mit Rentenbezug wären nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahr 2027 betroffen (bitte nach Ost- und Westdeutschland getrennt aufschlüsseln)?
Welches Einsparpotenzial erwartet die Bundesregierung durch eine einheitliche Vereinfachung und Digitalisierung der Wohngeldanträge, und auf welchen Annahmen zu Fallzahlen, Bearbeitungszeiten, Personalaufwand und Beratungsbedarf beruht diese Einschätzung?
a) Welche konkreten Digitalisierungsschritte sind geplant, und inwiefern gehen diese über die bloße Übertragung bestehender Papierformulare in digitale Formulare hinaus?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Beratungs- und Bearbeitungsaufwand in den Wohngeldbehörden, insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, und welche Personal- bzw. Verwaltungskosten entstehen dadurch?
c) Welcher Anteil der geplanten Einsparungen im Rahmen der Neustrukturierung des Wohngeldes soll nach Einschätzung der Bundesregierung allein durch Vereinfachung und Digitalisierung erzielt werden?
d) Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Aufgabenbündelung und Prozessverbesserung, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, dass das Wohngeld als Subjektförderung indirekt steigende Mieten mitfinanziert, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um die Objektförderung durch sozialen und preisgebundenen Wohnungsbau bis zum Ende der Legislaturperiode auszubauen?
Welche konkreten gesetzgeberischen, organisatorischen und technischen Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in ein einheitliches Sozialleistungssystem zu überführen und wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die vorgeschlagene Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und Einkommensdefinitionen auf den Kreis der Wohngeldberechtigten sowie auf die Höhe individueller Leistungsansprüche?
Welche Veränderungen bei Personalbedarf, Bearbeitungszeiten und Verwaltungskosten erwartet die Bundesregierung infolge der vorgeschlagenen Digitalisierung und Bündelung der Wohngeldverwaltung?
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung, Implementierung und den dauerhaften Betrieb eines zentralen digitalen Sozialleistungsportals und inwiefern könnte es in bestehende Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung integriert werden?
In welchem Rahmen findet die Koordination der Umsetzung der Vorschläge der Sozialstaatskommission zwischen den Ressorts und welches Ministerium übernimmt eine federführende Rolle bei der Digitalisierung des Wohngeldes?
Stehen die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld im Zusammenhang mit der Umsetzung der Sozialstaatskommission, oder handelt es sich um eine davon unabhängige Maßnahme?
Welche weiteren Maßnahmen mit dem Ziel der Einsparung plant die Bundesregierung bei den Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Kinderzuschlag sowie dem Wohngeld?
Trägt das Wohngeld nach Auffassung der Bundesregierung zur Sicherung des sozialen Schutzniveaus in Deutschland bei?
Ist es ein Ziel der Bundesregierung, das soziale Schutzniveau in Deutschaland zu erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Fragestellenden eines Widerspruch zwischen der Ankündigung von Bundesministerin Bärbel Bas, das soziale Schutzniveau im Zuge der Sozialstaatskommission durch den Ausschluss von Leistungskürzungen bis 2028 zu erhalten (www.tagesschau.de/inland/sozialstaat-reform-bas-100.html) und den angekündigten Einsparungen beim Wohngeld zum 1. Januar 2027 durch Bundesministerin Verena Hubertz (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt-bauministerin-hubertz-will-das-wohngeld-kuerzen/100222218.html), wenn ja, wie erklärt sie diesen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mögliche Kürzungen beim Wohngeld keine Absenkung des sozialen Schutzniveaus darstellen, und falls ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass mögliche Einsparungen beim Wohngeld nicht zu höheren Wohnkostenbelastungen oder einem Wechsel in die Grundsicherung führen?
Für wie viele wohngeldbeziehende Rentnerinnen und Rentner machte das Wohngeld im Jahr 2024 und 2025 mindestens ein Drittel des verfügbaren Haushaltseinkommens aus, und welche Auswirkungen hätten Kürzungen des Wohngeldes auf deren Armutsgefährdung nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte nach Ost- und Westdeutschland getrennt aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass ältere Menschen infolge von möglichen Wohngeldkürzungen verstärkt auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind?
Welche Alternativen zu Einsparungen beim Wohngeld prüft die Bundesregierung, um Haushalte älterer Menschen mit niedrigen Renten vor Wohnkostenarmut zu schützen?