Deutscher Bundestag Drucksache 21/6628
21. Wahlperiode 24.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Lisa
Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Schahina Gambir, Claudia Roth, Claudia Müller, und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachstand zur Erreichung der Ziele des Weltnaturabkommens von Kunming und
Montreal sowie der Nationalen Biodiversitätsstrategie
Vom 19. bis zum 30. Oktober 2026 findet in Jerewan, Armenien, die 17.
Vertragsstaatenkonferenz (COP) des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt (CBD) statt. Zentrale Themen sind der Umsetzungsstand der Staaten bei
der Erreichung der Ziele aus dem Kunming-Montreal-Abkommen von 2022
sowie die Mobilisierung von Finanzmitteln.
Das Kunming-Montreal-Abkommen umfasst 23 Ziele zum Schutz, zur
Finanzierung und zur nachhaltigen Nutzung von Biodiversität, die bis 2030 erreicht
werden sollen, sowie vier übergeordnete Langfristziele bis 2050 und wurde
2022 beschlossen. Zuvor konnte keines der Aichi-Ziele, die bei der
zehnten Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention im Jahr 2010 in
Nagoya verabschiedet wurden und bis 2020 erreicht werden sollten, global
erreicht werden. Die 23 Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens sollen von
den Vertragsstaaten in nationale Biodiversitätsstrategien übersetzt werden. Das
Kunming-Montreal-Abkommen beziffert die Finanzierungslücke für den
globalen Biodiversitätsschutz auf jährlich 700 Mrd. US‑Dollar, die zum einen von
Staaten und aus der Wirtschaft (200 Mrd. US‑Dollar) und zum anderen durch
die Umleitung von umweltschädlichen Subventionen (500 Mrd. US‑Dollar)
mobilisiert werden sollen.
Ein erster Zwischenbericht der Staaten war bis Ende Februar 2026
einzureichen. Die deutsche Eingabe des siebten Nationalen Berichts zur CBD zeigt,
dass Deutschland seine durch die Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS)
festgelegten Ziele bis 2030 in dem bisherigen Tempo weitgehend nicht erreichen
wird. So wurden die NBS-Ziele größtenteils als „Progress towards target but at
an insufficient rate“ eingestuft (
https://ort.cbd.int/national-reports/nr7/FA14AF
5D-36B8-D865-3372-9E326785CB3B). Gleichzeitig führt die
Bundesregierung einen Großangriff auf das Naturschutz- und Umweltrecht. Sie treibt
Gesetze wie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) und eine Novelle des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) voran, die vom Sachverständigenrat
für Umweltfragen (SRU) als „hoch problematisch“ und als „substanzielle“
Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes bewertet werden. Dadurch sei
eine „Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft“ zu befürchten
(vgl.
www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/202
4_2028/2026_02_SN_Beschleunigung.pdf?__blob=publicationFile&v=9).
Damit wird auch die erfolgreiche Umsetzung der EU-
Wiederherstellungsverordnung untergraben, die eine Trendumkehr beim
dramatischen Verlust an Arten und Lebensraumtypen zum Ziel hat und als Teil von
EU-Recht verbindlich umgesetzt werden muss.
Global prognostizieren Experten, dass im Verlauf der nächsten Jahrzehnte etwa
1 Million Arten aussterben könnten. Dies wird als der größte Artenverlust seit
dem Ende der Dinosaurierzeit eingeschätzt (
www.wwf.de/themen-projekte/arte
nsterben). Auch in Deutschland wird ein Drittel aller Arten als gefährdet
eingestuft, und rund 10 000 Arten stehen vor dem Aussterben. Der im Jahr 2024
veröffentlichte „Faktencheck Artenvielfalt“ bestätigt diesen Trend: So befinden
sich von den 93 untersuchten Lebensraumtypen 60 Prozent in einem
„unzureichenden oder schlechten Zustand“ (
www.fona.de/de/faktencheck-artenvielfalt).
Hierbei sind besonders Äcker und Grünland, Moore, Moorwälder, Sümpfe und
Quellen, die einst artenreich waren, betroffen. Der Bericht kommt zu dem
Ergebnis, dass „rechtliche und förderpolitische Instrumente der
Naturschutzpolitik unzureichend umgesetzt“ werden (
www.ufz.de/index.php?de=36336&web
c_pm=35/2024).
Weltweit sind 70 Prozent der von Armut betroffenen Menschen direkt von
Wildarten abhängig; insgesamt ist jeder fünfte Mensch für seine Ernährung
oder sein Einkommen auf Wildpflanzen, Algen und Pilze angewiesen (
www.bu
ndesumweltministerium.de/themen/naturschutz/biologische-vielfalt-internation
al/foerderbeispiele-internationales-engagement-fuer-die-biodiversitaet). Auch
aus Gründen der Ernährungssicherheit ist deshalb der Schutz der biologischen
Vielfalt von herausragender Bedeutung. Indigene Gemeinschaften gelten dabei
als die besten Naturschützer – obwohl sie nur 5 Prozent der Weltbevölkerung
ausmachen, leben auf ihren Gebieten rund 80 Prozent der weltweiten Tier- und
Pflanzenarten. Deshalb ist geboten, dass Deutschland sein internationales
Engagement zum Schutz der Biodiversität aufrechterhält und dabei insbesondere
zur Stärkung indigener Gebiete und Rechte beiträgt.
Infolge der Globalisierung sind invasive Arten zu einem wesentlichen Treiber
des Artensterbens geworden und spielen laut Daten des Weltbiodiversitätsrates
(Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem
Services (IPBES)) bei 60 Prozent der global ausgestorbenen Arten eine Rolle.
Zudem verursachen invasive Spezies wachsende volkswirtschaftliche Schäden
in Höhe von aktuell mindestens 423 Mrd. US‑Dollar jährlich (siehe
www.univi
e.ac.at/aktuelles/press-room/pressemeldungen/detail/invasive-arten-bedrohen-di
e-globale-vielfalt-und-lebensgrundlage#:~:text=Internationale%20Abkommen
%20wie%20die%20k%C3 ProzentBCrzlich%20von%20der,dazu%20geh%C3
ProzentB6rt%20auch%20eine%20bessere%20Umsetzung%20der). Beispiele
für solch problematische Arten in Deutschland sind die Asiatische Hornisse,
die Große Drüsenameise und der Japanische Staudenknöterich. Mit dem
Kunming-Montreal-Abkommen hat sich Deutschland zu Maßnahmen
verpflichtet, um bis 2030 die Einbringungs- und Ansiedlungsraten invasiver Arten
um mindestens 50 Prozent zu verringern (Handlungsziel 6).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis des
siebten Nationalen Berichts Deutschlands zur CBD zum Umsetzungsstand
und den Entwicklungstrends bei seltenen Arten und Lebensraumtypen in
Deutschland bezüglich der im Abkommen von Kunming-Montreal
vereinbarten Ziele und Maßnahmen bis 2030 zum Schutz der Biodiversität?
2. Unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung die im
Kunming-Montreal-Abkommen vereinbarten Ziele bis 2030 in
Deutschland nach aktuellem Stand vor dem Hintergrund des Zwischenberichts,
der die Ziele aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie größtenteils als
„Progress towards target but at an insufficient rate“ einstuft, noch für
erreichbar, und an welchen Punkten sieht die Bundesregierung
Nachsteuerungsbedarf?
3. Plant die Bundesregierung weitere Schritte und Maßnahmen, um die
Zielerreichung bis 2030 aus dem Kunming-Montreal-Abkommen
sicherzustellen, und wenn ja, welche?
4. Bei welchen Zielen des Kunming-Montreal-Abkommens, die bis 2030 zu
erreichen sind, bewertet die Bundesregierung die Zielerreichung für
wahrscheinlich, und auf welche jeweilige Datengrundlage stützt sich die
Einschätzung der Bundesregierungen dabei?
5. Welche Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens, die bis 2030 zu
erreichen sind, sind nach Meinung der Bundesregierung auch mit
Nachsteuerung und weiteren Maßnahmen nur schwer oder nicht mehr erreichbar,
und was sind die wesentlichen Ursachen bzw. Gründe dafür?
6. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Umsetzungsstand in
Deutschland bezüglich der im Abkommen von Kunming-Montreal
vereinbarten Langfristziele bis 2050 zum Schutz der Biodiversität?
7. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Nachsteuerungsbedarf,
um die im Kunming-Montreal-Abkommen vereinbarten Langfristziele bis
2050 in Deutschland zu erreichen?
8. Plant die Bundesregierung bereits weitere Maßnahmen, um die
Langfristziele bis 2050 aus dem Kunming-Montreal-Abkommen zu erreichen, und
wenn ja, welche?
9. Hält die Bundesregierung die vereinbarten Ziele und Instrumente des
Kunming-Montreal-Abkommens für geeignet und ausreichend, um den
weltweiten Artenverlust zu stoppen und wieder umzukehren, und wenn
nein, in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung
Nachsteuerungsbedarf?
10. Wie ist der deutsche Umsetzungsstand der Ziele, 30 Prozent der Land-
und Meeresflächen zu schützen, 10 Prozent unter strengen Schutz zu
stellen (EU-Ziel) sowie 30 Prozent der degradierten Ökosysteme
wiederherzustellen, und welche Sofortmaßnahmen ergreift die Bundesregierung,
diese Ziele bis 2030 zu erreichen?
11. Wie setzt sich die Bundesregierung für eine gesetzliche Verankerung des
30-Prozent-Ziels auf europäischer Ebene ein, und mit welchem Zeitplan?
12. Sind der Bundesregierung die vorliegenden Zwischenberichte der Länder
der internationalen Staatengemeinschaft bekannt, und können die Ziele
aus dem Kunming-Montreal-Abkommen bis 2030 auf Grundlage dieser
vorliegenden Zwischenberichte der Länder der internationalen
Staatengemeinschaft insgesamt (weltweit) nach Meinung der Bundesregierung
erreicht werden oder nicht, und auf welcher Grundlage?
13. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der Unterstützung
anderer Länder, insbesondere des Globalen Südens, bei der
Zielerreichung, beispielsweise durch Kapazitätsaufbau, Technologietransfer oder
Wissenschaftskooperation?
14. Welche Maßnahmen aus dem 1. Aktionsplan für den Zeitraum von 2024
bis 2027 zur Nationalen Biodiversitätsstrategie bis 2030 sind bereits
angelaufen und finden sich in der Umsetzung (bitte tabellarisch aufschlüsseln
und konkrete Aktivitäten und Quellenbelege zum Umsetzungsstand
nennen)?
15. Welche Maßnahmen aus dem 1. Aktionsplan für den Zeitraum von 2024
bis 2027 zur Nationalen Biodiversitätsstrategie konnten noch nicht
begonnen werden, und warum nicht (bitte tabellarisch aufschlüsseln mit
Gründen, warum noch nicht damit begonnen wurde und ggf. nächste Schritte
bzw. den voraussichtlichen Beginn benennen)?
16. Konnten bereits Maßnahmen aus dem 1. Aktionsplan für den Zeitraum
von 2024 bis 2027 zur Nationalen Biodiversitätsstrategie erfolgreich
abgeschlossen werden, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch aufschlüsseln
und konkrete Aktivitäten und Quellenbelege zum erfolgreichen Abschluss
der jeweiligen Maßnahme nennen)?
17. Inwieweit sieht die Bundesregierung zur Zielerreichung
Nachsteuerungsbedarf für den aktuellen Aktionsplan oder für den 2. Aktionsplan ab 2027
bis 2030, und wenn ja, in welchen Bereichen?
18. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das im
Kunming-Montreal-Abkommen enthaltene Ziel der Halbierung des
Risikos von Pestiziden und anderen gefährlichen Chemikalien bis 2030
erreichen vor dem Hintergrund der Streichung des „Zukunftsprogramms
Pflanzenschutz“ im Umfang von 1,66 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2026?
19. Welche konkreten Maßnahmen und Ansätze für eine nationale
Pestizidreduktionsstrategie leitet die Bundesregierung aus den Empfehlungen des
Wissenschaftlichen Beirats zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz
zur Erreichung des Ziels der Pestizidreduktion ab, welcher u. a. die
Festlegung geeigneter Indikatoren zur Evaluierung der Entwicklung der
Pestizidtoxizität, eine Stärkung der Diversifizierung landwirtschaftlicher
Kulturen, die Züchtung krankheitsresistenter Sorten, den Ausbau von
Digitalisierung und Prognosemodellen, marktwirtschaftliche Reduktionsanreize
sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Forschungsförderung für
neuartige Pflanzenschutzansätze vorgeschlagen hat (vgl.
www.nap-pflanz
enschutz.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Bilder/Gremien_Arbeitsgr
uppen/WBR_NAP/250805_ZukunftsprogrPS_Stellungnahme_final.pdf)?
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbrauch von
Pestiziden in Deutschland von 2020 bis 2025 entwickelt, und liegen der
Bundesregierung quantitativ belastbare Zahlen vor, die zeigen, dass Risiko
und Menge bereits reduziert werden konnten, und wenn ja, in welchem
Umfang, und welche Maßstäbe zur Überwachung der Pestizidreduktion
werden genutzt?
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung, und welche konkreten Ziele,
Maßnahmen und Änderungen fordert sie in den EU‑Rats-Verhandlungen
über Änderungen des Pestizidzulassungsrechts (EG 1107/2009) im
Rahmen des Food-and-Feed-Omnibus X (vgl.
www.consilium.europa.eu/en/pr
ess/press-releases/2026/05/27/council-agrees-position-to-simplify-and-stre
ngthen-food-and-feed-safety-requirements/), um die Erreichung des Ziels
zur Halbierung des Risikos von Pestiziden zu gewährleisten und den nach
dem Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan
Pflanzenschutz „höheren Risiken für Mensch und Umwelt“ „durch die geplante
Vereinfachung“ entgegenzuwirken (
www.nap-pflanzenschutz.de/fileadmi
n/SITE_MASTER/content/Bilder/Gremien_Arbeitsgruppen/WBR_NAP/2
60220_BeiratNAP_StellungnahmeOmnibus_final.pdf)?
22. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
Nährstoffeinträge (insbesondere Stickstoff und Phosphor) und
Nährstoffüberschüsse bis 2030 um die Hälfte reduzieren?
a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einträge und
Überschüsse von Stickstoff und Phosphor von 2020 bis 2025 in
Deutschland entwickelt?
b) Konnten diese bereits reduziert werden, und wenn ja, in welchem
Umfang?
c) Welche weiteren Maßnahmen sind bis 2030 geplant, um das Ziel zu
erreichen?
23. Wie gedenkt die Bundesregierung den Schutz der Biodiversität und
Einhaltung des Kunming-Montreal-Abkommens angesichts der Stagnation
bei den Ausgaben für Natur- und Artenschutz im laufenden
Bundeshaushalt und absehbaren weiteren Einsparverpflichtungen des Bundes (vgl.
https://rp-online.de/politik/deutschland/bundeshaushalt-2027-klingbeil-wa
rnt-vor-11-mrd-luecke_aid-145186925) und im Hinblick auf das Ergebnis
des genannten siebten Nationalen Berichts Deutschlands zur CBD,
wonach die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ziele
fristgerecht bis 2030 zu erreichen, sicherzustellen?
24. Welche Konsequenzen für die Finanzierung von Aufgaben im Bereich
Natur- und Artenschutz sowie für die Erreichung der Ziele aus dem
Kunming-Montreal-Abkommen erwartet die Bundesregierung aus der
geplanten Reform der Struktur des mittelfristigen Finanzrahmens der EU,
den damit verbundenen wahrscheinlichen Änderungen in der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zulasten der zweiten Säule sowie den zu
erwartenden Kürzungen in der Finanzierung von Natur- und Artenschutz u. a.
durch die Abschaffung des eigenständigen LIFE-Programms?
25. Mit welchen Maßnahmen und Strategien geht die Bundesregierung in
Kooperation mit den Bundesländern und der EU aktuell gegen die
Verbreitung und Ansiedlung invasiver Arten in Deutschland vor, und welche
weiteren Maßnahmen wie z. B. Forschungsprogramme zugunsten von
Präventionsansätzen und umweltverträglicher innovativer
Bekämpfungsmethoden sind geplant?
26. Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zum Beispiel
im Baugesetzbuch oder im Raumordnungsgesetz im Hinblick auf das
entsprechende Ziel des Kunming-Montreal-Abkommens und die
Durchsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die Entwicklung von Städten
und Gemeinden biodiversitätsfreundlich zu gestalten sowie die Blau- und
Grünstrukturen in bebauten Gebieten auszubauen?
27. Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zum Beispiel
im Raumordnungsgesetz im Hinblick auf eine biodiversitätsinklusive
Landschaftsplanung und insbesondere mit Blick auf den Biotopverbund
bzw. die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Infrastruktur?
28. Wenn die Bundesregierung keine gesetzlichen Änderungen bezüglich
einer biodiversitätsfreundlichen Stadt- und Gemeindeentwicklung plant,
auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung dann das entsprechende
Ziel des Kunming-Montreal-Abkommens bis 2030 zu erreichen?
29. Welche Folgen für die Erreichung der ökologischen
Wiederherstellungsziele hat nach Kenntnis der Bundesregierung die anhaltend hohe
Flächeninanspruchnahme in Deutschland von aktuell 50 Hektar pro Tag (siehe
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-For
stwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html) im Hinblick auf die
Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen, den Verlust von
Ökosystemen sowie die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für
Wiederherstellungsmaßnahmen?
30. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das in der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie formulierte Ziel der Senkung des
Zuwachses der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 Hektar pro Tag
erreichen vor dem Hintergrund, dass durch den sogenannten Bauturbo und
dem daraus resultierenden Wohnungsneubau im Außenbereich eine
zusätzliche Flächeninanspruchnahme und Versiegelung zu erwarten ist?
31. Teilt die Bundesregierung die Meinung der fragestellenden Fraktion, dass
die Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses für den
Wohnungsneubau, so wie im aktuellen Referentenentwurf der Novelle des
Baugesetzbuches vorgesehen, ein Problem für die Senkung der
Flächeninanspruchnahme sowie für die ökologischen Wiederherstellungsziele
darstellen kann, wenn ja, wie will die Bundesregierung der Konterkarierung
der Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens hierzu entgegenwirken,
und wenn nein, warum nicht?
32. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang für die geplanten Regelungen zur Grüngasquote für das Heizen von
Gebäuden im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz sowie für die nun
beschlossene Anhebung der Anrechnungsquote für Agrokraftstoffe, die
einen erheblichen Flächenbedarf für Energiepflanzen notwendig machen
würden, für die Erreichung der ökologischen Wiederherstellungsziele?
33. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das im
Kunming-Montreal-Abkommen genannte Ziel „Ausbau bzw. Entwicklung
der Schutzgebiete“ zu erreichen, und wie gedenkt die Bundesregierung die
Konflikte zwischen Infrastrukturprojekten im Bereich Verkehr und dem
Ausbau von Schutzgebieten zu entschärfen vor dem Hintergrund, dass im
genannten siebten Nationalen Bericht Deutschlands zur CBD festgestellt
wurde: ,,Efforts to protect these areas often clash with efforts to accelerate
the planning of infrastructure projects“?
34. Inwieweit kann das vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Carsten Schneider, angekündigte Gesetz zur Stärkung
der natürlichen Infrastruktur zur Erreichung der Ziele des Kunming-
Montreal-Abkommens beitragen, und weshalb wird dieser Gesetzentwurf
nicht parallel zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz in den Deutschen
Bundestag eingebracht, um eine Verschlechterung für den Naturschutz durch die
nachgelagerte Befassung zu verhindern?
35. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor,
welche Regelungen in einem solchen Gesetz zur Stärkung der natürlichen
Infrastruktur im Hinblick auf den Wegfall der Realkompensation
unverzichtbar wären, um eine Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft
zu erhalten?
36. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung aktuell der
Gesamtumfang der umwelt- und biodiversitätsschädlichen Subventionen und
Förderanreize in Deutschland (einschließlich der Mittel von Ländern und EU)
vor dem Hintergrund, dass die zuletzt ermittelte Gesamthöhe von 65 Mrd.
Euro vom Umweltbundesamt aus dem Jahr 2018 stammt (siehe
www.um
weltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/texte_143-202
1_umweltschaedliche_subventionen.pdf), und wie verteilen sich diese
Ausgaben auf die verschiedenen Sektoren (bitte in absoluten Zahlen und
Prozenten aufschlüsseln)?
37. Teilt die Bundesregierung die im oben genannten Bericht des
Umweltbundesamtes angeführten Kritikpunkte an umweltschädlichen Subventionen
(siehe S. 14), wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
38. Existiert seitens der Bundesregierung eine konkrete Strategie und ein
konkreter Zeitplan zum Abbau umweltschädlicher und damit auch
biodiversitätsschädlicher Subventionen und Förderanreizen, um einen Beitrag zum
Ziel 18 des Kunming-Montreal-Abkommens, zur Haushaltskonsolidierung
und zur Wiederherstellungsverordnung zu leisten, und wenn nein, warum
nicht?
39. Welche konkreten Schritte und Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um umwelt- und biodiversitätsschädigende Subventionen sozialverträglich
zu reduzieren, und in welchem Zeitraum?
40. Verfügt die Bundesregierung über belastbare Zahlen darüber, wie hoch die
finanziellen Bedarfe in Deutschland zur Einhaltung der Ziele des
Abkommens sind, wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
41. Mit welchen konkreten Summen und Titeln aus dem Bundeshaushalt hat
Deutschland in den Jahren 2022 bis 2025 die internationale
Biodiversitätsfinanzierung gefördert (bitte tabellarisch darstellen)?
42. Wie verteilen sich die hierfür angerechneten Mittel nach dem
Biodiversity-Tracking-System (Biodiversitäts-Tracking, Rio-Marker-
Systematik) im Einzelnen auf Maßnahmen mit Biodiversität als Hauptziel
(BTR (Biodiversitätsrelevant) 2, „principal objective“) sowie auf
Maßnahmen mit Biodiversität als Nebenziel (BTR 1, „significant objective“), und
welche Beträge entfallen jeweils auf diese Kategorien?
43. Wie viel Prozent der Mittel für den internationalen Biodiversitätsschutz
wurden auch auf die internationale Klimafinanzierung und die ODA
(Official Development Assistance)-Quote angerechnet?
44. Wie und in welchem Zeitrahmen gedenkt die Bundesregierung das
deutsche Versprechen, jährlich 1,5 Mrd. Euro zur internationalen
Biodiversitätsfinanzierung zur Verfügung zu stellen, einzuhalten, welche
zusätzlichen Mittel sollen dafür über den Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt
werden, und welche Konsequenzen würde das Nichteinhalten dieser
Zusage für die internationale Zusammenarbeit beim Schutz der Biodiversität
nach sich ziehen?
45. Inwieweit sind die schon erfolgten Kürzungen des BMZ
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Etats in den
Haushaltsjahren 2025 und 2026 sowie die vorgeschlagenen weiteren
Haushaltskürzungen im Jahr 2027 mit den internationalen Zielsetzungen
zur Klima- und Biodiversitätsfinanzierung vereinbar?
46. Wie werden sich die im BMZ-Reformplan angekündigte Vereinfachung
und Vereinheitlichung der Titelstruktur des Haushalts auf die
Finanzierung des globalen Biodiversitätsschutzes auswirken?
47. Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung innerhalb des
im BMZ-Reformplan angekündigten Einsatzes für eine Reform der
globalen Klima- und Umweltarchitektur vor, und inwieweit wird die
internationale Biodiversitätsfinanzierung davon betroffen sein, dass der BMZ-
Reformplan die Beteiligung an Fonds und Plattformen im Klima- und
Umweltbereich stärker anhand strategischer Kriterien ausrichten will?
48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand des
Ziels 19 des Kunming-Montreal-Abkommens, eine Erhöhung der
Finanzmittel für Biodiversität auf mindestens 200 Mrd. US‑Dollar pro Jahr zu
erreichen?
49. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für den Verhandlungsverlauf
der COP17, sollten die Finanzierungsziele keinen ausreichenden
Fortschritt aufweisen?
50. Welchen Beitrag will die Bundesregierung angesichts sinkender
Haushaltsausgaben in den Bereichen Entwicklung und Umwelt in den
kommenden Jahren zur Mobilisierung der 200 Mrd. US‑Dollar beitragen?
51. Inwiefern ist das prognostizierte Absinken der deutschen ODA-Quote auf
historische Tiefstände auch im Hinblick auf Ziel 19 (a) des Kunming-
Montreal-Abkommens vertretbar, und welchen Beitrag plant Deutschland
zum Ziel, die finanziellen Ressourcen von Entwicklungsländern für den
Biodiversitätsschutz zu erhöhen?
52. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung des
Ziels aus Ziel 19.a des Kunming-Montreal-Abkommens, die
internationale Biodiversitätsfinanzierung bis 2030 zu verdreifachen, und welchen
zusätzlichen Finanzierungsbeitrag würde dies aus Sicht der Bundesregierung
über die zugesagten 1,5 Mrd. Euro hinaus erfordern?
53. Welche konkreten Fortschritte sind der Bundesregierung bei der
Mobilisierung privaten Kapitals für den Biodiversitätsschutz bekannt?
54. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von SRU
und Umweltverbänden am sogenannten Infrastruktur-Zukunftsgesetz und
den geplanten Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, deren
Folgen wie die festgestellte „Verschlechterung des Zustands von Natur und
Landschaft“ und die „substanzielle“ Schwächung des Umwelt- und
Naturschutzes die Erreichung der Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens
und der EU-Wiederherstellungsverordnung gefährden?
55. Inwieweit ist der Verlust der Biodiversität ressortübergreifend bekannt
und handlungsleitend für die Politik der Bundesregierung, und welche
Maßnahmen wurden und werden von der Bundesregierung ergriffen, um
wie in Ziel 14 des Kunming-Montreal-Abkommens gefordert zur
Integration des Biodiversitätsschutzes in alle relevanten Regierungsbereiche und
Regierungsebenen beizutragen?
56. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung implementieren, um nach
Ziel 16 des Kunming-Montreal-Abkommens zur Reduzierung des
globalen Fußabdrucks des Konsumverhaltens sowie zur Halbierung der
globalen Lebensmittelverschwendung bis 2030 beizutragen?
57. Hält die Bundesregierung die Einschätzung des Weltwirtschaftsforums
(WEF) in Davos, wonach der Verlust an Biodiversität und der
Zusammenbruch von Ökosystemen zusammen den zweitgrößten längerfristigen
Risikofaktor für die Weltwirtschaft bilden (vgl.
https://reports.weforum.org/do
cs/GRR26_Press_Release_German.pdf), für plausibel, und wenn nein,
warum nicht?
58. Wenn die Bundesregierung die genannte Risikoeinstufung von
Biodiversitätsverlust und dem Zusammenbruch von Ökosystemen durch das WEF
teilt, wie sind diese Risikofaktoren bislang in wirtschafts- und
finanzpolitischen Strategien und Programmen der Bundesregierung, etwa der
Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie, implementiert?
59. Welche Ansätze aus der Handlungsempfehlung Nummer 1 „Naturschutz
in die Logik der Marktwirtschaft integrieren“ aus der Stellungnahme des
Rates für Nachhaltige Entwicklung „Erfolgreiche Wirtschaft braucht
resiliente Natur: warum Biodiversitätsschutz ökonomisch relevant ist“ (siehe
www.nachhaltigkeitsrat.de/wp-content/uploads/2025/11/RNE-Stellungnah
me_Erfolgreiche_Wirtschaft_braucht_resiliente_Natur.pdf) will die
Bundesregierung in dieser Wahlperiode mit welchen konkreten Initiativen
aufgreifen?
60. Liegen der Bundesregierung Bewertungen über die Erkenntnisse der
Europäischen Zentralbank (
www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op333
~1b97e436be.en.pdf) vor, wonach 75 Prozent der von Euro-Banken
vergebenen Unternehmenskredite eine signifikante Abhängigkeit von
Ökosystemleistungen aufweisen, als systemisches Risiko für die
Finanzmarktstabilität, und wurden daraus Konsequenzen gezogen, und wenn ja,
welche?
61. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Biodiversitätsverlust als Risiko für die nationale Sicherheit Deutschlands, auch vor
dem Hintergrund entsprechender Bewertungen des britischen Joint
Intelligence Committee (
https://assets.publishing.service.gov.uk/media/696e0ea
e719d837d69afc7de/National%5Fsecurity%5Fassessment%5F-%5Fglobal
%5Fbiodiversity%5Floss%5F%5Fecosystem%5Fcollapse%5Fand%5Fnat
ional%5Fsecurity.pdf) sowie des Wissenschaftlichen Beirats der
Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen, und plant sie eine
Untersuchung der sicherheitsrelevanten Folgen insbesondere in den Bereichen
Ernährungssicherheit, Wassersicherheit, Umweltkriminalität und
öffentliche Gesundheit?
62. Welche Entwicklungen sind der Bundesregierung zur Ausgestaltung des
Cali-Fonds zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer
Ressourcen bekannt, und wie bringt sich die Bundesregierung im Prozess
ein, damit der Fonds schnellstmöglich operativ wird?
63. Welche Rolle misst die Bundesregierung indigenen Gruppen und lokalen
Gemeinschaften beim Schutz der Biodiversität bei, und in welchem
Umfang, in welchen Partnerländern und mit welchen Ansätzen unterstützt die
Bundesregierung die Anerkennung und Demarkation indigener Gebiete?
64. Welche Maßnahmen und Programme unterhält die Bundesregierung
weltweit zum Schutz und zur Unterstützung von Umwelt- und
Menschenrechtsverteidigern?
65. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Durchsetzung des Ziels 23 des
Kunming-Montreal-Abkommens für einen geschlechtergerechten Ansatz
bei der Implementation des Abkommens?
66. Mit welchen Zielen und Schwerpunkten für die Erhaltung der globalen
Biodiversität will die Bundesregierung sich bei der CBD COP 17 in
Jerewan (Armenien) einbringen, bzw. für welche Schwerpunkte wird sich die
Bundesregierung bei der politischen Koordinierung im Rahmen der EU-
Teilnahme an dieser Konferenz besonders einsetzen?
67. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um sowohl bei den
internationalen Konferenzen als auch darüber hinaus zur Verzahnung der
Biodiversitäts- und der Klimarahmenkonvention beizutragen, wie dies bei
der Biodiversitäts-COP 16 in Cali gefordert wurde?
68. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur ersten auf dem BBNJ-
Abkommen (Biodiversity Beyond Nationale Jursidiction) basierenden
Ozean-COP, und inwieweit und mittels welcher Instrumente und Foren ist
vorgesehen, Komplementarität zwischen den Ozean-COPs und den
Biodiversitäts-COPs sowie den weiteren Prozessen im Rahmen der CBD
herzustellen?
69. Sieht die Bundesregierung eine bessere und erfolgversprechendere
Alternative zu den erzielten Naturschutzabkommen, um die Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes und damit existenzielle Lebensgrundlagen für die
Menschheit zu erhalten?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333