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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Sachstand zur Erreichung der Ziele des Weltnaturabkommens von Kunming und Montreal sowie der Nationalen Biodiversitätsstrategie

(insgesamt 69 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

27.07.2026

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

31.07.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

BT21/662824.06.2026

Sachstand zur Erreichung der Ziele des Weltnaturabkommens von Kunming und Montreal sowie der Nationalen Biodiversitätsstrategie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/6628 21. Wahlperiode 24.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Lisa Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Schahina Gambir, Claudia Roth, Claudia Müller, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachstand zur Erreichung der Ziele des Weltnaturabkommens von Kunming und Montreal sowie der Nationalen Biodiversitätsstrategie Vom 19. bis zum 30. Oktober 2026 findet in Jerewan, Armenien, die 17. Vertragsstaatenkonferenz (COP) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) statt. Zentrale Themen sind der Umsetzungsstand der Staaten bei der Erreichung der Ziele aus dem Kunming-Montreal-Abkommen von 2022 sowie die Mobilisierung von Finanzmitteln. Das Kunming-Montreal-Abkommen umfasst 23 Ziele zum Schutz, zur Finanzierung und zur nachhaltigen Nutzung von Biodiversität, die bis 2030 erreicht werden sollen, sowie vier übergeordnete Langfristziele bis 2050 und wurde 2022 beschlossen. Zuvor konnte keines der Aichi-Ziele, die bei der zehnten Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention im Jahr 2010 in Nagoya verabschiedet wurden und bis 2020 erreicht werden sollten, global erreicht werden. Die 23 Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens sollen von den Vertragsstaaten in nationale Biodiversitätsstrategien übersetzt werden. Das Kunming-Montreal-Abkommen beziffert die Finanzierungslücke für den globalen Biodiversitätsschutz auf jährlich 700 Mrd. US‑Dollar, die zum einen von Staaten und aus der Wirtschaft (200 Mrd. US‑Dollar) und zum anderen durch die Umleitung von umweltschädlichen Subventionen (500 Mrd. US‑Dollar) mobilisiert werden sollen. Ein erster Zwischenbericht der Staaten war bis Ende Februar 2026 einzureichen. Die deutsche Eingabe des siebten Nationalen Berichts zur CBD zeigt, dass Deutschland seine durch die Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS) festgelegten Ziele bis 2030 in dem bisherigen Tempo weitgehend nicht erreichen wird. So wurden die NBS-Ziele größtenteils als „Progress towards target but at an insufficient rate“ eingestuft (https://ort.cbd.int/national-reports/nr7/FA14AF 5D-36B8-D865-3372-9E326785CB3B). Gleichzeitig führt die Bundesregierung einen Großangriff auf das Naturschutz- und Umweltrecht. Sie treibt Gesetze wie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) und eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) voran, die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) als „hoch problematisch“ und als „substanzielle“ Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes bewertet werden. Dadurch sei eine „Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft“ zu befürchten (vgl. www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/202 4_2028/2026_02_SN_Beschleunigung.pdf?__blob=publicationFile&v=9). Damit wird auch die erfolgreiche Umsetzung der EU- Wiederherstellungsverordnung untergraben, die eine Trendumkehr beim dramatischen Verlust an Arten und Lebensraumtypen zum Ziel hat und als Teil von EU-Recht verbindlich umgesetzt werden muss. Global prognostizieren Experten, dass im Verlauf der nächsten Jahrzehnte etwa 1 Million Arten aussterben könnten. Dies wird als der größte Artenverlust seit dem Ende der Dinosaurierzeit eingeschätzt (www.wwf.de/themen-projekte/arte nsterben). Auch in Deutschland wird ein Drittel aller Arten als gefährdet eingestuft, und rund 10 000 Arten stehen vor dem Aussterben. Der im Jahr 2024 veröffentlichte „Faktencheck Artenvielfalt“ bestätigt diesen Trend: So befinden sich von den 93 untersuchten Lebensraumtypen 60 Prozent in einem „unzureichenden oder schlechten Zustand“ (www.fona.de/de/faktencheck-artenvielfalt). Hierbei sind besonders Äcker und Grünland, Moore, Moorwälder, Sümpfe und Quellen, die einst artenreich waren, betroffen. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass „rechtliche und förderpolitische Instrumente der Naturschutzpolitik unzureichend umgesetzt“ werden (www.ufz.de/index.php?de=36336&web c_pm=35/2024). Weltweit sind 70 Prozent der von Armut betroffenen Menschen direkt von Wildarten abhängig; insgesamt ist jeder fünfte Mensch für seine Ernährung oder sein Einkommen auf Wildpflanzen, Algen und Pilze angewiesen (www.bu ndesumweltministerium.de/themen/naturschutz/biologische-vielfalt-internation al/foerderbeispiele-internationales-engagement-fuer-die-biodiversitaet). Auch aus Gründen der Ernährungssicherheit ist deshalb der Schutz der biologischen Vielfalt von herausragender Bedeutung. Indigene Gemeinschaften gelten dabei als die besten Naturschützer – obwohl sie nur 5 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen, leben auf ihren Gebieten rund 80 Prozent der weltweiten Tier- und Pflanzenarten. Deshalb ist geboten, dass Deutschland sein internationales Engagement zum Schutz der Biodiversität aufrechterhält und dabei insbesondere zur Stärkung indigener Gebiete und Rechte beiträgt. Infolge der Globalisierung sind invasive Arten zu einem wesentlichen Treiber des Artensterbens geworden und spielen laut Daten des Weltbiodiversitätsrates (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES)) bei 60 Prozent der global ausgestorbenen Arten eine Rolle. Zudem verursachen invasive Spezies wachsende volkswirtschaftliche Schäden in Höhe von aktuell mindestens 423 Mrd. US‑Dollar jährlich (siehe www.univi e.ac.at/aktuelles/press-room/pressemeldungen/detail/invasive-arten-bedrohen-di e-globale-vielfalt-und-lebensgrundlage#:~:text=Internationale%20Abkommen %20wie%20die%20k%C3 ProzentBCrzlich%20von%20der,dazu%20geh%C3 ProzentB6rt%20auch%20eine%20bessere%20Umsetzung%20der). Beispiele für solch problematische Arten in Deutschland sind die Asiatische Hornisse, die Große Drüsenameise und der Japanische Staudenknöterich. Mit dem Kunming-Montreal-Abkommen hat sich Deutschland zu Maßnahmen verpflichtet, um bis 2030 die Einbringungs- und Ansiedlungsraten invasiver Arten um mindestens 50 Prozent zu verringern (Handlungsziel 6). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis des siebten Nationalen Berichts Deutschlands zur CBD zum Umsetzungsstand und den Entwicklungstrends bei seltenen Arten und Lebensraumtypen in Deutschland bezüglich der im Abkommen von Kunming-Montreal vereinbarten Ziele und Maßnahmen bis 2030 zum Schutz der Biodiversität?  2. Unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung die im Kunming-Montreal-Abkommen vereinbarten Ziele bis 2030 in Deutschland nach aktuellem Stand vor dem Hintergrund des Zwischenberichts, der die Ziele aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie größtenteils als „Progress towards target but at an insufficient rate“ einstuft, noch für erreichbar, und an welchen Punkten sieht die Bundesregierung Nachsteuerungsbedarf?  3. Plant die Bundesregierung weitere Schritte und Maßnahmen, um die Zielerreichung bis 2030 aus dem Kunming-Montreal-Abkommen sicherzustellen, und wenn ja, welche?  4. Bei welchen Zielen des Kunming-Montreal-Abkommens, die bis 2030 zu erreichen sind, bewertet die Bundesregierung die Zielerreichung für wahrscheinlich, und auf welche jeweilige Datengrundlage stützt sich die Einschätzung der Bundesregierungen dabei?  5. Welche Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens, die bis 2030 zu erreichen sind, sind nach Meinung der Bundesregierung auch mit Nachsteuerung und weiteren Maßnahmen nur schwer oder nicht mehr erreichbar, und was sind die wesentlichen Ursachen bzw. Gründe dafür?  6. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Umsetzungsstand in Deutschland bezüglich der im Abkommen von Kunming-Montreal vereinbarten Langfristziele bis 2050 zum Schutz der Biodiversität?  7. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Nachsteuerungsbedarf, um die im Kunming-Montreal-Abkommen vereinbarten Langfristziele bis 2050 in Deutschland zu erreichen?  8. Plant die Bundesregierung bereits weitere Maßnahmen, um die Langfristziele bis 2050 aus dem Kunming-Montreal-Abkommen zu erreichen, und wenn ja, welche?  9. Hält die Bundesregierung die vereinbarten Ziele und Instrumente des Kunming-Montreal-Abkommens für geeignet und ausreichend, um den weltweiten Artenverlust zu stoppen und wieder umzukehren, und wenn nein, in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Nachsteuerungsbedarf? 10. Wie ist der deutsche Umsetzungsstand der Ziele, 30 Prozent der Land- und Meeresflächen zu schützen, 10 Prozent unter strengen Schutz zu stellen (EU-Ziel) sowie 30 Prozent der degradierten Ökosysteme wiederherzustellen, und welche Sofortmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, diese Ziele bis 2030 zu erreichen? 11. Wie setzt sich die Bundesregierung für eine gesetzliche Verankerung des 30-Prozent-Ziels auf europäischer Ebene ein, und mit welchem Zeitplan? 12. Sind der Bundesregierung die vorliegenden Zwischenberichte der Länder der internationalen Staatengemeinschaft bekannt, und können die Ziele aus dem Kunming-Montreal-Abkommen bis 2030 auf Grundlage dieser vorliegenden Zwischenberichte der Länder der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt (weltweit) nach Meinung der Bundesregierung erreicht werden oder nicht, und auf welcher Grundlage? 13. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der Unterstützung anderer Länder, insbesondere des Globalen Südens, bei der Zielerreichung, beispielsweise durch Kapazitätsaufbau, Technologietransfer oder Wissenschaftskooperation? 14. Welche Maßnahmen aus dem 1. Aktionsplan für den Zeitraum von 2024 bis 2027 zur Nationalen Biodiversitätsstrategie bis 2030 sind bereits angelaufen und finden sich in der Umsetzung (bitte tabellarisch aufschlüsseln und konkrete Aktivitäten und Quellenbelege zum Umsetzungsstand nennen)? 15. Welche Maßnahmen aus dem 1. Aktionsplan für den Zeitraum von 2024 bis 2027 zur Nationalen Biodiversitätsstrategie konnten noch nicht begonnen werden, und warum nicht (bitte tabellarisch aufschlüsseln mit Gründen, warum noch nicht damit begonnen wurde und ggf. nächste Schritte bzw. den voraussichtlichen Beginn benennen)? 16. Konnten bereits Maßnahmen aus dem 1. Aktionsplan für den Zeitraum von 2024 bis 2027 zur Nationalen Biodiversitätsstrategie erfolgreich abgeschlossen werden, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch aufschlüsseln und konkrete Aktivitäten und Quellenbelege zum erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Maßnahme nennen)? 17. Inwieweit sieht die Bundesregierung zur Zielerreichung Nachsteuerungsbedarf für den aktuellen Aktionsplan oder für den 2. Aktionsplan ab 2027 bis 2030, und wenn ja, in welchen Bereichen? 18. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das im Kunming-Montreal-Abkommen enthaltene Ziel der Halbierung des Risikos von Pestiziden und anderen gefährlichen Chemikalien bis 2030 erreichen vor dem Hintergrund der Streichung des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ im Umfang von 1,66 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2026? 19. Welche konkreten Maßnahmen und Ansätze für eine nationale Pestizidreduktionsstrategie leitet die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz zur Erreichung des Ziels der Pestizidreduktion ab, welcher u. a. die Festlegung geeigneter Indikatoren zur Evaluierung der Entwicklung der Pestizidtoxizität, eine Stärkung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Kulturen, die Züchtung krankheitsresistenter Sorten, den Ausbau von Digitalisierung und Prognosemodellen, marktwirtschaftliche Reduktionsanreize sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Forschungsförderung für neuartige Pflanzenschutzansätze vorgeschlagen hat (vgl. www.nap-pflanz enschutz.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Bilder/Gremien_Arbeitsgr uppen/WBR_NAP/250805_ZukunftsprogrPS_Stellungnahme_final.pdf)? 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbrauch von Pestiziden in Deutschland von 2020 bis 2025 entwickelt, und liegen der Bundesregierung quantitativ belastbare Zahlen vor, die zeigen, dass Risiko und Menge bereits reduziert werden konnten, und wenn ja, in welchem Umfang, und welche Maßstäbe zur Überwachung der Pestizidreduktion werden genutzt? 21. Wie positioniert sich die Bundesregierung, und welche konkreten Ziele, Maßnahmen und Änderungen fordert sie in den EU‑Rats-Verhandlungen über Änderungen des Pestizidzulassungsrechts (EG 1107/2009) im Rahmen des Food-and-Feed-Omnibus X (vgl. www.consilium.europa.eu/en/pr ess/press-releases/2026/05/27/council-agrees-position-to-simplify-and-stre ngthen-food-and-feed-safety-requirements/), um die Erreichung des Ziels zur Halbierung des Risikos von Pestiziden zu gewährleisten und den nach dem Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz „höheren Risiken für Mensch und Umwelt“ „durch die geplante Vereinfachung“ entgegenzuwirken (www.nap-pflanzenschutz.de/fileadmi n/SITE_MASTER/content/Bilder/Gremien_Arbeitsgruppen/WBR_NAP/2 60220_BeiratNAP_StellungnahmeOmnibus_final.pdf)? 22. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Nährstoffeinträge (insbesondere Stickstoff und Phosphor) und Nährstoffüberschüsse bis 2030 um die Hälfte reduzieren? a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einträge und Überschüsse von Stickstoff und Phosphor von 2020 bis 2025 in Deutschland entwickelt? b) Konnten diese bereits reduziert werden, und wenn ja, in welchem Umfang? c) Welche weiteren Maßnahmen sind bis 2030 geplant, um das Ziel zu erreichen? 23. Wie gedenkt die Bundesregierung den Schutz der Biodiversität und Einhaltung des Kunming-Montreal-Abkommens angesichts der Stagnation bei den Ausgaben für Natur- und Artenschutz im laufenden Bundeshaushalt und absehbaren weiteren Einsparverpflichtungen des Bundes (vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/bundeshaushalt-2027-klingbeil-wa rnt-vor-11-mrd-luecke_aid-145186925) und im Hinblick auf das Ergebnis des genannten siebten Nationalen Berichts Deutschlands zur CBD, wonach die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ziele fristgerecht bis 2030 zu erreichen, sicherzustellen? 24. Welche Konsequenzen für die Finanzierung von Aufgaben im Bereich Natur- und Artenschutz sowie für die Erreichung der Ziele aus dem Kunming-Montreal-Abkommen erwartet die Bundesregierung aus der geplanten Reform der Struktur des mittelfristigen Finanzrahmens der EU, den damit verbundenen wahrscheinlichen Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zulasten der zweiten Säule sowie den zu erwartenden Kürzungen in der Finanzierung von Natur- und Artenschutz u. a. durch die Abschaffung des eigenständigen LIFE-Programms? 25. Mit welchen Maßnahmen und Strategien geht die Bundesregierung in Kooperation mit den Bundesländern und der EU aktuell gegen die Verbreitung und Ansiedlung invasiver Arten in Deutschland vor, und welche weiteren Maßnahmen wie z. B. Forschungsprogramme zugunsten von Präventionsansätzen und umweltverträglicher innovativer Bekämpfungsmethoden sind geplant? 26. Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zum Beispiel im Baugesetzbuch oder im Raumordnungsgesetz im Hinblick auf das entsprechende Ziel des Kunming-Montreal-Abkommens und die Durchsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die Entwicklung von Städten und Gemeinden biodiversitätsfreundlich zu gestalten sowie die Blau- und Grünstrukturen in bebauten Gebieten auszubauen? 27. Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zum Beispiel im Raumordnungsgesetz im Hinblick auf eine biodiversitätsinklusive Landschaftsplanung und insbesondere mit Blick auf den Biotopverbund bzw. die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Infrastruktur? 28. Wenn die Bundesregierung keine gesetzlichen Änderungen bezüglich einer biodiversitätsfreundlichen Stadt- und Gemeindeentwicklung plant, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung dann das entsprechende Ziel des Kunming-Montreal-Abkommens bis 2030 zu erreichen? 29. Welche Folgen für die Erreichung der ökologischen Wiederherstellungsziele hat nach Kenntnis der Bundesregierung die anhaltend hohe Flächeninanspruchnahme in Deutschland von aktuell 50 Hektar pro Tag (siehe www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-For stwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html) im Hinblick auf die Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen, den Verlust von Ökosystemen sowie die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Wiederherstellungsmaßnahmen? 30. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie formulierte Ziel der Senkung des Zuwachses der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 Hektar pro Tag erreichen vor dem Hintergrund, dass durch den sogenannten Bauturbo und dem daraus resultierenden Wohnungsneubau im Außenbereich eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme und Versiegelung zu erwarten ist? 31. Teilt die Bundesregierung die Meinung der fragestellenden Fraktion, dass die Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses für den Wohnungsneubau, so wie im aktuellen Referentenentwurf der Novelle des Baugesetzbuches vorgesehen, ein Problem für die Senkung der Flächeninanspruchnahme sowie für die ökologischen Wiederherstellungsziele darstellen kann, wenn ja, wie will die Bundesregierung der Konterkarierung der Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens hierzu entgegenwirken, und wenn nein, warum nicht? 32. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für die geplanten Regelungen zur Grüngasquote für das Heizen von Gebäuden im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz sowie für die nun beschlossene Anhebung der Anrechnungsquote für Agrokraftstoffe, die einen erheblichen Flächenbedarf für Energiepflanzen notwendig machen würden, für die Erreichung der ökologischen Wiederherstellungsziele? 33. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das im Kunming-Montreal-Abkommen genannte Ziel „Ausbau bzw. Entwicklung der Schutzgebiete“ zu erreichen, und wie gedenkt die Bundesregierung die Konflikte zwischen Infrastrukturprojekten im Bereich Verkehr und dem Ausbau von Schutzgebieten zu entschärfen vor dem Hintergrund, dass im genannten siebten Nationalen Bericht Deutschlands zur CBD festgestellt wurde: ,,Efforts to protect these areas often clash with efforts to accelerate the planning of infrastructure projects“? 34. Inwieweit kann das vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Carsten Schneider, angekündigte Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur zur Erreichung der Ziele des Kunming- Montreal-Abkommens beitragen, und weshalb wird dieser Gesetzentwurf nicht parallel zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, um eine Verschlechterung für den Naturschutz durch die nachgelagerte Befassung zu verhindern? 35. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Regelungen in einem solchen Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur im Hinblick auf den Wegfall der Realkompensation unverzichtbar wären, um eine Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft zu erhalten? 36. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Gesamtumfang der umwelt- und biodiversitätsschädlichen Subventionen und Förderanreize in Deutschland (einschließlich der Mittel von Ländern und EU) vor dem Hintergrund, dass die zuletzt ermittelte Gesamthöhe von 65 Mrd. Euro vom Umweltbundesamt aus dem Jahr 2018 stammt (siehe www.um weltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/texte_143-202 1_umweltschaedliche_subventionen.pdf), und wie verteilen sich diese Ausgaben auf die verschiedenen Sektoren (bitte in absoluten Zahlen und Prozenten aufschlüsseln)? 37. Teilt die Bundesregierung die im oben genannten Bericht des Umweltbundesamtes angeführten Kritikpunkte an umweltschädlichen Subventionen (siehe S. 14), wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 38. Existiert seitens der Bundesregierung eine konkrete Strategie und ein konkreter Zeitplan zum Abbau umweltschädlicher und damit auch biodiversitätsschädlicher Subventionen und Förderanreizen, um einen Beitrag zum Ziel 18 des Kunming-Montreal-Abkommens, zur Haushaltskonsolidierung und zur Wiederherstellungsverordnung zu leisten, und wenn nein, warum nicht? 39. Welche konkreten Schritte und Maßnahmen plant die Bundesregierung, um umwelt- und biodiversitätsschädigende Subventionen sozialverträglich zu reduzieren, und in welchem Zeitraum? 40. Verfügt die Bundesregierung über belastbare Zahlen darüber, wie hoch die finanziellen Bedarfe in Deutschland zur Einhaltung der Ziele des Abkommens sind, wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht? 41. Mit welchen konkreten Summen und Titeln aus dem Bundeshaushalt hat Deutschland in den Jahren 2022 bis 2025 die internationale Biodiversitätsfinanzierung gefördert (bitte tabellarisch darstellen)? 42. Wie verteilen sich die hierfür angerechneten Mittel nach dem Biodiversity-Tracking-System (Biodiversitäts-Tracking, Rio-Marker- Systematik) im Einzelnen auf Maßnahmen mit Biodiversität als Hauptziel (BTR (Biodiversitätsrelevant) 2, „principal objective“) sowie auf Maßnahmen mit Biodiversität als Nebenziel (BTR 1, „significant objective“), und welche Beträge entfallen jeweils auf diese Kategorien? 43. Wie viel Prozent der Mittel für den internationalen Biodiversitätsschutz wurden auch auf die internationale Klimafinanzierung und die ODA (Official Development Assistance)-Quote angerechnet? 44. Wie und in welchem Zeitrahmen gedenkt die Bundesregierung das deutsche Versprechen, jährlich 1,5 Mrd. Euro zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung zur Verfügung zu stellen, einzuhalten, welche zusätzlichen Mittel sollen dafür über den Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, und welche Konsequenzen würde das Nichteinhalten dieser Zusage für die internationale Zusammenarbeit beim Schutz der Biodiversität nach sich ziehen? 45. Inwieweit sind die schon erfolgten Kürzungen des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Etats in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 sowie die vorgeschlagenen weiteren Haushaltskürzungen im Jahr 2027 mit den internationalen Zielsetzungen zur Klima- und Biodiversitätsfinanzierung vereinbar? 46. Wie werden sich die im BMZ-Reformplan angekündigte Vereinfachung und Vereinheitlichung der Titelstruktur des Haushalts auf die Finanzierung des globalen Biodiversitätsschutzes auswirken? 47. Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung innerhalb des im BMZ-Reformplan angekündigten Einsatzes für eine Reform der globalen Klima- und Umweltarchitektur vor, und inwieweit wird die internationale Biodiversitätsfinanzierung davon betroffen sein, dass der BMZ- Reformplan die Beteiligung an Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich stärker anhand strategischer Kriterien ausrichten will? 48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand des Ziels 19 des Kunming-Montreal-Abkommens, eine Erhöhung der Finanzmittel für Biodiversität auf mindestens 200 Mrd. US‑Dollar pro Jahr zu erreichen? 49. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für den Verhandlungsverlauf der COP17, sollten die Finanzierungsziele keinen ausreichenden Fortschritt aufweisen? 50. Welchen Beitrag will die Bundesregierung angesichts sinkender Haushaltsausgaben in den Bereichen Entwicklung und Umwelt in den kommenden Jahren zur Mobilisierung der 200 Mrd. US‑Dollar beitragen? 51. Inwiefern ist das prognostizierte Absinken der deutschen ODA-Quote auf historische Tiefstände auch im Hinblick auf Ziel 19 (a) des Kunming- Montreal-Abkommens vertretbar, und welchen Beitrag plant Deutschland zum Ziel, die finanziellen Ressourcen von Entwicklungsländern für den Biodiversitätsschutz zu erhöhen? 52. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung des Ziels aus Ziel 19.a des Kunming-Montreal-Abkommens, die internationale Biodiversitätsfinanzierung bis 2030 zu verdreifachen, und welchen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag würde dies aus Sicht der Bundesregierung über die zugesagten 1,5 Mrd. Euro hinaus erfordern? 53. Welche konkreten Fortschritte sind der Bundesregierung bei der Mobilisierung privaten Kapitals für den Biodiversitätsschutz bekannt? 54. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von SRU und Umweltverbänden am sogenannten Infrastruktur-Zukunftsgesetz und den geplanten Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, deren Folgen wie die festgestellte „Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft“ und die „substanzielle“ Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes die Erreichung der Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens und der EU-Wiederherstellungsverordnung gefährden? 55. Inwieweit ist der Verlust der Biodiversität ressortübergreifend bekannt und handlungsleitend für die Politik der Bundesregierung, und welche Maßnahmen wurden und werden von der Bundesregierung ergriffen, um wie in Ziel 14 des Kunming-Montreal-Abkommens gefordert zur Integration des Biodiversitätsschutzes in alle relevanten Regierungsbereiche und Regierungsebenen beizutragen? 56. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung implementieren, um nach Ziel 16 des Kunming-Montreal-Abkommens zur Reduzierung des globalen Fußabdrucks des Konsumverhaltens sowie zur Halbierung der globalen Lebensmittelverschwendung bis 2030 beizutragen? 57. Hält die Bundesregierung die Einschätzung des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos, wonach der Verlust an Biodiversität und der Zusammenbruch von Ökosystemen zusammen den zweitgrößten längerfristigen Risikofaktor für die Weltwirtschaft bilden (vgl. https://reports.weforum.org/do cs/GRR26_Press_Release_German.pdf), für plausibel, und wenn nein, warum nicht? 58. Wenn die Bundesregierung die genannte Risikoeinstufung von Biodiversitätsverlust und dem Zusammenbruch von Ökosystemen durch das WEF teilt, wie sind diese Risikofaktoren bislang in wirtschafts- und finanzpolitischen Strategien und Programmen der Bundesregierung, etwa der Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie, implementiert? 59. Welche Ansätze aus der Handlungsempfehlung Nummer 1 „Naturschutz in die Logik der Marktwirtschaft integrieren“ aus der Stellungnahme des Rates für Nachhaltige Entwicklung „Erfolgreiche Wirtschaft braucht resiliente Natur: warum Biodiversitätsschutz ökonomisch relevant ist“ (siehe www.nachhaltigkeitsrat.de/wp-content/uploads/2025/11/RNE-Stellungnah me_Erfolgreiche_Wirtschaft_braucht_resiliente_Natur.pdf) will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode mit welchen konkreten Initiativen aufgreifen? 60. Liegen der Bundesregierung Bewertungen über die Erkenntnisse der Europäischen Zentralbank (www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op333 ~1b97e436be.en.pdf) vor, wonach 75 Prozent der von Euro-Banken vergebenen Unternehmenskredite eine signifikante Abhängigkeit von Ökosystemleistungen aufweisen, als systemisches Risiko für die Finanzmarktstabilität, und wurden daraus Konsequenzen gezogen, und wenn ja, welche? 61. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Biodiversitätsverlust als Risiko für die nationale Sicherheit Deutschlands, auch vor dem Hintergrund entsprechender Bewertungen des britischen Joint Intelligence Committee (https://assets.publishing.service.gov.uk/media/696e0ea e719d837d69afc7de/National%5Fsecurity%5Fassessment%5F-%5Fglobal %5Fbiodiversity%5Floss%5F%5Fecosystem%5Fcollapse%5Fand%5Fnat ional%5Fsecurity.pdf) sowie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung zu globalen Umweltveränderungen, und plant sie eine Untersuchung der sicherheitsrelevanten Folgen insbesondere in den Bereichen Ernährungssicherheit, Wassersicherheit, Umweltkriminalität und öffentliche Gesundheit? 62. Welche Entwicklungen sind der Bundesregierung zur Ausgestaltung des Cali-Fonds zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen bekannt, und wie bringt sich die Bundesregierung im Prozess ein, damit der Fonds schnellstmöglich operativ wird? 63. Welche Rolle misst die Bundesregierung indigenen Gruppen und lokalen Gemeinschaften beim Schutz der Biodiversität bei, und in welchem Umfang, in welchen Partnerländern und mit welchen Ansätzen unterstützt die Bundesregierung die Anerkennung und Demarkation indigener Gebiete? 64. Welche Maßnahmen und Programme unterhält die Bundesregierung weltweit zum Schutz und zur Unterstützung von Umwelt- und Menschenrechtsverteidigern? 65. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Durchsetzung des Ziels 23 des Kunming-Montreal-Abkommens für einen geschlechtergerechten Ansatz bei der Implementation des Abkommens? 66. Mit welchen Zielen und Schwerpunkten für die Erhaltung der globalen Biodiversität will die Bundesregierung sich bei der CBD COP 17 in Jerewan (Armenien) einbringen, bzw. für welche Schwerpunkte wird sich die Bundesregierung bei der politischen Koordinierung im Rahmen der EU- Teilnahme an dieser Konferenz besonders einsetzen? 67. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um sowohl bei den internationalen Konferenzen als auch darüber hinaus zur Verzahnung der Biodiversitäts- und der Klimarahmenkonvention beizutragen, wie dies bei der Biodiversitäts-COP 16 in Cali gefordert wurde? 68. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur ersten auf dem BBNJ- Abkommen (Biodiversity Beyond Nationale Jursidiction) basierenden Ozean-COP, und inwieweit und mittels welcher Instrumente und Foren ist vorgesehen, Komplementarität zwischen den Ozean-COPs und den Biodiversitäts-COPs sowie den weiteren Prozessen im Rahmen der CBD herzustellen? 69. Sieht die Bundesregierung eine bessere und erfolgversprechendere Alternative zu den erzielten Naturschutzabkommen, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und damit existenzielle Lebensgrundlagen für die Menschheit zu erhalten? Berlin, den 8. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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