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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Aktueller Stand des Rückbaus deutscher Kernkraftwerke und Umfang der für die Reaktivierung der jeweiligen Anlage nötigen Maßnahmen

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

29.07.2026

Aktualisiert

30.07.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/739429.07.2026

Aktueller Stand des Rückbaus deutscher Kernkraftwerke und Umfang der für die Reaktivierung der jeweiligen Anlage nötigen Maßnahmen

der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Andreas Mayer, Manfred Schiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die anhaltend hohen und weiter ansteigenden Strompreise in Deutschland belasten Haushalte sowie die Industrie erheblich und gefährden nach Wahrnehmung der Fragesteller die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Vor diesem Hintergrund hat die Debatte um die Nutzung der Kernenergie als kostengünstige, grundlastfähige Säule der Stromversorgung in ihren Augen neue Dringlichkeit erhalten. Untersuchungen des internationalen Thinktanks Radiant Energy Group (u. a. zum potenziellen Neustart deutscher Reaktoren, vgl. www.radiantenergygroup.com/reports/restarting-germanys-reactors-feasibility-and-schedule) zeigen, dass der Wiederinbetriebnahme einer Reihe abgeschalteter deutscher Kernkraftwerke technisch keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen. Laut diesen Analysen könnten zwölf Gigawatt netto an verlässlicher Kraftwerkskapazität innerhalb weniger Jahre und zu wirtschaftlich annehmbaren Konditionen (ca. 19 Mrd. Euro Investitionen, LCOE ca. 33 bis 46 Euro/MWh zu 7,38 Prozent WACC, ebd.) reaktiviert werden, sofern der laufende Rückbau unverzüglich gestoppt wird. Um diese Handlungsoptionen für eine bezahlbare Energieversorgung transparent zu bewerten, bedarf es für die Fragesteller einer präzisen Erfassung des aktuellen Status der Anlagen durch die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Rückbaustand aller ehemaligen deutschen Kernkraftwerksstandorte mit Leistungsbetrieb, insbesondere hinsichtlich a) bereits abgerissener Gebäude oder Gebäudeteile? b) noch vorhandener Gebäude, Systeme und Anlagenteile? c) bereits demontierter, zerlegter, verschrotteter, entsorgter, freigemessener oder dauerhaft unbrauchbar gemachter Komponenten, d) noch ausstehender Rückbauschritte? e) vorhandener, in Betrieb befindlicher oder bereits zurückgebauter Infrastruktur, insbesondere Umspannwerke, Netzanschlüsse, Schaltanlagen, Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Bahnanschlüsse, Hafenanlagen, Wasserstraßenanbindungen und Kühlwasserinfrastruktur?

2

Welche der folgenden Hauptkomponenten sind am jeweiligen Standort zum Stichtag der Beantwortung nach Kenntnis der Bundesregierung noch physisch intakt, unzerlegt und grundsätzlich technisch nutzbar vorhanden a) Reaktordruckbehälter? b) Dampferzeuger? c) Primärkreislaufkomponenten? d) Turbinen? e) Generatoren? f) Leitstände? g) Notstromsysteme? h) Sicherheitssysteme? i) Brennelementlagerbecken?

3

Welche Rückbaumaßnahmen aller ehemaligen und aktuellen deutschen Kernkraftwerksstandorte sind jeweils nach heutigem Stand, nach Kenntnis der Bundesregierung, bereits durchgeführt, welche bis Ende 2030 am jeweiligen Standort genehmigt, vorgesehen oder beantragt?

4

Welche gegebenenfalls bereits durchgeführten oder vorgesehenen Rückbaumaßnahmen aller ehemaligen und aktuellen deutschen Kernkraftwerksstandorte müssten nach Einschätzung der Bundesregierung für die Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerks einerseits technisch, andererseits genehmigungsrechtlich oder rechtlich rückgängig gemacht werden und welcher zeitliche Ablauf müsste dabei eingehalten werden?

5

Für welche Standorte hält die Bundesregierung eine Wiederinbetriebnahme grundsätzlich für technisch nicht mehr realisierbar, und aus welchen, insbesondere wesentlichen technischen Gründen (bitte jeweils ausführen)?

6

Welche, insbesondere wesentlichen technischen Maßnahmen, neu zu beschaffenden Komponenten sowie Genehmigungen wären nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerksstandortes erforderlich?

7

Welche rechtlichen, genehmigungsrechtlichen, EU- oder verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Hindernisse wären – vorbehaltlich einer Änderung der Regelungen des § 7 Absatz 1a Atomgesetz (AtG) zum Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken – nach Einschätzung der Bundesregierung für eine Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerksstandortes zu berücksichtigen (bitte dabei unter anderem auch etwaige EU-rechtliche Fördermaßnahmen bzw. Einschränkungen angeben)?

8

Welche technischen Maßnahmen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung kurzfristig ergriffen beziehungsweise unterlassen werden, um die Option einer späteren Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerksstandortes zu erhalten (bitte jeweils für die Kernkraftwerksstandorte einzeln ausführen)?

9

Welche sicherheitstechnischen Nachweise und periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ), die vor der Abschaltung gültig waren, müssten nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Wiederinbetriebnahme neu erbracht werden, und welche Übergangsfristen wären dafür einerseits technisch, andererseits gesetzlich erforderlich bzw. möglich?

10

Welchen Kosten- und Zeitrahmen hält die Bundesregierung – vorbehaltlich einer Änderung der Regelungen des § 7 Absatz 1a Atomgesetz (AtG) zum Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken – für eine Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerksstandortes für realistisch, sofern die laufenden Rückbaumaßnahmen unverzüglich gestoppt würden, und wie verhalten sich diese Schätzungen relativ zu den erwarteten verbleibenden Rückbaukosten?

11

Welche Faktoren führen – vorbehaltlich einer Änderung der Regelungen des § 7 Absatz 1a Atomgesetz (AtG) zum Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken – nach Einschätzung der Bundesregierung zu den größten Kosten-, Zeit-, Genehmigungs- und Beschaffungsrisiken einer Wiederinbetriebnahme des jeweiligen KKW-Standortes?

12

Welche formellen oder informellen Gespräche, Kontakte, Abstimmungen oder schriftlichen Stellungnahmen hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gegebenenfalls mit den Betreibern der genannten Kernkraftwerksstandorte hinsichtlich einer möglichen Wiederinbetriebnahme geführt oder erhalten, welche Erkenntnisse liegen ihr über die Bereitschaft der Betreiber vor, bei geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen an einer Wiederinbetriebnahme mitzuwirken, und welche Erkenntnisse liegen über das Interesse anderer nationaler oder internationaler Unternehmen an einer Übernahme, Beteiligung oder Durchführung einer Wiederinbetriebnahme der Bundesregierung gegebenenfalls vor (bitte die aktuellen Entwicklungen mit einbeziehen, und aufschlüsseln nach Datum, Ereignis und Inhalt des Ereignisses)?

13

Hat sich die Bundesregierung – unter Einbeziehung der aktuellen Beschäftigten vergleichbarer kerntechnischer Anlagen und kerntechnischer Zulieferfirmen in Deutschland und Europa und ehemaliger Mitarbeiter deutscher kerntechnischer Anlagen – eine Auffassung erarbeitet zur Verfügbarkeit von kerntechnischem Fachpersonal für eine mögliche Wiederinbetriebnahme der genannten Kernkraftwerksstandorte bis zum Jahr 2030, wenn ja, wie lautet diese und welche Erkenntnisse besitzt sie gegebenenfalls über das altersbedingte Ausscheiden von Fachkräften sowie über einen möglichen Abfluss kerntechnischer Fachkompetenz in andere Branchen oder ins Ausland?

14

Welche Gutachten, Bewertungen, Stellungnahmen oder sonstigen Erkenntnisse, insbesondere der Betreiber, liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur technischen Wiederherstellbarkeit und möglichen Wiederinbetriebnahme der jeweiligen Kernkraftwerksstandorte vor, und unter welchen Bezeichnungen, Vorgangsnummern oder Aktenzeichen werden diese geführt?

15

Welche Rückbau- und Abrissgenehmigungen für die jeweiligen Standorte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 erteilt und auf welcher technischen und rechtlichen Grundlage erfolgte dies?

16

Welche aktuellen Genehmigungen bestimmen nach Kenntnis der Bundesregierung den aktuellen Betrieb des jeweiligen KKW-Standorts und welche weiteren Genehmigungen befinden sich jeweils derzeit in Vorbereitung, Beantragung oder Prüfung?

17

Welche Abstimmungen haben seit dem 8. Dezember 2021 zwischen Bundesregierung, Landesregierungen, Aufsichtsbehörden und oder Betreibern zum Fortgang des Rückbaus, über einen möglichen Rückbaustopp oder die langfristige Sicherung von Optionen zur Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls stattgefunden?

18

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 Rückbaumaßnahmen eingestellt, pausiert, eingeschränkt, verlängert, verzögert, beschleunigt, erweitert oder vorgezogen, und falls ja, welche und aus welchen Gründen?

19

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für den Rückbau der jeweiligen Standorte angefallen?

20

Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die noch ausstehenden Rückbaumaßnahmen am jeweiligen Standort erwartet?

21

Welchen wirtschaftlichen oder bilanziellen Wert besitzen die noch vorhandenen Anlagenbestandteile am jeweiligen Standort nach Kenntnis der Bundesregierung?

22

Welche Maßnahmen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen oder sind geplant, um kerntechnisches Fachwissen, Betriebserfahrungen und technische Kompetenzen u. a. für eine mögliche spätere Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Standortes einerseits und der Gesamtheit der Standorte andererseits zu erhalten oder wieder zu erlangen?

23

Welche wesentlichen technischen Unterlagen, Betriebsdaten, Sicherheitsnachweise, Genehmigungsunterlagen und sonstigen Dokumentationen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung für eine spätere Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerksstandortes zwingend verfügbar sein oder gemacht werden, welche dieser Unterlagen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin vollständig vor, und bei welchen Unterlagen bestehen Lücken, Verluste oder sonstige Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Nutzbarkeit?

24

Welche Mengen radioaktiver Abfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für die jeweilige kerntechnische Anlage angefallen und mit welchen weiteren Mengen wird jeweils beim Fortbestehen des Rückbaubetriebs einerseits bis Ende 2030 und andererseits bis zum Ende des Rückbaus gerechnet?

25

Welche Mengen an freigemessenen Materialien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus dem Kontrollbereich der jeweiligen kerntechnischen Anlage ausgeschleust und mit welchen weiteren Mengen wird jeweils beim Fortbestehen des Rückbaubetriebs einerseits bis Ende 2030 und andererseits bis zum Ende des Rückbaus gerechnet?

26

Welche Mengen an Wertstoffen oder recycelbaren Materialien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an den jeweiligen Standorten bislang verwertet und mit welchen weiteren Mengen wird jeweils beim Fortbestehen des Rückbaubetriebs einerseits bis Ende 2030 und andererseits bis zum Ende des Rückbaus gerechnet?

27

Welche internationalen Beispiele einer Wiederinbetriebnahme zwischenzeitlich stillgelegter Kernkraftwerke sind der Bundesregierung gegebenenfalls bekannt?

28

Welche technischen, regulatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung dort gegebenenfalls jeweils für eine erfolgreiche Wiederinbetriebnahme erforderlich (vgl. Vorfrage)?

29

Welche Unterschiede bestehen nach Auffassung der Bundesregierung hierbei jeweils gegenüber den jeweiligen deutschen Kernkraftwerken (vgl. Vorfragen)?

Berlin, den 27. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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