[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier,
Christoph Neumann, Verena Hartmann, Dr. Axel Gehrke und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12463 –
Barrierefreier Tourismus nach Auflösung der Nationalen Koordinationsstelle
Tourismus für Alle Deutschland e. V.
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Teilhabe aller Menschen am Tourismus zählt zu den Eckpunkten der
Bundesregierung für eine nationale Tourismusstrategie
(Bundestagsdrucksache 19/9810). Barrierefreiheit wird insoweit nicht nur als
gesellschaftspolitisches Anliegen, sondern zugleich als Wettbewerbsfaktor für das Reiseland
Deutschland angesehen. Umfassende Barrierefreiheit ist gemäß den
Eckpunkten der Bundesregierung ein Komfort- und Qualitätsmerkmal, von dem nicht
nur Reisende mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen und Familien
mit Kindern profitieren.
Umso betrüblicher ist es nach Ansicht der Fragesteller, dass mit der
Nationalen Koordinationsstelle für Alle Deutschland e. V. (NatKo) einer der größten
Zusammenschlüsse von Verbänden der Behindertenselbsthilfe wegen
fehlender Fördergelder aufgelöst werden musste (
www.natko.de/mitgliederversamm
lung-beschliesst-aufloesung-der-natko/).
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e. V. (ABiD) war
Gründungsmitglied der NatKo. Der Verband weist der Bundesregierung nun
Mitschuld an der Auflösung der NatKo zu (
www.abid-ev.de/schwerer-
verlustfuer-entwicklung-des-barrierefreien-tourismus/). Dabei hebt der ABiD hervor,
dass unangemessene finanzielle Rahmenbedingungen und eine fehlende
institutionelle Förderung den Verein Tourismus für Alle zur Auflösung gezwungen
haben.
Zwar sei der Weiterbetrieb des Systems „Reisen für Alle“ von der Auflösung
der NatKo nicht betroffen (
www.reisen-fuer-alle.de/reisen_fuer_alle_von_auf
loesung_der_natko_nicht_betroffen_269n232.html), aber es werde aus Sicht
des ABiD zukünftig schwerer werden, Tourismuspolitik, Tourismuswirtschaft
und den Betroffenensachverstand an einen Tisch zu bringen, da mit der NatKo
die gebündelte Stimme der Behindertenbewegung weggefallen sei (
https://ko
binet-nachrichten.org/2019/06/20/barrierefreier-tourismus-in-
deutschlandnun-ohne-natko/).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13258
19. Wahlperiode 17.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Betriebe nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung das
Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ (bitte in absoluten Zahlen und relativ
zur Grundmenge angeben)?
In enger Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft und
den 16 Bundesländern wurden Standards für ein einheitliches Kennzeichnungs-
und Zertifizierungssystem für barrierefreie Reiseangebote entwickelt. Nach
diesem Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ wurden bisher 2.683 Betriebe
zertifiziert. Auf der Website
https://www.reisen-fuer-alle.de/ sind 1.637
Betriebe und Angebote mit einer gültigen Reisen-für-Alle-Zertifizierung dargestellt.
Für eine „Reisen-für-Alle“-Zertifizierung infrage kommen grundsätzlich
Einrichtungen entlang der gesamten touristischen Wertschöpfungskette – von
Beherbergung und Gastronomie über Verkehr, Freizeit (einschließlich Rad- und
Wanderwege) bis hin zu kulturellen und Gesundheitseinrichtungen u. a. im
Beherbergungsbereich weist die amtliche Statistik 50.728 Betriebe in Deutschland
aus. Nach dem Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ sind 626
Beherbergungsbetriebe zertifiziert. Im Beherbergungsbereich beträgt der Anteil somit
1,23 Prozent.
2. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Beteiligung am
Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ bundesweit und
flächendeckend attraktiver gestaltet werden?
Die Bundesregierung strebt die Einführung des Kennzeichnungssystems
„Reisen für Alle“ in allen Bundesländern an. Thematische Erweiterungen im
Rahmen von Pilotprojekten und mehr Kommunikationsmaßnahmen können ein
größeres Interesse für eine Teilnahme und Nutzung des Systems wecken. So hat
die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) die Datenbank „Reisen für
Alle“ auf ihrer Webseite
www.germany.travel in deutscher und in englischer
Sprache eingestellt. Internationale Gäste, aber auch Partner der internationalen
Reiseindustrie, können damit an zentraler Stelle Informationen zur
Barrierefreiheit touristischer Einrichtungen und Angebote im Reiseland Deutschland
abrufen.
3. Wie hoch war die Gesamtförderung des Bundes zugunsten der NatKo in
den letzten zehn Jahren?
Die Gesamtförderung des Bundes zugunsten des Vereins Tourismus für Alle
e.V. (NatKo) betrug in den letzten zehn Jahren 901.652,97 Euro (vgl. die
Antwort zu den Fragen 4 und 5).
4. Welche Projekte der NatKo sind in den letzten zehn Jahren mit Mitteln
des Bundes gefördert worden?
5. In welcher Höhe sind jeweils einzelne Projekte der NatKo in den letzten
zehn Jahren mit Mitteln des Bundes gefördert worden?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung förderte in den letzten zehn Jahren nachstehend
aufgeführte Projekte des Vereins Tourismus für alle e.V. (NatKo) mit Mitteln des
Bundes:
– Sensibilisierung, Beratung und Information auf Messen im Bereich des
barrierefreien Reisens
Zeitraum: 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010;
Förderhöhe: 15.987,51 Euro
– Reisemöglichkeiten für Menschen mit Pflegebedarf
Zeitraum: 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011;
Förderhöhe: 87.412 Euro
– Teilhabe durch Teilnahme – Informationsveranstaltung zu
Präventionsmaßnahmen
Zeitraum: 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012;
Förderhöhe: 84.123 Euro
– Gesundheitspräventive Angebote für Kinder und Jugendliche
Zeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Januar 2014;
Förderhöhe: 56.911 Euro
– Weiterentwicklung gesundheitspräventiver Angebote für Kinder und
Jugendliche
Zeitraum: 1. Februar 2014 bis 31. Dezember 2014;
Förderhöhe: 58.491,05 Euro
– Sportangebote für alle
Zeitraum: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016;
Förderhöhe: 115.138 Euro
– Informationssysteme als krankheitsübergreifende Hilfestellung bei
wohnortnahen und -fernen Terminen der individuellen Gesundheitsversorgung
Zeitraum: 1. Oktober 2017 bis 31. Juli 2019;
Förderhöhe: 137.370 Euro
– Fachliche Unterstützung beim Onlineprojekt der Deutschen Zentrale für
Tourismus (DZT) zum barrierefreien Reisen
Zeitraum: 2012; Förderhöhe 2.496 Euro
– Ausrichtung des Tages des Barrierefreien Tourismus auf der Internationalen
Tourismusbörse Berlin
Zeitraum: 2013; Förderhöhe: 40.000 Euro
– Operative Unterstützung der DZT bei der Ausrichtung des Tages des
Barrierefreien Tourismus auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin
Zeitraum: 2014; Förderhöhe: 23.918,39 Euro
Zeitraum: 2015; Förderhöhe: 16.478,00 Euro
Zeitraum: 2016; Förderhöhe: 16.478,00 Euro
Zeitraum: 2017; Förderhöhe: 17.548,00 Euro
Zeitraum: 2018; Förderhöhe: 18.618,00 Euro
Zeitraum: 2019; Förderhöhe: 20.415,60 Euro
– Flankierung der Einführung des bundeseinheitlichen
Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“
Zeitraum: 1. Juni 2017 bis 31. Dezember 2018;
Förderhöhe: 157.691,45 Euro
– Projekt „Barrierefreie Naturerlebnisangebote als Impulsgeber für den
ländlichen Raum“
Zeitraum: 1. Oktober 2018 bis 30. September 2021; bis zur Insolvenz der
NatKo betrug die Förderhöhe 32.576,97 Euro. Die Projektabrechnung
befindet sich derzeit in Bearbeitung. Es ist folglich möglich, dass sich die
Förderhöhe noch reduziert.
6. Welche Projekte der NatKo erhielten in den letzten zehn Jahren keine
finanzielle Förderung des Bundes?
Warum wurde eine Förderung verweigert?
Der Antrag der NatKo an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) vom 13. Dezember 2010 auf Förderung des Projekts „Stärkung der
deutschen Tourismuswirtschaft durch Verbesserung der Barrierefreiheit bei
Sportgroßveranstaltungen“ wurde mit Bescheid vom 6. Oktober 2011 aus
haushaltsrechtlichen Gründen abgelehnt.
Der Verein übersandte dem BMWi im September 2018 den Entwurf eines
Antrags auf Fortführen des laufenden Projektes zur Flankierung der Einführung
des bundeseinheitlichen Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ über den
31. Dezember 2018 hinaus. Nach Prüfung und weiteren Auskünften wurde dem
Verein mitgeteilt, dass nach haushalts- und zuwendungsrechtlicher Vorprüfung
der Unterlagen keine Bewilligung einer Zuwendung für die Jahre 2019 und
2020 in Aussicht gestellt werden kann.
Der Antrag an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom
1. März 2019 auf Förderung des Projekts „Mehr Teilhabe durch Barrierefreiheit
beim Reisen“ aus dem Einzelplan 11, Kapitel 1105, Titel 684 04 (Nationaler
Aktionsplan zur Behindertenpolitik und Teilhabebericht) wurde abgelehnt, da
hierfür keine Haushaltsmittel eingeplant waren und zudem eine mehrjährige
Projektförderung in der beantragten Zuwendungshöhe aus Haushaltsresten
nicht möglich war.
Die NatKo reichte im März 2019 an das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) den Projektförderantrag „Stärkung der gesundheitsbezogenen
Behindertenselbsthilfe durch Informationen über geeignete neue elektronische
Medien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen zu ihrer Verbesserung“ (Projektlaufzeit 1. August
2019 bis 31. Dezember 2021) ein. Da eine öffentliche Bekanntmachung
„Digitalisierung in der gesundheitlichen Selbsthilfe“ vorgesehen ist, wurde die Nat-
Ko mit Schreiben vom 15. April 2019 auf die Möglichkeit hingewiesen, sich
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung mit einem Projekt für eine
Förderung ab 2020 zu bewerben.
7. Wann hat der NatKo die Bundesregierung erstmalig über seine
schwierige finanzielle Situation informiert und vor einer drohenden Insolvenz
gewarnt?
Die Bundesregierung wurde durch die NatKo am 2. Juni 2019 über die
drohende Insolvenz informiert. Am 4. Juni 2019 beschloss die außerordentliche
Mitgliederversammlung der NatKo, den Verein mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
8. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung ergriffen, um eine
drohende Insolvenz der NatKo und die Auflösung des Vereins
abzuwenden?
Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?
Seitens der Bundesregierung wurden keine Maßnahmen ergriffen, um eine
drohende Insolvenz der NatKo und die Auflösung des Vereins abzuwenden.
Der Bund muss mit öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umgehen.
Zuwendungen sollen deswegen nur solche Einrichtungen erhalten, die durch ihre
Geschäfts-organisation und ihr geschäftliches Verhalten Gewähr für einen
gewissenhaften Umgang mit öffentlichen Mitteln bieten. Das Haushaltsrecht des
Bundes verlangt deswegen als eine wesentliche Voraussetzung für die
Gewährung von Zuwendungen, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung beim
Zuwendungsempfänger gesichert erscheint.
9. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung eine institutionelle
Förderung der NatKo zulässig gewesen?
Wenn nein, warum nicht?
Aus haushaltsrechtlichen Gründen bestanden keine Möglichkeiten einer
institutionellen Förderung der NatKo. Grundsätzlich gilt, dass für eine institutionelle
Förderung ebenso wie für eine Projektförderung als materielle Voraussetzung
insbesondere das Vorliegen eines erheblichen Bundesinteresses notwendig ist.
Nach dem so genannten Omnibusprinzip ist zudem die Aufnahme eines neuen
Zuwendungsempfängers in die institutionelle Förderung durch das Ausscheiden
eines anderen Zuwendungsempfängers in einem finanziell gleichwertigen
Umfang auszugleichen. Derartige Ausgleichsmöglichkeiten sind in den Ressorts
nicht vorhanden.
10. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung nach der Auflösung der
NatKo zukünftig ergreifen, um den barrierefreien Tourismus in
Deutschland auszubauen oder diesen Ausbau zu unterstützen?
Die Bundesregierung sieht als wichtigste Maßnahme die nachhaltige
Einführung des Systems „Reisen für Alle“ und unterstützt und fördert diese
Maßnahme. Das System „Reisen für Alle“ wurde gemeinsam von den Verbänden der
Betroffenen, den deutschlandweit tätigen Tourismusorganisationen und den
Landesmarketingorganisationen entwickelt. Diese breite Unterstützung und
Beteiligung ist ein wichtiger Erfolg und muss dauerhaft gesichert werden. Auch
nach der Auflösung der NatKo wird das System gemeinsam mit den
Betroffenenorganisationen weiter verbessert. Darüber hinaus beabsichtigt die
Bundesregierung auch weiterhin, Projekte von erheblichem bundesweitem Interesse
zum Ausbau des barrierefreien Tourismus zu unterstützen.
11. Mit welchen Organisationen will die Bundesregierung zukünftig beim
Ausbau des barrierefreien Tourismus in Deutschland zusammenarbeiten?
Alle bisher für den barrierefreien Tourismus engagierten Akteure haben einen
wichtigen Beitrag zur Teilhabe behinderter Menschen geleistet. Barrierefreiheit
soll zu einem Markenzeichen des Tourismus in Deutschland werden. Um dieses
Ziel zu erreichen, sind vielfältige Maßnahmen und Initiativen notwendig.
Unerlässlich dabei ist die Einbeziehung von Betroffenen. Daher sollen
beispielsweise eine Reihe von Betroffenenorganisationen, die Mitglied der NatKo waren,
direkt zu einer Mit- und Zusammenarbeit im Projekt „Reisen für Alle“
eingeladen werden. Geprüft wird auch die Einbindung des Deutschen
Behindertenrates.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]