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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Meldepflichten für den Kauf von Edelmetallen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1244316.08.2019

Meldepflichten für den Kauf von Edelmetallen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12443 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Meldepflichten für den Kauf von Edelmetallen Die Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist von den EU- Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Im entsprechenden Referentenentwurf für die Umsetzung sollen ab dem 10. Januar 2020 anonyme Edelmetallgeschäfte, sogenannte Tafelgeschäfte, nur noch bis 2 000 Euro getätigt werden dürfen. Oberhalb dieser Grenze sollen für Edelmetallhändler künftig Meldepflichten gelten (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/ 2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/1-Referentenentwurf.pdf?__ blob=publicationFile&v=4). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wert der Edelmetalle, welche in Deutschland von Privatpersonen gehalten werden? Wie hoch ist der Wert der Edelmetalle, welche in Deutschland von staatlichen Institutionen gehalten werden (bitte nach Edelmetallart, z. B. Gold, Silber, Platin aufschlüsseln)? 2. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Volumen des Handels mit Edelmetallen in Deutschland (bitte nach den einzelnen Jahren und Edelmetallen aufschlüsseln)? Wie viel entfällt davon auf Privatpersonen? 3. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Volumen des Tafelgeschäfts mit Edelmetallen in Deutschland (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? a) Wie viele Personen haben in Deutschland in den letzten fünf Jahren über das anonyme Tafelgeschäft Edelmetalle gekauft? b) Wie viele Einzeltransaktionen wurden in den letzten fünf Jahren im Tafelgeschäft getätigt? c) Welchen Anteil am Tafelgeschäft haben der Handel mit Gold, Silber bzw. Platin? 4. Wie viele Edelmetallhändler gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland? a) Wie viele davon betreiben Tafelgeschäfte? b) Wie viele Edelmetallhändler waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Geldwäschegeschäfte bzw. Terrorismusfinanzierung verwickelt? 5. Wie viele Edelmetallbesitzer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Edelmetallhändlern in den letzten fünf Jahren namentlich registriert, da sie Käufe über der bestehenden Obergrenze getätigt haben (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamte Menge des von Edelmetallhändlern so registrierten Edelmetalls? b) Wie viele Edelmetallbesitzer müssen nach Schätzungen der Bundesregierung durch die neue Regelung zusätzlich namentlich registriert werden? 6. Wie viele Meldefälle für Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? a) In wie vielen davon handelte es sich um tatsächliche Straftaten? b) In wie vielen Melde- bzw. Straffällen gab es einen Bezug zu Edelmetallen? c) Wie häufig und in welchem Umfang wurde nach Kenntnissen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren das Tafelgeschäft für Geldwäsche benutzt? 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, „dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10 000 Euro stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden kann“ (siehe Referentenentwurf S. 53)? 8. Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung aus der niedrigeren Obergrenze für Tafelgeschäfte? Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung z. B. den Umfang der Geldwäschegeschäfte, die durch die neue Obergrenze verhindert werden würden? 9. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die einmaligen Kosten sein, die im Zusammenhang mit den neuen Sorgfalts- und Meldepflichten für die Edelmetallhändler anfallen? a) Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden Kosten sein, die im Zusammenhang mit den Sorgfalts- und Meldepflichten für die Edelmetallhändler anfallen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die entstehenden Kosten an die Kunden weitergegeben werden würden? 10. Welche Länder in der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Obergrenzen für Tafelgeschäfte von 2 000 Euro oder niedriger? a) Wie haben sich nach Kenntnissen der Bundesregierung ähnliche Geldwäscherichtlinien in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Frankreich, auf den Edelmetallmarkt ausgewirkt? b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Geldwäscherichtlinien in anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, auf die Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung mit Hilfe von Edelmetallen ausgewirkt? 11. Welche Obergrenze für Tafelgesetze ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der vierten EU-Geldwäscherichtlinie mindestens vorgesehen? a) Geht die Bundesregierung über die mindestens vorgesehene Obergrenze hinaus? Wenn ja, wieso? b) Geht die Bundesregierung über die mindestens vorgesehene Obergrenze hinaus? Wenn ja, wieso bemüht sich die Bundesregierung nicht um eine einheitliche Obergrenze (z. B. bei der Ausarbeitung folgender EU- Geldwäscherichtlinie)? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die letzte Änderung des Geldwäschegesetzes vom 26. Juni 2017, bei der die Obergrenze von anonymen Edelmetallgeschäften von 14 999,99 Euro auf 9 999,99 Euro gesenkt wurde? a) Wie hat sich die letzte Änderung auf das Tafelgeschäft in Deutschland ausgewirkt? b) In welchem Umfang konnten Geldwäschegeschäfte via Edelmetall dadurch nach Schätzungen der Bundesregierung verhindert werden? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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