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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
02.09.2019
Antwortdauer
17 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1244816.08.2019
Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12448
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer
Nach Angaben der Vereinten Nationen belasten heute bereits mehr als
100 000 000 Tonnen Plastik die Weltmeere und jährlich kommen etwa
8 000 000 Tonnen hinzu (www.unenvironment.org/interactive/beat-
plasticpollution/).
Die Kunststoffeinträge in die Meere werden von zahlreichen Faktoren
beeinflusst, beispielsweise durch Verbraucherverhalten und nicht vorhandene
Abfallinfrastrukturen. In Entwicklungsländern sind oft unzureichende Abfall- und
Kreislaufwirtschaftssysteme die Ursache für Plastikvermüllung. Oftmals ist dort
noch die Deponierung der Hauptentsorgungspfad, wohingegen Abfallverwertung
keine nennenswerte Rolle spielt. Anfang 2018 hatte China die Importe von
Kunststoffabfällen zum Recycling stark eingeschränkt. Daraufhin landeten diese
Abfälle vermehrt in Nicht-OECD-Staaten wie Malaysia, Indonesien, Vietnam und
Indien, die weitestgehend nicht über das notwendige Equipment einer
umweltgerechten Abfallverwertung verfügen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/108/
1910843.pdf: Tab. 1). Infolgedessen verweigern diese Länder zunehmend den
Import von gemischtem Plastikabfall und schicken tonnenweise Abfall in
Herkunftsländer zurück (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/indonesien-schickt-
deutschland-tonnenweise-muell-zurueck-16268553.html). Auch das Ende
Juni 2019 von der südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN erfolgte
Aktionsbündnis gegen Plastikmüll, das keine verbindlichen Ziele und
Verpflichtungen beinhaltet, sondern allein auf freiwillige Maßnahmen zum Umgang mit den
in eigenen Ländern produziertem Plastik setzt, ist wenig wirksam, solange keine
Regelungen zum Umgang mit Plastik aus der EU bzw. den OECD-Staaten
implementiert sind.
Hier setzt die am 10. Mai 2019 in Genf beschlossene Baseler Konvention an, die
von der Presse als „Meilenstein für den Schutz von Mensch und Natur“ deklariert
wurde. Der von 187 Vertragsstaaten geschlossene Pakt gegen Plastikmüll stellt
ein international bedeutsames rechtsverbindliches Abkommen dar, das durch
verschärfte Exportregeln den weltweiten Handel mit Plastik-Abfall betrifft. Ab
2021 soll nur noch sortiertes, gereinigtes und wiederverwertbares Plastik frei
handelbar sein. Für den Export anderer Plastikabfälle wird künftig weltweit eine
Zustimmung der Behörden der Export- und Importstaaten erforderlich sein,
insofern ermöglicht dies Entwicklungsländern, die Annahme von Importabfall
abzulehnen. Darüber hinaus wurde die Verpflichtung vereinbart, importierende
Staaten bei der Verarbeitung von Kunststoffen besser zu fördern (www.
sueddeutsche.de/wirtschaft/plastik-muell-export-basler-konvention-1.4442430).
Zudem wurde eine neue Partnerschaft für Kunststoffabfälle beschlossen, die
gemeinsam mit dem Privatsektor und interessierten Stakeholdern etabliert werden
soll (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10477-2019-INIT/en/
pdf: S. 3).
Aus Sicht der Fragesteller ist eine zügige Umsetzung des Baseler
Übereinkommens erforderlich. Es muss aber insbesondere bei den Definitionen der
Mischkunststoffe im Rahmen des Baseler Übereinkommens darauf geachtet werden,
dass die Kreislaufwirtschaft nicht behindert wird und das Recycling der
Mischkunststoffe auch weiterhin möglich bleibt. Im Hinblick auf Entwicklungsländer
sind im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Projekte und Maßnahmen
beim Auf- und Ausbau von Abfallsammeleinrichtungen und nachgelagerten,
funktionierenden Abfall und Recyclingwirtschaften verstärkt zu unterstützen
sowie Wissens- und Technologietransfers zu ermöglichen. Auf diese Weise soll die
Abfallinfrastruktur und umweltgerechte Behandlung von Kunststoffabfällen in
Entwicklungsländern verbessert werden und ein wirkungsvoller Beitrag gegen
die Plastikvermüllung der Meere geleistet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern plant die Bundesregierung konkret, die im Rahmen der Baseler
Konvention eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere gegenüber
Entwicklungsländern, bis wann und mit welchem finanziellen Volumen
umzusetzen?
2. Werden für die in Frage 1 erwähnten Verpflichtungen im Rahmen der
Baseler Konvention zusätzliche Mittel eingeplant bzw. bereitgestellt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht, und wie sollen die eingegangenen Verpflichtungen
dann erfüllt werden?
3. Welchen konkreten Beitrag plant Deutschland zur Etablierung der neuen
Partnerschaft im Bereich Kunststoffabfälle zu leisten (https://data.consilium.
europa.eu/doc/document/ST-10477-2019-INIT/en/pdf: S. 3)?
4. Welche konkreten, zusätzlichen Projekte und Maßnahmen plant die
Bundesregierung seit der Verabschiedung der Baseler Konvention, um im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit effektive
Abfallsammeleinrichtungen und nachgelagerte, funktionierende Entsorgungs- bzw.
Recyclingwirtschaften aus- bzw. aufzubauen und damit die Menge der Abfälle zu
reduzieren und die Abfallverwertung in Entwicklungsländern zu steigern (bitte
Projekte nach Ländern, Durchführungsorganisation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Planstellen sind derzeit in welchen zuständigen Bundesministerien
und nachgeordneten Bundesbehörden für die Umsetzung der Baseler
Konvention besetzt oder in Zukunft vorgesehen (bitte jeweils nach
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?
6. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zum Technologie- und
Wissenstransfer sowie Wirtschaftskooperationen fördert die Bundesregierung im
Bereich Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Rahmen der Exportinitiative
Umwelttechnologien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
in welchen konkreten Entwicklungsländern, um die Vermeidungs-, Sammel-
und Recyclingsysteme in Entwicklungsländern zu unterstützen (bitte
Projekte nach Ländern, Durchführungsorganisation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
7. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen plant die Bundesregierung im
Rahmen der „Allianz PREVENT für Abfall- und Kreislaufwirtschaft“
unter Beteiligung welcher Durchführungsorganisation in welchen konkreten
Entwicklungsländern durchzuführen (bitte nach Projekt, Finanzvolumen,
Durchführungsorganisation und Länder aufschlüsseln)?
8. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gemäß des Baseler Übereinkommens als störstofffrei zu definieren und zum
Recycling bestimmt, so wie von der Bundesregierung in der Antwort zu
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/10843 als notwendige
Voraussetzung für frei handelbaren Kunststoff dargelegt?
9. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gemäß des Baseler Übereinkommens aufgrund ihrer guten
Recyclingfähigkeit weiterhin frei handelbar (bitte auflisten)?
10. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gemäß des Baseler Übereinkommens ab 2021 notifizierungspflichtig?
11. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für zu exportierende
Kunststoffarten gemäß des Baseler Übereinkommens ab 2021 eine Informationspflicht?
Wenn ja, in welcher Form?
12. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene unter
Berücksichtigung des Beschlusses der Baseler Konvention vom 10. Mai 2019
für eine Angleichung der Regularien und Vorgehensweisen der Verordnung
(EG) 1418/2007 und der Verordnung (EG) 1013/2006 ein?
13. Wie hat sich die Plastikbelastung der Weltmeere seit dem Jahr 2000 nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln
und in Tonnen angeben)?
14. Wie hat sich die Plastikbelastung von deutschen Meeresgewässern seit dem
Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und in Tonnen angeben)?
15. Wie hat sich die Plastikbelastung von deutschen Binnengewässern seit dem
Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren
und Binnengewässer aufschlüsseln)?
16. Welche konkreten Studien werden im Auftrag der Bundesregierung
durchgeführt, um die Plastikbelastung in deutschen Binnengewässern zu
untersuchen (bitte Studien nach Durchführungsorganisation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
17. Welche konkreten Studien werden im Auftrag der Bundesregierung
durchgeführt, um die Plastikbelastung der deutschen Meeresgewässer zu
untersuchen (bitte Studien nach Durchführungsorganisation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
18. Welche Untersuchungen, Prüfungen und Gutachten hat die Bundesregierung
im Jahr 2019 bereits vorgenommen oder vornehmen lassen, um Erkenntnisse
über mögliche Eintragspfade von Makro-, Mikro- und Nanoplastik und deren
Minimierung zu gewinnen (bitte diese einzeln in die jeweiligen
Kunststoffkategorien aufschlüsseln)?
19. Welche konkreten (umwelt-)toxikologischen Studien führt die
Bundesregierung durch bzw. an welcher internationalen Forschungsarbeit ist sie beteiligt,
die der Frage nachgeht, ob Mikroplastik (0,1 bis 5 mm) in das Muskelgewebe
von Speisefischen übertreten kann?
Falls Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse vorliegen, welches Expositions-
Risiko geht demnach für Menschen bei von Mikroplastik belastetem
Muskelgewebe von Speisefischen einher?
20. Welche konkreten Zwischenergebnisse gehen bereits aus der
Forschungsarbeit „Plastikmüll und Meeresfische (PlasM)“ des bundeseigenen Johann
Heinrich von Thünen-Instituts für Fischereiökologie im Bereich des
Umfangs der Aufnahme von Plastikmüll von Meeresfischen in Nord- und Ostsee
sowie angrenzenden Gewässern, nachteilige Auswirkungen auf die
Fischgesundheit und Methoden für den Nachweis von Plastikpartikeln in Fischen im
Rahmen der Meeresüberwachung hervor?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1290002.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12448 - Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12448 –
Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben der Vereinten Nationen belasten heute bereits mehr als
100 000 000 Tonnen Plastik die Weltmeere und jährlich kommen etwa
8 000 000 Tonnen hinzu (www.unenvironment.org/interactive/beat-
plasticpollution/).
Die Kunststoffeinträge in die Meere werden von zahlreichen Faktoren
beeinflusst, beispielsweise durch Verbraucherverhalten und nicht vorhandene
Abfallinfrastrukturen. In Entwicklungsländern sind oft unzureichende Abfall-
und Kreislaufwirtschaftssysteme die Ursache für Plastikvermüllung. Oftmals
ist dort noch die Deponierung der Hauptentsorgungspfad, wohingegen
Abfallverwertung keine nennenswerte Rolle spielt. Anfang 2018 hatte China die
Importe von Kunststoffabfällen zum Recycling stark eingeschränkt. Daraufhin
landeten diese Abfälle vermehrt in Nicht-OECD-Staaten wie Malaysia,
Indonesien, Vietnam und Indien, die weitestgehend nicht über das notwendige
Equipment einer umweltgerechten Abfallverwertung verfügen ( h t t p : / /
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/108/1910843.pdf: Tab. 1). Infolgedessen
verweigern diese Länder zunehmend den Import von gemischtem Plastikabfall
und schicken tonnenweise Abfall in Herkunftsländer zurück (www.faz.net/ak
tuell/wirtschaft/indonesien-schickt-deutschland-tonnenweise-muell-zuru
eck-16268553.html). Auch das Ende Juni 2019 von der südostasiatischen
Staatengemeinschaft ASEAN erfolgte Aktionsbündnis gegen Plastikmüll, das
keine verbindlichen Ziele und Verpflichtungen beinhaltet, sondern allein auf
freiwillige Maßnahmen zum Umgang mit den in eigenen Ländern
produziertem Plastik setzt, ist wenig wirksam, solange keine Regelungen zum Umgang
mit Plastik aus der EU bzw. den OECD-Staaten implementiert sind.
Hier setzt die am 10. Mai 2019 in Genf beschlossene Baseler Konvention an,
die von der Presse als „Meilenstein für den Schutz von Mensch und Natur“
deklariert wurde. Der von 187 Vertragsstaaten geschlossene Pakt gegen
Plastikmüll stellt ein international bedeutsames rechtsverbindliches Abkommen
dar, das durch verschärfte Exportregeln den weltweiten Handel mit Plastik-
Abfall betrifft. Ab 2021 soll nur noch sortiertes, gereinigtes und
wiederverwertbares Plastik frei handelbar sein. Für den Export anderer Plastikabfälle
wird künftig weltweit eine Zustimmung der Behörden der Export- und
Importstaaten erforderlich sein, insofern ermöglicht dies Entwicklungsländern, die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12900
19. Wahlperiode 02.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Annahme von Importabfall abzulehnen. Darüber hinaus wurde die
Verpflichtung vereinbart, importierende
Staaten bei der Verarbeitung von Kunststoffen besser zu fördern (www.sued
deutsche.de/wirtschaft/plastik-muell-export-basler-konvention-L4442430).
Zudem wurde eine neue Partnerschaft für Kunststoffabfälle beschlossen, die
gemeinsam mit dem Privatsektor und interessierten Stakeholdern etabliert
werden soll (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10477-2019-
INIT/en/pdf: S. 3).
Aus Sicht der Fragesteller ist eine zügige Umsetzung des Baseler
Übereinkommens erforderlich. Es muss aber insbesondere bei den Definitionen der
Mischkunststoffe im Rahmen des Baseler Übereinkommens darauf geachtet
werden, dass die Kreislaufwirtschaft nicht behindert wird und das Recycling
der Mischkunststoffe auch weiterhin möglich bleibt. Im Hinblick auf
Entwicklungsländer sind im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Projekte und
Maßnahmen beim Auf- und Ausbau von Abfallsammeleinrichtungen und
nachgelagerten, funktionierenden Abfall und Recyclingwirtschaften verstärkt
zu unterstützen sowie Wissens- und Technologietransfers zu ermöglichen. Auf
diese Weise soll die Abfallinfrastruktur und umweltgerechte Behandlung von
Kunststoffabfällen in Entwicklungsländern verbessert werden und ein
wirkungsvoller Beitrag gegen die Plastikvermüllung der Meere geleistet werden.
1. Inwiefern plant die Bundesregierung konkret, die im Rahmen der Baseler
Konvention eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere gegenüber
Entwicklungsländern, bis wann und mit welchem finanziellen Volumen
umzusetzen?
Der Beschluss BC-14/12 der 14. Vertragsstaatenkonferenz des Basler
Übereinkommens (BÜ) bezüglich Änderungen von Anhängen des BÜ zu
Kunststoffabfällen betrifft das Kontrollregime und beinhaltet keine Verpflichtungen
gegenüber Entwicklungsländern. Der Beschluss wird durch Änderungen eines
einschlägigen OECD-Beschlusses und im Anschluss der europäischen
Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, die in
Deutschland unmittelbar zur Anwendung kommt, umgesetzt.
2. Werden für die in Frage 1 erwähnten Verpflichtungen im Rahmen der
Baseler Konvention zusätzliche Mittel eingeplant bzw. bereitgestellt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht, und wie sollen die eingegangenen
Verpflichtungen dann erfüllt werden?
Für die Kontrollen und Notifizierungen von Abfallverbringungen sind in
Deutschland die jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer
verantwortlich. Inwieweit auf Grund der Beschlüsse der 14. Vertragsstaatenkonferenz des
BÜ (COP 14) administrativer Mehraufwand entsteht, entzieht sich der Kenntnis
der Bundesregierung.
3. Welchen konkreten Beitrag plant Deutschland zur Etablierung der neuen
Partnerschaft im Bereich Kunststoffabfälle zu leisten (https://data.consili-
um. europa.eu/doc/document/ST-10477-2019-INIT/en/pdf: S. 3)?
Die Kunststoff-Partnerschaft des BÜ wird als wichtiges Forum zur
Harmonisierung und Schaffung von Synergien zwischen internationalen Projekten zum
Thema Kunststoffabfall angesehen. Derzeit werden vom Sekretariat des BÜ
Mitgliedstaaten, NGOs und Industrie abgefragt, wer als Partner in der
Partnerschaft mitwirken möchte. Die Bundesregierung wird sich in geeigneter Weise
daran beteiligen und Vertreter für die Arbeitsgruppe der Partnerschaft
vorschlagen, wenn entschieden wurde, wie die Partnerschaft strukturiert und organisiert
wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) arbeiten bei der Prüfung einer geeigneten Mitarbeit
zusammen, dabei steht im Vordergrund, Maßnahmen, die z. B. unter der
PREVENT Abfall-Allianz der Bundesregierung umgesetzt werden, in die
Kunststoff-Partnerschaft einzubringen und hierüber Initiativen zu
identifizieren, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, durch die PREVENT
Abfall-Allianz oder die Exportinitiativen Umwelttechnologie o. ä. Programme
gefördert werden könnten.
4. Welche konkreten, zusätzlichen Projekte und Maßnahmen plant die
Bundesregierung seit der Verabschiedung der Baseler Konvention, um im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit effektive
Abfallsammeleinrichtungen und nachgelagerte, funktionierende
Entsorgungsbzw. Recyclingwirtschaften aus- bzw. aufzubauen und damit die Menge
der Abfälle zu reduzieren und die Abfallverwertung in
Entwicklungsländern zu steigern (bitte Projekte nach Ländern,
Durchführungsorganisation und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Das BÜ wurde im Jahr 1989 geschlossen, Deutschland ist seit dem Jahr 1993
Mitglied. Seitdem hat Deutschland durch eine Vielzahl von Projekten,
Partnerschaften, Arbeitsgruppen z. B. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
etc. dazu beigetragen, die Entsorgungsstrukturen weltweit zu verbessern.
Eine Berücksichtigung der erst im Mai 2019 getroffenen Beschlüsse der
Vertragsstaatenkonferenz des BÜ kann zum jetzigen Zeitpunkt konzeptionell noch
nicht in laufenden Entwicklungsmaßnahmen erfasst werden.
5. Wie viele Planstellen sind derzeit in welchen zuständigen
Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden für die Umsetzung der
Baseler Konvention besetzt oder in Zukunft vorgesehen (bitte jeweils nach
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?
Es gibt keine speziellen Planstellen für die Umsetzung des BÜ. Die
Vollzugsaufgaben im Bereich der Abfallverbringung entsprechend EU-Verordnung
über die Verbringung von Abfällen 1013/2006, die auch das BÜ umsetzt, sowie
des Abfallverbringungsgesetzes werden von den jeweils zuständigen
Länderbehörden und vom Umweltbundesamt erledigt. Im Umweltbundesamt sind 9,75
Vollzeitäquivalente (VZÄ) (4,75 mD; 4 gD und 1 hD) in den Bereichen
Anlaufstelle Basler Übereinkommen und Vollzug (Notifizierung von
Abfalltransporten durch Deutschland) beschäftigt. Im BMU wird das BÜ in einem Referat mit
einem Stellenanteil von 0,3 VZÄ, im BMZ in zwei Referaten auf zwei Stellen
mit einem Stellenanteil insgesamt von 0,1 VZÄ bearbeitet. Die
Beschäftigtenzahlen in den Bundesländern sind der Bundesregierung nicht bekannt.
6. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zum Technologie- und
Wissenstransfer sowie Wirtschaftskooperationen fördert die Bundesregierung
im Bereich Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Rahmen der
Exportinitiative Umwelttechnologien des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie in welchen konkreten Entwicklungsländern, um die
Vermeidungs-, Sammel- und Recyclingsysteme in Entwicklungsländern
zu unterstützen (bitte Projekte nach Ländern, Durchführungsorganisation
und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Die im Jahr 2016 erfolgreich gestartete „Exportinitiative Umwelttechnologien“
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zielt
darauf ab, das in Deutschland vorhandene Know-how im GreenTech-Bereich
zu „exportieren“, um nachhaltige Entwicklung weltweit zu unterstützen,
Technologieanwendungen und einheitliche Umweltstandards zu befördern und
letztlich Lebensbedingungen zu verbessern und geeignete Voraussetzungen für die
erfolgreiche und nachhaltige Anwendung von „Umwelttechnologien – Made in
Germany“ zu schaffen.
Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des BMU stellt Wissens- und
Technologietransfer in Kompetenzfeldern des BMU in den Vordergrund. Hierzu
zählen u.a. Kreislaufwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Rohstoffwirtschaft.
Eine Übersicht der aktuellen Projekte im Bereich Kreislaufwirtschaft bietet die
nachfolgende Tabelle:
Projekt Zuwendungsempfänger Land
AHK Indonesien2 DIHK Service GmbH Indonesien
AHK Kroatien DIHK Service GmbH Kroatien
AHK Portugal DIHK Service GmbH Portugal
AHK Rumänien DIHK Service GmbH Rumänien
AHK Russland 2 DIHK Service GmbH Russland, Deutschland
BUHAWK17 WeichertConsult Bosnien, Herzegowina
EPR-System-Jordanien cyclos GmbH Jordanien
IMPAct Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Universität
Rostock
Iran
Summe: 1.072.235,00 Euro*
Die im Jahr 2016 offiziell gestartete Exportinitiative Umwelttechnologien des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll v.a. kleinen und
mittleren Unternehmen den Marktzugang zu Entwicklungs- und
Schwellenländern vereinfachen und Hilfestellung bei der Lösung der Umweltprobleme in
diesen Ländern bieten. Sie wird vollständig durch das
Markterschließungsprogramm realisiert und bietet den Anbietern von Umwelttechnologien
unterschiedliche Module an Das Fördervolumen wurde im Jahr 2019 von insgesamt
1 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro erhöht. Eine Übersicht der Projekte im Bereich
Kreislaufwirtschaft bietet die nachfolgende Tabelle (Stand: 22. August. 2019).
* Bei der erbetenen Benennung der Auftragsvolumina der jeweiligen Vorhaben ist ggf. der Schutz von Betriebs-/
Geschäftsgeheimnissen berührt. Danach wäre die Veröffentlichung der jeweiligen Auftragsvolumina nur möglich,
wenn zuvor eine Einwilligung der Auftragnehmer erteilt wurde. Diese konnte aus Zeitgründen nicht eingeholt werden.
Daher werden die Gesamtvolumina angegeben.
Projekte der BMWi Exportinitiative Umwelttechnologien, realisiert im Markterschließungsprogramm in Entwicklungsländern, 2016-2020 in €
(EL nach Weltbank-Definition)
Durchführungsjahr Zielland Modul Status Kosten
2016 Kenia Informationsveranstaltung durchgeführt 17.000 €
2017 Indien Markterkundungsreise durchgeführt 44.000 €
2018 Tunesien Geschäftsanbahnungsreise durchgeführt 54.000 €
2019 Ukraine Geschäftsanbahnungsreise Vorbereitung
2019 Indien Informationsveranstaltung Vorbereitung
2020 Kambodscha, Laos,
Myanmar
Informationsreise Ausgeschrieben
2020 Ghana, Côte d'Ivoire Geschäftsanbahnung Ausgeschrieben
7. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen plant die Bundesregierung
im Rahmen der „Allianz PREVENT für Abfall- und Kreislaufwirtschaft“
unter Beteiligung welcher Durchführungsorganisation in welchen
konkreten Entwicklungsländern durchzuführen (bitte nach Projekt,
Finanzvolumen, Durchführungsorganisation und Länder aufschlüsseln)?
Die PREVENT Abfall-Allianz ist ein Netzwerk für stärkere internationale
Kooperation. Ziel der Allianz ist, den Aufbau einer funktionierenden Abfall- und
Kreislaufwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern zu unterstützen,
um den Abfalleintrag in die Umwelt zu reduzieren. Die Allianz wurde erst am
9. Mai. 2019 gegründet; konkrete Projekte der Allianz sind derzeit noch in der
Prüfung, z. B. zum Aufbau von Rücknahmesystemen in Indonesien und Ghana.
Zum Thema Elektroschrottmanagement sind Kooperationen mit Partnern z. B.
in Nord- oder Subsahara-Afrika angedacht. Der Fokus soll zunächst auf der
Zusammenarbeit mit Elektroschrottrecyclern liegen, dabei sollen
Recyclingmöglichkeiten für solche Abfallbestandteile erschlossen werden, die die Recycler
vor Ort bisher noch nicht verwerten (z. B. Plastik aus Elektroschrott oder
Batterien). Zu Abfall- und Kreislaufwirtschaft auf kommunaler Ebene ist geplant,
Demonstrationsprojekte zur Aus- und Fortbildung von Fachpersonal sowie zum
Aufbau organisatorischer Strukturen umzusetzen, zu Rechtsgrundlagen und
Finanzierungsmechanismen zu beraten und das Bewusstsein für
Kreislaufwirtschaft in ausgewählten Partnerländern zu fördern. Zu allen Themen werden
derzeit Standards und Erfahrungen aufbereitet, die Partnern aus Entwicklungs-
und Schwellenländern zur Verfügung gestellt werden.
8. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß des Baseler Übereinkommens als störstofffrei zu definieren
und zum Recycling bestimmt, so wie von der Bundesregierung in der
Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/10843 als notwendige
Voraussetzung für frei handelbaren Kunststoff dargelegt?
Der neue Eintrag in Anhang IX des BÜ, der die Kunststoffe enthält, die keinem
Kontrollregime unterworfen sein sollen, lautet (eine offizielle deutsche
Übersetzung liegt nicht vor; der exakte Wortlaut samt Fußnoten ist auf folgendem
Link einzusehen: www.basel.int/TheConvention/ConferenceoftheParties/
Meetings/COP14/tabid/7520/Default.aspx):
„B3011 Plastic waste (note the related entries Y48 in Annex II and on list A
A3210):
• Plastic waste listed below, provided it is destined for recycling in an
environmentally sound manner and almost free from contamination and other
types of wastes:
– Plastic waste almost exclusively consisting of one non-halogenated
polymer, including but not limited to the following polymers:
○ Polyethylene (PE)
○ Polypropylene (PP)
○ Polystyrene (PS)
○ Acrylonitrile butadiene styrene (ABS)
○ Polyethylene terephthalate (PET)
○ Polycarbonates (PC)
– Plastic waste almost exclusively consisting of one cured resin or
condensation product including the following:
○ Urea formaldehyde resins
○ Phenol formaldehyde resins
○ Melamine formaldehyde resins
○ Epoxy resins
○ Alkyd resins
– Plastic waste almost exclusively consisting of one of the following
fluorinated polymer wastes:
○ Perfluoroethylene/propylene (FEP)
○ Perfluoro alkoxyl alkane
● Tetrafluoroethylene/per fluoro vinyl ether (PFA)
● Tetrafluoroethylene/per fluoro methylvinyl ether
(MFA)
○ Polyvinylfluoride (PVF)
○ Polyvinylidenefluoride (PVDF)
– Mixtures of plastic wastes, consisting of polyethylene (PE),
polypropylene (PP) or polyethylene terephthalate (PET), provided they are destined
for separate recycling of each material and in an environmentally sound
manner, and almost free from contamination and other types of wastes.”
9. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß des Baseler Übereinkommens aufgrund ihrer guten
Recyclingfähigkeit weiterhin frei handelbar (bitte auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß des Baseler Übereinkommens ab 2021
notifizierungspflichtig?
Notifizierungspflichtig sind nach dem Beschluss des BÜ (eine offizielle
deutsche Übersetzung liegt nicht vor; der exakte Wortlaut samt Fußnoten ist auf
folgendem Link einzusehen: www.basel.int/TheConvention/ConferenceofthePar
ties/Meetings/COP14/tabid/7520/Default.aspx) die in Anhang II genannten
Abfälle, bei Kunststoff Y48:
„Plastic waste, including mixtures of such waste, with the exception of the
following:
• Plastic waste that is hazardous waste pursuant to paragraph 1 (a) of Article 1
[diese sind in Anhang VIII des BÜ spezifiziert und unterliegen ebenfalls
dem Kontrollregime]
• Plastic waste listed below, provided it is destined for recycling in an
environmentally sound manner and almost free from contamination and other
types of wastes:
– Plastic waste almost exclusively consisting of one non-halogenated
polymer, including but not limited to the following polymers:
○ Polyethylene (PE)
○ Polypropylene (PP)
○ Polystyrene (PS)
○ Acrylonitrile butadiene styrene (ABS)
○ Polyethylene terephthalate (PET)
○ Polycarbonates (PC)
○ Polyethers
– Plastic waste almost exclusively consisting of one cured resin or
condensation product, including but not limited to the following resins:
○ Urea formaldehyde resins
○ Phenol formaldehyde resins
○ Melamine formaldehyde resins
○ Epoxy resins
○ Alkyd resins
– Plastic waste almost exclusively consisting of one of the following
fluorinated polymers:
○ Perfluoroethylene/propylene (FEP)
○ Perfluoroalkoxy alkanes:
● Tetrafluoroethylene/perfluoroalkyl vinyl ether (PFA)
● Tetrafluoroethylene/perfluoromethyl vinyl ether
(MFA)
○ Polyvinylfluoride (PVF)
○ Polyvinylidenefluoride (PVDF)
– Mixtures of plastic waste, consisting of polyethylene (PE), polypropylene
(PP) and/or polyethylene terephthalate (PET), provided they are destined
for separate recycling of each material and in an environmentally sound
manner and almost free from contamination and other types of wastes.”
11. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für zu exportierende
Kunststoffarten gemäß des Baseler Übereinkommens ab 2021 eine
Informationspflicht?
Wenn ja, in welcher Form?
Das BÜ sieht künftig ein Notifizierungsverfahren (vorherige Zustimmung
durch den Export- und Importstaat sowie evtl. Transitstaaten) für die
Kunststoffabfälle vor, die nach Anhang II und VIII gelistet sind (siehe Antwort zu
Frage 10).
12. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene unter
Berücksichtigung des Beschlusses der Baseler Konvention vom 10. Mai
2019 für eine Angleichung der Regularien und Vorgehensweisen der
Verordnung (EG) 1418/2007 und der Verordnung (EG) 1013/2006 ein?
Der Beschluss der 14. Vertragsstaatenkonferenz des BÜ ist zunächst in einen
einschlägigen OECD-Beschluss umzusetzen, der wie das BÜ Völkerrecht
darstellt. Da die EU und ihre Mitgliedstaaten Mitglieder des BÜ sind, wird der
völkerrechtlich verbindliche Beschluss der 14. Vertragsstaatenkonferenz des
BÜ in EU-Recht umgesetzt; die Bundesregierung unterstützt dies ausdrücklich.
13. Wie hat sich die Plastikbelastung der Weltmeere seit dem Jahr 2000 nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln
und in Tonnen angeben)?
Eine globale Studie über die genaue Tonnage an Kunststoffabfällen im Meer im
Zeitraum von 2000 bis heute ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der
Eintrag von Müll in die Meere kann derzeit im Wesentlichen (noch) nicht exakt
gemessen werden.
Laut PlasticsEurope ist die Kunststoffproduktion pro Jahr seit dem Jahr 1964
von 15 Millionen Tonnen auf 311 Millionen Tonnen im Jahr 2014 angestiegen.
Es wird erwartet, dass sich die Produktion in den nächsten 15 Jahren verdoppelt
und sich bis zum Jahr 2050 insgesamt vervierfacht hat.
Laut der Studie von Jambeck et al., 2015 (J. R. Jambeck et al., Plastic waste
inputs from land into the ocean (Science, 2015)), gelangen jährlich
durchschnittlich 8 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle ins Meer. Schätzungen
zufolge befinden sich gegenwärtig mehr als 150 Mio. Tonnen Kunststoffabfälle in
den Meeren. Diese Schätzung basiert auf der globalen Kunststoffproduktion
seit 1950 (Ocean Conservancy and McKinsey Center for Business and
Environment, Stemming the Tide (2015)). Ferner wird dort erwartet, dass sich bis
zum Jahr 2050 mehr Kunststoff in den Meeren befinden könnte als Fisch (nach
Gewicht). Für das Jahr 2025 wird prognostiziert, dass das Verhältnis Kunststoff
zu Fisch bereits 1:3 sein wird, da Prognosen zeigen, dass der Kunststoffbestand
in den Meeren auf 250 Mio. Tonnen im Jahr 2025 ansteigen wird.
Der Prognose 2015 bis 2025 liegen folgende Daten und Annahmen zugrunde:
Annahme von 150 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle in 2015 (Ocean
Conservancy, 2015);
Geschätzte jährliche Leckage von Kunststoffabfällen ins Meer von
durchschnittlich 8 Mio. Tonnen im Jahr 2010 und 9,1 Mio. Tonnen im Jahr 2015
(gemäß dem mittleren Szenario) (Jambeck et al., 2015);
Jährliche Zunahme an Kunststoffabfalleintrag in die Meere von 5 Prozent bis
zum Jahr 2025 (Jambeck et al., 2015, gemäß dem mittleren Szenario);
Der Prognose 2025 bis 2050 liegen folgende Daten und Annahmen zugrunde:
Eintrag von Kunststoffabfällen ins Meer mit einer prognostizierten
Steigerungsrate von 3,5 Prozent pro Jahr, in Übereinstimmung mit der geschätzten
langfristigen BIP-Wachstumsrate (International Energy Agency, World Energy
Outlook 2015 [2015]).
14. Wie hat sich die Plastikbelastung von deutschen Meeresgewässern seit
dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln und in Tonnen angeben)?
Eine Angabe in Tonnen ist nicht möglich, da die Abfälle- inklusive
Kunststoffteile im Zuge des nationalen Monitorings an Stränden, am Meeresboden und in
Biota nach Stück- bzw. Partikelzahl erfolgt. Im Folgenden werden Angaben
über die Entwicklung der Kunststoffbelastung getrennt nach Nord- und Ostsee
angegeben.
Nordsee
Das Intermediate Assessment 2017 der Oslo-Paris-Konvention zum Schutz des
Nordostatlantiks stellt für die Region der erweiterten Nordsee (OSPAR Region
II) fest, dass Müll an der Küste stark vorhanden und am Meeresboden weit
verbreitet ist. Müllmengen in Mägen von Eissturmvögeln liegen weit über dem
Grenzwert für die Nordsee. Abnehmende Trends in der Müllbelastung der
Strände und von Müll in Eissturmvogelmägen sind nicht festzustellen. Die
Belastung der deutschen Nordseegewässer mit Müll entspricht den regionalen
Befunden.
Ostsee
Der aktuelle State of the Baltic Sea – Bericht der Helsinki-Kommission zum
Schutz der Ostsee (HELCOM) stellt fest, dass etwa 70 Prozent der Müllfunde
in der Ostsee aus Kunststoffen bestehen. Befunde aus verfügbaren
Strandmüllerfassungen weisen mit rund 10 bis 160 Müllteilen pro 100 Meter Strand auf
große Unterschiede in der räumlichen Verteilung von Müll in der Ostseeregion
hin, mit mittleren Strandmüllmengen in der westlichen Ostsee. Die Belastungen
der deutschen Ostseegewässer mit Müll entsprechen den regionalen Befunden.
Zusammengefasst stellt sich die derzeitige Belastungssituation in den
verschiedenen Meereskompartimenten von Nord- und Ostsee wie folgt dar (Quelle:
nationale Monitoringaktivitäten):
Kompartiment Müll im Spülsaum Müll im Spülsaum Müll an der
Meeresoberfläche
Müll am
Meeresboden
Müll am
Meeresboden
Untersuchungszeitraum 2009–2014 2011–2015 2010–2014 2011–2016 2012–2015
Untersuchungs-Gebiet Nordsee Ostsee Nordsee Südliche Nordsee Ostsee
Methodik Guideline for Monitoring
Marine Litter on the
beaches on the OSPAR
Maritime Area (2010)
Guideline for
Monitoring Marine Litter on
the beaches on the
OSPAR Maritime Area
(2010)
OSPAR Guidelines for
monitoring of plastic
particles of fulmars in
North Sea Area (2015)
Erfassung im Rahmen
der International
Bottom Trawl
Surveys (IBTS)
Erfassung im Rahmen
der Baltic International
Trawl Surveys (BITS)
Müll Mittlere Anzahl von
389 Müllteile/100 m
Strandabschnitt
(saisonale Erfassung)
Mittlere Anzahl von
47 Müllteile/100 m
Strandabschnitt
(saisonale Erfassung)
Kunststoffteile in 94 %
der Mägen von
Eissturmvögeln, im
Durchschnitt 38
Kunststoffteile mit einer Masse
von 0,31 Gramm
435 Müllteile
(gesamt) 6.35 ± 11.5
kg/km-2
289 Müllteile
(gesamt)
Anteil von Kunststoffen
an den
Gesamtfundstücken
88,6 % 69 % – 83,9 % 28,2 %
(Quelle: Broschüre Kunststoffe in der Umwelt, UBA 2019, ISSN 2363-832X)
Für weitere Indikatoren muss zur Entwicklung von Bewertungsverfahren
zunächst eine Datengrundlage geschaffen werden. Mit diesen Arbeiten wurde in
den letzten Jahren begonnen und sie werden in den nächsten Jahren fortgeführt.
Der aktuelle Umweltzustand wird daher überwiegend auf Basis der
vorhandenen Literatur und Daten durch Experteneinschätzung eingestuft. Demnach sind
die deutschen Meeresgewässer weiterhin durch Müll belastet und der gute
ökologische Zustand wird nicht erreicht.
15. Wie hat sich die Plastikbelastung von deutschen Binnengewässern seit
dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach
Jahren und Binnengewässer aufschlüsseln)?
Es gibt nur aus den letzten Jahren Messungen der Kunststoffbelastungen von
Binnengewässern. Dies sind wenige aufwändige Zählungen von
Kunststoffpartikeln und wenige Messungen der Mikrokunststoffmengen. Beide Verfahren
sind noch nicht standardisiert. Mikroplastikpartikel wurden fast überall
gefunden. Eine repräsentative Aussage ist aber nicht möglich; ebenso keine
Trendbetrachtung seit dem Jahr 2000. Es sind keine offensichtlichen Wirkungen
bekannt, die die Binnengewässerökosysteme insgesamt betreffen würden.
16. Welche konkreten Studien werden im Auftrag der Bundesregierung
durchgeführt, um die Plastikbelastung in deutschen Binnengewässern zu
untersuchen (bitte Studien nach Durchführungsorganisation und
Finanzvolumen aufschlüsseln)?
17. Welche konkreten Studien werden im Auftrag der Bundesregierung
durchgeführt, um die Plastikbelastung der deutschen Meeresgewässer zu
untersuchen (bitte Studien nach Durchführungsorganisation und
Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Die Studien zur Untersuchung der Kunststoffbelastung der deutschen Binnen-
und Meeresgewässer wurden in einer Tabelle zusammengefügt. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit dem Jahr 2017 im
Forschungsschwerpunkt „Plastik in der Umwelt – Quellen • Senken •
Lösungsansätze“ insgesamt 20 Verbundprojekte zur Erforschung der
Kunststoffbelastung der Umwelt mit einem Gesamtvolumen von etwa 40 Mio. Euro. Weitere
Informationen darüber und die Beschreibungen der Einzelprojekte sind unter
www.bmbf-plastik.de verfügbar. Mehrere Projekte schließen Untersuchungen
zur Belastung der Binnengewässer, zur Weiterentwicklung und
Standardisierung der Analysenmethoden sowie zu potenziellen biologischen Wirkungen
ein.
Tabelle: Studien zur Untersuchung der Plastikbelastung der deutschen Binnen-
und Meeresgewässer (gefördert vom BMBF) Stand 08/2019
Ressort/
Referat
Studie Koordinierende Stelle Kategorie
(Makro-, Mikro-,
Nano)
Finanzvolumen
(Mio. Euro)
Laufzeit
BMBF-Forschungsschwerpunkt „Plastik in der Umwelt“
BMBF/727 MiWa: Mikroplastik im Wasserkreislauf Technische Universität Berlin Mikroplastik 4,6 03/2016–
08/2019
PLASTRAT: LösungsSTRATegien zur
Verminderung von Einträgen von urbanem
PLAstik in limnische Systeme
Universität der Bundeswehr
München
Mikroplastik 2,84 09/2017–
08/2020
MikroPlaTaS: Mikroplastik in Talsperren und
Staubereichen: Sedimentation, Verbreitung,
Wirkung
Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung GmbH (UFZ)
Mikroplastik 1,42 01/2018–
12/2020
REPLAWA: Reduktion des Eintrags von
Plastik über das Abwasser in die aquatische
Umwelt
Emscher Wassertechnik
GmbH
Mikroplastik 1,82 01/2018–
12/2020
MicBin: Mikroplastik in Binnengewässern –
Untersuchung und Modellierung des Eintrags
und Verbleibs im Donaugebiet als Grundlage
für Maßnahmenplanungen
DVGW Deutscher Verein des
Gas- und Wasserfaches e. V.,
Karlsruhe
Mikroplastik 1,92 10/2017–
09/2020
BMBF/725 Microplast: Mikroplastik in deutschen
Küstengewässern
Alfred-Wegener-Institut
Helmholtz-Zentrum für
Polar- und Meeresforschung
Mikroplastik 0,23 10/2011–
09/2014
PLAWES: Ökosystemübergreifende
Untersuchung von Mikroplastikkontaminationen im
Modellsystem Weser – Nationalpark
Wattenmeer
Universität
Bayreuth
Mikroplastik 2,9 09/2017–
12/2020
MicroCatch_Balt: Untersuchung der
Mikroplastik-Senken und -quellen von einem
typischen Einzugsgebiet bis in die offene
Ostsee
Leibniz-Institut für
Ostseeforschung Warnemünde
(IOW)
Mikroplastik 1,67 08/2017–
07/2020
Deutsche Beteiligung JPI Oceans Mikroplastik in marinen Systemen
WEATHER-MIC: Einfluss von Verwitterung
auf den Transport, den Verbleib und die
Toxizität von Mikroplast in der marinen
Umwelt
Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung – UFZ;
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten
Forschung e.V.
Mikroplastik 0,59 01/2016–
06/2019
BASEMAN: Entwicklung von Leitlinien und
Standards für die einheitliche Analyse von
Mikroplastik in europäischen Gewässern
Alfred-Wegener-Institut
Helmholtz-Zentrum für
Polar- und Meeresforschung;
GEOMAR – Helmholtz-
Zentrum für Ozeanforschung
Kiel ; Universität Bayreuth;
Universität Oldenburg
Mikroplastik 0,87 01/2016–
03/2019
EPHEMARE: Ökotoxikologische Effekte von
Mikroplastik in marinen Ökosystemen
Universität Heidelberg Mikroplastik 0,3 01/2016–
12/2018
PLASTOX: Direkte und indirekte
ökotoxikologische Effekte von Mikroplastik in marinen
Organismen
Universität Darmstadt Mikroplastik 0,3 01/2016–
12/2018
Deutsche Beteiligung/Partner BONUS Blue Baltic
BONUS BLUE BALTIC – MICROPOLL:
Mehrstufige Untersuchung von Mikroplastik
und assoziierten Schadstoffen in der Ostsee
Leibniz Institut für
Ostseeforschung (IOW); Leibniz
Institut für Polymerforschung
Mikroplastik 0,7 04/2017–
03/2022
Meere und Ozeane sind eine stetige und zentrale Senke des
Kunststoffkreislaufs. Die Projekte des Forschungsschwerpunkts in diesem Bereich
konzentrieren sich auf die Einzugsgebiete der Weser und Warnow, inklusive
Mündungsgebiet und Küstengewässer.
Am Umweltbundesamt (UBA) wurden und werden Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben zu folgenden Themen durchgeführt:
• Kohärentes Monitoring der Belastung deutscher Meeres- und
Küstengewässer mit menschlichen Abfällen und der ökologischen Konsequenzen mit
weiterem Fokus auf eingehende Identifizierung der Quellen (Finanzvolumen
290.000 Euro)
• Bewertung und Quantifizierung der Funde von Kunststoffpartikeln in
pelagischen und benthischen Fischen in Nord- und Ostsee (Finanzvolumen
50.000 Euro)
��� Folgebewertung und Etablierung einer Langzeitüberwachung der Belastung
verschiedener Meeresbereiche und Biota durch marine Abfälle
(Finanzvolumen 1.100. 000 Euro)
Im Rahmen des Ressortforschungsplans führt das UBA weitere Vorhaben
neben denen des BMBF durch. Dabei handelt es sich um folgende Vorhaben:
• UFOPLAN 2017 – Forschungskennzahl 3717263250: Repräsentative
Erfassung von Mischwasserüberläufen aus deutschen Kläranlagen als
Eintragspfad von Kunststoffen in die Umwelt; Budget: 207.966 Euro
• UFO-Plan 2017 – Forschungskennzahl 3717 72 232 0: Plastik in Böden –
Vorkommen, Quellen, Wirkungen; Budget: 417.870 Euro
18. Welche Untersuchungen, Prüfungen und Gutachten hat die
Bundesregierung im Jahr 2019 bereits vorgenommen oder vornehmen lassen, um
Erkenntnisse über mögliche Eintragspfade von Makro-, Mikro- und
Nanoplastik und deren Minimierung zu gewinnen (bitte diese einzeln in die
jeweiligen Kunststoff-kategorien aufschlüsseln)?
Die Studien zur Untersuchung der Kunststoffbelastung der deutschen Binnen-
und Meeresgewässer wurden in einer Tabelle zusammengefügt. Das BMBF
fördert seit dem Jahr 2017 im Forschungsschwerpunkt „Plastik in der Umwelt –
Quellen • Senken • Lösungsansätze“ insgesamt 20 Verbundprojekte zur
Erforschung der Kunststoffbelastung der Umwelt mit einem Gesamtvolumen von
etwa 40 Mio. Euro. Weitere Informationen darüber und die Beschreibungen der
Einzelprojekte sind unter www.bmbf-plastik.de verfügbar. Mehrere Projekte
schließen Untersuchungen zur Belastung der Binnengewässer, zur
Weiterentwicklung und Standardisierung der Analysenmethoden sowie zu potenziellen
biologischen Wirkungen ein.
Tabelle: Studien zur Untersuchung der Plastikbelastung der deutschen Binnen-
und Meeresgewässer (gefördert vom BMBF) Stand 08/2019
Ressort/Referat Studie Koordinierende Stelle Kategorie
(Makro-, Mikro-,
Nano)
Finanzvolumen
(Mio. Euro)
Laufzeit
BMBF-Forschungsschwerpunkt „Plastik in der Umwelt“
BMBF/727 MiWa: Mikroplastik im Wasserkreislauf Technische Universität Berlin Mikroplastik 4,6 03/2016–
08/2019
PLASTRAT: LösungsSTRATegien zur
Verminderung von Einträgen von urbanem
PLAstik in limnische Systeme
Universität der Bundeswehr
München
Mikroplastik 2,84 09/2017–
08/2020
MikroPlaTaS: Mikroplastik in Talsperren und
Staubereichen: Sedimentation, Verbreitung,
Wirkung
Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung GmbH (UFZ)
Mikroplastik 1,42 01/2018–
12/2020
REPLAWA: Reduktion des Eintrags von
Plastik über das Abwasser in die aquatische
Umwelt
Emscher Wassertechnik
GmbH
Mikroplastik 1,82 01/2018–
12/2020
MicBin: Mikroplastik in Binnengewässern –
Untersuchung und Modellierung des Eintrags
und Verbleibs im Donaugebiet als Grundlage
für Maßnahmenplanungen
DVGW Deutscher Verein des
Gas- und Wasserfaches e. V.,
Karlsruhe
Mikroplastik 1,92 10/2017–
09/2020
BMBF/725 Microplast: Mikroplastik in deutschen
Küstengewässern
Alfred-Wegener-Institut
Helmholtz-Zentrum für
Polar- und Meeresforschung
Mikroplastik 0,23 10/2011–
09/2014
PLAWES: Ökosystemübergreifende
Untersuchung von Mikroplastikkontaminationen im
Modellsystem Weser – Nationalpark
Wattenmeer
Universität Bayreuth Mikroplastik 2,9 09/2017–
12/2020
MicroCatch_Balt: Untersuchung der
Mikroplastik-Senken und -quellen von einem
typischen Einzugsgebiet bis in die offene
Ostsee
Leibniz-Institut für
Ostseeforschung Warnemünde
(IOW)
Mikroplastik 1,67 08/2017–
07/2020
Deutsche Beteiligung JPI Oceans Mikroplastik in marinen Systemen
WEATHER-MIC: Einfluss von Verwitterung
auf den Transport, den Verbleib und die
Toxizität von Mikroplast in der marinen Umwelt
Helmholtz-Zentrum für
Umwelt-forschung – UFZ;
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten
Forschung e.V.
Mikroplastik 0,59 01/2016–
06/2019
BASEMAN: Entwicklung von Leitlinien und
Standards für die einheitliche Analyse von
Mikroplastik in europäischen Gewässern
Alfred-Wegener-Institut
Helmholtz-Zentrum für
Polar- und Meeresforschung;
GEOMAR – Helmholtz-
Zentrum für Ozeanforschung
Kiel; Universität Bayreuth;
Universität Oldenburg
Mikroplastik 0,87 01/2016–
03/2019
EPHEMARE: Ökotoxikologische Effekte von
Mikroplastik in marinen Ökosystemen
Universität Heidelberg Mikroplastik 0,3 01/2016 –
12/2018
PLASTOX: Direkte und indirekte
ökotoxikologische Effekte von Mikroplastik in
marinen Organismen
Universität Darmstadt Mikroplastik 0,3 01/2016
-12/2018
Deutsche Beteiligung/Partner BONUS Blue Baltic
BONUS BLUE BALTIC –MICROPOLL:
Mehrstufige Untersuchung von Mikroplastik
und assoziierten Schadstoffen in der Ostsee
Leibniz Institut für
Ostseeforschung (IOW); Leibniz
Institut für Polymerforschung
Mikroplastik 0,7 04/2017 –
03/2022
Meere und Ozeane sind eine stetige und zentrale Senke des
Kunststoffkreislaufs. Die Projekte des Forschungsschwerpunkts „Plastik in der Umwelt“ in
diesem Bereich konzentrieren sich auf die Einzugsgebiete der Weser und
Warnow, inklusive Mündungsgebiet und Küstengewässer.
Im Rahmen des Ressortforschungsplans führt das UBA weitere Vorhaben
neben denen des BMU durch. Dabei handelt es sich um folgende Vorhaben:
• Kohärentes Monitoring der Belastung deutscher Meeres- und
Küstengewässer mit menschlichen Abfällen und der ökologischen Konsequenzen mit
weiterem Fokus auf eingehende Identifizierung der Quellen (Finanzvolumen
290.000 Euro)
• Bewertung und Quantifizierung der Funde von Kunststoffpartikeln in
pelagischen und benthischen Fischen in Nord- und Ostsee (Finanzvolumen
50.000 Euro)
• Folgebewertung und Etablierung einer Langzeitüberwachung der Belastung
verschiedener Meeresbereiche und Biota durch marine Abfälle
(Finanzvolumen 1.100. 000 Euro)
Im Rahmen des Ressortforschungsplans führt das UBA weitere Vorhaben
neben denen des BMBF durch. Dabei handelt es sich um folgende Vorhaben:
• UFOPLAN 2017 – Forschungskennzahl 3717263250: Repräsentative
Erfassung von Mischwasserüberläufen aus deutschen Kläranlagen als
Eintragspfad von Kunststoffen in die Umwelt; Budget: 207.966 Euro
• UFO-Plan 2017 – Forschungskennzahl 3717 72 232 0: Plastik in Böden –
Vorkommen, Quellen, Wirkungen; Budget: 417.870 Euro
• F&E-Vorhaben (s.o.), weitere F&Es am UBA, z. B. zu Maßnahmen und
Instrumenten zur Reduzierung des Litterings Einwegkunststoffprodukten
(z. B. Coffee-To-Go-Bechern) und (Makro-, Meso-, Mikromüll/-kunststoffe)
und Entwicklung einer Methodik zur Berechnung des Verbleibs von
Kunststoffprodukten in die Umwelt
• Gutachten zu Produktverantwortung als Instrument gegen die Vermüllung
der Umwelt – Machbarkeitsstudie hinsichtlich bestimmter, häufig in der
Umwelt gefundener Kunststoffprodukte (Makrokunststoffe)
• Arbeiten im Rahmen des Runden Tisches Meeresmüll, z. B.
Handlungsleitfaden für Kommunen zur Reduktion des Kunststoffaufkommens
(Makrokunststoffe)
19. Welche konkreten (umwelt-)toxikologischen Studien führt die
Bundesregierung durch bzw. an welcher internationalen Forschungsarbeit ist sie
beteiligt, die der Frage nachgeht, ob Mikroplastik (0,1 bis 5 mm) in das
Muskelgewebe von Speisefischen übertreten kann?
Falls Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse vorliegen, welches
ExpositionsRisiko geht demnach für Menschen bei von Mikroplastik belastetem
Muskelgewebe von Speisefischen einher?
20. Welche konkreten Zwischenergebnisse gehen bereits aus der
Forschungsarbeit „Plastikmüll und Meeresfische (PlasM)“ des bundeseigenen Johann
Heinrich von Thünen-Instituts für Fischereiökologie im Bereich des
Umfangs der Aufnahme von Plastikmüll von Meeresfischen in Nord- und
Ostsee sowie angrenzenden Gewässern, nachteilige Auswirkungen auf
die Fischgesundheit und Methoden für den Nachweis von Plastikpartikeln
in Fischen im Rahmen der Meeresüberwachung hervor?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt derzeit eine Studie zu dem Gehalt von
Mikroplastikpartikeln im essbaren Anteil von Fischereierzeugnissen durch. Mangels
geeigneter analytischer Nachweismethoden können zum aktuellen Zeitpunkt noch
keine validen Aussagen über Gehalte von Mikroplastikpartikel in
Fischereierzeugnissen und zu dem daraus resultierenden Expositionsrisiko für Menschen
getroffen werden.
Erste Ergebnisse im Forschungsprojekt „Plastikmüll und Meeresfische“
(PlasM) konnten zur Polymerzusammensetzung von Kunststoffmüll aus Nord-
und Ostsee erzielt werden: Das häufigste gefundene Polymer in Müll aus
Grundschleppnetz-Fängen ist Polyethylen, und die am häufigsten gefundenen
Kunststoffmüllarten sind Fasern und Folien. Dieser Kunststoffmüll ist eine
wichtige Quelle für Mikroplastikpartikel im Ökosystem Meer. Das im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
tätige Thünen-Institut wird die Untersuchungen zur Polymerzusammensetzung
gegebenenfalls in die Routineüberwachung der Belastungen von Nord- und
Ostsee übernehmen. Derzeit wird eine Extraktionsmethode zur Isolierung von
Mikroplastikpartikel aus dem Verdauungstrakt von Meeresfischen entwickelt
bzw. angepasst und auf Proben verschiedener Fischarten aus Nord- und Ostsee
angewandt. Die Zwischenergebnisse sind ermutigend. Die Validierung der
Methode erfolgt zurzeit, sodass konkrete Ergebnisse noch ausstehen. Diese werden
zum Ende des Projekts erwartet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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