Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stellungnahmen zu Umweltthemen auf der 92. Umweltministerkonferenz
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
02.09.2019
Antwortdauer
17 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenUmwelt & Landwirtschaft
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1245116.08.2019
Stellungnahmen zu Umweltthemen auf der 92. Umweltministerkonferenz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12451
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Renata Alt, Jens Beeck,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Bernd Reuther,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Stellungnahmen zu Umweltthemen auf der 92. Umweltministerkonferenz
Am 10. Mai 2019 fand in Hamburg die 92. Umweltministerkonferenz (UMK)
statt. Laut Protokoll der 92. UMK (www.umweltministerkonferenz.de/documents/
protokoll-92-umk_1560263808.pdf – die weiteren Seitenangaben beziehen sich
auf dieses Protokoll) wurden dabei u. a. Themen der Düngeverordnung,
Luftreinhaltung, Umweltgerechtigkeit, Umgang mit dem Wolf und Kunststoffabfälle
diskutiert.
Hinsichtlich „TOP 7: Anpassung der Düngeverordnung gemäß den Vorgaben der
EU zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt“ stellte die UMK fest, dass die
Düngeverordnung nicht ausreichend sei, um die sich aus Wasserrahmenrichtlinie,
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie ergebenden
Gewässerschutzziele zu erreichen (S. 19), Minderungsmaßnahmen im
Landwirtschaftssektor notwendig seien (S. 19) und der effiziente Vollzug des Düngerechts nicht
ausreichend sei (S. 20).
Des Weiteren wurde die nicht ausreichenden Maßnahmen des „Sofortprogramms
Saubere Luft“ zur kurzfristigen Luftreinhaltung zur Verhinderung von
Fahrverboten festgestellt und die mangelhafte Umsetzung der Softwareupdates gemäß
Bundesratsdrucksache 448/18, welche bis zum Jahresende 2018 durchgeführt
worden sein sollten, in „TOP 42: Expertenrunde Diesel“ kritisiert (S. 75 bis 76).
Zur Luftreinhaltung wurde weiter in „Top 43: Senkung der Luftverschmutzung
durch Sicherstellen des Verwaltungsvollzuges: schnellstmögliche Novellierung
der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren
(Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes – 28. BImSchV)“ die Novellierung der BImSchV diskutiert (S. 77).
Bezüglich „TOP 24: Klima- und Ressourcenschutz durch Green IT effektiv
voranbringen“ wurde die Bedeutung der Digitalisierung beim Energie- und
Ressourcenverbrauch hervorgehoben (S. 51 bzw. 52). Weiter wurden u. a die Themen
„TOP 9: Leitlinien für Umweltgerechtigkeit“ (S. 24), „TOP 28: Umgang mit dem
Wolf: Bericht der Bundesregierung“ (S. 57) bzw. „TOP 30: Umgang mit dem
Wolf und Herdenschutz“ sowie „TOP 46: Schutz vor Lichtimmissionen“ (S. 80)
diskutiert. In „TOP 52: Verminderung von Kunststoffabfalleintrag und
sekundärem Mikroplastik in die Umwelt durch verbesserte Reinigung von Bahnanlagen
und entlang bundeseigener Schienenwege“ wurde die Verantwortung der
öffentlichen Hand, dem Littering entgegenzuwirken, festgestellt (S. 87).
Positionen der Bundesregierung lassen sich aus dem Protokoll nicht ableiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was wurde konkret zur Anpassung der Düngeverordnung berichtet?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Feststellung
der mangelnden Düngeverordnung?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung
der unzureichenden Wirkung der Düngeverordnung durch die UMK?
3. Welche konkreten Minderungsmaßnahmen wurden auf der UMK für den
landwirtschaftlichen Sektor in Bezug auf Nitrat-, Phosphor- und Ammoniak-
Emissionen diskutiert?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung dabei?
4. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Leitlinien für
Umweltgerechtigkeit, insbesondere in Bezug auf die Verankerung
Sustainable Development Goals in den Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes und
der Länder?
5. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Rolle der
Digitalisierung beim Energie- und Ressourcenverbrauch?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um
die Digitalisierung in Zukunft stärker einzubinden?
6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand das
Einsparungspotenzial durch Digitalisierung beim Energie- und
Ressourcenverbrauch ein?
7. Was berichtete die Bundesregierung konkret in Bezug auf TOP 28 bzw.
TOP 30?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich des Themas?
8. Welche Maßnahmen wurden auf der UMK in Bezug auf Herdenschutz
diskutiert?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung hierzu?
9. Welchen Bearbeitungsstand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gespräche zur Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes bezüglich des
Umgangs mit dem Wolf?
Wer wurde in die Gespräche einbezogen, und was war Gegenstand der
Gespräche?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung bei diesen Gesprächen?
10. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die unzureichende
Wirkung des „Sofortprogramms Saubere Luft“?
Welche konkreten Maßnahmen wurden zur kurzfristigen Luftreinhaltung
diskutiert?
11. Wie wird der Stand der Umsetzung der Softwareupdates gemäß
Bundesratsdrucksache 448/18 durch die Bundesregierung erhoben?
12. Wie weit ist der Stand der Softwareupdates gemäß
Bundesratsdrucksache 448/18 nach Kenntnisstand der Bundesregierung?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die schleppende Umsetzung (bitte nach
absoluten Zahlen und Zulassungsstelle aufstellen)?
13. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Novellierung
der 28. BImSchV?
14. Welche Punkte wurden hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der
Novellierung der 28. BImSchV auf der UMK diskutiert, und welche Haltung
vertrat die Bundesregierung dabei?
15. Welchen Bearbeitungsstand hat die Novellierung der 28. BImSchV nach
Kenntnisstand der Bundesregierung?
16. Was wurde konkret zum Schutz vor Lichtimmissionen berichtet?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung?
17. Welche konkreten Pläne gibt es zur Ausarbeitung des Berichts zu den
laufenden Untersuchungen und zum aktuellen Kenntnisstand über die
Auswirkungen künstlichen Lichts auf die menschliche Gesundheit sowie über die
Beeinflussung des Verhaltens von Pflanzen und Tieren?
18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, dem Littering an
bundeseigenen Bahnanlagen und entlang bundeseigener Schienenwege
entgegenzuwirken?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1290202.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12451 - Stellungnahmen zu Umweltthemen auf der 92. Umweltministerkonferenz
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12451 –
Stellungnahmen zu Umweltthemen auf der 92. Umweltministerkonferenz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 10. Mai 2019 fand in Hamburg die 92. Umweltministerkonferenz (UMK)
statt. Laut Protokoll der 92. UMK (www.umweltministerkonferenz.de/docu
ments/protokoll-92-umk_1560263808.pdf – die weiteren Seitenangaben
beziehen sich auf dieses Protokoll) wurden dabei u. a. Themen der
Düngeverordnung, Luftreinhaltung, Umweltgerechtigkeit, Umgang mit dem Wolf und
Kunststoffabfälle diskutiert.
Hinsichtlich „TOP 7: Anpassung der Düngeverordnung gemäß den Vorgaben
der EU zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt“ stellte die UMK fest,
dass die Düngeverordnung nicht ausreichend sei, um die sich aus
Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie
ergebenden Gewässerschutzziele zu erreichen (S. 19), Minderungsmaßnahmen im
Landwirtschaftssektor notwendig seien (S. 19) und der effiziente Vollzug des
Düngerechts nicht ausreichend sei (S. 20).
Des Weiteren wurde die nicht ausreichenden Maßnahmen des
„Sofortprogramms Saubere Luft“ zur kurzfristigen Luftreinhaltung zur Verhinderung
von Fahrverboten festgestellt und die mangelhafte Umsetzung der
Softwareupdates gemäß Bundesratsdrucksache 448/18, welche bis zum Jahresende
2018 durchgeführt worden sein sollten, in „TOP 42: Expertenrunde Diesel“
kritisiert (S. 75 bis 76).
Zur Luftreinhaltung wurde weiter in „Top 43: Senkung der
Luftverschmutzung durch Sicherstellen des Verwaltungsvollzuges: schnellstmögliche
Novellierung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren
(Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes – 28. BImSchV)“ die Novellierung der BImSchV
diskutiert (S. 77).
Bezüglich „TOP 24: Klima- und Ressourcenschutz durch Green IT effektiv
voranbringen“ wurde die Bedeutung der Digitalisierung beim Energie- und
Ressourcenverbrauch hervorgehoben (S. 51 bzw. 52). Weiter wurden u. a die
Themen „TOP 9: Leitlinien für Umweltgerechtigkeit“ (S. 24), „TOP 28:
Umgang mit dem Wolf: Bericht der Bundesregierung“ (S. 57) bzw. „TOP 30:
Umgang mit dem Wolf und Herdenschutz“ sowie „TOP 46: Schutz vor
Lichtimmissionen“ (S. 80) diskutiert. In „TOP 52: Verminderung von Kunst-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12902
19. Wahlperiode 02.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stoffabfalleintrag und sekundärem Mikroplastik in die Umwelt durch
verbesserte Reinigung von Bahnanlagen und entlang bundeseigener Schienenwege“
wurde die Verantwortung der öffentlichen Hand, dem Littering
entgegenzuwirken, festgestellt (S. 87).
Positionen der Bundesregierung lassen sich aus dem Protokoll nicht ableiten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beratungen der Umweltministerkonferenz (UMK) sowie der sie
vorbereitenden Amtschefkonferenz (ACK) sind – wie auch die anderer
Fachministerkonferenzen – nichtöffentlich. Die Beschlüsse der UMK sind von dem
vorsitzführenden Land in einer Niederschrift festzuhalten, diese wird von der
Geschäftsstelle im Internet veröffentlicht (Punkt 8 der GO der UMK). Auch dies
entspricht dem Verfahren anderer Fachministerkonferenzen.
Berichte des Bundes an die Umweltministerkonferenz werden von der
Geschäftsstelle der UMK ebenfalls im Internet veröffentlicht und sind unter
www.umweltministerkonferenz.de frei zugänglich.
Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet.
1. Was wurde konkret zur Anpassung der Düngeverordnung berichtet?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die
Feststellung der mangelnden Düngeverordnung?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Feststellung der unzureichenden Wirkung der Düngeverordnung durch die
UMK?
3. Welche konkreten Minderungsmaßnahmen wurden auf der UMK für
den landwirtschaftlichen Sektor in Bezug auf Nitrat-, Phosphor- und
Ammoniak-Emissionen diskutiert?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung dabei?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. Juni 2018 in der
Rechtssache C-543/16 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit
ihrem Aktionsprogramm zur Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) (im
Wesentlichen die Düngeverordnung von 2006) gegen die Vorgaben der Richtlinie
verstößt. In nachfolgenden Gesprächen der Bundesregierung mit der EU-
Kommission wurde deutlich, dass die im Jahr 2017 überarbeitete
Düngeverordnung nicht allen Kritikpunkten des EuGH nachkommt und somit weitere
Anpassungen an der Düngeverordnung notwendig sind, damit dem Urteil
vollumfänglich nachgekommen werden kann. Dies ist seitens der EU-Kommission
auch im Mahnschreiben vom 25. Juli 2019 dezidiert dargelegt worden.
Dieser Sachverhalt ist seitens der Bundesregierung gegenüber den Ländern
kommuniziert worden. Das Ziel der Bundesregierung bei der nötigen
Anpassung der geltenden Düngeverordnung ist es, den Gewässerschutz zu verbessern
und damit eine Klage vor dem EuGH im Zweit- bzw. Zwangsgeldverfahren und
die damit verbundenen finanziellen Sanktionen zu verhindern. Daher werden
vorrangig Anpassungen diskutiert, mit denen den Kritikpunkten des EuGH
nachgekommen wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, befindet sich die Bundesregierung in intensiven
Diskussionen mit den Ländern und der EU-Kommission. Dabei wurden auch
die Feststellungen der UMK zu diesem Thema berücksichtigt. Konkrete
Minderungsmaßnahmen wurden auf der UMK nicht diskutiert.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Leitlinien
für Umweltgerechtigkeit, insbesondere in Bezug auf die Verankerung
Sustainable Development Goals in den Nachhaltigkeitsstrategien des
Bundes und der Länder?
Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK unterstützt die
Bundesregierung den Beschluss, die Leitlinien für Umweltgerechtigkeit partizipativ zu
erörtern und zu prüfen, inwieweit Umweltgerechtigkeit als wichtiger Beitrag zur
Umsetzung der Agenda 2030 in den Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes und
der Länder verankert werden kann.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Rolle der
Digitalisierung beim Energie- und Ressourcenverbrauch?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen,
um die Digitalisierung in Zukunft stärker einzubinden?
6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand das
Einsparungspotenzial durch Digitalisierung beim Energie- und
Ressourcenverbrauch ein?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK erarbeitet das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit einer
Digitalagenda für Umwelt-, Klima- und Naturschutz einen Kompass für die
Digitalisierung in Deutschland und Europa. Mit einem klugen Ordnungsrahmen soll
der Digitalisierung Ziel und Richtung gegeben, sie zum Motor für
Nachhaltigkeit gemacht und damit auch in den Dienst der globalen Nachhaltigkeitsziele
der Agenda 2030 gestellt werden. Dazu wurden unter dem Titel „Umwelt in die
Algorithmen!“ vom BMU auf der re:publica 2019 Eckpunkte für eine
umweltpolitische Digitalagenda vorgestellt und erste Vorschläge für eine umwelt-,
klima- und naturgerechte Digitalisierung gemacht.
Bereits im Jahr 2009 startete die Green-IT-Initiative des Bundes mit dem Ziel,
den jährlichen Energieverbrauch der IT der Bundesverwaltung trotz
Leistungssteigerungen bis 2013 von 650 GWh auf 390 GWh zu senken, diesen dann
weiter zu reduzieren und bis 2022 trotz Leistungssteigerungen der IT im Zuge
zunehmender Digitalisierung unter 350 GWh pro Jahr zu halten. Bis zum
Jahr 2013 sollte eine Einsparung von 40 Prozent bezogen auf 2009 erreicht
werden (von 650 GWh/a auf 390GWh/a). Im Jahr 2018 betrug der Verbrauch
343 GWh. Das Einsparungspotential beim Ressourcenverbrauch durch
Digitalisierung kann derzeit nicht quantifiziert werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Was berichtete die Bundesregierung konkret in Bezug auf TOP 28 bzw.
TOP 30?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich des Themas?
8. Welche Maßnahmen wurden auf der UMK in Bezug auf Herdenschutz
diskutiert?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung hierzu?
9. Welchen Bearbeitungsstand haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die Gespräche zur Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes bezüglich
des Umgangs mit dem Wolf?
Wer wurde in die Gespräche einbezogen, und was war Gegenstand der
Gespräche?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung bei diesen Gesprächen?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der schriftliche Bericht des Bundes zu TOP 28 ist unter dem angegebenen Link
öffentlich zugänglich. Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK hat die
Bundesregierung am 22. Mai 2019 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes
zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Kabinett verabschiedet, der
Regelungen zum Umgang mit dem Wolf zum Gegenstand hat (BR-
Bundestagsdrucksache 243/19). Der Bundesrat hat hierzu am 28. Juni 2019
Stellung genommen (BR-Bundestagsdrucksache 243/19 (Beschluss)). Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 9j der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11671
und der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die
unzureichende Wirkung des „Sofortprogramms Saubere Luft“?
Welche konkreten Maßnahmen wurden zur kurzfristigen Luftreinhaltung
diskutiert?
Aus Sicht des Bundes ist das „Sofortprogramm Saubere Luft“ erfolgreich
angelaufen. Aus den betroffenen Kommunen werden die Förderprogramme des
Sofortprogramms rege in Anspruch genommen. Dies trägt dazu bei, die
Verhängung von Fahrverboten zu vermeiden.
Hinsichtlich der von Seiten der Länder diskutierten weiteren Maßnahmen zur
Luftreinhaltung wird auf das Protokoll der 92. Umweltministerkonferenz zu
TOP 42 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Der
Bericht des Bundes ist unter www.umweltministerkonferenz.de öffentlich
verfügbar.
11. Wie wird der Stand der Umsetzung der Softwareupdates gemäß
Bundesratsdrucksache 448/18 durch die Bundesregierung erhoben?
12. Wie weit ist der Stand der Softwareupdates gemäß Bundesratsdrucksache
448/18 nach Kenntnisstand der Bundesregierung?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die schleppende Umsetzung (bitte
nach absoluten Zahlen und Zulassungsstelle aufstellen)?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesrats-Drucksache 448/18 thematisiert die Hardware-Nachrüstung. Zu
deren Umsetzung hat die Bundesregierung technische Anforderungen für die
unterschiedlichen Fahrzeugklassen definiert, auf deren Grundlage Allgemeine
Betriebserlaubnisse für Hardware-Nachrüstsysteme durch das Kraftfahrt-
Bundesamt erteilt werden können. Nachrüstsysteme für ÖPNV-Busse, schwere
Kommunalfahrzeuge, leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge
werden auf Grundlage der im Bundesanzeiger veröffentlichten
Förderrichtlinien finanziell unterstützt.
13. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die
Novellierung der 28. BImSchV?
14. Welche Punkte wurden hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der
Novellierung der 28. BImSchV auf der UMK diskutiert, und welche
Haltung vertrat die Bundesregierung dabei?
15. Welchen Bearbeitungsstand hat die Novellierung der 28. BImSchV nach
Kenntnisstand der Bundesregierung?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Entwurf zur
Novellierung der 28. BImSchV befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Die Anhörung der Länder und Verbände ist abgeschlossen.
16. Was wurde konkret zum Schutz vor Lichtimmissionen berichtet?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung?
17. Welche konkreten Pläne gibt es zur Ausarbeitung des Berichts zu den
laufenden Untersuchungen und zum aktuellen Kenntnisstand über die
Auswirkungen künstlichen Lichts auf die menschliche Gesundheit sowie über
die Beeinflussung des Verhaltens von Pflanzen und Tieren?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache XXX wird verwiesen. Der Berichtsbitte der
Umweltministerkonferenz wird das BMU nachkommen. Ob dies wie gewünscht bereits zur nächsten
UMK erfolgen kann oder angesichts der Komplexität des Themas erst zur
darauffolgenden (94.) UMK, ist derzeit noch offen. Auch dieser Bericht wird
nach Kenntnisnahme durch die UMK unter www.umweltministerkonferenz.de
öffentlich zugänglich sein.
18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, dem Littering
an bundeseigenen Bahnanlagen und entlang bundeseigener Schienenwege
entgegenzuwirken?
Die Reinigung der Bahnanlagen fällt in den unternehmerischen
Verantwortungsbereich der Deutsche Bahn (DB) AG. Nach Aussage der DB AG erhalten
deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis von nicht ordnungsgemäß
entsorgtem Abfall entlang des über 30.000 km langen Streckennetzes im
Rahmen von regelmäßigen Inspektionen, beim Befahren der Strecke durch
Lokführerinnen und Lokführer sowie durch Hinweise von Anwohnerinnen und
Anwohnern. Anschließend erfolgt die Weitergabe der Informationen an ein
Serviceunternehmen des Konzerns, welches die Abfälle beseitigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Ökonomische und ökologische Landwirtschaft durch moderne Technologien
FDP03.06.2021
Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
FDP07.06.2021
Archivierung digitaler Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern
FDP17.02.2020
Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung
FDP23.05.2018