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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Rahmenprogramme "Forschung für Nachhaltige Entwicklung - FONA"
(insgesamt 21 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
04.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1250719.08.2019
Rahmenprogramme "Forschung für Nachhaltige Entwicklung - FONA"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12507
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Renata Alt,
Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Andrew Ullmann
und der Fraktion der FDP
Rahmenprogramme „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA“
Die Forschung für nachhaltige Entwicklung auf soziologischer, ökonomischer
und ökologischer Ebene ist eine Schlüsselaufgabe einer zukunftsorientierten
Politik. In Zeiten des Klimawandels sind neben der Grundlagenforschung die
Umsetzung von Strategien und somit die Entwicklung von innovativen Technologien
gefragt. Strategien zur Steigerung der Effizienz von Ressourcennutzung,
Energieversorgung und Klimaanpassungen müssen intensiver erforscht werden, um
das Pariser Klimaziel (eine Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5 Grad
Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit) einhalten zu können. Neben der
Gewährleistung einer sicheren Verwendung von Umwelttechnologien ist die
Erforschung und Entwicklung zukünftiger Anwendungen von besonderer Bedeutung.
Mit Investitionen in die Forschung für nachhaltige Entwicklung kann
Deutschland als wettbewerbsfähiger Standort für Umwelttechnologien gefördert und in
speziellen Technologien globaler Marktführer werden.
Im Jahr 2005 veröffentlichte die Bundesregierung das Rahmenprogramm
„FONA 1 – Forschung für nachhaltige Entwicklung“ und fördert seitdem
Forschung in den Themengebieten Klimaforschung, Energieforschung, Forschung
zur Biodiversität, Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften, Sozial-
ökologische Forschung und Forschung zu den Ressourcen Wasser, Land und
Rohstoffe. Auch „FONA 2“ (2010 bis 2014) forcierte diese Felder, wobei seit 2015
mit „FONA 3“ die Themenfelder nicht mehr isoliert betrachtet sondern
systematisch verknüpft werden und ein Fokus auf Umsetzung durch technische und
soziale Innovationen gesetzt wird. Die Leitinitiativen Green Economy, Zukunftsstadt
und Energiewende verknüpfen Ökologie mit Ökonomie und sozialen Aspekten.
FONA 3 ist somit ein Teil der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Neuauflage
2016) sowie der Hightech-Strategie der Bundesregierung. 2 Mrd. Euro werden in
der fünfjährigen Wirkungsperiode bereitgestellt.
Die Fragesteller wissen um die Bedeutung von Forschung zu nachhaltiger
Entwicklung, um unsere Zukunft zu gestalten und das größte Umweltproblem
unserer Zeit, den Klimawandel, einzudämmen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Welche übergeordneten Ziele bzw. welches übergeordnete Ziel verfolgt die
Bundesregierung mit den Rahmenprogrammen zur Forschung für
nachhaltige Entwicklung seit dem Jahr 2005?
2. Welche messbaren Ergebnisse konnte die Bundesregierung mit den
Rahmenprogrammen erreichen?
Enthalten die Rahmenprogramme quantifizierbare bzw. operationalisierte
Messkriterien, anhand derer der Erfolg der geförderten Projekte bzw.
Programme erkennbar wird (bitte fünf Projekte des Rahmenprogramms FONA 2,
die die Bundesregierung als Erfolg bewertet, und fünf Projekte, die die
Erwartungen der Bundesregierungen nicht erfüllt haben, jeweils mit
Begründung gegenüberstellen)?
3. Wie begründet die Bundesregierung die zweifache Neuauflegung der
Rahmenprogramme seit dem Jahr 2005?
Welche Argumente sprachen in den Jahren 2010 sowie 2014 dafür, die
Rahmenprogramme fortzuschreiben?
Welche Ziele wurden erreicht, welche wurden nicht erreicht?
4. Welche grundlegenden Erneuerungen wurden durch die Bundesregierung im
Rahmenprogramm FONA 3 adaptiert im Vergleich zu FONA 1 und 2?
5. Welcher finanzielle Betrag floss bzw. fließt seit dem Jahr 2005 im Lichte der
Rahmenprogramme in gezielte Projekte zur Umsetzung (bitte
Gesamtsumme, den prozentualen Verlauf und aufgesplittet nach einzelnen Ressorts
angeben)?
6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Transfer der
Grundlagenforschung in die Anwendung von Umwelttechnologien?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Klimaanpassungstechnologien
wie Geoengineering und Carbon Capture and Storage?
Inwiefern wird die Entwicklung dieser Technologien gefördert (bitte
Projektnamen, Projektinhalt, Projektziel, Projektlaufzeit sowie Projektsumme
tabellarisch angeben)?
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Einsatz von Agrogentechnik
mit dem Ziel, den landwirtschaftlichen Pestizidverbrauch zu verringern, den
Ertrag zu steigern und somit eine ausreichende Lebensmittelversorgung zu
garantieren?
Inwiefern wird die Entwicklung dieser Technologie gefördert?
9. Welche innovativen Technologien werden im Rahmen der sogenannten
Energiewende von der Bundesregierung gefördert (bitte drei Technologien
zur nachhaltigen Energieerzeugung abseits der gängigen Verfahren Wind,
Wasser, Sonne, Biomasse aufzählen)?
10. Inwiefern sieht das Rahmenprogramm FONA 3 nach Kenntnis der
Bundesregierung den Ausbau einer Infrastruktur zur Sammlung von Geodaten vor?
11. Inwiefern sieht das Rahmenprogramm FONA 3 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Weiterentwicklung von Geoinformationssystemen vor?
Inwiefern wird dabei der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ gefördert?
12. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen „Künstlicher
Intelligenz“ und der Erstellung von Klimamodellen?
13. Wie fördert die Bundesregierung innerhalb des aktuellen Rahmenprogramms
FONA 3 die gezielte Ausbildung und Bildung von Expertinnen und
Experten?
14. Verfügt Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung über
ausreichend Expertinnen und Experten im Bereich Umwelttechnologien, die neue
und moderne Verfahren (wie Geoengineering) zur Anwendung bringen
wollen?
15. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob der Fachkräftemangel
im Bereich MINT auch die Umwelttechnologien erreicht hat, so dass
relevante Forschungsprojekte nicht durchgeführt werden können?
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeitsmarktchancen für Fachkräfte im
In- und Ausland sowie das Marktpotential anwendungsorientierter
Unternehmen ein?
17. Wie bezieht bzw. bezog die Bundesregierung die Expertise von
Forschungsinstituten sowie forschenden Unternehmen in die Entwicklung der
Rahmenprogramme und detaillierter Ziele ein?
Existierten bzw. existieren kontinuierliche Gesprächsrunden, sogenannte
Runde Tische oder Kommissionen, dazu?
18. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Deutschland als
Marktführer von Umwelttechnologien an?
Worauf spezialisieren sich deutsche Forschungsinstitute und forschende
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Identifiziert die Bundesregierung zukünftig einen speziellen Bereich in
Umwelttechnologien, der einerseits wirtschaftlichen Erfolg erzielen und
andererseits als Alleinstellungsmerkmal für Deutschland gelten kann?
19. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Akzeptanz der Anwendungen
von Umwelttechnologien im Alltag der Bevölkerung?
Welche Maßnahmen führt sie durch, um die Aufklärung über den Einsatz
von Umwelttechnologien in der Bevölkerung zu erhöhen?
20. Wie möchte sich die Bundesregierung im internationalen Kontext in der
Entwicklung von Umwelttechnologien aufstellen?
Welche Partner möchte sie gewinnen, welche Partnerschaften will sie
stärken?
Welche internationalen Ziele verfolgt sie?
21. Wie ist das Rahmenprogramm FONA 3 im Rahmen des EU-
Forschungsprogramms „Horizon 2020“ und dem Nachfolgeprojekt eingebettet?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1299404.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12507 - Rahmenprogramme "Forschung für Nachhaltige Entwicklung - FONA"
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz),
Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12507 –
Rahmenprogramme „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Forschung für nachhaltige Entwicklung auf soziologischer, ökonomischer
und ökologischer Ebene ist eine Schlüsselaufgabe einer zukunftsorientierten
Politik. In Zeiten des Klimawandels sind neben der Grundlagenforschung die
Umsetzung von Strategien und somit die Entwicklung von innovativen
Technologien gefragt. Strategien zur Steigerung der Effizienz von
Ressourcennutzung, Energieversorgung und Klimaanpassungen müssen intensiver erforscht
werden, um das Pariser Klimaziel (eine Beschränkung der Erderwärmung auf
1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit) einhalten zu können.
Neben der Gewährleistung einer sicheren Verwendung von
Umwelttechnologien ist die Erforschung und Entwicklung zukünftiger Anwendungen von
besonderer Bedeutung. Mit Investitionen in die Forschung für nachhaltige
Entwicklung kann Deutschland als wettbewerbsfähiger Standort für
Umwelttechnologien gefördert und in speziellen Technologien globaler Marktführer
werden.
Im Jahr 2005 veröffentlichte die Bundesregierung das Rahmenprogramm
„FONA 1 – Forschung für nachhaltige Entwicklung“ und fördert seitdem
Forschung in den Themengebieten Klimaforschung, Energieforschung, Forschung
zur Biodiversität, Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften,
Sozialökologische Forschung und Forschung zu den Ressourcen Wasser, Land und
Rohstoffe. Auch „FONA 2“ (2010 bis 2014) forcierte diese Felder, wobei seit
2015 mit „FONA 3“ die Themenfelder nicht mehr isoliert betrachtet sondern
systematisch verknüpft werden und ein Fokus auf Umsetzung durch
technische und soziale Innovationen gesetzt wird. Die Leitinitiativen Green
Economy, Zukunftsstadt und Energiewende verknüpfen Ökologie mit Ökonomie und
sozialen Aspekten. FONA 3 ist somit ein Teil der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie (Neuauflage 2016) sowie der Hightech-Strategie der
Bundesregierung. 2 Mrd. Euro werden in der fünfjährigen Wirkungsperiode bereitgestellt.
Die Fragesteller wissen um die Bedeutung von Forschung zu nachhaltiger
Entwicklung, um unsere Zukunft zu gestalten und das größte Umweltproblem
unserer Zeit, den Klimawandel, einzudämmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12994
19. Wahlperiode 04.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche übergeordneten Ziele bzw. welches übergeordnete Ziel verfolgt
die Bundesregierung mit den Rahmenprogrammen zur Forschung für
nachhaltige Entwicklung seit dem Jahr 2005?
Das übergeordnete Ziel der Rahmenprogramme des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) für nachhaltige Entwicklung (FONA) war und
ist es, Wissensgrundlagen zu schaffen und zu verbessern und daraus
Handlungsoptionen für die Politik zu entwickeln, um die Lebensgrundlagen für
heutige und kommende Generationen zu erhalten. Mit FONA sollen
wissenschaftlich fundierte Impulse für nachhaltige Entwicklungen gesetzt werden. FONA
soll auch dazu beitragen, dass die Chancen, die die Umwelttechnologien für die
deutsche Wirtschaft bieten, besser genutzt und die Zusammenarbeit zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. Da Nachhaltigkeit nur in globaler
Verantwortung zu erreichen ist, ist auch die internationale Vernetzung der
Nachhaltigkeitsforschung ein zentraler Bestandteil von FONA. FONA soll
möglichst große Wirkung im gesellschaftlichen Handeln entfalten und so
beitragen zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda
2030 der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung mit den 17 Zielen
für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG), aber
auch zur Hightech-Strategie der Bundesregierung.
2. Welche messbaren Ergebnisse konnte die Bundesregierung mit den
Rahmenprogrammen erreichen?
Enthalten die Rahmenprogramme quantifizierbare bzw. operationalisierte
Messkriterien, anhand derer der Erfolg der geförderten Projekte bzw.
Programme erkennbar wird (bitte fünf Projekte des Rahmenprogramms
FONA 2, die die Bundesregierung als Erfolg bewertet, und fünf Projekte,
die die Erwartungen der Bundesregierungen nicht erfüllt haben, jeweils
mit Begründung gegenüberstellen)?
Wichtige messbare Ergebnisse der FONA-Rahmenprogramme und der in ihrem
Rahmen geförderten Projekte sind unter anderem:
• eine große Anzahl wissenschaftlicher Publikationen von hoher Relevanz;
• die Intensivierung der Interdisziplinarität der Nachhaltigkeitsforschung und
die Vernetzung der deutschen Forschungslandschaft in den Teilbereichen der
Nachhaltigkeitsforschung;
• die Etablierung dauerhafter europäischer Forschungsnetzwerke und
internationaler Forschungskooperationen;
• die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftlern, die Stärkung der Kompetenzen der geförderten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Qualifizierung von Fachkräften auch
für den nicht-akademischen Arbeitsmarkt;
• die Erstellung zahlreicher Prototypen, Demonstratoren und
Machbarkeitsstudien sowie in vielen Fällen die geplante oder realisierte Erschließung
(neuer) internationaler Märkte durch die geförderten Unternehmen;
• die Intensivierung von Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung
(FuE) der geförderten Unternehmen als Voraussetzung für den langfristigen
Erfolg am Markt;
• die Aufbereitung und Nutzung von Handlungswissen für und in Verwaltung
und Politik und
• die Etablierung neuer Formen der Zusammenarbeit von Wissenschaft,
Verwaltung und der Zivilgesellschaft.
Beispiele für erfolgreiche Projekte aus FONA 2 sind:
• „Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten –
Klimaanpassungsnetzwerk Nordhessen“ (KLIMZUG): Projektergebnisse flossen in
Klimaschutzgesetze und Regionalpläne in mehreren Städten und Bundesländern ein.
• „INSIDER Dual-Ionen-Speicher“: Die technische Machbarkeit der
neuartigen Batterietechnologie mit deutlich höherer Energie-Speicherdichte im
Vergleich zu existierenden Technologien wurde nachgewiesen.
• „Organische Photovoltaik“: Die Grundlagen für die Marktreife der
Technologie wurden gelegt, Erkenntnisse aus Wissenschaft und Industrie flossen
beim Bau einer Entwicklungsanlage zusammen. Der deutsche Pavillon auf
der Expo 2015 wurde mit organischen Solarzellen ausgestattet.
• „Präventives Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung“: Ergebnis
war ein ganzheitliches und risikobasiertes Konzept zum Umgang mit
Spurenstoffen und Krankheitserregern aus Sicht der Trinkwasserversorgung.
• „Tsunami-Frühwarnsystem“: Es erfolgte der Aufbau eines
funktionstüchtigen Tsunami-Frühwarnsystems.
FuE-Projekte sind meist ergebnisoffen, ihr Erfolg misst sich an zahlreichen
Kriterien. Projektergebnisse entfalten häufig auch zu einem späteren Zeitpunkt und
ggf. indirekt Wirkung. Eine Einordnung von nicht erwartungsgemäß
abgelaufenen oder abgeschlossenen Projekten durch die Bundesregierung wäre daher
nicht sachgemäß.
3. Wie begründet die Bundesregierung die zweifache Neuauflegung der
Rahmenprogramme seit dem Jahr 2005?
Welche Argumente sprachen in den Jahren 2010 sowie 2014 dafür, die
Rahmenprogramme fortzuschreiben?
Welche Ziele wurden erreicht, welche wurden nicht erreicht?
Ziel der Rahmenprogramme FONA 1 und FONA 2 war es, die vielfältigen
Forschungsfelder für Nachhaltigkeit zu integrieren und in einem systemischen
Ansatz zu fördern. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen, sozialen,
ökologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen war es erforderlich, die
Rahmenprogramme in regelmäßigen Abständen 2010 und 2014
weiterzuentwickeln, um Kontinuität, Planungssicherheit und Aktualität gleichermaßen zu
gewährleisten. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche grundlegenden Erneuerungen wurden durch die Bundesregierung
im Rahmenprogramm FONA 3 adaptiert im Vergleich zu FONA 1 und 2?
Neben der notwendigen Weiterentwicklung der Förderung der
Vorsorgeforschung und der anwendungsorientierten Forschung wurden in FONA 3
zusätzlich drei Leitinitiativen benannt (Zukunftsstadt, Energiewende und Green
Economy). Diese fokussieren auf systemische Ansätze und unterstützen so die
Anwendungsorientierung. Neben die drei ursprünglichen Leitinitiativen trat 2019
die weitere Leitinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt. Zusätzlich wurde
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) erstmals Programmbestandteil von
FONA 3. Damit wurde BNE systematisch mit der Forschung verzahnt.
5. Welcher finanzielle Betrag floss bzw. fließt seit dem Jahr 2005 im Lichte
der Rahmenprogramme in gezielte Projekte zur Umsetzung (bitte
Gesamtsumme, den prozentualen Verlauf und aufgesplittet nach einzelnen
Ressorts angeben)?
Eines der Ziele von FONA ist, dass die geförderten Projekte für die Praxis
anwendbare Ergebnisse erarbeiten sollen. In diesem Sinne befassen sich alle
Projekte auch mit Umsetzungsaspekten. FONA ist ein Programm des BMBF und
wurde seit 2005 mit einer Gesamtsumme von bisher mehr als 5 Mrd. Euro
gefördert.
6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Transfer
der Grundlagenforschung in die Anwendung von Umwelttechnologien?
Der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis hat in FONA einen hohen
Stellenwert. In den geförderten inter- und transdisziplinären
Verbundforschungsprojekten arbeiten deshalb Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und
Praxis eng zusammen. Spezielle Förderinstrumente und -formate unterstützen
den Transfer, z. B. in kleine und mittlere Unternehmen (KMU innovativ),
Weiterentwicklung bis zu Demonstrationsanlagen (r+Impuls – Impulse für
industrielle Ressourceneffizienz) oder die Erarbeitung von Innovationsplänen
(Innovationsgruppen für ein nachhaltiges Landmanagement). Darüber hinaus
unterstützen wissenschaftliche Begleitvorhaben (Vernetzungs- und Transferprojekte) in
den einzelnen Fördermaßnahmen die Verbundforschungsprojekte beim
übergreifenden Ergebnistransfer. Die „Roadshow Nachhaltige Entwicklung“
beispielsweise vermittelt in einer bundesweiten Veranstaltungsreihe erprobtes
Wissen aus der FONA-Forschung an kommunale Entscheider, Expertinnen und
Experten der Verwaltung und Multiplikatoren.
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu
Klimaanpassungstechnologien wie Geoengineering und Carbon Capture and Storage?
Inwiefern wird die Entwicklung dieser Technologien gefördert (bitte
Projektnamen, Projektinhalt, Projektziel, Projektlaufzeit sowie
Projektsumme tabellarisch angeben)?
Die Bundesregierung versteht Geoengineering bzw. Climate Engineering und
Carbon Capture and Storage nicht als Teil der Klimaanpassungstechnologien.
Aus Sicht der Bundesregierung ist das gesamte Spektrum der unter
Geoengineering oder Climate Engineering diskutierten Ansätze und Technologien zu
betrachten, um die Bewertungskompetenz bezüglich der Potenziale und Risiken
sowie Wechselwirkungen mit anderen Nachhaltigkeitszielen sowie hinsichtlich
der komplexen und weitreichenden potentiellen Wirkungszusammenhänge im
Erd- und Klimasystem zu erhöhen. Die Entwicklung von konkreten Ansätzen
des Geoengineering wird von der Bundesregierung aktuell nicht gefördert.
Die Nutzung des unterirdischen Raumes als Speichermedium für Kohlendioxid
– Carbon Capture and Storage (CCS) – wird vom BMBF aktuell nicht
gefördert. Im Forschungsnetzwerk „Flexible Energieumwandlung“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird über die Erforschung und
Entwicklung von CO2-Vermeidungstechnologien gemeinsam mit Vertretern der
Industrie und der Wissenschaft beraten. Darüber hinaus beteiligt sich das
BMWi am europäischen Forschungsverbund ERA-NET ACT (Accelerating
CCUS Technologies), das acht Projekte mit einem Gesamtbudget von 50 Mio.
Euro erfasst. Deutschland ist an vier der acht Vorhaben mit rd. 8 Mio. Euro
beteiligt. Details zu den Projekten finden sich unter www.act-ccs.eu/overview.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2018 einen Evaluierungsbericht zu CCS
vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19/6891). Demzufolge sind die rein
technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zu CCS im Hinblick auf alle drei
Technologiebereiche Abscheidung, Transport und Speicherung weit
fortgeschritten. Weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht ggf. im
Hinblick auf variierende Abscheidetechnologien für Industrieanlagen. Im Rahmen
eines FuE-Vorhabens ließ das Umweltbundesamt mögliche Auswirkungen
einer unterirdischen Speicherung von CO2 auf Mensch und Umwelt sowohl im
bestimmungsgemäßen als auch nicht-bestimmungsgemäßen Betrieb
untersuchen.
Neben dem CCS fördert die Bundesregierung zudem Technologien zur direkten
Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre, sog. Direct Air Capture (DAC). CO2
aus der Atmosphäre kann u. a. zur Herstellung von klimaneutralen
synthetischen Kraftstoffen und von Grundchemikalien verwendet werden.
Informationen zu einzelnen Projekten sind über das zentrale Informationssystem der
Energieforschungsförderung EnArgus (www.enargus.de) zugänglich.
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Einsatz von
Agrogentechnik mit dem Ziel, den landwirtschaftlichen Pestizidverbrauch zu
verringern, den Ertrag zu steigern und somit eine ausreichende
Lebensmittelversorgung zu garantieren?
Inwiefern wird die Entwicklung dieser Technologie gefördert?
Die Innovationspotenziale der Agrogentechnik und ihre konkreten Beiträge zur
Lösung der globalen Herausforderungen, insbesondere des Klimawandels, der
Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung und der nachhaltigen
Entwicklung unserer Agrarsysteme, werden aktuell in der Bundesregierung diskutiert.
Ein Ziel der Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 ist es, die Welt
auch zukünftig ausreichend und gesund zu ernähren. Die veränderten
Umweltbedingungen machen weiterentwickelte, leistungs- und widerstandsfähige
Nutzpflanzen notwendig. Dies kann sowohl mit etablierten konventionellen als
auch mit neuen Züchtungsmethoden und alternativen Technologien erreicht
werden. Hier setzen beispielsweise die Fördermaßnahmen
„Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie“ und „Nutzpflanzen der Zukunft“ an. Es
werden technikoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die
optimierte und auch neuartige Lösungsansätze entwickeln.
9. Welche innovativen Technologien werden im Rahmen der sogenannten
Energiewende von der Bundesregierung gefördert (bitte drei
Technologien zur nachhaltigen Energieerzeugung abseits der gängigen Verfahren
Wind, Wasser, Sonne, Biomasse aufzählen)?
Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms „Innovationen für die
Energiewende“ fördert die Bundesregierung technische und nicht-technische
Innovationen. Es werden dabei neben der primären und sekundären Nutzung von
solarer Energie ebenso Geothermie und die Nutzung von Meeresenergie
adressiert. Darüber hinaus hat Deutschland im Bereich der Fusionsforschung eine
globale Verantwortung dafür, das Verständnis von Hochtemperatur-Plasmen
und Fusionsprozessen voranzutreiben und dieses Wissen zur Verfügung zu
stellen. Gelingt der Schritt in die Anwendung, wird Fusionsenergiegewinnung
voraussichtlich erst nach 2050 und damit nach Vollzug der Energiewende
verfügbar sein.
10. Inwiefern sieht das Rahmenprogramm FONA 3 nach Kenntnis der
Bundesregierung den Ausbau einer Infrastruktur zur Sammlung von
Geodaten vor?
Bund und Länder fördern die nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI).
Sie soll die Datenbestände von Wissenschaft und Forschung systematisch
erschließen, langfristig sichern und zugänglich machen sowie national und
international vernetzen. Sie wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess
als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut werden. In
dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft durchgeführten
Begutachtungsverfahren zur NFDI werden u. a. auch Konsortien zur im Rahmen von
FONA geförderten Erdsystemforschung bearbeitet.
11. Inwiefern sieht das Rahmenprogramm FONA 3 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Weiterentwicklung von Geoinformationssystemen
vor?
Inwiefern wird dabei der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ gefördert?
Die Anwendung von Geoinformationssystemen spielt in diversen
Förderbereichen von FONA eine spezifische Rolle. Dabei sind die
Geoinformationssysteme ein Instrument zur Umsetzung wissenschaftlicher Fragestellungen. Der
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist dabei integraler Bestandteil
verschiedener fachlicher Förderbekanntmachungen.
12. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen
„Künstlicher Intelligenz“ und der Erstellung von Klimamodellen?
KI kann zur Auswertung großer Datenmengen in verschiedensten
Anwendungsbereichen eingesetzt werden. Auch bei der Klimamodellierung fallen
große Datenmengen an, und KI-Ansätze können prinzipiell das maschinelle
Lernen zu statistischen, räumlichen und/oder zeitlichen Zusammenhängen
ermöglichen und auf diese Weise Analysen und Bewertungen verbessern oder
beschleunigen.
13. Wie fördert die Bundesregierung innerhalb des aktuellen
Rahmenprogramms FONA 3 die gezielte Ausbildung und Bildung von Expertinnen
und Experten?
Die Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs und von Expertinnen
und Experten ist ein zentrales Ziel von FONA. Die Qualifizierung erfolgt in
erster Linie durch die Mitarbeit in FONA-geförderten Forschungsprojekten.
Die Ausbildung von Expertinnen und Experten im Rahmen von FONA wird
darüber hinaus zum Beispiel durch die Förderung von Nachwuchsgruppen
gezielt unterstützt. Auch BNE trägt mittelfristig zur Qualifizierung von
Expertinnen und Experten bei. Konkrete Maßnahmen, wie nachhaltiges Handeln
optimal gelernt und strukturell verankert werden kann, sind in dem Nationalen
Aktionsplan BNE zusammengefasst.
14. Verfügt Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung über
ausreichend Expertinnen und Experten im Bereich Umwelttechnologien, die
neue und moderne Verfahren (wie Geoengineering) zur Anwendung
bringen wollen?
Die Bundesregierung versteht Ansätze und Technologien des Geoengineerings
nicht als neue und moderne Verfahren der Umwelttechnologien. Zur Anzahl
von Expertinnen und Experten, die Technologien in diesem Bereich zur
Anwendung bringen wollen, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob der
Fachkräftemangel im Bereich MINT auch die Umwelttechnologien erreicht hat, so dass
relevante Forschungsprojekte nicht durchgeführt werden können?
Der Bundesregierung sind keine Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die
Durchführung von Forschungsprojekten bekannt.
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeitsmarktchancen für Fachkräfte
im In- und Ausland sowie das Marktpotential anwendungsorientierter
Unternehmen ein?
Die Bundesregierung bewertet die Arbeitsmarktchancen für Fachkräfte sowohl
im Inland als auch im Ausland positiv. Gerade im MINT-Bereich (Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaft und Technik) herrscht eine hohe
Arbeitsmarktnachfrage. Das Marktpotential anwendungsorientierter Unternehmen wird von
der Bundesregierung ebenfalls positiv eingeschätzt.
17. Wie bezieht bzw. bezog die Bundesregierung die Expertise von
Forschungsinstituten sowie forschenden Unternehmen in die Entwicklung
der Rahmenprogramme und detaillierter Ziele ein?
Existierten bzw. existieren kontinuierliche Gesprächsrunden, sogenannte
Runde Tische oder Kommissionen, dazu?
An der Erarbeitung der Rahmenprogramme wurden im Rahmen von
Agendaprozessen zahlreiche Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und
Zivilgesellschaft beteiligt. Bei den FONA-Leitinitiativen wurden in
mehrstufigen Dialogprozessen Forschungsagenden entwickelt. Auch auf der Ebene
einzelner Förderbekanntmachungen wird das Instrument des Expertengesprächs
regelmäßig genutzt, um Schwerpunktthemen der Förderung zu identifizieren.
Die Themen der Rahmenprogramme werden auch auf dem jährlich
stattfindenden BMBF-Forum für Nachhaltigkeit (FONA-Forum) diskutiert.
Darüber hinaus bestehen verschiedene Gremien, die die Bundesregierung
kontinuierlich beraten, wie beispielsweise der Wissenschaftliche Beirat der
Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), der
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)
oder die Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030.
18. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Deutschland als
Marktführer von Umwelttechnologien an?
Worauf spezialisieren sich deutsche Forschungsinstitute und forschende
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Identifiziert die Bundesregierung zukünftig einen speziellen Bereich in
Umwelttechnologien, der einerseits wirtschaftlichen Erfolg erzielen und
andererseits als Alleinstellungsmerkmal für Deutschland gelten kann?
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit von der Roland Berger GmbH erstellte Studie „GreenTech made in
Germany 2018“ beinhaltet eine differenzierte Betrachtung der GreenTech-
Märkte international und in Deutschland. Deutsche Unternehmen hielten 2016
am Weltmarkt der Querschnittsbranche Umwelttechnik und
Ressourceneffizienz einen Anteil von 14 Prozent und spielen damit eine führende Rolle.
Beispielhafte Bereiche mit einer führenden Marktposition deutscher
Unternehmen sind Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft,
Energieerzeugung oder Bioökonomie. Deutsche Unternehmen aus dem Bereich
Maschinen- und Anlagenbau beliefern viele andere Branchen mit energie- und
materialeffizienten Produkten. Entsprechend vielfältig sind die
Forschungsschwerpunkte deutscher Forschungsinstitute und forschender Unternehmen.
Eine Spezialisierung auf wenige Bereiche, in denen Deutschland ein
Alleinstellungsmerkmal besitzt, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erkennbar
und angesichts der Breite der Kompetenzen in der deutschen
Forschungslandschaft auch nicht sinnvoll.
19. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Akzeptanz der Anwendungen
von Umwelttechnologien im Alltag der Bevölkerung?
Welche Maßnahmen führt sie durch, um die Aufklärung über den Einsatz
von Umwelttechnologien in der Bevölkerung zu erhöhen?
Partizipation im Sinne eines aktiven Miteinanders aller Akteure aus Politik,
Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist eine Voraussetzung für die
Entwicklung und Umsetzung akzeptanzfähiger Innovationen. Im Rahmen der
technologieorientierten Fördermaßnahmen von FONA werden daher eigenständige
Forschungsarbeiten zur Akzeptanzsteigerung gefördert, z. B. im Rahmen der
Fördermaßnahmen „r4 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz –
Forschung zur Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe“, „CO2Plus –
Stoffliche Nutzung von CO2 zur Verbreiterung der Rohstoffbasis“ und „WavE –
Zukunftsfähige Technologien und Konzepte zur Erhöhung der
Wasserverfügbarkeit durch Wasserwiederverwendung und Entsalzung“.
Auch Projekte der Sozial-ökologischen Forschung sind so angelegt, dass
Praxisakteure oder die Bevölkerung am Forschungsprozess beteiligt werden.
Durch diese Beteiligung wird die Akzeptanz für gesellschaftliche und
technische Innovationen wie z. B. Umwelttechnologien ebenso gesteigert wie durch
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die in den Projekten und auf Ebene der
Fördermaßnahmen durchgeführt werden.
20. Wie möchte sich die Bundesregierung im internationalen Kontext in der
Entwicklung von Umwelttechnologien aufstellen?
Welche Partner möchte sie gewinnen, welche Partnerschaften will sie
stärken?
Welche internationalen Ziele verfolgt sie?
Mit der Fördermaßnahme „CLIENT II – Internationale Partnerschaften für
nachhaltige Innovationen“ unterstützt das BMBF Forschungskooperationen mit
ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern. Gemeinsam mit den
internationalen Partnern werden Lösungen für konkrete Herausforderungen im
Partnerland entwickelt und implementiert, z. B. zu Rohstoffeffizienz,
Kreislaufwirtschaft, nachhaltigem Wassermanagement, Landmanagement und Klimaschutz,
nachhaltigen Energiesystemen sowie zu Frühwarnsystemen vor Naturgefahren.
Damit nimmt Deutschland seine Verantwortung zur Bewältigung globaler
Umweltprobleme wahr und unterstützt Marktchancen für deutsche
Technologieanbieter.
21. Wie ist das Rahmenprogramm FONA 3 im Rahmen des EU-
Forschungsprogramms „Horizon 2020“ und dem Nachfolgeprojekt
eingebettet?
FONA und das aktuelle Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der
Europäischen Union (EU), Horizont 2020, ergänzen sich bezüglich der Ziele
und Inhalte. Ein sehr enger fachlicher Bezug besteht z. B. zwischen FONA und
dem Bereich „Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe“ in
Horizont 2020. Die Bundesregierung tritt in den relevanten EU-Gremien dafür
ein, dass die eigenen inhaltlichen Ansprüche, wie sie z. B. in FONA
ausgedrückt werden, auch auf europäischer Ebene erfolgreich umgesetzt und sinnvoll
ergänzt werden.
Wichtige Instrumente zur Nutzung der Synergien zwischen FONA und
Horizont 2020 sind die verschiedenen Joint Programming Initiatives (JPIs),
Coordination and Support Actions (CSA) und die gemeinsame Umsetzung von
transnationalen Bekanntmachungen im Rahmen sogenannter ERA-Nets. Dies
betrifft beispielsweise Themen wie Klimawandel und -anpassung,
Biodiversitätsschutz, nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltiges Wassermanagement.
Um die Ausrichtung von FONA auch im Rahmen des geplanten künftigen
EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa zur Geltung kommen zu
lassen, hat sich die Bundesregierung intensiv in den bisherigen
Verhandlungsprozess eingebracht. Die Programmziele von Horizont Europa sind nach
gegenwärtigem Verhandlungsstand darauf ausgerichtet, das Erreichen der SDG zu
unterstützen. Diese sind auch bereits für FONA 3 wichtige strategische
Bezugspunkte.
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ISSN 0722-8333]
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