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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern

(insgesam 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

17.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1250319.08.2019

Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12503 19. Wahlperiode 19.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern Die Bundesrepublik Deutschland stellt seit den 1960er Jahren in erheblichem Umfang Haushaltsmittel für die bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit bereit und zählt hierdurch zu den größten Gebern weltweit (www.bmz.de/de/ ministerium/zahlen_fakten/oda/leistungen/index.html). Unter den zahlreichen Kooperationsstaaten finden sich insbesondere Schwellenländer (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/3_D3_ Bilaterale_ODA_Rangliste_2017_Spalte_2.pdf), die nach Ansicht der Fragesteller einen hinreichenden Entwicklungs- und Modernisierungsgrad erreicht haben, um die weitere politische, ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung ohne fremde Hilfe zu gestalten (vgl. hierzu den Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/8986). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Seit welchem Jahr erhalten a) die Republik Südafrika, b) die Republik Indien, c) die Republik Indonesien, d) die Islamische Republik Pakistan, e) die Sozialistische Republik Vietnam, f) die Föderative Republik Brasilien, g) die Republik Kolumbien und h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit? 2. Welche Entwicklungsziele verfolgt die Bundesregierung mit der Entwicklungszusammenarbeit mit a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten? 3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten erhaltenen bilateralen und multilateralen Entwicklungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland (bitte vollständig nach Jahr, Summe und Gesamtsumme aufschlüsseln)? 4. Bilaterale und multilaterale Entwicklungsleistungen in jeweils welcher Höhe wurden a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten für die kommenden Jahre zugesagt? 5. Leistete die Bundesregierung jemals an a) die Republik Südafrika, b) die Republik Indien, c) die Republik Indonesien, d) die Islamische Republik Pakistan, e) die Sozialistische Republik Vietnam, f) die Föderative Republik Brasilien, g) die Republik Kolumbien und h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (bitte nach allgemeiner Budgethilfe und Sektor-Budgethilfe sowie Jahr, Summe und Gesamtsumme aufschlüsseln)? 6. Welche Projekte und entwicklungspolitischen Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2007 im Zuge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten vom Bund oder seinen nachgeordneten Gebietskörperschaften gefördert (bitte vollständig nach Jahr, Projekt, Projektkosten, Einnahmen, Gebietskörperschaft, beteiligtem Bundesministerium, Haushaltskapitel, Haushaltstitel, Förderbereich, Träger- bzw. Durchführungsorganisation und Region aufschlüsseln)? 7. Seit wann und in welcher Art sind a) die Republik Südafrika, b) die Republik Indien, c) die Republik Indonesien, d) die Islamische Republik Pakistan, e) die Sozialistische Republik Vietnam, f) die Föderative Republik Brasilien, g) die Republik Kolumbien und h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung selbst entwicklungspolitisch tätig? 8. Zu wann beabsichtigt die Bundesregierung die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit mit a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten? 9. Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland jemals die Entwicklungszusammenarbeit aus dem Grund eingestellt oder auslaufen lassen, dass die entwicklungspolitischen Ziele vollständig oder größtenteils erreicht wurden? a) Wann wurde die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit seitens der Bundesregierung jeweils entschieden, und zu wann wurde diese umgesetzt? b) Mit welchen von diesen Staaten wurde die Entwicklungszusammenarbeit wieder aufgenommen? Aus welchem Grund? c) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten der Entwicklungszusammenarbeit mit den jeweiligen Staaten, mit denen die Entwicklungszusammenarbeit (ggf. zwischenzeitlich) eingestellt worden ist? 10. Wie regelmäßig und nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten einzustellen, weil diese einen ausreichend hohen Entwicklungsstand erreicht haben? 11. Welche strategische Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland hat die Entwicklungszusammenarbeit mit a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten? Berlin, den 29. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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