[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12503 –
Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland stellt seit den 1960er Jahren in erheblichem
Umfang Haushaltsmittel für die bi- und multilaterale
Entwicklungszusammenarbeit bereit und zählt hierdurch zu den größten Gebern weltweit
(
www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/leistungen/index.html).
Unter den zahlreichen Kooperationsstaaten finden sich insbesondere
Schwellenländer (
www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/
3_D3_Bilaterale_ODA_Rangliste_2017_Spalte_2.pdf), die nach Ansicht der
Fragesteller einen hinreichenden Entwicklungs- und Modernisierungsgrad
erreicht haben, um die weitere politische, ökonomische, soziale und ökologische
Entwicklung ohne fremde Hilfe zu gestalten (vgl. hierzu den Antrag auf
Bundestagsdrucksache 19/8986).
1. Seit welchem Jahr erhalten
a) die Republik Südafrika,
b) die Republik Indien,
c) die Republik Indonesien,
d) die Islamische Republik Pakistan,
e) die Sozialistische Republik Vietnam,
f) die Föderative Republik Brasilien,
g) die Republik Kolumbien und
h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten
Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bilateralen
und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit?
Die Fragen 1a bis 1h werden gemeinsam beantwortet.
Zum Beginn der Leistungen an die jeweiligen Länder wird auf die öffentlich
zugänglichen Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) verwiesen, die Daten ab 1960 enthält (OECD-Dataset:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13259
19. Wahlperiode 17.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Aid (ODA) disbursements to countries and regions [DAC2a]“, h t t p s : / /
stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A; Navigationsschritte
innerhalb der DAC2a-Übersicht: Customize -> Selection -> Recipient). Dort sind die
Daten unter Eingabe der entsprechenden Parameter abrufbar.
2. Welche Entwicklungsziele verfolgt die Bundesregierung mit der
Entwicklungszusammenarbeit mit
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten?
Die Fragen 2a bis 2h werden gemeinsam beantwortet.
Die Entwicklungsziele, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
mit diesen Ländern verfolgt werden, sind auf folgender Internetseite des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
für jedes Land abrufbar:
www.bmz.de/de/laender_regionen/index.html.
3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten
erhaltenen bilateralen und multilateralen Entwicklungsleistungen der
Bundesrepublik Deutschland (bitte vollständig nach Jahr, Summe und
Gesamtsumme aufschlüsseln)?
Die Fragen 3a bis 3h werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtsumme ergibt sich aus der in der Antwort zu Frage 1 genannten
Datenbank der OECD.
4. Bilaterale und multilaterale Entwicklungsleistungen in jeweils welcher
Höhe wurden
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten
für die kommenden Jahre zugesagt?
Die Fragen 4a bis 4h werden gemeinsam beantwortet.
Für kommende Jahre kann die Bundesregierung nur zu den von ihr selbst im
Rahmen der EZ bereitgestellten Mitteln Auskunft geben. Hierzu wird auf die
dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages für die parlamentarischen
Beratungen zum Bundeshaushalt vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen,
Vertraulichen Planungen und Soll-Ist-Vergleiche verwiesen.
5. Leistete die Bundesregierung jemals an
a) die Republik Südafrika,
b) die Republik Indien,
c) die Republik Indonesien,
d) die Islamische Republik Pakistan,
e) die Sozialistische Republik Vietnam,
f) die Föderative Republik Brasilien,
g) die Republik Kolumbien und
h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten
Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (bitte nach
allgemeiner Budgethilfe und Sektor-Budgethilfe sowie Jahr, Summe und
Gesamtsumme aufschlüsseln)?
Die Fragen 5a bis 5h werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der EZ der Bundesregierung hat von den genannten Ländern
lediglich Kolumbien Budgethilfeleistungen erhalten. Zu den Einzelheiten wird auf
die jährlichen Berichte zum aktuellen Stand von Vorhaben der
Programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung (PGF) verwiesen, die dem
Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages jeweils zu den parlamentarischen
Beratungen des Bundeshaushalts vorgelegt werden.
6. Welche Projekte und entwicklungspolitischen Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2007 im Zuge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten
vom Bund oder seinen nachgeordneten Gebietskörperschaften gefördert
(bitte vollständig nach Jahr, Projekt, Projektkosten, Einnahmen,
Gebietskörperschaft, beteiligtem Bundesministerium, Haushaltskapitel,
Haushaltstitel, Förderbereich, Träger- bzw. Durchführungsorganisation und
Region aufschlüsseln)?
Die Fragen 6a bis 6h werden gemeinsam beantwortet.
Zu den mit den einzelnen Ländern seit 2007 durchgeführten
entwicklungspolitischen Maßnahmen wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor
Reporting System“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen
Projektdaten verwiesen (ht tps: / /s ta ts .oecd.org/ index.aspx?DataSetC
ode=CRS1). Dort sind die Daten unter Eingabe der entsprechenden Parameter
abrufbar. Die hinterlegten Daten zu den beteiligten Bundesministerien beruhen
auf den Einzelplänen, Haushaltskapiteln und -titeln, aus denen die Mittel
stammen.
7. Seit wann und in welcher Art sind
a) die Republik Südafrika,
b) die Republik Indien,
c) die Republik Indonesien,
d) die Islamische Republik Pakistan,
e) die Sozialistische Republik Vietnam,
f) die Föderative Republik Brasilien,
g) die Republik Kolumbien und
h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten
nach Kenntnis der Bundesregierung selbst entwicklungspolitisch tätig?
Die Fragen 7a bis 7h werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine systematische Übersicht über die
entwicklungspolitischen Aktivitäten der genannten Länder. Hierzu wird auf die
vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen der OECD verwiesen
(
www.oecd.org/dac/dac-global-relations/non-dac-reporting.htm).
8. Zu wann beabsichtigt die Bundesregierung die Einstellung der
Entwicklungszusammenarbeit mit
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten?
Die Fragen 8a bis 8h werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit besteht keine Absicht der Bundesregierung, die EZ mit den in der Frage
genannten Ländern einzustellen.
9. Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland jemals die
Entwicklungszusammenarbeit aus dem Grund eingestellt oder auslaufen
lassen, dass die entwicklungspolitischen Ziele vollständig oder größtenteils
erreicht wurden?
a) Wann wurde die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit seitens
der Bundesregierung jeweils entschieden, und zu wann wurde diese
umgesetzt?
b) Mit welchen von diesen Staaten wurde die
Entwicklungszusammenarbeit wieder aufgenommen?
Aus welchem Grund?
c) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten der
Entwicklungszusammenarbeit mit den jeweiligen Staaten, mit denen die
Entwicklungszusammenarbeit (ggf. zwischenzeitlich) eingestellt worden
ist?
Die Fragen 9a bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten öffentlich zugänglichen OECD-
Daten ist ersichtlich, welchen Staaten die Bundesregierung keine ODA-
Leistungen mehr gewährt oder sie ihnen gegenüber Leistungen zeitweise
eingestellt hat. Dort ist auch die Gesamtsumme der jeweils gewährten Leistungen
abrufbar. ODA-Leistungen werden nicht mehr gewährt, wenn ein Land wegen
des erreichten Entwicklungsstands nicht mehr auf der „DAC List of ODA
Recipients“ der OECD geführt wird. Die Anpassungen, die diese Liste im Lauf der
Zeit erfahren hat, sind aus dem Internet ersichtlich (
www.oecd.org/dac/stats/
historyofdaclistsofaidrecipientcountries.htm). Zu den Kriterien, mit welchen
Ländern auf dieser Liste die Bundesregierung entwicklungspolitisch enger
zusammenarbeitet oder nicht, wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
10. Wie regelmäßig und nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung
die Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten
einzustellen, weil diese einen ausreichend hohen Entwicklungsstand erreicht
haben?
Die Kriterien zur Länderauswahl in der zwischenstaatlichen EZ werden
anlassbezogen überprüft und sind auf folgender Internetseite des BMZ abrufbar:
www.bmz.de/de/laender_regionen/laenderliste/index.html. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Welche strategische Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland hat
die Entwicklungszusammenarbeit mit
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten?
Die Fragen 11a bis 11h werden gemeinsam beantwortet.
Diese Informationen sind auf der Internetseite des BMZ für jede Region und
jedes Land abrufbar (
www.bmz.de/de/laender_regionen/index.html).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]