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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern
(insgesam 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
17.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1250319.08.2019
Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12503
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern
Die Bundesrepublik Deutschland stellt seit den 1960er Jahren in erheblichem
Umfang Haushaltsmittel für die bi- und multilaterale
Entwicklungszusammenarbeit bereit und zählt hierdurch zu den größten Gebern weltweit (www.bmz.de/de/
ministerium/zahlen_fakten/oda/leistungen/index.html).
Unter den zahlreichen Kooperationsstaaten finden sich insbesondere
Schwellenländer (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/3_D3_
Bilaterale_ODA_Rangliste_2017_Spalte_2.pdf), die nach Ansicht der
Fragesteller einen hinreichenden Entwicklungs- und Modernisierungsgrad erreicht haben,
um die weitere politische, ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung
ohne fremde Hilfe zu gestalten (vgl. hierzu den Antrag auf Bundestagsdrucksache
19/8986).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit welchem Jahr erhalten
a) die Republik Südafrika,
b) die Republik Indien,
c) die Republik Indonesien,
d) die Islamische Republik Pakistan,
e) die Sozialistische Republik Vietnam,
f) die Föderative Republik Brasilien,
g) die Republik Kolumbien und
h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten
Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bilateralen und
multilateralen Entwicklungszusammenarbeit?
2. Welche Entwicklungsziele verfolgt die Bundesregierung mit der
Entwicklungszusammenarbeit mit
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten?
3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten
erhaltenen bilateralen und multilateralen Entwicklungsleistungen der
Bundesrepublik Deutschland (bitte vollständig nach Jahr, Summe und
Gesamtsumme aufschlüsseln)?
4. Bilaterale und multilaterale Entwicklungsleistungen in jeweils welcher Höhe
wurden
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten
für die kommenden Jahre zugesagt?
5. Leistete die Bundesregierung jemals an
a) die Republik Südafrika,
b) die Republik Indien,
c) die Republik Indonesien,
d) die Islamische Republik Pakistan,
e) die Sozialistische Republik Vietnam,
f) die Föderative Republik Brasilien,
g) die Republik Kolumbien und
h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten
Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (bitte nach
allgemeiner Budgethilfe und Sektor-Budgethilfe sowie Jahr, Summe und
Gesamtsumme aufschlüsseln)?
6. Welche Projekte und entwicklungspolitischen Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2007 im Zuge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten
vom Bund oder seinen nachgeordneten Gebietskörperschaften gefördert
(bitte vollständig nach Jahr, Projekt, Projektkosten, Einnahmen,
Gebietskörperschaft, beteiligtem Bundesministerium, Haushaltskapitel, Haushaltstitel,
Förderbereich, Träger- bzw. Durchführungsorganisation und Region
aufschlüsseln)?
7. Seit wann und in welcher Art sind
a) die Republik Südafrika,
b) die Republik Indien,
c) die Republik Indonesien,
d) die Islamische Republik Pakistan,
e) die Sozialistische Republik Vietnam,
f) die Föderative Republik Brasilien,
g) die Republik Kolumbien und
h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten
nach Kenntnis der Bundesregierung selbst entwicklungspolitisch tätig?
8. Zu wann beabsichtigt die Bundesregierung die Einstellung der
Entwicklungszusammenarbeit mit
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten?
9. Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland jemals die
Entwicklungszusammenarbeit aus dem Grund eingestellt oder auslaufen lassen,
dass die entwicklungspolitischen Ziele vollständig oder größtenteils erreicht
wurden?
a) Wann wurde die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit seitens
der Bundesregierung jeweils entschieden, und zu wann wurde diese
umgesetzt?
b) Mit welchen von diesen Staaten wurde die Entwicklungszusammenarbeit
wieder aufgenommen?
Aus welchem Grund?
c) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten der
Entwicklungszusammenarbeit mit den jeweiligen Staaten, mit denen die
Entwicklungszusammenarbeit (ggf. zwischenzeitlich) eingestellt worden ist?
10. Wie regelmäßig und nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung
die Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten einzustellen,
weil diese einen ausreichend hohen Entwicklungsstand erreicht haben?
11. Welche strategische Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland hat die
Entwicklungszusammenarbeit mit
a) der Republik Südafrika,
b) der Republik Indien,
c) der Republik Indonesien,
d) der Islamischen Republik Pakistan,
e) der Sozialistischen Republik Vietnam,
f) der Föderativen Republik Brasilien,
g) der Republik Kolumbien und
h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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