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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium der Finanzen gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
11.09.2019
Antwortdauer
23 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1250919.08.2019
Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12509
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding und
der Fraktion der FDP
Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
Im November 2018 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ein
„Special Feature“ mit dem Titel „Counterparty and liquidity risks in exchange-traded
funds“ (www.ecb.europa.eu/pub/financial-stability/fsr/special/html/ecb.fsrart201
811_3.en.html). Bei sogenannten Exchange Traded Funds (ETFs) handelt es sich
um börsengehandelte Indexfonds. Sie gehören zur Kategorie der passiv
gehandelten Indexfonds, die die Wertentwicklung eines bestimmten Indexwertes
nachbilden. Bei aktiv gemanagten Investmentsfonds sind Fondsmanager mit der
Verwaltung des Fondsvermögens betraut.
Bei den passiv börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sind wiederum sog.
physisch replizierende Fonds und sog. synthetische replizierende Fonds zu
unterscheiden. Bei physisch replizierenden Fonds bildet der Fonds selbst den
Indexwert nach, d. h. er erwirbt oder veräußert beispielsweise bei einem Aktienindex
je nach Gewichtung des Index Aktien. Möglich ist dabei wiederum, dass eine
hundertprozentige Nachbildung (Vollreplikation) des Index im Fonds oder eine
Teilreplikation vorgenommen wird. Synthetisch replizierende ETFs dagegen
halten nicht die Werte unmittelbar, die dem Index zugrunde liegen, sondern nutzen
Derivate, wie zum Beispiel Tauschgeschäfte (Swaps), um die Wertentwicklung
des eigentlich zugrunde liegenden Index abzubilden und sichern diese
Tauschgeschäfte mit der Hilfe eines Sicherheitskorbes (collateral) ab.
Die EZB tritt in ihrem „Special Feature“ für eine Anpassung bestehender Regeln
oder ein eigenes Regelwerk für ETFs ein. Die EZB sieht insbesondere die Gefahr,
dass in turbulenten Phasen eine Anlegerflucht die Finanzstabilität gefährden
könne. Der europäische Fondsverband Efama hat mit einer Stellungnahme vom
18. Juni 2019 auf die Bedenken der EZB geantwortet (www.efama.org/
Publications/CounterpartyandliquidityrisksETFs.pdf). Nach Ansicht von Efama
seien ausreichend Marktteilnehmer zur Abnahme von ETF-Anteilen auch in
Stressphasen vorhanden, um sogenannte Schocks abzufedern. Zudem verweist
Efama auf die hinterlegten Sicherheiten (collateral), die bei Ausfällen zum
Tragen kämen.
Im Mai 2019 kam der Ausschuss für Finanzstabilität (bestehend aus Vertretern
des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu dem Schluss, dass die von ETFs
ausgehenden Stabilitätsrisiken bislang begrenzt sind und ETFs trotz des starken
Wachstums noch eine untergeordnete Rolle im Finanzsystem spielen (www.
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/
05/2019-05-27-AFS-Bericht-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl aktiv
gemanagter Investmentfonds weltweit?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
Wie hat sich das verwaltete Vermögen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der aktiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds weltweit?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl aktiv
gemanagter Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der aktiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds innerhalb der
Europäischen Union?
3. Wie hoch ist die Anzahl aktiv gemanagter Investmentfonds in Deutschland?
a) Wie hoch ist das durch diese verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist die Anzahl der aktiv gemanagten und börsengehandelten
Investmentfonds in Deutschland?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl passiv
gemanagter Investmentfonds weltweit?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der passiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds (ETFs) weltweit?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl passiv
gemanagter Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der passiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds (ETFs) innerhalb
der Europäischen Union?
6. Wie hoch ist die Anzahl passiv gemanagter Investmentfonds in Deutschland?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
a) Wie hoch ist das durch diese verwaltete Vermögen?
Wie hat sich das verwaltete Vermögen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
b) Wie hoch ist die Anzahl der passiv gemanagten und börsengehandelten
Investmentfonds (ETFs) in Deutschland?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
c) Wie viele Personen in Deutschland haben in ETFs investiert?
Wie hoch ist das investierte Vermögen?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Kosten bzw. die
Rendite von aktiven gemanagten Fonds im Vergleich zu ETFs verhalten?
8. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank hinsichtlich verschiedener Finanzmarktrisiken bei ETFs (www.
bundesbank.de/resource/blob/764422/c63b415bc2325ab7168daa099f561a6
b/mL/2018-10-exchange-traded-funds-data.pdf)?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass ETFs ein erhöhtes Gegenparteirisiko haben?
Gab es bereits entsprechende Störungen bei deutschen ETFs?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass bei Marktstress ETFs Liquiditätsprobleme bekommen
können?
Gab es bereits entsprechende Störungen bei deutschen ETFs?
c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass es durch ETFs zu einer Beeinträchtigung der
Informationsfunktion von Preisen kommen kann?
Lassen sich entsprechende Störungen in Deutschland identifizieren?
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die unterschiedlichen
Risiken zu adressieren?
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sicht der EZB,
dass ETFs nicht ausreichend reguliert seien?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich ETF-
Regulierung?
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sicht der EZB,
dass das Gegenparteirisiko bei ETFs die Gefahr birgt, in Stressphasen
verstärkt wirken zu können?
a) Wenn ja, gilt dies aus Sicht der Bundesregierung sowohl für physische als
auch für synthetisch replizierende ETFs?
b) Oder gilt dies aus Sicht der Bundesregierung vornehmlich für synthetisch
replizierende ETFs, und wenn ja, aus welchen Gründen?
c) Oder gilt dies aus Sicht der Bundesregierung vornehmlich für physisch
replizierende ETFs, und wenn ja, aus welchen Gründen?
11. Welche Erfahrungen bzw. Beobachtungen hat die Bundesregierung bei den
durch sie beaufsichtigten ETFs hinsichtlich der hinterlegten Sicherheiten
gemacht?
a) Wie hoch ist das Volumen der hinterlegten Sicherheiten der in
Deutschland gehandelten ETFs?
b) Inwiefern wären nach Sicht der Bundesregierung damit etwaige Ausfälle
abgedeckt?
c) Inwiefern besteht bzw. bestünde aus Sicht der Bundesregierung ein durch
die Sicherheiten nicht abgedecktes Restrisiko?
Wenn ein solches besteht bzw. bestünde, in welcher Relation steht bzw.
stünde dieses zum Gesamtwert der in Frage 9 genannten ETFs?
12. Inwiefern gibt es nach Sicht der Bundesregierung an den Börsen ausreichend
Marktteilnehmer, die auch in Stressphasen ETF-Anteile kaufen und damit
Schocks abfedern und damit Ungleichgewichte verhindern?
a) Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang in den letzten zehn
Jahren Erkenntnisse darüber erhalten, dass ein entsprechendes Abfedern
nicht erfolgt ist bzw. die Situation eingetreten ist, wo Entsprechendes
gedroht hat?
b) Wenn ja, welche Ereignisse haben aus Sicht der Bundesregierung zu
diesen Folgen geführt?
13. Für wie viele ETFs wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Brexit-Referendum weltweit an den Börsen der Handel
ausgesetzt?
a) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit dem Brexit-
Referendum an den europäischen Börsen der Handel ausgesetzt?
b) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit dem Brexit-
Referendum an den deutschen Börsen der Handel ausgesetzt?
14. Für wie viele ETFs wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Volatilitätsspitze im Februar 2018 weltweit an den Börsen
der Handel ausgesetzt?
a) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit der Volatilitätsspitze
im Februar 2018 an den europäischen Börsen der Handel ausgesetzt?
b) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit der Volatilitätsspitze
im Februar 2018 an den deutschen Börsen der Handel ausgesetzt?
15. Wird eine Regulierung von ETFs derzeit innerhalb der Europäischen Union
auf Leitungs- und/oder Arbeitsebene beraten?
a) Wenn ja, welche Gremien sind damit befasst?
b) Wenn ja, wann haben hierzu welche Gremien getagt?
c) Wenn ja, sind hierzu Sitzungen von Gremien bis Ende des Jahres 2019
angesetzt oder nach Sicht der Bundesregierung zu erwarten?
d) Wenn ja, welche Position wird die Bundesregierung etwaigen Beratungen
vertreten?
Mit welcher Begründung?
16. Besteht innerhalb der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit zur
Finanztransaktionsteuer (FTT) bereits Einigkeit darüber, ob und wenn ja, in welcher
Weise ETFs von der von Deutschland und Frankreich vorgeschlagenen FTT-
Aktiensteuer erfasst werden sollen?
a) Wenn eine Besteuerung von ETFs insgesamt nicht vorgesehen ist, in
welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Ausweichreaktionen vom
Aktienhandel in den Handel mit ETF-Anteilen?
b) Wenn eine Besteuerung von ETFs vorgesehen ist, inwiefern würde sich
diese auf physisch replizierende ETFs beschränken bzw. beschränken
müssen?
Wenn dieses der Fall sein sollte, in welchem Umfang erwartet die
Bundesregierung Ausweichreaktionen vom Aktienhandel in den Handel mit
Anteilen an synthetisch replizierenden ETFs?
c) Wenn eine Besteuerung von ETFs insgesamt vorgesehen ist, wie lautet
die Begründung dafür, dass auch das Handeln von Anteilen mit
synthetisch replizierenden ETFs erfasst werden würde?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich eine FTT-
Aktiensteuer auf die Rendite bzw. Kosten von ETFs auswirken würde?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1313911.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12509 - Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12509 –
Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2018 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ein
„Special Feature“ mit dem Titel „Counterparty and liquidity risks in
exchange-traded funds“ (www.ecb.europa.eu/pub/financial-stability/fsr/speci
al/html/ecb.fsrart201%20811_3.en.html). Bei sogenannten Exchange Traded
Funds (ETFs) handelt es sich um börsengehandelte Indexfonds. Sie gehören
zur Kategorie der passiv gehandelten Indexfonds, die die Wertentwicklung
eines bestimmten Indexwertes nachbilden. Bei aktiv gemanagten
Investmentsfonds sind Fondsmanager mit der Verwaltung des Fondsvermögens betraut.
Bei den passiv börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sind wiederum sog.
physisch replizierende Fonds und sog. synthetische replizierende Fonds zu
unterscheiden. Bei physisch replizierenden Fonds bildet der Fonds selbst den
Indexwert nach, d. h. er erwirbt oder veräußert beispielsweise bei einem
Aktienindex je nach Gewichtung des Index Aktien. Möglich ist dabei wiederum, dass
eine hundertprozentige Nachbildung (Vollreplikation) des Index im Fonds
oder eine Teilreplikation vorgenommen wird. Synthetisch replizierende ETFs
dagegen halten nicht die Werte unmittelbar, die dem Index zugrunde liegen,
sondern nutzen Derivate, wie zum Beispiel Tauschgeschäfte (Swaps), um die
Wertentwicklung des eigentlich zugrunde liegenden Index abzubilden und
sichern diese Tauschgeschäfte mit der Hilfe eines Sicherheitskorbes (collateral)
ab.
Die EZB tritt in ihrem „Special Feature“ für eine Anpassung bestehender
Regeln oder ein eigenes Regelwerk für ETFs ein. Die EZB sieht insbesondere die
Gefahr, dass in turbulenten Phasen eine Anlegerflucht die Finanzstabilität
gefährden könne. Der europäische Fondsverband Efama hat mit einer
Stellungnahme vom 18. Juni 2019 auf die Bedenken der EZB geantwortet (www.efa
ma.org/Publications/CounterpartyandliquidityrisksETFs.pdf). Nach Ansicht
von Efama seien ausreichend Marktteilnehmer zur Abnahme von ETF-
Anteilen auch in Stressphasen vorhanden, um sogenannte Schocks
abzufedern. Zudem verweist Efama auf die hinterlegten Sicherheiten (collateral), die
bei Ausfällen zum Tragen kämen.
Im Mai 2019 kam der Ausschuss für Finanzstabilität (bestehend aus Vertretern
des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu dem Schluss, dass die von
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13139
19. Wahlperiode 11.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ETFs ausgehenden Stabilitätsrisiken bislang begrenzt sind und ETFs trotz des
starken Wachstums noch eine untergeordnete Rolle im Finanzsystem spielen
(www. bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpo
litik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Bericht.pdf? blob=publicationFi
le&v=3).
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl aktiv
gemanagter Investmentfonds weltweit?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
Wie hat sich das verwaltete Vermögen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der aktiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds weltweit?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl aktiv
gemanagter Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der aktiv
gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds innerhalb der
Europäischen Union?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Daten vor. Regelmäßige
Veröffentlichungen gibt es beispielsweise von Verbänden (z. B. vom Europäischen
Fondsverband EFAMA (www.efama.org/Publications/Statistics/International/
Quarterly%20%20International/International%20Statistical%20Re
lease%20Q1%202019.pdf). Allerdings wird in diesen Publikationen in der
Regel nicht nach aktiv oder passiv gemanagten Fonds unterschieden.
3. Wie hoch ist die Anzahl aktiv gemanagter Investmentfonds in
Deutschland?
a) Wie hoch ist das durch diese verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist die Anzahl der aktiv gemanagten und börsengehandelten
Investmentfonds in Deutschland?
Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Die Anzahl aller Investmentfonds in Deutschland zum Juni 2019 betrug 7.190.
Das gesamte Volumen aller deutschen Investmentfonds zum Juni 2019 betrug
1,7 Billionen Euro. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-
Fin) erhebt keine Meldedaten, die zwischen aktiv und passiv verwalteten Fonds
differenzieren. Es existiert auch keine abschließende Definition für „aktiv“ und
„passiv“. Die Anzahl der aktiv gemanagten und börsengehandelten
Investmentfonds in Deutschland ist der Bundesregierung nicht bekannt.
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl passiv
gemanagter Investmentfonds weltweit?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
passiv gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds (ETFs)
weltweit?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl passiv
gemanagter Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durch diese
verwaltete Vermögen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
passiv gemanagten und börsengehandelten Investmentfonds (ETFs)
innerhalb der Europäischen Union?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Die Anzahl der Fonds ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das
Fondsvolumen von ETF zum April 2019 kann folgender Statistik entnommen werden:
sdw.ecb.europa.eu/browse.do?node=9691591.
6. Wie hoch ist die Anzahl passiv gemanagter Investmentfonds in
Deutschland? Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
a) Wie hoch ist das durch diese verwaltete Vermögen?
Wie hat sich das verwaltete Vermögen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
Die Fragen 6 und 6a werden zusammen beantwortet.
Zur Anzahl passiv gemanagter Fonds liegen der Bundesregierung keine Daten
vor.
b) Wie hoch ist die Anzahl der passiv gemanagten und
börsengehandelten Investmentfonds (ETFs) in Deutschland?
Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Anzahl aller deutscher ETF betrug zum Mai 2019 114. Ende 2015 waren es
109.
c) Wie viele Personen in Deutschland haben in ETFs investiert?
Wie hoch ist das investierte Vermögen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Kosten bzw.
die Rendite von aktiven gemanagten Fonds im Vergleich zu ETFs
verhalten?
Die Bundesregierung selbst hat keine Daten zu dieser Frage erhoben, verweist
aber auf einen ESMA Annual Statistical Report on the cost and performance of
retail investment products, der sich mit den Kosten und der Rendite aktiver und
passiver Fonds auseinandersetzt (www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/
esma-report-finds-investment-product-performance-highly-impacted-charges).
8. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank hinsichtlich verschiedener Finanzmarktrisiken bei ETFs
(www.bundesbank.de/resource/blob/764422/c63b415bc2325
ab7168daa099f561a6 b/mL/2018-10-exchange-traded-funds-data.pdf)?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass ETFs ein erhöhtes Gegenparteirisiko haben?
Gab es bereits entsprechende Störungen bei deutschen ETFs?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass bei Marktstress ETFs Liquiditätsprobleme
bekommen können?
Gab es bereits entsprechende Störungen bei deutschen ETFs?
c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Bundesbank, dass es durch ETFs zu einer Beeinträchtigung der
Informationsfunktion von Preisen kommen kann?
Lassen sich entsprechende Störungen in Deutschland identifizieren?
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
unterschiedlichen Risiken zu adressieren?
Die Fragen 8 bis 8d werden zusammen beantwortet.
Die in dem in der Frage genannten Bericht der Deutschen Bundesbank auf den
Seiten 98 ff. beschriebenen Probleme traten alle in den USA auf. Nach
Einschätzung der Bundesbank waren ETF für diese Störungen nicht ursächlich
(vgl. Bundesbankbericht, S. 101, 103). BaFin und Bundesbank arbeiten bei der
Beobachtung von Finanzmarktrisiken zusammen, z. B. im Ausschuss für
Finanzstabilität. Sie beobachten den ETF-Markt im Rahmen ihrer laufenden
Tätigkeit. Gemäß dem Bericht der Bundesbank liegen derzeit keine
Anhaltspunkte für konkrete Probleme aufgrund der im Bericht beschriebenen möglichen
Risiken (Gegenparteirisiken, Liquiditätsprobleme, Beeinträchtigung der
Informationsfunktion von Preisen) in Deutschland vor.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sicht der EZB,
dass ETFs nicht ausreichend reguliert seien?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich
ETF- Regulierung?
Es ist theoretisch denkbar, dass ETF krisenverstärkend wirken können.
Allerdings ist die Diskussion, ob dies auch praktisch der Fall ist, unter Aufsehern
und in der Wissenschaft noch nicht abgeschlossen. Einigkeit besteht darüber,
dass die Mechanismen der ETF-Auflage und des ETF-Handels noch stärker
durchdrungen werden sollten. Das Wachstum des ETF-Marktes und das
Aufkommen neuer und exotischer Produkte werden daher von der BaFin und in
internationalen Gremien global, europäisch und national fortlaufend beobachtet.
Die Bundesregierung ist grundsätzlich um mehr Transparenz betreffend die
Funktionsweise von ETFs bemüht.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sicht der EZB,
dass das Gegenparteirisiko bei ETFs die Gefahr birgt, in Stressphasen
verstärkt wirken zu können?
a) Wenn ja, gilt dies aus Sicht der Bundesregierung sowohl für physische
als auch für synthetisch replizierende ETFs?
b) Oder gilt dies aus Sicht der Bundesregierung vornehmlich für
synthetisch replizierende ETFs, und wenn ja, aus welchen Gründen?
c) Oder gilt dies aus Sicht der Bundesregierung vornehmlich für
physisch replizierende ETFs, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Die Fragen 10 bis 10c werden zusammen beantwortet.
Grundsätzlich bergen sowohl synthetische als auch physische
Replikationsmethoden bei ETF Gegenparteirisiken, im ersten Fall über die Swap-Konstruktion,
im zweiten Fall über übliche Wertpapierleihgeschäfte. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
11. Welche Erfahrungen bzw. Beobachtungen hat die Bundesregierung bei
den durch sie beaufsichtigten ETFs hinsichtlich der hinterlegten
Sicherheiten gemacht?
a) Wie hoch ist das Volumen der hinterlegten Sicherheiten der in
Deutschland gehandelten ETFs?
b) Inwiefern wären nach Sicht der Bundesregierung damit etwaige
Ausfälle abgedeckt?
c) Inwiefern besteht bzw. bestünde aus Sicht der Bundesregierung ein
durch die Sicherheiten nicht abgedecktes Restrisiko?
Wenn ein solches besteht bzw. bestünde, in welcher Relation steht
bzw. stünde dieses zum Gesamtwert der in Frage 9 genannten ETFs?
Die Fragen 11 bis 11c werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Kritische Beobachtungen
zu diesem Fragenkomplex waren noch nicht festzustellen. Die regelmäßige
Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften aufgrund der Verordnung
(EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
und der Weiterverwendung (SFT-Verordnung) erfolgt im
Investmentfondsbereich ab Oktober 2020.
12. Inwiefern gibt es nach Sicht der Bundesregierung an den Börsen
ausreichend Marktteilnehmer, die auch in Stressphasen ETF-Anteile kaufen und
damit Schocks abfedern und damit Ungleichgewichte verhindern?
a) Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang in den letzten
zehn Jahren Erkenntnisse darüber erhalten, dass ein entsprechendes
Abfedern nicht erfolgt ist bzw. die Situation eingetreten ist, wo
Entsprechendes gedroht hat?
b) Wenn ja, welche Ereignisse haben aus Sicht der Bundesregierung zu
diesen Folgen geführt?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Konkrete Anhaltspunkte für Probleme in Deutschland waren in den letzten
Jahren laut dem in Frage 8 genannten Bericht der Deutschen Bundesbank nicht
festzustellen. Wie in den Antworten zu den Fragen 8 und 9 aufgeführt, besteht
das Bestreben, die komplexen Sachverhalte im ETF-Handel fortlaufend zu
analysieren.
13. Für wie viele ETFs wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Brexit-Referendum weltweit an den Börsen der
Handel ausgesetzt?
a) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit dem Brexit-
Referendum an den europäischen Börsen der Handel ausgesetzt?
b) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit dem Brexit-
Referendum an den deutschen Börsen der Handel ausgesetzt?
14. Für wie viele ETFs wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Volatilitätsspitze im Februar 2018 weltweit an den
Börsen der Handel ausgesetzt?
a) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit der
Volatilitätsspitze im Februar 2018 an den europäischen Börsen der Handel
ausgesetzt?
b) Für wie viele ETFs wurde im Zusammenhang mit der
Volatilitätsspitze im Februar 2018 an den deutschen Börsen der Handel ausgesetzt?
Die Fragen 13 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat weder im Zusammenhang mit der Volatilitätsspitze im
Februar 2018 noch im Zusammenhang mit dem Brexit-Referendum Kenntnis
von Handelsaussetzungen an den deutschen und an den europäischen Börsen.
Zu Drittstaaten-Börsen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Wird eine Regulierung von ETFs derzeit innerhalb der Europäischen
Union auf Leitungs- und/oder Arbeitsebene beraten?
a) Wenn ja, welche Gremien sind damit befasst?
b) Wenn ja, wann haben hierzu welche Gremien getagt?
c) Wenn ja, sind hierzu Sitzungen von Gremien bis Ende des Jahres 2019
angesetzt oder nach Sicht der Bundesregierung zu erwarten?
d) Wenn ja, welche Position wird die Bundesregierung etwaigen
Beratungen vertreten?
Mit welcher Begründung?
Die Fragen 15 bis 15d werden zusammen beantwortet.
Derartige Beratungen finden derzeit innerhalb der Europäischen Union auf
Leitungs- und/oder Arbeitsebene nicht statt.
16. Besteht innerhalb der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit zur
Finanztransaktionsteuer (FTT) bereits Einigkeit darüber, ob und wenn ja, in
welcher Weise ETFs von der von Deutschland und Frankreich
vorgeschlagenen FTT- Aktiensteuer erfasst werden sollen?
a) Wenn eine Besteuerung von ETFs insgesamt nicht vorgesehen ist, in
welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Ausweichreaktionen
vom Aktienhandel in den Handel mit ETF-Anteilen?
b) Wenn eine Besteuerung von ETFs vorgesehen ist, inwiefern würde
sich diese auf physisch replizierende ETFs beschränken bzw.
beschränken müssen?
Wenn dieses der Fall sein sollte, in welchem Umfang erwartet die
Bundesregierung Ausweichreaktionen vom Aktienhandel in den
Handel mit Anteilen an synthetisch replizierenden ETFs?
c) Wenn eine Besteuerung von ETFs insgesamt vorgesehen ist, wie lautet
die Begründung dafür, dass auch das Handeln von Anteilen mit
synthetisch replizierenden ETFs erfasst werden würde?
Die Fragen 16 bis 16c werden zusammen beantwortet.
Nachdem bei den Verhandlungen zur FTT über Jahre kein Durchbruch erzielt
werden konnte, wird nun innerhalb der Gruppe der Staaten der Verstärkten
Zusammenarbeit der deutsch-französische Vorschlag verhandelt, die
Bemessungsgrundlage für eine FTT nach dem französischen Vorbild auszugestalten. Die in
Frankreich bestehende FTT zielt auf die Besteuerung von Transaktionen mit im
Inland emittierten Aktien ab. Übertragen auf die gegenwärtigen Verhandlungen
bedeutet dies, dass die Käufer von bestimmten Aktien FTT bezahlen müssen.
Hiervon sind auch Fonds betroffen.
Die Verhandlungen zum Richtlinientext sind noch nicht abgeschlossen, so dass
es innerhalb der Gruppe der Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit bisher
noch keine Entscheidung darüber gibt, ob bzw. in welcher Weise ETFs in den
Anwendungsbereich der Finanztransaktionsteuer fallen sollen.
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich eine FTT-
Aktiensteuer auf die Rendite bzw. Kosten von ETFs auswirken
würde?
Der Bundesregierung liegen keine expliziten Kenntnisse über die
Auswirkungen auf die Rendite bzw. Kosten von ETFs vor. Auf Grund des geplanten
geringen Steuersatzes (in der Diskussion sind derzeit 0,2 Prozent des Kaufpreises)
dürften die Auswirkungen aber gering sein. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 16 bis 16c verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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