Konflikt zwischen Radaranlagen der Bundeswehr und Windenergieanlagen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Omid Nouripour und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Es häufen sich die Meldungen darüber, dass die Neuerrichtung oder das Repowering von Windenergieanlagen durch Einwendungen und sogar Rechtsbehelfe der jeweiligen Wehrbereichsverwaltungen der Bundeswehr verhindert werden. Die Windenergieanlagen würden – so die Wehrbereichsverwaltungen – die Funktionstüchtigkeit von Radaranlagen stören. Betroffen seien sowohl Radaranlagen der militärischen Flugsicherung als auch solche der Landesverteidigung.
Erhebungen der Windbranche gehen inzwischen davon aus, dass infolge der Einsprüche der Wehrbereichsverwaltungen auf Grund von Radar mehr als 1 200 MW Windenergieleistung nicht errichtet werden können. Dies entspräche Investitionen in Höhe von ca. 1,5 Mrd. Euro. Diese Zahl beinhaltet noch keine Repoweringprojekte und Absichten von Betreibern, die aufgrund von befürchteten Einsprüchen der Bundeswehrverwaltung erst gar keinen Bauantrag gestellt haben.
Dieser Umstand ist umso problematischer vor dem Hintergrund, dass sich die betroffenen Kommunen häufig in strukturschwachen Regionen befinden. Ihnen gehen durch verhinderte Windenergieanlagen Einnahmen in Form von Gewerbesteuern und auch zukunftsfähige Arbeitsplätze verloren.
Konflikte zwischen militärischem Radar und der Windenergienutzung sind in den vergangenen Jahren bereits in Schleswig-Holstein und Niedersachsen aufgetreten. In jüngster Zeit häufen sich diese Fälle jedoch auch in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, so zum Beispiel im Kreis Düren. Dort drohen Einsprüche der Wehrbereichsverwaltung zum Beispiel Repowering-Projekte in der Windnutzungsfläche von Nideggen-Schmidt zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
In welchem Umkreis von Radaranlagen zur Flugsicherung und/oder zur Luftabwehr stellen Windenergieanlagen ein Störpotential dar, und aus welchen Gründen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotential und die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Aufgaben von Flugsicherung und Landesverteidigung?
Welche konkreten Sicherheitsrisiken gehen nach Einschätzung der Bundesregierung für die Luftfahrt und Luftraumüberwachung von diesen Störungen differenziert nach Sicht- und Instrumentenflugregeln aus?
Inwiefern existieren einheitliche Bewertungs-/Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Windenergieanlagen in der Nähe von Radaranlagen für die Bundeswehr? Wenn diese existieren, mit welchem konkreten Inhalt?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Differenzierungen zwischen der Beeinträchtigung von Flugsicherungs- und Landesverteidigungsradar durch Windenergieanlagen, und wenn ja, wie sehen diese aus?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die veröffentlichten An- und Abflugverfahren (AIP Mil und AIP Ziv) bei der Störungs- bzw. Gefährdungsprognose durch die Bundeswehr berücksichtigt?
Ab welcher Höhe der Windenergieanlagen, ggf. in Abhängigkeit zur Entfernung der Radaranlage, treten nach Kenntnis der Bundesregierung die Störungen auf?
Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung auch zu Störungen von Radaranlagen zur Überwachung des zivilen Luftverkehrs? Wenn ja, in welchem Umkreis der Anlagen?
Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Radarsysteme der Bundeswehr vor, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen?
Bei welchen Windenergieprojekten hat die Bundeswehrverwaltung seit dem Jahr 2005 in Genehmigungsverfahren Bedenken wegen der Störung von Radaranlagen geäußert bzw. ihre Zustimmung zu dem Antrag verweigert (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Anlagen und installierter Leistung in Megawatt)?
Welche dieser Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht realisiert?
Bei welchen Projekten wurden Modifikationen bei den Windenergieanlagen (z. B. geringere Höhen, Verschiebung der Anlagenstandorte) vorgenommen?
Welche Projekte wurden zunächst abgelehnt und dann doch realisiert?
Mit welcher Begründung wurden die Ablehnungen aufgehoben?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, bei welchen Windenergieprojekten zivile Luftverkehrseinrichtungen (einschließlich der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) ablehnende Stellungnahmen mit der Begründung der Störung von Radaranlagen abgegeben haben (bitte um Nennung der einzelnen Projekte, der Anzahl der Anlagen und installierter Leistung in Megawatt)?
Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr bei der Flugsicherung vorwiegend das sogenannte Primärradar verwendet, und nicht, wie in nahezu allen anderen NATO-Staaten üblich, das sogenannte Sekundärradar auf Transponderbasis, welches in diesen Ländern nur in seltenen Fällen von dem zweidimensionalen Primärradar unterstützt wird? Wenn ja, warum?
Ist es zutreffend, dass die Bundeswehrverwaltung bei der Stellungnahme zu Windparkprojekten, die sich im Einflussbereich des Flugsicherungsradars befinden, die Beurteilung überwiegend auf das sogenannte Primärradar abstützt, und nicht wie in der praktischen Arbeit auf Primär- und Sekundärradar? Wenn ja, warum?
Ist es zutreffend, dass Windenergieanlagen keinen störenden Einfluss auf das sogenannte Sekundärradar auf Transponderbasis ausüben? Wenn ja, warum verwendet die Bundeswehr nicht ebenfalls das Sekundärradar auf Transponderbasis?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verkehrenden Luftfahrzeuge ohne Transpondertechnik vor? Falls ja, bitte eine Differenzierung nach militärischen, zivilen Verkehrs- und sonstigen (insbesondere Sport-)Flugzeugen vornehmen.
Ist es zutreffend, dass Windenergieanlagen über ein wesentlich geringeres Störpotential für die Radarsysteme der US-Airforce (z. B. an dem Flughafen Rammstein) verfügen und die US-Airforce aus diesem Grund keine Einwände gegenüber dem Aufbau von Windenergieanlagen in der Umgebung ihrer Flughäfen in Deutschland erhebt? Wenn ja, warum? Wenn nein, worin unterscheiden sich die Einwände der US-Airforce von denen der Bundeswehr?
Welche Radarsysteme verwenden die anderen in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte?
Bei welchen dieser Systeme führen Windenergieanlagen zu Störungen beim Radar?
In welchen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung von ausländischen Streitkräften zu Einsprüchen gegen die Errichtung von Windenergieanlagen gekommen, die mit der Störung von Radaranlagen begründet wurden?
Ist es zutreffend, dass ab dem Jahr 2010 die Radargeräte vom Typ ASR 910 durch neue digitale Radartechnik vom Typ ASR-S ersetzt werden sollen, und falls ja, wann wird dieser Austauschprozess nach Erkenntnissen der Bundesregierung flächendeckend abgeschlossen sein?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob Windenergieanlagen einen störenden Einfluss auf Radaranlagen vom neuen Typ ASR-S ausüben können?
Trifft es zu, dass diese oder andere moderne Radaranlagen unter anderem durch Computermodellierung Hindernisse bzw. Störungen „wegmodellieren“ können? Ist dies auch bei der Radartechnik vom Typ ASR 910 möglich?
Wenn von Windenergieanlagen kein störender Einfluss auf dieses Radarsystem zu erwarten ist, wird die Bundeswehrverwaltung ihre bisherigen Einsprüche gegen die Errichtung von Windenergieanlagen aufrechterhalten? Wenn ja, warum?
Ist es zutreffend, dass die Bundeswehrverwaltung bei verschiedenen Windenergieprojekten einen entgegenstehenden öffentlichen Belang geltend gemacht hat, obwohl sich die geplante Windenergieanlage außerhalb des im Allgemeinen Umdruck Nr. 51 für den Anlagentyp ASR 910 „Siemens 1990“ vorgesehenen Interessenbereichs von 18 Kilometern (Flugsicherungsradar) bzw. 35 Kilometern (Landesverteidigungsradar) befand? Wenn ja, warum und bei welchen Anlagen?
Hat sich dieser Umdruck geändert? Wenn ja, inwieweit haben sich die physikalischen Erkenntnisse geändert?
Ist es zutreffend, dass in anderen NATO-Staaten (z. B. Belgien) trotz Verwendung gleichartiger Luftverteidigungsradaranlagen der Interessenbereich der dortigen Militärverwaltung statt auf 35 km nur auf einen Radius von 20 km festgelegt ist? Wenn ja, wie lässt sich das erklären?
Welche Rechtsprechung ist bisher zu dem Thema Windenergieanlagen und Radar ergangen?
Ist es möglich, dass durch Repoweringmaßnahmen (Ersatz kleiner schnell drehender durch große langsam drehende WEA) die Störeinflüsse verringert werden?
Ist es zutreffend, dass die Bundeswehrverwaltung Rechtsbehelfe (Widersprüche, Anfechtungsklagen) gegen Genehmigungen für Windenergieanlagen und Normenkontrollklagen gegen Bebauungspläne für Windenergieanlagen bei Gericht eingereicht hat (bitte um Nennung der einzelnen Projekte und Anzahl der Anlagen)?
Ist es zutreffend, dass sich die Bundeswehrverwaltung durch externe Anwaltskanzleien vertreten lässt? Sind die Wehrbereichsverwaltungen durch das Bundesministerium der Verteidigung zur Einlegung von Rechtsbehelfen und Beauftragung von Anwaltskanzleien im eigenen Namen hierzu bevollmächtigt?