[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard,
Andreas Bleck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12526 –
Energiewende – Biogas: Eine Reduzierung von Treibhausgasen durch
Methanproduktion
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein verbindliches EU-weites Ziel im Rahmen der neuen Richtlinie über
erneuerbare Energien (REDII vom 24. Dezember 2018) ist, die erneuerbaren
Energiequellen bis 2030 auf mindestens 32 Prozent zu erhöhen, um die
Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Insbesondere Biogas und andere
Biokraftstoffe sollten im Rahmen verbindlicher Ziele (1 Prozent im Jahr 2025 und
3,5 Prozent im Jahr 2030) gefördert werden (EU-Ratsdokument 7577/19;
www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVI/EU/05/81/EU_58187/imfna
me_10887773.pdf).
Biogas ist ein brennbares Gasgemisch, das durch Fermentation von Biomasse
(organisches Material) bei 30 bis 40 Grad Celsius unter Luftabschluss
(anaerob) erzeugt wird. Die Vergärung von Bio-Substraten zu Biogas für die
Energieerzeugung (oder Strom) erfolgt über eine Biogasanlage in luftdichten
Gärbehältern (
www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/de-was-ist-
eigentlichbiogas). Abhängig von den Substraten werden unter anderem Methan (50 bis
75 Vol.-Prozent), Kohlendioxid (20 bis 50 Vol.-Prozent), Wasser (2 bis 7 Vol.-
Prozent), Stickstoff (unter 2 Vol.-Prozent), Wasserstoff (unter 1 Vol.-Prozent),
Sauerstoff (unter 1 Vol.-Prozent) und Schwefelwasserstoff (20 bis 20 000
ppm) produziert (
www.klaerbiswerk.info/Biogaserzeugung/Erneuerbare-
Energie-aus-Biogasanlagen).
Ein höherer Anteil an Methan in der Produktion wird angestrebt, daher spielt
die Art der Biomasse eine wichtige Rolle (Lu, X., et al.: Effects of waste
sources on performance of anaerobic codigestion of complex organic wastes:
taking food waste as an example, 2017, 7: 15702,
www.nature.com/articles/
s41598-017-16068-z). Je nach Art der verwendeten Biomasse kann Biogas
durch den Einsatz von landwirtschaftlichen (nachwachsende Rohstoffe) oder
nichtlandwirtschaftlichen Anlagen (Bioabfall und Kläranlagen) hergestellt
werden. Landwirtschaftliche Biogasanlagen gewinnen weltweit als
erneuerbare Alternative zu fossilen Brennstoffen (Erdöl, Kohle und Erdgas)
zunehmend an Bedeutung. Die Grundlage der für diese Anlagen verwendeten
Biomasse kann Stallmist (z. B. Rindergülle), organischer Rückstand (z. B.
Lebensmittelabfälle) oder Energiepflanzenmaterial (z. B. Mais) darstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13119
19. Wahlperiode 10.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
4. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(
www.klaerwerk.info/Biogaserzeugung/Erneuerbare-Energie-aus-Biogasanla
gen).
Das Fermentationsprodukt enthält neben dem Gas, ähnlich wie die
Ausgangssubstrate, auch die Nährstoffe Stickstoff, Phosphor, Kalium und anderen
organischen Kohlenstoff und ist damit ein Mineraldünger, der in der
Landwirtschaft wiederverwendet werden kann.
Biogas als erneuerbare Energiequelle verursacht keine Lastschwankungen,
wie dies bei Solar- und Windenergie der Fall ist (
www.pv-magazine.de/
2019/02/12/mit-biogas-schwankungen-bei-photovoltaik-und-wind-ausglei
chen / ). In Deutschland wird die Stromerzeugung aus Biogas durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert und rund 5,4 Prozent des
Stromverbrauchs in Deutschland werden durch rund 9 000 Biogasanlagen
gedeckt (
www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/industriebran
chen/biogasanlagen#textpart-1).
Biomethan, auch solches der sogenannten zweiten Generation, ist jedoch im
Sinne des Umweltschutzes nach Ansicht der Fragesteller überhaupt nicht
nachhaltig. Methan ist ein geruchloses und farbloses Gas. Es steht wie
Kohlendioxid, Lachgas und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe im
Verdacht, als langlebiges „Treibhausgas“ den Strahlungshaushalt der Atmosphäre,
jedoch 25mal so stark wie Kohlendioxid, anzutreiben (Oehmichen, K., Thrän,
D. Fostering renewable energy provision from manure in Germany – Where to
implement GHG emission reduction incentives. Energy Policy, 2017 110, 471
– 477. doi:10.1016/j. enpol.2017.08.014). Bei der Bekämpfung der
schädlichen Umweltwirkungen auch durch Luftverunreinigungen hat die
Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller eine wichtige Verantwortung, der
durch das BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) Rechnung getragen
wird, das auch Biokraftstoffe betrifft und für die Sicherheitskontrolle von
Biogasanlagen eingesetzt werden kann.
Das Produkt aus Biogasanlagen, der Biogasschlamm (Gülle) oder Gärreste, ist
reich an organischen Stoffen und führt bei Verschmutzung in Flüssen und
Bächen zu Eutrophierung (Nährstoffanreicherung). Zusammen mit Ammoniak
ist dies tödlich für die dortige Fauna und verursacht Tonnen von toten Fischen
in nahegelegenen Gewässern (
www.lfvbw.de/bezirke/nordwuerttemberg/
1138-biogasanlagen-tickende-zeitbomben-fuer-unsere-fische).
Darüberhinaus steigt mit der sich erhöhenden Nachfrage nach
Bioenergierohstoffen für Biogas und auch für Biokraftstoffe auch die Nachfrage nach
Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Die Umwandlung von erworbenen
Naturflächen ist nach Ansicht der Fragesteller der biologischen Vielfalt
abträglich. Seit 2009 ist bekannt, dass ein Boom in der Biokraftstoffproduktion
negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben wird, da die daraus
resultierenden Monokulturplantagen eine hohe Biodiversität von z. B. Motten,
Ameisen und anderen Insekten nicht unterstützen (The impacts of biofuel
production on biodiversity: A review of the current literature, 2009,
www.cbd.int/
agriculture/2011-121/UNEP-WCMC3-sep11-en.pdf). Auch wenn eine
Kulturart wie Raps aufgrund des hohen Blütenertrags die Vielfalt an Bienen und
Wespen erhöht, wirkt dies wie eine Falle, denn bei der Ernte der Biomasse
entsteht eine Trachtlücke, in der diese Bestäuber plötzlich keine Nahrung
mehr haben (Stellungnahme: Für einen flächenwirksamen Insektenschutz –
Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2018,
www.umweltrat.de/Shared
Docs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2016_2020/2018_10_AS_Insekten
schutz.pdf?__blob=publicationFile&v=17). Das Wachstum der bestäubenden
bzw. der staatenbildende Arten wird durch die kontinuierlichen Ressourcen
unterstützt, die von halbnatürlichen Lebensräumen neben blühenden Feldern
bereitgestellt werden und durch den zunehmenden Anbau von
Energiepflanzen verloren gehen (Dietkötter, T., et al.: Mass-flowering crops increase
richness of cavity-nesting bees and wasps in modern agro-ecosystems, GCB
Bioenergy, 2014, 6, 219–226).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bioenergie leistet einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz. Durch die
Nutzung von Biomasse zur Erzeugung erneuerbarer Energie konnten
Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2018 in Deutschland in Höhe von 64,3
Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden werden. Die Bundesregierung hat
sich zum Ziel gesetzt, Biomasse innerhalb eines begrenzten, nachhaltig
verfügbaren Potenzials zu nutzen. Ihr ist bewusst, dass beim Einsatz von Biomasse
zudem Auswirkungen auf die Natur, die lokale Luftqualität und Obergrenzen
bei den Emissionsfrachten durch den Ausstoß von Luftschadstoffen, die
Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion und mögliche negative Effekte auf die
Biodiversität zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund erfolgt die
Förderung der Biomassenutzung bereits sehr differenziert. Da die
Energieversorgung bis spätestens 2050 nahezu vollständig dekarbonisiert erfolgen muss und
infolge der Beanspruchung von Flächen für die Ernährung, wird die Bedeutung
des Klimaschutzbeitrags von Bioenergie aus Anbaubiomasse an Grenzen
stoßen. Eine Ausweitung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe zur Biogas- und
Biokraftstofferzeugung über den derzeitigen Stand hinaus kommt aus diesen
Gründen nicht in Betracht.
1. Wird die Biogasproduktion in Deutschland aus landwirtschaftlich
erworbener und ökologisch gekennzeichneter Biomasse nach Kenntnis der
Bundesregierung anders bezeichnet bzw. zertifiziert als Biokraftstoffe, bei
denen der Rohstoff aus Abfall besteht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Kennzeichnung von Biogas
aus ökologisch (im Sinne der EG-Öko-Verordnung) erzeugter Biomasse. Die
EU-Richtlinie 2009/28/EG gibt Nachhaltigkeitskriterien für flüssige oder
gasförmige Biomasse vor. Dabei ist es unerheblich, aus welcher Biomasseart der
Brenn- oder Kraftstoff erzeugt wird. Für flüssige Biomasse zur
Stromerzeugung (Pflanzenöl-BHKWs) müssen die gleichen Kriterien erfüllt werden, wenn
eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgezahlt
werden soll. Neuanlagen werden seit 2012 nicht mehr gefördert. Damit wird
verhindert, dass nicht nachhaltige Biomasseimporte für die Stromerzeugung in
Deutschland eingesetzt werden. Die novellierte europäische Erneuerbare-
Energien-Richtlinie (RED II, (EU) 2018/2001) fordert weitergehende
Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Biogasproduktion, ihre Umsetzung in
nationales Recht muss bis Mitte 2021 erfolgen.
2. Wie viele Biogasproduktionsanlagen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Herstellung von Biogas aus Rohstoffen aus landwirtschaftlicher Biomasse und
aus Rohstoffen, welche aus Abfall bestehen, aufschlüsseln)?
Ende 2018 waren 9.000 Biogasproduktionsanlagen in Betrieb, davon rund
8.500 landwirtschaftliche Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von
4.400 MW, rund 200 Biogasaufbereitungsanlagen mit einer
Rohgasaufbereitungskapazität von 3.300 mn³/h, die Biomethan in das Gasnetz einspeisen und
ca. 300 Biogasanlagen, die Abfälle vergären. Die Hälfte des Substratinputs in
Biogasanlagen besteht aus nachwachsenden Rohstoffen, gefolgt von tierischen
Exkrementen wie Gülle und Festmist. Insgesamt machen diese beiden
Substrate mit 95 Prozent den Großteil des Substrateinsatzes in Biogasanlagen aus.
Die restlichen 5 Prozent sind Bioabfälle (kommunale und gewerbliche
Bioabfälle). Quellen: Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) 2019 und
Teilvorhaben „IIa Biomasse zur Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung
eines Erfahrungsberichts gemäß § 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“.
3. Wo sieht die Bundesregierung die maximale Ausbaukapazität bei Biogas,
und welchen Flächenbedarf an nachwachsenden Rohstoffen hätte dies zur
Folge?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Biomasse innerhalb eines
begrenzten, nachhaltig verfügbaren Potenzials zu berücksichtigen. Der starke
Zubau von Biogasanlagen wurde durch die EEG-Novellen 2012 und 2014
gebremst. Statt nachwachsender Rohstoffe sollen künftig vorrangig biogene
Abfälle und Reststoffe eingesetzt werden.
Gemäß der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) erfolgt seit 2014 ein
Anbau von Pflanzen für die Biogasproduktion auf rund 1,35 Millionen Hektar.
Dieser Wert ist relativ konstant und nimmt derzeit nicht zu. Silomais belegte
etwa zwei Drittel dieser Fläche, auf dem anderen Drittel standen weitere
Energiepflanzen wie Gräser, Getreide, Rüben und Leguminosen oder die
durchwachsene Silphie. Diese bienenfreundliche Dauerkultur hat ihren
Anbauumfang mit fast 3.000 Hektar innerhalb der letzten fünf Jahre verzehnfacht.
Der im EEG 2014 festgelegte Ausbaukorridor in Höhe von 100 MWel/a
installierter Leistung sowie die im EEG 2017 festgelegte jährliche
Ausschreibungsmenge von 150 MWel wurden bislang wenig ausgeschöpft. Diese
Ausschreibungsmengen würden längerfristig auch nicht die Stillegung von Altanlagen
kompensieren, so dass die installierte Biomassekapazität in Deutschland
abnehmen würde.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Biogasanlagen, die nicht dem
Immissionsschutzgesetz unterliegen, und wenn ja, welche Gesamt-
Erzeugungskapazität haben diese?
Biogasanlagen unterliegen grundsätzlich dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Ausgenommen hiervon sind Biogaserzeugungs- oder -aufbereitungsanlagen,
die als Teil von Flugplätzen errichtet wurden und betrieben werden und die
keine Betriebsbereiche im Sinne von § 3 Absatz 5a des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes sind, da Flugplätze gemäß § 2 Absatz 2 entsprechend von der
Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgenommen sind. Dies
gilt jedoch nur soweit die Biogaserzeugungs- oder -aufbereitungsanlagen Teil
des Flugplatzes sind, was insbesondere einen räumlichen und betrieblichen
Zusammenhang erfordert. Angaben zur Erzeugungsleistung solcher Anlagen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Welche Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitsaspekten für
Biogasanlagen, die ökologisch zu erfüllen sind, werden durch die Regelungen
der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung § 26 Ausstellung von
Zertifikaten (BioSt-NachV) zur Zertifizierung abgedeckt?
Die BioSt-NachV gilt für flüssige Biomasse, die nach dem EEG zur Erzeugung
von Strom eingesetzt wird und demnach nicht für Biogas oder Biomethan.
Für als Biokraftstoff eingesetztes Biogas (bzw. zu Biomethan aufbereitetes
Biogas) gelten die Anforderungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
(Biokraft-NachV) und künftig werden auch für aus gasförmiger Biomasse
bereitgestellten Strom und Wärme die Nachhaltigkeitsanforderungen der RED II
((EU) 2018/2001) gelten (siehe auch Antwort zu Frage 1).
6. Wie viel Störfälle (gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung von
2010) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Biogasanlagen seit
2010 gegeben, und welcher Art (Abwasser, Gasausbruch usw.) waren
diese?
In wie vielen Störfällen davon gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
Tote (bitte auch Anzahl der Toten angeben)?
Bei der zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen beim
Umweltbundesamt sind zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 27. August
2019 Meldungen der Länder über 24 meldepflichtige Ereignisse bei
Biogasanlagen nach Anhang VI der Störfall-Verordnung eingegangen. Darunter waren
drei Explosionen, vier Brände, vier Substrat- oder Gärrestfreisetzungen und
20 Freisetzungen von Biogas (Mehrfachnennungen je Ereignis enthalten). Bei
diesen Ereignissen gab es keine Toten. Im Übrigen sorgen auch im
Energiebereich arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen für die Sicherheit von
Beschäftigten.
7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Gesamtemissionen der Luftschadstoffe (Methan, Schwefelwasserstoff,
Ammoniak, SO2, NOx, CO, CO2, NMVC, Formaldehyd sowie Feinstäube)
aller Biogasanlagen?
Welche elektrische Arbeit wurde von diesen Anlagen insgesamt erzeugt?
Die verbrennungsbedingten Gesamtemissionen der Luftschadstoffe aller
Biogasanlagen (Verstromung in KWK) in Deutschland in 2017 nach Angaben des
Umweltbundesamtes sind in der folgenden Tabelle dargestellt (Quelle:
Umweltbundesamt, Luftschadstoffemissionsinventar 2019; Datenstand 03/2019):
Schadstoff Einheit Gesamtemissionen 2017
NMVOC kt 3,33
CO kt 59,24
CH4 kt 97,82
SO2 kt 24,4
NOx kt 62,36
Staub/PM10/PM2.5 kt 1,75
Ammoniak kt 0,072
Die prozessbedingten Gesamtemissionen an Luftschadstoffen der
Biogasanlagen in 2017 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Schadstoff Einheit Gesamtemissionen 2017
(ohne Ausbringung der
Substrate)
Gesamtemissionen 2017
(mit Ausbringung der
Substrate)
NH3 kt 4,64 146,77
CH4 kt 62,42 90,76
NOx kt 0,33 20,46
Die Spalte 1 enthält die Gesamtemissionen des Biogasanlagenprozesses ohne
Ausbringung der jeweiligen Substrate (Gärreste nachwachsender Rohstoffe,
Wirtschaftsdünger, Kompostierung). Spalte 2 enthält die Werte, die aus der
Ausbringung der Substrate resultieren. Würden die Substrate unbehandelt
ausgebracht, wären die THG-Emissionen deutlich höher.
Nach Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat)
betrug die Stromerzeugung aus vor Ort verstromtem Biogas im letzten Jahr rund
29 Milliarden Kilowattstunden. Hinzu kommen weitere 2,7 Milliarden
Kilowattstunden aus in das Erdgasnetz eingespeistem Biomethan (Quelle:
Umweltbundesamt/AGEE-Stat, Erneuerbare Energien in Deutschland 2018, Datenstand
03/2019).
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Gesamtflächenverbrauch durch die Energieerzeugung aus Biomasse (bitte für Biogas
und Biokraftstoffen getrennt angeben) aktuell und in Zukunft?
Der Gesamtflächenverbrauch für die Energieerzeugung aus Biomasse betrug
2018 rund 2,4 Millionen Hektar, davon werden rund 1,35 Hektar für
Biogasanlagen und rund 0,8 Millionen Hektar für Biokraftstoffe genutzt (Bioethanol
und Biodiesel/Pflanzenöl, Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
(FNR), Basisdaten Bioenergie Deutschland 2019). Eine Ausweitung dieser
Fläche wird aus Gründen der Nutzungskonkurrenz und aus
Nachhaltigkeitsgründen nicht erwartet und nicht befürwortet.
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Emissionen der
Luftschadstoffe (z. B. CO, SO2, NOx, CH2O und andere flüchtige
organische Verbindungen ohne Methan) im Vergleich zu den herkömmlichen
Energieträgern Braunkohle, Kohle und Erdgas usw. bezogen auf die
gleiche Menge erzeugter Kilowattstunden?
In Anlehnung an die methodischen Grundsätze der Lebenszyklusanalyse,
werden bei dem Vergleich von Biogas zu den fossilen Energieträgern Braunkohle,
Steinkohle und Erdgas sowohl die direkten Emissionen berücksichtigt, die im
Zuge der Umwandlung von Primärenergieträgern z. B. bei der Verbrennung
fossiler oder biogener Brennstoffe verursacht werden, als auch die indirekten
Emissionen, die außerhalb der Umwandlungsprozesse in den sogenannten
Vorketten z. B. bei der Herstellung von Anlagen zur Energieumwandlung oder der
Gewinnung und Bereitstellung von Primär- und Sekundärenergieträgern
entstehen. Die daraus resultierenden sogenannten Emissionsfaktoren werden in
Gramm pro Kilowattstunde angegeben und beziehen sich auf das Jahr 2018
(Quelle: Umweltbundesamt, Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger,
Datenstand 03/2019).
Schadstoff Einheit Biogas Braunkohle Steinkohle Erdgas
CO2-Äq. g/kWh 345,37 1.054,43 873,55 432,72
CO2 g/kWh 78,42 1.044,03 791,33 398,69
CH4 g/kWh 7,78 0,03 3,16 1,25
N2O g/kWh 0,24 0,03 0,01 0,01
SO2 g/kWh 0,63 0,48 0,34 0,01
NOx g/kWh 1,86 0,73 0,51 0,41
Staub g/kWh 0,05 0,02 0,02 0,01
CO g/kWh 1,64 0,44 0,12 0,22
NMOVC g/kWh 0,11 0,01 0,03 0,03
Die Zeile CO2-Äquivalente gibt dabei an, welches globale
Erwärmungspotenzial die Gesamtemissionen einer Technologie haben.
10. Welche Immissionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Formaldehyd und Feinstäube in der Nachbarschaft von Biogasanlagen zu
erwarten?
a) Welche chemische Beschaffenheit (z. B. Ammoniak-Feinstaub-
Gemische, die karzinogene polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe – PAK usw. – bilden) haben diese Feinstäube?
b) Welche gesundheitlichen Schutzmaßnahmen sind für die anliegende
Bevölkerung zur Verhinderung von Krebserkrankungen,
Erbguterkrankungen usw. durch Formaldehyd- und Feinstaubemissionen
seitens der Bundesregierung angedacht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Es ist davon auszugehen, dass bei der Erzeugung von Biogas in der
Biogasanlage (anders als bei der Biogasverbrennung, siehe hierzu auch die Antwort zu
Frage 11) keine nennenswerten Emissionen von Feinstaub oder Formaldehyd
entstehen und somit auch keine erhöhten Immissionen im Umfeld zu erwarten
sind.
11. Halten die Immissionen des krebserregenden Formaldehyds, das bei
Biogasanlagen emittiert und bei der Biogasverbrennung freigesetzt wird,
nach Kenntnis der Bundesregierung die Grenzwerte gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. BImSchV ein, und wenn nein,
warum nicht (bitte den Grenzwert angeben;
https://mobil.bfr.bund.de/de/
presse/presseinformationen/2006/14/krebserregende_wirkung_von_
eingeatmetem_formaldehyd_hinreichend_belegt-7858.html)?
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Bundes-
Immissionsschutzverordnungen enthalten – wie die EU-Luftqualitätsrichtlinie – keinen
Immissionsgrenzwert für Formaldehyd in der Außenluft. Insofern erübrigt sich die Frage
nach der Einhaltung eines Grenzwertes.
Bei der Beurteilung der von einer Anlage verursachten Formaldehyd-
Immissionen kann im Bedarfsfall auf die Richtlinien für die Belastung von Innenräumen
zurückgegriffen werden. Bei Einhaltung der geltenden Emissionsgrenzwerte
und bei guter Abluftführung ist in der Regel davon auszugehen, dass die
entsprechenden Werte eingehalten werden.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der Vollzug des
Immissionsschutzrechts in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.
12. Verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung die erneuerbare
Energiequelle Biogas einen Anstieg der Lebensmittelpreise sowie der Preise für
Energiepflanzen zur Herstellung von Bioethanol und eventuell Biodiesel?
a) Wie bewertet die Bundesregierung in Bezug darauf und im Lichte der
Flächenkonkurrenz mit der Biokraftstoffherstellung und
Biogasproduktion die Lebensmittelpreisentwicklung?
b) Ist damit zusammenhängend ein erhöhter Importanteil für
Biorohstoffe zu erwarten?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Preissteigerung von Nahrungsmitteln zwischen 2007 und 2008 wurde in
einer Vielzahl an Studien behandelt, die die Auswirkungen des Anbaus von
Energiepflanzen auf die Lebensmittelpreise analysieren. Die Produktion von
Biomasse zur Energieerzeugung wird hier als einer von vielen anderen
Faktoren (z. B. globales Wachstum, abnehmende Lagerbestände, die Abwertung des
Dollars, gestiegene Öl- und Düngerpreise) identifiziert, welche die
Preissteigerung hervorgerufen haben (Abbott, P. C., Hurt, C., & Tyner, W. E. (2008).
What's driving food prices? (No. 741-2016-51224).
Studien, die sich explizit auf den europäischen Markt beziehen, zeigen, dass die
Produktion von Biokraftstoffen zu Preissteigerungen für Agrarprodukte führen
kann. In der EU werden nach Banse et al (Banse, M., van Meijl, H., Tabeau, A.
und Woltjer, G. (2008). Will EU biofuel policies affect global agricultural
markets?. European Review of Agricultural Economics, 35(2), 117–141, Banse,
M., Van Meijl, H., Tabeau, A., Woltjer, G., Hellmann, F. und Verburg, P. H.
(2011). Impact of EU biofuel policies on world agricultural production and land
use. Biomass and Bioenergy, 35(6), 2385–2390) die Preise für Ölsaaten am
stärksten beeinflusst. Gesteigerte Weltmarktpreise bedeuten allerdings nicht,
dass die Preise für das Endprodukt im Einzelhandel in gleicher Höhe steigen.
Mitchell (Mitchel, D. (2008). A note on rising food prices. The World Bank)
betont, dass sich die geschätzten Auswirkungen von Biokraftstoffen auf
Lebensmittelpreise stark unterscheiden, je nachdem, welche Preise man betrachtet
(Export, Import, Großhandel oder Einzelhandel).
Da eine Ausweitung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe zur Biogas- und
Biokraftstofferzeugung nicht zu erwarten ist, dürften keine weiteren
Auswirkungen auf die Entwicklung der Lebensmittelpreise sowie auf Importmengen
entstehen, welche über bislang beobachtete Schwankungen der Importmengen
hinausgehen.
13. Warum setzt sich die Bundesregierung für die Landwirtschaft mit
Energiepflanzen zur Biokraftstoffproduktion und für die Energieproduktion
aus Biogas ein, wenn die Lebensmittelpreise dadurch potentiell erhöhend
beeinflusst werden bzw. einen höheren Rohstoffimport aus Ländern
außerhalb Europas zur Folge haben können, in denen die
Arbeitsbedingungen der Produzenten nicht den EU-Standards entsprechen und Biomasse
mit möglicherweise mangelnder Umweltverträglichkeit angebaut wird
(siehe auch Goeser, H.: Land Grabbing: Ursachen, Wirkungen,
Handlungsbedarf, w w w . b u n d e s t a g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 1 9 2 3 3 2 /
e135367c9c5de7bbfdf987adda71c606/land_grabbing-data.pdf Seite 9 f.)?
Die Bioenergie leistet einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz, insbesondere
in der Wärmebereitstellung. Durch die Nutzung von Biomasse zur Erzeugung
erneuerbarer Energie konnten Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2018 in
Deutschland in Höhe von 64,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden
werden. Für die Klimaschutzwirkung ist es wichtig, eine nachhaltige und
emissionsarme Produktion und Nutzung der Energiepflanzen sicherzustellen.
Trotz seines Beitrags für den Klimaschutz und zum Gelingen der Energiewende
besteht beim Anbau von Energiepflanzen eine Flächennutzungskonkurrenz mit
der Nahrungsmittelproduktion und dem Bedarf für stoffliche Nutzungen. Für
die Bundesregierung haben Ernährungssicherheit und die weltweite
Bekämpfung des Hungers Vorrang vor anderen Nutzungen der Agrarerzeugnisse. Die
verstärkte Gewinnung von Bioenergie aus Abfällen und Reststoffen, die über
die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 eine besondere Förderung
erfahren sollen, und die Bioenergieerzeugung im Kaskadenprinzip (Vorrang der
stofflichen Nutzung vor Energiegewinnung) tragen zur Minimierung der
Konkurrenz um Nahrungsgüter bei. National und auf EU-Ebene sind zudem
Obergrenzen für die Förderung von Energiepflanzen festgeschrieben, die sukzessive
verschärft werden. Auch dies trägt dazu bei, eine nachhaltige und
emissionsarme Produktion der Energiepflanzen sicherzustellen und einen Zielkonflikt
zwischen deren Anbau, der Ernährungssicherheit und Biodiversitätszielen zu
verringern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]