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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung - Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will
Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
18.09.2019
Antwortdauer
28 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenEnergie & Klima
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1252921.08.2019
Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung - Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12529
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Dr. Ingrid Nestle,
Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Renate Künast,
Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung –
Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will
Laut Artikel 3 der Governance-Verordnung der Europäischen Union sind die
Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem Jahr 2019 bei der Europäischen Kommission
regelmäßig sogenannte Integrierte Nationale Energie- und Klimapläne (NECPs)
einzureichen. In den NECPs sollen die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zum
Erreichen der EU-Klimaziele für das Jahr 2030 (40 Prozent Treibhausgasreduktion,
32 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch und
Steigerung der Energieeffizienz auf 32,5 Prozent) darlegen. Sollte sich in den NECPs
zeigen, dass die EU-2030-Ziele verfehlt werden, kann die EU-Kommission auf
Ebene der EU-Mitgliedstaaten bzw. auf EU-Ebene zusätzliche Maßnahmen
anregen.
Deutschland hat seinen Entwurf des Integrierten Nationalen Energie- und
Klimaplans am 20. Dezember 2018 bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Mehrere Studien haben den deutschen NECP ausgewertet und sind zu dem
Schluss gekommen, dass die von Deutschland dargelegten Maßnahmen nicht
ausreichend für den deutschen Beitrag zu den EU-Klimazielen für 2030 sind.
Deutschland belegte in der Studie „Planning for Net Zero“ mit seinem Plan den
zweitletzten Platz auf der europäischen Rangliste der NECPs (siehe „Planning
for Net Zero“: https://europeanclimate.org/wp-content/uploads/2019/05/Planning-
for-Net-Zero.-Assessing-the-draft-NECPs.pdf, „Time to Pick up the Pace“:
www.caneurope.org/docman/climate-energy-targets/3477-time-to-pick-up-
thepace-insights-into-the-draft-national-energy-and-climate-plans/file, „Just
Transition or Just Talk?“: www.caneurope.org/docman/coal-phase-out/3545-just-
transitionor-just-talk/file).
Am 18. Juni 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre
Empfehlungen zur Verbesserung der NECPs. Laut Einschätzung der EU-Kommission
reichen die im Entwurf des deutschen NECP dargelegten Politiken und Maßnahmen
nicht aus, um das im Rahmen der EU-Lastenteilungsentscheidung festgelegte
deutsche Ziel von 38 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 zu erreichen. Die EU-
Kommission fordert Deutschland deshalb auf, zusätzliche Politiken und
Maßnahmen festzulegen, um die Klimalücke zu schließen. Des Weiteren empfiehlt die
EU-Kommission, detaillierte und quantifizierte Politiken und Maßnahmen
vorzulegen, um den deutschen Beitrag zum Ziel von 30 Prozent erneuerbaren Energien
zu verwirklichen, Maßnahmen zur Erfüllung des Ziels des Verkehrssektors zu
präsentieren, einen mit Maßnahmen unterlegten ehrgeizigen Beitrag zum Ziel von
32,5 Prozent Energieeffizienz vorzulegen sowie Maßnahmen und Pläne zum
Auslaufen der Subventionen für fossile Brennstoffe aufzuführen.
Laut der Governance-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten eine öffentliche
Konsultation der NECPs durchführen. Diese wurde vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie am 14. Juni 2019 in Form einer Online-Konsultation
gestartet und läuft bis zum 2. August 2019.
Bis zum 31. Dezember 2019 haben die Mitgliedstaaten Zeit, ihre NECPs im
Lichte der Empfehlungen der EU-Kommission und der öffentlichen Konsultation
zu überarbeiten und eine finale Version vorzulegen. Darüber hinaus sind die
Mitgliedstaaten laut Governance-Verordnung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2020
Langfriststrategien einzureichen, welche mit den NECPs konsistent sein müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung das Ergebnis der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB-Kommission) in den finalen NECP
einbeziehen, vor dem Hintergrund, dass in der aktuell vorliegenden Version
auf die WSB-Kommission verwiesen wird und deren Abschlussbericht
mittlerweile seit Januar 2019 vorliegt?
Falls nein, warum nicht?
2. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Klimaschutzmaßnahmen (CO2-
Preis, Klimaschutzgesetz, Kohleausstieg, Maßnahmenpakete für
Sektorenziele 2030), welche im Klimakabinett ausgearbeitet und bis September 2019
beschlossen werden sollen, in den NECP zu integrieren (bitte zu den
einzelnen Punkten Stellung nehmen)?
3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Bericht „Just Transition or
Just Talk?“ von CAN Europe und Sandbag, welcher eine Bewertung der
NECPs der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf die Kohleverstromung
vornimmt und in dem Deutschland aufgrund des von der WSB-Kommission
vorgeschlagenen Enddatums 2038 für die Kohleverstromung den vorletzten
Platz belegt?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der deutsche NECP in
der Analyse „Planning for net zero“ von Climact und dem Ecologic Institute
nur 12,5 Prozent von möglichen 100 Prozent erreicht und Deutschland im
Ranking aller EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Slowakei den
vorletzten Platz belegt?
5. Wird die Bundesregierung die Anregung der Analyse „Planning for net zero“
berücksichtigen, Informationen über die notwendigen Investitionen bis 2030
bereitzustellen?
6. Warum hat die Bundesregierung im NECP kein Ziel für die Beendigung von
Subventionen für fossile Brennstoffe festgeschrieben?
a) Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission
umsetzen, alle Subventionen für fossile Brennstoffe aufzulisten und
Maßnahmen aufzuführen, um diese Subventionen auslaufen zu lassen?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zur
Referenzentwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren für die Jahre 2021 bis
2040 von den im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Sektorzielen teilweise
stark abweichen (Tabelle B8 im NECP)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Energiewirtschaft laut
Projektion im NECP im Jahr 2030 263 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalente ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 175 bis
183 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Industrie laut Projektion
im NECP im Jahr 2030 106 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente
ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 140 bis 143
Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind?
c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Verkehr laut Projektion
im NECP im Jahr 2030 147 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente
ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 95 bis 98
Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind?
d) Wie schätzt die Bundesregierung die Emissionen im Bereich Gebäude für
das Jahr 2030 ein, welche in der Projektion im NECP nicht gesondert
aufgeführt sind?
8. Warum legt die Bundesregierung im NECP bei der Angabe des angestrebten
Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch das Energiekonzept
2010 zugrunde, statt das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 als Basis der
Berechnungen zu verwenden?
Plant die Bundesregierung, das 65-Prozent-Ziel in der finalen Version des
NECP festzuschreiben?
9. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zum Anteil
erneuerbarer Energien für die Jahre 2021 bis 2040 von den nationalen und
europäischen Zielen teilweise stark abweichen (Tabelle B10 im NECP)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Strom im Jahr 2040 nur
ein Anteil von 55,2 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird, obwohl
das Erneuerbare-Energien-Gesetz bereits für das Jahr 2035 einen Anteil
von 55 bis 60 Prozent vorsieht und sich die Bundesregierung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf geeinigt hat, 65 Prozent
Erneuerbaren-Anteil bereits im Jahr 2030 zu erreichen?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Verkehr erst im Jahr
2030 ein Anteil von 10,2 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird,
obgleich die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU festlegt, dass jeder
EU-Mitgliedstaat im Verkehrssektor bereits im Jahr 2020 mindestens
10 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen erreichen
muss?
c) Warum führt die Bundesregierung keine Projektion für den Anteil
erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf, obgleich im
Energiekonzept 2010 für das Jahr 2030 ein Anteil von 30 Prozent und für das
Jahr 2040 ein Anteil von 45 Prozent vorgesehen ist?
10. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen, die laut Empfehlungen der EU-
Kommission notwendig sind, plant die Bundesregierung, das Ziel eines Anteils
erneuerbarer Energien von 30 Prozent am Endenergieverbrauch zu
erreichen?
11. Warum schreibt die Bundesregierung im NECP kein Energieeffizienz-Ziel
für 2030, sondern lediglich eine aus den Zielen für 2020 und 2050 linear
abgeleitete nationale Zielgröße des Primärenergieverbrauchs fest?
Plant die Bundesregierung, im finalen NECP ein eigenständiges Ziel für
2030 zu verankern, wie von der EU-Kommission gefordert, um damit eine
Berechnung des deutschen Beitrags zum EU-weiten Energieeffizienz-Ziel
von 32,5 Prozent bis 2030 zu ermöglichen?
12. Warum legt der vorliegende Plan kein Ziel für die Reduktion des
Endenergieverbrauchs für 2030 fest?
Plant die Bundesregierung, ein solches Ziel im finalen NECP festzulegen?
Falls nein, warum nicht?
13. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Energieeffizienz zu ergreifen, vor dem Hintergrund, dass der NECP lediglich
bereits existierende Maßnahmen auflistet, welche nicht einmal ausreichen,
um das Reduktionsziel für den Primärenergieverbrauch für 2020 zu erreichen
(siehe auch Frage 15a)?
14. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung das Effizienzziel für
den Verkehrssektor, den Endenergieverbrauch im Verkehr bis 2020 um rund
10 Prozent und bis 2050 um rund 40 Prozent gegenüber 2005 zu senken, zu
erreichen?
15. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zum Primär- und
Endenergieverbrauch für die Jahre 2021 bis 2040 teilweise stark von den
Zielen im Energiekonzept 2010 abweichen (Tabelle B13 im NECP)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Primärenergieverbrauch
bis zum Jahr 2030 um 20 Prozent und bis zum Jahr 2040 um 29 Prozent
gegenüber 2010 verringert, obgleich im Energiekonzept 2010 bereits für
das Jahr 2020 eine Verringerung um 20 Prozent vorgesehen ist?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Endenergieverbrauch bis
zum Jahr 2030 nur um 7 Prozent verringert, obgleich im Energiekonzept
2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 10 Prozent
vorgesehen ist?
c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass Endenergieverbrauch im
Verkehrssektor weiter ansteigt und erst ab 2024 rückläufig ist, obgleich im
Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 10
Prozent gegenüber 2005 vorgesehen ist?
d) Warum gibt die Bundesregierung keine Projektion des
Primärenergieverbrauchs für den Sektor Gebäude an, obgleich dieser laut Energiekonzept
2010 bis 2050 um 80 Prozent sinken soll?
e) Warum gibt die Bundesregierung keine Projektion des Wärmebedarfs des
Gebäudebestandes an, obgleich dieser laut Energiekonzept 2010 bis 2020
um 20 Prozent sinken und bis 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand
erreicht werden soll?
16. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Emissionen aus der
Landnutzung vollständig ausgeglichen werden, indem durch Maßnahmen im
gleichen Sektor eine entsprechende Menge CO₂ aus der Atmosphäre
abgebaut wird („No-Debit“-Regel) (bitte die entsprechenden Maßnahmen
auflisten)?
17. Wird die Bundesregierung im finalen NECP eine umfassende
Folgenabschätzung vornehmen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen
ausreichen, um das deutsche Ziel der EU-Lastenteilungsentscheidung von 48
Prozent Emissionsreduktion bis 2030 zu erreichen?
18. Warum hat die Bundesregierung bis zum Beginn der öffentlichen
Konsultation des NECP seit Einreichen des Entwurfs sechs Monate verstreichen
lassen, obgleich seitdem keine Änderungen an dem Entwurf vorgenommen
wurden?
19. Wie begründet die Bundesregierung die Auswahl eines Online-Tools für die
öffentliche Konsultation des NECP statt eines Dialogprozesses, wie er
beispielsweise bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050 durchgeführt
wurde?
20. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag am NECP zu beteiligen, wie sie es in ihrer Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/4667 angekündigt hat (bitte Datum und Form der
Beteiligung angeben)?
21. Wird es für die Zivilgesellschaft und den Deutschen Bundestag eine
Möglichkeit zur Beteiligung am aktualisierten Entwurf des NECP geben, bevor
dieser als finale Version an die EU-Kommission übermittelt wird?
a) Falls ja, wann?
b) Falls nein, warum nicht, und wie kann in diesem Fall die Aussage im Staff
Working Document der Empfehlungen der EU-Kommission verstanden
werden, dass neben der bereits gestarteten öffentlichen Konsultation in
Deutschland im Laufe des Jahres weitere Konsultationen geplant sind?
22. Plant die Bundesregierung, den Klimaschutzplan 2050 zu aktualisieren, vor
dem Hintergrund, dass die EU-Mitgliedstaaten laut Artikel 15 der
Governance-Verordnung bis Anfang 2020 mit den NECPs konsistente nationale
Langfriststrategien einreichen müssen, der Klimaschutzplan 2050 aufgrund
klimapolitischer Entwicklungen wie dem Ergebnis der WSB-Kommission
und dem Bekenntnis der Bundeskanzlerin zu Klimaneutralität bis 2050
jedoch nicht mehr aktuell ist?
a) Falls ja, plant die Bundesregierung, eine öffentliche Konsultation
durchzuführen, wie in Artikel 10 der Governance-Verordnung vorgeschrieben?
b) Falls nein, warum nicht?
Berlin, den 6. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1331618.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12529 - Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung – Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12529 –
Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung –
Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Artikel 3 der Govemance-Verordnung der Europäischen Union sind die
Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem Jahr 2019 bei der Europäischen
Kommission regelmäßig sogenannte Integrierte Nationale Energie- und Klimapläne
(NECPs) einzureichen. In den NECPs sollen die Mitgliedstaaten ihren Beitrag
zum Erreichen der EU-Klimaziele für das Jahr 2030 (40 Prozent
Treibhausgasreduktion, 32 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am
Endenergieverbrauch und Steigerung der Energieeffizienz auf 32,5 Prozent) darlegen. Sollte
sich in den NECPs zeigen, dass die EU-2030-Ziele verfehlt werden, kann die
EU-Kommission auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten bzw. auf EU-Ebene
zusätzliche Maßnahmen anregen.
Deutschland hat seinen Entwurf des Integrierten Nationalen Energie- und
Klimaplans am 20. Dezember 2018 bei der Europäischen Kommission
eingereicht. Mehrere Studien haben den deutschen NECP ausgewertet und sind zu
dem Schluss gekommen, dass die von Deutschland dargelegten Maßnahmen
nicht ausreichend für den deutschen Beitrag zu den EU-Klimazielen für 2030
sind. Deutschland belegte in der Studie „Planning for Net Zero“ mit seinem
Plan den zweitletzten Platz auf der europäischen Rangliste der NECPs (siehe
„Planning for Net Zero“: https://europeanclimate.org/wp-content/uploads/
2019/05/Planning-for-Net-Zero.-Assessing-the-draft-NECPs.pdf, „Time to
Pick up the Pace“: www.caneurope.org/docman/climate-energy-targets/3477-
time-to-pick-up-the-pace-insights-into-the-draft-national-energy-and-
climateplans/file, „Just Transition or Just Talk?“: www.caneurope.org/docman/
coalphase-out/3545-just-transition-or-just-talk/file).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13316
19. Wahlperiode 18.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
16. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Am 18. Juni 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre
Empfehlungen zur Verbesserung der NECPs. Laut Einschätzung der EU-Kommission
reichen die im Entwurf des deutschen NECP dargelegten Politiken und
Maßnahmen nicht aus, um das im Rahmen der EU-Lastenteilungsentscheidung
festgelegte deutsche Ziel von 38 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 zu
erreichen. Die EU-Kommission fordert Deutschland deshalb auf, zusätzliche
Politiken und Maßnahmen festzulegen, um die Klimalücke zu schließen. Des
Weiteren empfiehlt die EU-Kommission, detaillierte und quantifizierte
Politiken und Maßnahmen vorzulegen, um den deutschen Beitrag zum Ziel von
30 Prozent erneuerbaren Energien zu verwirklichen, Maßnahmen zur
Erfüllung des Ziels des Verkehrssektors zu präsentieren, einen mit Maßnahmen
unterlegten ehrgeizigen Beitrag zum Ziel von 32,5 Prozent Energieeffizienz
vorzulegen sowie Maßnahmen und Pläne zum Auslaufen der Subventionen für
fossile Brennstoffe aufzuführen.
Laut der Governance-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten eine öffentliche
Konsultation der NECPs durchführen. Diese wurde vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie am 14. Juni 2019 in Form einer Online-
Konsultation gestartet und läuft bis zum 2. August 2019.
Bis zum 31. Dezember 2019 haben die Mitgliedstaaten Zeit, ihre NECPs im
Lichte der Empfehlungen der EU-Kommission und der öffentlichen
Konsultation zu überarbeiten und eine finale Version vorzulegen. Darüber hinaus sind
die Mitgliedstaaten laut Governance-Verordnung verpflichtet, bis zum 1.
Januar 2020 Langfriststrategien einzureichen, welche mit den NECPs konsistent
sein müssen.
1. Wird die Bundesregierung das Ergebnis der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB-Kommission) in den finalen
NECP einbeziehen, vor dem Hintergrund, dass in der aktuell
vorliegenden Version auf die WSB-Kommission verwiesen wird und deren
Abschlussbericht mittlerweile seit Januar 2019 vorliegt?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird das Ergebnis der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB-Kommission) in den finalen NECP
einbeziehen.
2. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Klimaschutzmaßnahmen (CO2-
Preis, Klimaschutzgesetz, Kohleausstieg, Maßnahmenpakete für
Sektorenziele 2030), welche im Klimakabinett ausgearbeitet und bis September
2019 beschlossen werden sollen, in den NECP zu integrieren (bitte zu
den einzelnen Punkten Stellung nehmen)?
Die Bundesregierung plant, ihre Entscheidungen zu Klimaschutzmaßnahmen
zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 in einem Maßnahmenprogramm,
das derzeit im Kabinettsausschuss Klimaschutz vorbereitet wird, in den NECP
zu integrieren. Wegen der noch laufenden Abstimmungen kann die
Bundesregierung zu den einzelnen Maßnahmen derzeit nicht Stellung nehmen.
3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Bericht „Just Transition
or Just Talk?“ von CAN Europe und Sandbag, welcher eine Bewertung
der NECPs der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf die Kohleverstromung
vornimmt und in dem Deutschland aufgrund des von der WSB-
Kommission vorgeschlagenen Enddatums 2038 für die Kohleverstromung den
vorletzten Platz belegt?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der deutsche NECP
in der Analyse „Planning for net zero“ von Climact und dem Ecologic
Institute nur 12,5 Prozent von möglichen 100 Prozent erreicht und
Deutschland im Ranking aller EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit der
Slowakei den vorletzten Platz belegt?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt es, dass durch Berichte und Analysen zu den
NECP-Entwürfen der EU-Mitgliedstaaten Beiträge zu laufenden Diskussionen
geleistet werden. Die Bundesregierung macht sich die Berichte und Analysen
jedoch nicht zu Eigen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Grundlage
der o. g. Berichte und Analysen der NECP-Entwurf Deutschlands und nicht der
finale NECP ist. In ihrem NECP-Entwurf hat die Bundesregierung
ausdrücklich auf ausstehende nationale Entscheidungen in der Energie- und
Klimapolitik hingewiesen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit im
Kabinettsausschuss Klimaschutz an Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030.
Darüber hinaus hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Petersberger
Klimadialog am 14. Mai 2019 angekündigt, dass die Bundesregierung im
Kabinettsausschuss Klimaschutz erörtern will, wie Deutschland
Treibhausgasneutralität bis 2050 erreichen kann.
5. Wird die Bundesregierung die Anregung der Analyse „Planning for net
zero“ berücksichtigen, Informationen über die notwendigen Investitionen
bis 2030 bereitzustellen?
Die Bundesregierung untersucht bereits in der laufenden Energiewende- und
Klimaschutzberichterstattung die Investitionstätigkeit. Im Lichte der im
Kabinettsausschuss Klimaschutz beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen werden
auch Aussagen zu Investitionen bis 2030 in den finalen NECP aufgenommen.
6. Warum hat die Bundesregierung im NECP kein Ziel für die Beendigung
von Subventionen für fossile Brennstoffe festgeschrieben?
a) Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission
umsetzen, alle Subventionen für fossile Brennstoffe aufzulisten und
Maßnahmen aufzuführen, um diese Subventionen auslaufen zu lassen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat im NECP die noch bestehenden Subventionen für
fossile Brennstoffe aufgelistet sowie die Gründe für deren Auslaufen bzw.
Fortbestehen aufgeführt. Die bestehenden Subventionen für fossile Brennstoffe für
die Industrie werden für Unternehmen gewährt, um die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Industrie zu erhalten und dem Carbon Leakage Risiko
vorzubeugen. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit die bestehenden
Energiesteuerbegünstigungen für fossile Energieträger stärker an den klimapolitischen
Zielen der Bundesregierung ausgerichtet werden können.
7. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zur
Referenzentwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren für die Jahre 2021
bis 2040 von den im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Sektorzielen
teilweise stark abweichen (Tabelle B8 im NECP)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Energiewirtschaft
laut Projektion im NECP im Jahr 2030 263 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalente ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan
2050 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße
definiert sind?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Industrie laut
Projektion im NECP im Jahr 2030 106 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente
ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 140 bis
143 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind?
c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Verkehr laut
Projektion im NECP im Jahr 2030 147 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente
ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 95 bis
98 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind?
d) Wie schätzt die Bundesregierung die Emissionen im Bereich Gebäude
für das Jahr 2030 ein, welche in der Projektion im NECP nicht
gesondert aufgeführt sind?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
In ihrem NECP-Entwurf hat die Bundesregierung ausdrücklich auf ausstehende
nationale Entscheidungen in der Energie- und Klimapolitik hingewiesen, die im
dargestellten Referenzszenario des NECP-Entwurfs noch nicht berücksichtigt
werden konnten. Diese umfassen auch Entscheidungen über notwendige
zusätzliche Maßnahmen, um die Sektorziele zu erreichen, die im Zielszenario
berücksichtigt werden, wie es die Verordnung (EU) 2018/1999 über ein
Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Governance-
Verordnung) auch vorsieht.
8. Warum legt die Bundesregierung im NECP bei der Angabe des
angestrebten Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch das
Energiekonzept 2010 zugrunde, statt das im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel von 65 Prozent erneuerbare
Energien bis 2030 als Basis der Berechnungen zu verwenden?
Plant die Bundesregierung, das 65-Prozent-Ziel in der finalen Version des
NECP festzuschreiben?
Im NECP-Entwurf hat die Bundesregierung bereits festgestellt, dass sie eine
Erhöhung des Erneuerbaren-Anteils im Stromsektor auf etwa 65 Prozent im
Lichte der Herausforderungen einer besseren Synchronisierung von
erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten anstrebt (S. 32, Tabelle A6). Bis Herbst
2019 soll auf der Grundlage der Ergebnisse der Diskussion im Rahmen der AG
Akzeptanz/Energiewende der Koalitionsfraktionen über konkrete
Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade für
erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030 entschieden werden. In der Folge
würde dieser Zielwert bei entsprechender Entscheidung der AG für den
Stromsektor in den finalen NECP übernommen werden.
9. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zum Anteil
erneuerbarer Energien für die Jahre 2021 bis 2040 von den nationalen und
europäischen Zielen teilweise stark abweichen (Tabelle B10 im NECP)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Strom im Jahr 2040
nur ein Anteil von 55,2 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird,
obwohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz bereits für das Jahr 2035
einen Anteil von 55 bis 60 Prozent vorsieht und sich die
Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf
geeinigt hat, 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil bereits im Jahr 2030 zu
erreichen?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Verkehr erst im Jahr
2030 ein Anteil von 10,2 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird,
obgleich die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU festlegt, dass
jeder EU-Mitgliedstaat im Verkehrssektor bereits im Jahr 2020
mindestens 10 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen
erreichen muss?
c) Warum führt die Bundesregierung keine Projektion für den Anteil
erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf, obgleich im
Energiekonzept 2010 für das Jahr 2030 ein Anteil von 30 Prozent und
für das Jahr 2040 ein Anteil von 45 Prozent vorgesehen ist?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
In ihrem NECP-Entwurf hat die Bundesregierung ausdrücklich auf ausstehende
nationale Entscheidungen in der Energie- und Klimapolitik hingewiesen, die im
dargestellten Referenzszenario des NECP-Entwurfs noch nicht berücksichtigt
werden konnten. Diese umfassen auch Entscheidungen über notwendige
zusätzliche Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, die im
Zielszenario berücksichtigt werden sollen, wie es die Governance-Verordnung auch
vorsieht.
10. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen, die laut Empfehlungen der EU-
Kommission notwendig sind, plant die Bundesregierung, das Ziel eines
Anteils erneuerbarer Energien von 30 Prozent am Endenergieverbrauch
zu erreichen?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
11. Warum schreibt die Bundesregierung im NECP kein Energieeffizienz-
Ziel für 2030, sondern lediglich eine aus den Zielen für 2020 und 2050
linear abgeleitete nationale Zielgröße des Primärenergieverbrauchs fest?
Plant die Bundesregierung, im finalen NECP ein eigenständiges Ziel für
2030 zu verankern, wie von der EU-Kommission gefordert, um damit
eine Berechnung des deutschen Beitrags zum EU-weiten
Energieeffizienz-Ziel von 32,5 Prozent bis 2030 zu ermöglichen?
12. Warum legt der vorliegende Plan kein Ziel für die Reduktion des
Endenergieverbrauchs für 2030 fest?
Plant die Bundesregierung, ein solches Ziel im finalen NECP
festzulegen?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Zum Zeitpunkt der Übermittlung des NECP-Entwurfs hatte die
Bundesregierung zum deutschen Beitrag zum EU-Energieeffizienzziel 2030 noch keine
Entscheidung getroffen. Die Bundesregierung plant jedoch, im finalen NECP einen
solchen Beitrag festzulegen.
13. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Energieeffizienz zu ergreifen, vor dem Hintergrund, dass der NECP
lediglich bereits existierende Maßnahmen auflistet, welche nicht einmal
ausreichen, um das Reduktionsziel für den Primärenergieverbrauch für
2020 zu erreichen (siehe auch Frage 15 a)?
14. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung das Effizienzziel für
den Verkehrssektor, den Endenergieverbrauch im Verkehr bis 2020 um
rund 10 Prozent und bis 2050 um rund 40 Prozent gegenüber 2005 zu
senken, zu erreichen?
15. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zum Primär- und
Endenergieverbrauch für die Jahre 2021 bis 2040 teilweise stark von den
Zielen im Energiekonzept 2010 abweichen (Tabelle B13 im NECP)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der
Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 20 Prozent und bis zum Jahr 2040 um
29 Prozent gegenüber 2010 verringert, obgleich im Energiekonzept
2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 20 Prozent
vorgesehen ist?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Endenergieverbrauch
bis zum Jahr 2030 nur um 7 Prozent verringert, obgleich im
Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 10
Prozent vorgesehen ist?
c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass Endenergieverbrauch im
Verkehrssektor weiter ansteigt und erst ab 2024 rückläufig ist,
obgleich im Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine
Verringerung um 10 Prozent gegenüber 2005 vorgesehen ist?
d) Warum gibt die Bundesregierung keine Projektion des
Primärenergieverbrauchs für den Sektor Gebäude an, obgleich dieser laut
Energiekonzept 2010 bis 2050 um 80 Prozent sinken soll?
e) Warum gibt die Bundesregierung keine Projektion des Wärmebedarfs
des Gebäudebestandes an, obgleich dieser laut Energiekonzept 2010
bis 2020 um 20 Prozent sinken und bis 2050 ein klimaneutraler
Gebäudebestand erreicht werden soll?
Die Fragen 13 bis 15e werden gemeinsam beantwortet.
In ihrem NECP-Entwurf hat die Bundesregierung ausdrücklich auf ausstehende
nationale Entscheidungen in der Energie- und Klimapolitik hingewiesen, die im
NECP-Entwurf noch nicht berücksichtigt werden konnten. Diese
Entscheidungen werden auch energieeffizienzrelevante Maßnahmen betreffen. Sie werden
im finalen NECP einschließlich des Zielszenarios berücksichtigt, wie die
Governance-Verordnung dies auch vorsieht.
16. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Emissionen aus
der Landnutzung vollständig ausgeglichen werden, indem durch
Maßnahmen im gleichen Sektor eine entsprechende Menge CO2 aus der
Atmosphäre abgebaut wird („No-Debit“-Regel) (bitte die entsprechenden
Maßnahmen auflisten)?
Das Maßnahmenprogramm 2030 wird für alle Sektoren Maßnahmen enthalten,
die sicherstellen, dass sowohl das nationale Klimaschutzziel für 2030 erreicht
als auch die europäischen Klimaschutz-Verpflichtungen Deutschlands erfüllt
werden. Das Programm befindet sich innerhalb der Bundesregierung noch in
der Abstimmung und wird auch Maßnahmen für den LULUCF-Bereich
(Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) beinhalten.
17. Wird die Bundesregierung im finalen NECP eine umfassende
Folgenabschätzung vornehmen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen
ausreichen, um das deutsche Ziel der EU-Lastenteilungsentscheidung von
48 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 zu erreichen?
Der finale NECP wird eine Folgenabschätzung entsprechend Art. 3 und
Anhang I der Governance-Verordnung enthalten. Das nationale Minderungsziel
für Deutschland bis 2030 beträgt gemäß der sog. EU Klimaschutzverordnung
(EU) 2018/842 minus 38 Prozent gegenüber dem Stand von 2005.
18. Warum hat die Bundesregierung bis zum Beginn der öffentlichen
Konsultation des NECP seit Einreichen des Entwurfs sechs Monate verstreichen
lassen, obgleich seitdem keine Änderungen an dem Entwurf
vorgenommen wurden?
Nach Artikel 10 der Governance-Verordnung legt jeder Mitgliedstaat
angemessene Fristen fest, damit genügend Zeit für die Unterrichtung der Öffentlichkeit,
für ihre Beteiligung und die Gelegenheit zur Äußerung ihrer Ansichten zur
Verfügung steht. Diesen Bestimmungen ist die Bundesregierung nachgekommen,
indem sie zunächst die Öffentlichkeit Anfang des Jahres über den NECP-
Entwurf und dessen Veröffentlichung auf der Hompage des BMWi informiert
hat und sie im weiteren Verlauf beteiligt und ihr Gelegenheit zur Äußerung
ihrer Ansichten gewährt hat.
19. Wie begründet die Bundesregierung die Auswahl eines Online-Tools für
die öffentliche Konsultation des NECP statt eines Dialogprozesses, wie er
beispielsweise bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050
durchgeführt wurde?
Die Bundesregierung hat die öffentliche Konsultation gemäß den Vorgaben der
Governance-Verordnung durchgeführt. Das Online-Tool wurde gewählt, um die
Öffentlichkeit insgesamt zu erreichen, wie es in der Governance-Verordnung
vorgesehen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag am NECP zu beteiligen, wie sie es in ihrer Antwort zu Frage 3
auf Bundestagsdrucksache 19/4667 angekündigt hat (bitte Datum und
Form der Beteiligung angeben)?
21. Wird es für die Zivilgesellschaft und den Deutschen Bundestag eine
Möglichkeit zur Beteiligung am aktualisierten Entwurf des NECP geben,
bevor dieser als finale Version an die EU-Kommission übermittelt wird?
a) Falls ja, wann?
b) Falls nein, warum nicht, und wie kann in diesem Fall die Aussage im
Staff Working Document der Empfehlungen der EU-Kommission
verstanden werden, dass neben der bereits gestarteten öffentlichen
Konsultation in Deutschland im Laufe des Jahres weitere Konsultationen
geplant sind?
Die Fragen 20 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Einklang mit den Vorgaben der Governance-
Verordnung den Entwurf des NECP öffentlich konsultiert. Dafür wurde im
Zeitraum vom 14. Juni 2019 bis einschließlich 2. August 2019 ein
Onlinekonsultationsverfahren durchgeführt. Alle relevanten Akteure, zu denen auch der
Deutsche Bundestag sowie zivilgesellschaftliche Akteure zählen, waren durch
öffentliche Bekanntmachungen über das Beteiligungsverfahren im Rahmen der
Konsultation informiert. So wurde der Wirtschaftsausschuss im Deutschen
Bundestag per E-Mail über den Start des Onlinekonsultationsverfahrens in
Kenntnis gesetzt und ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Online-
Konsultation zu nutzen, hingewiesen. Die Bundesregierung plant keine weiteren
Konsultationen zum NECP im Laufe des Jahres, jedoch bleibt es den Beteiligten
unbenommen, auch im weiteren Verlauf Stellung zu beziehen. Die Aussagen
im „Staff Working Document“ der Europäischen Kommission macht sich die
Bundesregierung nicht zu Eigen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass
die Governance-Verordnung einen zweistufigen Prozess mit einem NECP-
Entwurf und einem finalen NECP etabliert hat. Einen aktualisierten NECP-
Entwurf sieht der Prozess nicht vor.
22. Plant die Bundesregierung, den Klimaschutzplan 2050 zu aktualisieren,
vor dem Hintergrund, dass die EU-Mitgliedstaaten laut Artikel 15 der
Governance-Verordnung bis Anfang 2020 mit den NECPs konsistente
nationale Langfriststrategien einreichen müssen, der Klimaschutzplan
2050 aufgrund klimapolitischer Entwicklungen wie dem Ergebnis der
WSB-Kommission und dem Bekenntnis der Bundeskanzlerin zu
Klimaneutralität bis 2050 jedoch nicht mehr aktuell ist?
a) Falls ja, plant die Bundesregierung, eine öffentliche Konsultation
durchzuführen, wie in Artikel 10 der Governance-Verordnung
vorgeschrieben?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans der
Bundesregierung folgt dem fünfjährigen Rhythmus der regelmäßigen
Überprüfung der Beiträge zum Übereinkommen von Paris. Aktuell wird der
Klimaschutzplan 2050 umgesetzt. Der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform, die
die Überprüfung unterstützen soll, wurde in diesem Jahr berufen. Das
Aktionsbündnis Klimaschutz begleitet die Umsetzung. Das Maßnahmenprogramm zur
Umsetzung des Plans soll im September beschlossen werden.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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