Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung
Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Bundesministerium der Finanzen gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
20.09.2019
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
21.02.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1254021.08.2019
Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12540
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Dr. Konstantin von Notz,
Lisa Paus, Dieter Janecek, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Tabea Rößner, Dr. Anna Christmann, Uwe Kekeritz, Kerstin Andreae,
Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Britta Haßelmann, Monika Lazar und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen
Währung
Facebook arbeitet an einer eigenen sogenannten Kryptowährung bzw. „stable
coin“. Gemeinsam mit Unternehmen wie Mastercard, Visa, PayPal, Ebay, Spotify
und Uber (www.faz.net/aktuell/finanzen/facebook-waehrung-libra-sorgt-fuer-
wettbewerb-16253668.html?premium) soll eine „globale digitale Währung“
herausgebracht werden. Die Unternehmen der Libra-Allianz sollen mindestens einen
Marktwert von 1 Mrd. US-Dollar oder mehr als 20 Millionen Kundinnen und
Kunden haben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/facebook-so-soll-die-
digitale-waehrung-libra-funktionieren-a-1273011.html). Der Start dieser
digitalen Währung soll 2020 sein. Facebook hat nach eigenen Angaben mit
Reguliererinnen und Regulierern auf der gesamten Welt gesprochen.
Wie die Kryptowährung Bitcoin soll Libra auf Elementen der Blockchain-
Technologie basieren. Während aber beim Bitcoin und anderen so genannten
Kryptowährungen die Blockchain dezentral funktioniert, ist bei Libra eine zentrale
Kontrolle durch die Mitglieder der Libra-Allianz vorgesehen (www.heise.de/tr/
artikel/Mogelpackung-Facebook-Libra-4455116.html).
Auf Ebene der G7 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ergebnisoffen
mit den Plänen für Libra und Digitalwährungen beschäftigen soll. Mitglieder sind
Vertreter der Zentralbanken (https://block-builders.de/facebook-libra-g7-gruendet-
arbeitsgruppe-zur-beobachtung/). Auf dem Gipfel im Juli 2019 wurde ein Beschluss
gefasst („‚stablecoin‘ initiatives and their operators would in any case need to
meet the highest standards of financial regulation, especially with regards to
AML/CFT, in order to guarantee they do not affect the stability of the financial
system, or consumer protection. Possible regulatory gaps would also need to be
addressed.“ www.mof.go.jp/english/international_policy/convention/g7/g7_2019
0718.htm). Die bürgerrechtlichen Bedenken gegenüber Libra sind erheblich. Sie
betreffen daten- und verbraucherschutzrechtliche Aspekte ebenso wie Fragen zur
IT-Sicherheit der geplanten Kryptowährung, die an anderer Stelle von der
fragestellenden Fraktion aufgegriffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gab es Treffen seitens der Bundesregierung (Leitungsebene
Bundeskanzleramt oder Leitungsebene Bundesministerien) mit Vertretern von Facebook,
Calibra und sonstigen Konsortiumsmitgliedern?
Wenn ja, welches Regierungsmitglied hat sich wann mit welchen Vertretern
getroffen, und wurden die Pläne für die Einführung einer E-Währung
(insbesondere Libra) bei diesen Treffen thematisiert?
2. Gab es Treffen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) mit Vertreterinnen und Vertretern von Calibra und sonstigen
Konsortiumsmitgliedern?
Wenn ja, welche Vertreterinnen und Vertreter der BaFin haben sich wann
mit welchen Vertreterinnen und Vertretern getroffen, und wurden die Pläne
für die Einführung einer E-Währung (insbesondere Libra) bei diesen Treffen
thematisiert?
3. Welche inhaltlichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Planungen
der Libra-Allianz, und sind diese inhaltlichen Kenntnisse Grundlage für die
Aussage von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, die Herausgabe
einer Währung gehöre nicht in die Hände eines Privatunternehmens (https://
de.reuters.com/article/deutschland-libra-idDEKCN1UB17W)?
4. Welche Voraussetzungen (Kapitalkontrolle, Geldwäscheregulierung,
Finanzmarktstabilität) müsste Libra nach Kenntnis der Bundesregierung
erfüllen, um als Währung anerkannt zu werden?
5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen
Ausgestaltung als E-Geld zu werten (bitte begründen)?
6. Unter welchen Regulierungsrahmen würde Libra nach den der
Bundesregierung bekannten Eckdaten des Projekts in Deutschland, der EU und dem
avisierten Organisationssitz Schweiz (Sitzlandprinzip) fallen?
a) Welche Zulassungen wären dann von welchen Behörden nötig?
7. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der
Bundesregierung die vorgesehen Wallet-Anbieter, wie z. B. das von Facebook
geplante Unternehmen Calibra, fallen?
a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig?
8. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der
Bundesregierung die vorgesehen Libra-Börsen fallen?
a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug auf
die Möglichkeiten zur Schaffung eines Zugangs für ein stabiles
Zahlungsmittel für Menschen ohne Zugang zu Banken, insbesondere in
Entwicklungsländern?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug auf
die Regularien zur Geldschöpfung?
11. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Gefahren in Bezug auf die
nationale und globale Finanzstabilität durch Libra?
12. Welche Risiken im Bereich Geldwäsche und Steuerhinterziehung existieren
nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einführung Libras?
13. Welche wettbewerbsrechtlichen Gefahren bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Einführung Libras, insbesondere im Hinblick auf die
enge Vernetzung zu Facebook und andere marktbeherrschende Unternehmen
und die Verknüpfung unterschiedlicher Sektoren in der Libra-Allianz?
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der in einigen
Entwicklungs- und Schwellenländern durch Facebook bereitgestellte kostenlose
mobile Internetzugang „free basics“ bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie ihn
(https://info.internet.org/en/story/free-basics-from-internet-org/)?
14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen, welche
wettbewerbsrechtlichen Implikationen bzgl. Calibra und der Nutzung des
Facebook-Netzwerkes zur Verbreitung von Finanzdienstleistungen bestehen, und
wenn ja, wie lautet diese?
15. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass
die Einführung von Libra gegen § 35 des Gesetzes über die Deutsche
Bundesbank, welches die unbefugte Herausgabe von Geldzeichen verbietet,
verstößt?
16. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass es bei
starken Abflüssen aus Libra zu Liquiditätsschwierigkeiten, ähnlich wie bei
Geldmarktfonds während der Finanzkrise kommt?
17. Welche Daten zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung über
Kryptowährungen liegen der Bundesregierung vor?
a) Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen mit Bezug zu
Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln sind in den
Jahren 2013 bis 2018 bei der Financial Intelligence Unit (FIU)
eingegangen, wie viele Ermittlungen wurden daraufhin aufgenommen, und wie
viele Verurteilungen hat es gegeben (bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zum
Geldwäschevolumen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen
digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in Deutschland?
Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu
geplant, und wenn nein warum nicht?
c) Wie viele Strafanzeigen, Ermittlungen und Verurteilungen wegen
Steuerhinterziehung mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen
digitalen Zahlungsmitteln gab es in den Jahren 2013 bis 2018 (bitte
jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zur
Schadenssumme von Steuerhinterziehungen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw.
weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in
Deutschland?
Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu
geplant, und wenn nein warum nicht?
18. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen
Ausgestaltung als E-Kryptowert, wie dieser im Referentenentwurf des Gesetzes zur
Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
[Richtlinie (EU) 2018/843] definiert ist, zu werten (bitte begründen)?
19. Welchen weiteren geldwäscherechtlichen Auflagen, sowie Prüf- und
Sorgfaltspflichten wären Verpflichtete in Bezug auf Libra nach dem
Geldwäschegesetz (GWG) und nach dem Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere vor
dem Hintergrund der geplanten Änderungen im Rahmen des
Umsetzungsgesetzes der Änderung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, nach Auffassung
der Bundesregierung unterworfen?
20. Ist das Eckpunktepapier „Zukunftstechnologie Blockchain Chancen für
Deutschland nutzen“ (www.cducsu.de/sites/default/files/2019-06/Positions
papier%20Blockchain%20Papier_Neu_0.pdf) mit Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung abgestimmt oder beraten worden, und wenn ja,
mit welchen, und inwiefern wird das Papier in den Prozess zur geplanten
Blockchain-Strategie der Bundesregierung einfließen?
21. Steht die Bundesregierung in Gesprächen mit den Zentralbanken über die
Einführung eines elektronischen Euros?
22. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs innerhalb der EU und des Euro-Währungsgebiets sind der
Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite beteiligt?
23. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite beteiligt?
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung
in der EU, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat (insbesondere
zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen)?
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung
weltweit, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat (insbesondere zu
Zahlungsverkehrsdienstleistungen)?
26. Welche Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu
Zahlungsverkehrsdienstleistungen und Finanzdienstleistung in sowie zwischen
Entwicklungsländern bzw. zwischen Industrie- und Entwicklungsländern (u. a. von
Überweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Heimatländer) gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung?
An welchen dieser Initiativen beteiligt sie sich?
27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen, um die Bereitstellung
von Zahlungsverkehrs- oder Finanzdienstleistungen in Drittländern zu
verbessern?
Wenn ja welche?
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen auf europäischer
Ebene, um die Bereitstellung von Zahlungsverkehrs- oder
Finanzdienstleistungen in Drittländern zu verbessern?
Wenn ja welche?
29. Welche potentiellen Gefahren für die geldpolitische Souveränität würde nach
Kenntnis der Bundesregierung eine hohe Akzeptanz und Verbreitung einer
elektronischen Alternativwährung, wie z. B. von Libra, darstellen?
30. Welchen Einfluss könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine weite
Verbreitung einer elektronischen Alternativwährung auf den monetären
Transmissionsmechanismus und auf die Effektivität der Geldpolitik haben?
31. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die weltweit
starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem sichere
Anlagewerte in Euro und Dollar nutzt, potentiell auf die Verfügbarkeit von
sicheren Anlagewerten auswirken?
32. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die weltweit
starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem sichere
Anlagewerte in Euro- und Dollar-Staatspapiere nutzt, potentiell auf die
Kapitalflüsse zwischen Industrie und Entwicklungsländern auswirken?
33. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Bewertung von
Bundesbankvorstand Burkhard Balz, dass die geplante Einführung von Libra trotz
Sitz in der Schweiz, zu globalen Abstimmungen zwischen Institutionen und
Regierungen führen muss (vgl. Börsen-Zeitung vom 12. Juli 2019)?
34. Gab es Gespräche zwischen Bundesregierung und Bundesbankvorstand über
die Implikationen einer möglichen Einführung von Libra, und gibt es
Konsens in der aktuellen Bewertung Libras?
35. Mit welchen Institutionen und Regierungen hat die Bundesregierung
Gespräche zu Libra bzw. der geplanten Schaffung dieses Stable Coins geführt
(z. B. EZB, nationale Notenbanken, Aufsichtsbehörden, Regierungen, G7,
OECD etc.)?
36. Wie hat sich die Bundesregierung beim G7-Treffen der Finanzminister in
Chantilly in Frankreich zum Thema virtuelle Währungen und E-Geld,
insbesondere auch zu Libra, positioniert?
Welche offenen Fragen gilt es derzeit für eine gemeinsam abgestimmte
Positionierung zu klären?
37. Wie lässt sich die Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Rande
des G7-Finanzministertreffen in Chantilly „Da gibt es schwere Bedenken“
und die Äußerung, Sorgen gebe es hinsichtlich der Stabilität der bestehenden
Währungen, der Datensicherheit und der demokratischen Kontrolle (www.
zeit.de/news/2019-07/17/finanzminister-scholz-g7-staaten-haben-bei-
libraschwere-bedenken), im Einzelnen begründen?
Berlin, den 1. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1336920.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12540 - Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12540 –
Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer
digitalen Währung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Facebook arbeitet an einer eigenen sogenannten Kryptowährung bzw. „stable
coin“. Gemeinsam mit Unternehmen wie Mastercard, Visa, PayPal, Ebay,
Spotify und Uber (www.faz.net/aktuell/finanzen/facebook-waehrung-libra-
sorgt-fuer-wettbewerb-16253668.html?premium) soll eine „globale digitale
Währung“ herausgebracht werden. Die Unternehmen der Libra-Allianz sollen
mindestens einen Marktwert von 1 Mrd. US-Dollar oder mehr als 20
Millionen Kundinnen und Kunden haben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/
facebook-so-soll-die-digitale-waehrung-libra-funktionieren-a-1273011.html).
Der Start dieser digitalen Währung soll 2020 sein. Facebook hat nach eigenen
Angaben mit Reguliererinnen und Regulierern auf der gesamten Welt
gesprochen.
Wie die Kryptowährung Bitcoin soll Libra auf Elementen der Blockchain-
Technologie basieren. Während aber beim Bitcoin und anderen so genannten
Kryptowährungen die Blockchain dezentral funktioniert, ist bei Libra eine
zentrale Kontrolle durch die Mitglieder der Libra-Allianz vorgesehen
(www.heise.de/trartikel/Mogelpackung-Facebook-Libra-4455116.html).
Auf Ebene der G7 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ergebnisoffen
mit den Plänen für Libra und Digitalwährungen beschäftigen soll. Mitglieder
sind Vertreter der Zentralbanken (https://block-builders.de/facebook-libra-g7-
gruendet-arbeitsgruppe-zur-beobachtung/). Auf dem Gipfel im Juli 2019
wurde ein Beschluss gefasst („,stablecoin‘ initiatives and their operators would in
any case need to meet the highest standards of financial regulation, especially
with regards to AML/CFT, in order to guarantee they do not affect the stability
of the financial system, or consumer protection. Possible regulatory gaps
would also need to be addressed“ www.mof.go.jp/english/international_poli
cy/convention/g7/g7_2019%200718.html). Die bürgerrechtlichen Bedenken
gegenüber Libra sind erheblich. Sie betreffen daten- und
verbraucherschutzrechtliche Aspekte ebenso wie Fragen zur IT-Sicherheit der geplanten
Kryptowährung, die an anderer Stelle von der fragestellenden Fraktion aufgegriffen
werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13369
19. Wahlperiode 20.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Gab es Treffen seitens der Bundesregierung (Leitungsebene
Bundeskanzleramt oder Leitungsebene Bundesministerien) mit Vertretern von
Facebook, Calibra und sonstigen Konsortiumsmitgliedern?
Wenn ja, welches Regierungsmitglied hat sich wann mit welchen
Vertretern getroffen, und wurden die Pläne für die Einführung einer E-Währung
(insbesondere Libra) bei diesen Treffen thematisiert?
2. Gab es Treffen seitens der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Vertreterinnen und Vertretern von Calibra und sonstigen
Konsortiumsmitgliedern?
Wenn ja, welche Vertreterinnen und Vertreter der BaFin haben sich wann
mit welchen Vertreterinnen und Vertretern getroffen, und wurden die
Pläne für die Einführung einer E-Währung (insbesondere Libra) bei diesen
Treffen thematisiert?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Mitglieder der
Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre (Leitungsebene) pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren, insbesondere auch mit Vertreterinnen
und Vertretern von Unternehmen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Auf Leitungsebene fanden in dieser Legislaturperiode zum Thema Libra gemäß
den vorliegenden Informationen keine Treffen von Vertretern und
Vertreterinnen der Bundesregierung oder der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Facebook, Calibra oder einem anderen Mitglied der Libra-
Association statt.
3. Welche inhaltlichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Planungen der Libra-Allianz, und sind diese inhaltlichen Kenntnisse Grundlage
für die Aussage von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, die
Herausgabe einer Währung gehöre nicht in die Hände eines
Privatunternehmens (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-idDEKCN1UB
17W)?
Die Aussage von dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu Beginn der
Debatte um Libra im Juli 2019 erfolgte auf Grundlage der seinerzeit öffentlich
bekannten Informationen. Die Arbeiten der Bundesregierung und der zuständigen
nachgeordneten Behörden sind derzeit u. a. auch darauf gerichtet die für die
weitere Bewertung erforderlichen Informationen von der Libra Association und
der Facebook Inc. zu erhalten.
4. Welche Voraussetzungen (Kapitalkontrolle, Geldwäscheregulierung,
Finanzmarktstabilität) müsste Libra nach Kenntnis der Bundesregierung
erfüllen, um als Währung anerkannt zu werden?
Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken
ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Euro-Zone als
gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Aus Sicht der Bundesregierung wird
sicherzustellen sein, dass sich „Stablecoins“ nicht als Alternative zum gesetzlichen
Zahlungsmittel etablieren und damit die bestehende Währungsordnung in Frage
stellen.
5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen
Ausgestaltung als E-Geld zu werten (bitte begründen)?
6. Unter welchen Regulierungsrahmen würde Libra nach den der
Bundesregierung bekannten Eckdaten des Projekts in Deutschland, der EU und
dem avisierten Organisationssitz Schweiz (Sitzlandprinzip) fallen?
a) Welche Zulassungen wären dann von welchen Behörden nötig?
7. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der
Bundesregierung die vorgesehen Wallet-Anbieter, wie z. B. das von Facebook
geplante Unternehmen Calibra, fallen?
a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig?
8. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der
Bundesregierung die vorgesehen Libra-Börsen fallen?
a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig?
Die Fragen 5 bis 8a werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung und die zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln
und prüfen derzeit den Sachverhalt. Dies umfasst auch die Mitarbeit in
verschiedenen europäischen und internationalen Gremien. Insofern wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität,
Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 verwiesen. Die
derzeit zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind keine geeignete
Grundlage, um derzeit belastbare Aussagen vorzunehmen. Vielmehr bedarf es
dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra
Association und ihre Gesellschafter.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug
auf die Möglichkeiten zur Schaffung eines Zugangs für ein stabiles
Zahlungsmittel für Menschen ohne Zugang zu Banken, insbesondere in
Entwicklungsländern?
Weltweit haben 1,7 Milliarden Menschen keinen Zugang zu formellen
Finanzdienstleistungen (https://ufa.worldbank.org/). Die Pläne der Libra Allianz, den
Zugang zu einem stabilen Zahlungsmittel zu schaffen, leiten sich u. a. aus der
großen Nutzerbasis der Allianzmitglieder ab. Zu den Voraussetzungen der
Nutzung des Libra Systems gehört u. a. der Besitz bzw. Zugang zu einem
Smartphone oder Computer sowie Internet-Verfügbarkeit. Die Initiative „free basics“
des Facebook-Konzerns stellt in ausgewählten Ländern, mit Schwerpunkt auf
Länder im globalen Süden, eine kostenlose mobile Nutzung des Internets zur
Verfügung. Aufgrund der Einschränkung von „free basics“ auf ausgewählte
Dienste des Internetkonzerns steht die Bundesregierung diesem Ansatz kritisch
gegenüber. Die freie Nutzung des Internets wird durch „free basics“ erschwert
und die Wettbewerbsfähigkeit anderer Anbieter eingeschränkt. Somit
widerspricht sie dem Grundsatz einer freien Nutzung des Internets (Netzneutralität)
und fördert aus Sicht der Bundesregierung neue Zugangsmonopole. Mit Libra
könnte sich diese Entwicklung auch auf den Bereich des Zahlungsverkehrs
übertragen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug
auf die Regularien zur Geldschöpfung?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität,
Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 wird
verwiesen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Gefahren in Bezug auf die
nationale und globale Finanzstabilität durch Libra?
Die Arbeiten der Bundesregierung, der zuständigen nachgeordneten Behörden
sowie der Deutschen Bundesbank sind derzeit u. a. auch darauf gerichtet, die
für die weitere Bewertung erforderlichen Informationen von der Libra
Association und der Facebook Inc. zu erhalten. Die derzeit zum Libra Projekt
vorliegenden Informationen sind keine geeignete Grundlage, um derzeit belastbare
Aussagen vorzunehmen.
Grundsätzlich stehen aus Sicht der Finanzstabilität folgende Risikofelder im
Vordergrund: Erstens die Auswirkungen auf etablierte Finanzintermediäre,
insbesondere Banken, zweitens die Stabilität des Zahlungsverkehrs, sowie,
drittens, die Auswirkungen auf Schwellenländer. Zudem ist, viertens, zu prüfen, ob
sich aus der Konstruktion des Libra-Ökosystems Run-Risiken mit
systemischem Potenzial ergeben können. So ist es vorstellbar – analog zu Vorgängen
bei Geldmarktfonds in der Finanzkrise -, dass massive und abrupte
„Rückgaben“ von Libra den Reservefonds der Libra Association dazu veranlassen, in
großem Umfang Einlagen bei Geschäftsbanken abzuziehen oder die zur
Deckung gehaltenen Staatsanleihen zu verkaufen. Ob und welche Risiken
tatsächlich entstehen können, lässt sich jedoch derzeit noch nicht hinreichend sicher
beantworten.
12. Welche Risiken im Bereich Geldwäsche und Steuerhinterziehung
existieren nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einführung Libras?
Nach Einschätzung der Bundesregierung führt die Einführung Libras nicht zu
einem höheren Risiko der Steuerhinterziehung im Vergleich zu Bargeld oder
anderen Wirtschaftsgütern.
Die Risiken in Bezug auf Geldwäsche werden derzeit geprüft. Im Rahmen
dessen versuchen die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden durch die
Zusammenarbeit mit internationalen und europäischen Gremien sicherzustellen,
dass die Risiken in Bezug auf Geldwäsche geldwäscherechtlich adressiert
werden.
13. Welche wettbewerbsrechtlichen Gefahren bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Einführung Libras, insbesondere im Hinblick
auf die enge Vernetzung zu Facebook und andere marktbeherrschende
Unternehmen und die Verknüpfung unterschiedlicher Sektoren in der
Libra-Allianz?
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der in einigen
Entwicklungs- und Schwellenländern durch Facebook bereitgestellte
kostenlose mobile Internetzugang „free basics“ bekannt, und wenn ja, wie
bewertet sie ihn (https://info.internet.org/en/story/free-basics-from-
internet-org/)?
Die Frage wird als auf Entwicklungs- und Schwellenländer bezogen
verstanden. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen, welche
wettbewerbsrechtlichen Implikationen bzgl. Calibra und der Nutzung des
Facebook-Netzwerkes zur Verbreitung von Finanzdienstleistungen bestehen,
und wenn ja, wie lautet diese?
Die mit der Einführung von Libra verbundenen wettbewerblichen
Auswirkungen in entwickelnden Volkswirtschaften hängen von der konkreten
Ausgestaltung und vom zu erwartenden Verbreitungsgrad der Libra und des Libra-
Ökosystems ab. Die derzeit zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind
keine geeignete Grundlage, um eine belastbare Bewertung dieser Risiken
vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des
Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter.
15. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit,
dass die Einführung von Libra gegen § 35 des Gesetzes über die
Deutsche Bundesbank, welches die unbefugte Herausgabe von Geldzeichen
verbietet, verstößt?
§ 35 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) verbietet die
unbefugte Ausgabe von Geldzeichen, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr anstelle
von gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden.
Dabei bezieht sich die Vorschrift auf physische Geldzeichen (z. B. Marken,
Münzen, Scheine oder andere Urkunden).
16. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass es
bei starken Abflüssen aus Libra zu Liquiditätsschwierigkeiten, ähnlich
wie bei Geldmarktfonds während der Finanzkrise kommt?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
17. Welche Daten zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung über
Kryptowährungen liegen der Bundesregierung vor?
a) Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen mit Bezug zu
Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln sind in
den Jahren 2013 bis 2018 bei der Financial Intelligence Unit (FIU)
eingegangen, wie viele Ermittlungen wurden daraufhin aufgenommen,
und wie viele Verurteilungen hat es gegeben (bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Geldwäscherisiken und Verbraucherschutz bei der
Distributed-Ledger Technologie und Initial Coin Offerings“ auf
Bundestagsdrucksache 19/10920 wird verwiesen. Die Beurteilung, ob ein Verhalten
strafbar ist, obliegt den Strafverfolgungsbehörden und unabhängigen Gerichten der
Länder. Eine allgemeine Rückmeldeverpflichtung der
Strafverfolgungsbehörden an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
besteht erst seit Mitte 2017. Dabei erfolgt keine Aufschlüsselung im Hinblick
auf Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowährungen. Eine statistische
Auswertung zu Ermittlungen und Verurteilungen, die sich auf
Geldwäscheverdachtsmeldungen im Sinne der Fragestellung beziehen, erfolgt daher derzeit
nicht.
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zum
Geldwäschevolumen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren
anonymen digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in
Deutschland?
Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu
geplant, und wenn nein warum nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
„Europäische Gesetzesinitiativen zu Kryptoassets“ der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/11045 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage
7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Position der Bundesregierung
beim G20-Gipfel bezüglich Kryptoassets“ auf Bundestagsdrucksache 19/10454
wird verwiesen.
c) Wie viele Strafanzeigen, Ermittlungen und Verurteilungen wegen
Steuerhinterziehung mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren
anonymen digitalen Zahlungsmitteln gab es in den Jahren 2013 bis
2018 (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Steuerfahndung und Strafverfolgung obliegt nach der
verfassungsrechtlichen Ordnung grundsätzlich den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu
keine Erkenntnisse vor.
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zur
Schadenssumme von Steuerhinterziehungen mit Bezug zu
Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in
Europa und in Deutschland?
Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu
geplant, und wenn nein warum nicht?
Der Bundesregierung liegen zur Höhe der Schadenssumme der
Steuerhinterziehung mit Bezug zu Kryptowährungen oder anderen anonymen digitalen
Zahlungsmitteln keine Erkenntnisse vor.
18. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen
Ausgestaltung als E-Kryptowert, wie dieser im Referentenentwurf des
Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-
Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/843] definiert ist, zu werten
(bitte begründen)?
Auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 8a wird verwiesen.
19. Welchen weiteren geldwäscherechtlichen Auflagen, sowie Prüf- und
Sorgfaltspflichten wären Verpflichtete in Bezug auf Libra nach dem
Geldwäschegesetz (GWG) und nach dem Kreditwesengesetz (KWG),
insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen im Rahmen
des Umsetzungsgesetzes der Änderung der Vierten EU-
Geldwäscherichtlinie, nach Auffassung der Bundesregierung
unterworfen?
Die mit der Einführung von Libra verbundenen geldwäscherechtlichen
Anforderungen hängen nach der Einschätzung der Bundesregierung von der
konkreten Ausgestaltung und vom zu erwartenden Verbreitungsgrad der Libra ab. Das
von der Libra Association veröffentlichte White Paper ist keine geeignete
Grundlage, um eine belastbare Bewertung diesbezüglich vorzunehmen.
Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells
durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. Die Bundesregierung und
ihre zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den
Sachverhalt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 8a
verwiesen.
20. Ist das Eckpunktepapier „Zukunftstechnologie Blockchain Chancen für
Deutschland nutzen“ (www.cducsu.de/sites/default/files/2019-06/Positi
ons%20papier%20Blockchain%20Papier_Neu_0.pdf) mit Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung abgestimmt oder beraten worden,
und wenn ja, mit welchen, und inwiefern wird das Papier in den Prozess
zur geplanten Blockchain-Strategie der Bundesregierung einfließen?
Mit Bundesministerinnen und Bundesministern oder Staatssekretärinnen und
Staatssekretären wurde das Eckpunktepapier der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag nicht abgestimmt oder beraten. Die in dem Eckpunktepapier
vorgeschlagenen Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung im Rahmen
der Erarbeitung der Blockchain-Strategie hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit
geprüft.
21. Steht die Bundesregierung in Gesprächen mit den Zentralbanken über die
Einführung eines elektronischen Euros?
Die Bundesregierung steht mit der Deutschen Bundesbank und der EZB im
Austausch zum Thema Digitales Zentralbankgeld.
22. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs innerhalb der EU und des Euro-Währungsgebiets sind der
Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite
beteiligt?
23. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung
bekannt?
Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite
beteiligt?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra
Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053 wird verwiesen. Darüber
hinaus ist die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Mitarbeit in verschiedenen
Gremien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und u. a. auch
in der Task Force „Payment Aspects of Financial Inclusion“, an der Erstellung
verschiedener Analysen und Berichte beteiligt, die sich mit der Erhöhung der
Effizienz des internationalen Zahlungsverkehrs befassen.
Weiter versucht eine Reihe von privaten Marktinitiativen, die Effizienz im
grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu erhöhen. Diese sind im Bericht des
Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI) zu Cross-border
retail payments, Februar 2018, dargelegt. So hat z. B. der Netzwerkdienstleister
SWIFT die Global Payments Initiative (gpi) ins Leben gerufen. Damit sollen
Zahlungen besser nachverfolgbar werden (Erhöhung der Transparenz). Durch
die breite Beteiligung vieler großer Korrespondenzbanken ist es
wahrscheinlich, dass das Ziel der Initiative zumindest für Zahlungen zwischen Banken
erreicht werden kann.
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung in der EU, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat
(insbesondere zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen)?
Der Anteil der EU-Bevölkerung ohne Zugang zu Zahlungs-/Bankkonten betrug
im Jahr 2016 ca. 8,6 Prozent (vgl. www.wsbi-esbg.org/press/latest-news/Pages/
Close-to-40-million-EU-citizens-outside-banking-mainstream.aspx). Das dürfte
sich seit Einführung des Basiskontos für Jedermann in allen EU-
Mitgliedstaaten (Umsetzungen der Zahlungskontenrichtlinie) verringert haben.
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung weltweit, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat
(insbesondere zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen)?
Laut Weltbank waren im Jahr 2017 noch 31 Prozent der weltweiten
erwachsenen Bevölkerung bzw. 1,7 Milliarden Menschen ohne Zugang zu
Bankdienstleistungen (vgl. https://ufa.worldbank.org/). Dabei lässt sich beim Zugang zu
Zahlungs-/Bankkonten in den letzten Jahren ein positiver Trend beobachten
(vgl. https://ufa.worldbank.org/en/global-progress).
26. Welche Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu
Zahlungsverkehrsdienstleistungen und Finanzdienstleistung in sowie zwischen
Entwicklungsländern bzw. zwischen Industrie- und Entwicklungsländern (u. a.
von Überweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre
Heimatländer) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
An welchen dieser Initiativen beteiligt sie sich?
27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen, um die
Bereitstellung von Zahlungsverkehrs- oder Finanzdienstleistungen in Drittländern
zu verbessern?
Wenn ja welche?
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen auf europäischer
Ebene, um die Bereitstellung von Zahlungsverkehrs- oder
Finanzdienstleistungen in Drittländern zu verbessern?
Wenn ja welche?
Die Fragen 26 bis 28 werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der
Bundesregierung gibt es diverse Initiativen, die eine Verbesserung des Zugangs
zu Finanzdienstleistungen beziehungsweise Zahlungsverkehrsdienstleistungen
anstreben. An folgenden Initiativen und Institutionen beteiligt sich die deutsche
Bundesregierung (in alphabetischer Reihenfolge):
• Alliance for Financial Inclusion (AFI)
• Better Than Cash Alliance (BTCA)
• Consultative Group to Assist the Poor (CGAP)
• Financial Inclusion for the Arab Region Initiative (FIARI)
• FIRST Initiative
• SME Finance Forum
• Women Entrepreneurs Finance Initiative (We-Fi).
Die Bundesregierung ist als G20-Mitgliedsland Mitglied der G20 Global
Partnership for Financial Inclusion (GPFI).
Darüber hinaus sind der Bundesregierung folgende Initiativen ohne finanzielle
Beteiligung der deutschen Bundesregierung bekannt:
• African Institute of Remittances (AIR)
• Child and Youth Finance International (CYFI)
• Financing Facility for Remittances (FFR) des International Fund for
Agricultural Development (IFAD)
• Improving Capacity Building in Rural Finance (CABFIN)
• Mobile Money for the Poor (MM4P)-Programm des United Nations Capital
Development Fund (UNCDF)
Seit 2009 ist zudem Königin Máxima der Niederlande Sondergesandte des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen für das Thema Inclusive Finance for
Development. Des Weiteren existieren diverse Arbeitsgruppen und Initiativen
innerhalb von Internationalen Organisationen, Gebern und Stiftungen sowie der
Weltbank.
29. Welche potentiellen Gefahren für die geldpolitische Souveränität würde
nach Kenntnis der Bundesregierung eine hohe Akzeptanz und
Verbreitung einer elektronischen Alternativwährung, wie z. B. von Libra,
darstellen?
30. Welchen Einfluss könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine
weite Verbreitung einer elektronischen Alternativwährung auf den
monetären Transmissionsmechanismus und auf die Effektivität der Geldpolitik
haben?
Die Fragen 29 und 30 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesfinanzminister und der französische Finanzminister haben am
Rande des Treffens der Eurogruppe am 13. September 2019 in Helsinki gemeinsam
geklärt, dass die Herausgabe einer Währung Kernelement der staatlichen
Souveränität ist, die nicht Privatunternehmen überlassen werden sollte.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7b der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache
19/13053 verwiesen.
31. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die
weltweit starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem
sichere Anlagewerte in Euro und Dollar nutzt, potentiell auf die
Verfügbarkeit von sicheren Anlagewerten auswirken?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053
wird verwiesen.
32. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die
weltweit starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem
sichere Anlagewerte in Euro- und Dollar-Staatspapiere nutzt, potentiell auf
die Kapitalflüsse zwischen Industrie und Entwicklungsländern
auswirken?
Für die Beantwortung der Frage wird unterstellt, dass die „Stablecoins“
vorwiegend in Schwellenländern genutzt werden und die Emittenten der Wertpapiere,
die vom Reservefonds eines „Stablecoin“s gehalten werden, angabengemäß
ihren Sitz in fortgeschrittenen Volkswirtschaften haben. In den betroffenen
Industrieländern wäre dann tendenziell mit zusätzlichen Kapitalimporten im
Wertpapierverkehr zu rechnen, denen aber voraussichtlich entsprechende
Kapitalexporte in anderen Segmenten des Kapitalverkehrs gegenüberstehen würden.
Wie sich die regionalen Kapitalströme im Einzelnen zusammensetzten, hinge
wesentlich davon ab, wo die ursprünglichen Halter dieser Wertpapiere ansässig
waren und wo der Reservefonds seinen Sitz hat.
In Schwellenländern ginge der Erwerb von derartigen „Stablecoins“ mit
steigenden Auslandsverbindlichkeiten oder einem Rückgang der übrigen
Auslandsforderungen (z. B. durch den Verkauf von Wertpapieren) einher. Dabei ist
unklar, inwieweit der jeweilige „Stablecoin“ selbst eine Auslandsforderung
darstellen würde. Dies hängt essentiell von der konkreten Ausgestaltung des
„Stablecoins“ ab (z. B. davon, ob es gegenüber dem Reservefonds des
„Stablecoins“ ein Rückgaberecht geben wird). Sollten derartige „Stablecoins“ in
Schwellenländern perspektivisch nicht nur als Zahlungsmittel, sondern
beispielsweise auch als Emissionswährung von Schuldverschreibungen verwendet
werden, könnte die Fremdwährungsverschuldung von Schwellenländern
steigen. Damit nähmen möglicherweise die außenwirtschaftlichen Risiken für
Schuldner und Gläubiger zu.
Daneben könnte in Ländern mit volatilen Währungen Libra als sichere
Wertaufbewahrungsmöglichkeit wahrgenommen werden und zu einer Abnahme der
Nachfrage nach Lokalwährungen führen.
33. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Bewertung von
Bundesbankvorstand Burkhard Balz, dass die geplante Einführung von Libra
trotz Sitz in der Schweiz, zu globalen Abstimmungen zwischen
Institutionen und Regierungen führen muss (vgl. Börsen-Zeitung vom 12. Juli
2019)?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Deutschen Bundesbank. Die
Mitarbeit in verschiedenen europäischen und internationalen Gremien trägt
dem Rechnung. Insofern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage
16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra –
Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf
Bundestagsdrucksache 19/13117 verwiesen.
34. Gab es Gespräche zwischen Bundesregierung und Bundesbankvorstand
über die Implikationen einer möglichen Einführung von Libra, und gibt
es Konsens in der aktuellen Bewertung Libras?
Die Bundesregierung steht mit der Deutschen Bundesbank im ständigen
Austausch zum Thema Libra. Eine abschließende Bewertung steht noch aus.
35. Mit welchen Institutionen und Regierungen hat die Bundesregierung
Gespräche zu Libra bzw. der geplanten Schaffung dieses Stable Coins
geführt (z. B. EZB, nationale Notenbanken, Aufsichtsbehörden,
Regierungen, G7, OECD etc.)?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 16 und 19 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für
Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache
19/13117 wird verwiesen.
36. Wie hat sich die Bundesregierung beim G7-Treffen der Finanzminister in
Chantilly in Frankreich zum Thema virtuelle Währungen und E-Geld,
insbesondere auch zu Libra, positioniert?
Welche offenen Fragen gilt es derzeit für eine gemeinsam abgestimmte
Positionierung zu klären?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053 und
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität,
Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 wird
verwiesen.
37. Wie lässt sich die Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am
Rande des G7-Finanzministertreffen in Chantilly „Da gibt es schwere
Bedenken“ und die Äußerung, Sorgen gebe es hinsichtlich der Stabilität der
bestehenden Währungen, der Datensicherheit und der demokratischen
Kontrolle www.zeit.de/news/2019-07/17/finanzminister-scholz-g7-
staaten-haben-bei-libra-schwere-bedenken), im Einzelnen begründen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053
wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur - Übernahmepläne PSI durch Warburg-Pincus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07.09.2026
Hitzebedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN09.09.2026
Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN09.09.2026
Kühlinfrastruktur, Behandlungsstandards und Finanzierung des technischen Hitzeschutzes in der Gesundheitsversorgung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN09.09.2026