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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stand der Umsetzung des Europakapitels im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode
(insgesamt 29 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
20.09.2019
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1253921.08.2019
Stand der Umsetzung des Europakapitels im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12539
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Manuel Sarrazin, Claudia Müller,
Gerhard Zickenheiner, Sven-Christian Kindler, Dr. Frithjof Schmidt,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen Trittin, Lisa Paus, Margarete Bause,
Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz,
Dr. Danyal Bayaz, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer,
Markus Kurth, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden),
Renate Künast, Steffi Lemke, Stefan Schmidt, Dr. Julia Verlinden,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Umsetzung des Europakapitels im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode („Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein
neuer Zusammenhalt für unser Land“) stellt im Kapitel „Ein neuer Aufbruch für
Europa“ (I., ab S. 6) die europapolitischen Prioritäten der Bundesregierung für
die laufende Legislaturperiode dar. Die an der Bundesregierung beteiligten
Fraktionen listen bestehende Herausforderungen für Europa – wie den Brexit, Flucht
und Migration sowie die Folgen der Wirtschaftskrise und die
Jugendarbeitslosigkeit – auf. Sie betonen, Europa müsse „sein Schicksal mehr als bisher in die
eigenen Hände nehmen“ (S. 6). Es folgen zahlreiche Forderungen für die gemeinsame
europäische Wirtschafts-, Außen-, Wettbewerbs- und Sozialpolitik. Rund
anderthalb Jahre nach Amtsantritt der Bundesregierung sind nach Ansicht der
Fragesteller viele Vorhaben noch nicht angegangen worden. Dadurch entsteht eine
Diskrepanz zwischen der prominenten Positionierung der Europapolitik für die
Arbeit der Koalition sowie dem objektiven Handlungsbedarf zur Sicherung und
Stärkung der EU einerseits und den fehlenden Fortschritten bei der tatsächlichen
Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten Vorhaben andererseits. Den Fragestellern ist deshalb an einer
Bestandsaufnahme gelegen, die sowohl die Hintergründe für die bisherigen Verzögerungen
als auch prospektiv die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der noch
ausstehenden Vorhaben erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen konkreten Initiativen und Instrumenten soll nach Auffassung
der Bundesregierung das Europäische Parlament gestärkt werden (S. 6, bitte
auflisten)?
2. Inwiefern und mit welchen konkreten Mitteln hat sich die Bundesregierung
seit Amtsantritt im März 2018 für die konsequentere Durchsetzung von
„demokratischen und rechtsstaatlichen Werte[n] und Prinzipien“ eingesetzt
(S. 7)?
Wie genau definiert die Bundesregierung „demokratische und
rechtsstaatliche Werte und Prinzipien“?
3. Mit welchen konkreten Initiativen und Instrumenten hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt dafür eingesetzt, die strategische Forschungspolitik
und die Innovationsfähigkeit zu stärken (S. 7)?
4. Welche konkreten Umsetzungsschritte fehlen nach Ansicht der
Bundesregierung zur geforderten Vollendung des digitalen Binnenmarktes (S. 7)?
5. Welche Initiativen und/oder Investitionsprogramme mit ausgewiesen
europäischem Mehrwert hat die Bundesregierung seit Amtsantritt aufgelegt
(Sparte und Volumen der Initiativen und Programme jeweils einzeln
auflisten), und wie begründet die Bundesregierung die anhaltend niedrige, mit
rund 2,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts 40 Prozent unterhalb des OECD-
Durchschnitts liegende Investitionsquote in Deutschland (www.ifo.de/
DocDL/ifo_Forschungsberichte_95_2018_Dorn_etal_oeffentliches_Budget.
pdf)?
Inwiefern leistet die Bundesregierung damit einen Beitrag zu einem „Europa
der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen“ (S. 7)?
6. In welchem finanziellen Umfang soll das Europäische Investitionsprogramm
Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), bzw. dessen
Nachfolger „InvestEU“, nach Ansicht der Bundesregierung ausgebaut werden
(S. 7), und wie hat sich die Bundesregierung seit Amtsantritt dafür
eingesetzt?
7. In welchem finanziellen Umfang soll das Erasmus+-Programm nach Ansicht
der Bundesregierung ausgebaut werden (S. 7), und wie hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt dafür eingesetzt?
8. Mit welchen Programmen und in welchem Umfang soll nach Ansicht der
Bundesregierung die „Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU“
bekämpft werden (S. 7)?
9. Was soll der angekündigte „Sozialpakt“ (S. 7) für soziale Grundrechte
konkret beinhalten, und welche Fortschritte konnte die Bundesregierung in
diesem Bereich bereits erzielen?
10. Wie soll der „Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale
Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten“ (S. 7) nach Auffassung der
Bundesregierung konkret gestaltet werden, und bis wann soll dieser nach
Ansicht der Bundesregierung umgesetzt sein?
11. Inwiefern entspricht die Position des Bundesministers der Finanzen, dass
man eine europäische Digitalsteuer erst nach einer möglichen gescheiterten
Digitalsteuer auf OECD-Ebene ab 2021 anvisieren sollte (www.welt.de/
wirtschaft/webwelt/article190209973/Digitalsteuer-fuer-Amazon-und-Co-ist-
gescheitert.html), nach Auffassung der Bundesregierung der Forderung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, dass eine „gerechte
Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google,
Apple, Facebook und Amazon“, unterstützt werden sollte (S. 7.)?
12. Inwiefern entspricht die Position des Bundesfinanzministers, der ein
öffentliches Country-by-Country-Reporting ablehnt (www.sueddeutsche.de/
wirtschaft/unternehmenssteuern-gruene-eu-1.4296481), nach Auffassung der
Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarten Ziel, dass „Steuerdumping, -betrug, und -vermeidung
bekämpft“ werden sollten (S. 7)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein öffentliches Country-by-
Country-Reporting notwendig und förderlich für die Steuertransparenz und
damit ein geeignetes Instrument gegen Steuerdumping?
Wenn nein, warum nicht, und favorisiert und verfolgt die Bundesregierung
einen anderen Ansatz, um Steuerdumping, -betrug, und -vermeidung
wirksam zu bekämpfen?
Wenn ja, welchen?
13. Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung die ab 2021 geplante
Finanztransaktionssteuer von zehn EU-Mitgliedstaaten als „substanziell“
bezeichnet werden (im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 8,
wird die Einführung einer „substanziellen Finanztransaktionssteuer“
gefordert), wenn die geschätzten Einnahmen nur 3,6 Mrd. Euro betragen (www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/aktiengeschaefte-scholz-setzt-auf-
minifinanztransaktionssteuer/23946782.html), Derivate ausgenommen sind (www.
faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/scholz-will-abgespeckte-form-der-
finanztransaktionssteuer-16036137.html), und professionelle Anleger die
Steuer umgehen könnten, indem sie Transaktionen in einem nicht an der
Steuer beteiligten EU-Mitgliedstaat, z. B. in Luxemburg, tätigen (https://
boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/boersensteuer-bedroht-kleinanleger
100.html)?
14. Welche der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
aufgelisteten Maßnahmen (Bekämpfung von „Steuerdumping, -betrug, -vermeidung
und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU“, „gerechte
Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google,
Apple, Facebook und Amazon“, „gemeinsame, konsolidierte
Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern“,
„Finanztransaktionsteuer“) sieht die Bundesregierung als geeignetes EU-Eigenmittel an,
und für welche der genannten und/oder weiterer Maßnahmen setzt sich die
Bundesregierung im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 ein (bitte Maßnahmen einzeln
mit Angabe der von der Bundesregierung jeweils jährlich erwarteten
Einnahmen auflisten)?
15. Welche der im Rahmen der PESCO initiierten Projekte sind aus Sicht der
Bundesregierung insbesondere in der Lage, die verstärkte Sicherheits- und
Verteidigungspolitik „mit Leben zu füllen“, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angeregt, und welcher Planungs- und
Entwicklungsstand besteht bei diesen (bitte einzeln und detailliert aufschlüsseln)?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Europäischen
Kommission an den Europäischen Rat vom 29. Mai 2019, mit den Ländern
Nordmazedonien und Albanien Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, und wird
sie sich dafür einsetzen, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen auf
der Ratstagung im Oktober 2019 beschlossen werden kann?
17. Inwiefern ist es mit der gemeinsamen Zielsetzung „Fluchtursachen
umfassend bekämpfen“ zu wollen (S. 8) vereinbar, dass der Großteil des Geldes
des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) nicht in die
Herkunftsländer der meisten in der EU Asylsuchenden fließt, sondern in die
Transitländer (www.dw.com/de/auf-der-spur-des-geldes-was-sind-die-priorit%C3%
A4ten-der-eu-migrationspolitik/a-42594487), und wie wirkt die
Bundesregierung innerhalb der EU darauf hin, dass die Empfehlungen des
Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofes Nr. 32/2018 „Der Nothilfe-
Treuhandfonds der Europäischen Union (EU) für Afrika: ein flexibles, aber nicht
ausreichend fokussiertes Instrument“ und der CONCORD-Studie (ht tps: / /
concord.se/wp-content/uploads/2018/05/CONCORD_EUTrustFundReport_
2018_online.pdf) in der operativen Arbeit besser verankert werden?
18. Wie koordiniert die Bundesregierung ihr politisches Engagement auf dem
afrikanischen Kontinent mit dem politische Engagement der Europäischen
Union und der anderen Mitgliedstaaten, und durch welche Instrumente und
Mechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr in diesem
Zusammenhang angestrebte Kohärenz („kohärente Afrika-Strategie“, S. 8)
erreicht wird?
19. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die Bundesregierung auf
EU-Ebene für die Neuverhandlung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
eingesetzt, um eine „Handelspolitik, die allen zugutekommt und auf
Wachstum, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zielt“ (S. 8), zu verwirklichen, da die
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sowohl laut des Afrikabeauftragten der
Bundesregierung Günter Nooke (Frontal21, 28. Mai 2019) als auch laut
Bundesminister Gerd Müller (Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, 26. Juni 2019) nicht tragfähig für die
nachhaltige Entwicklung der Länder des globalen Südens sind, und zudem von
vielen Nichtregierungsorganisationen als ungerecht kritisiert werden (https://
info.brot-fuer-die-welt.de/blog/abkommen-epas-sind-falsche-weg)?
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass „die EU beim
Klimaschutz international eine Vorreiterrolle“ einnimmt sowie für die
„ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens“ (S. 8, bitte
auflisten), und welche europäischen Maßnahmen und Vereinbarungen sind nach
Auffassung der Bundesregierung unerlässlich für die beschriebene
„Vorreiterrolle“?
21. Weshalb hat die Bundeskanzlerin der Klimainitiative des französischen
Präsidenten nicht bereits am 9. Mai 2019 am Rande des Sibiu-Gipfels
zugestimmt (www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/inland/bundes
kanzlerin-angela-merkel-blockiert-beim-eu-sondergipfel-in-sibiu-
klimazielevon-emmanuel-macron_aid-38714279)?
22. Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Klimaziel im
Mehrjährigen Finanzrahmen („climate mainstreaming target“; Anteil der
Ausgaben der Union, der zur Verwirklichung der Klimaziele ausgegeben werden
soll) sein, und mit welcher Begründung sollte das Klimaziel diese Höhe
haben?
23. Inwiefern erfüllt das Haushaltsinstrument für Konvergenz und
Wettbewerbsfähigkeit, auf dessen Rahmen sich die Eurogruppe am 14. Juni 2019 geeinigt
hat, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltene
Zielsetzung, ein „spezifische[s] Haushaltsmittel für wirtschaftliche
Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von
Strukturreformen in der Eurozone“ einzurichten (S. 8), wenn das Haushaltsinstrument
für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit Stabilisierung gar nicht mehr als
Ziel oder Funktion nennt?
24. Auf welchen Prozentsatz des BNE bezieht sich die Bundesregierung, wenn
sie sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu bekennt,
„zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit zu sein“ (S. 9),
und gilt dieses Bekenntnis in gleichem Maße und Umfang auch für den Fall
des in Aussicht stehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU
gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)?
25. Inwiefern erfüllt der beim Eurogruppentreffen am 14. Juni 2019 diskutierte
Vorschlag zur Änderung des Vertrags über einen Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM), der keine Verpflichtung vorsieht, den ESM in
Unionsrecht zu überführen und der keine Verbindungen zum Europäischen
Parlament vorsieht, noch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Forderung, den ESM zu einem „parlamentarisch kontrollierten
Europäischen Währungsfonds weiterzuentwickeln, der im Unionsrecht
verankert sein sollte“ (S. 9), und wodurch ist aus Sicht der Bundesregierung
gewährleistet, dass das EU-Parlament nicht nur unterrichtet wird, sondern
eine effektive Kontrollfunktion wahrnehmen kann?
26. In welchen „wichtigen Fragen der europäischen und internationalen Politik
[...] und in Bereichen, in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht
handlungsfähig ist“ (S. 9), wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung
gemeinsame Positionen mit Frankreich erarbeitet (bitte Themen und Zeitpunkt der
Verständigung einzeln auflisten), die kurz- und mittelfristig umgesetzt
werden können?
Welche Initiativen zur Stärkung und Erneuerung der deutsch-französischen
Zusammenarbeit hat die Bundesregierung ihrerseits eingebracht, und welche
Vorschläge gingen auf die französischen Partner zurück?
Welche französischen Vorschläge – etwa aus der Sorbonne-Rede des
französischen Präsidenten von 2017 – wurden seitens der Bundesregierung nicht
unterstützt, und warum nicht (bitte nicht unterstützte Vorschläge und Gründe
einzeln auflisten)?
27. Welche der europapolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD wird die Bundesregierung im Rahmen der
deutschen Ratspräsidentschaft 2020 voranbringen, und welche konkreten
Initiativen sind dazu in Planung, und wie bereitet sich die Bundesregierung auf
einen möglichen Abschluss der Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmen (2021 bis 2027) während der deutschen Ratspräsidentschaft
vor?
28. Wie wird die Bundesregierung den von der designierten Präsidentin der
Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, angekündigten
Konsultationsprozess zur Zukunft der EU unterstützen?
29. Wird die Bundesregierung im Rat den von der zukünftigen EU-
Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen angekündigten
Kommissionsvorschlag für ein Initiativrecht des Europäischen Parlaments vorbehaltlos
unterstützen (Dr. Ursula von der Leyen „Political Guidelines for the next
European Commission 2019-2024“, S. 20)?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 6. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1336820.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12539 - Stand der Umsetzung des Europakapitels im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Manuel Sarrazin, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12539 –
Stand der Umsetzung des Europakapitels im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode („Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland,
Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“) stellt im Kapitel „Ein neuer
Aufbruch für Europa“ (I., ab S. 6) die europapolitischen Prioritäten der
Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode dar. Die an der Bundesregierung
beteiligten Fraktionen listen bestehende Herausforderungen für Europa – wie
den Brexit, Flucht und Migration sowie die Folgen der Wirtschaftskrise und
die Jugendarbeitslosigkeit – auf. Sie betonen, Europa müsse „sein Schicksal
mehr als bisher in die eigenen Hände nehmen“ (S. 6). Es folgen zahlreiche
Forderungen für die gemeinsame europäische Wirtschafts-, Außen-,
Wettbewerbs- und Sozialpolitik. Rund anderthalb Jahre nach Amtsantritt der
Bundesregierung sind nach Ansicht der Fragesteller viele Vorhaben noch nicht
angegangen worden. Dadurch entsteht eine Diskrepanz zwischen der
prominenten Positionierung der Europapolitik für die Arbeit der Koalition sowie
dem objektiven Handlungsbedarf zur Sicherung und Stärkung der EU
einerseits und den fehlenden Fortschritten bei der tatsächlichen Umsetzung der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Vorhaben
andererseits. Den Fragestellern ist deshalb an einer Bestandsaufnahme gelegen,
die sowohl die Hintergründe für die bisherigen Verzögerungen als auch
prospektiv die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der noch ausstehenden
Vorhaben erfragt.
1. Mit welchen konkreten Initiativen und Instrumenten soll nach Auffassung
der Bundesregierung das Europäische Parlament gestärkt werden (S. 6,
bitte auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich eine institutionelle Stärkung und
politische Aufwertung des Europäischen Parlaments. Sie begrüßt Überlegungen
mit den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), dem
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13368
19. Wahlperiode 20.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Spitzenkandidatenprinzip in Zukunft mehr Geltung zu verleihen, auch mit Hilfe
länderübergreifender Listen.
Bereits beim informellen Treffen des Europäischen Rates im Februar 2018 hat
sich die Bundesregierung mit den Regierungen der Mitgliedstaaten
grundsätzlich dafür ausgesprochen, das Thema transnationale Listen im Zusammenhang
mit den Europawahlen 2024 wieder aufzugreifen und dies gemeinsam mit der
französischen Regierung in der Erklärung von Meseberg im Juni 2018
bekräftigt.
Ferner hat die Bundesregierung mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im
Rat am 13. Juli 2018 eine Reform des Europäischen Direktwahlaktes
beschlossen, die zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit des Europäischen Parlaments
beitragen wird.
2. Inwiefern und mit welchen konkreten Mitteln hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt im März 2018 für die konsequentere Durchsetzung
von „demokratischen und rechtsstaatlichen Werte[n] und Prinzipien“
eingesetzt (S. 7)?
Wie genau definiert die Bundesregierung „demokratische und
rechtsstaatliche Werte und Prinzipien“?
Die grundlegenden Werte, auf die sich die Union gründet, sind in Artikel 2 des
Vertrags über die Europäische Union (EUV) genannt und umfassen neben
Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Wahrung der Menschenrechte auch
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesregierung orientiert sich im
europäischen Kontext an dem Verständnis und den Grundsätzen, die insbesondere
der Europäische Gerichtshof aus diesen Werten entwickelt. Sie unterstützt
sowohl die in den Verträgen für den Schutz der Grundwerte der Union
vorgesehenen Verfahren als auch die Kommission bei ihren Maßnahmen zur Absicherung
und Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in der Union und ihren
Mitgliedstaaten, siehe zuletzt Mitteilung der Kommission vom 17. Juli 2019 („Die Stärkung
der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Ein Konzept für das weitere Vorgehen“).
Zudem setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU für die Schaffung
eines sogenannten Peer Review Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung der
Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten ein.
3. Mit welchen konkreten Initiativen und Instrumenten hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt dafür eingesetzt, die strategische
Forschungspolitik und die Innovationsfähigkeit zu stärken (S. 7)?
Die Bundesregierung setzt sich in der laufenden Legislaturperiode ausdrücklich
für ein starkes Europa ein. Zentraler Rahmen für eine strategisch ausgerichtete
und zwischen den Staaten in Europa abgestimmte Forschungs- und
Innovationspolitik ist der Europäische Forschungsraum (EFR).
Eines der wichtigsten Instrumente zur Verwirklichung des EFR sind die EU-
Rahmenprogramme für Forschung und Innovation („Horizont 2020“ 2014 bis
2020, Budget: rund 75 Mrd. Euro; „Horizont Europa“ 2021 bis 2027,
Budgetvorschlag der Kommission: 94,1 Mrd. Euro).
Die Bundesregierung hat sich in die Verhandlungen für das Legislativpaket zu
„Horizont Europa“ eingebracht und diese kontinuierlich und eng begleitet, um
die Prioritäten und Interessen der europäischen und deutschen Forschungs- und
Innovationsgemeinschaft wirkungsvoll zu vertreten und eine hohe, effiziente
und effektive Beteiligung deutscher Einrichtungen, Unternehmen und
Einzelpersonen sicherzustellen. Im Frühjahr 2019 verständigten sich der Rat,
Kommission und das Europäische Parlament auf wesentliche Inhalte des Entwurfs
für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur
Durchführung von „Horizont Europa“.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird mit einem
neuen Förderprogramm den EFR stärken. Zentrales Anliegen des Programms
ist es, eine politisch-inhaltliche Brücke von der EFR-Strategie der
Bundesregierung von 2014 zu einem neuen Politikrahmen zum EFR zu schlagen, der 2020
auf europäischer Ebene verabschiedet werden soll. Das EFR-Förderprogramm
soll mit seinem „Europäisierungsbudget“ von rund 25 Mio. Euro für die
Haushaltsjahre 2020 bis 2024 Maßnahmen sowie Programme finanzieren. Die
Veröffentlichung des EFR-Förderprogramms ist für Herbst 2019 geplant.
Das Netzwerk zur Innovationsförderung in Europa EUREKA spielt in Europa
und international ebenfalls eine außerordentlich wichtige Rolle. Unter dem
EUREKA-Dach forschen europäische und internationale Partner aus 45
Ländern anwendungsnah und industriegeführt zusammen in den für die
Wettbewerbsfähigkeit bedeutenden Kernbereichen. Allein im Jahr 2018 investierten
die Beteiligten rund 770 Mio. Euro in gemeinsame Projekte.
Die Bundesregierung setzt zudem Fördermittel aus speziellen Programmen für
Forschungsprojekte ein, um Innovationen zu fördern und den Wissenstransfer
in die Praxis zu gewährleisten. Dies geschieht u. a. durch die Einführung von
Standards für Wissenstransfer und Vernetzung bei Ausschreibungen für
Forschungsprojekte.
4. Welche konkreten Umsetzungsschritte fehlen nach Ansicht der
Bundesregierung zur geforderten Vollendung des digitalen Binnenmarktes (S. 7)?
Die Vollendung des Digitalen Binnenmarktes ist eine der Kernvoraussetzungen
für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die Bundesregierung begrüßt,
dass mit der Digitalen Binnenmarktstrategie der jetzigen Europäischen
Kommission viele wichtige Dossiers erfolgreich abgeschlossen werden konnten und
die Umsetzungsprozesse in nationales Recht laufen. Die Bundesregierung
erwartet von der neuen Kommission eine mindestens ebenso ambitionierte
Nachfolgestrategie, um den neuen digitalen Herausforderungen nach 2020 zu
begegnen und ein digitales Ökosystem zu schaffen, das gesellschaftliche Interessen
und wirtschaftliche Aspekte der Digitalisierung miteinander vereint. Dazu
gehören insbesondere Themen wie Künstliche Intelligenz, die Plattform- und
Datenökonomie, den Gigabit- und 5G-Mobilfunk-Infrastrukturausbau, E-
Government, Cybersicherheit, digitale Kompetenzen sowie die „digitale
Souveränität“ der EU.
5. Welche Initiativen und/oder Investitionsprogramme mit ausgewiesen
europäischem Mehrwert hat die Bundesregierung seit Amtsantritt aufgelegt
(Sparte und Volumen der Initiativen und Programme jeweils einzeln
auflisten), und wie begründet die Bundesregierung die anhaltend niedrige,
mit rund 2,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts 40 Prozent unterhalb des
OECD- Durchschnitts liegende Investitionsquote in Deutschland
(www.ifo.de/DocDL/ifo_Forschungsberichte_95_2018_Dorn_etal_oef
fentliches_Budget.pdf)?
Inwiefern leistet die Bundesregierung damit einen Beitrag zu einem
„Europa der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen“ (S. 7)?
Die nominalen öffentlichen Bruttoanlageinvestitionen in Deutschland haben
sich in den vergangenen Jahren in Abgrenzung der volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung mit einem Plus von 6,5 Prozent 2017 sowie von 8,7 Prozent
2018 positiv entwickelt. Auch für 2019 geht die Bundesregierung von einer
dynamischen Entwicklung der Investitionen aus. So legten die nominalen
öffentlichen Bruttoanlageinvestitionsausgaben nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes im ersten Halbjahr 2019 bereits um 8,6 Prozent zu.
Deutschland ist an sämtlichen Investitionsprogrammen der EU beteiligt, die im
Rahmen des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und im
Zusammenhang mit der Europäischen Investitionsbank aufgelegt wurden. Auch in den
Verhandlungen für den künftigen MFR hat die EU-Kommission zahlreiche
Programme vorgeschlagen, die Investitionen in den EU-Mitgliedstaaten
generieren.
6. In welchem finanziellen Umfang soll das Europäische
Investitionsprogramm Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), bzw.
dessen Nachfolger „InvestEU“, nach Ansicht der Bundesregierung
ausgebaut werden (S. 7), und wie hat sich die Bundesregierung seit Amtsantritt
dafür eingesetzt?
7. In welchem finanziellen Umfang soll das Erasmus+-Programm nach
Ansicht der Bundesregierung ausgebaut werden (S. 7), und wie hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt dafür eingesetzt?
8. Mit welchen Programmen und in welchem Umfang soll nach Ansicht der
Bundesregierung die „Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU“
bekämpft werden (S. 7)?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Europäische Kommission hat im Mai 2018 ihren Vorschlag für die
finanzielle Ausstattung von Programmen der EU für den MFR von 2021 bis 2027
vorgelegt. In diesem Kontext hat sie auch ihren Vorschlag für die
Mittelausstattung der Programme InvestEU, Erasmus+ und der
Jugendbeschäftigungsinitiative veröffentlicht. Die genaue Mittelausstattung der Programme wird sich im
Kontext der Gesamtberatungen zum MFR ergeben.
9. Was soll der angekündigte „Sozialpakt“ (S. 7) für soziale Grundrechte
konkret beinhalten, und welche Fortschritte konnte die Bundesregierung
in diesem Bereich bereits erzielen?
Insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen
Ort in der EU soll gestärkt werden. Dies ist im Rahmen der Revision der
Entsenderichtlinie geschehen, deren geänderte Fassung im Sommer 2018
verabschiedet wurde. Ein weiterer Baustein für faire Arbeitsbedingungen ist die
Gründung der Europäischen Arbeitsbehörde, die sicherstellen soll, dass EU-
Vorschriften zur Mobilität von Arbeitskräften noch besser durchgesetzt werden.
10. Wie soll der „Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale
Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten“ (S. 7) nach Auffassung der
Bundesregierung konkret gestaltet werden, und bis wann soll dieser nach
Ansicht der Bundesregierung umgesetzt sein?
Die Bundesregierung arbeitet daran, einen Rahmen für Mindestlohnregelungen
sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten zu
entwickeln. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung
dieser Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Ein Vorschlag zu einem solchen
Rahmen kann anschließend zusammen mit der Europäischen Kommission und
den anderen Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden, wobei für die
Ausarbeitung von EU-Rechtsakten die Europäische Kommission das Initiativrecht
innehat. Die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 bietet darüber
hinaus Gelegenheit, diese Vorhaben voranzubringen.
11. Inwiefern entspricht die Position des Bundesministers der Finanzen, dass
man eine europäische Digitalsteuer erst nach einer möglichen
gescheiterten Digitalsteuer auf OECD-Ebene ab 2021 anvisieren sollte
(www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article190209973/Digitalsteuer-fuer-
Amazon-und-Co-ist-gescheitert.html), nach Auffassung der
Bundesregierung der Forderung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und
SPD, dass eine „gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der
Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon“, unterstützt
werden sollte (S. 7.)?
Entsprechend der Vorgabe des Koalitionsvertrags setzt sich die
Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass Unternehmen – auch solche mit
digitalisierten Geschäftsmodellen – ihren fairen steuerlichen Beitrag zur Finanzierung des
Gemeinwesens leisten. Eine international abgestimmte Lösung ist vor dem
Hintergrund einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Welt, in der
Konzerne ihre Gewinne steuermindernd über den Globus verteilen können, klar
vorzuziehen. Sollte dies nicht gelingen, muss zumindest auf europäischer
Ebene gehandelt werden. Nationale Digitalsteuern zersplittern die Steuerlandschaft
und können nur Zwischenlösungen darstellen.
Deshalb haben die Finanzministerien von Deutschland und Frankreich eine
internationale Initiative zu einer globalen effektiven Mindestbesteuerung
gestartet. Mit einer globalen effektiven Mindestbesteuerung soll ein angemessenes
steuerliches Mindestniveau für international agierende Unternehmen aller
Branchen sichergestellt werden. Dieser deutsch-französische Vorschlag ist Teil
der derzeit auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) diskutierten Maßnahmen zur Reformierung der
internationalen Besteuerungsprinzipien.
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass es zu einer internationalen
Vereinbarung kommen wird. Das von der G20 beauftragte „Inclusive Framework on
BEPS“, dem mehr als 130 Staaten und Jurisdiktionen angehören, hat im Mai
2019 ein Arbeitsprogramm beschlossen, das die Mindestbesteuerung als einen
Maßnahmenstrang vorsieht und das sowohl die Finanzministerinnen und
Finanzminister und Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure beim G20-
Treffen in Fukuoka als auch die Staats- und Regierungschefs der G20 beim
Gipfel in Osaka im Juni 2019 gebilligt haben. Eine Einigung über die
Grundzüge des Gesamtkonzepts soll Anfang 2020 erzielt werden. Der Abschlussbericht
soll im Laufe des Jahres 2020 vorgelegt werden. Die Umsetzung in der EU soll
eines der Ziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten
Jahreshälfte 2020 sein.
12. Inwiefern entspricht die Position des Bundesfinanzministers, der ein
öffentliches Country-by-Country-Reporting ablehnt ( w w w . s u e d d e u t
sche.de/wirtschaft/unternehmenssteuern-gruene-eu-1.4296481), nach
Auffassung der Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbarten Ziel, dass „Steuerdumping, -betrug,
und -vermeidung bekämpft“ werden sollten (S. 7)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein öffentliches Country-by-
Country-Reporting notwendig und förderlich für die Steuertransparenz
und damit ein geeignetes Instrument gegen Steuerdumping?
Wenn nein, warum nicht, und favorisiert und verfolgt die
Bundesregierung einen anderen Ansatz, um Steuerdumping, -betrug, und -vermeidung
wirksam zu bekämpfen?
Wenn ja, welchen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der G20 und der OECD an der
Erarbeitung von länderbezogenen Berichtspflichten („Country-by-Country Reporting“)
für multinational tätige Unternehmen gegenüber den Steuerbehörden
mitgewirkt und einen Austausch der Steuerverwaltungen untereinander gefördert
(sogenannter BEPS-Prozess gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen
multinational tätiger Unternehmen, „Base Erosion and Profit Shifting“). Die
vereinbarten Berichtspflichten hat Deutschland im Jahr 2016 umgesetzt.
Es trifft nicht zu, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein öffentliches
„Country-by-Country-Reporting“ ablehnt. Die Bundesregierung prüft vielmehr
den über das bisher Erreichte hinausgehenden Vorschlag der EU-Kommission
für die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen
Ertragsteuerinformationen durch bestimmte umsatzstarke Unternehmen. Der Vorschlag der
Kommission wirft eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf. Das betrifft insbesondere
die Frage der Rechtsgrundlage des Vorschlages und das Verhältnis zur bereits
eingeführten länderbezogenen Berichtspflicht im Rahmen des internationalen
BEPS-Prozesses.
13. Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung die ab 2021
geplante Finanztransaktionssteuer von zehn EU-Mitgliedstaaten als
„substanziell“ bezeichnet werden (im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD, S. 8, wird die Einführung einer „substanziellen
Finanztransaktionssteuer“ gefordert), wenn die geschätzten Einnahmen nur 3,6 Mrd.
Euro betragen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
aktiengeschaeftescholz-setzt-auf-mini-fmanztransaktionssteuer/23946782.html), Derivate
ausgenommen sind (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/
scholzwill-abgespeckte-form-der-finanztransaktionssteuer-16036137.html), und
professionelle Anleger die Steuer umgehen könnten, indem sie
Transaktionen in einem nicht an der Steuer beteiligten EU-Mitgliedstaat, z. B. in
Luxemburg, tätigen (https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/boersen
steuer-bedroht-kleinanleger 100.html)?
Die Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext ist Ziel
der Bundesregierung. Eine Finanztransaktionsteuer mit breiter
Bemessungsgrundlage war unter den Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit nicht
konsensfähig. Nach einer deutsch-französischen Initiative haben sich die
Finanzministerinnen und Finanzminister der an der Verstärkten Zusammenarbeit
teilnehmenden Staaten in diesem Jahr darauf verständigt, die Besteuerung von
Aktienkäufen nach dem Vorbild der geltenden französischen
Finanztransaktionsteuer ausgestalten zu wollen. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung und
Bemessungsgrundlage ist noch nicht abschließend geklärt. Die Erfahrungen aus
Frankreich zeigen, dass die Finanzmärkte nach Einführung der
Finanztransaktionsteuer stabil geblieben sind und die Aktienkäufe nur begrenzt und temporär
zurückgingen.
14. Welche der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
aufgelisteten Maßnahmen (Bekämpfung von „Steuerdumping, -betrug, -
vermeidung und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU“,
„gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne
wie Google, Apple, Facebook und Amazon“, „gemeinsame, konsolidierte
Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern“,
„Finanztransaktionsteuer“) sieht die Bundesregierung als geeignetes EU-
Eigenmittel an, und für welche der genannten und/oder weiterer
Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der laufenden
Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 ein
(bitte Maßnahmen einzeln mit Angabe der von der Bundesregierung jeweils
jährlich erwarteten Einnahmen auflisten)?
Die aufgeführten Vorhaben sind wichtige Maßnahmen, um die Besteuerung in
Europa noch gerechter zu gestalten und den europäischen Binnenmarkt mit
gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle zu stärken. Deutlich davon zu
unterscheiden ist aber die Frage, ob damit zusätzliche Finanzquellen für den
Haushalt der EU, sogenannte Eigenmittel, eingeführt werden sollten. Die
Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für ein einfaches, faires und transparenteres
System der Eigenmittel ein. Der EU-Haushalt wird bislang zunächst durch die
traditionellen Eigenmittel (Zölle) und eine Abgabe der Mitgliedstaaten auf
Basis einer harmonisierten Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage finanziert –
verbleibende Ausgaben des EU-Haushaltes werden dann durch Beiträge nach
Maßgabe des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten gedeckt. Mit
neuen Eigenmitteln würde vor allem der Verwaltungsaufwand steigen, die EU-
Eigenmittel zu erheben.
Deutschland und Frankreich haben vorgeschlagen, Teile einer möglichen
Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene zur Finanzierung des künftigen
Haushaltsinstruments für die Eurozone heranzuziehen.
15. Welche der im Rahmen der PESCO initiierten Projekte sind aus Sicht der
Bundesregierung insbesondere in der Lage, die verstärkte Sicherheits-
und Verteidigungspolitik „mit Leben zu füllen“, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angeregt, und welcher Planungs- und
Entwicklungsstand besteht bei diesen (bitte einzeln und detailliert
aufschlüsseln)?
Die europäische Zusammenarbeit bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
soll aus Sicht der Bundesregierung gestärkt und mit Leben gefüllt werden. Die
Ständige Strukturierte Zusammenarbeit („Permanent Structured Cooperation“,
PESCO) ist eine von mehreren EU-Verteidigungsinitiativen, im Rahmen derer
25 EU-Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten. Somit dienen alle der im
Rahmen der PESCO zur Umsetzung der 20 weitergehenden Verpflichtungen
beschlossenen Projekte der verstärkten Kooperation zwischen den EU-
Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und
leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU als
Akteur im internationalen Krisenmanagement. Die jeweiligen teilnehmenden
EU-Mitgliedstaaten haben die Arbeit in den einzelnen Projekten aufgenommen.
Jedes Projekt hat einen unterschiedlichen Ausgangspunkt und sein eigenes
Tempo. Entsprechend befinden sich die Projekte derzeit entweder in der
Konzeptionsphase, in der Ausgestaltungsphase oder in der Phase der Herstellung
einer vorläufigen Befähigung zum Einsatz. Über die Entwicklungen wird der
Bundestag regelmäßig unterrichtet, so in der PESCO Berichterstatter-Gruppe.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Europäischen
Kommission an den Europäischen Rat vom 29. Mai 2019, mit den
Ländern Nordmazedonien und Albanien Beitrittsverhandlungen
aufzunehmen, und wird sie sich dafür einsetzen, dass die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen auf der Ratstagung im Oktober 2019 beschlossen werden
kann?
Die Bundesregierung folgt der Empfehlung der Europäischen Kommission und
befürwortet die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien und
Nordmazedonien. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten allerdings im
Falle Albaniens im Zuge des weiteren Prozesses vor der ersten Eröffnung von
Verhandlungskapiteln weitere Kriterien in Schlüsselbereichen erfüllt sein, wie
die Bundesregierung in ihrem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen
Bundestages, Dr. Wolfgang Schäuble, vom 6. September 2019 näher ausgeführt
hat. Vor Zustimmung im Rat muss die Bundesregierung Einvernehmen mit dem
Bundestag hergestellt haben.
17. Inwiefern ist es mit der gemeinsamen Zielsetzung „Fluchtursachen
umfassend bekämpfen“ zu wollen (S. 8) vereinbar, dass der Großteil des
Geldes des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) nicht in die
Herkunftsländer der meisten in der EU Asylsuchenden fließt, sondern in die
Transitländer (www.dw.com/de/auf-der-spur-des-geldes-was-sind-
diepriorit%C3%A4ten-der-eu-migrationspolitik/a-42594487), und wie wirkt
die Bundesregierung innerhalb der EU darauf hin, dass die Empfehlungen
des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofes Nr. 32/2018 „Der
Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union (EU) für Afrika: ein
flexibles, aber nicht ausreichend fokussiertes Instrument“ und der
CONCORD-Studie (https://concord.se/wp-content/uploads/2018/05/
CONCORD_EUTrustFundReport_2018_online.pdf) in der operativen
Arbeit besser verankert werden?
Der EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) ist eines von mehreren
Instrumenten, mit dem die Bundesregierung ihre Zielsetzung verfolgt,
Fluchtursachen umfassend zu mindern. Der beim Gipfel der EU mit afrikanischen
Staaten in Valletta am 11./12. November 2015 beschlossene Aktionsplan, zu dessen
Umsetzung der EUTF aufgelegt wurde, sieht ausdrücklich die Zusammenarbeit
mit Herkunfts- und Transitstaaten vor. Eine Zuordnung der Mittelvergabe
anhand der Kategorien Herkunfts- beziehungsweise Transitländer ist aus Sicht der
Bundesregierung nicht zielführend. Zum einen sind viele Länder zugleich als
Herkunfts- wie auch Transitländer zu qualifizieren, zum anderen sind viele
Vorhaben länderübergreifend angesetzt, so dass eine eindeutige Zuordnung der
Mittel in vielen Fällen nicht möglich wäre.
Die aktuellen Daten der Mittelverwendung sind der folgenden Website zu
entnehmen: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region_en. Die
Bundesregierung hat ihre Unterstützung für die Empfehlungen des Sonderberichts des
Europäischen Rechnungshofes Nr. 32/2018 und deren Umsetzung durch die EU-
Kommission in den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union
vom 16. Mai 2019 (Dok. 9130/19) zum Ausdruck gebracht. Die
Bundesregierung hat die in der Fragestellung erwähnte, bereits 2017 durchgeführte
CONCORD-Studie zur Kenntnis genommen.
18. Wie koordiniert die Bundesregierung ihr politisches Engagement auf dem
afrikanischen Kontinent mit dem politische Engagement der
Europäischen Union und der anderen Mitgliedstaaten, und durch welche
Instrumente und Mechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass die von
ihr in diesem Zusammenhang angestrebte Kohärenz („kohärente Afrika-
Strategie“, S. 8) erreicht wird?
Die Koordinierung der Afrika-Politik erfolgt auf europäischer Ebene über die
dafür in Brüssel vorgesehenen Gremien, insbesondere den Rat für
Außenbeziehungen und die diesem vorgeschalteten regional und thematisch ausgerichteten
Ratsarbeitsgruppen: die Ratsarbeitsgruppe COAFR für Subsahara-Afrika, die
Ratsarbeitsgruppe CODEV für die Entwicklungszusammenarbeit und die
Ratsarbeitsgruppe AKP (Afrika-Karibik-Pazifik), die Ratsarbeitsgruppe FAO-Agri
für Zusammenarbeit im Bereich Ernährung und Landwirtschaft sowie –
themenabhängig – der Handelspolitische Ausschuss (TPC). Auch das Politische
und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) und der Ausschuss der Ständigen
Vertreter (AStV) befassen sich regelmäßig mit afrikapolitischen Themen.
Koordinierung auf Programm- und Projektebene findet zudem im Rahmen
verschiedener Verwaltungsausschüsse statt. Die Bundesregierung stimmt ihre
Positionierung in diesen Gremien je nach Thema zwischen den betroffenen Ressorts
und dem Bundeskanzleramt ab.
Darüber hinaus hält die Bundesregierung regelmäßig afrikapolitische
Konsultation mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und einzelnen in Afrika
besonders engagierten Mitgliedstaaten ab. Mit Frankreich besteht ein besonders
enger Austausch zu afrikapolitischen Themenstellungen, u.a. über die
gegenseitige Teilnahme von Botschaftsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern an
Abstimmungsrunden zur Afrikapolitik.
19. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die Bundesregierung auf
EU-Ebene für die Neuverhandlung der
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eingesetzt, um eine „Handelspolitik, die allen zugutekommt und auf
Wachstum, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zielt“ (S. 8), zu
verwirklichen, da die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sowohl laut des
Afrikabeauftragten der Bundesregierung Günter Nooke (Frontal21, 28. Mai
2019) als auch laut Bundesminister Gerd Müller (Sitzung des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 26. Juni 2019)
nicht tragfähig für die nachhaltige Entwicklung der Länder des globalen
Südens sind, und zudem von vielen Nichtregierungsorganisationen als
ungerecht kritisiert werden (https://info.brot-fuer-die-welt.de/blog/abkom
men-epas-sind-falsche-weg)?
Die Bundesregierung unterstützt die entwicklungsfreundliche Umsetzung der
ausverhandelten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Sie unterstützt die
Partnerländer im Wege der Entwicklungszusammenarbeit darin, ein partizipatives
Monitoringsystem aufzubauen, um die Auswirkungen von
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf wirtschaftliche und soziale Entwicklungen kontinuierlich
zu überprüfen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die laufende
Überprüfung durch die EU-Kommission und steht in einem ständigen Dialog
mit Partnerregierungen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu den
Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Vertiefung von
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, wie sie derzeit von den Partnerländern des
südöstlichen Afrika („Eastern and Southern Africa – Economic Partnership
Agreement“, ESA-EPA) gewünscht wird. Die Verhandlungen hierzu werden derzeit
vorbereitet. Hierbei berücksichtigt die Bundesregierung auch die
fortschreitenden Verhandlungen zum Aufbau einer panafrikanischen Freihandelszone, die
von der Bundesregierung und von der EU unterstützt werden.
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass „die EU
beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle“ einnimmt sowie für
die „ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens“ (S. 8,
bitte auflisten), und welche europäischen Maßnahmen und
Vereinbarungen sind nach Auffassung der Bundesregierung unerlässlich für die
beschriebene „Vorreiterrolle“?
Die EU hat sich dazu verpflichtet, bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen um
mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dieses Ziel wird durch
eine Reihe von europäischen Verordnungen und Richtlinien operationalisiert.
Dazu zählen unter anderem die novellierte Emissionshandelsrichtlinie
(2003/87/EG), die EU-Klimaschutzverordnung (Nr. 2018/842), die LULUCF-
Verordnung (Nr. 2018/841) und Teile der Governance-Verordnung
(Nr. 2018/1999). Viele der relevanten Rechtsakte sind 2018 in Kraft getreten.
Damit verfügt die EU über einen stabilen und verlässlichen Rahmen für die
Klimapolitik, an dem Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung,
mitgewirkt hat. Darüber hinaus hat sich Deutschland innerhalb der EU dafür
eingesetzt, eine ambitionierte Positionierung für die Verhandlungen zum bei der
Weltklimakonferenz in Kattowitz im Dezember 2018 beschlossenen Regelbuch
zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu erwirken.
Aktuell wird auf EU-Ebene die neue langfristige Klimastrategie diskutiert. Die
Europäische Kommission hat dabei das Ziel vorgeschlagen, dass die EU bis
2050 treibhausgasneutral werden solle. Beim Europäischen Rat vom 20. Juni
haben 24 von 28 EU-Mitgliedstaaten dieses Ziel unterstützt, darunter auch
Deutschland.
Deutschland setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass mindestens 25 Prozent
der Ausgaben des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 der EU einen
Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten sollen. Auf die Antwort zu Frage
22 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Bundesregierung fordert
auch, dass der Klimabeitrag des vorgeschlagenen neuen Instruments für
Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit deutlich über den
von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Zielwert angehoben wird.
Darüber hinaus ist die EU wie alle Vertragsparteien des Übereinkommens von
Paris aufgerufen, ihre national bestimmten Klimaschutzbeiträge („Nationally
Determined Contributions“, NDCs) bis 2020 mitzuteilen oder zu aktualisieren.
Deutschland ist bereit, die EU-NDC wie in Paris vereinbart, bis 2020
mitzuteilen oder unter Berücksichtigung der erforderlichen zusätzlichen gemeinsamen
Anstrengungen und der von allen Vertragsparteien ergriffenen Maßnahmen zu
aktualisieren. Die Bundesregierung hat im Kontext des
deutschniederländischen Klimakabinetts am 22. August 2019 Offenheit für ein
ambitionierteres EU-Klimaziel signalisiert. Dazu wäre mit anderen Mitgliedstaaten zu
klären, welche verstärkten Beiträge zur EU-internen Minderung sie zu leisten
bereit sind. Deutschland hat mit einem nationalen Ziel, die
Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, in den
letzten Jahren einen sehr großen Teil der Gesamtemissionsreduzierungen getragen
und bereits sehr ambitionierte Teile der Reduktion übernommen.
Die EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten setzen sich außerdem für den
internationalen Klimaschutz ein und prägen damit die Vorreiterrolle der EU. Mit
der im Jahre 2016 von Deutschland initiierten NDC-Partnerschaft werden
Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung des Übereinkommens
von Paris unterstützt.
Für die beschriebene „Vorreiterrolle“ ist es nach Auffassung der
Bundesregierung zudem unerlässlich, Forschung, Entwicklung und Innovation mit einer
ambitionierten europäischen Forschungspolitik zu fördern. Die
Bundesregierung beteiligt sich deshalb an der Initiative „JPI Climate“, einer
paneuropäischen zwischenstaatlichen Initiative zum Austausch über
Forschungsprogrammatik, gemeinsame europäische Förderbekanntmachungen und andere
gemeinsame förderpolitische Anliegen und Initiativen.
21. Weshalb hat die Bundeskanzlerin der Klimainitiative des französischen
Präsidenten nicht bereits am 9. Mai 2019 am Rande des Sibiu-Gipfels
zugestimmt (www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/inland/
bundeskanzlerin-angela-merkel-blockiert-beim-eu-sondergipfel-in-
sibiuklimaziele-von-emmanuel-macron_aid-38714279)?
Die Bundesregierung hat beim informellen Treffen des Europäischen Rates am
9. Mai 2019 in Herrmannstadt/Sibiu die Ziele der Klimainitiative unterstützt.
Eine Zustimmung zu ihnen konnte erst beim Europäischen Rat am 20./21. Juni
2019 erfolgen, da bis dahin noch Gespräche geführt werden mussten.
22. Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Klimaziel im
Mehrjährigen Finanzrahmen („climate mainstreaming target“; Anteil der
Ausgaben der Union, der zur Verwirklichung der Klimaziele ausgegeben
werden soll) sein, und mit welcher Begründung sollte das Klimaziel diese
Höhe haben?
Die Europäische Kommission hat im Mai 2018 vorgeschlagen, dass 25 Prozent
der Ausgaben des Mehrjährigen Finanzrahmens von 2021 bis 2027 einen
Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten sollen. Die Europäische
Kommission leitet dieses Ziel aus den erwarteten Klimabeiträgen einzelner
Programme her. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch ein noch höheres
Klimaziel realisierbar ist und tritt in den Verhandlungen für ein Klimaziel von
mindestens 25 Prozent ein.
23. Inwiefern erfüllt das Haushaltsinstrument für Konvergenz und
Wettbewerbsfähigkeit, auf dessen Rahmen sich die Eurogruppe am 14. Juni
2019 geeinigt hat, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD festgehaltene Zielsetzung, ein „spezifische[s] Haushaltsmittel für
wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die
Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone“ einzurichten (S. 8),
wenn das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit
Stabilisierung gar nicht mehr als Ziel oder Funktion nennt?
Das Haushaltsinstrument soll laut der Verständigung der Eurogruppe im
erweiterten Format Investitionen und Reformen in den Mitgliedstaaten der Eurozone
fördern, um so Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz in der Eurozone zu
verbessern. Dies würde dazu beitragen, die Resilienz der Mitgliedstaaten zu
verbessern und die Stabilität der Eurozone zu fördern. Zudem ist vorgesehen, dass
für Mitgliedstaaten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten die
Kofinanzierungssätze abgesenkt werden können. Insgesamt könnte ein solches
Haushaltsinstrument damit zusätzlich eine stabilisierende Rolle spielen. Mit dem
Haushaltsinstrument wird die Eurozone erstmals ein Instrument erhalten, das
Schwerpunkte im genannten Bereich eurozonenspezifisch finanziell unterstützt. Die
Verständigung der Eurogruppe auf diese Eckpunkte zum Haushaltsinstrument am
14. Juni 2019 war auch Ergebnis intensiver Bemühungen der Bundesregierung
in enger Zusammenarbeit mit der französischen Regierung.
Ausgangspunkt der Arbeiten zu den am 14. Juni 2019 vereinbarten Eckpunkten
für ein Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit waren
die Beratungen der Eurogruppe im Herbst 2018 und das auf dieser Basis
erteilte Mandat des Eurogipfels vom Dezember 2018. In diesem Kontext wurde auch
über mögliche Instrumente zur Stabilisierung einschließlich eines
Arbeitslosenrückversicherungssystems diskutiert. Wie die Eurogruppe in ihrem Bericht an
den Eurogipfel vom 4. Dezember 2018 dargelegt hat, wurde dabei keine
Einigung über Bedarf und Ausgestaltung einer so genannten
Stabilisierungsfunktion erzielt.
24. Auf welchen Prozentsatz des BNE bezieht sich die Bundesregierung,
wenn sie sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu
bekennt, „zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit zu
sein“ (S. 9), und gilt dieses Bekenntnis in gleichem Maße und Umfang
auch für den Fall des in Aussicht stehenden Austritts des Vereinigten
Königreichs aus der EU gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische
Union (EUV)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bereits ein Mehrjähriger
Finanzrahmen 2021 bis 2027 in Höhe von 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der
EU-27 einen wesentlich höheren deutschen Beitrag zum EU-Haushalt bedeuten
würde als bisher.
Im Falle des angekündigten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU
wird der deutsche Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen steigen. Dieser ist
maßgebend für den deutschen Finanzierungsanteil am EU-Haushalt. Der
deutsche Finanzierungsanteil wird mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs im
kommenden MFR voraussichtlich von derzeit circa 21 Prozent auf circa
25 Prozent steigen, unabhängig vom Verhandlungsergebnis.
25. Inwiefern erfüllt der beim Eurogruppentreffen am 14. Juni 2019
diskutierte Vorschlag zur Änderung des Vertrags über einen Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM), der keine Verpflichtung vorsieht, den ESM
in Unionsrecht zu überführen und der keine Verbindungen zum
Europäischen Parlament vorsieht, noch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbarte Forderung, den ESM zu einem
„parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds weiterzuentwickeln,
der im Unionsrecht verankert sein sollte“ (S. 9), und wodurch ist aus
Sicht der Bundesregierung gewährleistet, dass das EU-Parlament nicht
nur unterrichtet wird, sondern eine effektive Kontrollfunktion
wahrnehmen kann?
Die Bundesregierung verhandelt auf europäischer Ebene auf Grundlage der
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: „Den Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM) wollen wir zu einem parlamentarisch kontrollierten Europäischen
Währungsfonds weiterentwickeln, der im Unionsrecht verankert sein sollte. Die
Rechte der nationalen Parlamente bleiben davon unberührt.“
Mit der Einigung der Finanzministerinnen und Finanzminister bei der
Eurogruppe im erweiterten Format vom 13./14. Juni 2019 über die Änderung des
ESM-Vertrages wurde ein erster wichtiger Schritt zur Reform des ESM
vollzogen. Wesentliche Bestandteile sind die effizientere Ausgestaltung der
vorsorglichen Finanzhilfeinstrumente, die Stärkung der Rolle des ESM, u.a. beim
Programmmanagement und im Bereich der Krisenprävention, sowie die
Verpflichtung der ESM-Mitglieder zur Einführung von „Single-limb Collective Action
Clauses“ (Umschuldungsklauseln, bei denen für eine Schuldenrestrukturierung
nur eine Gläubigerabstimmung erforderlich ist) für Staatsschuldentitel mit einer
Laufzeit von über einem Jahr ab dem 1. Januar 2022. Daneben soll der ESM
unter bestimmten Bedingungen zukünftig als ultimo ratio auch als
Letztsicherung für den Europäischen Bankenabwicklungsfonds („Single Resolution
Fund“, SRF) eingesetzt werden können. Die Letztsicherung wird in Form eines
Darlehens an den SRF ausgestaltet und mittelfristig haushaltsneutral sein, d. h.
vom Europäischen Abwicklungsfonds insbesondere durch Erhebung von
Sonderabgaben durch den Bankensektor zurückgezahlt.
Erst wenn die Arbeiten zu den ergänzenden Rechtstexten – insbesondere ESM-
Leitlinien zu den vorsorglichen Kreditlinien und zur Letztsicherung für den
Einheitlichen Abwicklungsausschuss („Single Resolution Board“, SRB) sowie
Beschlüsse des Gouverneursrats zur Letztsicherung – abgeschlossen sind,
können die Arbeiten zur Ratifikation des ESM-Vertrags begonnen werden. Eine
rechtliche Übertragung des so weiterentwickelten ESM bzw. seines
Rechtsnachfolgers in den EU-Rechtsrahmen würde gegebenenfalls in einem weiteren
Schritt erfolgen, wenn alle rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang
geklärt sind. Dabei wird die Bundesregierung auf eine europa- und
verfassungsrechtlich tragfähige Lösung achten, bei der die bestehenden
Entscheidungsstrukturen des ESM beibehalten und die Rechte des Deutschen Bundestages
vollständig gewahrt würden.
Der Entwurf des ESM-Vertrages vom 13./14. Juni 2019 institutionalisiert den
Dialog des geschäftsführenden Direktors des ESM mit dem Europäischen
Parlament (Erwägungsgrund 7). Zudem wird bestimmt, dass der jährliche Bericht
des Prüfungsausschusses dem Europäischen Parlament zugänglich gemacht
werden muss (Artikel 30 Absatz 5). Demokratisch legitimiert bleibt das
Handeln des ESM über die nationalen Parlamente, wie es in Deutschland
verfassungsrechtlich vorgegeben ist.
26. In welchen „wichtigen Fragen der europäischen und internationalen
Politik [...] und in Bereichen, in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht
handlungsfähig ist“ (S. 9), wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung
gemeinsame Positionen mit Frankreich erarbeitet (bitte Themen und
Zeitpunkt der Verständigung einzeln auflisten), die kurz- und mittelfristig
umgesetzt werden können?
Welche Initiativen zur Stärkung und Erneuerung der
deutschfranzösischen Zusammenarbeit hat die Bundesregierung ihrerseits
eingebracht, und welche Vorschläge gingen auf die französischen Partner
zurück?
Welche französischen Vorschläge – etwa aus der Sorbonne-Rede des
französischen Präsidenten von 2017 – wurden seitens der Bundesregierung
nicht unterstützt, und warum nicht (bitte nicht unterstützte Vorschläge
und Gründe einzeln auflisten)?
Die Bundesregierung koordiniert sich in allen wichtigen Fragen der
europäischen und internationalen Politik durchgängig eng mit der französischen
Regierung mit dem Ziel, eine gemeinsame Linie zu erarbeiten. Diese
Zusammenarbeit ist mit dem Aachener Vertrag am 22. Januar 2019 weiter
institutionalisiert worden.
Beispiele für die intensive Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich
sind die enge deutsch-französische Zusammenarbeit im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen von 2019 bis 2020, die deutsch-französische Roadmap zur
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, die gemeinsame Energieerklärung vom
12. Juli 2018, die Abstimmung im Rahmen der interministeriellen Meseberger
Klima-AG (Sitzungen am 6. September 2018 und 29. Mai 2019), das „Manifest
für die Industriepolitik“ vom 19. Januar 2019, die enge Abstimmung des
Engagements in der Sahelregion sowie das Treffen von Bundesaußenminister Heiko
Maas mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Yves Le Drian am 19. Juni
2019.
Die Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018 sowie die darauf folgenden
gemeinsamen Beiträge von Deutschland und Frankreich haben im Bereich der
Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion entscheidend dazu
beigetragen, dass man sich auf europäischer Ebene auf die Reform des ESM-
Vertrags sowie die Einführung eines Budgetinstruments für die Eurozone
verständigen konnte.
Zu konkreten Politikvorschlägen des französischen Präsidenten Emmanuel
Macron und der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stimmen
Deutschland und Frankreich sich laufend partnerschaftlich ab.
27. Welche der europapolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD wird die Bundesregierung im Rahmen der
deutschen Ratspräsidentschaft 2020 voranbringen, und welche konkreten
Initiativen sind dazu in Planung, und wie bereitet sich die
Bundesregierung auf einen möglichen Abschluss der Verhandlungen zum nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027) während der deutschen
Ratspräsidentschaft vor?
Der Europäische Rat hat im Juni 2019 sein Ziel bekräftigt, in den
Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU vor Jahresende zu einer Einigung
zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen. Die Bundesregierung geht davon
aus, dass dieses Ziel erreichbar ist. Im Anschluss an eine Einigung im
Europäischen Rat sind die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie die
Verabschiedung zahlreicher Rechtstexte durch die EU-Institutionen erforderlich. Die
Bundesregierung wird mögliche Auswirkungen auf die deutsche
Ratspräsidentschaft zu gegebener Zeit in ihre Planungen einfließen lassen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11763
sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12036 und
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352
verwiesen.
28. Wie wird die Bundesregierung den von der designierten Präsidentin der
Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, angekündigten
Konsultationsprozess zur Zukunft der EU unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich Elemente der bürgerschaftlichen
Beteiligung zu Fragen der Zukunft der EU. Aus diesem Grund hat sie sich
bereits 2018 an einem gesamteuropäischen Prozess von Bürgerdialogen zur
Zukunft Europas umfassend beteiligt. Sie wird sich auch in den von der gewählten
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagenen
Konsultationsprozess zur Zukunft der EU aktiv einbringen.
29. Wird die Bundesregierung im Rat den von der zukünftigen EU-
Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen angekündigten
Kommissionsvorschlag für ein Initiativrecht des Europäischen Parlaments
vorbehaltlos unterstützen (Dr. Ursula von der Leyen „Political Guidelines for
the next European Commission 2019-2024“, S. 20)?
Wenn nein, warum nicht?
Ja. Eine Zusage der Europäischen Kommission, bei mehrheitlichen
Entschließungen des Europaparlaments, in denen sie zur Vorlage von
Legislativvorschlägen aufgefordert wird, Rechtsakte zu initiieren, ist nach Auffassung der
Bundesregierung vom Anwendungsbereich des Artikels 225 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gedeckt. Die
Bundesregierung wird im Rat die von der Europäischen Kommission nach Artikel 225
AEUV vorgelegten Vorschläge entsprechend den im AEUV vorgesehenen
Verfahren behandeln.
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ISSN 0722-8333]
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