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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stand der Umsetzung des Europakapitels im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode
(insgesamt 29 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
20.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1253921.08.2019
Stand der Umsetzung des Europakapitels im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12539
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Manuel Sarrazin, Claudia Müller,
Gerhard Zickenheiner, Sven-Christian Kindler, Dr. Frithjof Schmidt,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen Trittin, Lisa Paus, Margarete Bause,
Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz,
Dr. Danyal Bayaz, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer,
Markus Kurth, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden),
Renate Künast, Steffi Lemke, Stefan Schmidt, Dr. Julia Verlinden,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Umsetzung des Europakapitels im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode („Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein
neuer Zusammenhalt für unser Land“) stellt im Kapitel „Ein neuer Aufbruch für
Europa“ (I., ab S. 6) die europapolitischen Prioritäten der Bundesregierung für
die laufende Legislaturperiode dar. Die an der Bundesregierung beteiligten
Fraktionen listen bestehende Herausforderungen für Europa – wie den Brexit, Flucht
und Migration sowie die Folgen der Wirtschaftskrise und die
Jugendarbeitslosigkeit – auf. Sie betonen, Europa müsse „sein Schicksal mehr als bisher in die
eigenen Hände nehmen“ (S. 6). Es folgen zahlreiche Forderungen für die gemeinsame
europäische Wirtschafts-, Außen-, Wettbewerbs- und Sozialpolitik. Rund
anderthalb Jahre nach Amtsantritt der Bundesregierung sind nach Ansicht der
Fragesteller viele Vorhaben noch nicht angegangen worden. Dadurch entsteht eine
Diskrepanz zwischen der prominenten Positionierung der Europapolitik für die
Arbeit der Koalition sowie dem objektiven Handlungsbedarf zur Sicherung und
Stärkung der EU einerseits und den fehlenden Fortschritten bei der tatsächlichen
Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten Vorhaben andererseits. Den Fragestellern ist deshalb an einer
Bestandsaufnahme gelegen, die sowohl die Hintergründe für die bisherigen Verzögerungen
als auch prospektiv die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der noch
ausstehenden Vorhaben erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen konkreten Initiativen und Instrumenten soll nach Auffassung
der Bundesregierung das Europäische Parlament gestärkt werden (S. 6, bitte
auflisten)?
2. Inwiefern und mit welchen konkreten Mitteln hat sich die Bundesregierung
seit Amtsantritt im März 2018 für die konsequentere Durchsetzung von
„demokratischen und rechtsstaatlichen Werte[n] und Prinzipien“ eingesetzt
(S. 7)?
Wie genau definiert die Bundesregierung „demokratische und
rechtsstaatliche Werte und Prinzipien“?
3. Mit welchen konkreten Initiativen und Instrumenten hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt dafür eingesetzt, die strategische Forschungspolitik
und die Innovationsfähigkeit zu stärken (S. 7)?
4. Welche konkreten Umsetzungsschritte fehlen nach Ansicht der
Bundesregierung zur geforderten Vollendung des digitalen Binnenmarktes (S. 7)?
5. Welche Initiativen und/oder Investitionsprogramme mit ausgewiesen
europäischem Mehrwert hat die Bundesregierung seit Amtsantritt aufgelegt
(Sparte und Volumen der Initiativen und Programme jeweils einzeln
auflisten), und wie begründet die Bundesregierung die anhaltend niedrige, mit
rund 2,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts 40 Prozent unterhalb des OECD-
Durchschnitts liegende Investitionsquote in Deutschland (www.ifo.de/
DocDL/ifo_Forschungsberichte_95_2018_Dorn_etal_oeffentliches_Budget.
pdf)?
Inwiefern leistet die Bundesregierung damit einen Beitrag zu einem „Europa
der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen“ (S. 7)?
6. In welchem finanziellen Umfang soll das Europäische Investitionsprogramm
Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), bzw. dessen
Nachfolger „InvestEU“, nach Ansicht der Bundesregierung ausgebaut werden
(S. 7), und wie hat sich die Bundesregierung seit Amtsantritt dafür
eingesetzt?
7. In welchem finanziellen Umfang soll das Erasmus+-Programm nach Ansicht
der Bundesregierung ausgebaut werden (S. 7), und wie hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt dafür eingesetzt?
8. Mit welchen Programmen und in welchem Umfang soll nach Ansicht der
Bundesregierung die „Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU“
bekämpft werden (S. 7)?
9. Was soll der angekündigte „Sozialpakt“ (S. 7) für soziale Grundrechte
konkret beinhalten, und welche Fortschritte konnte die Bundesregierung in
diesem Bereich bereits erzielen?
10. Wie soll der „Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale
Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten“ (S. 7) nach Auffassung der
Bundesregierung konkret gestaltet werden, und bis wann soll dieser nach
Ansicht der Bundesregierung umgesetzt sein?
11. Inwiefern entspricht die Position des Bundesministers der Finanzen, dass
man eine europäische Digitalsteuer erst nach einer möglichen gescheiterten
Digitalsteuer auf OECD-Ebene ab 2021 anvisieren sollte (www.welt.de/
wirtschaft/webwelt/article190209973/Digitalsteuer-fuer-Amazon-und-Co-ist-
gescheitert.html), nach Auffassung der Bundesregierung der Forderung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, dass eine „gerechte
Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google,
Apple, Facebook und Amazon“, unterstützt werden sollte (S. 7.)?
12. Inwiefern entspricht die Position des Bundesfinanzministers, der ein
öffentliches Country-by-Country-Reporting ablehnt (www.sueddeutsche.de/
wirtschaft/unternehmenssteuern-gruene-eu-1.4296481), nach Auffassung der
Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarten Ziel, dass „Steuerdumping, -betrug, und -vermeidung
bekämpft“ werden sollten (S. 7)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein öffentliches Country-by-
Country-Reporting notwendig und förderlich für die Steuertransparenz und
damit ein geeignetes Instrument gegen Steuerdumping?
Wenn nein, warum nicht, und favorisiert und verfolgt die Bundesregierung
einen anderen Ansatz, um Steuerdumping, -betrug, und -vermeidung
wirksam zu bekämpfen?
Wenn ja, welchen?
13. Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung die ab 2021 geplante
Finanztransaktionssteuer von zehn EU-Mitgliedstaaten als „substanziell“
bezeichnet werden (im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 8,
wird die Einführung einer „substanziellen Finanztransaktionssteuer“
gefordert), wenn die geschätzten Einnahmen nur 3,6 Mrd. Euro betragen (www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/aktiengeschaefte-scholz-setzt-auf-
minifinanztransaktionssteuer/23946782.html), Derivate ausgenommen sind (www.
faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/scholz-will-abgespeckte-form-der-
finanztransaktionssteuer-16036137.html), und professionelle Anleger die
Steuer umgehen könnten, indem sie Transaktionen in einem nicht an der
Steuer beteiligten EU-Mitgliedstaat, z. B. in Luxemburg, tätigen (https://
boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/boersensteuer-bedroht-kleinanleger
100.html)?
14. Welche der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
aufgelisteten Maßnahmen (Bekämpfung von „Steuerdumping, -betrug, -vermeidung
und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU“, „gerechte
Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google,
Apple, Facebook und Amazon“, „gemeinsame, konsolidierte
Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern“,
„Finanztransaktionsteuer“) sieht die Bundesregierung als geeignetes EU-Eigenmittel an,
und für welche der genannten und/oder weiterer Maßnahmen setzt sich die
Bundesregierung im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 ein (bitte Maßnahmen einzeln
mit Angabe der von der Bundesregierung jeweils jährlich erwarteten
Einnahmen auflisten)?
15. Welche der im Rahmen der PESCO initiierten Projekte sind aus Sicht der
Bundesregierung insbesondere in der Lage, die verstärkte Sicherheits- und
Verteidigungspolitik „mit Leben zu füllen“, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angeregt, und welcher Planungs- und
Entwicklungsstand besteht bei diesen (bitte einzeln und detailliert aufschlüsseln)?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Europäischen
Kommission an den Europäischen Rat vom 29. Mai 2019, mit den Ländern
Nordmazedonien und Albanien Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, und wird
sie sich dafür einsetzen, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen auf
der Ratstagung im Oktober 2019 beschlossen werden kann?
17. Inwiefern ist es mit der gemeinsamen Zielsetzung „Fluchtursachen
umfassend bekämpfen“ zu wollen (S. 8) vereinbar, dass der Großteil des Geldes
des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) nicht in die
Herkunftsländer der meisten in der EU Asylsuchenden fließt, sondern in die
Transitländer (www.dw.com/de/auf-der-spur-des-geldes-was-sind-die-priorit%C3%
A4ten-der-eu-migrationspolitik/a-42594487), und wie wirkt die
Bundesregierung innerhalb der EU darauf hin, dass die Empfehlungen des
Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofes Nr. 32/2018 „Der Nothilfe-
Treuhandfonds der Europäischen Union (EU) für Afrika: ein flexibles, aber nicht
ausreichend fokussiertes Instrument“ und der CONCORD-Studie (ht tps: / /
concord.se/wp-content/uploads/2018/05/CONCORD_EUTrustFundReport_
2018_online.pdf) in der operativen Arbeit besser verankert werden?
18. Wie koordiniert die Bundesregierung ihr politisches Engagement auf dem
afrikanischen Kontinent mit dem politische Engagement der Europäischen
Union und der anderen Mitgliedstaaten, und durch welche Instrumente und
Mechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr in diesem
Zusammenhang angestrebte Kohärenz („kohärente Afrika-Strategie“, S. 8)
erreicht wird?
19. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die Bundesregierung auf
EU-Ebene für die Neuverhandlung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
eingesetzt, um eine „Handelspolitik, die allen zugutekommt und auf
Wachstum, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zielt“ (S. 8), zu verwirklichen, da die
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sowohl laut des Afrikabeauftragten der
Bundesregierung Günter Nooke (Frontal21, 28. Mai 2019) als auch laut
Bundesminister Gerd Müller (Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, 26. Juni 2019) nicht tragfähig für die
nachhaltige Entwicklung der Länder des globalen Südens sind, und zudem von
vielen Nichtregierungsorganisationen als ungerecht kritisiert werden (https://
info.brot-fuer-die-welt.de/blog/abkommen-epas-sind-falsche-weg)?
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen hat sich die
Bundesregierung seit Amtsantritt auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass „die EU beim
Klimaschutz international eine Vorreiterrolle“ einnimmt sowie für die
„ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens“ (S. 8, bitte
auflisten), und welche europäischen Maßnahmen und Vereinbarungen sind nach
Auffassung der Bundesregierung unerlässlich für die beschriebene
„Vorreiterrolle“?
21. Weshalb hat die Bundeskanzlerin der Klimainitiative des französischen
Präsidenten nicht bereits am 9. Mai 2019 am Rande des Sibiu-Gipfels
zugestimmt (www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/inland/bundes
kanzlerin-angela-merkel-blockiert-beim-eu-sondergipfel-in-sibiu-
klimazielevon-emmanuel-macron_aid-38714279)?
22. Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Klimaziel im
Mehrjährigen Finanzrahmen („climate mainstreaming target“; Anteil der
Ausgaben der Union, der zur Verwirklichung der Klimaziele ausgegeben werden
soll) sein, und mit welcher Begründung sollte das Klimaziel diese Höhe
haben?
23. Inwiefern erfüllt das Haushaltsinstrument für Konvergenz und
Wettbewerbsfähigkeit, auf dessen Rahmen sich die Eurogruppe am 14. Juni 2019 geeinigt
hat, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltene
Zielsetzung, ein „spezifische[s] Haushaltsmittel für wirtschaftliche
Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von
Strukturreformen in der Eurozone“ einzurichten (S. 8), wenn das Haushaltsinstrument
für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit Stabilisierung gar nicht mehr als
Ziel oder Funktion nennt?
24. Auf welchen Prozentsatz des BNE bezieht sich die Bundesregierung, wenn
sie sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu bekennt,
„zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit zu sein“ (S. 9),
und gilt dieses Bekenntnis in gleichem Maße und Umfang auch für den Fall
des in Aussicht stehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU
gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)?
25. Inwiefern erfüllt der beim Eurogruppentreffen am 14. Juni 2019 diskutierte
Vorschlag zur Änderung des Vertrags über einen Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM), der keine Verpflichtung vorsieht, den ESM in
Unionsrecht zu überführen und der keine Verbindungen zum Europäischen
Parlament vorsieht, noch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Forderung, den ESM zu einem „parlamentarisch kontrollierten
Europäischen Währungsfonds weiterzuentwickeln, der im Unionsrecht
verankert sein sollte“ (S. 9), und wodurch ist aus Sicht der Bundesregierung
gewährleistet, dass das EU-Parlament nicht nur unterrichtet wird, sondern
eine effektive Kontrollfunktion wahrnehmen kann?
26. In welchen „wichtigen Fragen der europäischen und internationalen Politik
[...] und in Bereichen, in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht
handlungsfähig ist“ (S. 9), wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung
gemeinsame Positionen mit Frankreich erarbeitet (bitte Themen und Zeitpunkt der
Verständigung einzeln auflisten), die kurz- und mittelfristig umgesetzt
werden können?
Welche Initiativen zur Stärkung und Erneuerung der deutsch-französischen
Zusammenarbeit hat die Bundesregierung ihrerseits eingebracht, und welche
Vorschläge gingen auf die französischen Partner zurück?
Welche französischen Vorschläge – etwa aus der Sorbonne-Rede des
französischen Präsidenten von 2017 – wurden seitens der Bundesregierung nicht
unterstützt, und warum nicht (bitte nicht unterstützte Vorschläge und Gründe
einzeln auflisten)?
27. Welche der europapolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD wird die Bundesregierung im Rahmen der
deutschen Ratspräsidentschaft 2020 voranbringen, und welche konkreten
Initiativen sind dazu in Planung, und wie bereitet sich die Bundesregierung auf
einen möglichen Abschluss der Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmen (2021 bis 2027) während der deutschen Ratspräsidentschaft
vor?
28. Wie wird die Bundesregierung den von der designierten Präsidentin der
Europäischen Kommission, Dr. Ursula von der Leyen, angekündigten
Konsultationsprozess zur Zukunft der EU unterstützen?
29. Wird die Bundesregierung im Rat den von der zukünftigen EU-
Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen angekündigten
Kommissionsvorschlag für ein Initiativrecht des Europäischen Parlaments vorbehaltlos
unterstützen (Dr. Ursula von der Leyen „Political Guidelines for the next
European Commission 2019-2024“, S. 20)?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 6. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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