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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium für Arbeit und Soziales gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
09.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1255822.08.2019
Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12558
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann,
Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Jessica Tatti,
Harald Weinberg, Cornelia Möhring, Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis
„Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland verharrt auf
hohem Niveau.“ Auf diesen seit Jahren bestehenden Zustand wies das
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung
jüngst erneut hin (WSI Policy Brief 6/2019).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich atypische Beschäftigung
und das Normalarbeitsverhältnis in den vergangenen Jahren und aktuell
entwickelt haben. Darüber hinaus ist nach Ansicht der Frageteller von Interesse, in
welchen Regionen prekäre Beschäftigung besonders verbreitet ist und welche
Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der
Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis in den vergangenen 20
Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte
darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne
deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der
Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis in den vergangenen
20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen
Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne
deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw.
ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von befristet Beschäftigten sowie von Leiharbeitsbeschäftigten in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit
bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten sowie von
geringfügig Beschäftigten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes
Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach
Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach
Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
von Erwerbstätigen und abhängig Beschäftigten in den vergangenen 20
Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte
darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in
Stunden und in Vollzeitäquivalenten in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte
darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil von
Normalbeschäftigten im Vergleich zu atypisch Beschäftigten, und wie haben
sich diese Werte in den vergangen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr,
für das entsprechende Daten vorhanden sind, einzeln die Werte darstellen;
bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass
sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil von
befristet Beschäftigten, Leiharbeitskräften, Teilzeitbeschäftigten und
geringfügig Beschäftigten, und wie hoch ist er im Vergleich dazu in der
Gesamtwirtschaft (bitte für die vergangenen 20 Jahre für jedes Jahr, für das
entsprechende Zahlen vorliegen, diese angeben; bitte nach Geschlecht, Alter,
Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Bund, Ost/West und
Bundesländern differenzieren)?
10. Wie viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit erfolgen nach Kenntnis der
Bundesregierung in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung, wie
viele in eine Teilzeitbeschäftigung und wie viele in eine geringfügige
Beschäftigung (bitte für die vergangenen 20 Jahre jeweils einzeln die relativen
Werte bezogen auf alle Abgänge aus Arbeitslosigkeit darstellen; bitte nach
Abgängen aus den Rechtskreisen des Dritten und Zweiten Buchs
Sozialgesetzbuch – SGB III und SGB II – unterscheiden sowie nach Geschlecht,
Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Bund, Ost/West
und Bundesländern differenzieren)?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Normalarbeitsverhältnisse am gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen in Stunden,
und wie hoch ist der Anteil, der auf atypischen Beschäftigungsverhältnissen
beruht (bitte für die vergangenen 20 Jahre jeweils einzeln die relativen Werte
bezogen auf das gesamte Arbeitsvolumen in Stunden darstellen; bitte nach
Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach
Bund, Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der
Zahl und des Anteils von Werkvertragsbeschäftigten vor, die aufgrund von
Outsourcing als solche tätig sind oder im Rahmen einer Fremdfirma in einem
anderen Betrieb eingesetzt werden?
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung des
Normalarbeitsverhältnisses insbesondere in Hinsicht auf Leiharbeit und geringfügige
Beschäftigung?
Berlin, den 12. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1304809.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12558 - Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12558 –
Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland verharrt
auf hohem Niveau.“ Auf diesen seit Jahren bestehenden Zustand wies das
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-
Stiftung jüngst erneut hin (WSI Policy Brief 6/2019).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich atypische Beschäftigung
und das Normalarbeitsverhältnis in den vergangenen Jahren und aktuell
entwickelt haben. Darüber hinaus ist nach Ansicht der Fragesteller von Interesse,
in welchen Regionen prekäre Beschäftigung besonders verbreitet ist und
welche Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Darstellung der Entwicklung der Normalarbeitsverhältnisse und der
atypischen Beschäftigungsverhältnisse und ihrer Anteile an allen
Kernerwerbstätigen werden die Abgrenzungen des Statistischen Bundesamtes auf Basis des
Mikrozensus verwendet, die für die allgemeine Darstellung von atypischer und
Normalbeschäftigung geeignet sind. Lediglich die erfragten Angaben zu
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten beruhen
auf Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Daten aus den
beiden Quellen sind aus methodischen und inhaltlichen Gründen nur
eingeschränkt vergleichbar und sollten jeweils separat betrachtet werden.
Kernerwerbstätige sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich
nicht in Bildung oder Ausbildung befinden und keinen Wehr-, Zivil- oder
Freiwilligendienst leisten.
Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom
Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger
Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen
sowie Leiharbeitsverhältnisse gezählt. Sie sind nicht mit prekärer
Beschäftigung gleichzusetzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13048
19. Wahlperiode 09.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
5. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Zahl der atypisch Beschäftigten ist im letzten Jahr leicht zurückgegangen.
Aus diesem Grund und infolge der steigenden Erwerbstätigkeit insgesamt
nimmt der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse weiter zu.
Für Ergebnisse der Jahre 1999 bis 2017 zu den Fragen 1 bis 6 verweist die
Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis“,
Bundestagsdrucksache 19/4280.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis in den vergangenen
20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw.
ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit
bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil
der Personen in Normalarbeitsverhältnissen an allen Kernerwerbstätigen im
Jahr 2018 bei 70,3 Prozent. Der Anteil der atypisch Beschäftigten betrug
20,1 Prozent.
Weitere Ergebnisse für das Jahr 2018 nach den erfragten Differenzierungen
können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Zeitreihendaten zu den
Erwerbstätigen mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft sind den
Tabellen 2 bis 3 im Anhang zu entnehmen.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten
und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte
mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag der Anteil der
Vollzeitbeschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2018
bei 71,8 Prozent. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten betrug 28,2 Prozent.
Weitere Ergebnisse für das Jahr 2018 nach den erfragten Differenzierungen
können Tabelle 4 im Anhang entnommen werden. Zeitreihendaten zu den
Beschäftigten mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft sind den
Tabellen 5 bis 6 im Anhang zu entnehmen.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von befristet Beschäftigten sowie von Leiharbeitsbeschäftigten in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die
absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter,
Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und
Bundesländern differenzieren)?
Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil
der befristet Beschäftigten an allen Kernerwerbstätigen im Jahr 2018 bei
6,6 Prozent. Der Anteil der Leiharbeitskräfte an allen Kernerwerbstätigen
betrug 2,5 Prozent.
Weitere Ergebnisse für das Jahr 2018 nach den erfragten Differenzierungen
können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Zeitreihendaten zu den
Beschäftigten mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft sind den
Tabellen 2 bis 3 im Anhang zu entnehmen.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten sowie von
geringfügig Beschäftigten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte
für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte
nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie
nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von Erwerbstätigen und abhängig Beschäftigten in den vergangenen
20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost/West und
Bundesländern differenzieren)?
Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr
2018 rund 37,3 Millionen Kernerwerbstätige. Der Anteil der abhängig
Beschäftigten an allen Kernerwerbstätigen betrug 90,5 Prozent.
Weitere Ergebnisse für das Jahr 2018 nach den erfragten Differenzierungen
können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Zeitreihendaten zu den
Erwerbstätigen mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft sind den
Tabellen 2 bis 3 im Anhang zu entnehmen.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen
in Stunden und in Vollzeitäquivalenten in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte
darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
Die IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) weist das Arbeitsvolumen der
Erwerbstätigen für das gesamte Bundesgebiet aus. Die Daten werden regelmäßig
auf der Internetseite des IAB veröffentlicht und können kostenfrei
heruntergeladen werden (www.iab.de/de/daten/arbeitsmarktentwicklung.aspx, Datei:
Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre Komponenten).
Das Arbeitsvolumen der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(einschließlich Nebenjobs) betrug im Jahr 1999 rund 48,5 Milliarden Stunden;
im Jahr 2018 waren es rund 53,0 Milliarden Stunden (vgl. nachfolgende
Tabelle 1). Das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen betrug im Jahr 1999 rund
57,7 Milliarden Stunden; im Jahr 2018 waren es rund 61,1 Milliarden Stunden.
Die Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind eine hypothetische Größe, die benutzt
wird, um festzustellen, wie hoch die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer bzw.
Erwerbstätigen wäre, wenn jeder beschäftigte Arbeitnehmer bzw. Erwerbstätige
eine Vollzeittätigkeit ausüben würde. Basis für die Berechnungen bei den
beschäftigten Arbeitnehmern ist die tarifliche bzw. betriebsübliche
Vollzeitjahresarbeitszeit, bei den Erwerbstätigen ist es die tarifliche bzw. normale
Wochenarbeitszeit. Im Zeitraum von 1999 bis 2018 sind die VZÄ für die
beschäftigten Arbeitnehmer von rund 28,9 auf 31,7 Millionen Personen gestiegen;
für die Erwerbstätigen liegen die entsprechenden Werte bei 32,4 und 35,2
Millionen Personen (vgl. nachfolgende Tabelle 1).
Tabelle 1: Arbeitsvolumen und Vollzeitäquivalente der beschäftigten
Erwerbstätigen und der Arbeitnehmer, 1999 bis 2018
Erwerbstätige Arbeitnehmer
Arbeitsvolumen
in Mio. Std.
VZÄ
(in 1.000)
Arbeitsvolumen
in Mio. Std.
VZÄ
(in 1.000)
1999 57.716 32.407 48.517 28.921
2000 57.960 32.824 48.837 29.325
2001 57.401 32.610 48.421 29.100
2002 56.705 32.305 47.834 28.761
2003 55.850 31.747 46.973 28.160
2004 55.946 31.441 46.817 27.759
2005 55.500 31.325 46.215 27.561
2006 56.467 31.469 47.234 27.683
2007 57.437 32.038 48.199 28.233
2008 57.950 32.361 48.698 28.581
2009 56.133 32.099 46.937 28.351
2010 57.013 32.097 47.845 28.353
2011 57.909 32.412 48.665 28.615
2012 57.835 32.815 48.776 29.054
2013 57.668 32.988 48.890 29.299
2014 58.327 33.336 49.703 29.695
2015 58.997 33.705 50.454 30.112
2016 59.477 34.161 51.013 30.596
2017 60.222 34.672 51.949 31.144
2018 61.086 35.160 53.002 31.699
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand Juni 2019
Die IAB-AZR nach Geschlecht und Altersgruppen ist ein Subsystem der AZR
und weist das Arbeitsvolumen der beschäftigten Arbeitnehmer und
Erwerbstätigen getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen aus. Die Daten nach
Geschlecht und Altersgruppen befindet sich zurzeit in der Revision, wodurch die
im August dieses Jahres angefallenen Änderungen im Rahmen der periodisch
angesetzten Revision in die Erwerbstätigenrechnung des Statistischen
Bundesamtes integriert werden. Die diesjährige Revision der Erwerbstätigenrechnung
betrifft die Jahre 1991 bis 2018, daher wird diese Änderung auch in der
Arbeitszeitrechnung in vielen Bereichen zu einer Anpassung der Ergebnisse ab
1991 führen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung
der Ergebnisse der Revision der Arbeitszeitrechnung am 3. September 2019 auf
der Internetseite des IAB.
Die „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Bundes und der
Länder“ stellen Informationen zu ausgewählten Aggregaten der VGR auf
Länderebene zur Verfügung. Die Berechnungen der Erwerbstätigen und des
Arbeitsvolumens für die Länder der Bundesrepublik Deutschland werden dabei
durch den Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“
durchgeführt. Diese länderspezifischen Ergebnisse basieren auf den
gesamtwirtschaftlichen VGR-Eckwerten zum Arbeitsvolumen der AZR und stehen
später als die gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse zur Verfügung. Die
länderspezifischen Ergebnisse sind aktuell bis zum Jahr 2018 veröffentlicht.
Aufgrund des zeitlichen Nachlaufs stimmen diese für das Jahr 2018
(Berechnungsstand: Februar 2019) nicht mit den aktuellen VGR-Eckwerten zum
Arbeitsvolumen der AZR überein (Berechnungsstand: Juni 2019). In der
Veröffentlichung „Arbeitsvolumen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
2000 bis 2018“ (Band 2) wird das Arbeitsvolumen der beschäftigten
Arbeitnehmer und der Erwerbstätigen differenziert nach West- und Ostdeutschland
sowie nach Bundesländern ausgewiesen. Die Veröffentlichung kann abgerufen
werden unter: www.s ta t i s t ikpor ta l .de /s i tes /defaul t / f i l es /2019-06/
ETR_R1B2_2018FS_hj.pdf.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil
von Normalbeschäftigten im Vergleich zu atypisch Beschäftigten, und
wie haben sich diese Werte in den vergangen 20 Jahren entwickelt (bitte
für jedes Jahr, für das entsprechende Daten vorhanden sind, einzeln die
Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne
deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil
von befristet Beschäftigten, Leiharbeitskräften, Teilzeitbeschäftigten und
geringfügig Beschäftigten, und wie hoch ist er im Vergleich dazu in der
Gesamtwirtschaft (bitte für die vergangenen 20 Jahre für jedes Jahr, für
das entsprechende Zahlen vorliegen, diese angeben; bitte nach
Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach
Bund, Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet
Die Bundesregierung verweist zu Daten zum Niedriglohnbereich auf ihre
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend
„Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache
18/10582. Aktuellere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
10. Wie viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit erfolgen nach Kenntnis der
Bundesregierung in eine sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigung, wie viele in eine Teilzeitbeschäftigung und wie viele in eine
geringfügige Beschäftigung (bitte für die vergangenen 20 Jahre jeweils einzeln
die relativen Werte bezogen auf alle Abgänge aus Arbeitslosigkeit
darstellen; bitte nach Abgängen aus den Rechtskreisen des Dritten und
Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch – SGB III und SGB II – unterscheiden sowie
nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie
nach Bund, Ost/West und Bundesländern differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Abgängen von Arbeitslosen in
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt nach Vollzeit-, Teilzeit und
geringfügiger Beschäftigung vor. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden für
Arbeitslose lediglich die Abgänge in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt
insgesamt abgebildet. Diese Angaben sind im Produkt „Abgang und Verbleib
von Arbeitslosen in Beschäftigung“ enthalten und können unter dem folgenden
Link abgerufen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31892/SiteGlo
bals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&re
s o u r c e I d = 2 1 0 3 6 8 & i n p u t _ = & p a g e L o c a l e = d e & t o p i c I d =
807884&year_month=201903&year_month.GROUP=1&search=Suchen.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Normalarbeitsverhältnisse am gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen in
Stunden, und wie hoch ist der Anteil, der auf atypischen
Beschäftigungsverhältnissen beruht (bitte für die vergangenen 20 Jahre jeweils einzeln die
relativen Werte bezogen auf das gesamte Arbeitsvolumen in Stunden
darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne
deutschen Pass sowie nach Bund, Ost/West und Bundesländern
differenzieren)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
„Arbeitszeitvolumen in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/269, in der
die entsprechenden Ergebnisse mit dem Arbeitsstand vom August 2017
dargestellt wurden. Zur Aktualisierung der Frage müssen Daten der IAB-AZR nach
Geschlecht und Altersgruppen herangezogen werden. Diese Daten nach
Geschlecht und Altersgruppen befinden sich zurzeit in der Revision und sind noch
nicht verfügbar (vgl. Antwort zu Frage 7).
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
der Zahl und des Anteils von Werkvertragsbeschäftigten vor, die aufgrund
von Outsourcing als solche tätig sind oder im Rahmen einer Fremdfirma
in einem anderen Betrieb eingesetzt werden?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine statistischen Erkenntnisse vor.
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung des
Normalarbeitsverhältnisses insbesondere in Hinsicht auf Leiharbeit und
geringfügige Beschäftigung?
Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Legislaturperiode verschiedene
Maßnahmen umgesetzt, um das Normalarbeitsverhältnis zu stärken. Die
Arbeitnehmerüberlassung wurde etwa auf ihre Kernfunktionen hin orientiert,
indem eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten
festgeschrieben, Equal Pay nach neun Monaten eingeführt und der Einsatz von
Leiharbeitskräften als Streikbrecher verboten wurde. Auch hat die Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns vermehrt zur Umwandlung geringfügiger in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geführt.
Als weitere Maßnahme zur Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses plant die
Bundesregierung die Einschränkung von sachgrundlosen Befristungen. Darüber
hinaus sind Maßnahmen zur Verhinderung von langen Befristungsketten
vorgesehen.
Unabhängig davon können atypische Beschäftigungsverhältnisse insbesondere
mit Blick auf Teilzeitbeschäftigung auch erwünscht sein. Eine isolierte
Betrachtung der Maßnahmen zur Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses griffe zu
kurz und trüge den unterschiedlichen Belangen der Beschäftigten nicht
Rechnung. Es ist ein wichtiges arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitisches
Anliegen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten
können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen. Für
diejenigen, die ihre Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern möchten, wurde mit dem
Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer
Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zum 1. Januar 2019 ein
allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit
(Brückenteilzeit) eingeführt.
Anhang
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13048
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13048
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13048
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13048
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]