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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung des Kooperationsprojektes "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" durch die Bundesregierung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1256722.08.2019

Förderung des Kooperationsprojektes "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" durch die Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12567 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Pasemann, Dr. Götz Frömming, Martin Reichardt, Nicole Höchst, Dr. Michael Espendiller, Matthias Büttner, Norbert Kleinwächter, Armin-Paulus Hampel, Sebastian Münzenmaier, Johannes Huber und der Fraktion der AfD Förderung des Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ durch die Bundesregierung Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und der Deutsche Bundesjugendring laden zum 9. September 2019 zu einer sogenannten Fachveranstaltung mit dem Titel „Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ ein. Stattfinden soll die Veranstaltung im Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V., ansässig am Mühlendamm 3 in 10178 Berlin-Mitte. Befassen wird sich die Veranstaltung ausweislich ihres Programmflyers u. a. mit den Fragestellungen „Welche Bedeutung haben Wertorientierungen in der Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt?“, „Wie geht Jugendarbeit und Jugendhilfe mit Hatespeech/FakeNews um?“, „Wie beeinflussen Angriffe durch Rechtspopulismus die außerschuliche [sic!] Jugendbildung?“ und „Welche Rolle spielen Demokratie und Vielfalt für Kinder?“ (vgl. www.duvk.de/was-wir-machen/alle-termine/ausserschulische-kinder- undjugendbildung-fur-demokratie-und-vie/). Gefördert wird die Veranstaltung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hinweis auf der postalisch an die Abgeordneten versendeten Einladung). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist überdies Teil des Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“, das nach eigenen Angaben das Ziel verfolgt, pädagogische und nichtpädagogische Fachkräfte, Eltern und Elternvertretungen sowie Kinder für Erscheinungsformen von Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren und in einem kompetenten Umgang mit diesen Phänomenen zu stärken (vgl. www.duvk.de/wer-wir-sind/kooperationsprojekt/). In seinem Gutachten zur „Politischen Bildungsarbeit von Zuwendungsempfängern“ weisen die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages u. a. darauf hin, dass „[b]ei staatlichem Handeln […] nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich das Neutralitätsgebot des Staates im Hinblick auf politische Parteien zu beachten [ist]. Problematisch erscheint insoweit die finanzielle Förderung von Aktionen gegen sogenannte populistische Parteien, deren Verfassungswidrigkeit im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht ernsthaft erwogen wird“ (vgl. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Politische Bildungsarbeit von Zuwendungsempfängern, WD 3 – 3000 – 055/19, S. 3, www.bundestag.de/resource/blob/645682/eec527 6598aee534e43867bd2a733d81/WD-3-055-19-pdf-data.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Veranstaltung „Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ (bitte nach zuständigen Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter Ausweisung etwaig zugrundeliegender Bundesförderprogramme aufschlüsseln)? 2. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung den eingetragenen Verein „Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe“ (bitte nach zuständigen Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter Ausweisung etwaig zugrundeliegender Bundesförderprogramme jeweils für die Jahre 2009 bis 2019 aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung das Kooperationsprojekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ (bitte nach zuständigen Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter Ausweisung etwaig zugrunde liegender Bundesförderprogramme für die gesamte Förderlaufzeit aufschlüsseln)? a) Werden durch die Bundesregierung diesbezügliche Personalkosten gefördert bzw. finanziert (bitte nach jeweiligem Umfang, Zeitraum und konkreten inhaltlichen Aufgaben der jeweilig geförderten Stelle aufschlüsseln)? b) Wird von der Bundesregierung erhoben, aus welchen weiteren Quellen (private, kommunale, EU- oder Landesmittel) das Kooperationsprojekt etwaige Förderungen erhält (bitte nach Jahresscheiben für die gesamte Förderlaufzeit aufschlüsseln)? c) Wie ermittelt die Bundesregierung den konkreten Förderbedarf des Projekts, wenn ihr nicht bekannt ist, aus welchen weiteren Quellen das Projekt gefördert wird (bitte erläutern)? d) Welche Veranstaltungen und Unterprojekte des Kooperationsprojektes mit welcher inhaltlichen Ausrichtung wurden seit Beginn der Förderung durch die Bundesregierung durchgeführt (bitte nach Jahren und Datum, Veranstaltung bzw. Projekt, Inhalt, allen inhaltlich Beteiligten, beispielsweise Vereine, Initiativen etc., sowie Höhe etwaiger Einzelförderungen aufschlüsseln)? e) Wie und wie oft wird der sinnvolle Mitteleinsatz durch die Bundesregierung geprüft, bzw. wie erfolgt grundsätzlich die Projektabrechnung (etwa anhand verbindlicher Zwischen- und Verwendungsnachweise, Belegprüfung der Mittelverwendung etc., bitte erläutern)? 4. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung des Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“, und wie werden diese evaluiert? 5. Wie definiert die Bundesregierung im Hinblick beispielsweise auf die Formulierung in der Einladungsaussendung zur Veranstaltung „Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ und die dort aufgeführte Diskussionsrunde zum Thema „Wie beeinflussen Angriffe durch Rechtspopulist*innen [sic!] die außerschuliche [sic!] Jugendbildung“ den Begriff des „Rechtspopulismus“? 6. Was versteht die Bundesregierung in diesem Sinne unter „Angriffen“, zu deren Abwehr die Bundesregierung vorliegende Veranstaltung bzw. die dahinter stehenden Veranstalter mit finanziellen Zuwendungen fördert? Welche „rechtspopulistischen Angriffe“ bzw. Angriffe mit rechtspopulistischem Hintergrund sind der Bundesregierung im Jahre 2019 (Stand: 30. Juni 2019) zur Kenntnis gelangt (bitte nach Datum, Tatzeit, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Alter und Anzahl der Beschuldigten sowie Alter und Anzahl der Geschädigten aufführen)? 7. Hält die Bundesregierung die kritische Auseinandersetzung mit dem sogenannten Rechtspopulismus grundsätzlich für förderungswürdig (bitte begründen)? 8. Welche weiteren Formen des „Populismus“ existieren nach Ansicht der Bundesregierung (bitte im Einzelnen definieren und jeweils im Einzelnen für jede etwaige Form des Populismus begründen, ob die kritische Auseinandersetzung mit selbiger grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der Bundesregierung und ihrer Förderrichtlinien ist)? 9. Welche „rechtspopulistischen“ Akteure, Vereine, Initiativen, Gruppierungen oder Parteien sind der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Förderung entsprechender Betätigungen gegen den sogenannten Rechtspopulismus bekannt bzw. werden durch die Bundesregierung als „rechtspopulistisch“ eingestuft? 10. Auf welchem Wege stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten und durch die Bundesregierung geförderten Fachveranstaltung die Gebote der parteipolitischen Neutralität sowie das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer politischen Anschauung nicht missachtet werden? Berlin, den 31. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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