[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Pasemann, Dr. Götz Frömming,
Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12567 –
Förderung des Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung“ durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), der Arbeitskreis
deutscher Bildungsstätten, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendschutz und der Deutsche Bundesjugendring laden zum 9. September 2019
zu einer sogenannten Fachveranstaltung mit dem Titel „Außerschulische
Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ ein. Stattfinden soll
die Veranstaltung im Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V., ansässig am
Mühlendamm 3 in 10178 Berlin-Mitte. Befassen wird sich die Veranstaltung
ausweislich ihres Programmflyers u. a. mit den Fragestellungen „Welche
Bedeutung haben Wertorientierungen in der Jugendbildung für Demokratie und
Vielfalt?“, „Wie geht Jugendarbeit und Jugendhilfe mit Hatespeech/FakeNews
um?“, „Wie beeinflussen Angriffe durch Rechtspopulismus die außerschuliche
[sic!] Jugendbildung?“ und „Welche Rolle spielen Demokratie und Vielfalt für
Kinder?“ (vgl.
www.duvk.de/was-wir-machen/alle-termine/
ausserschulischekinder-und-jugendbildung-fur-demokratie-und-vie/).
Gefördert wird die Veranstaltung durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (Hinweis auf der postalisch an die Abgeordneten
versendeten Einladung).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist überdies
Teil des Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung“, das nach eigenen Angaben das Ziel verfolgt, pädagogische und
nichtpädagogische Fachkräfte, Eltern und Elternvertretungen sowie Kinder für
Erscheinungsformen von Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren und in einem kompetenten Umgang
mit diesen Phänomenen zu stärken (vgl.
www.duvk.de/wer-wir-sind/kooperati
onsprojekt/).
In seinem Gutachten zur „Politischen Bildungsarbeit von
Zuwendungsempfängern“ weisen die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
u. a. darauf hin, dass „[b]ei staatlichem Handeln [...] nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich das Neutralitätsgebot des Staates
im Hinblick auf politische Parteien zu beachten [ist]. Problematisch erscheint
insoweit die finanzielle Förderung von Aktionen gegen sogenannte populisti-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13037
19. Wahlperiode 06.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 5. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sche Parteien, deren Verfassungswidrigkeit im Sinne des Artikels 21 Absatz 2
des Grundgesetzes (GG) nicht ernsthaft erwogen wird“ (vgl. Deutscher
Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Politische Bildungsarbeit von
Zuwendungsempfängern, WD 3 – 3000 – 055/19, S. 3,
www.bundestag.de/resource/
blob/645682/eec527%206598aee534e43867bd2a733d81/WD-3-055-19-pdf-
data.pdf).
1. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller erwähnte Veranstaltung „Außerschulische Kinder- und
Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ (bitte nach zuständigen
Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter
Ausweisung etwaig zugrundeliegender Bundesförderprogramme aufschlüsseln)?
Die Fachveranstaltung „Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für
Demokratie und Vielfalt“ ist eine Veranstaltung des Vereins „Haus der
Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V.“. Der Verein wird durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Zu Einzelheiten
der Förderung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die
Fachveranstaltung ist laut Angaben des Trägers im Haushaltsplan des Vereins „Haus der
Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V.“ mit 1.950 Euro veranschlagt.
2. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung den eingetragenen Verein
„Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe“ (bitte nach zuständigen
Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter Ausweisung
etwaig zugrundeliegender Bundesförderprogramme jeweils für die Jahre 2009
bis 2019 aufschlüsseln)?
Die Förderung des „Hauses der Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V.“ durch die
Bundesregierung im Zeitraum 2009 bis 2018 aus dem Kinder- und Jugendplan
des Bundes schlüsselt sich wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf. Für das
Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln
erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich.
Ministerium Kapitel (1200) Laufzeitbeginn Laufzeitende Bundesmittel
BMFSFJ 1702 01.01.2009 31.12.2009 300.191,46 €
BMFSFJ 1702 01.01.2010 31.12.2010 283.150,00 €
BMFSFJ 1702 01.01.2011 31.12.2011 286.650,00 €
BMFSFJ 1702 01.01.2012 31.12.2012 286.650,00 €
BMFSFJ 1702 01.01.2013 31.12.2013 546.336,83 €
BMFSFJ 1702 01.01.2014 31.12.2014 373.562,00 €
BMFSFJ 1702 01.01.2015 31.12.2015 370.910,00 €
BMFSFJ 1702 01.01.2016 30.12.2016 370.000,00 €
BMFSFJ 1702 01.01.2017 30.12.2017 413.713,99 €
BMFSFJ 1702 01.01.2018 31.12.2018 651.022,00 €
3. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung das Kooperationsprojekt
„Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ (bitte nach
zuständigen Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter
Ausweisung etwaig zugrunde liegender Bundesförderprogramme für die
gesamte Förderlaufzeit aufschlüsseln)?
Das Kooperationsprojekt „Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung“ gliedert sich in sieben Modellprojekte der beteiligten Träger auf. Diese
Modellprojekte werden durch das BMFSFJ im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 1702 Titel 684 04,
gefördert. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten
Bundesmitteln erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich.
Die Förderung der einzelnen Modellprojekte innerhalb des
Kooperationsprojekts schlüsselt sich wie folgt auf:
Projektträger*in Projekt
Gesamtförderzeitraum
Gesamtfördersumme
2017 und 2018
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft
für Kinder- und Jugendhilfe e. V.
Koordinierungsstelle Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung
01.08.2017 – 31.12.2019 447.000,00 €
Diakonie Deutschland –
Evangelischer Bundesverband
Evangelisches Werk für Diakonie
und Entwicklung e. V.
Was heißt hier eigentlich Demokratie?
Demokratieerziehung als originärer Auftrag der
frühkindlichen Bildung
01.08.2017 – 31.12.2019 166.620,81 €
Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung
03.07.2017 – 31.12.2019 239.076,00 €
Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband e. V.
Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir
alle. Demokratie und Vielfalt fördern –
Diskriminierungen und Barrieren abbauen.
01.09.2017 – 31.12.2019 182.560,29 €
Deutsches Rotes Kreuz e. V. Demokratie leben – von Anfang an! –
Demokratieförderung in DRK-Kindertageseinrichtungen
15.07.2017 – 31.12.2019 199.224,57 €
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in
Deutschland e. V.
Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung
– ATID
01.09.2017 – 31.12.2019 173.333,33 €
Verband Katholischer
Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) –
Bundesverband e. V.
Demokratie in Kinderschuhen. Mitbestimmung und
Vielfalt in katholischen Kitas 18.09.2017 – 31.12.2019 211.714,78 €
a) Werden durch die Bundesregierung diesbezügliche Personalkosten
gefördert bzw. finanziert (bitte nach jeweiligem Umfang, Zeitraum und
konkreten inhaltlichen Aufgaben der jeweilig geförderten Stelle
aufschlüsseln)?
Über die Förderung der einzelnen Modellprojekte im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden auch Personalkosten gefördert. Da der
Grundsatz gilt, dass alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben
heranzuziehen sind, kann ein Förderbetrag für einzelne Maßnahmen eines Projektes nicht
beziffert werden. Es können lediglich die beantragten Kosten ausgewiesen
werden. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe erst nach Abschluss des
Haushaltsjahres möglich. Die Personalkosten für die Jahre 2017 und 2018
schlüsseln sich wie folgt auf:
Personalkosten im Projekt „Koordinierungsstelle Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“
Stellenbezeichnung
Zeitraum der
Beschäftigung
Personalkosten
2017 und 2018
Tätigkeitsmerkmale
Projektkoordinator*in 01.08.2017-31.12.2019 101.761,72 € Projektkoordination, Öffentlichkeitsarbeit, Projektcontrolling
Referent*in 01.08.2017-31.12.2019 97.087,69 €
Inhaltliche, organisatorisch und wissenschaftliche Begleitung,
Öffentlichkeitsarbeit, Projektcontrolling
Projektassistent*in 01.08.2017-31.12.2019 67.139,08 €
Sachbearbeitung, organisatorische Zuarbeit, Unterstützung beim
Projektcontrolling
Regie 01.08.2017-31.12.2019 15.576,59 €
rechnerische Prüfung, Reisekostenabrechnungen,
Büroorganisation
Summe 281.565,08 €
Personalkosten im Projekt „Was heißt hier eigentlich Demokratie? Demokratieerziehung als originärer Auftrag der frühkindlichen Bildung“
Stellenbezeichnung
Zeitraum der
Beschäftigung
Personalkosten
2017 und 2018
Tätigkeitsmerkmale
Projektleiter*in 01.12.2017-31.12.2019 80.255,08 €
fachliche Recherche der Grundlagenarbeit, Wissensmanagement
und Fachpublikationen, Vernetzungsarbeit, Qualitätssicherung,
Weiterentwicklung von Materialien
Sachbearbeiter*in 15.03.2018-31.12.2019 16.239,98 €
organisatorische Abwicklung Projektumsetzung, Durchführung
von statistischen Verfahren, Zusammenstellung von Materialien,
Bearbeitung von Anfragen, allgemeine Sekretariatsaufgaben
Summe 96.495,06 €
Personalkosten im Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“
Stellenbezeichnung
Zeitraum der
Beschäftigung
Personalkosten
2017 und 2018
Tätigkeitsmerkmale
Referent*in 03.07.2017-31.12.2019 100.730,00 €
fachliche Recherche und Grundlagenarbeit,
Fachveröffentlichungen, Vernetzung, Weiterentwicklung von Angeboten,
Qualitätssicherung
Referent*in 03.07.2017-31.12.2021 44.850,00 €
fachliche Recherche und Grundlagenarbeit,
Fachveröffentlichungen, Vernetzung, Weiterentwicklung von Angeboten,
Qualitätssicherung
Sachbearbeiter*in 03.07.2017-31.12.2020 36.960,00 €
allgemeine Sekretariatsaufgaben, organisatorische Abwicklung
der Projektumsetzung, Erstellung statistischer Übersichten,
Zusammenstellung von Fachmaterialien
Summe 182.540,00 €
Personalkosten im Projekt „Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle. Demokratie und Vielfalt fördern – Diskriminierungen und
Barrieren abbauen.“
Stellenbezeichnung
Zeitraum der
Beschäftigung
Personalkosten
2017 und 2018
Tätigkeitsmerkmale
Referent*in 01.09.2017-31.12.2019 69.690,01 €
inhaltliche Erarbeitung von Materialien und Konzepten,
Durchführung von Veranstaltungen, Vernetzungstätigkeiten,
Qualitätssicherung, Monitoring fachlicher Diskurs
Sachbearbeiter*in 01.09.2017-31.12.2019 20.212,24 €
Unterstützungsaufgaben, Organisation von Veranstaltungen,
Sekretariatsaufgaben
Summe 89.902,25 €
Personalkosten im Projekt „Demokratie leben – von Anfang an! – Demokratieförderung in
DRK-Kindertageseinrichtungen“
Stellenbezeichnung
Zeitraum der
Beschäftigung
Personalkosten
2017 und 2018
Tätigkeitsmerkmale
Projektleitung
15.07.2017-01.11.2018 sowie
01.01.2019-31.12.2019
85.998,13 €
Analyse von Grundsatzfragen, strategische Weiterentwicklung,
Sicherstellung des Informationstransfers, Erarbeitung von
Fachinformationen, Projektsteuerung, inhaltliche Erarbeitung der
Veranstaltungen
Projektsachbearbeitung 15.07.2017-31.12.2019 33.068,50 €
Organisation von Veranstaltungen, Informationsaufbereitung,
Mitwirkung projektbegleitendes Monitoring,
Öffentlichkeitsarbeit
Summe 119.066,63 €
Personalkosten im Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung – ATID“
Stellenbezeichnung
Zeitraum der
Beschäftigung
Personalkosten
2017 und 2018
Tätigkeitsmerkmale
Projektleitung 01.09.2017-31.12.2019 79.597,73 €
Fachliche Umsetzung des Konzeptes, Beratungs- und
Unterstützungsfunktion, fachliche/inhaltliche Prüfung von Konzepten,
Durchführung von Informations- und Fachveranstaltungen,
Qualitätssicherung
Sachbearbeiterin 01.09.2017-31.12.2020 26.127,30 €
Unterstützung bei der Durchführung und Planung von
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des/r
Fachreferent*in, Sekretariats- und Sachbearbeitungsaufgaben
Summe 105.725,03 €
Personalkosten im Projekt „Demokratie in Kinderschuhen. Mitbestimmung und Vielfalt in
katholischen Kitas“
Stellenbezeichnung
Zeitraum der
Beschäftigung
Personalkosten
2017 und 2018
Tätigkeitsmerkmale
Referent*in 18.09.2017-31.12.2019 84.559,53 €
Projektleitung, Veranstaltungsmanagement, Koordinierung,
Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement, Redaktion,
Gremienarbeit
Sekretär*in_01 18.09.2017-14.01.2018 3.569,15 €
Veranstaltungsmonitoring, allg. Verwaltung, allg.
Bürotätigkeiten
Sekretär*in_02 15.01.2018-31.12.2019 21.857,27 €
Veranstaltungsmonitoring, allg. Verwaltung, allg.
Bürotätigkeiten
Praktikant*in 01.05.2018-31.08.2018 2.400,00 € Assistenz der Verwaltung und Geschäftsführung
Summe 112.385,95 €
b) Wird von der Bundesregierung erhoben, aus welchen weiteren Quellen
(private, kommunale, EU- oder Landesmittel) das Kooperationsprojekt
etwaige Förderungen erhält (bitte nach Jahresscheiben für die gesamte
Förderlaufzeit aufschlüsseln)?
c) Wie ermittelt die Bundesregierung den konkreten Förderbedarf des
Projekts, wenn ihr nicht bekannt ist, aus welchen weiteren Quellen das
Projekt gefördert wird (bitte erläutern)?
Die Fragen 3b und 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Träger sind verpflichtet, im Antrag alle projektbezogenen
Einnahmen darzustellen. Dabei hat keines der in Rede stehenden Projekte 2017
und 2018 eine Kofinanzierung von anderen öffentlichen Stellen erhalten. Im
Jahr 2017 leisteten die Träger die Kofinanzierung ausschließlich aus
Eigenmitteln, im Jahr 2018 aus Eigenmitteln sowie aus von den Trägern gesammelten
Spenden und Beiträgen von Teilnehmenden. Für das Haushaltsjahr 2019 ist
eine valide Angabe erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich.
d) Welche Veranstaltungen und Unterprojekte des Kooperationsprojektes
mit welcher inhaltlichen Ausrichtung wurden seit Beginn der
Förderung durch die Bundesregierung durchgeführt (bitte nach Jahren und
Datum, Veranstaltung bzw. Projekt, Inhalt, allen inhaltlich Beteiligten,
beispielsweise Vereine, Initiativen etc., sowie Höhe etwaiger
Einzelförderungen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen zu den in den folgenden Tabellen aufgeführten
Veranstaltungen Informationen vor. Da der Grundsatz gilt, dass alle Einnahmen
zur Deckung aller Ausgaben heranzuziehen sind, kann ein Förderbetrag für
einzelne Maßnahmen eines Projektes nicht beziffert werden. Die im Folgenden
dargestellten Informationen einschließlich der Einzelkosten für die
Veranstaltungen beruhen auf Selbstauskünften der Träger. Für das Haushaltsjahr 2019 ist
eine valide Angabe von aufgewandten Mitteln erst nach Abschluss des
Haushaltsjahres möglich. Eine vollständige Liste aller an den Veranstaltungen
inhaltlich Beteiligten liegt der Bundesregierung nicht vor. Zur Struktur des
Kooperationsprojekts mit den beteiligten Modellprojekten wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
Jahr Datum Träger
Höhe der
Einzelkosten
Veranstaltungstitel Inhalt
2018 30.05. Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft für Kinder-
und Jugendhilfe e. V.
1.052,71 € Frühpädagogisches Netzwerktreffen
der Koordinierungsstelle
Vernetzung des Kooperationsprojekts
„Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung“ mit anderen relevanten
Projektträger*innen aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, Diskussion gemeinsamer
Fragestellungen/Themen
2018 13./14.11. Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft für Kinder-
und Jugendhilfe e. V.
26.111,31 € Fachtagung „Demokratie inklusive.
Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung“
Vorstellung praktischer Ansätze/Konzepte
von Demokratie- und Vielfaltspädagogik und
deren Umsetzung
2019 03.04. Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft für Kinder-
und Jugendhilfe e. V.
Frühpädagogisches Netzwerktreffen
„Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung“ in Berlin
Vernetzung des Kooperationsprojekts
„Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung“ mit anderen relevanten
Projektträger*innen aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, Diskussion gemeinsamer
Fragestellungen/Themen
2019 06./07.11. Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft für Kinder-
und Jugendhilfe e. V.
Fachtagung „Früh übt sich. Bildung
für Demokratie und Vielfalt in der
Kindertagesbetreuung“
Vorstellung praktischer Ansätze/Konzepte
von Demokratie- und Vielfaltspädagogik und
deren Umsetzung
2019 29.03. Diakonie Deutschland –
Evangelischer
Bundesverband Evangelisches
Werk für Diakonie und
Entwicklung e. V.
FACHTAG: „Kinder schützen,
fördern und beteiligen“
Kinderrechte, Beschwerdeverfahren,
Beteiligung
2019 28.-29.11. Deutsches Rotes
Kreuz e. V.
Bilanztagung Demokratieförderung Rückblick auf die Projektmaßnahmen,
Gesamtüberblick über die Projekte im
Kooperationsverbund, Vernetzung auf bundesweiter
Ebene zur Erweiterung der Zusammenarbeit
im Themenfeld Demokratieförderung,
erprobte Praxisbeispiele mit
Erfolgsgeschichten (drei Beiträge in der lebendigen
Bibliothek), zwei Vorträge zur Partizipation und
Demokratieförderung in Kita und Schule,
interaktive Bestandsaufnahme/Evaluation und
Bedarfsermittlung für die Praxis
2018 12./13.09. Verband Katholischer
Tageseinrichtungen für
Kinder (KTK) –
Bundesverband
e. V.
19.319,35 € Fachtagung „Haltung prägt
Handeln“
Ergebnisse der bundesweiten Befragung/
Podiumsdiskussion „Welche Haltung streben
wir an“/Vortrag „Blickschärfungen mit dem
Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und
Erziehung“/verschiedene Fachforen
e) Wie und wie oft wird der sinnvolle Mitteleinsatz durch die
Bundesregierung geprüft, bzw. wie erfolgt grundsätzlich die Projektabrechnung
(etwa anhand verbindlicher Zwischen- und Verwendungsnachweise,
Belegprüfung der Mittelverwendung etc., bitte erläutern)?
Alle Projektträger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind verpflichtet,
die Verwendung der Fördermittel jährlich innerhalb von sechs Monaten nach
Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres nachzuweisen. Diese
Verwendungsnachweise bestehen jeweils aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen
Nachweis und werden von der Bewilligungsbehörde geprüft. Die
Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die Verwaltungsvorschriften zur
Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) einschließlich der Allgemeinen
Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind dabei zu beachten.
Alle Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterliegen zudem
einer Erfolgskontrolle. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/7237 verwiesen.
4. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung des
Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“,
und wie werden diese evaluiert?
Ziel des modellhaften Kooperationsprojekts ist es, Ansätze zu erproben, mit -
denen Demokratie und Vielfalt als Selbstverständnis in der Arbeit von
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege verankert werden sollen.
Zur Evaluierung der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7237 verwiesen.
5. Wie definiert die Bundesregierung im Hinblick beispielsweise auf die
Formulierung in der Einladungsaussendung zur Veranstaltung
„Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ und die dort
aufgeführte Diskussionsrunde zum Thema „Wie beeinflussen Angriffe
durch Rechtspopulist*innen [sic!] die außerschuliche [sic!]
Jugendbildung“ den Begriff des „Rechtspopulismus“?
6. Was versteht die Bundesregierung in diesem Sinne unter „Angriffen“, zu
deren Abwehr die Bundesregierung vorliegende Veranstaltung bzw. die
dahinter stehenden Veranstalter mit finanziellen Zuwendungen fördert?
Welche „rechtspopulistischen Angriffe“ bzw. Angriffe mit
rechtspopulistischem Hintergrund sind der Bundesregierung im Jahre 2019 (Stand:
30. Juni 2019) zur Kenntnis gelangt (bitte nach Datum, Tatzeit, Tatort,
Tathergang, Straftatbestand, Alter und Anzahl der Beschuldigten sowie Alter
und Anzahl der Geschädigten aufführen)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Veranstaltungseinladung stellt keine Meinungsäußerung der
Bundesregierung dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Träger die
Verantwortung. Aus diesen Gründen erfolgt keine Wertung oder Interpretation
bezüglich der Inhalte der Veranstaltungseinladung durch die Bundesregierung. Des
Weiteren wird auf die Positionierung der Bundesregierung zu
Rechtspopulismus im „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und
Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf
bezogenen Diskriminierungen“ auf Bundestagsdrucksache 18/12907 verwiesen.
Die Bundesregierung führt keine Statistik zu „rechtspopulistischen“ Angriffen.
7. Hält die Bundesregierung die kritische Auseinandersetzung mit dem
sogenannten Rechtspopulismus grundsätzlich für förderungswürdig (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung hält es für wichtig, das Verständnis für politische
Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen, die
Bereitschaft zur politischen Mitarbeit und Teilhabe zu stärken sowie zu motivieren
und zu befähigen, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen
auseinander zu setzen. Dazu zählt das Aufgreifen von aktuellen
gesellschaftlichen und politischen Ereignissen und Debatten im Rahmen von
Fördermaßnahmen. Auf diesem Verständnis fußt auch der Auftrag der Bundeszentrale für
politische Bildung. Es ist zu beobachten, dass der Begriff des
„Rechtspopulismus“ in den letzten Jahren verstärkt in politische und mediale Debatten und
Diskurse Einzug erhält. Insofern ist eine kritische Auseinandersetzung hiermit
in Veranstaltungen der politischen Bildung grundsätzlich förderungswürdig,
wenn die Veranstaltung den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung
entspricht.
8. Welche weiteren Formen des „Populismus“ existieren nach Ansicht der
Bundesregierung (bitte im Einzelnen definieren und jeweils im Einzelnen
für jede etwaige Form des Populismus begründen, ob die kritische
Auseinandersetzung mit selbiger grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der
Bundesregierung und ihrer Förderrichtlinien ist)?
Die Bundesregierung führt keine Listen zu unterschiedlichen Ausprägungen
von Populismus. Zu Theorie und Empirie des Begriffs „Populismus“ wird auf
zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen der wissenschaftlichen Forschung
zum Themenfeld verwiesen.
9. Welche „rechtspopulistischen“ Akteure, Vereine, Initiativen,
Gruppierungen oder Parteien sind der Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Förderung entsprechender Betätigungen gegen den sogenannten
Rechtspopulismus bekannt bzw. werden durch die Bundesregierung als
„rechtspopulistisch“ eingestuft?
Die Bundesregierung führt keine Statistik zu „rechtspopulistischen“ Akteuren,
Vereinen, Initiativen, Gruppierungen oder Parteien.
10. Auf welchem Wege stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der
in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten und durch die
Bundesregierung geförderten Fachveranstaltung die Gebote der parteipolitischen
Neutralität sowie das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer politischen
Anschauung nicht missachtet werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2039
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]